So titelt „Auf1„, ein unabhängiger Nachrichtensender mit täglichen Nachrichten. Am 15.10.21 war auch der Linksterror-Prozess dort Thema. Und das als Klartext, samt Nennung der vollen Namen der Linksterroristen und versuchten Mörder.
Was macht eigentlich ein PKK-naher Kurde bei der IG Metall-nahen Schlägertruppe „Antifa“? Wurde der dafür bezahlt? Wie kann das sein, dass da nur 2 von mutmasslich 30 oder 50 Angreifern verknackt wurden?
Wie viele V-Leute waren darunter? Welche Rolle spielt der Verfassungsschutz bei der Steuerung und Finanzierung linker Gewalt?
Urteilsverkündung im Antifa Wasenprozess in Stuttgart Stammheim Mandic Kommentar
Das Landgericht Stuttgart hat am Mittwochvormittag einen der beiden Angeklagten zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der zweite Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Die der linken Szene zugerechneten Männer hätten sich der gefährlichen Körperverletzung, der schweren Körperverletzung und des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall schuldig gemacht. Der Richter sagte, man habe es mit einem „sehr traurigen Fall“ zu tun. Die beiden jungen Angeklagten seien ideologisch verblendet und hätten eine schwere Straftat begangen.
Justitia ist schon lange nicht mehr blind… so sie es denn jemals war…
Was bleibt?
Man darf nicht aufhören, die linksgrün versiffte Schlagseite der BRD anzuprangern und aufzuzeigen; man muss immer wieder die Rückkehr der staatlichen Institutionen zur weltanschaulichen Neutralität einfordern, verlangen, anmahnen.
Niemals darf man sich damit abfinden, dass der Staat nach Gutsherrenart die Abwehrrechte des Bürgers gegen ihn, den übergriffigen Staat, aussetzt.
Das gilt für Staatsanwaltschaften, Richter, Parlamente, Staatsmedien, Staatskirchen und Regierungen gleichermassen.
Also quasi für alle die sich seit Jahren gründlich selbst delegitimieren.
Man ist ja schon so einiges gewohnt von der EKD, nicht nur Schlepperverein im Mittelmeer ist sie, auch Fan von Langstreckenluisa und sonstigen verdummten Kindern, sie bejubelt „Ende Gelände“ und und und. Sicher ist der marxistisch angehauchte Papst in Rom um keinen Deut besser, aber was will man auch anderes erwarten von der ältesten Organisation der Knabenliebe?
Uns hier als „Terrorblog“ interessiert aktuell das hier:
Es ist eigentlich zum Schreien komisch:
Der Fall Lina E. sei „das jüngste Beispiel der Kriminalisierung von Frauenwiderstand“.
Schon klar: Wer als Frau eine Hammerbande anführt, die Überfälle auf Einzelpersonen durchführt und den Opfern schwerste Verletzungen zufügt, und deshalb angeklagt wird, dessen „Widerstand als Frau wird kriminalisiert“.
Ein schwarzer Block innerhalb des Demozugs trug ein Transparent mit einer Drohung gegen den Chef des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums (PTAZ) mit sich. „Bald ist er aus Dein Traum, dann liegst Du im Kofferraum“ war auf dem Stoffbanner zu lesen – eine Anspielung auf den RAF-Mord an Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer.
Total irre, aber leider in der BRD offenbar ganz normal. „Demokratie-Konferenz“.
CDU-Mann Anton sagte vor der Frauenkonferenz: „Lina E. taugt nicht als Märtyrerin für kirchliche Frauenarbeit. Es wäre ein Skandal, wenn die evangelische Landeskirche diesen Workshop bei einer Demokratiekonferenz duldet.“
Wieso duldet? Die Kirche hat das doch offenbar initiiert?
Die EKD, ja die Kirchen allgemein delegitimieren sich selbst, so wie es der ganze Staat BRD mit enormen Aufwand betreibt. Was nicht verwundert, schliesslich sind die Kirchen mit dem Staat seit Hitlers Konkordat engstens verbunden. Es ist weiterhin gültig.
Stuttgarter Nachrichten Den Angeklagten droht eine lange Haft
Die Staatsanwaltschaft plädiert auf eine mehrjährige Freiheitsstrafe für den linksextremen Angriff am Rande einer Corona-Demo auf dem Wasen im Mai 2020.
Begleittext:
In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin vor der 3. Strafkammer des Landgerichts fünf Jahre Haft für Joel P. und für Diyar A. sechs Jahre. Diese Strafen wird für die beiden der links-extremen Antifa-Szene zugerechneten jungen Männer wegen gemeinschaftlicher gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie Landfriedensbruch beantragt. Die Staatsanwaltschaft sieht es für erwiesen an, dass die Angeklagten am Rande einer „Querdenker“-Demonstration am 16. Mai 2020 auf dem Cannstatter Wasen aus einer Gruppe von rund 30 schwarz gekleideten und vermummten Personen heraus drei Teilnehmer der rechten Arbeitnehmer-Organisation Zentrum Automobil angegriffen und zum Teil schwer verletzt haben. Andreas Z. schwebte in Lebensgefahr, Sven D. verlor dabei fast vollständig die Sehkraft auf einem Auge, während Ingo T. mit diversen Prellungen davonkam. Als entscheidende Beweismittel sieht die Anklagevertretung DNA-Spuren. Diese wurden an einem Handschuh von Joel P. sichergestellt und dem schwer am Kopf verletzten Andreas Z. zugeordnet. An einer bei der Tat verwendeten Reizgaspistole, die laut Zeugenaussagen auch als Schlagwaffe eingesetzt worden war, fand man wiederum ein Haar von Diyar A .“
Das sieht nicht nach „Linken-Rabatt“ aus, mal schauen was letztlich dabei herauskommt. Versuchter Mord oder versuchter Totschlag, das könnte auch noch mehr Knast geben…
Den übrigen Beschuldigten wird auch noch der Prozess gemacht
Schaun mer mal…
Der Anwalt ist zurecht „umstritten“, und er tut gut daran, den Gerichtssaal „zur Bühne zu machen“; da der Mainstream ihn angreift, macht er offenbar vieles richtig:
Anwalt Mandic, Freiburger Stadtrat und ehemaliges AfD-Mitglied, zeichnet mit seinen Anträgen und den dazugehörigen Erklärungen ein Bild , das die linksextreme Antifa-Bewegung als terroristische Vereinigung erscheinen lässt. Weshalb Dubravko Mandic auch von einem „Terroranschlag“ spricht, wenn er sich auf das Geschehen am Rande einer „Querdenker“-Demonstration auf dem Cannstatter Wasen bezieht.
Am Montag ging Mandic mit fünf weiteren Anträgen so richtig in die Vollen. So forderte er die Abberufung von Staatsanwältin Silke Busch, der von ihm vorgeworfen wurde, „nicht jeden Ermittlungsansatz zu berücksichtigen“. So sei das Mobiltelefon des Angeklagten Joel P. nicht richtig ausgelesen und wichtige Zeugen nicht geladen worden. Dies sollen V-Leute sein, die die Polizei mit Informationen aus der gewaltbereiten linken Szene versorgen. Der Anwalt glaubt außerdem, es werde „politischer Einfluss auf die Ermittlungsarbeit“ ausgeübt und sieht dies dadurch belegt, dass der baden-württembergische Landtag in diesem Fall schon vor Monaten mehrheitlich gegen einen Untersuchungsausschuss entschieden hatte.
Wer den Linksterrorismus in Deutschland auf dem Schirm hat, der ahnt, dass dieser ähnlich stark unterwandert und gesteuert sein muss wie es der rechte Terror ist: Die Geheimdienste, Teil des Tiefen Staates mischen kräftig mit, und andere Teile des Staatsapparates liefern Anklagen, Beweise und sorgen für die „korrekte Medienbegleitung“.
Genau in diese Kerbe schlägt auch Mandic beim Einordnen des Wasen-Überfalls auf die Querdenker-Bewegung: Wohldosierter, quasi bestellter Terror zur Abschreckung der Massen.
Die Plädoyers sind also gehalten, und das Urteil kommt bald. Wären Rechtsextreme die Täter gewesen, man hätte auf versuchten Mord plädiert und es hätte 15 Jahre gegeben?
In den vergangenen 200 Jahren haben gefühlt 200 Millionen Deutsche* an die Märchen der Gebrüder Grimm geglaubt. Die müssen stimmen, sonst hätte man nie und nimmer den wichtigsten deutschen Preis, nache dem für einen Döner, den beiden Märchensammlern gewidmet.
Im Laufe der Jahre hat auch der AK NSU Märchen gesammelt, zusammengetragen und aufgeschrieben, denn seit dem Hinscheiden der gewieften Geschichtenerfinder sind ganze Generationen nachgewachsen und in deren viel zu große Fußstapfen getreten. Einen davon haben wir auf frischer Tat ertappt. Die Druckerschwärze ist noch nicht trocken.
Das Märchen wurde von Daimagüler erfunden, von Jakob Hayner nacherzählt und von uns hier archiviert.
Daimagüler … sagt, der Staat habe der Öffentlichkeit ein Theaterstück vorgespielt. Das bestehe aus drei Akten: Zuerst Pleiten, Pech und Pannen, dann Enttarnung des Trios und zuletzt Prozess, Läuterung und Schlussstrich. Nur stimme an diesem staatlichen Narrativ nichts, »Bullshit« nennt Daimagüler es. Es gelte drei Fragen zu stellen: Wie groß ist – bewusst Präsenz, fügt er hinzu – der NSU wirklich, welche Rolle spielen die Geheimdienste des deutschen Staates und wie wirkt Rassismus in der Gesellschaft?
Daimagüler redet Unfug, reißt mit dem Arsch ein, was er im ersten Teil präzise erklärt hat. Das staatliche Narrativ stimmt, denn so steht es in den Gerichtsakten. Fast hätte man denken können, Daimagüler ist ein kluger Mensch. Aber eben nur fast.
Wüßte Daimagüler, was ein Narrativ ist, dann wüßte er, daß das vom Staat erzählte selbstverfreilich stimmt. Ohne wenn und aber.
Als Narrativ wird seit den 1990er Jahren eine sinnstiftende Erzählung bezeichnet, die Einfluss hat auf die Art, wie die Umwelt wahrgenommen wird. Es transportiert Werte und Emotionen, ist in der Regel auf einen Nationalstaat oder ein bestimmtes Kulturareal bezogen und unterliegt dem zeitlichen Wandel. In diesem Sinne sind Narrative keine beliebigen Geschichten, sondern etablierte Erzählungen, die mit einer Legitimität versehen sind.
Bestimmendes Element hinter einem Narrativ ist weniger der Wahrheitsgehalt, sondern ein gemeinsam geteiltes Bild mit starker Strahlkraft.
Eben. Es geht und ging nie um Wahhreit, sondern um Deutungshoheit mit Strahlkraft.
Insofern lautet die korrekte Aussage:
Der Staat hat der Öffentlichkeit mangels Alternative mit dem NSU-Spektakel ein Theaterstück vorgeführt, das aus drei Akten besteht.
Akt 1: Gemeinsam mit der Antifa vom apabiz und deren Vertretern beim Spiegel, kurz gesagt der Merseburger Krabbelgruppe des Pfaffen König, wird der NSU geboren. Die Geburtsurkunde datiert auf den 12.11.2011, 16:03 Uhr.
Akt 2: In einem Akt staatlicher Treue müssen Kriminal-Beamte von Bund und Ländern als auch zahlreiche Hilfskräfte aus Politik und Antifa einen zehntausende Seiten bedrucktes Papier umfassenden Anklageberg errichten. Nur dem Leichtfuß Götzl ist es gelungen, diesen Berg zu erklimmen und sich oben in Siegespose zu exponieren.
Akt 3: Die Teilnehmer des Rennens portestierten und zichtigten Götzl des Dopings. Er habe bei seinem Sieg beschissen und gehört der Goldmedaille entbunden. Das Gutachtergremium am BGH nahm es sportlich und ließ Kunde im Lande verbreiten, das ist doch scheißegal, wie der Götzl gewonnen hat. entscheidend ist, daß er Sieger ist. fertig aus vorbei, wie wenn bayern deutscher Meister ist. Schlußstrich.
Das staatliche Narrativ ist nichts weiter als eine von Geschichtenausdenkern, -aufschreibern und -erzählern aka Bundesanwaltschaft in die Welt gesetztes Märchen aka Verschwörungstheorie, wie der Staat die 10 Morde und diverse andere Verbrechen entsorgt wissen möchte. Und zwar genau so und nicht anders.
Mundlos und Böhnhardt hatten über Jahre hinweg acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin ermordet. 2011 begingen die beiden Suizid. Ihre Komplizin Beate Zschäpe wurde als Mittäterin zu lebenslanger Haft bei besonderer Schwere der Schuld verurteilt.
Wenn Daimagüler jetzt daher kommt und meint, das sei Bullshit, dann fällt des auf ihn selbst zurück, denn er ist der Bullshitter. Mit seinen Fragen, bestätigt er ja nachgerade das staatliche Narrativ.
Warum es nur drei kümmerliche Fragen sind, die zustellen seien, statt derer 42 galaktische, das bleibt Anwaltsgeheimnis.
Ich wüßte da einige.
1. Was war der Job von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe?
2. Wieso wurde des Sächsische Staatsministerium für Inneres und dessen Bundespendant nie in die Untersuchungen zum NSU einbezogen, sondern immer außen vorgelassen, so daß Merbitz fein raus ist?
3. Wer hat Zschäpe warum in wessen Auftragt veranlaßt, dieses bullshittige Geständnis erarbeiten und vorlesen zu lassen? Das ist nämlich auch nur ein Märchen. Niemand hat es geglaubt, aber alle haben es abgekauft.
Der NSU ist schlußgestrichen. So wollte es der Staat, so hat er es es von seinen Beamten auch bekommen. Er hat damit das Märchenspiel gewonnen. Daimagüler gehört zu den Verlierern und geht wie ein Berufsbettler in der Berliner U-Bahn** mit seinem Plastebecher rum und greift die Cents ab, die man ihm einwirft. Ganz sicher war er all die Jahre nur billiger Komparse statt Hauptdarsteller. Das ist ja der Grund für seine Bettelbecher-Tour. Die Kuh ist noch lange nicht totgemolken. Das ist das Motiv dieser Geschichtenerzähler der anderen Art. Auch die haben ihr Narrativ, können aber gegen das staatliche nicht anstinken, denn der Staat besitzt Tagesschau, heute und den Aust.
—–
* Hochrechnung nach dem berühmten Algorithmus von Pea/Mall/Dowman.
** Ich habe dieser Tage ein junges hübsches Weib, schick angezogen und reinlich aussehend, in der U-Bahn betteln erlebt, die hat keinen Cent abgegriffen, weil ihr Erscheinungsbild auf gesittete und wohlhabende Herkunft schließen ließ. Nix da zerlumpt und körperlich ramponiert. Ich habe im Winter auch schon Barfüßer mit löchriger Hose und dünnem Jäckchen am Bahnhof Zoo rumbetteln sehen. Zoo ist allerdings ein eigenes Kapitel.
Ich habe auch den Müll durchsucht, den im Internet, und bin bei NSU-Watch fündig geworden.
Wiedermal haben die Schriftgelehrten der Antifa auf dem Twitter versucht, ihrer Schreibsucht Herr zu werden, dabei aber in allen Disziplinen mordsjämmerlich verkackt. Egal ob Satzbau, Logik oder Eindringtiefe in Probleme tagesaktueller Politik, an allem sind sie vorbeigeschrammt.
Hier, auch als Warnung an all jene, die auch mal was mit der deutschen Sprache machen wollen, die Kurzgeschichte.
Was das Gericht in Frankfurt versäumt hat, könnte das Landtag in Wiesbaden ausleuchten: Das Neonazi-Netzwerk rund um den Mörder von Walter Lübcke, Stephan Ernst. Doch die gestrige Sitzung zeigte auch: Die Abgeordneten müssen gerade bei Nazi-Zeugen kritischer nachfragen.
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Der erste Zeuge des Tages war Daniel Muth, Leiter der „Soko Limecke“, die nach dem Mord an Lübcke ermittelte. Erneut wurden, wie im Prozess, die Abläufe der Ermittlungen nachgezeichnet, diese könnt ihr in unserem Bericht zum 13. Prozesstag nachlesen:
13. Prozesstag, 27.08.2020 – Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum Angriff auf Ahmed I. | NSU…
Im Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum rassistischen Anschlag auf Ahmed I. wurde am 27. August 2020 Daniel Muth, der Leiter der Soko „Liemecke“, die nach dem Mord an Lübcke eingerichtet wurde,…
Der Lübcke-UA legte bei der Befragung seinen Schwerpunkt dann auf Markus Ha., der neben Ernst angeklagt war. Zur Sprache kam dessen Vernehmung nach dem NSU-Mord an Halit Yozgat 2006 durch die Polizei. Ha. war vorgeladen, weil er eine Seite zum Mord wiederholt aufgerufen hatte.
Ha. war erst im Februar 2006 wegen eines Hitlergrußes aufgefallen, dies wurde aber in der Vernehmung nach dem Mord an Halit Yozgat nicht angesprochen. Muth sagte, man hätte Ha. nach 2011 noch einmal vernehmen müssen, diese beiden Umstände hätte man verknüpfen können.
Während der Vernehmung von Muth ging es auch um den engen Freund von Ha., Alexander Sch. Muth sagte, er glaub, dass auch Sch. von dem Mord an Walter Lübcke gewusst habe, man habe aber aufgrund der gelöschten Chats keine Belege dafür.
Der zweite Zeuge, Dr. Roland Johne, war von 2006 bis September 2011 Leiter der Abteilung für Auswertung des LfV Hessen. Er verwies immer wieder darauf, worauf er nicht antworten könne: Alles vor und nach seiner Amtszeit sowie alles, was nicht die Abteilung Auswertung betreffe.
Dr. Johne wurde gefragt, ob Markus Ha. als V-Mann für das LfV tätig gewesen sei. Auch hier verwies der Zeuge darauf, dass die Anwerbung von V-Leuten in der Abteilung für Beschaffung passiere und er dazu nichts sagen könne.
Der dritte Zeuge war dann Alexander Jonny Lanz. Lanz wurde 2005 für einen Übergriff auf dem Zissel (ein Stadtfest in Kassel) verurteilt. Bei dem Übergriff 2003 war auch Stephan Ernst dabei. Lanz stellte die Clique damals als lustigen Freundeskreis dar, keinesfalls politisch.
Lanz sagte, er habe die Tat nicht begangen, er habe aber keine Berufung eingelegt, weil er Angst gehabt habe, eine höhere Strafe zu bekommen. Sein damaliger Anwalt ist auch als Anwalt von Thorsten Heise bekannt. Dieser sei ihm empfohlen worden.
Die Abgeordneten versäumten insb. bei diesem Zeugen, kritisch nachzufragen. Es gab keine Nachfragen zur Betroffenenperspektive, keine Hinterfragung des Politikbegriffs, kein Thematisieren von Rassismus oder rechter Straßengewalt. Lanz selbst sprach von einer „Auseinandersetzung“
Ein ausführlicher Bericht zu dieser Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Mord an Walter Lübcke folgt. Der UA wird am 1. Oktober fortgesetzt. Die Sitzungen sind öffentlich, es braucht eine Anmeldung.
Um was geht es da eigentlich, in diesem Parlamentarischen Untersuchungsauschuß? Um Nachfragen zur Betroffenenperspektive? Des Politikbegriffs?
Um das hier, was immer auch damit gemeint ist.
Was das Gericht in Frankfurt versäumt hat, könnte das Landtag in Wiesbaden ausleuchten…
Wenn man mit einem solchen Script bei der degeto aufschlägt, um den nächsten Tatort zugeschlagen zu bekommen, hat man gute Chancen, denn das ist ungefähr dieses dramaturgische und Drehbuch-Level.
Ich denke allerdings auch, daß es sinnlos ist, den jungen Menschen anzuraten, sich einen ordentlichen Job zwecks Lebensunterhalt zu suchen. Die fliegen binnen weniger Tage überall auf und raus, da völlig untauglich das Bruttosozialprodukt zu steigern. Selbst der Vorschlag, einen Kurs an der Volkshochschule der Wahl zu buchen, brächte nichts. Sie würden das nicht verstehen, warum ihnen solch ein Hilfsangebot unterbreitet wird.
Aus welchem geschlossenen Unistuhlkreis sind diese Vögel bloß entfleucht?
Die Wangerin ist ein exzellenter Ersatz, wenn sich der Moser mal nicht auf dem Telepolis herumverschwört. Die kann das genauso gut, heißt es in den Kommentaren.
Der lustigste Satz aus dem Aufsatz ist der letzte.
Als einziger von fünf Verurteilten hatte der Szene-Aussteiger S. (hier abgekürzt, weil er zur Tatzeit seiner Beihilfe noch heranwachsend war) seine Revision zurückgezogen. Ihm hatten Opferangehörige zum Teil sogar öffentlich vergeben und für ihn eine nur eine Bewährungsstrafe gefordert, weil er als einziger wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe.
Ist das Stockholm-Syndrom der Wangerin nicht süß? Kümmert sich rührend um Heranwachsende, wo doch in der Lügipedia geschrieben steht:
Carsten Schultze
Ein paar Sekunden Recherche liefern das folgende Ergebnis. So viel Zeit hat die Wangerin nicht.
Wo Carsten S. in Haft saß, bleibt bis heute geheim, da sich der 40-Jährige wegen seiner Aussagen in einem Zeugenschutzprogramm befindet. Selbst seine Anwälte wissen es laut eigener Auskunft nicht. Ebenso wenig, wo S. nun – unter neuem Namen – lebt.
Heute präsentieren wir eine sehr nicht repräsentative Auswahl aus der dreistelligen Kommentarflut.
Ohne dass einem die Frau sympathisch sein muss: In ihr hat man schlussendlich einen Sündenbock gefunden um die muslimische Gemeinde zufriedenzustellen. So einfach ist das!
— Noge Byzan Oreolk 19.08.2021 14:29
das einzige was man der Glatzenmatratze(*) gerichtsfest nachweisen konnte,
ist eben eine solche gewesen zu sein.
Das macht die Trulla einem nicht gerade sympathischer, aber von einer unmittelbaren Tatbeteiligung ist das doch noch „etwas“ entfernt.
(*)Der Ausdruck ist O-Ton der staatlich lizenzierten Systemmedien, wurde exakt so in der Heute-Show verwendet für diese Person.
— Bratapfelkuchen 19.08.2021 14:33
Das war absehbar. Staatsraison. Keine einzige Haupttat bewiesen, aber Mittäterin
Schon Teile der Wahrheit könnten die Bevölkerung verunsichern.
— khr 19.08.2021 15:13
Soweit ich das verfolgt habe
Gibt es keinen handfesten Beweis das die beiden Udos, welche doch auf eine merkwürdige Wiese ums Leben gekommen sind, wirklich die Mörder waren.
Sollten sie es gewesen sein so hatten die doch eine merkwürdige Art Terroranschläge zu begehen indem hinterher weder Bekennerschreiben verfasst noch einen Grund angibt. Wie so etwas geht hat doch die RAF vorgemacht.
So agiert eher die Mafia als eine Terrorgruppe.
Man muss wirklich etwas nur solange wiederholen bis es alle glauben. Kritische Fragen dazu warne in den Nachrichten und Zeitungsartikel schon rar oder gar nicht vorhanden.
— Lasse Reden 20.08.2021 00:55
Re: Was hat Maaßen damit zu tun?
_Peter_ schrieb am 19.08.2021 15:52:
Zschäpe im Knast, Maaßen demnächst im Bundestag?
,,,
Währenddessen wurde der Chef der staatlich bezahlten Aktenschredderer nicht einmal angeklagt und kandidiert jetzt für den Bundestag.
Was hat Maaßen damit zu tun? Als er 2012 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde, waren die Morde schon Jahre vorbei, die Uwes tot, Zschäpe in U-Haft und die Akten geschreddert. Weswegen sollte man ihn anklagen?
— Lasse Reden 19.08.2021 20:46
Re: Oh je
schlamutzelnase schrieb am 19.08.2021 15:53:
Die Autorin war ja 5 Jahre lang Prozessbeobachterin in München. Einige Erkenntnisse ihrer Arbeit kann man diesem Interview
entnehmen. Ja, richtig, ist schon 2 1/2 Jahre alt, deshalb aber nicht automatisch veraltet.
Oh je, das ist das gleich wie bei Moser. 5 Jahre beobachtet und vor lauter Scheuklappen nur gesehen, was sie sehen wollte.
— FLxxxxT.DE 19.08.2021 18:30
fun fact
Der Herr Götzl, ist der gleiche Richter deinen einen unbescholtenen Studenten zu Jahren im Knast verurteilt hat weil der sich gegen 5 Albaner gewehrt hat und dabei einem mit einem Schweizer Taschenmesser einen Kratzer zugefügt hat.
Da wundert es auch nicht das jemand als Mordbeteiligter verurteilt wird selbst wenn er bei keiner Tat dabei war und die Täterschaft der Täter in keinem einzigen Fall gerichtlich festgestellt wurde.
Die NSU Akten bleiben sicherlich noch 100 Jahre Staatsgeheimnis.
— Lasse Reden 20.08.2021 00:04
Re: die Knarren und eine vergammelte Jogginghose.
Oschia schrieb am 19.08.2021 22:31:
Was nochmal brachte das mit „Döner-Morden“ in Verbindung, einzig der Paulchen-P.-Clip?
Nee, im NSU-Badmobil „fand“ die Polizei die Heilbronner Polizeiwaffen und in der Wohnung des Trios eine 5 Jahre lang nicht gewaschene Jogginghose mit Blutspuren von Kiesewetter. Beatchen hatte da offensichtlich ihre hausfraulichen Pflichten gröblichst vernachlässigt.
— Gast-aus-Hamburg 20.08.2021 10:29
Leider nein …
Richter Götzl hat mehrmals Notwehr nicht „erkannt“ und Menschen, die sich gewehrt haben, in den Knast geschickt. Und zwar für lange Zeit, mehr als man in Hamburg für Totschlag bekommt.
Ich habe mich gewundert, daß ein Richter, dem man ein Urteil um die Ohren gehauen hat, solch einen wichtigen Prozess leitet.
Edit – es hatte hier schon 2009 einen Artikel zu Götzel:
Götzl ist also kein unbeschriebenes Blatt und hat seine eigenen Vorstellungen von Recht und Ordnung.
— Josef W. 19.08.2021 18:40
Nicht an den tatorten, unverdächtige Fassade, nix zur Aufklärung beigetragen
Tja, so jemand muss doch in den Knast.
Hintergrund ist, dass Zschäpe selbst nicht an den Tatorten gewesen sein soll, aber laut Urteil des Oberlandesgerichts München gleichberechtigt mit den 2011 zu Tode gekommenen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am Tatentschluss und der Planung der rassistisch motivierten Mordserie beteiligt war. Zudem hatte sie logistische Aufgaben im konspirativen Alltag der Untergetauchten übernommen und als nette Nachbarin im sächsischen Rückzugsort Zwickau und auf Campingplätzen an der Ostsee für eine unverdächtige Fassade gesorgt.
„nicht an den Tatorten gewesen sein soll“ eieiei – das soll auch ich und auch Frau Wangerin nicht gewesen sein. Verdächtig, verdächtig.
Blöde ist schon, dass das „soll“ nicht auch für die Uwes gilt. Die sollen da zwar gewesen sein, aber wie bei Soll und Haben es nun einmal so ist: Beweise dafür HABEN die Ankläger nicht. Obwohl sie es sollen. Blutspuren, Genmaterial, Fotos und so. Umgekehrt: die Zeugenaussagen beschreiben ganz anders aussehende Täter, nur wurden diese Phantombilder seitens der Polizei nicht zu Fahndungszwecken veröffentlicht.
Aber das sind natürlich Details.
„eine unverdächtige Fassade “ – das ist die kriminelle Energie der Frau Z., je unverdächtiger, desto schuldig.
Frau Wangerin ersetzt den Thomas Moser schon ganz ordentlich – wo der nun aber abgeblieben ist, weiss der Geier.
— Lasse Reden 19.08.2021 20:32
Sie hätte einfach die Klappe halten sollen …
Sie hatte einfach die Klappe halten sollen. Weiß der Geier, was sie dazu getrieben hat, gegen den ausrücklichen Rat ihrer damaligen Anwälte auszusagen und sogar Taten zu gestehen, welche die beiden Uwes noch nicht mal begangen haben, wie den Anschlag in der Kölner Keupstraße.
— Karsten14478 20.08.2021 11:13
Re: Sie hätte einfach die Klappe halten sollen …
Zum einen reden die Menschen und insbesondere Frauen recht gerne und zum anderen möchte jeder seine Sicht der Dinge als Mitläufer oder „Opfer der Umstände“ darstellen.
Aber in dem Fall hätte sie nur bei einem guten Deal reden dürften. Das Urteil ist brutal, wenn man ihren Tatanteil ansieht. Da kommt der „bunte Messerstecher“ deutlich besser bei weg …
— Lasse Reden 20.08.2021 08:07
Re: Untersuchung zum Polizistenmord Kiesewetter
… Das Problem ist, dass größtenteils linke Journalisten es nicht aufarbeiten wollen oder können. Sie sehen zwar die Verwicklungen von Polizei und Verfassungsschutz, wollen aber die Theorie von den „rechten“ Tätern nicht aufgeben und erfinden so ein rechtes Netzwerk, das bis in die Behörden reicht.
Dass eventuell organisierte Ausländerkiminalität und ausländische Geheimdienste dahinter stecken, kann und darf nicht sein, weil das ihr Weldbild zu Fall bringen und den „Rechten“ in die Hände spielen würde. Also wird alles, was darauf hinweist, ignoriert oder sogar aktiv ausgeblendet. So machen sie sich zu Komplizen der Behörden.
— Localhorscht 20.08.2021 08:17
Also wenn das jetzt der Maßstab ist…
… spinne ich das mal weiter.
Man hat also keinerlei Beweise gefunden, daß die Trulla da an einem Tatort war bzw. das sie sonst irgendwie an den Taten beteiligt war. Außer das sie für die mutmaßlichen Täter gekocht, gewaschen und geputzt hat. Nun ware die ja paar Jahre auf der Flucht und es wäre wohl sehr naiv anzunehmen, daß die nicht wußte warum.
Wie man jetzt aus der ein Geständnis rausgepreßt hat weiß ich nicht, aber das war wohl aus ihrer Sicht das Dümmste was sie machen konnte. Irgendwo hatte ich mal gelesen, daß die ein Kind haben soll… naja. Aber so ein Strafmaß? Ohne Beweise?
Wenn diesen Maßstab jetzt für alle ansetzen, müßte man ja in Zukunft auch die Partner von Terroristen mit anklagen, auch wenn die nie mitwaren oder es da Beweise gibt.
Ich bin sehr dafür, daß jeder vor dem Gesetz gleich ist und auch jeder für seine Taten gerade stehen muß, nur schreit das in diesem Lande zum Himmel wie unterschiedlich da geurteilt wird bzw. wie vieles nach politischer Einflußnahme stinkt. Leider wird das wohl auf lang oder kurz zu Selbstjustiz und einem massiven Vertrauensverlust in das Rechtssystem führen.
— Lasse Reden 20.08.2021 08:30
Re: „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“
Aus diesem Grund hat man sich ja zu RAF-Zeiten den Gummi-Paragraphen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ ausgedacht. Damit muss der Staat einzelnen Mitgliedern überhaupt nichts mehr beweisen. Mitgefangen, mitgehangen.
Und dass die terroristische Vereinigung „NSU“ die Taten begangen hat und sie ein Teil davon war, hat Zschäpe ja selbst gestanden. Ich hatte vermutet, dass es einen geheimen Deal gab: Geständnis gegen mildes Urteil bzw. dass das Urteil vom BGH aufgehoben werden würde. Aber das war offensichtlich nicht der Fall.
— Lasse Reden 20.08.2021 15:07
Re: „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“
Localhorscht schrieb am 20.08.2021 08:36:
Da wären wir wohl beim Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit.
Wie ich hier schon geschrieben habe, hätte Zschäpe die Klappe halten sollen. Und ihre Anwälte hätten die angeblichen Beweise besser prüfen sollen. Genügend Angriffspunkte gab es ja im Web zu finden, z.B. bei NSU Leaks und anderen Blogs.
— Ir0nM4st3r 20.08.2021 11:28
„Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn mal braucht?“
„Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn mal braucht?“
sagte Beate Zschäpe im Prozess.
Kurz danach erschien ein neuer Anwalt auf der Bildfläche, also ist anzunehmen, dass dieser Anwalt vom VS zu ihr geschickt worden ist.
Erst nach diesem Anwaltwechsel hat Zschäpe ihr Geständnis abgelegt.
Dieses Geständnis ist eindeutig falsch, da sie Dinge zugab, die sachlich falsch waren, wie zum Beispiel die Briefe mit den Videos im Briefkasten vor ihrem Haus. Das BKA hatte diese Breifkästen untersucht, aber nichts gefunden.Ein Teil dieser Vido-CDs war zudem zu einem Zeitpunkt in Nürnberg eingeworfen worden, als Zschäpe bereits festgenommen war. Das konnte sie unmöglich getan haben.
Bei einem der Banküberfälle hat einer der Täter einen Bankangestellten berührt.
ie Polizei nahm Proben von der Stelle, fand sogar DNA, aber die passte nicht zu den angeblichen Tätern.
Also könen die es nicht gewesen sein.
Warum sollten Bankräuber die Beweise für Polizistenmord mit auf ihre Räubertour nehmen (Polizeiwaffen), diese dann aber nie benutzen?
Warum sollten die beiden Serienmörder denn Schiss davor haben, sich den Weg freizuschießen, obwohl sie bereits Polizsten erschossen hatten?
Das Wohnhaus wurde von einem ehemaligen Stasi-Agenten verwaltet.
Damit steht der Verdacht im Raum dass es ein „sicheres Haus“ war., wo der VS seine Mitarbeiter verdeckt unterbringt.
Dafür spricht auch die ungewöhnliche Überwachungstechnik am und im Haus und der verborgene Teil der Wohnung.
Die Jogginghose mit dem Blut eines Opfers lag unversehrt in einem ausgebrannten Zimmer. Also entweder wurde dieses Beweisstück dort nach dem Brand platziert oder die Polizei ist sogar zu blöd, um die Asservatenlisten korrekt zu führen.
Die Waffe mit dem Schaldämpfer aus Aluminium ist angeblich aus dem ersten Stock runtergefallen und die Wand noch ebendrauf, aber der Schalldämpfer war nichtmal verbeult.
Also st anzunehmen, das man diese tatwaffe erst hinterher dort platziert hat.
In den Videos ist von dieser Waffe auch nie de Rede gewesen, was die Täter aber wahrscheinlich getan hätten.
In den Videos stimmt nichtmal die Reihenfolge der Taten. Warum sollten die Täter sowas nicht wissen?
Ein Polizist hatte die Täter mal in einem Einkaufszentrum erkannt und mitgenommen.
Bei der Überprüfung spuckte der Computer aber andere ten aus.
Also wurden die Personen mit falschen staatlichen Papieren mitsamt passendem Computereintrag versorgt, wozu nur das Innenministerium befähigt ist.
Also arbeiteten die Personen für den Staat.
Ein Zielfahnder des Thüringer Landeskriminalamts hatte 2001 den Verdacht geäußert, dass Beate Zschäpe eine Quelle des Verfassungsschutzes gewesen sei.
DIeser Zielfahnder hat sonst eine Erfolgsquote von 100 Prozent, nur beim NSU war er erfolglos.
Eben weil diese Personen vom Staat geschützt wurden.
Hat irgend ein Journalist mal selber bestätigen können, dass Zschäpe auch wirklichj im Gefängnis sitzt und nicht etwa anderswo ihre Zeit verbringt?
Erfolgt ein Besuch etwa nur nach Voranmeldung und längerer Wartezeit, wo man Zschäpe dann zum Schein ins Gefängnis bringt, nur um dann den Besuchstermin wahrzunehmen und anschließend wieder zu ihrer geheimen Wohnung zu verschwinden?
Die plausibelste Theorie ist immer noch, dass die Türkei einige PKK-Finanzierer eliminiert hat und der deutsche Staat diese Verbrechen deckt.
— augu13j, Gunther Aulepp 20.08.2021 15:41
Das Urteil mit höchstmöglicher Bestrafung
kann in späteren (viel, viel späteren) Kommentaren als klassisches Beispiel dafür zitiert werden, dass manchmal die Staatsraison und der Wunsch der Opfer nach Sühne eine viel höhere Bestrafung erfordern als es der subjektiven Schuld des Täters entspricht.
Normalerweise ist dieses Strafmaß Tätern vorbehalten, die heimtückisch, brutal und sadistisch morden. Bei Beihilfe oder nur Kenntnis mit Billigung ist wohl eine Überprüfung der weiteren Haft nach 15 Jahren möglich.
— Donjoe Miller 21.08.2021 23:50
So agieren Unrechtsstaaten
Zschäpe ist eine politische Gefangene in einem Willkürsystem. Sie gehört freigelassen.
— Karl_Dalheimer 21.08.2021 08:52
Sie habe „als nette Nachbarin … für eine unverdächtige Fassade gesorgt“.
Ja, damit hat sie sich sicher strafbar gemacht – lebenslänglich. Von diesen „netten, unverdächtigen Nachbarn“ kenne ich so einige. Regelmäßig geputzte Fenster, der Rasen gemäht und immer grüßend: auf dem platten Land hält man sich besser daran.
Nun verstehe ich aber auch die gar nicht netten Nachbarn besser. Sie denken eben schon einen Schritt weiter, sie haben schonmal vom BGH gehört.
Armes Deutschland, deine Gerichtsbarkeit ist auch nicht besser als deine Außenpolitik und deine Medien. Eindeutig politische Urteile. Inzwischen nicht mehr als Aussetzer, sondern als Regel. Der üble Geruch korrupten Denkens und Handelns strömt überall hervor.
Schon im Titel irrt Fischer mächtig gewaltig, obwohl er sich das gerne als Verdienst an seine Bundesordensspange schmieren täte. Die Entscheidung, den NSU als erledigt zu behandeln, haben mitnichten die Richter am BGH gefällt. Dazu sind das viel zu kleine und völlig entbehrliche Lichter im Politikbetrieb, als daß die da was zu entscheiden hätten. Es mangelt ihnen auch an der nötigen Kompetenz und Befugnis.
So eine gravierende Fehleinschätzung kommt davon, wenn man zu lange in abgestandener Suppe gelebt hat. Unten mehr dazu.
Ich bin ein wenig enttäuscht, dass die Premiumquellen über das „rational nachvollziehbar“ einfach hinweggegangen sind. Für einen Katholiken ist die Transsubstantiation der Hostie in den wahren Leib Christi „rational nachvollziehbar“. Alle philosophischen Systeme sind „rational nachvollziehbar“, selbst wenn sich ihre Aussagen einander zu 100% widersprechen.
„Rational“ bedeutet nicht „richtig“, sondern aus einer Anzahl von Prämissen deduktiv hergeleitet. Das steht und fällt mit den Prämissen. In der Juristerei würde ich sowas als sophistischen Kack werten.
Da hatte sich Rechtsanwalt Stahl in juristischer Esoterik aber mächtig verhoben, als er einen Hauptverhandlungstermin für Zschäpe am Juristenhimmel leuchten sah. Auch wenn Sturm inhaltlich recht hatte, scheiterte er in seiner Denke an den Knickhirnen des BGH, die weitaus krummer denken können als eine Banane sein darf oder ist.
Es ist völlig egal was und wie laut die Quäker auf dem Twitter rumwinseln, wieviel MDR-Fakt-Sendungen sie beauftragen oder welche Interviews sie geben.
Der höchste Scharfrichter, äh Strafrichter der BRD hat den von Götzl und Kollegen auf den Topf voll Nazisuppe der Antifa paßgenau platzierten Deckel kurz nochmal gelüftet und den Topf dann ganz sanft wieder gedeckelt.
Die zugrunde liegende Annahme, BMZ seins gewesen wurde von allen akzeptiert, auch wenn dazu niemals ein Prozeß, fußend auf Ermittlungen, stattfand. Innerhalb dieser Grundannahme kann man sich durchaus logisch und folgerichtig bis zur Todesstrafe für Zschäpe durchhangeln. Man muß nur die derzeit geltenden Regeln (Rechtsnormen) einhalten.
Der Strafprozeß findet in mündlicher Verhandlung statt. Es werden Zeugen vernommen, Beweise erhoben und gewürdigt, über die Schuld befunden und ein Urteil festgesetzt, das gesprochen und niedergeschrieben wird.
In der Beweiswürdigung sind die Richter frei. Da grätscht der BGH eigentlich nie rein. Nichtmal dann, wenn der zweifelsfrei Erschossene vor Gericht ein Messer in den Rücken hineinbewiesen bekam.
Es war auch sehr leise in den Medien, nimmt man die wenigen Pflichtbeiträge weg. Erstaunlich bei dem Signal, das der Staat da ausgesandt hat. Der NSU, das waren Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe. Der Fall ist abgeschlossen.
Der AK NSU hat seit dem von Götzl vorgelesenen Urteil nie was anderes behauptet.
Man kann es kurz machen. André Eminger bekommt eine Hauptverhandlung, die noch im Dezember zu einem Urteil führen wird. Damit ist der NSU Geschichte und der Blog kann abgeschlossen werden.
@admin
Richtig, da kommt nix mehr. Warten wir Emingers Hauptverhandlung ab, mal sehen was der letztendlich abgreift.
Rechtsfehler heißt im einfachsten Fall. Die dazumal geltenden Regeln der Berufsausübung im Richteramt sind eingehalten worden. Hat Götzl gemacht. Sauberer Job.
Der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht prüft, ob das Urteil der ersten Instanz »Rechtsfehler« enthält (§ 337 StPO). Er hat nicht zu entscheiden, ob man vielleicht auch etwas anderes hätte feststellen können oder ob andere Tatsachen als die festgestellten vielleicht wahrscheinlicher gewesen wären. Das Revisionsgericht prüft, ob die Feststellungen in sich schlüssig und vollständig sind, ob die Beweiswürdigung die naheliegenden Möglichkeiten gesehen und vertretbare Ergebnisse gefunden hat, und ob der rechtlichen Bewertung die richtigen Kriterien und Maßstäbe zugrunde gelegt worden sind. Wenn das der Fall ist, ist das Urteil »rechtsfehlerfrei« und eine Revision zu verwerfen.
… wie soll ihr Tatbeitrag „dort Normalität vortäuschen“ bewiesen sein? Doch nur durch das Ghostwritergeständnis.
Eben. Das war Grasels und Borcherts Job. Well done.
Das Rechtsfehlerkonstrukt ist zuweilen schwer verständlich. Bezüglich der von den Richtern vorzunehmenden Beweiswürdigung heißt es:
Obwohl es immer wieder heißt, dass die Würdigung der Beweise ureigene Aufgabe des Richters ist und daher nicht von Revisionsgerichten überprüfbar sei, ist mittlerweile eine Tendenz zu beobachten, nach der die Revisionsgerichte auch danach fragen, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters plausibel– d. h. für das Revisionsgericht nachvollziehbar – ist (Hierbei darf man nur nicht dem Fehler unterliegen, eine eigene alternative Bewertung vorzunehmen, weil man Erwägungen des Gerichts für wenig überzeugend hält, eigene Argumente als übergangen bewertet, oder eine andere Bewertung einer Zeugenaussage als naheliegender sieht – Dies wäre ein unzulässiger Angriff auf die tatrichterliche Beweiswürdigung dar).
Dabei geht es nur und ausschließlich darum, den Gedankengang des Richters nachvollziehen zu können. Die vom AK NSU völlig anders interpretierten Sachverhalte fanden am Revisionsgericht kein Gehör und somit keinen Eingang in die Entscheidung, weil wir keine Tatrichter sind.
Beate Zschäpe ist eine Mörderin, obwohl sie an keinem Tatort war
Es ist eine durchaus mutige rechtliche Konstruktion …
Genau das ist das Problem. Aber das merkt die Ramelsberger nicht.
Genaugenommen ist das eine faschistische Rechtskonstruktion. Die hat mit Mut nichts zu tun, sondern mit selber nicht richtig verdrahtet im Hirn sein, also Eigner einer kriminellen Matschbirne zu sein.
„Unter den regimekonformen Strafrechtstheoretikern bestand ab Mitte der 1930er-Jahre weitgehend Konsens darüber, dass ein Willensstrafrecht den weltanschaulichen und politischen Vorstellungen des Nationalsozialismus am besten gerecht werde. Auch die amtliche Strafrechtskommission sprach sich für ein Willensstrafrecht aus. Maßgeblich für das Willensstrafrecht war die These, dass der verbrecherische Wille des Täters und nicht vorrangig der Taterfolg für die strafrechtliche Schuldzumessung ausschlaggebend sei. … Die Beurteilung der Straftat sollte primär von der Willenshaltung des Täters abhängig gemacht werden. ´Bestraft wird´, wie Freisler betonte, ´der Wille des Täters, nicht die Tat.´“
Ausgangspunkt des Freislerschen Willensstrafrecht war die „grundsätzliche Überzeugung, daß der Staat mittels seines Strafrechts nicht erst auf geschehenes Unrecht in Form der objektiven Schädigung oder Verletzung des Volksfriedens und der Volksgüter reagieren dürfe, sondern bereits den verbrecherischen Willen des Täters erfassen müsse, sobald dieser strafwürdig in Erscheinung getreten sei. Zur Erweiterung und Verschärfung des Strafschutzes neigend, verkörperte das Willensstrafrecht ein subjektivistisches Strafrechtssystem, das das objektive „Erfolgsstrafrecht“ des geltenden RStGB ablösen sollte.“
Wir halten den faschistischen Richterdarstellern am BGH nur eines zugute. Zschäpe hat geliefert. Ein Geständnis. Im Grunde haben sie, ganz im Sinne des heutigen Geleitwortes, pfäffischen Faschistenkack ausgeschissen.
Ein völlig normal denkender Mensch kommt nicht auf so eine Idee, weil es dafür eines Knickhirns bedarf, das jede Sauerei der Welt denken kann, sprich eines Hirns, daß den eigenen Kleingeist und die Menschenverachtung in andere Menschen hineinprojeziert, um sich anschließend an denen abarbeiten zu können.
Zschäpes Wahlverteidiger Mathias Grasel erklärte, der BGH habe seine bisherige Linie zur Mittäterschaft verlassen und die Strafbarkeit der Mittäterschaft massiv ausgedehnt. Es seien reine Mutmaßungen, dass Zschäpe gemeinsam mit ihren Gefährten die Ausspähskizzen der Tatorte ausgewertet habe und bei den Entscheidungen der Männer dabei gewesen sei, wer angegriffen werden soll. Das werde von der Beweisaufnahme nicht gestützt. Grasel erklärte, er habe mehr Mut vom BGH erwartet, um dem Urteil und dem Druck der öffentlichen Meinung zu widersprechen.
Grasel fühlt sich irgendwie vom Staat beschisssen. Tja, wer mit dem Teufel speist …
Ein paar Worte noch zu Thomas Fischer (Link oben), dem Fleisch gewordenen Strafgesetzbuch samt allen Kommentaren seit 1933.
Er wirft sich ohne Not für seine noch amtierenden Kollegen in die Schlacht, statt seine Pension zu verzehren. Das darf er.
Wenn er dann aber schreibt
Der Verwerfungsbeschluss des Senats zeigt demgegenüber eine beruhigende Routine: Warum soll man Mördern und Schwerverbrechern mehr Ehre antun, als die Entscheidung von Rechtsfragen erfordert.
dann muß er sich auch fragen lassen, ob er noch alle Latten am Zaun hat oder auch nur so ein faschistisches Juristenhirn implantiert bekam, mit dem man alles und jedes begründen kann.
Es gab keine Ermittlungen gegen die Uwes, es gab keine Ermittlungserbegnisse gegen die Uwes, es gab keinen Gerichtsprozeß, es gab kein Urteil, es gab unterm Strich genau Nichts, das für die Uwes als Mörder spricht. Es gibt die Behauptung von Range und Ziercke und den darauf fußenden Beschluß der Abgeordneten des deutschen Bundestages, die die Uwes und ihre Beate als Serienmörderbande qualifizierten. Das ist schon ziemlich einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte, daß Straftaten von der Politik vorab abschließend beurteilt werden. So häufig gab es das nicht. Im Prozeß gegen van der Lubbe, Dimitroff und Genossen ging das noch schief. In der BRD der Jahre 2011 bis 2021 hingegen läßt man nichts mehr anbrennen, dank Rechtskontinuität, die man von den Vätern der faschistischen Juristerei geerbt hatte.
Fischer seien Häme und Spott unbenommen, die er über die Antifa und deren Wurmfortsätze in den Medien mit zwei Litern Druckerschärze ausgießt. Das habe die sich redlich verdient. Für Fischer selber aber gilt:
Setzen, sechs, dicker Fischer!
Komplett am Thema vorbei.
Thema ist: Keine Tatortbeweise gegen die Uwes, keine Mitwisserbeweise oder gar Mitplanerbeweise gegen Zschäpe, ein Schauprozess wie aus dem Lehrbuch der politischen Justiz.
Was davon findet sich beim dicken Fischer?
Exakt Niente, Nada, Nothing, Nix.
Sonderstaatsanwaltschaften und Staatsschutzgerichte vertragen sich nicht mit Demokratie. Das kann Fischer nicht wissen. Ist ihm aber auch egal.
Oder wie Danisch immer schreibt: Juristen können alles mit allem begründen. Sie querdenken einen simplen Fakt dermaßen lange in ihren Pragraphensynapsen hin und her, bis sie ein Problem draus gemacht und eine jurstische Regel dafür erfunden haben.
Zschäpe war kein Mittäter bei gar nichts, es sei denn beim Essen machen. Das haben Götzl und Kollegen solange durch ihre Kleinhirne gequetscht, daß am Schluß lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld herauskam.
Nun hat sich einer der gefühlt 50 Verteidiger Zschäpes zu Wort gemeldet und orakelt hinaus, was der BGH am Donnerstag verkünden wird.
Die obersten Strafrichterinnen und -richter in Karlsruhe hatten vergangene Woche für den 19. August eine Pressemitteilung angekündigt, in der „weitere Entscheidungen im sog. NSU-Verfahren“ bekanntgegeben werden. Außerdem werde dann „über den weiteren Fortgang des Verfahrens“ informiert (Az. 3 StR 441/20). Einige Medien – wie etwa die tageszeitung (taz) – deuten diese Erklärung als Indiz, dass es z.B. im Falle von Zschäpe zu keiner erneuten mündlichen Verhandlung kommen und ihre Revision vom BGH per Beschluss als offensichtlich unbegründet abgelehnt werde.
Zschäpes Pflichtverteidiger Wolfgang Stahl glaubt indes nicht, dass es so kommen wird. Vielmehr rechnet er fest mit der Bekanntgabe eines mündlichen Verhandlungstermins durch den BGH, in dem geprüft werde, ob die Komplizin der verstorbenen NSU-Todesschützen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt überhaupt als Mittäterin verurteilt werden darf. Statt im Wege eines Beschlusses werde der zuständige 3. Strafsenat dann auf Grundlage von § 349 Abs. 5 Strafprozessordnung (StPO) über das Rechtsmittel der Revision durch Urteil entscheiden, so Stahl.
„Das OLG hat im Fall von Frau Zschäpe geltendes Recht falsch angewendet, denn ohne einen einigermaßen gewichtigen Tatbeitrag geleistet zu haben, ist eine Verurteilung wegen Mittäterschaft auch auf Grundlage der bisherigen BGH-Rechtsprechung nicht möglich“, sagt Stahl im Gespräch mit LTO.
Exakt so ist es. Erklär das aber mal einem Juristen.
Vielleicht ist das ja der Deal, der jetzt seinen Abschluß findet.
Egal, was der BGH beschließen und/oder verkünden wird. Das Urteil haben die Königin der Antifa und artverwandte species gefällt und in die Lügipedia hineingeschrieben.
Verdacht auf rechte Vergangenheit: Bundespolizei prüft Biographie eines Professors für Sicherheitspolitik
Bis heute ist unklar, wer alles zum NSU-Unterstützerumfeld gehörte. Maninger hat vor Menschen gesprochen, die dazugehörten. Vor Mitgliedern des Thüringer Heimatschutzes. Und mit ihm traten bekannte Rechtsextremisten als Referenten auf. Einen dieser weiteren Referenten hatten zwei Mitglieder des „Thüringer Heimatschutzes“ erst kurz vor dem Seminar in Südafrika besucht. Ob es bei diesem Besuch darum ging, ein Versteck für das NSU-Trio in Südafrika zu finden, darum ging es im NSU-Prozess an mehreren Verhandlungstagen.
Maninger bestreitet vehement, von all dem auch nur das Mindeste gewusst zu haben. Er habe weder die anwesenden Personen aus dem NSU-Umfeld gekannt, noch etwas von deren Gesprächen mitbekommen, oder von Plänen, den NSU in Südafrika zu verstecken. Die Sache ist ihm so wichtig, dass sein Anwalt Ippen Investigativ sogar untersagen will, „auch nur zu erwähnen“, das Stephan Maninger wegen seines Auftritts in einem als „Verschlusssache“ eingestuften Vermerk landete, der sich heute in den NSU-Akten findet.
Nachdem sich der NSU selbst enttarnt hatte, werden die alten Verfassungsschutzunterlagen zum „Thüringer Heimatschutz“ nochmal gesichtet. Darunter auch die Akte zum Operativvorgang „Drilling“, mit dem das untergetauchte Trio aufgespürt werden sollte, und mit dieser Akte auch ebenjener Vermerk. Zu diesem Zeitpunkt lehrt er bereits seit zehn Jahren als Dozent an der Hochschule des Bundes.
So geht Denunziation heute. Der Gehalt nur dieses NSU-Teils läßt sich auf den Nährwert einer Kackwurst reduzieren. Mehr steckt da nicht drin.
Deswegen die Aufgabe an alle investigativen Leser. Finde alle juristisch belastbaren Beweise gegen Stephan Maninger in der Denunziationsschrift von Kempen & Engert und schreibe sie auf einen abgefahrenen Fahrschein.
Eigenkotfressen ist vor allen Dingen eine wahre Sch…Angewohnheit. Erklärungen, dass da was am Futter fehlt sind in diesem Fall eher Blödsinn, was soll im Kot denn mehr drin sein als im Futter?
Ihr könnt uns abkaufen, daß das Volk gegen Herbst mit Kotbomben der Antifa propagandistisch zugeschissen wird wie weiland Dresden durch Bomber-Harris. Das läßt sich nicht mehr verhindern.
Einen Nationalsozialistischen Untergrund hat es nie gegeben.
Klarstellung vorab.
Mit den folgenden Personen bin ich weder verwandt noch verschwägert.
Trotzdem waren es
echt nette Leute, ohne Scheiß …
Alles feiert die Antifa ab, was auch nur im Entferntesten nach NSU riecht, wirklich alles. Wenn es nicht danach riecht, wird ein NSU-Papperl rangeklatscht. Spätestens dann nimmt es den Stallgeruch der Antifa, also NSU an.
Doch derzeit ist Ruhe vor dem großen Herbststurm. Kein Artikel, keine Würdigung nirgendwo, die sich mit dem wenig bekannten Leben von Beate & Uwe & Uwe beschäftigen. Dabei sind es gerade mal 200 von 4.700 Tagen, die zur Debatte stehen, die meisten davon Campingtage.
Über die über 4.200 Tage ihres Lebens im kleinbürgerlichen Obergrund gibt es gerade mal zu etwa 200 Tagen Halb- oder Viertelwissen, meistens noch viel weniger. Wer sie in welchem Umfang und wie unterstützt haben soll, auch das wurde sich mit flinken Finger den Enddarm plündernd zu Papier gebracht. Zu deutsch: man weiß gar nichts.
Das Trio war rund 5000 Tage lang im Untergrund – davon sind bislang nur 250 Tage aufgeklärt.
Das stimmt. Nur ganz wenige Verdächtige aus der rechtsextremen Szene haben eingeräumt, nach dem Abtauchen des Trios im Jahr 1998 noch Kontakt zu den dreien gehabt zu haben. Es ist also schwer nachzuvollziehen, was in dieser Zeit passiert ist.
Vorsitzender Clemens Binninger: Das Trio, wenn man es als Trio so bezeichnet, war von Ende Januar 1998 bis November 2011 nicht im Untergrund, aber untergetaucht. Die haben ja offen gelebt und sind irgendwann in Urlaub gefahren. Das sind ungefähr 4 700 Tage. Wenn ich die ermittelten Urlaubsphasen und die Taten selber und anderes, wo wir Erkenntnisse haben, was da gemacht wurde, abziehe, bleiben für mich viereinhalbtausend Tage, wo wir nichts in den Akten gefunden haben. Was haben Mundlos und Böhnhardt vor allen Dingen in dieser Zeit denn gemacht?
Vom 07.07.2011 – 14.08.2011 verbrachten die temporären Zwickauer eine unbeschwerte und erholsame Zeit auf der Wulfener Hals zu Fehmarn. Sie waren auf einem Campingplatz zu Gast. Gibt man die Datumsspanne in eine Suchmaschine ein, gibt es eine Trefferpanne.
Da mein letztes Camping einige Jahrzehnte zurückliegt und wesentlich in Flecktarnzelten bei Büchsenwurst stattfand, es muß in der zweiten Hälfte der 80er gewesen sein, habe ich kürzlich eine Einladung wahrgenommen und selbst zwei Tage auf einem Campingplatz verlebt. Ein Gedicht, sag ich euch. Man muß nichts tun, außer sein Fleisch vor Ort schleppen. Die Anwesenheit auf einem solchen Naturidyll alleine sorgt bereits für ein Runterkommen in Richtung Tiefenentspannung.
Die Antifa würdigt die grandiose Zeit, die Beate mit dem einen Uwe und dem anderen Uwe auch im Paradies verbrachte, nicht angemessen, auch nicht das Sächsischen Staatsministeriums für Innere Schweinereien, noch Merbitz selber. Ergo müssen wir das hier tun. Sie hatten eine schöne Zeit, sich von der anstrengenden und gefährlichen Arbeit zu erholen. Hätten sie damals auch nur geahnt, wie sich die Dinge eskalieren werden, sie hätten möglicherweise andere Zukunftsstrategien entwickelt.
Bei der Gelegenheit sei noch einmal auf meine Analyse der beiden Aktenordner „Camping“ verwiesen, wobei „Campingplätze bundesweit“ nicht so wichtig waren, da die dort gesammelten Zeugenvernehmungen eher die 165 unbekannten Tage BUU-Leben bis 2010 betreffen, was mangels Ergiebigkeit beim Krampf gägen Rächts in den Medien keine große Rolle spielte. Die Tittenhüpfburg auf Fehmarn, das war der Renner schlechthin, der sich vermarkten ließ.
Das wird spätestens ab Oktober mediale Dauerbeschallung werden. Wie die Sylvesterböller sind die Propagandabomben längst eingelagert und warten darauf, am 4.11.2021 gezündet zu werden, wie dereinst die Flintenmunition, die den Uwes die Lebenslichter ausblies und zur Selbstentzündung des Wohnmobils führte. Oder so ähnlich.
Einen schönen Sonntag auch allen tiefenentspannten Campern und Ostseeurlaubern.