Monthly Archives: Dezember 2014

Sensation im Spiegel: Frühlingsstrasse war keine Trio-Wohnung!

Eine bekannte Illustrierte vermeldet eine Sensation:

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IMG_20141217_214643

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Sorry, falsches Foto… das war ja aus der Spiegel-PEGIDA-Unterstützerkampagne.

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2. Versuch:

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http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/nsu-starke-indizien-fuer-weiteres-versteck-a-1009380.html

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Sensationelles Recycling? der Wasserverbrauch passt nicht!

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http://www.swr.de/blog/terrorismus/2012/03/16/bka-prasident-staunt-uber-wasserverbrauch-der-zwickauer-zelle/

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Ist nur gut 2,5 Jahre alt, was der Spiegel da Sensationelles vermeldet. Reschpekt 😉

siehe:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/18/the-final-countdown-fruhlingstrasse-26-teil-1/

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Wer wohnte in der Polenzstrasse 2 ? 

ein Trio?

wann war denn das bitte?

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28 Nachbarn, Vermieter etc wurden befragt. 28 Personen.
Die Ergebnisse lauten wie folgt:

Na, wer wohnte dort?
Und wer war nur zu Besuch? Oder wohnte da ab und zu mal?

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/17/das-terrornest-polenzstrasse-in-zwickau/

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Beim derzeitigen Enthüllungstempo der Hamburger Illustrierten ist mit dem Finden der Uwe-Wohnungen noch vor 2017 zu rechnen!

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2 Tipps hätten wir da:

1. Zwickau:

DAS BKA UND DIE UWE-WOHNUNG AB 2006. KLEINZELLE? TRIO? BLÖDSINN!

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Deutschlandweit unterwegs bei der Messebaufirma eines Bekannten.
2006/2007. Beide Uwes.

Es werden die Namen der Firmen genannt. “Rechtes Milieu”.

Der Zeuge selbst hat die Uwes gesehen.
Mehrfach. Auf Messen etc. Noch 2008.

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2. Glauchau

WAS HAT GLAUCHAU MIT DEM TRIO ZU TUN ???

Ebenso hätte der Wohnhausbrand in Glauchau am 7.11.2011 eines fast leer stehenden Hauses als Info mit dazu gehört. Müllberge noch und nöcher im Haus, hat da Jemand ausgemistet?

http://www.feuerwehr-glauchau.de/pages/media_items/e167-07.11.2011–brand-21251.php?p=20

https://www.youtube.com/watch?v=nbZw-bZ1q9s

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Die letzte BKA-ermittelte Trio-Wohnung wird aufgegeben, und das war die in der Frühlingsstrasse 26.

Die vorigen Wohnungen waren sowieso keine Trio-Wohnungen, einige BKA-ermittelte Trio-Wohnungen dürften niemals existiert haben, das gilt nicht nur für Emingers „Siegheil-Bude“ in Chemnitz, sondern ebenso für die Ralf Richter-Wohnung in Chemnitz, und für die Wohnung Zwickau, Heisenbergstrasse gilt das ebenso.

Die Polenzstrasse 2 wurde zurechtgelogen, von 2003 auf 2001 rückdatiert, und man darf davon ausgehen, dass eine Wasserverbrauchsrechnung einer Familie mit Kindern zum Trio-Wasserverbrauch umfrisiert wurde.

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17.08.2014 – Man hat wohl eine Nebenkostenabrechnung einer Familie mit Kindern herangezogen, um “Wasserverbrauch für 3 Bewohner nachzuweisen”

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/17/das-terrornest-polenzstrasse-in-zwickau/

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sind wir mal gespannt, wie sich das Ganze dereinst auflösen wird…

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BKA 1: Sauber ermittelt: „amtlich angemietet“ !!! ab 2003

BKA 2: Nachdem auffiel, dass 2 Jahre Wohnung fehlten:

ab 2001…

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/17/das-terrornest-polenzstrasse-in-zwickau/

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zeit4

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Leider nach der Illustrierten-Sensation vom 20.12.2014 auch keine Trio-Wohnung mehr… kein Wunder, dass DIE LINKE Ermittlungen gegen Ziercke fordert 😉

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Edathys 62 Stunden-Aufenthalt in Deutschland. NSU, war da was?

Den Medien kann man entnehmen, dass Edathy längst wieder weg ist, gen Marokko flog, und eine konfuse SPD-Führung hinterlassen habe.

Goggeln kann Jeder selbst, zur aktuellen Nachrichtenlage, die eine komplette Propagandashow ist.

Hat wirklich irgendwer geglaubt, es gäbe keine „informellen Kanäle“ innerhalb der SPD-Parteikader, die bis zu -nach Parteienproporz vergebenen- wichtigen Ämtern reichen? 

Warum werden Funktionsträger-Ämter in den Sicherheitsbehörden ebenso nach Parteienproporz besetzt wie beim Demokratie-Zwangsgebühren-Fernsehen die Intendantenstellen etc, bei Richterberufungen für Oberste Gerichte etc pp? Warum wird so streng darauf geachtet, dass auch Fernsehbeiratsgremien streng nach Proporz besetzt werden?

Etwa deshalb, weil auf diese Art keine informellen Nachrichtenkanäle installiert werden sollen? Wie naiv kann man eigentlich sein?

Oder weil man seitens der Parteien und der ihnen nahe stehenden Verbände (Gewerkschaften, parteinahe Stiftungen etc) keinen Einfluss auf die Berichterstattung oder auf höchstrichterliche Entscheidungen nehmen will?

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Hat die Bloßstellung dieser inoffiziellen Kanäle der SPD, von Ziercke über Gabriel oder Oppermann zu Edathy irgend eine Besonderheit?

Natürlich nicht, das ist in allen anderen Parteien ganz genau so!

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Vergessen Sie also schnellstens die dumme Medienpropaganda, das ist völlig irrelevant, ob die teilweise aufgeflogenen informellen Kanäle nun dieses Mal SPD-interne waren, wie in anderen Fällen Unionskanäle skandalisiert wurden: Man verarscht Sie, liebe Leser, das ist nur peinlich, wenn es mal öffentlich wird, es findet aber jeden Tag statt, jeden einzelnen Tag in den BRD-Parteiklüngeln. Von Berlin über jede Landesregierung, bis hinunter in die Kommunalpolitik.

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http://www.focus.de/politik/deutschland/fietz-am-freitag/kinderporno-affaere-edathy-hat-schwarz-rot-an-den-abgrund-gefuehrt_id_4358780.html

In den Abgrund geführt? Blödsinn. Dummes Gelaber. Völlig irrelevant. Es ist scheixxegal, wer da wen wann angerufen hat, weil das ähnlich jeden Tag passiert. Herr, lass Hirn regnen…

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WAR EDATHYS ERPRESSBARKEIT EIN GRUND FÜR DAS VERSAGEN DES NSU-AUSSCHUSSES DES BUNDESTAGS?

Warum knickte der NSU-Bundestags-Ausschuss vor der Exekutive ein, und was hat das mit der Erpressbarkeit des NSU-Ausschussvorsitzenden Edathy zu tun, die seit spätestens 2005 bestand?

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DAS ist die Frage, die einzige wichtige Frage.

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Dazu wurde gar nichts berichtet, weil die Beteiligten ein Schweige-Interesse zu haben scheinen, und sich auch sämtlich dran hielten.

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Haben Sie irgend etwas dazu gelesen?

Februar 2014

Edathy meldet sich zu Wort

Keine geheimen NSU-Unterlagen gebunkert

Dies sei “purer Unfug”.

Berlin – Der Ex-SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat sich am Donnerstag erneut öffentlich zu Wort gemeldet und Berichte, wonach er angeblich unrechtmäßig geheime Unterlagen über den NSU-Untersuchungsausschuss in seiner Privatwohnung aufbewahrt habe, scharf zurückgewiesen.

Dies sei “purer Unfug und ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver einer Staatsanwaltschaft, die sich völlig verrannt hat”, teilte Edathy mit. Er habe alle als “geheim” deklarierten und ihm überlassenen Dokumente schon vor Wochen komplett an die Geheimschutzstelle des Bundestages zurückgegeben.

“Bei den eventuell gefundenen Dokumenten kann es sich neben nicht-eingestuftem Material allenfalls um nicht-geheime Verschluss-Sachen handeln, die ich zur Bearbeitung bei mir führen und auch in mir zuzuordnenden Räumlichkeiten aufbewahren durfte. Dies entspricht übrigens der Beschlusslage des Ausschusses. Konkret war dies bei mir der Fall mit Blick auf ein geplantes Buch-Projekt”, so Edathy weiter.

Dass diese Unterlagen nach der Durchsuchung nicht ihm zurückzugeben, sondern nun dem Bundestag übermittelt wurden, sei ein “inkorrektes Verhalten”. Dies solle offenbar den falschen Eindruck eines Rechtsverstoßes erwecken. “Bemerkenswert ist übrigens, dass die Staatsanwaltschaft nach wie vor nicht bereit ist, mitzuteilen, was mir eigentlich im Kern vorgeworfen wird”, so Edathy.

© dts Nachrichtenagentur / newsburger.de – maa

http://newsburger.de/edathy-meldet-sich-zu-wort-keine-geheimen-nsu-unterlagen-gebunkert-69586.html

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Wie konnten dann geheime NSU-Unterlagen an die Bundestagsverwaltung zurück gegeben wurden, die das auch bestätigte?

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Ermittler sind in der Wohnung von Sebastian Edathy auch auf Geheimunterlagen aus dem Untersuchungsausschuss zur Terrorzelle NSU gestoßen.

Die Staatsanwaltschaft Hannover habe dem Bundestag die Unterlagen am Mittwoch übergeben, teilte Parlamentssprecher Ernst Hebeker in Berlin auf Anfrage mit.

Die zum Teil als geheim eingestuften Unterlagen seien vom niedersächsischen Landeskriminalamt bei der Durchsuchung der Wohnung gefunden worden. Details waren zunächst unklar. Der ehemalige SPD-Abgeordnete Edathy war Vorsitzender des Ausschusses, der die Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz zu der NSU-Mordserie untersuchte.

NSU-Unterlagen in Edathys Wohnung – Durchsuchung im Büro – | WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/politik/nsu-unterlagen-in-edathys-wohnung-durchsuchung-im-buero-id9043561.html#plx2014723380

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Edathy hat das eingeräumt, aber nur VS-nfD, also Verschluss-Sachen, nur für den Dienstgebrauch, also die unterste Stufe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Geheimhaltungsstufe

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Woran kann man erkennen, dass die pure Propagandashow abgespult wurde, und das sowohl im Edathy BKA-Ausschuss bei Högl & Co als auch bei der Pressekonferenz von Edathy?

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Google hilft: Es war gar kein Thema jetzt, ist doch ganz einfach.

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google 1

versus: NEU dazu:

google2

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Jetzt verstanden?

Ich warte immer noch darauf, dass die alternativen Medien es endlich raffen.

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Die waffentechnischen Gutachten des BKA Teil 1

Lazlo Tolvaj verstarb mit 64 Jahren bei einem Tauchunfall im Roten Meer. Lazlo war Chefredakteur des Schweizer Waffen Magazins, er hatte über Jahrzehnte beruflich mit Waffen zu tun, ein guter Mann, ein Experte, der weitere namhafte Waffenexperten in der Schweiz gut kannte, und er ging zu früh.

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Lazlo Tolvaj SWM †

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Ich hatte mich Ende August 2013 an Lazlo gewandt, lange bevor ich zu bloggen anfing, aufgrund seines Artikels über die Zwickauer Ceska mit Schalldämpfer:

http://forum.waffen-online.de/topic/431306-swm-62013-nsu-prozess-zauberei-beim-bka/

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Im Tausch gegen den Artikel „Ermitteln verboten“ von eigentümlich frei erhielt ich damals den vollständigen Tolvaj-Artikel aus dem SWM 06/2013 über die Ceska

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swm-total

anklicken zum lesen 😉

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Die totale Ignoranz der deutschen Medien gegenüber dem Artikel und den darin aufgeworfenen Fragen ist bezeichnend, man ist stramm auf Linie.  Damals wie heute.

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Mehrfach gingen ab Juni 2014 (vorher hatte ich keine…) BKA-Ordner in die Schweiz, oder auch Auszüge davon, wenn es um waffentechnische Fragen ging, und Lazlo hat immer geholfen. Und das innerhalb kürzester Zeit, hatte er doch eine Schwesterwaffe der Schweizer Luxik-Serie selbst getestet. Dafür danken wir ihm herzlich. Ruhe in Frieden, Lazlo.

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Lazlos Ausführungen (nicht nur zur Ceska, bei Weitem nicht nur) sind in eine Serie eingeflossen, deren ersten Teil wir übernommen haben. Der Autor ist Karl-Heinz Hoffmann, der diesen Beitrag auf seiner Homepage gestern veröffentlicht hat:

http://www.karl-heinz-hoffmann.com/aktuell.html

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NSU Prozess

Die waffentechnischen Gutachten des BKA


In den, Mundlos und Böhnhardt als Lebens- und Wirkungsumfeld zugeordneten Bereichen, konkret im Brandschutt des Anwesens Frühlingsstraße in Zwickau und in dem am 04.11.2011 in Eisenach untersuchten ausgebrannten Wohnmobil wurden insgesamt 20 Schusswaffen gefunden. Dabei ist die genaue Auffinde-Situation entweder gar nicht, oder nur mangelhaft dokumentiert worden. Deshalb ist nicht nachvollziehbar ob nur Mundlos und Böhnhardt allein, oder etwa auch noch andere Personen Zugang und damit die Möglichkeit die tatsächliche Gewalt über die Waffen auszuüben gehabt hatten.

Die Gesamtschau der Waffensammlung lässt darauf schließen, dass es bei der Beschaffung nicht, jedenfalls nicht grundsätzlich und vorrangig darum gegangen ist, etwa über „Handwerkzeug“ zur Begehung von Tötungsdelikten zu verfügen, sondern, dass es sich um die Hinterlassenschaften von Waffenliebhabern handelte. Waffennarren, die alles angekauft haben, was der Schwarzmarkt hergab. Aus welchem Grund könnte sonst ein Einzellader Flobertgewehr mit einem Minikaliber, von kaum über der Wirkung eines Luftgewehres hinausgehender Durchschlagskraft Bestandteil dieser Sammlung sein?

Eine Bestätigung für diese Einschätzung findet sich in dem von den Journalisten Fuchs und Goetz veröffentlichten Buch „Die Zelle“ auf Seite 70:

„Uwe Böhnhardt interessiert sich für Kampfsport und gilt als Waffennarr. Ein Bekannter erinnert sich: „Er kannte sich aus, egal ob es sich um eine Steinschleuder handelte – oder eine Pistole.“

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Bei der nun folgenden Würdigung der mir im Originaltext als Kopie vorliegenden waffentechnischen Gutachten zum sogenannten „NSU Verfahren“ habe ich die zum Doppelmord im Wohnwagen verwendete Pumpgun-Schrotflinte vorläufig ausgeklammert, und weiterhin sämtliche Waffen, die laut Gutachten nicht mit polizeibekannten Straftaten in Verbindung gebracht werden konnten.

Der für diese Fälle entsprechende standardisierte amtliche Text lautet:

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„Der Spurenvergleich (…) ergab keine Hinweise darauf, dass die o.a. Waffe zu einer registrierten, unaufgeklärten Schusswaffenstraftat verwendet worden wäre.“

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So waren unter anderem Bestandteil der behördlich begutachteten Waffensammlung, 3 Pistolen Kaliber 7,65 – Fabrikat Ceska unterschiedlicher Fertigungszeiten, sowie eine MP Fabrikat Ceska.

Nur eine der Ceska Pistolen Cal. 7,65 gilt im Bezug auf die Türkenmordserie als tatrelevant. Nämlich die Ceska Pistole 83, mit der Waffennummer 034678.

Aber ausgerechnet zu dieser Waffe ist in den Ermittlungsakten kein schriftliches Gutachten enthalten. Zu diesem Vorgang ist in den Akten nur eine kurze Mitteilung des BKA mit dem Hinweis auf einen gesonderten Band einer Sachakte zur Pistole Ceska 83 enthalten:
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„Bundeskriminalamt
ST 14 – 140006/11
GBA 2 BJs 162/11-2
BAO Trio
(…)
(…) An dieser Stelle wird auf den gesonderten Band der Sachakte zur Herkunftsermittlung der Pistole Ceska 83, Kal. 7.65mm, Waffennr, 034678, hingewiesen. Gutachten zur Waffe sowie Ermittlungsergebnisse sind ausschließlich dort abgelegt. (…)“

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Zu finden ist diese „Sachakte“ nirgendwo. Das Gutachten zur angeblich tatrelevanten Ceska ist im Rahmen der Gerichtsverhandlungen vor dem OLG in München nur mündlich vorgetragen worden. Es soll in Schriftform noch nicht einmal Richter Götzl bekannt gemacht worden sein. Wenn es überhaupt jemals eine schriftliche Abfassung dieses Gutachtens gegeben hat.

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Gemäß § 256 StPO ist das Verlesen behördlicher Gutachten vor Gericht zulässig, nicht jedoch ein freier gutachterlicher Vortrag als Ersatz für das fehlende schriftliche Gutachten. Verlesen ist etwas anderes als erzählen.

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Der erzählende Gutachter kann sich ja schlechterdings nur auf waffentechnische, kriminaltechnisch erfasste Tatsachen berufen. Wo sind diese Untersuchungsergebnisse?

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Die vom Gericht praktizierte Vorgehensweise, d.h. der Verzicht auf die Vorlage eines schriftlichen, waffentechnischen Prüfergebnisses ist ohne Zweifel ein schwerwiegender Mangel der Prozessführung.

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Es ist ein Skandal, dass sich die Verteidiger der im NSU Prozess Angeklagten derartige Mängel bieten lassen.
Auch die Nebenkläger sollten ein Interesse an der Vorlage einwandfreier behördlicher Gutachten haben.

Aus meiner Sicht ist das nur mündlich vorgetragene Gutachten zur Pistole Ceska 83 rechtlich nicht verwertbar und deshalb rechtlich unbeachtlich, weil es von niemandem nachvollzogen und sachlich überprüft werden kann.

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Man hat sich auch zu fragen, warum alle Mundlos und Böhnhardt zugeordneten Schusswaffen kriminaltechnisch untersucht und schriftlich gewürdigt wurden, aber diese eine Pistole, der hinsichtlich der Tatgeschehen die größte Bedeutung zukommen soll, nicht in gleicher Weise untersucht und die Begutachtung nicht schriftlich dokumentiert wurde?
Auf Grund dieser Sachlage ist es mir nicht möglich, eine waffentechnische Würdigung zur Pistole Ceska 83 mit der Seriennummer 034678 vorzunehmen.

Anders verhält es sich mit drei weiteren Schusswaffen, die als tatrelevant gelten.

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Hierzu beginne ich mit der Würdigung des gemäß § 256 StPO gefertigten Behördengutachtens vom 09.12. 2011 zur
Pistole Bruni, Modell 315 Auto, Nummer 012289 Kaliber 6,35 Browning.
Diesbezüglich wurde am 09.12.2011 vom kriminaltechnischen Institut des BKA ein Behördengutachten gemäß § 256 StPO erstellt. Eingegangen beim Bundeskriminalamt am 14. Dez. 2011:

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„Insbesondere sollte festgestellt werden, ob Spurenübereinstimmungen mit der Tatmunition zum Spurenkomplex BAO Bosporus besteht, welche hier unter den Sammlungsnummern 44320 und 45037 einliegt.“
(Aktenzeichen: KT21-2011/624/34, Seite 3 von 8)

vollständiges Gutachten:  https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/12/die-tatwaffenbestimmungen-des-bka-teil-5-die-spate-bruni-mordwaffe-bei-simsek-und-taskopru/

Im Zusammenhang mit der Pistole Bruni erscheint mir ausreichend zu sein, nur die Schlussbemerkungen des 8 Seiten umfassenden Gutachtens zu zitieren:

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„Die Systemmerkmale auf Tat- und Vergleichsgeschossen stimmen überein.
Reproduzierbare Individualspuren sind jedoch nicht in ausreichender Qualität und Menge vorhanden. (…)
Es kann weder bewiesen noch ausgeschlossen werden, dass die Tatgeschosse mit den Sammlungsnummern 44320 und 45037 aus dem Lauf der o.a. Waffe Pistole Bruni, Modell 315 Auto, Nummer 012289 Kaliber 635 mm Browning verfeuert wurde.
(…) Der weitere Spurenvergleich mit anderen entsprechenden vergleichsgeeigneten Teilen der zentralen Tatmunitionssammlung ergab keine Hinweise darauf, dass die o.a. Waffe zu sonstigen registrierten, unaufgeklärten Schusswaffendelikten verwendet worden wäre.
(Seite 7 und 8 des Gutachtens).

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Abgesehen von der Selbstladepistole Ceska 83 Cal 7,65 Nummer 034678, für die kein nachvollziehbares waffentechnisches Gutachten vorliegt, kommen keine weiteren Schusswaffen aus der Mundlos und Böhnhardt zugeordneten „Waffen-Sammlung“ für die, voreilig als NSU Morde bezeichnete Türken-Mordserie in Betracht.

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Im Falle der, seitens der Staatsanwaltschaft ebenfalls Mundlos und Böhnhardt unterstellten Ermordung der Polizistin Kiesewetter und der Verletzung ihres Kollegen werden zwei Pistolen als vermutlich tatrelevant angesehen. Es handelt sich dabei um eine Pistole Marke Radom aus polnischer Fertigung und eine Pistole Tokarew aus, „vermutlich“ sowjetischer Produktion.

Gutachten siehe: http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/12/die-tatwaffenbestimmungen-des-bka-teil-6-die-mordwaffen-von-heilbronn/

Bevor ich mich den Einzelheiten der waffentechnischen gutachterlichen Feststellungen zuwende, möchte ich die dort verwendeten Begriffe erklären.

Zu Methodik und Untersuchungsgang findet sich in sämtlichen hier relevanten Untersuchungsberichten der gleiche standardisierte Text:

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„Wird Munition in einer Schusswaffe repetiert oder gezündet, so wirken metallische Waffenteileauf diese ein und können dabei deren Oberfläche verändern. Die entstehenden Waffenspuren erlauben ggf. die Identifizierung des Spurenverursachers, also den Nachweis dass ein bestimmtes, individuelles Waffenteil diese erzeugte.

Die Identifizierung oder der Ausschluss eines Waffenteiles als Verursacher einer Waffenspur beruht auf der Erfahrung, dass infolge von Zufallsprozessen bei der Waffenherstellung insbesondere der mechanischen Oberflächenbehandlung bei der Endbearbeitung, sowie gebrauchsbedingten zufälligen Veränderungen eine Wirkflächenbeschaffenheit der spurenerzeugenden Waffenteile resultiert, die beim wiederholten Repetier-Schussvorgang zumindest bereichsweise reproduzierbare Individualspuren bewirkt.“

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Was bedeuten nun diese Erläuterungen im Einzelnen?
Beim Repetier- und Schussvorgang können nur folgende Waffenteile auf die Munition einwirken.
Wenn von Munition die Rede ist, so versteht man darunter die komplette, aus der mit einer Treibladung gefüllten und einem Zündhütchen versehenen Hülse und dem in die Hülse eingepassten Projektil bestehenden Patrone.

Mit der Patronenhülse kommen beim Repetiervorgang folgende Waffenteile in Berührung und können unter Umständen dort Spuren hinterlassen:
Die Magazin-Lippen, die Stoßbodenfläche des Verschlusses mit der Spitze des Schlagbolzens. Weiterhin die seitlich im Stoßboden des Verschlusses eingefrästen Vertiefungen, die der Aufnahme der im Patronenhülsenboden befindlichen, rundum laufenden Nut dienen. Die aus einem separaten Teil bestehende, am Stoßboden montierte Patronenauszieherkralle und schließlich die Innenwandung des im Lauf befindlichen Patronenlagers. Das mit Zügen und Feldern versehene Laufrohr kommt mit der Patronenhülse nicht in Berührung, kann also dort keine Spuren erzeugen.

Auf das Projektil kann nur ein einziges Waffenteil einwirken, nämlich die in der Regel mit Zügen und Feldern versehene Wandung im Inneren des Laufrohres.
Der hintere Teil des Laufrohres kommt mit dem Projektil nicht in Berührung und kann demzufolge auch keine Spuren erzeugen.

Untersuchungen an der Pistole TOZ Modell TT 33, Waffennummer X 65070, Kaliber mm Tokarew.
Die Untersuchungen hinsichtlich des Vergleiches von dem, am Tatort aufgefundenen Projektil-Fragment verliefen negativ.

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„Mit dem einliegenden Tatgeschoss, bzw. dem Geschossmantelfragment der Sammlungsnummer 47986 ist aufgrund nicht völlig ausreichender Spurenqualität keine beweiskräftige Übereinstimmung in Individualspuren nachweisbar.

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Im Bezug auf die, unter Verwendung der, offensichtlich einzigen am Tatort vorgefundenen Patronenhülse vorgenommenen Vergleichsuntersuchungen erläutert das waffentechnische Gutachten:

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„Beim Spurenvergleich mit der entsprechenden Tathülse der zentralen Tatmunitionssammlung des Bundeskriminalamtes wurden Übereinstimmungen in den Individualspuren der hier unter der Sammlungsnummer 47986 einliegenden Tathülse festgestellt.“

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Ausführungen dazu, welche metallischen Teile der Waffe an der Hülse Spuren hinterlassen haben sollen, wurde nicht dargelegt. Das ist auffallend unverständlich. Es wäre doch sinnvoll gewesen zu erklären, welches von 5 in Frage kommenden Waffenteilen eine Spur hinterlassen haben soll? War es die Auszieherkralle? Die Schlagbolzenspitze oder was sonst?
Ich bezweifle, dass sich „Individualspuren“ an der hier relevanten Hülse finden ließen.

Vergegenwärtigt man sich die in den behördlichen Gutachten verwendeten Standarderklärungen bezüglich des möglichen Zustandekommens von Individualspuren, so kann man sich solche Spuren an der für den Kriegsgebrauch gefertigten Tokarew-Pistole nicht vorstellen.

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Bei den in Massen produzierten Kriegswaffen wurde auf jede individuelle Nachbearbeitung verzichtet. Eine weitere Veredelung der Waffenoberfläche kam nicht in Frage. Ich habe persönlich zahlreiche Tokarew-Pistolen des hier relevanten Typs aus sowjetischer, bulgarischer und rumänischer Fertigung in der Hand gehabt. Eine individuelle Nachbehandlung kann ausgeschlossen werden. Die massenfertigungsbedingten Frässpuren blieben unbehandelt stehen.

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Ich halte das Gutachten in punkto Hülsenvergleich für ein gefälliges Entgegenkommen.
Dafür gibt noch ein weiteres Argument.

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Im Gutachten ist von Individualspuren die Rede. Einmal davon abgesehen, dass genauere Erläuterungen zur behaupteten Spurenbildung fehlen, ist doch die Frage, wie ein Gutachter erkennen soll, welche Spur fertigungsbedingt und welche individual ist, wenn er keine weiteren Waffen aus der gleichen Fertigungsserie zum Vergleich heranziehen kann? Eine solche Feststellung kann nur über den Vergleich mit seriengleichen Schusswaffen getroffen werden.

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In Bezug auf die waffentechnische Gutachtertätigkeit der Landeskriminalämter bin ich wegen einschlägiger persönlicher Erfahrungen mit dem BLKA sehr misstrauisch. Ich selbst habe vor Gericht in zwei Fällen zurecht gepfriemelte, das heißt nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft passend gemachte Gutachten erlebt.

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Untersuchungen der Pistole RADOM VIS 35, Waffennummer HI 836. Kaliber 9 mm Luger. (deutsche Bezeichnung 9 mm Parabellum)

Zum Thema Patronenhülsenvergleich äußert sich das Gutachten ähnlich wie im Gutachten zur bereits besprochenen Pistole Tokarew.

Man will an den beiden am Tatort aufgefundenen Patronenhülsen sogenannte Individualspuren festgestellt haben. Damit soll nachgewiesen sein, dass die Tathülse aus der sichergestellten Radom verfeuert worden ist.

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Ebenso wie bei der Begutachtung der Pistole Tokarew wurde nicht erläutert, welche Waffenteile auf der ausgeworfene Hülse nur individuell erzeugte und nicht fertigungsbedingt erklärbare Spuren hinterlassen haben sollen?

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Wäre ich Prozessbeteiligter, so würde ich darauf drängen, dass die Spuren näher erläutert werden und der zwingende Nachweis erbracht wird, dass sie nicht fertigungsbedingt, serienmäßig entstanden sein können.

Hinsichtlich der am Tatort verfeuerten Projektile konnten keine rechtlich bedeutsamen Erkenntnisse gewonnen werden, weil offensichtlich nur ein Geschossfragment gesichert wurde.

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Das rechtlich bedeutsame Fazit der gemäß § 256 S t P O erstellten behördlichen Begutachtung vom 14.12.2011 lautet:

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„Mit dem einliegenden Geschossmantel der Sammlungsnummer 47985 ist aufgrund nicht völlig ausreichender Spurenqualität und Menge eine nur geringe beweiskräftige Übereinstimmung in den Individualspuren nachweisbar.“

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„Nur geringe beweiskräftige Übereinstimmung“ bedeutet im Klartext, dass „kein juristisch brauchbarer Beweis“ vorliegt.

Im Übrigen möchte ich wissen, welche Individualspuren die Innenwandung des Laufrohres überhaupt auf dem Projektil erzeugen könnte? Genaugenommen können beim verfeuern einer Patrone auf dem Projektil zwar Spuren entstehen, aber nur Systemspuren, die mit allen Waffen derselben Serie gleich sind, und niemals Individualspuren. Letzteres deshalb nicht, weil eine individuelle mechanische Nachbehandlung des Laufinneren ausgeschlossen ist.

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Dazu muss man sich auch einmal die Fertigungsvorgänge vor Augen halten.
Ein Pistolenlauf wird niemals in den Abmessungen des Fertigteiles hergestellt.
Es werden Laufrohlinge von ca. einem Meter Länge mit spiralförmig verlaufenden Zügen und Feldern hergestellt.
Danach wird der Laufrohling in 10 Teile abgelängt. Dann werden diese, je nach Größe der Faustfeuerwaffe, für die sie bestimmt sind, in den Abmessungen von höchsten bis zu 10 cm Länge auf der Außenseite passend abgedreht und in das hintere Teil ein Patronenlager eingefräst. Damit ist der Lauf einer Selbstladepistole fertig.

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Eine individuelle Nachbehandlung ist auf den Wirkungsflächen der Laufinnenseite niemals erforderlich. Aus der Betrachtung der Fertigungsmethode ergibt sich aber auch noch eine andere wichtige Erkenntnis.

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Weil die Pistolenläufe in größeren Mengen und vor dem Einpassen in die Waffe in Überlängen produziert werden, sind zwangsläufig die beim Verfeuern gegebenenfalls auf den Projektilen entstehenden Spuren bei allen Pistolen derselben Serie gleich. Das bedeutet, um zu der Erkenntnis zu kommen, ob eine Spur auf einem Projektil systembedingt ist, oder etwa als Individualspur angesehen werden kann, müsste man mehrere Pistolen der gleichen Fertigungsserie zu Vergleichszwecken beschießen.

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Aus alledem ergibt sich für mich, dass die Verwendung von Waffen aus der Mundlos und Böhnhardt zugeordneten Waffensammlung für die prozessrelevanten Tötungsdelikte nicht nach gewiesen werden konnten.
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Darüber hinaus stehen noch die unbeantworteten Fragen im Raum, auf welche Weise die Waffen in das persönliche Umfeld der beiden Angeklagten gekommen sind und zu welchem Zeitpunkt das geschah.
Eine Verkaufswegfeststellung war jedenfalls bis zum heutigen Tage in keinem einzigen Falle der diversen prozessrelevanten Schusswaffen möglich.
Dazu werde ich noch geeignete Beiträge liefern.
Soviel für heute

Karl-Heinz Hoffmann 19.12.2014

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Es gibt 3 Behördengutachten des BKA zur Ceska 83, die sämtlich veröffentlicht sind, als Anlage 1 des Schreibens des Arbeitskreises NSU an den Bundestags-Innenausschuss.

ABER: Das sind keine Waffengutachten, denn es fehlen dort sämtliche Aussagen, WIE und AUFGRUND WELCHER Individualspuren man beim BKA zu der Überzeugung kam, dass es sich um die Dönermordwaffe handelt:

– keine Fotos der Individualspuren, ggf. mikroskopische Fotos etc pp.

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Beispiel eines solchen Vergleichsfotos

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– keine textliche Beschreibung der gefundenen Übereinstimmungen.

Was da als „Gutachten“ bezeichnet wird, das ist keines. Es ist maximal eine Zusammenfassung ohne jedes Identifizierungsdetail.

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Die Rolle der Verteidigung ist höchst suspekt, wie Hoffmann zurecht anmerkt. Da ist er mit Lazlo Tolvaj zu 100% deckungsgleich, der genau das ebenfalls völlig unverständlich fand, und mehrfach eine Zweitbegutachtung durch unabhängige Fachleute verlangte. Ein neutraler Schweizer in bester eidgenössischer Tradition.

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Vom Verkünden als Mordwaffe bis zur Verfassung der Gutachten zur Ceska 83 verging fast ein Monat, was bei der wichtigsten Waffenexpertise des BKA seit vielen Jahren völlig unverständlich ist:

– Verkündung als 9-fache Mordwaffe am 11.11.2011

– Gutachten zur Ceska vom 6.12.2011 bzw. am 7.12.2012

ceska 83 W04.pdf

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Ende Teil 1

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Echter Qualitätsjournalismus: Reporterin Ramelsberger, Süddeutsche Zeitung

Nicht, dass die Süddeutsche gut abgeschnitten hätte in Bezug auf Medien-Ehrlichkeit in Sachen Russlungen-Selbstmordlüge der Sicherheitsbehörden, das nun nicht gerade:

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80sz

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Note 4-5 ist nicht wirklich gut, am Rande des Erträglichen eher, aber für einen Preis hat es dennoch gereicht:

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sz2

http://www.mediummagazin.de/aktuelles/die-journalistin-des-jahres-2014-golineh-atai-wdrard/

sz1

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Da freut sie sich, und verweist auf den Anteil ihres Kollegen, ein feiner Zug: Ähnlich wie Edathy den Hartmann, so reisst auch die Ramelsberger den Tanjev mit rein…

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sz3

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Protokolle schreibt sie? Das ist interessant.

Aber warum veröffentlicht sie die nie?

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Warum verweigert PHK Susanne Motz eine DNA-Probe und Akten über Kiesewetters Noep-Einsätze?

Heimatschutz-Zitat:

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susanne motz

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Die nicht zugeordneten DNA-Spuren am Dienstfahrzeug und an den Opfern Kiesewetter und Arnold kann man hier finden:

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https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/09/05/der-dna-polizisten-krimi-von-heilbronn-2011-den-der-nsu-abrupt-stoppte/

Die Akte dazu ist diese hier:  DNA-Kollegen-Untersuchungen.pdf

Die Akte mit den Aussagen der Kollegen ist diese hier, ein Auszug aus 4 Ordnern:  heilbronn1.pdf

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Wie kann es sein, dass eine Polizistin die DNA-Probe verweigert, damit sie ausgeschlossen werden kann? Wo ist der Richter, oder der Vorgesetzte, der die Entnahme der Probe anordnet?

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Heimatschutz:

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Ein anderer Fall ist kniffliger. Eine Polizistin, die anscheinend am Tatort war, hat zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Karrieresprung gemacht und arbeitet im Innenministerium. Von ihr wollen die Ermittler mehrere Akten. Es geht um Kiesewetters Einsätze. Auch eine DNA-Probe braucht man von der Beamtin. Es gibt noch sechs sogenannte Vollspuren am Auto und an den Opfern, die noch niemandem zugeordnet werden können. Doch auch diese Kollegin hilft nicht:

»… Frau M. blieb bei ihrer Weigerung, eine DNS-Probe abzugeben. Meine Erklärungen, wozu diese benötigt werde und dass ihr keinerlei Nachteile dadurch entstehen können, konnten Frau M. nicht überzeugen.«

Auch Akten will die Beamtin nicht herausrücken: »… [es] ging … um Unterlagen, die von der Bereitschaftspolizei Böblingen unmittelbar nach dem Mord an die PD Heilbronn herausgegeben wurden in denen u.a. auch die NoeP-Tätigkeit von Frau Kiesewetter behandelt wird.

Bis zum heutigen Tage bestehen Zweifel daran, dass diese Unterlagen der Soko Parkplatz voll umfänglich vorliegen.«

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Warum ist da niemals Druck ausgeübt worden, weder seitens der Soko Parkplatz noch seitens der Medien?

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ZAT-Team in der BFE, NoeP-Einsätze, und eine Polizistin, die Unterlagen dazu zurückhält? Die sich weigert, eine DNA-Probe abzugeben? Wo leben wir hier eigentlich?

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Heimatschutz:

Kiesewetter wurde mehrmals als sogenannte NoeP (nicht offen ermittelnde Polizeibeamte) eingesetzt, immer gegen die Dealer und Junkies.

Konkret an Einsätze gegen den Thüringer Heimatschutz will sich Onkel Mike aber 2014 vor dem Ausschuss in Erfurt nicht mehr erinnern können. Gut zehn Jahre später arbeitet seine Nichte ebenfalls in einem Zug, der zivil und verdeckt arbeitet, der ZAT – der Zivile Aufklärungstrupp. Junge »Rekruten«, die noch unbekannt in der Szene sind, werden gern von der Polizeiführung verdeckt eingesetzt.

Die WG-Partnerin von Kiesewetter kommt aus Hoyerswerda, die ZATler, die zivilen Einsatzbeamten, mit denen Kiesewetter zu den gefährlichen Einsätzen geschickt wird, stammen ebenfalls, aber nicht ausnahmslos, aus dem Osten. Sehr viel später, Ende 2011, wird ein Polizist aus der BFE 523 sagen, dass viele der ostdeutschen Kollegen Nazi-Rock gehört hätten – Noie Werte und Landser. Kiesewetter sei nicht dabei gewesen.

Seit den 1990ern hat die Bereitschaftspolizei Ostdeutsche in ihren Reihen aufgenommen, darunter den Kollegen von Kiesewetter, der aus Pößneck stammt und sich mit Timo Heß eine Wohnung teilt.

Als das Braune Haus in Jena kurzfristig von den Behörden dichtgemacht wurde, organisierte Kapke Veranstaltungen in dem imposanten Schützenhaus in Pößneck, am Fuß des Thüringer Waldes. Oberweißbach ist nicht weit.

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Marcel Mohring ist das, der Mitbewohner von Timo Heß. Mohring stammt aus Pößneck, das ist sehr nahe bei Kiesewetters Heimatort. Mohring wurde Ende 2006 (?) ersetzt durch Marcel Bernhard. „Gleicher Name“, so verklausuliert das Heimatschutz. Sicher, aber es ist derselbe Vorname gemeint.

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Wenn es eine Verbindung zwischen Saalfeld-Rudolstädter Neonazis um den THS und Michele Kiesewetter gibt, dann sollte man diese Verbindung vielleicht auch mal bei den Kollegen suchen. 

Das hat man aber nie getan. „Onkel Mike“ weiss mehr, als er sagt. Für Frau Anja Wittig gilt Dasselbe. Und für Susanne Motz sicherlich auch.

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Ist es nicht merkwürdig, dass da offensichtlich mindestens 3 Polizeibeamte Informationen zurückhalten?

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Update „Heimatschutz“: Der Listentausch des „Heilbronner NSU-Wohnmobils“

Im Buch „Heimatschutz“ der Autoren Aust und Laabs steht ein sehr interessantes Detail zu den beiden Polizeibeamten bei der Ringfahndung am 25.4.2007, die auf Blatt 1 ihrer Kladde ein Chemitzer Wohnmobil „C-PW 87“ der Firma Caravan Horn notiert haben sollen:

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Als sechster Ringpunkt wurde »LB3« besetzt, »eingeloggt«, wie es heißt, ein Posten an der Straße L1100 in Oberstenfeld genau im Süden von Heilbronn. Laut Dokument der Landespolizeidirektion erreichte der Streifenwagen mit dem Rufnamen »6/254« um 14 Uhr 32 den Ringpunkt in dem kleinen Ort. Auch die Notizen dieser Streife werden in den Tabellen des LKA übernommen.

Hier heißt es jedoch, die Streife notiert schon ab 14 Uhr 30 das erste Auto an dem Punkt LB 3. Und der Rufname lautet zudem anders: »Dora 6/272«, nicht »6/254«. Dieser Fehler mag dem Chaos geschuldet sein, das die LKA-Beamtinnen vorgefunden haben, nur tatsächlich ist »LB3« ein entscheidender Punkt im »Ring 30«.

Die Liste für diesen Posten beginnt also um 14 Uhr 30, dann folgen 21 Kennzeichen, bei dem 22. ist dann die Uhrzeit 14 Uhr 38 vermerkt.

Das 21. Fahrzeug, so steht es in der Liste, ist ein Camper mit dem Kennzeichen »C-PW 87«.594

Fussnote 594:

594 Das Fahrzeug war eines der wenigen an dem Punkt beobachteten Fahrzeuge, das außerhalb von Baden-Württemberg zugelassen war.

Ein fremdes Wohnmobil sollte also auffallen.

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Das Wohnmobil war auf eine Mietwagenfirma in Sachsen zugelassen und von einem Holger Gerlach aus Niedersachsen gemietet, das LKA prüft jedoch die Details im Jahr 2010 nicht. Die Sichtung an dem Kontrollpunkt wurde von der Bundesanwaltschaft als zentrales Indiz für die Täterschaft von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt beim Kiesewetter-Mord in die Anklageschrift im Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere aufgenommen.595

Fussnote 595:

595 Nach dem 4. November 2011 hat ein anderer Beamter des LKA die beiden Streifenpolizisten noch einmal befragt, die den Kontrollpunkt »LB3« besetzt hatten, sie konnten sich an nichts erinnern. Der Widerspruch zwischen den Dokumenten wurde nicht herausgearbeitet.

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Widerspruch 1: Die Uhrzeit passt nicht. 14:30 gegen 14:32:45

Widerspruch 2: Der Rufname passt nicht.  »Dora 6/272«, nicht »6/254«

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Akte dazu:

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ringalarm lb3

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Stimmt. Beide Widersprüche sind existent.

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Jetzt sind Zusatzinformationen nötig:

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1. Als die 33.000 Kennzeichen 2010/Anfang 2011 endlich erfasst werden sollten wurde festgestellt, dass die Listen von 10 Kontrollstellen fehlten. PD Böblingen fehlte:

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https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/10/wie-das-wohnmobil-c-pw-87-am-25-4-2007-nicht-notiert-wurde-der-beweis/

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2. Sämtliche 10 „Holger Gerlach“-Anmietungen bei Caravan Horn in Chemnitz haben falsche Steuernummern:

siehe Anlage 5 des Schreibens an den Bundestags-Innenausschuss vom 25.9.2014

Manipulationen Fahrzeuge Mietverträge 2

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3. Die Belegnummern lassen keinerlei System erkennen: Offener Brief an die Nebenklage-Anwälte, unbeantwortet.

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Ist Ihnen aufgefallen, dass in sämtlichen Verträgen der Anmietungen bei der Autovermietung Zwickau des Herrn Stölzel und bei der Fa. Caravan-Horn weder Gerlach-Führerscheinnummer noch Gerlach-Pass/Ausweisnummer eingetragen sind?

Kein Führerschein, kein Personalausweis, kein Reisepass, es ist NIEMALS eine Nummer bei 32 Verträgen eingetragen.
Nur mal ein Datum:
 Ist Ihnen die chaotische Rechnungsnummernreihenfolge der Verträge aufgefallen?

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4. In den 900 Akten des LKA Stuttgart wurde vom Beauftragten des Bundestags-Untersuchungsausschusses kein Chemnitzer Wohnmobil in den Listen festgestellt:

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Und er hat nach Leihfahrzeugen gesucht, wo kein Auge eines Parlamentariers je hinsah: In die 900 Ordner beim LKA Stuttgart zu Heilbronn.

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heilbronn1

C-PW 87 kein Treffer

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/CD14600/Dokumente/Dokument%2001.pdf

40 lesenswerte Seiten, nur zu!

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/10/wie-das-wohnmobil-c-pw-87-am-25-4-2007-nicht-notiert-wurde-der-beweis/

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Wir fragen die Autoren des Bundestags-Untersuchungsausschusses, wie sie es zustande brachten, im Abschlussbericht das Gegenteil zu behaupten, ohne jeden Raum für Zweifel zu lassen.

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Wie kam das Wohnmobil auf die Ringfahndungslisten, auf welche Liste genau kam es, und wann geschah das? Vor dem 4.11.2011, oder danach?

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Zusatzfrage:

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4 Jahre danach wurde das „Heilbronner Wohnmobil“ nach Spuren durchsucht

…das angeblich nur 2 Monate zuvor ausgeliehene “Arnstädter Wohnmobil” jedoch nicht.

Die Schwaben vom LKA Stuttgart haben tatsächlich, der Spurenleger M.N. (oder auch Manfred Nordgauer) hat doch tatsächlich die Chuzpe besessen, das angeblich 2007 für Heilbronn “verlängerte” Wohnmobil (damals) C-PW 87 zu durchsuchen, das nur 2 Monate zuvor angeblich für Arnstadt beim Verleiher Bresler aus Dennheritz ausgeliehen Wohnmobil jedoch nicht.

siehe dazu:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/03/die-gutachten-des-lka-baden-wurttemberg-teil-2-putins-schnodder/

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Es ist ein Polizistenmord aufzuklären. Es wird Zeit für ernsthafte Ermittlungen. 7,5 Jahre danach. Was für eine Schande.

Die Entfernung der Schützen und die Blutspritzer auf Jogginghosen

Gestern wurde die Frage der Ermittler thematisiert, ob die beiden Polizisten überhaupt im Streifenwagen sitzend erschossen wurden, und warum die Soko Parkplatz viel zu spät daran zweifelte, Ende 2010 erst.

Ebenso hat man dort bezweifelt, aber eben erst Jahre nach dem Mord, dass die Mörder auch zwingend die Waffendiebe waren. Entgegen jeder Vernunft, entgegen des Blutbildes auf den Sitzen.

Und es wurde nachgewiesen, anhand der nicht vorhandenen Schmauchspuren an den Kopfstützen der Autositze, dass es keine Nahschüsse waren, oder gar aufgesetzte Schüsse, und eben auch  kein sogenannter „relativer Nahschuss“ war, denn an der Karosserie im Bereich der Türöffnungen/Türholme gab es auch keinen Schmauch.

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/17/kein-schmauch-im-streifenwagen-heilbronn-wie-kann-das-sein/

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Es ergibt sich also die Frage, warum der LKA Stuttgart Haus- und Hofgutachter Wehner trotzdem im Jahr 2014 vor dem OLG München eine Gutachter-Show darbot, die von Nahschüssen ausging, also mit höchst zweifelhaften Thesen operiert wurde, die man aber als gesicherte Wahrheit vortrug:

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Keine Nahschüsse auf die Opfer heisst: Keine Blutspritzer an Jogginghosen.

Das ist die Antwort.

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schuss arnold schuss michele

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Man braucht das nicht weiter zu verkomplizieren: Man hat keine Beweise, bis auf die wundersam erschiene Jogginghose aus Zwickau, an der Blutspritzer von Kiesewetter und Schnodder am Tempo von Mundlos gefunden worden sein sollen, die also 4 Jahre ungewaschen herumgelegen haben soll und dreckig mit in die Frühlingsstrasse umgezogen sein soll.

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Im KT-Antrag vom 8.11.2011, ein wirklich ellenlanger Antrag mit Schuhen, Klamotten, Socken etc aus der angeblichen Wohnung, dort taucht diese Hose gar nicht auf. Wurde veröffentlicht, der gesamte Antrag: IST NICHT DRIN.

Aber im August 2012 wurde dann die Mordhose verkündet. So sind die „Fakten“ des BKA. Aktenkundig, alles im Blog längst veröffentlicht:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/13/es-gibt-nur-2-beweise-fur-heilbronn-blut-jogginghose-wohnmobil-kennzeichen/

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Es ist daher nur „denklogisch“, dass Prof. Wehner vor Gericht 2014 von Nahschüssen berichten musste, denn ohne diese Nahschüsse wären die Blutspritzer auf dem einzigen „Beweisstück“ hinfällig gewesen.

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War Edathys Erpressbarkeit ein Grund für das Versagen des NSU-Ausschusses des Bundestags?

Warum knickte der NSU-Bundestags-Ausschuss vor der Exekutive ein, und was hat das mit der Erpressbarkeit des NSU-Ausschussvorsitzenden Edathy zu tun, die seit spätestens 2005 bestand?

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DAS ist die Frage, die einzige wichtige Frage.

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Es gibt unwichtige Fragen, Säue durchs Dorf treiben-Fragen, mit denen sich -wieder einmal- die „mündigen Bürger“ desinformieren lassen, von der Politik und deren Medien:

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1. Wer informierte Edathy Ende 2013 von den Ermittlungen?

Die SPD-Schiene, die Parteifreunde Ziercke, Gabriel, Oppermann, Hartmann, völlig egal. Wissen alle, dass es über die Parteibuchschiene lief, und dass es immer so oder so ähnlich läuft. Nachrücker in SPD-Funktionen wären dieselben Parteikader, Berufspolitiker wie zuvor auch. Bringt alles nichts. Weiss jeder. Unwichtig.

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2. Was suchte man bei den Hausdurchsuchungen im Februar 2014 bei Edathy?

Kinderpornos ganz sicher nicht, da Edathy seit 3 Monaten von den Ermittlungen wusste, würde man kaum illegales Material bei ihm finden. Vielleicht suchte man ganz andere Unterlagen, wie wäre es denn mit NSU-Geheimpapieren, die man sogar gefunden haben will bei Edathy?

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Berlin – Ermittler sind in der Wohnung von Sebastian Edathy auch auf Geheimunterlagen aus dem Untersuchungsausschuss zur Terrorzelle NSU gestoßen. Die Staatsanwaltschaft Hannover habe dem Bundestag die Unterlagen am Dienstag übergeben, teilte Parlamentssprecher Ernst Hebeker in Berlin auf Anfrage mit.

Die zum Teil als geheim eingestuften Unterlagen seien vom niedersächsischen Landeskriminalamt bei der Durchsuchung der Wohnung gefunden worden.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.sebastian-edathy-nsu-geheimunterlagen-in-wohnung-gefunden.63624190-740b-49d9-bf31-cb1b15b28d2d.html

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Ein neues Detail belastet den ehemaligen SPD-Abgeordneten Edathy. Diesmal geht es nicht um Kinderpornografie, sondern um die Terrorzelle NSU: In seiner Wohnung wurden vertrauliche Unterlagen gefunden.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article125232783/NSU-Unterlagen-in-Edathys-Wohnung-entdeckt.html

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3. Ist das von Edathy gekaufte Material illegal oder nicht?

Unwichtig unter dem Gesichtspunkt, dass Knabenpenisbilder und Rosetten-Ästhetik zur politischen Erpressung völlig ausreichen, selbst wenn sie legal sind. Scheindiskussion am Kern der Dinge vorbei.

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4. Was war auf Edathys Laptop, der im Zug gefunden wurde?

Das müsste man den Dieb fragen, müssige Aufregung, da es keine Fakten dazu gibt. Es gab angeblich zerstörte Festplatten bei Edathy daheim.

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5. Was war auf Hartmanns Krypto-Geheimhandy, das verloren ging?

Das müsste man den Finder fragen, aber ohne ein gleichartiges Handy bei Edathy war da nichts mit Krypto-Telefonaten. Das Handy ist weg, über dessen Inhalte zu spekulieren ist sinnlos. Man könnte jedoch die Abhörer fragen, aber das will man sicher nicht. Die NSA wird es wissen, der BND auch, und das Kanzleramt sicher ebenso… fragen Sie doch KDF 😉

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6. Ab wann war Edathy politisch erpressbar?

Spätestens seit 2005, als er zum Bundestags-Innenausschussvorsitzenden gewählt wurde. Eher schon zuvor.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2303352/Der-Fall-Edathy

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7. Warum hat man Edathy letztlich nach Ende des NSU-Bettvorleger-Ausschusses doch noch abgeschossen?

Vielleicht hatte der Mohr seine Schuldigkeit getan und konnte gehen? Vielleicht weil man sich nicht mehr mit diesem Dreck belasten wollte? Oder weil Edathy Karriere machen wollte und ein Ministeramt verlangte? Oder um weitere Diskussion über die etwa 800 deutschen Kunden auf der Kundenliste aus Kanada zu vermeiden, und die Fragen, welche Personen des öffentlichen Lebens auch noch da drauf stehen?

Darüber kann man herrlich -sinnentleert und faktenfrei- spekulieren… da diese Liste nie geleakt wurde. Sie birgt mit Sicherheit noch dicke Überraschungen…

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8. Hat das BKA den eigenen Leitenden Kriminaldirektor Karl-Heinz Dufner (SPD)  tatsächlich Anfang 2012 auf der kanadischen Kindernacktfilmchen-Kundenliste gefunden, aber den dem BKA als Innenausschussvorsitzender des Bundestags 2005-2009 bestes bekannten SPD-Mann Edathy übersehen?

Das ist doch wohl nicht Ihr Ernst, oder etwa doch?

dann lesen Sie das hier:

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DER VERTUSCHUNGS-AUSSCHUSS: ANMERKUNGEN ZUM FALL EDATHY-BKA-KINDERPORNO-PUA

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Auch Heute wird es nicht um die einzig wichtige Frage zum Edathy-BKA-Komplex gehen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Weder bei der Pressekonferenz, noch im Ausschuss.

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Auch die „Alternativen Medien“ versagen wieder einmal, durch Ignoranz oder wegen Nichtwissen ?

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Als der NSU den Nürnberger Anschlag von 1999 im Bekennervideo vergass…

… da schrieb er vor lauter Zorn „Müll“ auf die schon fertig gebrannten Filme.

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Aber es war bereits zu spät: Niemand würde ihm mehr glauben, hatte er doch bereits im Erstlingswerk von 2001 dieses Bömbchen vergessen, und nur das Kölner Bömbchen und die beiden Nürnberger Morde dort hineingepackt:

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War es vielleicht deshalb schief gelaufen, weil der alte fränkische Blödmann, der dort die Taschenlampe mit dem Schwarzpulver abgestellt hatte, es dem NSU zu spät gesagt hatte, dass es längst erledigt war?

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Oder lag es daran, dass man dem NSU keinen einzigen Zeitungsartikel über diesen Anschlag geschickt hatte?

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Sei es, wie es sei, Gott sei Dank hat der Kronzeuge der Anklage Carsten Schultze davon berichtet:

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8. NSU-Prozesstag Carsten S. entlastet Beate Zschäpe

Carsten S. berichtet, er habe Ende 1999 oder Anfang 2000 eine Waffe an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos übergeben, mit der diese später neun Menschen töteten. Bei dieser Übergabe in einem Café in der Galeria Kaufhof in Chemnitz hätte das Uwe-Duo angedeutet, dass sie Gewalttaten planen. Sie hätten ihm gesagt, dass sie „eine Taschenlampe in einen Laden in Nürnberg gestellt“ hätten. Er habe zunächst nicht geahnt, was die beiden damit meinten.

Als Beate Zschäpe in die Runde gekommen sei, hätten die beiden Männer ihn aufgefordert, zu schweigen: „Dann kam Frau Zschäpe und sie sagten ‚psst‘, damit Frau Zschäpe das nicht mitbekommt..“

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.8-nsu-prozesstag-carsten-s-entlastet-beate-zschaepe.c19f3e0e-4e81-4a49-a5ea-7dc629617acd.html

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Die FAZ weiss zu berichten:

Böhnhardt habe bei dem Treffen mit dem Handy von S. herumgespielt und einen Fingerabdruck auf dem Display hinterlassen. Als Böhnhardt ihm das Handy reichte, habe er in Anspielung auf seinen Fingerabdruck gesagt: „Weißt du, was der wert ist?“

http://www.faz.net/aktuell/politik/nsu-prozess/nsu-prozess-aussage-von-carsten-s-koennte-beate-zschaepe-entlasten-12217816.html

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Böhnhardt daddelte bei der Ceska-Übergabe auf dem eingeschalteten Handy vom Schultze herum, Ende 1999. 

Ja liebe Kinder, wer überwacht wird, wie Wohlleben und Kapke ständig mahnten, der macht sein Handy beim Waffentransport immer brav an…

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Das NSU-Weihnachtsmärchen kam pünktlich:

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NSU-Prozess, 172. Tag 

Sprengsatz in Nürnberg sollte töten

Es war vermutlich der erste Bombenanschlag des NSU: Im Juni 1999 deponierten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos eine als Taschenlampe getarnte Rohrbombe in der Toilette einer Nürnberger Gaststätte.

Von: Thies Marsen  Stand: 17.12.2014

http://www.br.de/nachrichten/nsu-prozess/nsu-prozess-172-verhandlungstag-141216-100.html

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Der Toilettencleaner des türkischen Kneipenpächters „mit geringen Vorstrafen wegen Rauschgiftvergehen“ wurde bei dem Anschlag nur geringfügig verletzt, ambulante Behandlung reichte aus. Das ist das Positive.

siehe:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/01/heimatschutz-psst-beate-kommt-wehrmachtausstellungsbombe-und-briefbombenattrappen-marke-bmz/

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Aber obwohl die Bekennervideos alle Müll waren, weil der NSU die Nürnberger Taschenlampenbombe immer vergessen hatte, wurde dem treuesten Fan des NSU trotzdem ein Paulchen-Video zugedacht:

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Peter Klose, der grösste Fan des NSU: Als einzige Einzelperson sollte Klose in Zwickau ein Paulchen-Video bekommen.

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http://www.sueddeutsche.de/politik/ehemaliger-npd-politiker-irritiert-im-internet-paul-panther-im-facebook-untergrund-1.1192074

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Ob er IM Fuchs war, das ist nicht sicher, aber BdV-Präsident Fromm hat sich sehr für ihn interessiert, bat BKA-Präsident Ziercke um ein Foto des Asservates:

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Dem Wunsch konnte LKD Otmar Soukup entsprechen, Chef der BAO Trio-Beweiserfinder und ein ganz heisser Kandidat für eine mehrtägige peinliche Befragung im kommenden NSU-Ausschuss des Bundestages.

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2015 wird ein spannendes Jahr werden…

NSU: Kulturzeit dazu!

17. Dezember 2014

NSU: Kulturzeit dazu!

Teaser: „NSU – Was wissen Bogger, was verschweigt der Staat?“

Read more: http://nsu-leaks.freeforums.net/#ixzz3MBKWXY00

3sat Kulturzeit mit Gert Scobel

Im September 2014 erreichte den Innenauschuss des Deutschen Bundestages ein Brief, in dem es heißt: „Wir, die Verfasser dieses Briefes, möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass seit Mai dieses Jahres im Internet große Teile der Ermittlungsakten von BKA und BAW zum sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund veröffentlicht und analysiert werden. Dieses Material wurde von einer anonymen Quelle zur Verfügung gestellt.“ Und weiter: „Die sorgfältige Analyse dieser Dokumente begründet für uns den Verdacht einer systematischen Beweismittelfälschung durch die bundesdeutschen Ermittlungsbehörden.“ Das „Leaken“ von Akten aus einem derartigen Prozess ist ohne Beispiel – ein handfester Skandal. Kulturzeit ist es gelungen, mit dem Mann zu sprechen, der die Quellen ins Netz gestellt hat.

Wir möchten aufgeklärte Bürger. Insofern muß das Anschreiben des Arbeitskreises NSU und die Anlagen zu ausgewählten Aspekten der Beweismittelfälschung erwähnt werden, damit sich der kulturbeflissene Mitbürger ein eigens Bild zum Sachverhalt machen kann. Muß er nicht, aber als Angebot sollte es dann schon vollständig sein.

Das Schreiben des Arbeitskreises NSU an den Innenausschuß wurde öffentlich gemacht und ausführlich erörtert.

Auch Jerzy Montag, der vom Bundestag als Sonderermittler für Sonderbares rund um den NSU eingesetzt wurde, erhielt eine Schreiben des Arbeitskreises und antwortete.

Es darf nicht unerwähnt bleiben, daß der Generalbundesanwalt Range höchstselbst dem (Un)Souverän des Landes, den Abgeordneten des Bundestages, die Akten verweigert und somit aktiv Beihilfe an der Nichtaufklärung von Verbrechen leistet.

Nicht zuletzt sei auf die Expertise von Dr. Andreas Müller verwiesen, der in einer exemplarischen Analyse deutscher Medien deren komplettes Versagen in der Berichterstattung über die Rußlungenlüge Zierckesnachgewiesen hat. Ein sperriger Satz, der in der Kurzform Dossier zu Zierckes Rußlungenlüge eingängiger ist.

Um auch Kulurzeitlern etwas auf die Sprünge zu helfen. Der Skandal besteht nicht im Leaken von Akten. Der Skandal besteht darin, daß sich am Münchner Oberlandes-Stadl niemand um die gerichtliche Aufklärung von 10 Morden, einem Bombenanschlag, mehrerer Raubüberfälle und obendrein die Anfertigung einer Bekenntnis-DVD mit fehlendem Bekenntnis kümmert, sondern das Königlich Bayerische Amtsgericht mit Pillepalle gegeben wird.

Der Skandal ist, daß es in diesem Lande niemanden kümmert, daß Verbrechen ungeklärt bleiben, stattdessen politisch-ideologische Profilierungen viel wichtiger sind.

Scobel selber war fair. Und leicht schlitzohrig.

In diesem Sinne: NSU – leake auch du!

Vielleicht hilft das ja wenigstens einigen Ermittlern auf die Sprünge, ihre ureigenste Aufgabe wahrzunehmen und Verbrechen aufzuklären. Daß sie die Aufklärung von Verbrechen unter der Schirmherrschaft von Politikern und hochrangigen Beamten im großen Stil vertuschen können, das wissen wir. Ob sie große Verbrechen auch aufklären können, der Beweis steht noch aus. Zum Beispiel, wie Böhnhardt und Mundlos ermordet wurden.Frau König, Frau Renner, ihr Part unter der Regierung von NSU-Aufklärer Ramelow (Thomas Moser), um der Thüringer Polizei und den Staatsanwälten des Landes wieder zu hohem Ansehen zu verhelfen.

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