DIE WAFFENTECHNISCHEN GUTACHTEN DES BKA TEIL 2: Radom VIS 9 mm

Bei über 15.000 Klicks am 23.12. machen wir noch ein wenig weiter, trotz Weihnachtspause.

Teil 1 ist hier: http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/20/die-waffentechnischen-gutachten-des-bka-teil-1/

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NSU Prozess

Nachtrag zu den waffentechnischen Gutachten des BKA

von Karl-Heinz Hoffmann 

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Vorbemerkung:
Ich glaube nicht, dass die waffentechnischen Experten des BKA gelegentlich dazu neigen, nicht verantwortbare Gefälligkeitsgutachten für ihre behördlichen Auftraggeber zu verfertigen, ich weiß es.
Die bekannte Gerichtsreporterin Gisela Friedrichs äußerte sich erst kürzlich im Fernsehen unter Bezugnahme auf ihren umfangreichen, in deutschen Gerichtssälen gewonnenen Erfahrungsschatz gleichfalls in diesem Sinne.

Bevor ich konkret zur Sache komme, möchte ich einen selbst vor dem OLG Nürnberg-Fürth erlebten Fall gutachterlicher Dreistigkeit schildern.

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Sachverhalt:
Nachdem eine gegen mich gerichtete Anklage wegen Mord bereits im ersten Anlauf vom Schwurgericht eingestellt worden war, erzwang die Justiz die Eröffnung des Verfahrens, obwohl sie keinen hinreichenden Tatverdacht begründen konnte.
In der Anklagschrift hieß es:

„Zwar reichen die vorhandenen Beweise nicht aus, es ist jedoch möglich, dass sich im Laufe des Prozesses ein anderes Bild ergibt.“

Am Ende reichte es nicht. Ich wurde vom Vorwurf des Mordes frei gesprochen.

Das gleiche Prozedere finden wir im sogenannten NSU Verfahren. Das Gerichtsverfahren wurde eröffnet, obwohl die von den Ermittlungsbehörden erarbeitete Beweislage nicht ausreichend war, um wenigstens einen hinreichenden Tatverdacht begründen zu können.

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Ich bezeichne die Beweislage als zu dünn, weil weder geklärt werden konnte, ob sich die posthum „Angeklagten“ überhaupt jemals an den Tatorten befanden, noch ob sie zum Zeitpunkt der Taten die tatsächliche Gewalt über die als Tatwaffen bezeichneten Waffen hatten, und schließlich ist auch kein unumstößlicher Beweis dafür erbracht worden, dass es sich um die Mordwaffen handelt. Jedenfalls nicht mit den mir vorliegenden behördlichen Gutachten.

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Der Angeklagten Beate Zschäpe beweisen zu wollen, dass sie von Verbrechen gewusst haben soll, deren tatsächlicher Tatablauf von den Ermittlungsbehörden noch nicht ermittelt werden konnte, ist schlechterdings unmöglich.

Mit dem, seinerzeit vor dem OLG Nürnberg-Fürth mündlich vorgetragenen, hier zur Debatte stehenden waffentechnischen Gutachten des BLKA sollte bewiesen werden, dass die zum Mord verwendete Tatwaffe eine Maschinenpistole Beretta, Kaliber 9 mm Para, gewesen sein soll.

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Zur kriminaltechnischen Untersuchung standen mehrere, am Tatort aufgefundene Hülsen und verfeuerte Projektile zur Verfügung. Damit war zweifelsfrei klar, dass eine Schusswaffe im Kaliber 9 mm Para verwendet worden sein musste.
Doch die Tatwaffe war nicht aufgefunden worden. Aus den Munitionsfunden allein konnte nicht auf den Waffentyp geschlossen werden. Dennoch behauptete der Gutachter angesichts des Gerichtes im Brustton der Überzeugung, die Tatwaffe sei eine Maschinenpistole Marke Beretta gewesen.

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Dazu muss man wissen, dass die Staatsanwaltschaft ein starkes Interesse daran hatte, darstellen zu können, dass eine Beretta MP Verwendung fand. Und zwar deshalb, weil sie über Fotographien verfügte, die bei unseren WSG Übungen aufgenommen worden waren und mich mit einer Beretta MP zeigten. Die von mir geführte MP war zwar nur eine nicht schussfähige „Anscheinwaffe“ aber das konnte man dem Foto nicht ansehen.

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Der Gutachter des BLKA erklärte ohne mit der Wimper zu zucken, die waffentechnischen Überprüfungen hätten ergeben, dass es sich bei der Tatwaffe um eine MP Beretta, Kal. 9 mm Para gehandelt habe. Als er mit seinem mündlichen Vortrag zum Ende kam, waren alle zufrieden. Keiner der Prozessbeteiligten fühlte sich veranlasst, Fragen an den Gutachter zu stellen.

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Die Klärung der Sache musste ich dann selbst übernehmen.
Ich fragte den Gutachter, aufgrund welcher Merkmale er feststellen könne, dass es sich um eine Beretta handelt? Immer noch locker antwortete er, das sei aufgrund der Systemmerkmale feststellbar. Ich gab nicht nach und fragte, welche Merkmale er denn konkret meine?

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Antwort: Die automatischen Waffen werfen die leergeschossene Hülse nach dem Schussvorgang unterschiedlich aus. Einige nach unten, andere nach oben und wieder andere nach der Seite und im hier vorliegenden Falle seien die Hülsen nach der Seite ausgeworfen worden und das sei bei der Beretta-MP so der Fall.

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Nun hätte ich sagen können, dass die Beretta nicht die einzige Waffe ist, die nach der Seite auswirft, aber soweit brauchte ich gar nicht gehen, um ihn zu überführen.
Ich fragte, woran er denn erkennen könne, dass die am Tatort vorgefundenen Hülsen nach der Seite und nicht anderweitig ausgeworfen worden waren?

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Die Antwort war verblüffend. Er meinte, das könne man der auf den Hülsenrand der Patrone aufgefundenen, von der Patronenauszieherkralle verursachten Spur erkennen. Als ich ihn dann aufforderte, zu erklären, wie er an einem runden Hülsenboden erkennen könne, ob die Patrone oben, unten oder seitlich von der Auszieherkralle gegriffen wird, lief sein Gesicht rot an. Die Antwort blieb er schuldig.

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Fazit:
Wenn am Tatort verfeuerte Hülsen des Kalibers 9 mm Para aufgefunden werden, und keine Tatwaffe gefunden wird, dann kann unmöglich auf Typ oder Marke der zum Schuss verwendeten Waffe geschlossen werden. Und zwar deswegen nicht, weil die auf die Hülsen beim Lade- oder Schussvorgang einwirkenden metallischen Teile der Waffe bei allen Fabrikaten und Typen die zur Verwendung der Munition 9mm Para gefertigt werden, in ihren Abmessungen absolut gleich sind. Wären sie es nicht, dann könnte die Waffe nicht funktionieren.

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Mit dieser unwiderlegbaren Feststellung leite ich über zur konkreten Besprechung des im Zuge des NSU Prozesses gefertigten behördlichen Gutachtens zur Selbstladepistole Radom:

In dem behördlichen Gutachten mit dem Aktenzeichen KT 2011/ 6242/2

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/12/die-tatwaffenbestimmungen-des-bka-teil-6-die-mordwaffen-von-heilbronn/

Wird bezugnehmend auf die Pistole Radom unter der Überschrift:

4 Grundlagen der Begutachtung

angeführt:

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„Die vorliegende Waffe ist in schlechtem Zustand. Auf der gesamten Oberfläche befinden sich sandige Anhaftungen. Die Griffschalen fehlen.
Im Einlieferungszustand war der Hahn gespannt und im Auswurfsystem befand sich eine gezündete Patronenhülse. Offensichtlich war die Pistole hohen Temperaturen ausgesetzt. Dadurch kam es zur Zündung der Patrone. Durch den Druck der gezündeten Patronen wurde das Magazin in die seitlichen Öffnungen des Griffstückes gepresst.

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Soweit ist das nachvollziehbar.

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„Magazinboden, Magazinfeder und Zubringer fehlen.“

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Das Fehlen dieser Teile bedeutet, dass die Pistole in dem aufgefundenen Zustand nicht funktionsfähig war. Zu welchem Zeitpunkt die funktionswichtigen Teile entfernt wurden, ist nicht ermittelbar. Das heißt, um von der hier relevanten Radom-Pistole behaupten zu können, sie sei als Tatwaffe verwendet worden, müsste zuerst geklärt werden, ob sie zum Tatzeitpunkt komplett gewesen ist.

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Im Gutachten wird weiter ausgeführt:

„Das Magazingehäuse wurde aus dem Griffstück entfernt.“

Von wem? Vermutlich von den Waffenexperten des BKA.

„Infolge der hohen Temperaturen wurden die Schließfeder und die Schlagfeder derart erwärmt, dass sie ihre Federkraft verloren.“

„Für den hier durchgeführten Beschuss wurden das Magazin, der untere Griffrücken mit Schlagfeder und Schließfeder einer in der zentralen Waffensammlung des Bundeskriminalamtes einliegenden baugleichen Waffe verwendet.“
(…)
Beim Spurenvergleich mit der entsprechenden Tathülse der zentralen Tatmunitionssammlung des Bundeskriminalamtes wurden Übereinstimmungen in den Individualspuren der hier unter der Sammlungsnummer 47985 einliegenden Tathülse festgestellt. Damit ist nachgewiesen, dass die Tathülse mit der Sammlungsnummer 47985 als Patrone in der oben bezeichneten Waffe Pistole Radom Modell VIS Nummer UI 836 Kaliber Luger gezündet wurde.“

Ich kann mich dieser Meinung nicht anschließen.
Ich bin nicht der Meinung dass der im Gutachten behauptete Beweis erbracht ist.

Gründe:
Das Gutachten spricht von Individualspuren. Erklärt aber diese Spuren und ihr Zustandekommen nicht. Es fällt auf, dass dazu keine Einzelheiten aufgeführt werden.
Aber diese konkreten Erläuterungen sind notwendig, wenn das Gutachten überzeugen soll.
Zum Verständnis liste ich noch einmal die Waffenteile auf, die bei Berührung mit der Patronenhülse zu einer Spurenbildung auf der Hülse führen können:
1. Magazinlippen
2. Zubringerteil (oben im Magazin befindlich)
Diese beiden Teile scheiden als Beweismittel zur kriminalistischen Spurensicherung aus, weil sie vom BKA ausgetauscht wurden.
Bleiben noch:
3. Die Zündnadelspitze des Schlagbolzens, die auf dem Zündhütchen der Patrone eine Spur ergibt.
4. Die Patronenauszieherkralle
5. Die Ejektorfeder

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Im Gutachten wurde darauf verwiesen, dass die Waffe hohen Temperaturen ausgesetzt war und deshalb die Federn ihre Funktion verloren haben. Mit anderen Worten, sie waren ausgeglüht. Diese federnden Teile wurden, um die Waffe beschussfähig zu machen, vom BKA durch baugleiche Teile ersetzt.
Die „Schlagfeder“ ist eine, um den mit einer Zündnadelspitze versehenen Schlagbolzen gewickelte Spiralfeder. Wenn diese ausgeglüht ist, dann ist auch zumindest die nur millimeterdünne Zündnadel unbrauchbar. Zumindest müsste sie vom Zunder gereinigt werden und bereits dadurch würde sich die Spur verändern.
Was bleibt sind noch das Ejektorteil und die Auszieherkralle. Aber diese Teile sind ebenfalls aus Federstahl. Sie können nicht mehr funktionsfähig gewesen sein.
Die Prozessbeteiligten sollten sich die Waffen einschließlich der ausgebauten Teile vorlegen lassen und einen eigenen unabhängigen Waffengutachter einschalten.

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Der Gutachter sollte darauf achten, ob alle Teile an der beschussfähig nachgearbeiteten Pistole nummerngleich mit den übrigen Teilen der Waffe sind. Ob die Auszieherkralle wegen ihrer geringen Größe eine Seriennummer hat weiß ich nicht, aber auf dem Schlagbolzen ist mit Sicherheit eine Seriennummer zu finden.

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Wichtig wäre auch, in allen Fällen der vom BKA beschossenen Pistolen, feststellen zu können, ob die Läufe ausgetauscht wurden. Auf dem Lauf müsste sich auf jedem Fall immer eine Seriennummer befinden und die müsste, wenn er nicht ausgetauscht wurde, mit Nummern aller übrigen Teile der Waffe übereinstimmen.

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Abschließend noch ein Wort zu dem im Lauf befindlichen Patronenlager, denn auch damit kommt die Patronenhülse bei der Schussabgabe in Berührung.
Das Patronenlager kann in der Regel keine Spuren verursachen, noch nicht einmal Systemspuren und schon gar keine Individualspuren. Und zwar deshalb nicht, weil dort niemals eine Nachbearbeitung infrage kommt. Das für die Munition 9 mm Para gefertigte Patronenlager ist in allen Waffentypen der Welt absolut gleich.

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Aus allem folgt: das Gutachten des BKA überzeugt mich nicht.

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Ich habe Zweifel, dass überhaupt festgestellt werden kann, ob bei dem Mord in Heilbronn ein Pistole Radom verwendet wurde. Das kann sein, aber die angeblich auf der Hülse gefundenen Spuren können diesen Beweis nicht erbringen.

Karl-Heinz Hoffmann 22.12.2014

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nun wieder fatalist 😉

Der Sachverhalt den Hoffmann beschreibt:

Karl-Heinz Hoffmann wurde später vom Vorwurf freigesprochen, die Morde geplant und beauftragt zu haben, obwohl Mitglieder der WSG gegen ihn aussagten.[3]

http://de.wikipedia.org/wiki/Uwe_Behrendt

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Die Radom VIS 9 mm ist die angebliche Mordwaffe Michele Kiesewetter.

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mk-schussbahn

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ma-schussbahn

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Vor Gericht wurde dazu folgendes vom BKA ausgesagt: http://www.nsu-watch.info/2014/03/protokoll-89-verhandlungstag-26-februar-2014/

Dann zeigt Nennstiel eine Power-Point-Präsentation, um seine Ergebnisse zu veranschaulichen. Nach Bildern zu den Waffen im Auffindezustand zeigt Nennstiel, wie schon bei seinen Ausführungen am 83.Verhandlungstag, “Schmetterlingsdarstellungen”. Sowohl was die Radom Vis 35, als auch was die TOZ TT-33 angehe, gebe es Spurenübereinstimmungen. Die Tathülsen, die jeweils links zu sehen seien, seien also mit derselben Waffe abgefeuert worden wie die Vergleichshülsen rechts. Nennstiel zeigt außerdem eine Darstellung zum Tatgeschoss TOZ TT-33, bei der das Tat- und das Vergleichsgeschoss zu sehen sei. Ein klare Aussage, dass es dieselbe Waffe ist, sei damit nicht möglich, es gebe aber nicht zu verleugnende Ähnlichkeiten, so dass einiges dafür spreche. Götzl sagt, jetzt würde ihn diese Übereinstimmungen auch im Hinblick auf das Gutachten vom letzten Mal zur Ceska 83 und zur Bruni interessieren. Um die entsprechenden Präsentation heraus zu suchen, wird eine Pause eingelegt.

All das fehlt in den „Gutachten“ des BKA in den Akten.

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Es folgte der Zeuge Kriminalkommissar Holger Sch., 47, vom LKA Brandenburg beim Polizeipräsidium Potsdam. Seine Aufgabe war die Asservaten-Auswertung der Waffen im Kontext mit einer Waffe Marke Radom. Dazu fertigte er beim BKA zusammenfassende Vermerke aus Behördengutachten und Aktenvermerken, insbesondere über die Ermittlungsergebnisse eines waffentechnischen Gutachtens. Es habe eine Zündung im Lauf und im Magazin gegeben. Die Waffe sei in einem schlechten Zustand gewesen, das Magazin sei aufgeweitet und verklemmt gewesen. Die Waffe sei auch beschossen worden und die so gewonnene Munition mit der Tatort-Munition vom Polizistenmord in Heilbronn verglichen worden. Auch seien daktyloskopische Untersuchungen vorgenommen worden, keine der beiden  festgestellten Personen sei jedoch im Vergleich einschlägig gewesen. Die Waffe habe keine Nummer, sondern einen Wehrmachtsstempel, sei also vor 1945 in Polen produziert worden, aber im Auftrag der deutschen Wehrmacht. Der Zeuge wird entlassen.

http://www.nsu-watch.info/2014/01/protokoll-77-verhandlungstag-22-januar-2014/

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Unglaublich, da werden die unbekannten DNA-Profile P1 und P4 auf der Radom W01 plötzlich zu Fingerabdrücken ???

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Das Gutachten des BKA:

KT21-2007/2117/1

(Sichergestellt am 25.04.2007)
1.1 Hülse, Kaliber 9 mm Luger, Spur Nr. TO.l
2. 1 Geschossmantel, Kaliber 9 mm Luger, Spur Nr. TO.8
3. 1 Bleikern, Kaliber 9 mm Luger, Spur Nr. TO.9
4. 1 Hülse, Kaliber 7,62 mm Tokarew, Spur Nr. T0.5
(Sichergestellt am 26.04.2007)
5.1 Geschoss, Kaliber 7,62 mm Tokarew, Spur Nr. Kfz.l

(Sichergestellt am 26.04.2007)
5.1 Geschoss, Kaliber 7,62 mm Tokarew, Spur Nr. Kfz.l

Nachgänge:

vom 02.05.2007
6.1 Bleifragment, Gewebeteilchen, Ass. MA.24 (sichergestellt bei OP ARNOLD)

vom 07.05.2007
7. 1 Geschossmantelfragment, Ass. Kfz.28 (sichergestellt aus Dienst-Kfz am 27.04.2007)

Radom 9mm ist MK.
Tokarev 7,62 mm ist MA.

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hn1 hn2 hn3 hn4 hn5 hn6 hn7 hn8 hn9 hn10 hn11 hn12 hn13 hn14

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7,62 mm gehört zu Martin Arnold, wurde im Autositz und in seinem Kopf gefunden. Die Tokarev TT 33.

9 mm gehört zu Michele Kiesewetter, fand man am Trafohäuschen, wo das Projektil die Wand beschädigte. Radom Vis 35.

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Die Unterlagen dazu sind in dieser zusammengestrickten Akte mit 202 Seiten.

Heilbronn DNA Dakty Ballistik.pdf (11.42MB)

https://www.sendspace.com/file/oozf1a

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Die Auswertung des Diensthandys ging verloren, und weitere Tatort-„Pannen“ beim Polizistenmord

Da reicht 1 Seite Akte:

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ordner6-6

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Hat auch ein Geschmäckle, es nicht neu angefordert zu haben, vor Allem in Verbindung mit der Nicht-Spurenauswertung beim Privathandy.

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/22/wurde-kiesewetters-handy-manipuliert-warum-fehlt-die-spurenauswertung-zum-handy/

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Das Diensthandy lag auf der Mittelkonsole, war verdeckt von einem Notizbuch. Man rief es an:

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tüx ruft an

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21-tüx ruft an

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Wenn Sie „Geheimsache NSU“ lesen, dann hat Einheitsführer der BFE Thomas Bartelt das Privathandy der tot neben ihm liegenden Michele Kiesewetter angerufen:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/29/warum-rief-der-bfe-boss-das-handy-kiesewetter-an-die-tot-vor-ihm-lag/

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„TB“:

b10

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“Es ist aber gut möglich, dass ich bei ihr anrief, als ihr Name als mögliches Opfer fiel.”

Das war also, als Bartel noch mit dem Fahrrad am Bärensee radelte, weit weg…
so seine Aussage.

Eine Falschaussage.

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Die Rolle des BFE 523-Chefs Thomas Bartelt ist dubios, höchst dubios sogar, aber diese Anrufgeschichte im NSU-Geheimmärchenbuch ist einfach nur Quatsch. Wie, wann genau und woher „TB“ am 25.4.2007 nach Heilbronn kam, das ist die Frage, und genau das wurde nicht ermittelt.

Da kamen der Soko Parkplatz 2 Leichen am 4.11.2011 in Eisenach in die Quere…

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Timo Heß, BFE 523, damaliger Einsatzleiter:

Frage:
Sind dir am Tatort irgendwelche besonderen Dinge aufgefallen, auch Kleinigkeiten, die vielleicht im ersten Moment gar nicht besonders erscheinen?

Antwort:
Was mir noch als Besonderheit in Erinnerung ist, ist die Hand von Michele, mit der sie noch ihr rotes Handy festgehalten hat.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/27/zuruck-auf-null-der-polizistenmord-am-25-4-2007-und-der-verbrannte-zeuge-florian-heilig/

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Das Diensthandy hatte selbstverständlich weder Fingerabdrücke noch DNA drauf:

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1-120

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Ordner 1, der schon mindestens 1,5 Jahre lang in Journalistenkreisen rumging … Seite 120.

Keine Spuren auch auf dem Diensthandy. Nichts.

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Ordner 28:

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dna-mk

dna-ma

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Sehen Sie, KFZ.5 ist nicht dabei.

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Hier auch nicht:

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Passt so gesehen bestens zu den ebenfalls spurenfreien Handfunkgeräten:

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Das soll uns mal jemand vormachen, wie man Handys und Funkgeräte Fingerabdruck-frei und trotz Blutspritzern drauf DNA-frei in einen Streifenwagen legt.

Weitere Fotos vom Innenraum sind hier:

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/30/da-sind-sie-ja-die-walkie-talkies/

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Der Überlebende Martin Arnold erinnerte sich zuerst falsch, ihm konnte aber geholfen werden:

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t4-1 t4-2

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Nein, ganz falsch! T4 ist aber wirklich falsch…

Dann hätte man ja  die toten Uwes ins Wohnmobil  die beiden Polizisten in den BMW 5er Kombi umladen müssen.

Das sind aber sicher nur falsche Erinnerungen gewesen… dann hätte man ja im BMW alle Fingerabdrücke etc beseitigen müssen, die der ursprünglichen Besatzung. Das scheint zu weit hergeholt zu sein… Fingerabdrücke am Lenkrad des BMW von der Fahrerin Kiesewetter hat man übrigens auch nicht festgestellt, bzw. gar nicht erst überprüft.

Merkwürdig, nicht wahr?

Nirgendwo im BMW waren Fingerabdrücke von Fahrerin und Beifahrer.

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t4-3

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Es gab nur die beiden 5er Kombis in der Einheit, keine anderen BMW… aber jetzt passen wenigstes die Erinnerungen. Bravo! Das ist wirklich besser, sich nicht gänzlich, aber auch nicht falsch zu erinnern.

Dann braucht man auch nicht vor Angst auszuwandern, gelle!

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T4 Bus ist falsch, BMW 5er Kombi ist richtig.

Schliesslich hatte man ja Alles fein säuberlich in den Akten.

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Das muss ja stimmen, unbedingt…

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Nachlese zu den Waffengutachten des BKA Teil 1

Das sollte man zuvor gelesen haben:

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DIE WAFFENTECHNISCHEN GUTACHTEN DES BKA TEIL 1 

von Karl-Heinz Hoffmann

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Dann versteht man auch das hier:

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anmerkung1 anmerkung2

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Danke @Anmerkung.

Fazit für den Rechtsstaat BRD:

Die Rolle der Verteidigung ist höchst suspekt, wie Hoffmann zurecht anmerkt. Da ist er mit Lazlo Tolvaj zu 100% deckungsgleich, der genau das ebenfalls völlig unverständlich fand, und mehrfach eine Zweitbegutachtung durch unabhängige Fachleute verlangte. Ein neutraler Schweizer in bester eidgenössischer Tradition.

Die Lage ist ziemlich bedenklich für den Rechtsstaat BRD, solange widerspruchsfrei die BKA-Böcke auch die Gärtner bzw. die Gerichtsgutachter spielen dürfen.

Wurde Kiesewetters Handy manipuliert? Warum fehlt die Spurenauswertung zum Handy?

Ein Kommentar von Gestern:

Zitat:
Was war mit Kiesewetters rotem Handy, welches sie in der Hand gehabt haben soll, als man sie tot auffand?

Kommentar:
In der Doku “Der Nationalsozialistische Untergrund – Was wusste der Staat vom braunen Terror?” sieht man bei Zeitindex 0m 43s ein Foto der toten Michele Kiesewetter, wo zwischen ihrer linken Hand und ihrem linken Knie ein *weißes* Handy liegt (kein rotes Handy).

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Stimmt. Gutes Stichwort.

siehe auch:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/29/warum-rief-der-bfe-boss-das-handy-kiesewetter-an-die-tot-vor-ihm-lag/

dringende Leseempfehlung!

Sieht so aus:

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mkzensiert

Seite 114 des Abschlussberichts (Ordner 1), zensiert von uns. Wurde komplett (als ganzer Ordner) unzensiert veröffentlicht… der Ordner kursierte in Journalistenkreisen seit spätestens Juli 2013, 245 Seiten, wurde aber nicht veröffentlicht. 

NSU LEAKS hat diesen „Fehler“ dann abgestellt und den Ordner 1 komplett Jedermann zugänglich gemacht.

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Detail:

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detail mk

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Was ist das? Ein Handy? Welche Farbe?

Unstrittig ist aber, dass Michele ein rotes/rosarotes Handy in der Hand hatte, welches dann bei ihrer Umlagerung aus dem Auto heraus auf den Boden fiel. Das haben mehrere Zeugen so ausgesagt. siehe den Link oben!

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Seite 155:

Nördlich des linken Oberschenkels, in einer Entfernung von 88 cm (gemessen vom Dienst-Kfz. entfernt), nahezu in Nordwestausrichtung, liegt ein Mobiltelefon der Marke Nokia. Dieses Handy ist im Randbereich sowie teilweise im Tastenbereich blutverschmiert. Bei der Beschreibung ist feststellbar, dass das Handy eingeschaltet ist.

Ebenfalls im Bereich des linken Knies, das sich 90 cm vom Dienst-Kfz. befindet, mehr Richtung Osten, befindet sich der Rest eines angegessenen Brötchens. Nach oberflächlicher Inaugenscheinnahme sind die Reste dieses Körnerbrötchens, die sich 85 cm vom Dienst-Kfz. entfernt befinden, belegt mit Salatresten und bereits leicht angetrocknet. Kleinere Brotkrumen befinden sich im Bereich zwischen dem oben beschriebenen Handy und der linken Hand.

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Ein Handy Nokia. Modell wird nicht angegeben im Abschlussbericht.

Das liegt daran, dass das Handy (TO.27) auf der Asservatenliste fehlt.

Seite 126:

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1-126

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Im DNA-Antrag ist es jedoch enthalten. Dazu muss man den Ordner wechseln…

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dna antrag

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Bei den DNA-Ergebnissen fehlt das Handy:

(wieder den Ordner wechseln)

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handy fehlt

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Sie ahnen es sicher: Bei den Fingerabdruck-Prüfungen fehlt das Handy ebenfalls: Ordner wechseln !!!

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ordner28

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dakty-28

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Das hat kein NSU-Ausschuss bemerkt.

Das hat kein „investigativer Journalist“ bemerkt.

Das hat kein Verteidiger oder gar Nebenkläger bemerkt.

Nur der Arbeitskreis NSU, das HN-Team hat es bemerkt.

Wie kann das sein?

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Das Handy findet man schliesslich im Ordner 6:

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ordner6

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handy1 handy2 handy3

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Beim Auffinden eingeschaltet, siehe oben, und bei Übergabe war der Akku gebrochen.

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http://de-can1.ciao.com/can_de/12599668182.jpg

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Was mit diesem Handy zwischen Auffindung und Übergabe an die Auswertung passierte, das wissen wir nicht.

Ein Geschmäckle hat die Sache aber schon: Die Auswertung auf Fingerabdrücke fehlt, die Bestimmung auf fremde DNA fehlt ebenfalls. 

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Ähnlichkeiten mit den dubiosen Vorgängen um die Handys der Emingers nach dem 24.11.2011 wären jedoch reiner Zufall.

siehe: Was passierte mit den Eminger-Handys zwischen Beschlagnahme und Übergabe an die Bundespolizei-Auswertung, in den rund 2 Wochen zwischen 24.11.2011 und 7.12.2011?

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https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/24/kriminelle-ermittler-emingers-das-fluchthandy-und-der-4-11-2011/

Desinfo durch den Innenminister höchstselbst…

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und mit der angeblich nicht erfolgten Auswertung der Anrufer bei Zschäpe am 4.11.2011 hat das sicher auch nichts zu tun.

siehe:

Ist es vorstellbar, dass das BKA nicht ermittelte, wer auf dem Fluchthandy am 4.11.2011 30 Mal anrief?

Glaubt der ZDF-Terrorismus-Eksbärrrde das?

Wenn er das glaubt, dann muss man ihn mit Schimpf und Schande vom Hof jagen.

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/05/das-bka-hat-die-anrufernummern-auf-dem-fluchthandy-nicht-identifiziert/

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Viel Arbeit für den Ländle-PUA, viel viel Arbeit. Nur „gut“, dass dessen Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode derart knapp ist, dass er gar nicht gründlich aufklären kann?

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Herrn Ströbele und Frau Renner wünschen wir auch frohe Weihnachten.

Fragen nach unserer Motivation zu stellen ist nichts Anderes als Ablenkung von den Fakten, ergibt jedoch Sinn, wenn man das eigene jahrelange Totalversagen als Mitglied in NSU-Untersuchungsausschüssen kaschieren will, nicht wahr, Herr Ströbele und Frau Renner? 

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Gut erkannt:

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ströbele

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Ahnungsloser Ströbele

 Ein weiteres sicheres Zeichen für eine Weiterentwicklung in der NSU-Affäre ist, dass sich im 3sat-Beitrag sogar Hans-Christian Ströbele fragt: »Wer hat die Akten geliefert und warum? WelcheInteressen stehen dahinter?«

 Kopp Online hat die Antwort schon am 18.8.2014, also vor vier Monaten, präsentiert, als wir den »fatalist« fragten, ob er den Lieferanten vertraut: »Ja, die wollen den Sumpf austrocknen«, sagte »fatalist« uns damals. Und nein: Die Namen wurden natürlich nicht genannt.

Ich denke, dass die Fragen von Herrn Ströbele damit erschöpfend beantwortet sind und er sich vielleicht nun um andere offene Fragen kümmern könnte, z.B. die Fragen nach den Widersprüchen in den Beweisen. Falls er weitere Fragen an den »fatalist« hat, vermitteln wir gerne den Kontakt.

 Unruhe unerwünscht

 Sehr interessant im 3sat-Beitrag sind auch die Aussagen von Martina Renner (Die Linke), die sich angeblich seit Jahren mit dem NSU beschäftigt. Man fragt sich, was sie wohl die ganze Zeit gemacht hat, weil sie vermutet, dass hinter den Aktionen der fatalist-Gruppe politische Intentionen zu suchen sind, mit dem Ziel, Unruhe zu schaffen und Journalisten auf falsche Fährten zu bringen.

 Welche Journalisten könnten das denn sein? 99,9 Prozent der Journalisten vermeiden ja geradezu auffällig, dieses NSU-Thema kritisch anzugehen – vor allem den »fatalist« als Quelle zu nennen. Kopp Online fühlt sich jedenfalls nicht auf der falschen Fährte – die Spur ist ja nicht zu übersehen und der Schweißgeruch liegt förmlich in der Luft.

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/falk-schmidli/der-nsu-fall-wird-zur-staatsaffaere-ein-hoch-brisanter-beitrag-auf-3sat.html

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Die Pseudoaufklärer sind Teil des NSU-Phantoms, wie die pseudokritischen Journalisten auch. Sehr gut erkannt.

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Weihnachtspause bei NSU Leaks, erholen Sie sich gut!

Es geht stark auf Weihnachten zu, und auch der Arbeitskreis NSU wird „zwischen den Jahren“ etwas kürzer treten. Geschenke gab es auch, vorgezogene Geschenke, und zwar Ermittlungsakten zu Heilbronn, an das Arbeitskreis-interne HN-Team. Das sind 6 Mitglieder, denen die äusserst undankbare Aufgabe zufiel, sich in das Archivierungssystem des LKA Stuttgart einzuarbeiten, das sich erheblich von dem des BKA unterscheidet.

Während das BKA den Asservaten jeweils die Ermittlungsergebnisse zuordnet, also Foto, Beschreibung, Laborergebnisse dazu, nach Asservatennummern sortiert, packt das LKA Stuttgart alle Kriminaltechnik-Anträge in 3 prall gefüllte Ordner, entsprechend gibt es dann auch Ordner für die KT-Ergebnisse: Daktyspuren, DNA-Spuren, Ballistik etc.

Das hat den „Vorteil“, dass man sich völlig umorientieren muss, denn man findet nie „Alles zu einem Asservat“ in ein und demselben Ordner, sondern darf mindestens 3 Ordner parallel durchsuchen.

Wenn man zum Beispiel beim BKA-System die Fingerabdrücke von Uwe Mundlos auf der „Winchester-Selbstmord-Pumpgun“ sucht, dann findet man das Gutachten dazu über die Asservatennummer der Pumpgun, also 1.4.xx, Aufenthaltsraum Wohnmobil.

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439-1-4

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Man findet dann zwar keine Fingerabdrücke, weil es keine gab, was ein Ding der Unmöglichkeit ist, aber das Akten-System ist einfach.

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Beim LKA Stuttgart in den Heilbronn-Akten ist das nicht so einfach, denn es gibt kein Gesamt-Asservatenverzeichnis, wo alle Asservate vom Tatort aufgeführt sind. Es gibt statt dessen, auf zig Ordner verteilt, Teilstücke von Asservatenlisten, die man sich dann zusammen basteln darf. Dabei ist stets davon auszugehen, dass man Teile übersieht, die in irgendwelchen anderen Ordnern schlummern.

Kurzfassung: Das LKA möchte keinesfalls, dass irgendwer den Überblick behält, schon gar nicht die eigenen Ermittler. Wenn also Aust/Laabs in „Heimatschutz“ von den merkwürdigsten/schlampigsten Mordermittlungen der letzten Jahrzehnte schreiben, und geradezu unglaubliche „Ermittlungsmängel“ zutage treten, dann hat das durchaus auch mit dem Aktenchaos zu tun. Nicht nur damit, aber auch…

Ebenso schuf dieses Chaos „Herrschaftswissen“ innerhalb der Soko Parkplatz, nämlich bei Denjenigen die noch den Gesamtüberblick hatten. Ein hervorragender Ansatz, um viele Polizisten ins Blaue hinein mit Unwesentlichem zu beschäftigen, und so die Ermittlungen insgesamt zu lenken. Hin zur totalen Ineffizienz. Hat auch bestens funktioniert… erst der 3. SOKO-Leiter Mögelin versuchte ab Mitte 2010, also viel zu spät, das angerichtete Unheil der total unfähigen Ermittlungsleiter Erwin Huber aus Heilbronn und LKA-Mann Franz Schuster, dem Pensionsanwärter, wieder einigermassen zu entknoten. Erfolglos, wie wir wissen…

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Die Ausgangsfragen für die nachfolgenden „Akten-Suchorgien“ waren ganz einfache Dinge: 

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1. Woher stammt das Notizbuch der Michele Kiesewetter mit dem „Haftbefehl Adolf Heilig“-Eintrag?

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2. Von wann stammt der Eintrag? Vom 25.4.2007, als Adolf Heilig nach eigener Aussage vormittags auf der Theresienwiese war, eine befreundete Sippe besuchen war, aber nicht kontrolliert wurde? Oder ist der Eintrag viel älter? Es gab am 25.4.2007 keinen Haftbefehl gegen Heilig.

2a. Warum schreibt Udo Schulze in seinem NSU-Buch, Kiesewetter habe einen Zettel mit diesem Adolf-Eintrag in ihrer Hemdtasche gehabt, zusammen mit Stiften usw?

Ist es nicht vielmehr so, dass dieser Zettel mit dem Notizbuch identisch ist?

2b. Gilbert Heilig, ein Cousin von Adolf Heilig, sagte in einem abgehörten Telefonat, die Polizei habe ihm erzählt, dass die Polizistin einen Zettel mit dem Namen vom Adel (Adolf Heilig) in der Hemdtasche gehabt habe.

3. Was war mit Kiesewetters rotem Handy, welches sie in der Hand gehabt haben soll, als man sie tot auffand? Hatte Einheitsführer Thomas Bartelt  -so wie in „Geheimsache NSU“ dargestellt-  wirklich das Handy angerufen, als er neben der Leiche stand, oder nicht?

4. Wessen Fingerabdrücke waren auf diesem Handy?

5. Dasselbe gilt für das Diensthandy: Wer rief dort an, und wessen Fingerabdrücke waren drauf?

6. Wie erklärt man die „magische Kugel“ aus der Tokarev, die Martin Arnold traf, und zersplitterte, um auf dem Rücksitz und im Fahrersitz teilweise stecken zu bleiben?

7. Was wurde unternommen, um den jungen Mann zu identifizieren, der sich am Trafohäuschen herumgetrieben haben soll, und das bereits vor dem Mord, und auch danach, als ihn der Taxifahrer Mustafa Kandil -als Einziger?- sah?

(die Erinnerungslücken und Notizbuch-Mängel der Kollegen am Tatort sind auffallend übereinstimmend, was diesen jungen Mann angeht. Man einigte sich auf einen Inder, genauer auf einen Sikh, der Singh heisst. Davon gab´s 2 am Tatort)

8. Warum musste Arnold als komatöser Intensivpatient in Ludwigsburg beschützt werden?

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Solch einfache Fragen sind es gewesen, welche die bislang grösste Aktensichtung des Arbeitskreises NSU in Sachen Heilbronn auslösten.

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Die Ergebnisse sind „Weihnachts-tauglich“, weil sie zwar interessant sind, aber man nichts verpasst, wenn man die Blogbeiträge dazu nicht liest.

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Allen Gelegenheitslesern wünschen wir Frohe Weihnachten, geniessen Sie die Zeit ohne Bloglektüre, erholen Sie sich gut, machen Sie es wie das BKA/LKA an Weihnachten 2011, damals waren die Spuren in der am 4.11.2011 überfallenen Sparkasse in Eisenach schliesslich auch noch nicht mit den Uwes abgeglichen, man hatte damals viel Zeit, und auch Sie sollten sich diese Auszeit gönnen. Nur keine Hektik! 2015 geht es dann weiter.

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Was das BKA sich an Auszeit nahm, 2011 während des totalen BRD-NSU-Megahypes, das steht auch Ihnen zu!

siehe:

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Was machen Sie, ja Sie, lieber Leser dieses Blogs, als Kripo Eisenach, oder als PD Gotha, oder gar als LKA Thüringen, wenn einen Tag nach dem Bankraub bei “Ihrer Sparkasse in Eisenach” kein Zusammenhang mit den beiden Leichen im Wohnmobil” besteht?

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/09/17/die-obduktion-der-toten-aus-dem-wohnmobil-ergab-keinen-zusammenhang-mit-dem-uberfall/comment-page-1/

Da machen Sie erstmal ein dummes Gesicht. Klar. Verständlich.

Keine Bankraubbeute vorhanden, aber Sie vermuten einen Zusammenhang mit dem Bankraub.

Ebenfalls klar, absolut richtig!

aber als Ermittler haben Sie ja genug Spuren, also ist der Bankraub-Beweis ein Klacks!

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Und dann naht plötzlich Weihnachten, mit Riesenschritten, der Jahresendurlaub steht an, und da fällt dem TLKA/BKA ein, dass man “was Wichtiges vergessen hatte”:

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http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/10/21/weihnachten-2011-waren-die-spuren-aus-der-sparkasse-immer-noch-nicht-gepruft/

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Es ist ja so: Wenn Sie als Polizei bereits am 4.11.2011 die Bankräuber identifiziert haben, dann brauchen Sie gar keine Beweise mehr, also solch profane Dinge wie Fingerabdrücke, DNA oder Zeugen, die langhaarige Bankräuber vor Gericht beschrieben, und das ohne aufgefundene Langhaarperücken im Wohnmobil!

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Wozu denn auch Beweise sichern, oder gar Spuren abgleichen, wenn man es doch schon weiss, dass die Spuren eh nicht passen?

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Das macht man anders: Ohne Beweise, ohne Spuren auch nur ausgewertet zu haben, schreibt man die Bankräuber einfach in die Akte rein, und zwar mit Datum 4.11.2011.

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Und alle waren es zufrieden, verkündet war es sowieso schon seit vielen Wochen, und dann war Weihnachten.

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Wer als Leser jedoch partout nichts von Weihnachtspause wissen möchte, der kann weiter hier mitlesen, und mitdenken.

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Ein komatöser Polizist, der auf der Intensivstation liegend um sein Leben kämpfte, der musste ab dem Tattag vor der Pressemeute beschützt werden.

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Als Blogleser und NSU-Kenner wissen Sie jedoch, dass Kriminaldirektor Rittenauer die bösen Medienmenschen lediglich vorschob, denn in Wahrheit wurde ein weiterer Mordanschlag auf Martin Arnold befürchtet, um zu vollenden, was wenige Stunden zuvor fehlgeschlagen war.

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Die Details dazu können Sie über Weihnachten hier nachlesen:

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tumi-nsu

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krokus-geheimsacheNSU.pdf

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Vergessen Sie das niemals: Die NPD-Mörderfriseusen sind immer und überall.

Frohe Weihnachten!

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Sensation im Spiegel: Frühlingsstrasse war keine Trio-Wohnung!

Eine bekannte Illustrierte vermeldet eine Sensation:

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IMG_20141217_214643

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Sorry, falsches Foto… das war ja aus der Spiegel-PEGIDA-Unterstützerkampagne.

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2. Versuch:

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http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/nsu-starke-indizien-fuer-weiteres-versteck-a-1009380.html

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Sensationelles Recycling? der Wasserverbrauch passt nicht!

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http://www.swr.de/blog/terrorismus/2012/03/16/bka-prasident-staunt-uber-wasserverbrauch-der-zwickauer-zelle/

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Ist nur gut 2,5 Jahre alt, was der Spiegel da Sensationelles vermeldet. Reschpekt 😉

siehe:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/18/the-final-countdown-fruhlingstrasse-26-teil-1/

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Wer wohnte in der Polenzstrasse 2 ? 

ein Trio?

wann war denn das bitte?

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28 Nachbarn, Vermieter etc wurden befragt. 28 Personen.
Die Ergebnisse lauten wie folgt:

Na, wer wohnte dort?
Und wer war nur zu Besuch? Oder wohnte da ab und zu mal?

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/17/das-terrornest-polenzstrasse-in-zwickau/

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Beim derzeitigen Enthüllungstempo der Hamburger Illustrierten ist mit dem Finden der Uwe-Wohnungen noch vor 2017 zu rechnen!

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2 Tipps hätten wir da:

1. Zwickau:

DAS BKA UND DIE UWE-WOHNUNG AB 2006. KLEINZELLE? TRIO? BLÖDSINN!

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Deutschlandweit unterwegs bei der Messebaufirma eines Bekannten.
2006/2007. Beide Uwes.

Es werden die Namen der Firmen genannt. “Rechtes Milieu”.

Der Zeuge selbst hat die Uwes gesehen.
Mehrfach. Auf Messen etc. Noch 2008.

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2. Glauchau

WAS HAT GLAUCHAU MIT DEM TRIO ZU TUN ???

Ebenso hätte der Wohnhausbrand in Glauchau am 7.11.2011 eines fast leer stehenden Hauses als Info mit dazu gehört. Müllberge noch und nöcher im Haus, hat da Jemand ausgemistet?

http://www.feuerwehr-glauchau.de/pages/media_items/e167-07.11.2011–brand-21251.php?p=20

https://www.youtube.com/watch?v=nbZw-bZ1q9s

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Die letzte BKA-ermittelte Trio-Wohnung wird aufgegeben, und das war die in der Frühlingsstrasse 26.

Die vorigen Wohnungen waren sowieso keine Trio-Wohnungen, einige BKA-ermittelte Trio-Wohnungen dürften niemals existiert haben, das gilt nicht nur für Emingers „Siegheil-Bude“ in Chemnitz, sondern ebenso für die Ralf Richter-Wohnung in Chemnitz, und für die Wohnung Zwickau, Heisenbergstrasse gilt das ebenso.

Die Polenzstrasse 2 wurde zurechtgelogen, von 2003 auf 2001 rückdatiert, und man darf davon ausgehen, dass eine Wasserverbrauchsrechnung einer Familie mit Kindern zum Trio-Wasserverbrauch umfrisiert wurde.

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17.08.2014 – Man hat wohl eine Nebenkostenabrechnung einer Familie mit Kindern herangezogen, um “Wasserverbrauch für 3 Bewohner nachzuweisen”

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/17/das-terrornest-polenzstrasse-in-zwickau/

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sind wir mal gespannt, wie sich das Ganze dereinst auflösen wird…

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BKA 1: Sauber ermittelt: „amtlich angemietet“ !!! ab 2003

BKA 2: Nachdem auffiel, dass 2 Jahre Wohnung fehlten:

ab 2001…

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/17/das-terrornest-polenzstrasse-in-zwickau/

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Leider nach der Illustrierten-Sensation vom 20.12.2014 auch keine Trio-Wohnung mehr… kein Wunder, dass DIE LINKE Ermittlungen gegen Ziercke fordert 😉

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Edathys 62 Stunden-Aufenthalt in Deutschland. NSU, war da was?

Den Medien kann man entnehmen, dass Edathy längst wieder weg ist, gen Marokko flog, und eine konfuse SPD-Führung hinterlassen habe.

Goggeln kann Jeder selbst, zur aktuellen Nachrichtenlage, die eine komplette Propagandashow ist.

Hat wirklich irgendwer geglaubt, es gäbe keine „informellen Kanäle“ innerhalb der SPD-Parteikader, die bis zu -nach Parteienproporz vergebenen- wichtigen Ämtern reichen? 

Warum werden Funktionsträger-Ämter in den Sicherheitsbehörden ebenso nach Parteienproporz besetzt wie beim Demokratie-Zwangsgebühren-Fernsehen die Intendantenstellen etc, bei Richterberufungen für Oberste Gerichte etc pp? Warum wird so streng darauf geachtet, dass auch Fernsehbeiratsgremien streng nach Proporz besetzt werden?

Etwa deshalb, weil auf diese Art keine informellen Nachrichtenkanäle installiert werden sollen? Wie naiv kann man eigentlich sein?

Oder weil man seitens der Parteien und der ihnen nahe stehenden Verbände (Gewerkschaften, parteinahe Stiftungen etc) keinen Einfluss auf die Berichterstattung oder auf höchstrichterliche Entscheidungen nehmen will?

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Hat die Bloßstellung dieser inoffiziellen Kanäle der SPD, von Ziercke über Gabriel oder Oppermann zu Edathy irgend eine Besonderheit?

Natürlich nicht, das ist in allen anderen Parteien ganz genau so!

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Vergessen Sie also schnellstens die dumme Medienpropaganda, das ist völlig irrelevant, ob die teilweise aufgeflogenen informellen Kanäle nun dieses Mal SPD-interne waren, wie in anderen Fällen Unionskanäle skandalisiert wurden: Man verarscht Sie, liebe Leser, das ist nur peinlich, wenn es mal öffentlich wird, es findet aber jeden Tag statt, jeden einzelnen Tag in den BRD-Parteiklüngeln. Von Berlin über jede Landesregierung, bis hinunter in die Kommunalpolitik.

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http://www.focus.de/politik/deutschland/fietz-am-freitag/kinderporno-affaere-edathy-hat-schwarz-rot-an-den-abgrund-gefuehrt_id_4358780.html

In den Abgrund geführt? Blödsinn. Dummes Gelaber. Völlig irrelevant. Es ist scheixxegal, wer da wen wann angerufen hat, weil das ähnlich jeden Tag passiert. Herr, lass Hirn regnen…

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WAR EDATHYS ERPRESSBARKEIT EIN GRUND FÜR DAS VERSAGEN DES NSU-AUSSCHUSSES DES BUNDESTAGS?

Warum knickte der NSU-Bundestags-Ausschuss vor der Exekutive ein, und was hat das mit der Erpressbarkeit des NSU-Ausschussvorsitzenden Edathy zu tun, die seit spätestens 2005 bestand?

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DAS ist die Frage, die einzige wichtige Frage.

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Dazu wurde gar nichts berichtet, weil die Beteiligten ein Schweige-Interesse zu haben scheinen, und sich auch sämtlich dran hielten.

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Haben Sie irgend etwas dazu gelesen?

Februar 2014

Edathy meldet sich zu Wort

Keine geheimen NSU-Unterlagen gebunkert

Dies sei “purer Unfug”.

Berlin – Der Ex-SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat sich am Donnerstag erneut öffentlich zu Wort gemeldet und Berichte, wonach er angeblich unrechtmäßig geheime Unterlagen über den NSU-Untersuchungsausschuss in seiner Privatwohnung aufbewahrt habe, scharf zurückgewiesen.

Dies sei “purer Unfug und ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver einer Staatsanwaltschaft, die sich völlig verrannt hat”, teilte Edathy mit. Er habe alle als “geheim” deklarierten und ihm überlassenen Dokumente schon vor Wochen komplett an die Geheimschutzstelle des Bundestages zurückgegeben.

“Bei den eventuell gefundenen Dokumenten kann es sich neben nicht-eingestuftem Material allenfalls um nicht-geheime Verschluss-Sachen handeln, die ich zur Bearbeitung bei mir führen und auch in mir zuzuordnenden Räumlichkeiten aufbewahren durfte. Dies entspricht übrigens der Beschlusslage des Ausschusses. Konkret war dies bei mir der Fall mit Blick auf ein geplantes Buch-Projekt”, so Edathy weiter.

Dass diese Unterlagen nach der Durchsuchung nicht ihm zurückzugeben, sondern nun dem Bundestag übermittelt wurden, sei ein “inkorrektes Verhalten”. Dies solle offenbar den falschen Eindruck eines Rechtsverstoßes erwecken. “Bemerkenswert ist übrigens, dass die Staatsanwaltschaft nach wie vor nicht bereit ist, mitzuteilen, was mir eigentlich im Kern vorgeworfen wird”, so Edathy.

© dts Nachrichtenagentur / newsburger.de – maa

http://newsburger.de/edathy-meldet-sich-zu-wort-keine-geheimen-nsu-unterlagen-gebunkert-69586.html

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Wie konnten dann geheime NSU-Unterlagen an die Bundestagsverwaltung zurück gegeben wurden, die das auch bestätigte?

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Ermittler sind in der Wohnung von Sebastian Edathy auch auf Geheimunterlagen aus dem Untersuchungsausschuss zur Terrorzelle NSU gestoßen.

Die Staatsanwaltschaft Hannover habe dem Bundestag die Unterlagen am Mittwoch übergeben, teilte Parlamentssprecher Ernst Hebeker in Berlin auf Anfrage mit.

Die zum Teil als geheim eingestuften Unterlagen seien vom niedersächsischen Landeskriminalamt bei der Durchsuchung der Wohnung gefunden worden. Details waren zunächst unklar. Der ehemalige SPD-Abgeordnete Edathy war Vorsitzender des Ausschusses, der die Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz zu der NSU-Mordserie untersuchte.

NSU-Unterlagen in Edathys Wohnung – Durchsuchung im Büro – | WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/politik/nsu-unterlagen-in-edathys-wohnung-durchsuchung-im-buero-id9043561.html#plx2014723380

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Edathy hat das eingeräumt, aber nur VS-nfD, also Verschluss-Sachen, nur für den Dienstgebrauch, also die unterste Stufe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Geheimhaltungsstufe

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Woran kann man erkennen, dass die pure Propagandashow abgespult wurde, und das sowohl im Edathy BKA-Ausschuss bei Högl & Co als auch bei der Pressekonferenz von Edathy?

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Google hilft: Es war gar kein Thema jetzt, ist doch ganz einfach.

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google 1

versus: NEU dazu:

google2

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Jetzt verstanden?

Ich warte immer noch darauf, dass die alternativen Medien es endlich raffen.

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Die waffentechnischen Gutachten des BKA Teil 1

Lazlo Tolvaj verstarb mit 64 Jahren bei einem Tauchunfall im Roten Meer. Lazlo war Chefredakteur des Schweizer Waffen Magazins, er hatte über Jahrzehnte beruflich mit Waffen zu tun, ein guter Mann, ein Experte, der weitere namhafte Waffenexperten in der Schweiz gut kannte, und er ging zu früh.

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Lazlo Tolvaj SWM †

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Ich hatte mich Ende August 2013 an Lazlo gewandt, lange bevor ich zu bloggen anfing, aufgrund seines Artikels über die Zwickauer Ceska mit Schalldämpfer:

http://forum.waffen-online.de/topic/431306-swm-62013-nsu-prozess-zauberei-beim-bka/

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Im Tausch gegen den Artikel „Ermitteln verboten“ von eigentümlich frei erhielt ich damals den vollständigen Tolvaj-Artikel aus dem SWM 06/2013 über die Ceska

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swm-total

anklicken zum lesen 😉

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Die totale Ignoranz der deutschen Medien gegenüber dem Artikel und den darin aufgeworfenen Fragen ist bezeichnend, man ist stramm auf Linie.  Damals wie heute.

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Mehrfach gingen ab Juni 2014 (vorher hatte ich keine…) BKA-Ordner in die Schweiz, oder auch Auszüge davon, wenn es um waffentechnische Fragen ging, und Lazlo hat immer geholfen. Und das innerhalb kürzester Zeit, hatte er doch eine Schwesterwaffe der Schweizer Luxik-Serie selbst getestet. Dafür danken wir ihm herzlich. Ruhe in Frieden, Lazlo.

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Lazlos Ausführungen (nicht nur zur Ceska, bei Weitem nicht nur) sind in eine Serie eingeflossen, deren ersten Teil wir übernommen haben. Der Autor ist Karl-Heinz Hoffmann, der diesen Beitrag auf seiner Homepage gestern veröffentlicht hat:

http://www.karl-heinz-hoffmann.com/aktuell.html

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NSU Prozess

Die waffentechnischen Gutachten des BKA


In den, Mundlos und Böhnhardt als Lebens- und Wirkungsumfeld zugeordneten Bereichen, konkret im Brandschutt des Anwesens Frühlingsstraße in Zwickau und in dem am 04.11.2011 in Eisenach untersuchten ausgebrannten Wohnmobil wurden insgesamt 20 Schusswaffen gefunden. Dabei ist die genaue Auffinde-Situation entweder gar nicht, oder nur mangelhaft dokumentiert worden. Deshalb ist nicht nachvollziehbar ob nur Mundlos und Böhnhardt allein, oder etwa auch noch andere Personen Zugang und damit die Möglichkeit die tatsächliche Gewalt über die Waffen auszuüben gehabt hatten.

Die Gesamtschau der Waffensammlung lässt darauf schließen, dass es bei der Beschaffung nicht, jedenfalls nicht grundsätzlich und vorrangig darum gegangen ist, etwa über „Handwerkzeug“ zur Begehung von Tötungsdelikten zu verfügen, sondern, dass es sich um die Hinterlassenschaften von Waffenliebhabern handelte. Waffennarren, die alles angekauft haben, was der Schwarzmarkt hergab. Aus welchem Grund könnte sonst ein Einzellader Flobertgewehr mit einem Minikaliber, von kaum über der Wirkung eines Luftgewehres hinausgehender Durchschlagskraft Bestandteil dieser Sammlung sein?

Eine Bestätigung für diese Einschätzung findet sich in dem von den Journalisten Fuchs und Goetz veröffentlichten Buch „Die Zelle“ auf Seite 70:

„Uwe Böhnhardt interessiert sich für Kampfsport und gilt als Waffennarr. Ein Bekannter erinnert sich: „Er kannte sich aus, egal ob es sich um eine Steinschleuder handelte – oder eine Pistole.“

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Bei der nun folgenden Würdigung der mir im Originaltext als Kopie vorliegenden waffentechnischen Gutachten zum sogenannten „NSU Verfahren“ habe ich die zum Doppelmord im Wohnwagen verwendete Pumpgun-Schrotflinte vorläufig ausgeklammert, und weiterhin sämtliche Waffen, die laut Gutachten nicht mit polizeibekannten Straftaten in Verbindung gebracht werden konnten.

Der für diese Fälle entsprechende standardisierte amtliche Text lautet:

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„Der Spurenvergleich (…) ergab keine Hinweise darauf, dass die o.a. Waffe zu einer registrierten, unaufgeklärten Schusswaffenstraftat verwendet worden wäre.“

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So waren unter anderem Bestandteil der behördlich begutachteten Waffensammlung, 3 Pistolen Kaliber 7,65 – Fabrikat Ceska unterschiedlicher Fertigungszeiten, sowie eine MP Fabrikat Ceska.

Nur eine der Ceska Pistolen Cal. 7,65 gilt im Bezug auf die Türkenmordserie als tatrelevant. Nämlich die Ceska Pistole 83, mit der Waffennummer 034678.

Aber ausgerechnet zu dieser Waffe ist in den Ermittlungsakten kein schriftliches Gutachten enthalten. Zu diesem Vorgang ist in den Akten nur eine kurze Mitteilung des BKA mit dem Hinweis auf einen gesonderten Band einer Sachakte zur Pistole Ceska 83 enthalten:
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„Bundeskriminalamt
ST 14 – 140006/11
GBA 2 BJs 162/11-2
BAO Trio
(…)
(…) An dieser Stelle wird auf den gesonderten Band der Sachakte zur Herkunftsermittlung der Pistole Ceska 83, Kal. 7.65mm, Waffennr, 034678, hingewiesen. Gutachten zur Waffe sowie Ermittlungsergebnisse sind ausschließlich dort abgelegt. (…)“

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Zu finden ist diese „Sachakte“ nirgendwo. Das Gutachten zur angeblich tatrelevanten Ceska ist im Rahmen der Gerichtsverhandlungen vor dem OLG in München nur mündlich vorgetragen worden. Es soll in Schriftform noch nicht einmal Richter Götzl bekannt gemacht worden sein. Wenn es überhaupt jemals eine schriftliche Abfassung dieses Gutachtens gegeben hat.

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Gemäß § 256 StPO ist das Verlesen behördlicher Gutachten vor Gericht zulässig, nicht jedoch ein freier gutachterlicher Vortrag als Ersatz für das fehlende schriftliche Gutachten. Verlesen ist etwas anderes als erzählen.

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Der erzählende Gutachter kann sich ja schlechterdings nur auf waffentechnische, kriminaltechnisch erfasste Tatsachen berufen. Wo sind diese Untersuchungsergebnisse?

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Die vom Gericht praktizierte Vorgehensweise, d.h. der Verzicht auf die Vorlage eines schriftlichen, waffentechnischen Prüfergebnisses ist ohne Zweifel ein schwerwiegender Mangel der Prozessführung.

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Es ist ein Skandal, dass sich die Verteidiger der im NSU Prozess Angeklagten derartige Mängel bieten lassen.
Auch die Nebenkläger sollten ein Interesse an der Vorlage einwandfreier behördlicher Gutachten haben.

Aus meiner Sicht ist das nur mündlich vorgetragene Gutachten zur Pistole Ceska 83 rechtlich nicht verwertbar und deshalb rechtlich unbeachtlich, weil es von niemandem nachvollzogen und sachlich überprüft werden kann.

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Man hat sich auch zu fragen, warum alle Mundlos und Böhnhardt zugeordneten Schusswaffen kriminaltechnisch untersucht und schriftlich gewürdigt wurden, aber diese eine Pistole, der hinsichtlich der Tatgeschehen die größte Bedeutung zukommen soll, nicht in gleicher Weise untersucht und die Begutachtung nicht schriftlich dokumentiert wurde?
Auf Grund dieser Sachlage ist es mir nicht möglich, eine waffentechnische Würdigung zur Pistole Ceska 83 mit der Seriennummer 034678 vorzunehmen.

Anders verhält es sich mit drei weiteren Schusswaffen, die als tatrelevant gelten.

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Hierzu beginne ich mit der Würdigung des gemäß § 256 StPO gefertigten Behördengutachtens vom 09.12. 2011 zur
Pistole Bruni, Modell 315 Auto, Nummer 012289 Kaliber 6,35 Browning.
Diesbezüglich wurde am 09.12.2011 vom kriminaltechnischen Institut des BKA ein Behördengutachten gemäß § 256 StPO erstellt. Eingegangen beim Bundeskriminalamt am 14. Dez. 2011:

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„Insbesondere sollte festgestellt werden, ob Spurenübereinstimmungen mit der Tatmunition zum Spurenkomplex BAO Bosporus besteht, welche hier unter den Sammlungsnummern 44320 und 45037 einliegt.“
(Aktenzeichen: KT21-2011/624/34, Seite 3 von 8)

vollständiges Gutachten:  https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/12/die-tatwaffenbestimmungen-des-bka-teil-5-die-spate-bruni-mordwaffe-bei-simsek-und-taskopru/

Im Zusammenhang mit der Pistole Bruni erscheint mir ausreichend zu sein, nur die Schlussbemerkungen des 8 Seiten umfassenden Gutachtens zu zitieren:

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„Die Systemmerkmale auf Tat- und Vergleichsgeschossen stimmen überein.
Reproduzierbare Individualspuren sind jedoch nicht in ausreichender Qualität und Menge vorhanden. (…)
Es kann weder bewiesen noch ausgeschlossen werden, dass die Tatgeschosse mit den Sammlungsnummern 44320 und 45037 aus dem Lauf der o.a. Waffe Pistole Bruni, Modell 315 Auto, Nummer 012289 Kaliber 635 mm Browning verfeuert wurde.
(…) Der weitere Spurenvergleich mit anderen entsprechenden vergleichsgeeigneten Teilen der zentralen Tatmunitionssammlung ergab keine Hinweise darauf, dass die o.a. Waffe zu sonstigen registrierten, unaufgeklärten Schusswaffendelikten verwendet worden wäre.
(Seite 7 und 8 des Gutachtens).

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Abgesehen von der Selbstladepistole Ceska 83 Cal 7,65 Nummer 034678, für die kein nachvollziehbares waffentechnisches Gutachten vorliegt, kommen keine weiteren Schusswaffen aus der Mundlos und Böhnhardt zugeordneten „Waffen-Sammlung“ für die, voreilig als NSU Morde bezeichnete Türken-Mordserie in Betracht.

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Im Falle der, seitens der Staatsanwaltschaft ebenfalls Mundlos und Böhnhardt unterstellten Ermordung der Polizistin Kiesewetter und der Verletzung ihres Kollegen werden zwei Pistolen als vermutlich tatrelevant angesehen. Es handelt sich dabei um eine Pistole Marke Radom aus polnischer Fertigung und eine Pistole Tokarew aus, „vermutlich“ sowjetischer Produktion.

Gutachten siehe: http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/12/die-tatwaffenbestimmungen-des-bka-teil-6-die-mordwaffen-von-heilbronn/

Bevor ich mich den Einzelheiten der waffentechnischen gutachterlichen Feststellungen zuwende, möchte ich die dort verwendeten Begriffe erklären.

Zu Methodik und Untersuchungsgang findet sich in sämtlichen hier relevanten Untersuchungsberichten der gleiche standardisierte Text:

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„Wird Munition in einer Schusswaffe repetiert oder gezündet, so wirken metallische Waffenteileauf diese ein und können dabei deren Oberfläche verändern. Die entstehenden Waffenspuren erlauben ggf. die Identifizierung des Spurenverursachers, also den Nachweis dass ein bestimmtes, individuelles Waffenteil diese erzeugte.

Die Identifizierung oder der Ausschluss eines Waffenteiles als Verursacher einer Waffenspur beruht auf der Erfahrung, dass infolge von Zufallsprozessen bei der Waffenherstellung insbesondere der mechanischen Oberflächenbehandlung bei der Endbearbeitung, sowie gebrauchsbedingten zufälligen Veränderungen eine Wirkflächenbeschaffenheit der spurenerzeugenden Waffenteile resultiert, die beim wiederholten Repetier-Schussvorgang zumindest bereichsweise reproduzierbare Individualspuren bewirkt.“

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Was bedeuten nun diese Erläuterungen im Einzelnen?
Beim Repetier- und Schussvorgang können nur folgende Waffenteile auf die Munition einwirken.
Wenn von Munition die Rede ist, so versteht man darunter die komplette, aus der mit einer Treibladung gefüllten und einem Zündhütchen versehenen Hülse und dem in die Hülse eingepassten Projektil bestehenden Patrone.

Mit der Patronenhülse kommen beim Repetiervorgang folgende Waffenteile in Berührung und können unter Umständen dort Spuren hinterlassen:
Die Magazin-Lippen, die Stoßbodenfläche des Verschlusses mit der Spitze des Schlagbolzens. Weiterhin die seitlich im Stoßboden des Verschlusses eingefrästen Vertiefungen, die der Aufnahme der im Patronenhülsenboden befindlichen, rundum laufenden Nut dienen. Die aus einem separaten Teil bestehende, am Stoßboden montierte Patronenauszieherkralle und schließlich die Innenwandung des im Lauf befindlichen Patronenlagers. Das mit Zügen und Feldern versehene Laufrohr kommt mit der Patronenhülse nicht in Berührung, kann also dort keine Spuren erzeugen.

Auf das Projektil kann nur ein einziges Waffenteil einwirken, nämlich die in der Regel mit Zügen und Feldern versehene Wandung im Inneren des Laufrohres.
Der hintere Teil des Laufrohres kommt mit dem Projektil nicht in Berührung und kann demzufolge auch keine Spuren erzeugen.

Untersuchungen an der Pistole TOZ Modell TT 33, Waffennummer X 65070, Kaliber mm Tokarew.
Die Untersuchungen hinsichtlich des Vergleiches von dem, am Tatort aufgefundenen Projektil-Fragment verliefen negativ.

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„Mit dem einliegenden Tatgeschoss, bzw. dem Geschossmantelfragment der Sammlungsnummer 47986 ist aufgrund nicht völlig ausreichender Spurenqualität keine beweiskräftige Übereinstimmung in Individualspuren nachweisbar.

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Im Bezug auf die, unter Verwendung der, offensichtlich einzigen am Tatort vorgefundenen Patronenhülse vorgenommenen Vergleichsuntersuchungen erläutert das waffentechnische Gutachten:

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„Beim Spurenvergleich mit der entsprechenden Tathülse der zentralen Tatmunitionssammlung des Bundeskriminalamtes wurden Übereinstimmungen in den Individualspuren der hier unter der Sammlungsnummer 47986 einliegenden Tathülse festgestellt.“

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Ausführungen dazu, welche metallischen Teile der Waffe an der Hülse Spuren hinterlassen haben sollen, wurde nicht dargelegt. Das ist auffallend unverständlich. Es wäre doch sinnvoll gewesen zu erklären, welches von 5 in Frage kommenden Waffenteilen eine Spur hinterlassen haben soll? War es die Auszieherkralle? Die Schlagbolzenspitze oder was sonst?
Ich bezweifle, dass sich „Individualspuren“ an der hier relevanten Hülse finden ließen.

Vergegenwärtigt man sich die in den behördlichen Gutachten verwendeten Standarderklärungen bezüglich des möglichen Zustandekommens von Individualspuren, so kann man sich solche Spuren an der für den Kriegsgebrauch gefertigten Tokarew-Pistole nicht vorstellen.

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Bei den in Massen produzierten Kriegswaffen wurde auf jede individuelle Nachbearbeitung verzichtet. Eine weitere Veredelung der Waffenoberfläche kam nicht in Frage. Ich habe persönlich zahlreiche Tokarew-Pistolen des hier relevanten Typs aus sowjetischer, bulgarischer und rumänischer Fertigung in der Hand gehabt. Eine individuelle Nachbehandlung kann ausgeschlossen werden. Die massenfertigungsbedingten Frässpuren blieben unbehandelt stehen.

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Ich halte das Gutachten in punkto Hülsenvergleich für ein gefälliges Entgegenkommen.
Dafür gibt noch ein weiteres Argument.

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Im Gutachten ist von Individualspuren die Rede. Einmal davon abgesehen, dass genauere Erläuterungen zur behaupteten Spurenbildung fehlen, ist doch die Frage, wie ein Gutachter erkennen soll, welche Spur fertigungsbedingt und welche individual ist, wenn er keine weiteren Waffen aus der gleichen Fertigungsserie zum Vergleich heranziehen kann? Eine solche Feststellung kann nur über den Vergleich mit seriengleichen Schusswaffen getroffen werden.

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In Bezug auf die waffentechnische Gutachtertätigkeit der Landeskriminalämter bin ich wegen einschlägiger persönlicher Erfahrungen mit dem BLKA sehr misstrauisch. Ich selbst habe vor Gericht in zwei Fällen zurecht gepfriemelte, das heißt nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft passend gemachte Gutachten erlebt.

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Untersuchungen der Pistole RADOM VIS 35, Waffennummer HI 836. Kaliber 9 mm Luger. (deutsche Bezeichnung 9 mm Parabellum)

Zum Thema Patronenhülsenvergleich äußert sich das Gutachten ähnlich wie im Gutachten zur bereits besprochenen Pistole Tokarew.

Man will an den beiden am Tatort aufgefundenen Patronenhülsen sogenannte Individualspuren festgestellt haben. Damit soll nachgewiesen sein, dass die Tathülse aus der sichergestellten Radom verfeuert worden ist.

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Ebenso wie bei der Begutachtung der Pistole Tokarew wurde nicht erläutert, welche Waffenteile auf der ausgeworfene Hülse nur individuell erzeugte und nicht fertigungsbedingt erklärbare Spuren hinterlassen haben sollen?

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Wäre ich Prozessbeteiligter, so würde ich darauf drängen, dass die Spuren näher erläutert werden und der zwingende Nachweis erbracht wird, dass sie nicht fertigungsbedingt, serienmäßig entstanden sein können.

Hinsichtlich der am Tatort verfeuerten Projektile konnten keine rechtlich bedeutsamen Erkenntnisse gewonnen werden, weil offensichtlich nur ein Geschossfragment gesichert wurde.

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Das rechtlich bedeutsame Fazit der gemäß § 256 S t P O erstellten behördlichen Begutachtung vom 14.12.2011 lautet:

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„Mit dem einliegenden Geschossmantel der Sammlungsnummer 47985 ist aufgrund nicht völlig ausreichender Spurenqualität und Menge eine nur geringe beweiskräftige Übereinstimmung in den Individualspuren nachweisbar.“

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„Nur geringe beweiskräftige Übereinstimmung“ bedeutet im Klartext, dass „kein juristisch brauchbarer Beweis“ vorliegt.

Im Übrigen möchte ich wissen, welche Individualspuren die Innenwandung des Laufrohres überhaupt auf dem Projektil erzeugen könnte? Genaugenommen können beim verfeuern einer Patrone auf dem Projektil zwar Spuren entstehen, aber nur Systemspuren, die mit allen Waffen derselben Serie gleich sind, und niemals Individualspuren. Letzteres deshalb nicht, weil eine individuelle mechanische Nachbehandlung des Laufinneren ausgeschlossen ist.

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Dazu muss man sich auch einmal die Fertigungsvorgänge vor Augen halten.
Ein Pistolenlauf wird niemals in den Abmessungen des Fertigteiles hergestellt.
Es werden Laufrohlinge von ca. einem Meter Länge mit spiralförmig verlaufenden Zügen und Feldern hergestellt.
Danach wird der Laufrohling in 10 Teile abgelängt. Dann werden diese, je nach Größe der Faustfeuerwaffe, für die sie bestimmt sind, in den Abmessungen von höchsten bis zu 10 cm Länge auf der Außenseite passend abgedreht und in das hintere Teil ein Patronenlager eingefräst. Damit ist der Lauf einer Selbstladepistole fertig.

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Eine individuelle Nachbehandlung ist auf den Wirkungsflächen der Laufinnenseite niemals erforderlich. Aus der Betrachtung der Fertigungsmethode ergibt sich aber auch noch eine andere wichtige Erkenntnis.

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Weil die Pistolenläufe in größeren Mengen und vor dem Einpassen in die Waffe in Überlängen produziert werden, sind zwangsläufig die beim Verfeuern gegebenenfalls auf den Projektilen entstehenden Spuren bei allen Pistolen derselben Serie gleich. Das bedeutet, um zu der Erkenntnis zu kommen, ob eine Spur auf einem Projektil systembedingt ist, oder etwa als Individualspur angesehen werden kann, müsste man mehrere Pistolen der gleichen Fertigungsserie zu Vergleichszwecken beschießen.

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Aus alledem ergibt sich für mich, dass die Verwendung von Waffen aus der Mundlos und Böhnhardt zugeordneten Waffensammlung für die prozessrelevanten Tötungsdelikte nicht nach gewiesen werden konnten.
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Darüber hinaus stehen noch die unbeantworteten Fragen im Raum, auf welche Weise die Waffen in das persönliche Umfeld der beiden Angeklagten gekommen sind und zu welchem Zeitpunkt das geschah.
Eine Verkaufswegfeststellung war jedenfalls bis zum heutigen Tage in keinem einzigen Falle der diversen prozessrelevanten Schusswaffen möglich.
Dazu werde ich noch geeignete Beiträge liefern.
Soviel für heute

Karl-Heinz Hoffmann 19.12.2014

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Es gibt 3 Behördengutachten des BKA zur Ceska 83, die sämtlich veröffentlicht sind, als Anlage 1 des Schreibens des Arbeitskreises NSU an den Bundestags-Innenausschuss.

ABER: Das sind keine Waffengutachten, denn es fehlen dort sämtliche Aussagen, WIE und AUFGRUND WELCHER Individualspuren man beim BKA zu der Überzeugung kam, dass es sich um die Dönermordwaffe handelt:

– keine Fotos der Individualspuren, ggf. mikroskopische Fotos etc pp.

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Beispiel eines solchen Vergleichsfotos

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– keine textliche Beschreibung der gefundenen Übereinstimmungen.

Was da als „Gutachten“ bezeichnet wird, das ist keines. Es ist maximal eine Zusammenfassung ohne jedes Identifizierungsdetail.

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Die Rolle der Verteidigung ist höchst suspekt, wie Hoffmann zurecht anmerkt. Da ist er mit Lazlo Tolvaj zu 100% deckungsgleich, der genau das ebenfalls völlig unverständlich fand, und mehrfach eine Zweitbegutachtung durch unabhängige Fachleute verlangte. Ein neutraler Schweizer in bester eidgenössischer Tradition.

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Vom Verkünden als Mordwaffe bis zur Verfassung der Gutachten zur Ceska 83 verging fast ein Monat, was bei der wichtigsten Waffenexpertise des BKA seit vielen Jahren völlig unverständlich ist:

– Verkündung als 9-fache Mordwaffe am 11.11.2011

– Gutachten zur Ceska vom 6.12.2011 bzw. am 7.12.2012

ceska 83 W04.pdf

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Ende Teil 1

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Echter Qualitätsjournalismus: Reporterin Ramelsberger, Süddeutsche Zeitung

Nicht, dass die Süddeutsche gut abgeschnitten hätte in Bezug auf Medien-Ehrlichkeit in Sachen Russlungen-Selbstmordlüge der Sicherheitsbehörden, das nun nicht gerade:

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80sz

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Note 4-5 ist nicht wirklich gut, am Rande des Erträglichen eher, aber für einen Preis hat es dennoch gereicht:

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http://www.mediummagazin.de/aktuelles/die-journalistin-des-jahres-2014-golineh-atai-wdrard/

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Da freut sie sich, und verweist auf den Anteil ihres Kollegen, ein feiner Zug: Ähnlich wie Edathy den Hartmann, so reisst auch die Ramelsberger den Tanjev mit rein…

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Protokolle schreibt sie? Das ist interessant.

Aber warum veröffentlicht sie die nie?

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Warum verweigert PHK Susanne Motz eine DNA-Probe und Akten über Kiesewetters Noep-Einsätze?

Heimatschutz-Zitat:

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susanne motz

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Die nicht zugeordneten DNA-Spuren am Dienstfahrzeug und an den Opfern Kiesewetter und Arnold kann man hier finden:

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https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/09/05/der-dna-polizisten-krimi-von-heilbronn-2011-den-der-nsu-abrupt-stoppte/

Die Akte dazu ist diese hier:  DNA-Kollegen-Untersuchungen.pdf

Die Akte mit den Aussagen der Kollegen ist diese hier, ein Auszug aus 4 Ordnern:  heilbronn1.pdf

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Wie kann es sein, dass eine Polizistin die DNA-Probe verweigert, damit sie ausgeschlossen werden kann? Wo ist der Richter, oder der Vorgesetzte, der die Entnahme der Probe anordnet?

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Heimatschutz:

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Ein anderer Fall ist kniffliger. Eine Polizistin, die anscheinend am Tatort war, hat zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Karrieresprung gemacht und arbeitet im Innenministerium. Von ihr wollen die Ermittler mehrere Akten. Es geht um Kiesewetters Einsätze. Auch eine DNA-Probe braucht man von der Beamtin. Es gibt noch sechs sogenannte Vollspuren am Auto und an den Opfern, die noch niemandem zugeordnet werden können. Doch auch diese Kollegin hilft nicht:

»… Frau M. blieb bei ihrer Weigerung, eine DNS-Probe abzugeben. Meine Erklärungen, wozu diese benötigt werde und dass ihr keinerlei Nachteile dadurch entstehen können, konnten Frau M. nicht überzeugen.«

Auch Akten will die Beamtin nicht herausrücken: »… [es] ging … um Unterlagen, die von der Bereitschaftspolizei Böblingen unmittelbar nach dem Mord an die PD Heilbronn herausgegeben wurden in denen u.a. auch die NoeP-Tätigkeit von Frau Kiesewetter behandelt wird.

Bis zum heutigen Tage bestehen Zweifel daran, dass diese Unterlagen der Soko Parkplatz voll umfänglich vorliegen.«

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Warum ist da niemals Druck ausgeübt worden, weder seitens der Soko Parkplatz noch seitens der Medien?

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ZAT-Team in der BFE, NoeP-Einsätze, und eine Polizistin, die Unterlagen dazu zurückhält? Die sich weigert, eine DNA-Probe abzugeben? Wo leben wir hier eigentlich?

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Heimatschutz:

Kiesewetter wurde mehrmals als sogenannte NoeP (nicht offen ermittelnde Polizeibeamte) eingesetzt, immer gegen die Dealer und Junkies.

Konkret an Einsätze gegen den Thüringer Heimatschutz will sich Onkel Mike aber 2014 vor dem Ausschuss in Erfurt nicht mehr erinnern können. Gut zehn Jahre später arbeitet seine Nichte ebenfalls in einem Zug, der zivil und verdeckt arbeitet, der ZAT – der Zivile Aufklärungstrupp. Junge »Rekruten«, die noch unbekannt in der Szene sind, werden gern von der Polizeiführung verdeckt eingesetzt.

Die WG-Partnerin von Kiesewetter kommt aus Hoyerswerda, die ZATler, die zivilen Einsatzbeamten, mit denen Kiesewetter zu den gefährlichen Einsätzen geschickt wird, stammen ebenfalls, aber nicht ausnahmslos, aus dem Osten. Sehr viel später, Ende 2011, wird ein Polizist aus der BFE 523 sagen, dass viele der ostdeutschen Kollegen Nazi-Rock gehört hätten – Noie Werte und Landser. Kiesewetter sei nicht dabei gewesen.

Seit den 1990ern hat die Bereitschaftspolizei Ostdeutsche in ihren Reihen aufgenommen, darunter den Kollegen von Kiesewetter, der aus Pößneck stammt und sich mit Timo Heß eine Wohnung teilt.

Als das Braune Haus in Jena kurzfristig von den Behörden dichtgemacht wurde, organisierte Kapke Veranstaltungen in dem imposanten Schützenhaus in Pößneck, am Fuß des Thüringer Waldes. Oberweißbach ist nicht weit.

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Marcel Mohring ist das, der Mitbewohner von Timo Heß. Mohring stammt aus Pößneck, das ist sehr nahe bei Kiesewetters Heimatort. Mohring wurde Ende 2006 (?) ersetzt durch Marcel Bernhard. „Gleicher Name“, so verklausuliert das Heimatschutz. Sicher, aber es ist derselbe Vorname gemeint.

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Wenn es eine Verbindung zwischen Saalfeld-Rudolstädter Neonazis um den THS und Michele Kiesewetter gibt, dann sollte man diese Verbindung vielleicht auch mal bei den Kollegen suchen. 

Das hat man aber nie getan. „Onkel Mike“ weiss mehr, als er sagt. Für Frau Anja Wittig gilt Dasselbe. Und für Susanne Motz sicherlich auch.

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Ist es nicht merkwürdig, dass da offensichtlich mindestens 3 Polizeibeamte Informationen zurückhalten?

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