MORD UND MORDVERSUCH IN HEILBRONN – EINE ANNÄHERUNG TEIL 2

Gastbeitrag von @anmerkung

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Teil 1 war die zusammenfasende Darstellung der in Ordner 34 enthaltenen Akten. Damit der Leser im Detail nachvollziehen kann, auf welche Akten sich die in Teil 1 enthalten Gedanken stützen, werden diese hier im Detail dargestellt.

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Ordner 34 Heilbronn

Das ist ein Sammelordner, in dem Spurenkomplexe zusammengefaßt sind. Oft ist nur ein Vorblatt und ein nichtssagendes Beiblatt enthalten. In einigen Fällen sind ausführlichere Inhalte dargelegt.

S. 11 PDF

„Auftrag:

Gezielter Einsatz einer VP des PP Recklinghausen zum Zweck der Kontaktaufnahme mit der Romasippe JOVANOVIC in Wuppertal, Abschöpfung von Informationen zum Tatgeschehen am 25.04.07 in Heilbronn sowie weiteren Informationen zu Landfahrern, die zum Tatzeitpunkt auf der Theresienwiese waren.“

Es gibt keine weiteren Angaben zu der Maßnahme.

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Im weiteren folgen Maßnahmen, die sich auf Weinsberg (u.a. auch Pausenplatz viele Streifen, u.a. Stefanie Baur mit T4 am 25.04.2007) beziehen.

In der Nähe dort wurde wohl auch die Diana Pawlenko gefunden, so daß ein möglicher Zusammenhang mit Kiesewetter / Arnold geprüft wurde.

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All diese Spuren in der Akte haben als verbindendes Glied jedoch UwP, also die falsche DNA-Spur an den Wattestäbchen.

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S. 33

„Anwohnerbefragung im Bereich Leichenfundort Pawlenko

Durchgeführte Maßnahmen (Zusammenfassung):

Befragung der Bewohner Stöcklesberg

Befragung des Besitzers des Grundstücks oberhalb des Leichenfundorts (Ulrich Specht)

Befragung der im Weinberg arbeitenden Personen

Befragung des Besitzers eines Grundstückes mit Nussbäumen“

In der Maßnahme 297 werden die Kreuztreffer der Funkdatenabfrage zusammengefaßt. Dazu heißt es dann am 18.06.2009 auf

S. 52

„Auswertung aus AWF STORK bei EUROPOL

hier: Funkzellentreffer

Nachdem von EUROPOL, AWF STORK, Treffer bzgl. der angelieferten Funkzellendaten gemeldet wurden, wurde entschieden, die Auswertung der Treffer zunächst zurück zu stellen.

Nach Ansiedlung der SOKO Parkplatz zum LKA BW wurden die Treffer zum FZD-Sb. Koll. Fink weitergeleitet.

Die weitere Auswertung bzw. Verwendung obliegt somit Koll. Fink.

Bisher wurde entschieden, zunächst keine weiteren Daten zu EUORPOL zu schicken.

Die Maßnahme kann somit von Zu. nicht abgeschlossen werden.“

Sie haben Kreuztreffer von Einbuchungen gefunden, stellen diese allerdings zurück?

Sabine Rieger hatte bereits im April zu dieser Recherche eine Email geschickt.

S. 53/54

„Ursprüngliche Nachricht

Von: Rieger, Sabine, LKA BW 470

Gesendet: Mittwoch, 22. April 2009 14:59

An: Fink, Wolfgang, LKA BW 43 0

Cc: LKA BW 430 Soko Parkplatz, EA Ermittlungen; Albrecht, Jörg, LKA BW 470

Betreff: WG: EUROPOL – AWF EEOC – Targefe-Group STORK

Wichtigkeit: Hoch

Hallo Wolle,

anbei die schon im Dezember 2008 mitgeteilten „Kreuztreffer“ von EUROPOL zu Rufnummern, die am 25.04.2007 in den HN-Funkzellen eingebucht waren.

Da diese Treffermitteilung „UWP-unabhängig“ sind und möglicherweise neue Ermittlungsanssätze bieten, bitte ich dich um Mitteilung, wann genau die jeweiligen Treffernummern eingebucht waren (Zeit, Gesprächsdauer, Teilnehmer, A-B-Nummer etc.), damit wir die Dinge auch bewerten können.

Wie du aus dem Ursprungsauftrag ersehen kannst, wurden Nummern vom 25.04.2007 zw. 13.00 Uhr und 14.3 0 Uhr nach DEN HAAG zum Abgleich angeliefert.

Für EA Ermittlungen:

Wäre es nicht sinnvoll auch die Nummern an EUROPOL zu schicken, die den Zeitraum am Vormittag betreffen, wo der GP-BMW auch schon mal am TO war??

Diese Treffermeldung wurde seinerzeit an das Funkzellenteam weitergeleitet. Man hat sich damals geeinigt, dass man die weitere Auswertung zu diesen EUROPOL-Treffern vorläufig zurückstellt.

Für EA Ermittlungen:

Soll die weitere Auswertung der Treffermeldung weiterhin zurückgestellt bleiben. Wie

gehen wir weiter vor?? ~ Das Deutsche Verbindungsbüro bei. EÜROPOL hat bei mir heute angefragt, wie man in DEN

HAAG weiter unterstützen könne und was aus den bisher angelieferten Treffern geworden

ist. EÜROPOL würde gerne weiter unterstützen!!

Hajo und ich waren bisher die zuständigen Ansprechpartner der SOKO für EUROPOL.

Der gesamte Schriftverkehr hierzu ist beim EA Auswertung.„

Die Datenbank mit den Einbuchdaten in Funkzellen Heilbronn wurde dann erstellt.

S. 62

23.06.2009

„Aktenvermerk

Die Datenbank für InfoZoom mit den Funkzellendaten Heilbronn wurde erstellt.

Sie befindet sich im Laufwerk „V:- 00 – FunkzellendatemSOKO PARKPLATZ90312

SoKo Parkplatz – nur FZD HeilbronnV 04 – InfoZoom DateienHeilbronn gesamt.fox““

Es gab in Bayern einen Doppelmord zum Nachteil Ehepaar Straß, bei dem es Personenüberschneidungen gab.

„Im Zuge von hiesigen Abklärungen konnte festgestellt werden, dass es zur SOKO Strass (Doppelmord z.N. Ehepaar Meier) in Landshut abklärenswerte Personenüberschneidungen gibt.“

Eine Übereinstimmung der am Tatort gefundenen Munitionsteile mit Heilbronn konnte nicht festgestellt werden. Funkzellenabfrage lag noch nicht vor.Maßnahme wurde geschlossen.

Mit Datum vom 03.02.2012 legt KHK Fink das Ergebnis der Funkzellenauswertung vor.

S. 95

„Durch die bisher durchgeführten Untersuchungen und Maßnahmen gelang es nicht erfolgversprechende Tat- oder Täterhinweise zu erlangen. Noch mögliche Untersuchungen mit den Funkzellendaten im Hinblick aus Auswertungen zum Wohnort der Anschlussinhaber oder Volkszugehörigkeiten versprechen meiner Meinung nach keinen Erfolg.

Die bisherigen Ermittlungen zeigten, dass die über SARS oder Anschlussinhaberfeststellungen bei den Betreibern erlangten Daten oft mangelhaft sind.“

Zu BMZ erfolgt eine separate Auswertung durch KHK Fink, der den indirekten Weg wählt.

S. 98

„Ausgehend von der Tathypothese, dass ein Angriff auf Polizeibeamte eine hohe kriminelle Energie erfordert, erscheint es eher wahrscheinlich, dass die Täter zur Kommunikation Mobiltelefone benutzen von denen sie nicht selbst Anschlussinhaber sind. Zumindest wurde dieser Umstand in unzähligen Verfahren mit Tätern die der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, festgestellt. Eher ist der umgekehrte Ansatz zu wählen.

Aufgrund von anderweitiger Ermittlungen gerät eine Person oder eine Gruppe von Personen in das Augenmerk der Ermittlungen. Nun dienen die Funkzellendaten dazu, die Anwesenheit am Tatort zu belegen und das Kommunikationsverhalten dazu, weitere Tatbeteiligte zu

ermitteln oder festzustellen.

Dieser Ansatz wird auch bei neu eingehenden Hinweisen oder neu ermittelten Tatverdächtigen gewählt.

Mit dem Auftauchen der rechtsradikalen Terrorgruppe um den Uwe MUNDLOS, Uwe BÖHNHARDT und der Beate ZSCHÄPE wurden auch die hierbei bekannt gewordenen Telefonrufnummern mit dem Datenbestand der Soko Parkplatz verglichen. Es konnten aber keine Treffer erzielt werden.

Der komplette Datenbestand der Soko Parkplatz wurde zu weiteren Vergleichszwecken an das BKA übermittelt.“

Es folgt dann der Bericht zur Auswertung der Daten.

S. 99

„2.2 Datenbestand

Zum professionellen Umgang mit dieser riesigen Datenmenge sind spezielle sog.  Auswertetools wie zum Beispiel Analyst Notebook oder Infozoom nötig. Die ins-gesamt über 743.000 Datensätze bestehen in der Regel aus zwei Rufnummern

(A- und B-Nummer, wobei sich mindestens ein Teilnehmer in der Funkzelle befindet).“

Der konnte durch Reduktion auf immer noch beträchtliche 424.384 Gesprächsverbindungen eingedampft werden. (S. 100)

Auf S. 101 wird Zeuge Fritz als tatrelevanter Zeuge ausgeschlossen.

„Ergebnis:

Nähere Erkenntnisse konnten durch die Auswertung nicht gewonnen werden. FRITZ scheidet aber als Tatortzeuge aufgrund der Vernehmung aus. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht erforderlich.“

Es folgen weiter Angaben zur Funkzellenabfrage, u.a. zu den beiden Opfern. Deren Daten sind in anderen Ordnern enthalten.

S 103/104

„Maßnahme 202 (Abgleich Verbindungsdaten CHICO)

Fragestellung:

Ab dem 27.04.2008 wurden in der Maßnahme 202 die aus Serbien angelieferten Verbindungsdaten des „Chico“ mit den Funkzellendaten Heilbronn verglichen.“

Leider gibt es an der Stelle ein Problem. In der Akte ist nicht ersichtlich, welche Ergebnisse dieser Abgleich der Spur „Chico“ hatte.

S. 104

„3.1.2. Maßnahmen in Bearbeitung

Maßnahme 120 (Datenabgleich FZD / Polas)

Fragestellung:

In der Maßnahme 120 wurden die Anschlussinhaber der in der Funkzelle am 25.04.2007 in der Zeit von 13:55 Uhr – 14:20 Uhr vorkommenden Mobiltelefone mit dem Lewis-Inpol-Polas Bestand verglichen. Anschließend wurden die Personen mit schwerwiegendem Polas-Bestand in einer Excel-Liste erfasst.

Ergebnis:

Dies ergab 76 Gesprächspaare, von denen mindestens ein Gesprächsteilnehmer schwerwiegende Polas-Erkenntnisse aufwies. Weiterhin ergab die Auswertung der zur Tatzeit ermittelten Anschlussinhaber eine Liste mit insgesamt mehr als 250 Personen die außerhalb von Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben. Die einzelnen Bundesländer wurden mit der Bitte um Erkenntnismitteilung angeschrieben. Die Ergebnisse liegen in der Maßnahme 120 vor, die Bearbeitung wurde zurückgestellt.

Handlungsempfehlung:

Zurzeit läuft die Bearbeitung von 28 Spuren, die mit den Spuren aus der Fluchtwegkonzeption I korrespondieren. Die weiteren 50 Spuren aus der Maßnahme 120 wer-den in einem weiteren Schritt bearbeitet. Zeitansatz bei einem Ermittlungstrupp: 6-7 Monate.“

Die Fluchthypothesen gehen aus der Akte nicht hervor. Wäre ja interessant, die mit der Skizze im Strang Heilbronn abzugleichen.

Auf S. 107 gibt es dazu die Fußnote 7

„Auf den gesondert gefertigten Bericht zur Fluchtwegkonzeption I und II wird verwiesen der im Laufwerk R / Soko Parkplatz / FZD Fluchthypothese abgelegt ist“

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Einschub fatalist: Könnte hiermit zu tun haben: Ordner 21.

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brücke-fluchtweg

Keine Treffer…

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S. 106

„Maßnahme 118 (Ausländische Rufnummern in der Funkzelle)

Die Auswertung führte zur Feststellung von 263 ausländischen Rufnummern, weshalb der tatrelevante Tatzeitraum von 14:00 Uhr – 14:30 Uhr eingeschränkt wurde. Insgesamt konnten somit noch 60 ausländische Rufnummern extrahiert werden. In den ursprünglich festgestellten ausländischen Rufnummern befinden sich unter anderem 5 polnischen Rufnummern.

Handlungsempfehlung:

Welche einzelnen weiteren Maßnahmen mit den mitgeteilten Anschlussinhabern durchgeführt wurden, kann nicht abschließend festgestellt werden und erfordert eine umfangreiche Auswertearbeit der verschiedenen Ordner und Dateien. Die sollte aber unbedingt erfolgen. In diesem Zusammenhang ist auch die abschließend bearbeitete Spur 1321 zu sehen. (Abklärungen zu einer französischen Rufnummer). Weitere Spuren zu ausländischen Rufnummern finden sich in den Spuren 1410 und 1411 die abschließend bearbeitet wurden.“

Zum Mordfall Pawlenko heißt es.

S. 108

„Handlungsempfehlung:

Da die näheren Umstände des Todes der PAWLENKO bis heute ungeklärt sind, sollte dieser Vorgang weiterhin im Focus der Soko liegen.

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Maßnahme 297 (Abgleich EEOC)

Fragestellung:

In der Maßnahme 297 wurde ein Abgleich der Funkzellendaten Heilbronn mit dem beim BKA vorhandenen Auswerteprojekt EEOC ( Eastern European Organized Crime) unter dem Arbeitsnamen STORK durchgeführt.

Ergebnis:

Die Übermittlung der Trefferliste durch das BKA fand am 16.12.2008 statt. Insgesamt kam es 45 Treffern, darunter 16 deutsche Mobilnummern. Die übereinstimmenden Rufnummern zu den Funkzellendaten Heilbronn liegen hier mit den Erkenntnissen aus dem Auswertebericht in schriftlicher – und elektronischer Form in der Maßnahme

vor.

Handlungsempfehlung:

Bisher fand keine nähere Auswertung statt. In diesem Fall sollte noch ein besonderes Augenmerk auf die genannten 16 Mobilfunknummern gerichtet werden. (Anreicherung mit dem gesamten Verhalten in der Funkzelle/Gesprächspartner, weitere Erkenntnisse usw.) Dies würde einen Arbeitsaufwand von ca. 1 Woche inklusive aller weiteren Abklärungen ohne die eigentliche Befragung erfordern.“

Zum Todesfall Christ heißt es.

S. 109

„Handlungsempfehlung:

Ohne weitere Erkenntnisse erscheint eine weitere Bearbeitung dieser Maßnahme nicht sinnvoll. Um den gemeinsamen Datenbestand zu verkleinern, wäre es auch unter Umständen möglich den Tatzeitraum einzuschränken oder gezielt nach Rufnummern zu suchen.“

Es folgen im weiteren Bemerkungen zu Maßnahmen zur UwP, die inzwischen als nicht relevant eingestuft werden können, da das Wattestäbchen-Phantom es wohl doch nicht war.

S. 114/115

„4. Schlussvermerk

Ausgehend von verschiedenen, möglichen Tat-Täterhypothesen sind noch verschiedene, erfolgversprechende Auswertemöglichkeiten mit den Funkzellendaten durchführbar. Bei der Tathypothese, dass es sich um eine geplante Tat handelt bei der die Täter den Polizeibeamten an dieser Örtlichkeit auflauerten, sind folgende Parameter denk-bar:

-Täter müssen einen engen Bezug zum Tatort haben (Anschlussinhaber mit Wohnort Heilbronn oder enges Umland), da bekannt war, dass die Theresienwiese als Rückzugsraum/Mittagspause genutzt wird.

-Täter haben „Rachegedanken“ (AI nicht existent da ein potenzieller Straftäter nicht ein eigenes Mobiltelefon benützt oder bereits in polizeilichen Auskunftssystemen erfasst.)

-Täter hielten sich zur gleichen Zeit vielleicht Tage früher, schon mal am Tatort auf und warteten dort auf die Polizei. (Vergleich Rufnummern eine Stunde vor der Tat mit den Rufnummern der vorhergehenden Tage)

Die mögliche Fragestellung würde dann lauten: Wer war in der Funkzelle Heilbronn am 23.04 und 24.04 und 25.04.07 jeweils in der Zeit von 12:00 Uhr – 14:00 Uhr, wohnt in Heilbronn oder in unmittelbarer Nähe und hat Erkenntnisse in den polizeilichen Informationssystemen oder ist als Anschlussinhaber nicht existent. Hier muss allerdings die Problematik der Datenerhebung von Anschlussinhabern aus dem Jahre 2007 bedacht werden, die mit pro 17.- Euro je Anschlussinhaber zu Buche schlägt.

Folgt man eher der Tathypothese, zur falschen Zeit am falschen Ort, also einer Spontantat, könnte folgende Untersuchung erfolgversprechend sein:

-Täter nur am 25.04.2007, ab 13:00 Uhr – 14:40 Uhr, in der Funkzelle, davor oder danach nicht mehr

-Täter kommt nicht aus dem Großraum Heilbronn oder Anschlussinhaber nicht existent oder aber ein Anschlussinhaber im Gesprächsmuster hat Bezug zum Großraum Heilbronn bei Mehrfachverbindungen.

Nach den Erkenntnissen aus einer Anfrage an den Betreiber D-1 ist es einem Mobiltelefon möglich, von seinem Standort aus auf verschiedene Sendemasten (andere Funkzellen) desselben Betreibers zu zu greifen, wenn die eigentliche Standortzelle überlastet oder sonst aktuell nicht erreichbar ist. Dieser Vorgang ist auf einen Durchmesser von bis zu 35km je nach Bauart/Sendeleistung des Mobiltelefons, beschränkt.

Die bedeutet faktisch, dass eine sichere Analyse der Daten nur mit dem gesamten Funkzellen- Datenbestand vorgenommen werden kann. Aufgrund der unterschiedlichen Empfangsstärke zwischen dem Funkzellen vermessenden IMSI-Catcher und dem unbekannten Täterhändy kommt es darüber hinaus zu sehr vielen Ungenauigkeiten. Diese würden sich bei einer Reduzierung der Funkzellendaten durch einen Ausschluss von Funkzellen in nördlicher oder südlicher Richtung eher noch vergrößern.“

Es sieht wohl sehr danach aus, daß sie ein Problem mit der großen Datenmenge haben. Ein aussagekräftiges Datenprofil läßt sich aus dem Bestand nicht extrahieren.

Jetzt kommen doch noch Bemerkungen zu Fluchthypothesen.

S. 107/108

„2. Entwicklung der Fluchtweghypothese I:

Ausgehend von den verschiedenen Zeugenaussagen und Tat-/Täterhypothesen wurde im April 2009 eine Fluchtweghypothese I entworfen, die im weiteren Verlauf der Soko-Arbeit im Dezember 2009 zur Fluchtweghypothese II erweitert wurde.

Die beiden Fluchtweghypothesen basieren auf folgenden Überlegungen und unterscheiden sich lediglich im Zeitraum und vom Datenbestand her:

es handelt sich um eine spontane Tat von mehreren Tätern begangen (Tatzeitpunkt war von den Tätern nicht vorhersehbar da das Polizeifahrzeug höchstens 5 Minuten am Tatort stand bevor die Insassen angegriffen wurden und die nahezu gleichzeitige Schussabgabe mindestens 2 Täter erfordert)

– mindestens einer der Täter ist ortsfremd weshalb zur Durchführung einer sicheren Flucht telefonische Absprachen notwendig sind.(Die Zeugin WALZ spricht von einer Person, die von einem Fahrzeug an der Ecke Theresienstraße / Karlsruher Straße und weitere Zeugen von einer weiteren Person, die im Bereich der Kolpingstraße aufgenommen werden

– Einschränkung der tat relevanten Zeit von 14:00 Uhr (kurz nach Schussabgabe) bis 14:30 Uhr (Fluchthypothese I) bzw. 14:40 Uhr (Fluchtweghypothese II) aufgrund der genannten Zeugenaussagen zur Aufnahme einer Person in der Kolpingstraße.

– Fluchtrichtung nach Süden entlang des Stadionparks und des Wertwiesenparks aufgrund der ergänzenden Zeugenaussagen der Zeugen MOSER und KURT weshalb bestimmte Funkzellen in nördlicher Richtung aus dem Gesamtdatenbestand unberücksichtigt blieben. (Fluchtweghypothese I) bzw. Einbeziehung aller vorhandenen Daten bei der Fluchtweghypothese IL Weiterhin wurden verschiedene große Firmen wie z.B. Fa. ZEAG und Assenheimer & Mulfinger, die ihren Firmensitz innerhalb der Funkzelle Heilbronn haben mit der Bitte angeschrieben, ihre geschäftlich benützten Mobilnummern der Soko mit zu teilen, sodass diese Mobilnummern in der Auswertung unberücksichtigt bleiben konnten. (Annahme des ortsfremden Täters, der keiner geregelten Beschäftigung bei einer der dort ansässigen Firma nachgeht)

Durch die technische Umsetzung wurden insgesamt 396 Spuren generiert, deren Bearbeitung aufgrund anderer Schwerpunkte allerdings zurückgestellt wurde. (Eine Spur besteht aus einem oder mehreren Gesprächspartnern).

In der technischen Umsetzung der Fluchtweghypothese II wurden weitere 306 Spuren generiert, deren Bearbeitung allerdings ebenfalls zurückgestellt wurde.

Bezüglich Todesfall Arthur Christ. Akteneintrag vom 08.02.2012

S. 123

„Ergebnis / Bewertung

Insgesamt war es nicht möglich, durch diese Maßnahme weitere Ermittlungsansätze oder Erkenntnisse zu gewinnen.

Aufgrund dem Ereignissen des 04.11.2011 in Eisenach/TH werden keine weiteren Maßnahmen mehr durchgeführt.“

Es folgen Akten zu Motorradgruppierungen.

„Spur 1182

Im Juni 2007 gab der in der JVA Ulm einsitzende Holger Fischer einen Hinweis. Sein Zellengenosse Zirngiebl habe ihm angeblich erzählt, dass die Tat in Heilbronn ein Auftragsmord gewesen sein könnte; Auftraggeber sei ein Russe, der bei ihm (Zirngiebl) angestellt gewesen sei und als Sicherheitsmann in einer Heilbronner Disco gearbeitet habe. In dieser Disco sei der Russe bei einem Zwischenfall mal „angestochen“ worden.

Die Recherchen ergaben, dass am 20.12.2002 in der Disco „Creme 21″ in Heilbronn eine Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern der „Hells Angels“ und dem „MC Gremium“ war, in deren Verlauf Thomas KERKER und Alexander KRAUS schwere Stichverletzungen erlitten. Beide Verletzte sowie die Beschuldigten Lago machten keinerlei Angaben bei der Polizei (Sb.: KP Heilbronn, Az.: StA Heilbronn 16 Js 913/03).

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass sich der Hinweisgeber später von seinen Angaben distanzierte; Zirngibl bestreitet, jemals solche Angaben ggü. Fischer gemacht zu haben.

Es ergaben sich keinerlei Hinweise, dass die benannten Personen mit der Tat in Verbindung gebracht werden können. Fischer, geb. 23.07.1978 und Zirngibl, geb. 17.03.1961, sind mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten und haben diverse Vorstrafen.“

Insgesamt sind diese Ermittlungen unergiebig. Es sind allerdings verdeckte Ermittlungen getätigt worden

S. 149/150

„EA Verdeckte Maßnahmen

Im Einsatzabschnitt Verdeckte Maßnahmen werden in eigener Zuständigkeit zwei Hinweise auf die Rockergruppierung Hells Angels bearbeitet.

Zum Einen liegt ein Hinweis vor, das Zusammenhänge zwischen den entwendeten Polizeiwaffen und das Heils Angels Chapter Kiel bestehen würden, und zum Anderen vermutet eine weibliche Person Zusammenhänge mit den Mitgliedern des Chapters Heilbronn und dem Mord in Heilbronn.“

Amtshilfe durch LfV, BND

S. 161

„Auftrag:

Kontaktpflege zu den „Diensten“; Dokumentation der Ergebnisse und ggfls.

Einleitung weiterführender Maßnahmen.

Am 22.07.2009 teilt der BND mit Bezug zu einer Erkenntnisanfrage vom 27.04.2009 auf einem als VS-NfD eingestuften Schreiben mit, dass dort keine Erkenntnisse zu Mitgliedern oder Umfeldpersonen der Organisierten Kriminalität (insbesondere russische oder italienische) mit persönlichen oder räumlichen Bezügen zur Region Heilbronn vorlägen.“

Akte vom 02.02.2012 bezüglich Mitteilung seitens LfV

„Ergebnis

Am 17.06.2009 protokollierte der damalige Leiter der Soko Parkplatz in einer Email vom 17.06.2009, dass Herr Zimmermann telefonisch mitgeteilt hatte, dass sich „keinerlei dienliche Anhaltspunkte“ ergeben hätten.“

Die Aussage sollten wir weitestgehend für Schott halten. Ein LfV wird sich der Polizei über nicht zu ihren Quellen äußern.

Belohnung

S. 168

„Die Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung der Täter des Polizistenmordes in Heilbronn / Deutschland führen, beträgt insgesamt 300.000 Euro. Vertraulichkeit kann zugesichert werden, d.h. der Name des Hinweisgebers taucht in den Ermittlungsakten nicht auf.“

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Mögliche Tatwaffen Heilbronn werden ab S. 171 abgebildet.

a) Radom VIS 35, 9 mm, Luger

b) Norinco, Modell 213, 9 mm Luger

c) Daewoo, Modell DP 51, 9mm Luger

d) Crvena Zastava, Modell 57, Kal 7,62 Tokarew

e) Radom, Modell TT33, Kal 7,62 Tokarew

f) Tokarew, Modell TT33, Kal. 7,62 mm Tokarew

g) Norinco, Modell 54, Kal. 7,62 mm Tokarew

Sie haben hunderte Abiturienten kontaktiert, die am 25.04. sowas wie eine Abifeier in Heilbronn druchführten.

S. 197

„Am 25.04.2007 fand im Wertwiesenpark in Heilbronn die gemeinsame sog. Abi-Party sämtlicher Heilbronner Gymnasien statt.

Insgesamt handelte es sich in diesem Jahr um insgesamt 399 Abiturienten.

An diese wurde ein Fragebogen mit Lageskizze versandt.

Auf dieser Grundlage konnte mit 216 ehemaligen Abiturienten Kontakt aufgenommen werden. Von diesen konnten jedoch keinerlei tatrelevante Hinweise erlangt werden.

Es ist nicht anzunehmen, dass jetzt noch mit relevanten Hinweisen aus diesem Personenkreis zu rechnen ist.

Die Massnahme wird daher mit diesem Erkenntnisstand abgeschlossen.“

Jetzt kommt eine interessante Akte, denn die ist datiert mit 01.02.2012, allerdings mit fettem Wasserzeichen „noch nicht abgeschlossen“ versehen.

S. 202

„Zusammenführung aller Einzelspuren, Hinweise und Maßnahmen und Operative Auswertung aller Erkenntnisse dahingehend, ob es im privaten 59lsyraruflichen Umfeld der Opfer Ansätze dafür gibt, dass es sich bei der Tat am 25.04.2007 um eine „Beziehungstat“ handelt.“

Akte vom 21.05.2010

Es wurden verschiedene Rechercheschnittmengen gebildet, aus der zwei Personen herausgehoben wurden.

S. 228/229

„Es fiel auf, dass der in der Schnittmenge enthaltene BANADICS bereits Gegenstand von Ermittlungen der Soko Parkplatz war (Recherche nach Personen, die bereits Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen verübten).

Desweiteren fällt Vitalij RIDINGER auf, der ebenfalls in der Schnittmenge enthalten ist. RIDINGER gehört zur Personengruppe, gegen die die EG BLIZZARD ermittelte (Spur 309). Ausserdem ist er und seine Freundin Katharina RAU im Notizbuch der ermordeten Michele Kiesewetter aufgeführt. Gegen ihn wurden im Juli 2007 umfangreiche Ermittlungen bei der StA Karlsruhe 600 Js 26393/07 (Spur 1.312) geführt, da er von einer VP der KP des PP Karlsruhe als Mörder der Polizistin benannt wurde! Die Angaben der VP ließen sich aber nicht verifizieren und waren soweit sie überprüft werden konnten, falsch.“

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Es werden Lichtbilder in außerordentlich schlechter Qualität abgebildet.

Einige Bemerkungen jetzt zu einigen Zeugenaussagen Tatgeschehen Heilbronn, die in der Akte mit Datum 28.12.2010 zusammengefaßt sind.

S. 257/258

„Lieselotte WALZ

Die Zeugin WALZ fuhr von Nordheim kommend mit ihrem Fahrzeug die Neckartalstraße Richtung Hauptfriedhof von Heilbronn. Ca. 150 bis 200 m vor der Otto-Konz-Brücke, hörte sie ganz deutlich zwei Schüsse. Sie dachte zunächst an Salutschüsse zum Beginn des Fests. Aus diesem Grund schaute sie zum Festgelände und stellte dabei fest, dass es dort noch relativ ruhig war und das Riesenrad noch nicht lief. Als sie dann auf der Brücke an einer Ampel anhalten musste, sah sie an der Kreuzung Karlsruher Straße/Theresienstraße einen Mann mit einem blutverschmierten Arm, bzw. die ganze linke Seite dieses Mannes war mit Blut verschmiert. Es hielt ein Fahrzeug und der Mann stieg möglicherweise hinten im Fahrzeug ein. Der Mann war ca. 30 bis 35 Jahre alt, breite Schultern, rundes Gesicht, dunkelblonde, glatte Haare. Die Zeugin hielt diesen Mann für einen Russen, ertrug ein blau-grün gemustertes Hemd. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um eine Limousine, möglicherweise blau. Nach den Angaben von Frau WALZ wurde ein Phantombild gefertigt.

Im Rahmen einer Wahllichtbildvorlage am 16.10.2009 ergänzte die Zeugin ihre bisherigen Angaben. Sie meinte jetzt, dass das Fahrzeug, in das der blutverschmierte Mann eingestiegen war, ein heller Mercedes mit Mosbacher Kennzeichen war. Vor dem Einstieg des Mannes sei das Fahrzeug quer über die Kreuzung gefahren.

Dieses Fahrzeug habe sie auf ihrem Heimweg gegen 14:30 Uhr auf der Sontheimer Brücke nochmals gesehen. Der Mann mit den Blutspritzern saß nun auf der Beifahrerseite.“

Das mit dem Schuß aus ca. 150/200 Metern Entfernung sollte dann schon nicht mehr deutlich genug zu hören sein.

S. 258

„Theresia FINKE

Die Zeugin Finke gab an, auf dem Weg zum Bahnhof gewesen zu sein, als sie plötzlich

einen Knall gehört habe. Sie habe sich herumgedreht und habe dann eine uniformierte

Person auf dem Boden liegen sehen, die stark aus dem Kopf geblutet habe.

Frau Finke bezeichnete sich

selbst als Alkoholikerin, die zum Zeitpunkt ihrer Beobachtung erheblich alkoholisiert gewesen sei.“

Auch das ist wohl eher ein Produkt der Imagination. Aus der Entfernung sieht man eine starke Kopfblutung nicht mehr. Es stellt sich auch die Frage, wieso die Dame nicht die Polizei alarmiert hat.

Ich konzentriere es jetzt mal auf die Aussagen, die übereinstimmendes berichten.

S. 259

Mehmet CETINKAYA

„Der Zeuge CETINKAYA war am 25.04.2007 gegen 11:30 mit seinem Fahrrad von seiner Wohnung in HN-Neckargartach kommend Richtung Stadtmitte Heilbronn gefahren. Kurz nach der Brücke, die zum Salzhafen führt seien ihm drei Männer aufgefallen, die dort auf dem Boden direkt neben einem Auto gesessen seien. Bei dem Fahrzeug hätte es sich um einen älteren Audi A4 mit MOS-Kennzeichen gehandelt. Die Männer hätten laute Musik gehört und sich auch laut unterhalten. Seinem Eindruck zufolge hätte es sich bei den Männern um Russen gehandelt.“

Thorsten Udo BENTZ

Der Zeuge BENTZ berichtet, dass er am 25.04.2007 in der Zeit zwischen 13:55 und 14:15 Uhr die Hafenstraße Richtung Karlsruher Straße befuhr. Als er sich unmittelbar vor der Eisenbahnbrücke befand, seien drei Männer auf der rechten Seite die Böschung herunter gerannt. Es habe so ausgesehen, als ob sie vor etwas weglaufen würden.

S. 260

„Person dem die Vertraulichkeit zugesichert wurde (Spur 22)

Nach Zusicherung der Vertraulichkeit gab ein Hinweisgeber zu Protokoll, dass er am 25.04.2007, gegen 13:40 Uhr von Sontheim kommend zu Fuß Richtung Stadtmitte Heilbronn gegangen sei. Etwa auf der Höhe der Verkehrsinsel in der Sontheimer Straße sei links am rechten Fahrbahnrand ein Fahrzeug mit laufendem Motor gestanden. Das Fahrzeug, ein dunkelblauer Audi 80 habe Mosbacher Kennzeichen gehabt. Als der Zeuge noch ca. 4 bis 5 m von dem Fahrzeug entfernt gewesen sei, habe er gesehen, wie ein Mann von der gegenüberliegenden Seite aus auf das Fahrzeug zu rannte. Er habe noch gehört, wie der Fahrer „dawei, dawei“ rief und der Mann mit dem Kopf voran ins Fahrzeug hechtete. Die Tür wurde geschlossen und der Wagen fuhr mit quietschenden Reifen weg. Der Mann sei zwischen 28 und 30 Jahren alt gewesen, ca. 180 cm groß mit einer auffälligen Tätowierung (Kreuz auf Hügel) am muskulösen Unterarm. Er war schlank, kurze glatte, hellblonde Haare, bekleidet mit einem weißen T-Shirt und einer beigen Hose, die an den Knien grüne Flecken (vermutlich Grasflecken) aufwiesen. Am auffälligsten an dem Mann sei jedoch gewesen, dass dessen rechter Arm voller Blutflecken gewesen sei. Auch im vorderen rechten Bereich des T-Shirts seien Blutspritzer zu sehen gewesen. Die von ihm zuerst genannte Zeit (13:40 Uhr) relativierte der Zeuge dahingehend, dass es möglicherweise auch 14:30 Uhr gewesen sein konnte und er möglicherweise die auf seiner digitalen Uhr abgelesenen Zahlen verwechselt hatte.“

S. 261/262

Anton MOSER

Am 12.05.2009 gab der Zeuge Anton Moser an, dass er am 25.04.2007 mit dem Fahrrad zwischen 14.00 und 14.40 Uhr im Wertwiesenpark, sowie auf dem Neckaruferweg (angrenzend an die Theresienwiese) unterwegs gewesen sei. Im Bereich Otto-Konz-Brücke seien ihm zwischen 14.05 und 14.10 Uhr zwei Männer und eine Frau mit weißem Kopftuch entgegengekommen. Kurz bevor er mit ihnen zusammengetroffen sei, sei einer der Männer auf einer Treppe zum Neckar hinuntergegangen. Herr Moser habe deutlich gesehen, dass dieser Mann Blut an den Händen hatte und sich die Hände im Neckar reinigte.

Herr Moser fragte die Frau, ob etwas passiert sei, worauf diese entgegnete, dass nichts sei. Der zweite Mann hielt sich ständig hinter der Frau auf und sprach nicht. Seine Arme seien stark tätowiert gewesen.

Herr Moser hielt sich daraufhin eine Zeitlang am Freibad auf. Als er wieder auf dem Rückweg war, bemerkte er im südlichen Teil des Wertwieseparks auf Höhe einer Gaststätte aus einiger Entfernung die gleichen drei Personen. Diese hätten Herrn Moser ebenfalls erkannt und seien sofort in verschiedene Richtungen weggerannt.

Diese Beobachtung korrespondiert mit der Zeugenaussage des türkischen Ehepaares KURT, die einen Mann vom Neckarufer her kommend durch den Wertwiesepark rennend beobachtet hatten. Dieser Mann habe sich vor einem überfliegenden Hubschrauber versteckt.

Auswertung Funkzellenabfrage seitens des BKA, Akte vom16.06.2011

S. 275

„Trotz der Vielzahl der durchgeführten Maßnahmen ergaben sich lediglich bei 2 Anschlussinhabern Anhaltspunkte die weiterführende Maßnahmen, wie z.B. Vernehmungen, erforderlich machten.

Bei den oben bereits genannten 2 Anschlussinhabern wurde eine gewisse Ähnlichkeit zu dem Phantombild Nr. 7 der Soko Parkplatz festgestellt. Diese wurden in den Spuren 4821 und 4822 abschließend bearbeitet ohne weitere Erkenntnisse zur Tat oder Täter zu gewinnen. Die detaillierten Ergebnisse sind in der jeweiligen Spur abgelegt. “

Phantombild 7 der Soko Parkplatz (S. 265) sieht vom Umriß her wie das von Arnold angefertige Subjektivporträt aus.

(das ist es auch wirklich, anmerkung! Gruß fatalist!)

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ph1ph2.

S. 276

„Anschlussinhaber ist ein Christian BUER *09.01.1967, wh. Bad Friedrichshall, Karlsruher Straße 1. Lt. Übermittlung der Stadt Bad Friedrichshall handelt es sich um eine Dr. Christian BUER. Lichtbild liegt vor. Im Brachenbuch kein Eintrag über eine Praxis in Bad Friedrichshall. Laut vorliegendem Kommunikationsmuster hatte die genannte Rufnummer am 25.04.2007 um 14:03 Uhr aus der Funkzelle heraus Kontakt zu der Rufnummer 01718218467 sowie zu zwei weiteren Rufnummern während der tatrelevanten Zeit. Der Anschlussinhaber der Partnernummer 01718218467 aus dem Kommunikationsmuster ist ein Stefan ROTTMANN, *25.07.1967, wohnhaft Königsee, Markt 7. Das erhobene Lichtbild weist eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Phantombild der Spur 22 auf.

Die Ursprungsrufnummer taucht in einem Verfahren der BPOL Oberwiesenthal vom 23.04.2007 auf. Dort war die Rufnummer als Eintrag im Mobiltelefon von Iraklis HARDALAS *09.02.1967 auf. Keine weiteren Erkenntnisse über die beteiligten Personen vorhanden.“

Oberwiesenthal: Drogenschmuggel Tschechien oder Mädchenhandel.

Die zweite Nummer ist dann interessant.

S. 276/277

„Anschlussinhaber ist die Firma Netzquadrat GmbH, 40219 Düsseldorf, Gladbacher Straße 74.

Bei dieser Firma handelt es sich um eine Telekommunikationsdienstleistungsfirma für alles was mobile Telefonie im weitesten Sinne umfasst.

Anschlussinhaber der Partnernummer 017620987618, die sich um 13:58 Uhr innerhalb der Funkzelle Heilbronn befand, ist ein

Horst LENDWAY, geb. 22.10.1960,

wh. 74211 Leingarten, Danziger Straße 4.

Über den LENDWAY liegen keinerlei polizeiliche Informationen vor. Das von der Bußgeldstelle Heilbronn erhobene Lichtbild des LENDWAY weist eine gewisse Ähnlichkeit mit dem von dem Kollegen Arnold gefertigten Phantombild auf.

Die Inpol-Fall-Erkenntnisse zur Ursprungsnummer stammen aus dem Jahre 2004 aus einem Verfahren der GER Freiburg das sich gegen schwarzafrikanische Heroinhändler richtete. Die Rufnummer tauchte dort als 2-maliger Anwählversuch beim Beschuldigten auf. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor.“

Oha, da gibt es eine Realperson, die ungefähr so aussieht, wie es sich Arnold ausgedacht hat.

Akte vom 01.02.2012 über ein Klausurtagung. Der 4.11. ist vorbei und sie stehen auf dem Schlauch.

S. 286

„Bei der Klausurtagung, siehe Protokoll Mögelin vom 24.06.2010, Ziff. 2.5, wurde als ein Schwerpunkt für die OA festgelegt: Auswertung ALLER Aussagen von Tatzeugen, um neue Ermittlungsansätze gewinnen oder bisherige Ermittlungserkenntnisse verifizieren oder falsifizieren zu können.“

Ab S. 296 wird eine Zeitleiste der Zeugenaussagen tabellarisch dargestellt. Das Problem ist in der Tabelle gut ersichtlich. Die widersprechen sich zum Teil auch.

Akte vom 30.03.2009 faßt die Täterhypothese „Russen“ auf 2 Blättern zusammen.

S. 322/323

10.30 Uhr: Beobachtung von 3 Russen mit Audi A4, dunkelblau mit MOS-Kennzeichen in der Hafenstraße in Heilbronn. Die Personen unterhielten sich lautstark bzw. stritten sich. An diesem Ort wurden bei der Absuche Zigarettenkippen und ein Einwegfeuerzeug (mit Cannabisblatt) aufgefunden und sichergestellt, (sh. Spur 253 ZVN Cetinkaya)

12.30 Uhr. HWG Loretta ECKERT beobachtet am Pumpenhäuschen eine männliche, blonde Person, die sich dort in auffälliger Weise aufhält („herumdrückt“). Die Person drehte sich weg, als sie die HWG bemerkte. Die HWG erstellte das Phantombild Nr. 23/07 von der Person, die sie dort wahrgenommen hat.

14.00 Uhr: HWG Ehepaar Frey beobachtet, wie ein dunkelblauer Audi A 4 mit LB-Kennzeichen in schneller Fahrt auf die Theresienwiese an der Zufahrt Schlachthof fuhr. Fahrer blond, Kurzhaarschnitt, weiterer Mitfahrer.

> 14.00 Uhr: HWG Walz beobachtet, wie eine Person mit blutverschmiertem Arm von der Theresienwiese kommend auf der Karlsruher Straße in einen blauen Pkw (normale Limousine) einsteigt. (Spur 231)

> 14.25 Uhr: HWG Kurt beobachtet im Wertwiesenpark, wie eine blonde, männliche Person hektisch und gehetzt versuchte sich vor dem in der Luft kreisenden Polizeihubschrauber zu verbergen.

> 14.30 Uhr: vertraulicher HWG beobachtet, wie eine männliche Person in der Sontheimer Straße in Heilbronn mit blutbeschmiertem Arm in einen dunkelblauen Audi 80 mit MOS-Kennzeichen „gehechtet ist. Der Fahrer, der sein Gesicht verbarg (offensichtlich nicht gesehen werden wollte) rief dem auf das Auto zu laufenden Mann noch die Worte „dawei, dawei“ (phon. Russisch= schnell schnell) zu. (Näheres hierzu siehe Spur 22) Der Pkw wendete nach Zustieg der blutbeschmierten Person auf der Sontheimer Straße und fuhr mit quietschenden Reifen (Beschleunigungsspur war sichtbar) Richtung Sontheimer Brücke.

> 14.30 Uhr: anonymer HWG meldet am 24.02.2009, dass er auf dem Fußweg aus dem Wertwiesenpark heraus in Richtung Ausgang Sontheimer Brücke von einem blonden Mann angerempelt und überholt worden sei. Dieser Mann sprang kopfüber an der Sontheimer Brücke in einen dort langsam fahrenden dunklen Pkw unbekannten Typs (Japaner oder Franzose) auf den rechten Rücksitz. Der Pkw war schon mit dem Fahrer und mit einer weiteren Person auf der Rückbank besetzt.

Bei fast allen Aussagen soll es sich um jüngere männliche Personen mit blonden oder dunkelblonden Haaren gehandelt haben.

In der Aussage Cetinkaya (Hafenstraße) und der vertraulichen Aussage wird explizit von Russen gesprochen.

Nochmal der Todesfall Arthur Christ.

„Unter der Annahme, dass CHRIST in irgendeiner Weise am Polizistenmord in Heilbronn beteiligt war (Mitwisser, Schmieresteher) könnte sich sowohl für einen Suizid als auch für ein Tötungsdelikt Motive erkennen lassen.

Ein in die Wege geleiteter Datenabgleich CRIME Soko Parkplatz mit CRIME EG Eiche ergab 11 sogenannte Kreuztreffer, die im Einzelnen noch verifiziert und im Detail bewertet werden müssen.„

Mit Datum vom 26.08.2010 kommen die Ermittler zu dem Schluß, daß die Akten Ringalarm Schrott sind, das sie unvollständig sind, teilweise nicht in die EDV eingegeben oder verschollen.

S. 334/335/336

„Es sind handschriftliche und „elektronisch“ verfasste Listen vorhanden.

Zum Teil existieren beide von derselben Kontrollstelle, jedoch fehlen manchmal die „elektronischen“ und manchmal die handschriftlichen Listen.

Die Listen sind beschriftet mit Kontrollörtlichkeit, aufnehmenden Beamten, amtlichen Kennzeichen, sowie den Zeiten der Kontrollen und teilweise auch den Personalien der Fahrzeugführer und Fahrzeuginsassen.

Des Weiteren sind Listen mit Personalien von Passanten oder Schaulustigen erfasst.

5. Bewertung

Auf Grund der nicht eingegebenen Kennzeichen ist nicht nachvollziehbar, welche Ringalarm- und Kontrolllisten vollständig erfasst sind und welche nicht.

Bei der Recherche ist daher nicht gewährleistet, dass alle Kennzeichen als Datengrundlage zur Verfügung stehen. Dies kann dazu führen, dass Zusammenhänge nicht erkannt werden können.

6. Maßnahmen

Alternative 1:

– Komplette Neuerfassung aller vorhandenen Ringalarm- und Kontrolllisten in der Kennzeichendatei der Soko Parkplatz, sowie die Erfassung der kontrollierten Schaulustigen und Passanten in CRIME.

Alternative 2:

– Erfassung der nicht eingegebenen Kennzeichen in der Kennzeichendatei der Soko Parkplatz, sowie die Erfassung der nicht eingegebenen kontrollierten Schaulustigen und Passanten in CRIME.“

Ab Seite 360 werden Zeugen des Tattages nach relevanten Fluchtautos zusammengefaßt. Als verdächtige Automarken tauchen Audi und Mercedes auf, aber auch Golf und BMW.

Die Akte vom 07.02.2012 faßt den Erkenntnisstand bezügliche litauische Spur Zigarettenschmuggel zusammen. Frau Rieger legt sich die Karten.

S.378

„Ausgangslage

Am 17.10.2009 ging bei der SOKO Parkplatz ein Hinweis ein, wonach die möglichen Tatverdächtigen des Polizistenmordes im „Milieu russischer Zigarettenschmuggler“ zu suchen sind. Im Zuge weiterer Vernehmungen richtete sich der Tatverdacht (u.a.) gegen Stanislav BARABAS (näheres bekannt).

Ergebnis / Bewertung

Das Ermittlungsverfahren gegen BARABAS wurde beim ZFA Stuttgart / StA Stuttgart bearbeitet. Weitere Erkenntnisse liegen hier nicht vor.“

Die gut für Vergleichszwecke erfaßten Spuren der Tatmunition wurden zum Abgleich Polizeibehörden verschiedener Länder übermittelt, erbrachten in einem ersten Anlauf jedoch keine Treffer.

In der Akte vom18.01.2012 ist dann das Ermittlungsnarrativ enthalten.

S. 381

„Die Maßnahme 335 wurde nach dem Bekanntwerden des Zusammenhangs von Polizistenmord in Heilbronn mit der Mordserie des NSU zurückgestellt. Die beabsichtigte neue Anfrage unterblieb. Ermittlungen zu etwaigen weiteren Straftaten, die mit den Tatwaffen des Polizistenmordes begangen wurden, liegen nicht mehr in der Zuständigkeit der hiesigen Dienststelle.

Albrecht, KHK“

In diesem Falle ist interessant, daß Bosnien schon 2007 die Anfrage erhielt, Kosovo, Kroatien und Serbien allerdings nicht. Die sollten erst 2012 eine Abformung der Tatmunition zwecks Spurensuche erhalten.

Der tabellarischen Aufstellung kann man dann noch entnehmen, daß es in einigen Ländern Zeitlimits für die Aufbewahrung der Abformungen gibt. In Österreich oder der Schweiz werden die Muster 2017 vernichtet werden. Frankreich verfügt über keine zentrale Tatortmunitionsdatei.

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so mühsam ist Aktenrecherche…

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Die Handy-Auswertung beim Polizistenmord ergab keine Widersprüche

Fassen wir kurz zusammen:

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Es ist nicht sicher, welches Telefon Michele Kiesewetter nutzte: Ein LG 7050, silber mit Stummelantenne, oder das neue Nokia 6111 in rosa. Oder beide.

WURDE KIESEWETTERS HANDY MANIPULIERT? WARUM FEHLT DIE SPURENAUSWERTUNG ZUM HANDY?

Was mit diesem Handy zwischen Auffindung und Übergabe an die Auswertung passierte, das wissen wir nicht.

Ein Geschmäckle hat die Sache aber schon: Die Auswertung auf Fingerabdrücke fehlt, die Bestimmung auf fremde DNA fehlt ebenfalls. 

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Im gesamten Streifenwagen gab es keine Fingerabdrücke der angeblichen Besatzung Kiesewetter und Arnold, noch nicht einmal am Lenkrad.

DIE AUSWERTUNG DES DIENSTHANDYS GING VERLOREN, UND WEITERE TATORT-“PANNEN” BEIM POLIZISTENMORD

Das soll uns mal jemand vormachen, wie man Handys und Funkgeräte Fingerabdruck-frei und trotz Blutspritzern drauf DNA-frei in einen Streifenwagen legt.

Nirgendwo im BMW waren Fingerabdrücke von Fahrerin und Beifahrer.

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Es ist völlig unklar (und wurde in den Akten verschleiert), woher der Eintrag „Adolf Heilig, Haftbefehl“ in einem der Notizbücher stammte.

WAS TRUGEN KIESEWETTER UND ARNOLD AM KÖRPER? WOHER KAM DAS NOTIZBUCH?

Wo sind die Gegenstände aus Michele Kiesewetters Hemdtasche?.

Wo ist das Notizbuch mit dem Eintrag “Adolf Heilig Haftbefehl”?

Wo ist ihre Geldbörse? Wo sind die Kugelschreiber etc. ?

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Es wurde im Gegenteil nahegelegt, dieser Eintrag stamme vom Todestag. Stimmt nicht.

Der Eintrag stammt von 2006.

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Diese Unstimmigkeiten wecken den Verdacht einer Manipulation zeitnah nach dem Mord:

HEILBRONN: WURDE KIESEWETTERS HANDY AUSGETAUSCHT?

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4 Jahre später erst tauchte ein Beleg für das silberne Handy mit Stummelantenne auf.

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Auch der Laptop war blitzblank, ohne jedes Dokument, kein einziges Schreiben drauf, nichts:

LAPTOP UND EMAIL-KONTO MICHELE KIESEWETTER: OHNE BEFUND, WEIL NICHTS DA.

shelly84@yahoo.com wartet noch auf einen Hacker 😉

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Der Mann am Trafohäuschen vor und nach dem Mord konnte nicht identifiziert werden:

Wer lungerte da sowohl vor der Tat als auch nach der Tat am Trafohäuschen herum, und wurde sowohl als Phantombild beschrieben, als auch vom Taxifahrer Mustafa Kandil als “junger Mann” beschrieben?

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to29-30 ergebnisse

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Ob es sich um Arthur Christ oder gar um Florian Heilig handelt bleibt somit Spekulation. 

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Näheres dazu, auch zum rätselhaften Tod der Krankenpflegerin Pawlenko hat @anmerkung beigesteuert:

MORD UND MORDVERSUCH IN HEILBRONN – EINE ANNÄHERUNG TEIL 1

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Der 2. Teil erscheint noch heute.

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WAS IST 72410 ? WARUM PASSEN DIE LISTEN NICHT?

Könnte was mit Bluetooth zu tun haben, oder mit GSM-Ortung, Genaues weiss man nicht, weil es nie ermittelt wurde, warum die Netzbetreiber-Listen nicht mit den Handydaten des Nokia 6111 übereinstimmten.

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Das gilt für die Anrufzeiten, die Anrufer überhaupt, und für die SMS ebenfalls.

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AUF KIESEWETTERS HANDY WAR KEINE EINZIGE SMS…

…weder im Gerätespeicher noch auf der SIM-Karte.

Die Widersprüche wurden weder benannt noch gar aufgelöst. Sie wurden ignoriert.

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Herr Aust, wie war das doch gleich?

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schlampig

screenshot aus “Heimatschutz”

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Wer wollte dem widersprechen?.

Beantwortet aber auch nicht die Frage nach dem “warum”. Warum wurde vom 1. Tag an derart schlampig ermittelt?

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Der zusammenfassende Auswertevermerk in Gänze:

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1 2 3 4 5 6 7

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Lieblingssatz daraus:

Sämtliche auf dem Mobiltelefon KIESEWETTER und der SIM-Karte enthaltenen
Daten (Telefonbuch/SMS-Verkehr u.a.) wurden von KOK Schwarz erhoben.
Ebenfalls wurde der gespeicherte SMS-Verkehr ausgelesen und auf CD gebrannt.
Siehe Auswertebericht KOK Schwarz vom 01.05.07.

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Was für Komiker! Es gab keine einzige SMS im Handy und auf der SIM.

Oder etwa doch, bis man sie löschte?

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Auf Kiesewetters Handy war keine einzige SMS…

…weder im Gerätespeicher noch auf der SIM-Karte.

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Der Ordner 6 kann nicht veröffentlicht werden, weil er voller persönlicher Daten ist.

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ordner6-rücken

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Beim Auslesen des Handys Nokia 6111 wurde festgestellt, dass es keine SMS gab.

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ordner6

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Es wurden aber SMS gesendet und von der Telekom aufgezeichnet, noch nach dem Tod:

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sms-liste-2stundenabziehen

2 Stunden abziehen, das sind GMT-Zeiten.

sms-gesendet-2stundenabziehen

gesendete SMS, 2 Stunden abziehen ! GMT.

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Wie kann es sein, dass auf dem Gerät und auf der SIM-Karte beim Auslesen keine einzige SMS gefunden wurde?

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Falls jemand meint, die SIM wäre gar nicht dabei gewesen:

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telefon-sim-adressen

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Im Gerät waren 81 Namen im Telefonbuch gespeichert. Martin Arnold mit Nummer 81.

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anruf 15-26

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Sachkundige Kommentare sind erwünscht.

Das Handy war eingeschaltet, so sagen die Zeugen es aus. Wann es ausgeschaltet wurde ist nicht bekannt. Bei der Auslesung war der Akkukontakt gebrochen.

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Was ist 72410 ? Warum passen die Listen nicht?

Kurze Frage an die Leserschaft !

Das hat die Telekom geschickt:

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telekom

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daten2

vorletzter Eintrag: 72410. Was ist das?

drittletzter Eintrag: 15:26, 491760000443, das ist eine SMS-Zentrale von O2.

http://www.telespiegel.de/html/sms-kurzmitteilungszentralen.html

(Manche sagen, das sei ein Anruf von Thomas Bartelt, BFE-Boss)

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„Tom“ hat laut Geräteauslesung Nokia 6111 angerufen:

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tom

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Warum steht der Anruf nicht in der Telekomliste?

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Serap hat 2 Mal angerufen laut Geräteliste:

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serap

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Aber laut Telekom-Liste hat sie nur einmal angerufen: 6 Sekunden Abstand…

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serap-telekom

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Und was ist mit Dome:

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dome

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dome-telekom

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Und mit Mutsch?

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mutsch

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mutsch-telekom

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Wer löst das Rätsel ?

Warum stimmen die „Entgangene Anrufe“ laut Geräteauswertung nicht mit den Netzdaten überein, das würden wir gerne wissen.

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Wer kann helfen?

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Mord und Mordversuch in Heilbronn – eine Annäherung Teil 1

Gastbeitrag von @anmerkung

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heilbronn_ordner_34_aktendeckel

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Man kann sich auf verschiedene Arten der Entschlüsselung des Mordes an der Polizistin Michelle Kiesewetter und des Mordversuches an Martin Arnold widmen. Eine ganz direkte wäre, den ehemaligen Staatsschützer Clemens Binninger zu fragen, was es in dem Fall zu verbergen gibt, warum der Mord nicht aufgeklärt werden darf.

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/10/27/als-edathy-und-binninger-das-auffliegen-des-spitzels-starke-verhinderten-16-5-2013/

Das fällt aus, also eine Antwort, insofern bleiben nur zwei Möglichkeiten übrig. Die eigene Phantasie zu bemühen und / oder die Akten zur Hand zu nehmen und in jenen nach Spuren zu suchen, wieso auch siebeneinhalb Jahre nach dem Mord nichts passiert ist.

Zumindest das ist leicht erklärt. Die Ermittlungen wurden am 4. November 2011 eingestellt. Sicherlich nicht genau an dem Tag, aber zeitnah zu den damaligen Ermittlungen in Stregda und Zwickau.

Wurden sie wirklich eingestellt? Nicht so ganz, denn ein tapferes Häuflein aufrechter Indianerinnen glaubt den Versicherungen des nicht ermittelnden Generalbundesanwaltes und der Politik nur wenig und ist weitaus besser über den Sachstand informiert als die Prozeßbeteiligten am Münchner Oberlandesgericht.

Wir wollen an einem Beispiel des riesigen Aktenberges deutlich machen, warum die Beurteilung des Mordanschlages so immens schwierig ist. Wir greifen uns dazu den Ordner 34 der Aktensammlung zu Heilbronn heraus.

Für das Verständnis der folgenden Darlegungen sind einige Vorüberlegungen notwendig.

Auch viereinhalb Jahre nach der Tat, im Herbst 2011, waren die Täter von Heilbronn noch nicht dingfest gemacht. Die SoKo „Parkplatz“ hat einen immens hohen Aufwand betrieben, doch keine annähernd über 90prozentige Spur zu den Tatverdächtigen, auch wenn erfolgversprechende Ansätze durchaus vorhanden waren.

Dann kam der 7.11.2011 in der Jubelschrei von Polizeidirektor Menzel „Wir haben die Schweine, die unsere Michelle“ umgebracht haben. Die Aussagen des Polizisten auf der Pressekonferenz zu den Ereignissen in Stregda trieben einigen hochrangigen Beamten des Landes Baden-Württemberg die Schweißperlen auf die Stirn, denn Menzel hatte die Dienstwaffe von Arnold auf der Pressekonferenz unterschlagen, vergessen, für nicht erwähnenswert gehalten. Das LKA in Stuttgart meldete Protest an. Am Nachmittag desselben Tages wurde dann auch Arnolds Dienstwaffe als im Wohnmobil gefunden verkündet. In Stuttgart, nicht in Erfurt.

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7 Waffen! Es waren dann aber 8. Welche fehlte? Na die vom Arnold. Glauben Sie nicht? Hören Sie genau zu! 7 Waffen. Arnolds Dienstwaffe wurde von Stuttgart „nachgemeldet“ am selben Tag!

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Es gilt das Motto: Wer die Pistole mitbringt, der darf sie auch verkünden?
(das ist nicht so witzig, wie es vielleicht klingen mag…)
sicherungsblog.wordpress.com/2014/10/12/die-waffen-findungs-manipulationen-beim-nsu-phantom-eisenach/
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eisenach waffen

(einschub fatalist samt Video)

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Nun gab es ein fürchterliches Dilemma im Ländle. Die Kernermittler der SoKo und eingeweihte Politiker wußten, daß das horrender Stuß war, was der Menzel in die Mikrofone geplappert hat. Sie hätten diese mediale Aufruhr am liebsten ungeschehen gemacht, denn es würde ihnen noch zu einem heftigen Problem gereichen.

Insofern ist es kein Wunder, daß hinter den Kulissen eine hektische Betriebsamkeit einsetzte, wie man diesen polizeilichen Fauxpas vergessen macht. Erstens indem Menzel kein Innenminister Thüringens oder hochrangiger Polizeibeamter des Landes wurde. Er wurde fortan zum Schweigen verdonnert und log sich so gut es ging, durch alle politischen und gerichtlichen Instanzen.

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Der eigentliche Clou war dann die am 11.11. pünktlich zum Karnevalsauftakt erfolgte Verkündung der ultimativen deutschen Mordwaffe seit dem Bau der Autobahn, der Ceska 83, die von unbekannten Polizisten im Schuttberg der Frühlingsstraße gefunden wurde.

Das ist insofern von Bedeutung, da die Dienstwaffen der beiden Polizisten immer noch Erwähnung fanden, aber angesichts der Ermordung türkischer Mitbürger, ersatzweise auch Griechen, alsbald in Vergessenheit gerieten, so wie gewünscht.

Am 12.11. gründete dann der Spiegel im Einvernehmen mit BKA, GBA und BfV den NSU, um dem auf eine überlebende Person geschrumpften Trio zehn Morde, zwei oder 3 Bombenanschläge, mehr als 1 Dutzend Banküberfälle und diverse Ideologie-Delikte anzuhängen, von denen bis zum heutigen Tag nicht ein einziger belegt, schon gar nicht forensisch oder durch Zeugen bewiesen ist.

Genau das ist die Zwickmühle, in der sich Politik, staatliche Anklage und Medien befinden. Es geht nichts voran. Es schleppt sich so hin. Und alle machen mit.

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Niemanden aber ist aufgefallen, daß der Mordanschlag von Heilbronn nach dem 11.11.2011 ganz schnell wieder in den Hintergrund gedrückt wurde. Er ploppt in den Medien ab und zu auf, aber das Interesse daran ist aus Sicht der Stuttgarter Staatskanzlei erfreulich gering.

Schlußendlich muß man noch ein Bild vor Augen haben, um zu verstehen, warum der Heilbronner Mordanschlag klein gehalten werden soll. Es ist die Auffindesituation der beiden Dienstwaffen.

Dem offiziellen Vernehmen nach lagen sie wie auf einem Präsentierteller im ausgebrannten Wohnmobil, eine auf dem kleine Tisch unter dem Brandschutt, die andere offen sichtbar in der Naßzelle des KFZ. Sie lagen nicht in einer Schublade, in einem Versteck, waren nicht im Holster am Mann. Nein, wie ein Weihnachtsgeschenk mit rotem Schleifchen drapiert, so wurden diese Waffen den Fotografen der Kriminaltechnik präsentiert.

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mk-tisch arnoldhk

fingerabdruckfrei aufgefunden wie alle Waffen des „NSU“ inkl. Selbstmordwaffe.

Wer macht denn sowas?

Gute Frage. Das machen Leute, die entweder genug Geld haben und auf die ausgelobten 300.000 Euro zur Aufklärung des Mordes verzichten können oder aber bei Einforderung der Geldsumme für lange Jahre im Gefängnis verschwinden würden.

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heilbronn_ordner_34_s_168_belohnung

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Kommen wir nun zu Band 34 der Akte Heilbronn und widmen uns einer Übersichtsaufnahme.

Zu Tathypothesen können wir uns mangels der Kenntnis der gesamten Akten nicht äußern, schon gar nicht zu präferierten, denn das ist Aufgabe der Polizei, solche auszuarbeiten, die Spuren zu verfolgen und die Täter festzunehmen. Wir können aber ob der in der Akte enthaltenen Aussagen unsere Phantasie spielen lassen, was alles im Bereich des Möglichen liegt. Das ist nicht weiter schwer, denn es handelt sich um die üblichen Verdächtigen und etwas mehr.

– Beziehungstat im privaten Umfeld
– Beziehungstat im engen dienstlichen Umfeld (BFE)
– Beziehungstat im weiten dienstlichen Umfeld (verdeckte Ermittler für BKA, LKA oder Verfassungsschutz)
– Racheakt der örtlichen Rauschgift-Mafia
– Spontantat von Verbrechern zur Abwehr einer unmittelbaren „polizeilichen Gefahr“
– lokales kriminelles Milieu

Die ersten drei Tathypothesen, Mordanschlag aus den Kreisen der Polizei heraus, werden in dem Band nicht behandelt. Kollegenmord klammern wir im folgenden also aus, auch wenn er möglicherweise in anderen Akten ausführlich behandelt wird.

Der Ordner 34 umfaßt als Sammelordner verschieden Spurenkomplexe, die wesentlich den drei letztgenannten Tathypothesen zuzuordnen sind, zusätzlich jene Spurenlage, die dem sogenannten Wattestäbchen-Phänomen zuzuordnen sind. Man wird sich erinnern dürfen, daß eine unbekannte weibliche Person uwP mordend, diebstählend, raubend, Autos stibiezend usw. durch Deutschland zog, an hunderten Tatorten ihre DNA hinterließ, bis sich herausstellte, daß es die Spurensicherer waren, die mit verunreinigten Wattestäbchen DNA-Proben erfaßten.

Diese Trugspuren werden in der Akte eliminiert, so nicht doch eine möglicherweise wichtige dahinter steckt, und aus dem Fall Heilbronn ausgeklammert, da sie ein Irrweg sind.

Im wesentlichen behandelt die Akte folgende Kernaussagen.

Es wird eine umfangreiche Analyse der Funkzellenabfrage vorgenommen. Die Trefferzahl war immens, der Aufwand zur Erfassung in durchsuchbaren Datenbeständen hoch. Unterm Strich ist allerdings nur sehr wenige Treffer erwähnenswert. Eine Person, die bei der Filterung der der Mobilfunkdaten eruiert wurde, sieht dem Phantombild ähnlich, das Martin Arnold erstellt hat.

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/09/02/martin-arnold-hat-chico-2009-identifiziert-man-stellte-das-verfahren-2010-ein/

Man muß sich verdeutlichen, daß dieser Vorgang erst mit Datum vom 16.06.2011 abgeschlossen war.

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arnold_7_s_204_phantombild

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Das Fazit ist deprimierend:

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heilbronn_ordner_34_s_275_fazit_funkzellenabfrage

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„Bei den oben bereits genannten 2 Anschlussinhabern wurde eine gewisse Ähnlichkeit zu dem Phantombild Nr. 7 der SoKo Parkplatz festgestellt. Diese wurden in den Spuren 4821 und 4822 abschließend bearbeitet ohne weitere Erkenntnisse zur Tat oder Täter zu gewinnen. Die detaillierten Ergebnisse sind in der jeweiligen Spur abgelegt.

Als Fazit kann ausgeführt werden, dass ohne das Vorliegen weiterer Verdachtsmomente zu einzelnen Rufnummern oder Personen eine Bearbeitung der insgesamt verbliebenen 31 Treffer nicht sinnvoll erscheint. Auch der nun vorliegende Reihenbeschlusses für die DNA-Erhebung ändert an dieser Aussage nichts.“

Die Funkzellenabfrage hat keine Hinweise auf die Anwesenheit von Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe ergeben.

„Mit dem Auftauchen der rechtsradikalen Terrorgruppe um den Uwe MUNDLOS, Uwe BÖHNHARDT und der Beate ZSCHÄPE wurden auch die hierbei bekannt gewordenen Telefonrufnummern mit dem Datenbestand der SoKo Parkplatz verglichen. Es konnten aber keine Treffer erzielt werden.

Der komplette Datenbestand der SoKo Parkplatz wurde zu weiteren Vergleichszwecken an das BKA übermittelt.“

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heilbronn_ordner_34_s_098_keine_treffer_bmz_funkzellenabfrage

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Eine nächster Spurenkomplex befaßt sich mit der Auswertung jener Daten, die bei Ringalarm 30 erfaßt worden sind. Hier können nur die bekannten Fakten wiederholt werden. KFZ-Kennzeichen, die auf eine Beteiligung von Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe bzw. deren Nähe zum Tatort belegen könnten, sind in den Datenbeständen nicht gefunden worden.

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/19/update-heimatschutz-der-listentausch-des-heilbronner-nsu-wohnmobils/

Die Daten der Kennzeichenerfassung Ringalarm 30 sind außerordentlich mangelhaft und müssen noch einmal erfaßt werden.

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heilbronn_ordner_34_s_327_daten_ringalarm_mangelhaft heilbronn_ordner_34_s_328_daten_ringalarm_mangelhaft

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In einer sehr akribischen Arbeit wurden Zeugenaussagen von Zivilisten in einem Zeitraster erfaßt, um sich so einen Überblick über die Geschehnisse vor der Tat, während und danach zu verschaffen. Die erfaßten Aussagen wurden in das Raster eingetragen als auch tabellarisch notiert.

Aussagen von Polizisten sind in diesem Raster nicht enthalten. Siehe oben.

Die wichtigsten Kriterien für die Erfassung waren u.a.:

– sie haben jemanden am Tatort gesehen
– sie haben blutverschmierte Personen gesehen
– sie haben jemandem mit Auto flüchten sehen
– sie haben Polizeifahrzeug am / in Nähe Tatort gesehen
– sie haben Schußgeräusch / Knallgeräusch gehört
– sie haben andere Personen am Tatort gesehen

Aus den erfaßten Zeugenaussagen lassen sich zwei Täterhypothesen rauslesen. Russen-Mafia oder Zigaretten-Mafia. Das kann das gleiche sein, muß aber nicht zwingend.

Im Zusammenhang mit der Hypothese, daß Jugendliche am Tatort Dinge sahen, die sie nicht hätten sehen dürfen, sei erwähnt, daß dies aus den erfaßten Zeugenaussagen nicht hervorgeht. Keiner der Zeugen hat Jugendliche am Tatort geschildert.

Trotzdem nimmt der 2009 tödlich verunglückte Arthur Christ einen breiten Raum in der Akte ein, weil es mögliche Kreuzverbindungen zum Polizistenmord gibt. Das Fazit gab dann nichts her.

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/16/mutmasslicher-augenzeuge-des-polizistenmordes-verbrannte-in-seinem-auto/

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heilbronn_ordner_34_s_122_123_arthur_christ

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„Ergebnis / Bewertung

Insgesamt war es nicht möglich, durch diese Maßnahme weitere Ermittlungsansätze oder Erkenntnisse zu gewinnen.
Aufgrund dem Ereignissen des 04.11.2011 in Eisenach/TH werden keine weiteren Maßnahmen mehr durchgeführt.“

Wenn man den Ordner 34 in wenigen Worten zusammenfassen soll, dann ist es ein sehr ernüchterndes Ergebnis.

Sie haben nur einen einzigen echten Zeugen, und zwar den Auffinder der beiden Polizisten.

Alle (!) anderen Zeugen haben im Grunde nichts gesehen und nichts gehört, vermeinen aber, etwas gesehen oder gehört zu haben. Das ist wirklich so. Aus diesem Gewusel sehr unsicherer Aussagen müssen die Ermittler Diamanten fischen. Das ist eine Heidenarbeit.

Auch wenn sie eine akribische Zeitleiste mit Knallgeräuschen, Polizeifahrzeugsichtungen, Personenbewegungen, Flucht im Auto und blutverschmierten Personen angelegt haben, läßt sich keine Tathypothese daraus ableiten, auch kein Vortat- bzw. Nachtatgeschehen.

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heilbronn_ordner_34_s_295_zeitraster_zeugenaussagen

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Es gibt von ca. 13:45 Uhr bis etwa 14:17 Uhr, Eintreffen der ersten Polizeistreife am Tatort, im Grunde ein schwarzes Loch, in das kein Licht eindringt. Auch 2012 nicht.

Laut dieser Akte wissen sie nicht, was in dieser halben Stunde passiert ist. Auch die Ermittler müssen sich heftig ihrer Phantasie und jahrelangen Berufserfahrung bedienen, um die Spreu vom Weizen zu trennen.

Einen Haufen Stroh wollen wir dem lesenden Volk nicht vorenthalten. Enthemmte Nazis kommen in der Akte nicht vor. Die waren es vermutlich nicht, denn wenn sich eine Spur nach solcher Species ergeben hätte, wäre sie auch verfolgt worden.

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Ende Teil 1

Laptop und Email-Konto Michele Kiesewetter: Ohne Befund, weil nichts da.

shelly84@yahoo.com lautete eine Mailadresse von ihr, das wissen wir bereits:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/09/01/kein-aufgesetzter-schuss-in-heilbronn-keine-blutverschmierten-morder-shelly84yahoo-com/

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Dort steht eigentlich alles zum Thema Mailkonto, und dass es auf dem Laptop keine persönlichen Dokumente gab, und auch kein Mailprogramm oder gar Mails.

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Vielleicht hat sie nicht gemailt, oder sie hat das via Handy gemacht, wissen wir nicht. Ob sie einen anderen PC dazu nutzte, das wissen wir auch nicht. Man hat da nicht wirklich intensiv ermittelt. Wie bei den SMS auf dem Handy Nokia, es wurde sich überhaupt nicht gewundert, dass das Nokia 6111 „blitzeblank war“: Alles gelöscht.

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Beim Laptop war das ähnlich: Kein einziges Schreiben drauf, keine Kündigung eines Handyvertrages, kein Schriftverkehr zu Mietvertrag Wohnung etc pp. Klinisch rein.

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lp3

lp4

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Kurz vor ihrem Tod hat sie das Passwort geändert, Manuel (Balitsch)… wozu, wenn nichts drauf war ? Vielleicht hatte sie vorher „Dome„, nach Dominik Weigand, und der war längst Geschichte? Dann stimmte aber die Geschichte von der gemeinsamen Wohnung in Karlsruhe samt Versetzung zur Patentante ebenfalls nicht. Womit wir wieder beim verliebten Hörms wären, siehe voriger Blogbeitrag dazu.

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Man muss meiner Meinung nach zwingend davon ausgehen, dass dieser Laptop nicht der einzige genutzte Computer war.

Man hat aber einen zweiten, ggfs. mitbenutzten PC gar nicht erst gesucht.

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lp5

nichts persönliches

lp6

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lp1

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Es gibt von diesem Laptop Acer Aspire kein Foto. Das kennt man vom Acer Aspire aus dem Wohnmobil Eisenach. Dort ist das ebenfalls so. Auswertungen ohne Asservatenfotos scheinen der Normalfall zu sein…

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Als dieser Laptop schliesslich ohne Mitteilung des Passwortes bei der Familie ankam, liess die Familie ihn von einem Fachkundigen starten. Er war leer.

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anette gegenstände

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Herr Aust, wie war das doch gleich?

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schlampig

screenshot aus „Heimatschutz“

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Wer wollte dem widersprechen?.

Beantwortet aber auch nicht die Frage nach dem „warum“. Warum wurde vom 1. Tag an derart schlampig ermittelt?

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Der Ordner 6, Umfeld Kiesewetter, ist damit vorerst erledigt. Ordner 7 und 8 betreffen Martin Arnold. Die kommen dann demnächst.

Vorher müssen wir uns allerdings noch um das hier kümmern:

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to29 person to30

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Wer lungerte da sowohl vor der Tat als auch nach der Tat am Trafohäuschen herum, und wurde sowohl als Phantombild beschrieben, als auch vom Taxifahrer Mustafa Kandil als „junger Mann“ beschrieben?

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taxi sichtung FH---

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Davon habe ich bereits mehrfach gebloggt, die Soko nahm das wesentlich ernster als die Blogleser es taten.

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ac5

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Anfang 2009 verbrannte ein Lehrling mit seinem Auto, Benzin war im Spiel.

18-jähriger Weinsberger starb an Verbrennungen (28.01.09)

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Russlanddeutscher. Arthur Christ. Von wo und wann kam Familie Heilig nach Deutschland? Spätaussiedler?

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http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/16/mutmasslicher-augenzeuge-des-polizistenmordes-verbrannte-in-seinem-auto/

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Kannten sich Florian Heilig und Arthur Christ, die beide im Auto verbrannten?

Das Dossier zu Heilbronn ist recht umfangreich. Man darf davon ausgehen, dass der Ländle-PUA mangels Zeit und mangels Willen die offenen Fragen nicht wird klären können.

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Sie werden sich sicher mit dem Putin befassen. Ausführlich.

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putin

Das der weder eine Tagebuchnummer hat, noch eine Polizeidienststelle, dafür aber eine Signatur von vor 2007, was macht das schon?

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Hauptsache ein Russe, lol.

Heilbronn: Wurde Kiesewetters Handy ausgetauscht?

Es geht immer noch um dieses Foto am Tatort:

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/22/wurde-kiesewetters-handy-manipuliert-warum-fehlt-die-spurenauswertung-zum-handy/

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handy yt

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Detail aus der Akte:

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handy nicht rot

bzw.:

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detail mk

2 mal vorhanden.

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Michele Kiesewetter hatte seit November 2006 ein neues Handy:

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hug handy

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6111pink Nokia 6111

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In der Wohnung wurde gefunden:

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handy nokia 6111

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Ein neuer Vertrag, daher hatte Kiesewetter 2 Handys in Betrieb, eine gewisse Zeit lang jedenfalls.

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Vorher/nebenbei hatte sie ein LG 7050 ?

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handy g7050

Möller heisst der Munitionsverwechsler 7,62 Tokarev versus 7,65 Browning. Uwe Möller, Kripo Saalfeld.  „Zusammenhang Heilbronn mit bundesweiten Türkenmorden“ wäre das Stichwort dazu, 2007 von Onkel Mike geäussert.

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Es gab da offenbar vorher ein LG 7050, erschienen 2004 auf dem Markt, welches so gut wie möglich in den Akten versteckt wurde ?

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lg-7050-2

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Ist das das Handy mit der Stummelantenne auf den Fotos ganz oben?

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Das Samsung Handy, von dem das LKA fantasiert, dürfte die Digitalkamera gewesen sein.

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anette gegenstände

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Ein altes Nokia-Handy flog dort auch herum: O 12. Das LG 7050 ist das wahrscheinlichere Zweithandy, und es fällt beim Nokia-Handy die fehlende Typangabe auf. Alles recht unscharf, recht unklar. Absicht oder Schusseligkeit des LKA ?

Das Nokia dürfte unausgewertet an die Familie gegangen sein, siehe die Äusserung von Onkel Mike dazu… Asservatenaufkleber drauf, aber keine Auswertung erfolgt.

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6-9

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„Peggy“, die Heimatfreundin Peggy Porsche-Neupert, befragte man gründlich erst 2011.

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peggy medien

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Dreckspresse.

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brief 2 ohne peggy brief thomas und peggy

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Merkwürdig, dass im Asservatenverzeichnis das Schreiben von „Peggy“ fehlt. Thomas Wurst oder Thomas Bartelt, das ist nicht bekannt.

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Die Halbschwester erwähnte TB am 3.8.2011, erstmalig:

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ina k tb

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Von den Kollegen war Dergleichen nie zu hören… Chorpsgeist… ?

Mein Chef hiess nie „Tom“ im Telefonbuch, seltsam vertraute Beziehungen in dieser Einheit BFE 523.

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Offenbar suchte das LKA nach den Privatnummern der am Tatort anwesenden Kollegen, die 4 Ordner Vernehmungen sind voller solcher Fragen. Bestimmt 30 Mal gestellt, diese Frage. 2010/2011…

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@anmerkung dazu:

Zu den Handyanrufen gäbe es eine Erklärung aus Ordner 34. Die Frage nach den Anrufen am 25.04.2011 wird erst in den Vernehmungen ab ca. 2010 so ziemlich jedem gestellt. Das hat damit zu tun, daß sie erst 2009/2010 die Unterlagen zur Abfrage der Funkzellen soweit fertig hatten, daß sie mit dieser Datenbank arbeiten konnten.

Ab S. 96. Ist der Zwischenbericht enthalten.

S. 99

„Außerdem wurden mit Beschluss vom 26.04.2007, Az.: 32 Gs 6703/07 die Verbindungsdaten der Mobiltelefone Martin Arnold (Rufnummer 01636276653), Michele Kiesewetter (Rufnummer 016094760048) sowie des dienstlichen Mobiltelefons, Rufnummer 01733280442, erhoben.“

Hier fehlt also ein Handy, wenn Kiesewetter zwei hatte. Oder sogar drei, wenn das der Mutter mit eingerechnet wird.

Weiter heißt es im Text.

„Zum professionellen Umgang mit dieser riesigen Datenmenge sind spezielle sog. Auswertetools wie zum Beispiel Analyst Notebook oder Infozoom nötig. Die ins-gesamt über 743.000 Datensätze bestehen in der Regel aus zwei Rufnummern (A- und B-Nummer, wobei sich mindestens ein Teilnehmer in der Funkzelle befindet).“

Das ist das Problem, die Datenmenge ist zu groß. Sie wissen nicht, wonach sie suchen sollen.

Den Bestand an Arbeitsdaten können sie auf 424.384 eindampfen (S. 100)

„Innerhalb der tatrelevanten Zeit von 13:50 Uhr – 14:40 Uhr liegen 7.480 Gesprächsverbindungen vor. Hierin sind circa 200 Servicenummern enthalten, die aus der Funkzelle Heilbronn heraus kontaktiert wurden. Außerdem gibt es circa 1.500 Festnetznummern, die von einem Mobiltelefon aus kontaktiert wurden. Bei 260 Verbindungen erscheint keine Gesprächspartnernummer und insgesamt kommen circa 90 ausländische Rufnummern vor.“

Ich halte 13:50 für viel zu spät, denn wenn sie auf die Theresienwiese bestellt wurden, kann das über Handy, diese 2m-Funke oder mündlich erfolgt sein.

Den Suchraum auf 13:30 vergrößern, vergrößert aber die zu durchsuchende Datenmenge immens.

Die Erklärung für die Handyfrage findet sich dann in einer Vorlage für andere Kollegen, die auch Vernehmungen durchführen sollen.

Im Ordner 10 ist eine doc zur Zeugenvernehmung Stefan Klumpp hinterlegt. Da heißt es auf S. 336 ganz unten:

„Sie waren am 25.04.2007 ab 13.00 Uhr in Stuttgart beim Objektschutz eingesetzt (-wie Koll. HELLSTERN). Wurden Sie nach Bekanntwerden der Tat auch nach Heilbronn entsandt? Wenn ja, Schilderung des Ablaufes am 25.04.2007 und Erhebung seiner damaligen Handynummer und Frage nach seinem Telefonverhalten wg. Funkzellenauswertung.“

Das heißt, sie sitzen auf einem großen Datenberg und wollen wissen, welcher Polizist an dem Tag welche Handynummer hatte und ob er mit dieser in Heilbronn eingehend oder abgehend telefonierte.

Unterm Strich hat der Funkzellenauswerter nur zwei markante Treffer aus den Daten extrahiert. Das war einmal der Dr., der von der BP in Oberwiesenthal in die Fahndungscomputer eingegeben wurde. Der zweite Treffer war der, der dem Phantombild Nr. 7 aus Ordner 34, das Arnold zeichnete, sehr ähnlich sah. Namen stehen in der Akte.

Beide Treffer sind dann aber durch den Rost gefallen.

Unterm Strich wollen sie wissen, wer am Tattag nach Heilbronn, vor allem zu Kiesewetter und Arnold telefonierte oder simste, bzw. von Heilbronn zur relevanten Zeit weg telefonierte.
—–
Nun noch zu Heß und dem rosa Handy. Ordner 10, S. 216, Vernehmung vom 24.05.2011 durch Kurz und Rieger

„Frage: Sind dir am Tatort irgendwelche besonderen Dinge aufgefallen, auch Kleinigkeiten, die vielleicht im ersten Moment gar nicht besonders erscheinen?

Antwort: Was mir noch als Besonderheit in Erinnerung ist, ist die Hand von Michele, mit der sie noch ihr rosa Handy festgehalten hat. Mir fällt, es schwer die zeitlichen Abläufe auf die Reihe zu kriegen. Was ich weiß ist, dass wir zunächst darauf bedacht waren den Tatort abzusichern, immer mit dem Hintergedanken es könnten noch die Täter hier sein. Ebenfalls habe ich noch das Bild mit der Plane über Michele im Kopf und das Bild ihrer Hand mit dem Handy. Ob ich Michele gesehen habe, als die Plane noch nicht über ihr war oder ob ich sie beim ersten Vorbeilaufen am Streifenwagen überhaupt registriert habe, weiß ich nicht mehr. Das Telefonat mit Thomas Bartelt würde ich auf jedenfall zeitlich so einordnen, dass es nach dem Absichern der Wege war und ich schätze ca. 5 – 10 min nach unserem Eintreffen am Tatort war.“

Im Schriftprotokoll steht „rosanes“, das dann durchgestrichen und zu „rosa“ verkürzt wurde.

Es kann also sehr wohl das LG sein, das wegen der markanten rosa Intarsie als rosanes Handy wahrgenommen wird, auch wenn es zweifarbig ist.

Er sagt aber, sie hielt es noch in der Hand, als er am Tatort war.

Ergänzend noch ein schnödes monetäres Problem. Ordner 34, S. 114.

„Hier muss allerdings die Problematik der Datenerhebung von Anschlussinhabern aus dem Jahre 2007 bedacht werden, die mit pro 17.- Euro je Anschlussinhaber zu Buche schlägt.“

Da sammelt man erst mal händisch ein, was man kriegen kann, zumal man ja gar nicht weiß, wonach in den Daten zu suchen ist.

Die Datenanalyse hat KHK Fink gemacht.

Wieso ist das alles so unübersichtlich, verworren, dem Anschein nach wenig zielführend?

Weil sie erst 2009/2010 auf den Trichter kamen, daß Michelle Kiesewetter eventuell auch von Kollegen ermordet worden sein konnte?

Man ermittelt doch immer entlang einer oder zweier oder auch dreier Tathypothesen. Alles andere fällt unter den Tisch. Und wenn sie erst 2009/2010 die Idee entwickeln, es sei Kollegenmord gewesen, dann wird diese Spur auch erst in der zweiten und dritten Runde der Kollegenvernehmungen verfolgt, die dann bis ins Jahr 2011 hinein andauern.

„Wir ermitteln in alle Richtungen“, heißt ja regelmäßig nur, sie ermitteln nur in jenen Bereichen, zu denen handfeste Tathypothesen aufgestellt wurden.

Das war ja dann die Zeit, wo der Mögelin das Zepter in die Hand nahm. Der hat nochmal kriminalpolizeilichen Dampf gemacht und nach echten Tatalternativen gesucht.

Nach dem 4.11.2011 gibt es dann auch drei Tathypothesen. Der Uwe war’s. Oder der andere Uwe. Oder beide zusammen. Das ist die Tragik des Mordfalls Heilbronn, daß Politiker und hochrangige Polizeibeamte die Ermittler in genau diese eine Richtung gezwungen haben.

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Danke, Anmerkung!

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handy hess

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Es fällt auf, dass 2 Kollegen von rosa bzw rot reden, aber niemand von silber.

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Es existiert ein weiteres Problem: Der gebrochene Akku das Handys (welches auch immer…) :

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das Handy von Michele hat „TB“ um 15:34 angerufen.
da war es aber nebenan eingeloggt. in der nachbarzelle.

im labor war aber der akku gebrochen.
da war es aus.

Es kann also nicht kaputt gegangen sein beim Heraushieven von Michele aus dem Streifenwagen. Das war ca. um 14:20.

Um 15:34 war das Handy noch an.

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Kann es sein, dass es Anrufe im Gerätespeicher gab, aber nicht auf der SIM-Karte? Ist das technisch möglich? Könnte deshalb das Handy, nicht aber die SIM ausgetauscht worden sein?

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Martin Arnold war der neueste Eintrag im Speicher. Nr. 81.

81 nummern

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Wer ist Bb71 ? Böblingen?

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609-1 609-2

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609-3

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Wer ist Bb 71?

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Warum stimmen die Zeiten nicht?

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tb 15-34

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Müssten diese Anrufe nicht auch bei der Telekom registriert worden sein?

15:29 und 15:34 ? Die Anrufe um 18 Uhr?

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anrufe telekom verpasst

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Das Handy der Toten muss doch eingeschaltet gewesen sein, wenn es entgangene Anrufe speichert, oder etwa nicht?

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Die SMS kamen in GMT-Zeit von der Telekom, man müsse 2 Stunden abziehen. MESZ…

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Das Handy 6111 war leer. Nichts drauf…

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keine sms-g sms-sim

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Merkwürdig. Warum fehlen sämtliche SMS, von denen Dutzende hereinkamen am 24.4. und 25.4.2007 ?

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Und wer ist HÖRMS ? Telefonbuch Nr. 51,  +4916091501485

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Der wollte am 24.4.2007 mit Michele wegen ihrer Bewerbung reden, und am 25.4.2007 sendete er ihr eine SMS.

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hörms1 hörms2

sms -2

es sind zuviele sensible SMS darunter, um Alle zu veröffentlichen. das geht einfach nicht. darf nicht sein.

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Wer ist dieser Hörms?

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Er taucht nie wieder auf, in 54 Ordner zu Heilbronn nicht.

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Was trugen Kiesewetter und Arnold am Körper? Woher kam das Notizbuch?

Gehört zu:

Problem Handy Kiesewetter TO.27 http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/22/wurde-kiesewetters-handy-manipuliert-warum-fehlt-die-spurenauswertung-zum-handy/

und:

Tatort-Pannen http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/23/die-auswertung-des-diensthandys-ging-verloren-und-weitere-tatort-pannen-beim-polizistenmord/

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Es gibt LKA-Listen, was die Opfer am Körper trugen: Kleidung, Ausrüstung etc.

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Ordner 28:

ma1 ma2 ma3 mk1 mk2 mk3

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Wo sind die Gegenstände aus Michele Kiesewetters Hemdtasche?

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Wo ist das Notizbuch mit dem Eintrag „Adolf Heilig Haftbefehl“?

Wo ist ihre Geldbörse? Wo sind die Kugelschreiber etc. ?

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adolf-h

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Man asserviert bei Arnold das Handy, seine Geldbörse, Stifte und ein Notizbuch im Krankenhaus Ludwigsburg.

Ordner 21:

ma4-opa

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Ordner 22:

qo8joc5k

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Ordner 50:

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ordner50-notiz arnold

Man soll da nicht durchsteigen, den Verdacht wird man nicht los, dass das Chaos pure Absicht ist…

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ma-geldbörse

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Bei Kiesewetter hat das Privathandy die Nummer TO.27, es fiel ihr aus der Hand beim Umlagern. Das ist soweit nachvollziehbar. Das Diensthandy lag im Auto, und wurde durch Anruf geortet. Auch nachvollziehbar. KFZ 5.

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legende spuren

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Aber wo ist der Inhalt ihrer Hemdtasche, Stifte und Notizblock, oder Zettel mit „Adolf Heilig Haftbefehl“ drauf, wie Udo Schulze in seinem Buch schreibt? Wo ist ihre Geldbörse, hatte sie gar nichts in ihren Taschen an Hemd und Hose?

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Der 245-seitige Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft (Ordner 1) geht nicht ins Detail:

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ordner1-notizbuch

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„in diesem Notizbuch“, ja welches denn bitte? Es gab mehrere! um die 6 Stück insgesamt.

Wann war diese Einsatzbesprechung?

Am 25.4.2007 ?

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ordner10-notizbuch

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Offensichtlich nicht am 25.4.2007. Haftbefehl Adolf Heilig gab es damals nicht, und der (Russlanddeutsche) Vitali Ridinger gehört zur EG Blizzard. Drogen und Mafia.

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Es gab 2 identische Notizbücher, Deutsche Polizeigewerkschaft, das von Martin Arnold in Ludwigsburg und das im Auto.

und noch eins in Kiesewetters Schränken.

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ordner28-notizbuch

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aber keins von Michele Kiesewetter, weder am Körper noch im Auto.

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Man hütet sich vor Details, so scheint es, es wird nie angegeben, welches Notizbuch gemeint ist:

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ordner50-adolf h

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Ordner 6 klärt das Rätsel dann letztlich ein wenig auf:

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ordner6-notiz1

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Es gab 3 Notizbücher von Michele: 1 in der Wohnung, 2 in der Polizeikaserne:

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6-3 6-4

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Oder auch umgekehrt: 2 in der Wohnung, 1 in der Kaserne. Wie es Euch gefällt…

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6-7 6-8

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In welchem Notizbuch „Adolf Heilig Haftbefehl“ steht, das wissen wir immer noch nicht, und ob Michele das am Mann trug, also in ihrer Uniform, das wissen wir ebenfalls nicht.

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6-1 6-2

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Es gab dort in diesen/diesem, wer weiss das schon, Notizbuch/Notizbüchern noch mehrere Eintragungen, die man dann überprüfte:

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not-b1 not-b2 not-b3

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Ergebnis: Funkfahndung aus 2006.

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6-6

2006… nicht 25.4.2007.

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Was war da los, ein Deutungsversuch:

– man findet irgendwo in den Notizbüchern diesen Eintrag „Adolf Heilig Haftbefehl“, der war laut eigenen Angaben an jenem 25.4.2007 dort.

– man stellt fest, dass es gar keinen Haftbefehl Adolf Heilig betreffend am 25.4.2007 gab.

– man blufft seinen Cousin, Gilbert „Scotty“ Heilig, und erzählt dem, die tote Polizistin habe einen Zettel mit dem Namen Adolf „Adel“ Heilig dabei gehabt. (der war ja an jenem Tag auf der Theresienwiese…vormittags)

– man überwacht das Telefonat zwischen Gilbert und seinem Bruder Gerhard Heilig, in Sintikes geführt, aber dabei kommt auch nichts heraus.

– Udo Schulze schreibt diesen Bluff als Fakt in sein NSU-Buch hinein.

eigentlich ist das sehr witzig. wenn es denn so stimmt…

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In den Medien wurde das Alles komplett verschwiegen, die Zigeunersippe Heilig war nie Thema. Die Wohnwagen auf der Theresienwiese wurden nicht durchsucht. Man legte die ganze Stadt lahm, „vergass“ aber die Durchsuchung der Rotationseuropäer. 

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siehe auch:

Die Brüder Heilig, Gerhard und Gilbert:

Adolf junior müssen wir uns woanders besorgen, der fehlt.
So ein Onkel/Opa im Zentralrat der Sinti und Roma schadet nie?

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/27/die-erinnerungen-des-martin-arnold-und-die-armeen-der-unschuldigen/comment-page-1/

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siehe auch:

Welche inhaltlichen besonders wichtigen Informationen wurden unterschlagen?
Flächendeckend, eine wie von Geisterhand gesteuerte Zensur?

1. Der Roma aus Serbien “Chico” wurde von Zigeunern  als Mörder benannt.
Zwar nicht am Mordtag, da hatten 165 “Landfahrer” die 3 Affen gegeben, aber später
benannten mehrere Mitglieder der Sinti-Familie Heilig “Chico” als den Mörder.
Hätten die Ermittler der Soko Parkplatz dieser Spur nicht nachgehen sollen?

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/29/die-luge-als-wesentlicher-bestandteil-seiner-sozialisation/

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Fragen an das BKA:

1. In welchem Notizbuch wurde der Adolf Heilig-Eintrag gefunden?

2. Hatte Michele Kiesewetter dieses Notizbuch „am Mann“ ? Im Auto? Daheim? In der Kaserne?

3. Warum wurde nie klargestellt, dass der Eintrag mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aus dem Jahr 2006 stammt?

4. Warum wurde „Chico“ per DNA-Probe ausgeschlossen, obwohl er mit seinem frz. Handy am Tatort eingeloggt war?

5. Es ist nicht sicher, dass der oder die Mörder auch die Waffen entnahmen, selbst die Soko Parkplatz bezweifelte das ab Ende 2010. Man konnte folglich Niemanden ausschliessen per DNA-Test. Warum tat man es aber trotzdem?

6. Wie beurteilt das BKA das Erkennen Chicos durch Martin Arnold 2009?

7. Wie tragfähig ist der „Jagdschein“, den man Arnold ausstellte, sich nicht korrekt erinnern zu können?

8. Warum sollte Arnold noch Ende 2010 vor Angst auswandern wollen, wenn die Täter ihn nicht kennen, er ein Zufallsopfer war, oder ist es nicht eher so, dass die Täter nicht auf dem Balkan sitzen, sondern im Ländle?

9. Wie kann es sein, dass es im „Opferstreifenwagen“ keinen einzigen Fingerabdruck der Opfer gab, nicht einmal am Lenkrad? Dort gab es auch keine Kiesewetter-DNA. Wie geht das?

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DIE WAFFENTECHNISCHEN GUTACHTEN DES BKA TEIL 3: Weitere Erkenntnisse zur RADOM VIS 9 MM

Rekapitulieren wir kurz die Hauptdaten:

Die Waffe Radom 9 mm (Spur 20, später W01) wird am 5.11.2011 aufgefunden.

Sie geht am 8.11.2011 mit W02 Pistole Erma (Spur 21) und W03 Pistole Walther (Spur 22) ans LKA-Labor nach Dresden

Im Labor in Dresden findet man nichts: Keine Fingerabdrücke, keine DNA.

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waffen1

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Am 10.11.2011 treffen diese 3 Waffen aus Dresden gemeinsam mit den 8 Schuttwaffen W04 (Ceska 83 SD) bis W11, alle aufgefunden am 8.11. bzw. am 9.11. (Superfindetag) beim BKA ein.

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101-neu 102 103

Das sollte soweit nachvollziehbar sein. Auffindedaten der Waffen laut Protokollen links, in Blau.

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NSU Prozess

Weitere Erkenntnisse zur Pistole Radom 9 mm Para

Asservatenbeschreibung: F.B. Radom VS Mod. 35, HI836

Die oben näher bezeichnete Pistole Radom wird im sogenannten NSU Verfahren von der Anklagebehörde als eine von zwei bei dem Mord in Heilbronn verwendeten Tatwaffen angesehen.

Aufgefunden und polizeilich gesichert wurde die Pistole Radom am 05.11.2011 in der abgebrannten Wohnung Frühlingstraße 26 in Zwickau nach der Beräumung des Brandschuttes von Kriminalhauptkommissar Lenk.

Auffinde-Stelle = Fußboden Schlafzimmer (H)

Da lag also eine Pistole im Schlafzimmer auf dem von Schutt befreiten Fußboden?

Das ist seltsam.

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Vgl. Protokoll über kriminaltechnische Tatortarbeit vom 10.11.2011:

Die Pistole Radom (Spur 20 bzw. W01) wurde zusammen mit zwei weiteren Pistolen, der Tokarev W08 und der Ceska 83 W04, innerhalb des BKA (weil es die 3 vermuteten Mordwaffen waren unter den 11 am 10.11.2011 beim BKA eingetroffenen Waffen aus Zwickau) sofort nach Eintreffen an KT 31 weiter gegeben und auf DNA-Spuren untersucht:

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kt 31

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An der Pistole Radom konnten, laut Untersuchungs-Ergebnisbericht, (der kein behördliches Gutachten darstellt), durch molekulargenetische Untersuchungen auf insgesamt 10 einzelnen Teilen der Waffe DNA-Spuren gesichert und ausgewertet werden. Sämtliche 10 Spuren waren im LKA-Labor in Dresden übersehen worden. Das ist nicht nachvollziehbar.

Siehe nachstehende Tabelle:

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dna

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Aus dem Untersuchungsergebnis ist eine erstaunliche Leichtfertigkeit der Polizei im Umgang mit hochwichtigem Spurenträgermaterial ersichtlich.

Die Mehrzahl der auf der als Tatwaffe angenommenen Radom-Pistole gesicherten DNA-Spuren stammt von „berechtigtem Personal“. Als ob die Polizei berechtigt wäre, auf den von ihr gesicherten Gegenständen Spuren zu hinterlassen. Allein dieser Umstand ist schon skandalös.

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Von entscheidender rechtlicher Bedeutung für das hier relevante Strafverfahren sind jedoch die folgenden drei speziellen Spuren:

  1. Die DNA-Spur einer unbekannten Person (P1) am Abzugsbügel als vollständiges Muster.

  2. Ein weiteres vollständiges Muster einer unbekannten Person (P1) im Bereich Verschluss/Schlitten.

  3. Und schließlich noch ein DNA-Befund einer weiteren unbekannten Person (P4) am unteren Bereich des Griffs/Magazinboden.

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DNA Spuren von Mundlos und Böhnhardt konnten nicht festgestellt werden.

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Im Ergebnis bedeutet die Spurenlage, dass die letzte Person, die aus der Radom einen oder mehrere Schüsse abgegeben hat, weder Mundlos noch Böhnhardt gewesen sein kann.

Nun könnte man sagen, die Spurenlage beweist ja nur, dass eine bisher unbekannte Person die Pistole Radom als letzter in der Hand hatte, nicht jedoch, dass dies im Zusammenhang mit einer Schussabgabe geschehen ist. Die unbekannte Person könnte ja die Waffe nur in der Hand gehalten haben, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Verkaufsangebot? Oder einfach nur beim Herzeigen?

Dieser Einschätzung steht aber entgegen, dass die ominösen Fremdspuren unbekannter Herkunft nicht etwa auf dem Griffstück zu finden sind, sondern genau auf den Teilen, die unmittelbar bevor und zur Schussabgabe erforderlich sind. Dabei muss der Schütze zwar auch das Griffstück umfassen, und das war ganz sicher auch der Fall, aber diese Spuren sind durch die Überlagerung der von „Berechtigten“ erzeugten Spuren eliminiert worden.

Die Waffe wird durch Einführen des mit Patronen gefüllten Magazins teilgeladen. Dazu wird mit dem Handballen auf den Magazinboden geklopft um das Magazin einrasten zu lassen.

Daher die Spuren auf dem Magazinboden und im unteren Bereich des Griffstückes.

Dann muss der Verschluss/Schlitten von Hand zurückgezogen werden. Damit liegt der obere Teil des mit Patronen bestückten Magazins frei. Die erste Patrone gleitet auf dem Zubringerteil des Magazins durch Federdruck (der Magazinfeder) nach oben und schiebt sich mit ihrer am Hülsenboden befindlichen Randrille in die dafür vorgesehene halbkreisförmige Einkerbung des Stoßbodens. Dabei rastet die als federndes Teil ausgebildete Auszieherkralle in die Patronenhülsenrille ein. Sobald der Schütze den Schlitten loslässt, schnellt dieser durch Federdruck (Rückholfeder) nach vorn, nimmt dabei die Patrone mit und befördert sie in das im Lauf befindliche Patronenlager. Bei diesem Vorgang wird gleichzeitig die Schlagbolzenfeder gespannt.

Damit ist die Waffe feuerbereit geladen.

Die Verteilung der aufgefundenen DNA-Spuren am Abzug, am Schlitten und am Magazinboden, ist ein ziemlich sicheres Zeichen dafür, dass der letzte aus der Radom verfeuerte Schuss von einem bisher Unbekannten abgegeben wurde.

Nun könnte man sagen, ja aber wir wissen ja nicht, ob davor, vor dieser letzten Schussabgabe nicht schon von anderen Personen Schüsse aus der Waffe abgegeben worden sind?

Richtig! Genau das ist der Punkt. Es kann nicht angehen Mundlos und Böhnhardt zu unterstellen, sie hätten in Heilbronn geschossen, wenn es dafür überhaupt keine Beweise gibt.

Ob und inwieweit die Auffinde-Situation der Waffen als Beweis für eine Täterschaft bei Mordtaten gewertet werden kann, ist eine andere Frage.

Auch mit den beiden im Umfeld von Böhnhardt und Mundlos aufgefundenen Polizeiwaffen kann nur bewiesen werden, dass sie im näheren Umfeld von Mundlos und Böhnhardt unmittelbar nach deren ungeklärter Tötung aufgefunden wurden.

Aber die „sogenannte“ Verkaufswegermittlung ist ein anderes Thema, welches auch noch genauer untersucht und erörtert werden muss.

Karl-Heinz Hoffmann 23.12.2014

http://karl-heinz-hoffmann.com/aktuell.html

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Fragen an das BKA:

1. Wie kann es sein, dass sämtliche DNA-Spuren vom LKA-Labor übersehen wurden, aber vom BKA sogar der Labormitarbeiter des LKA SN (Dresden, Sachsen) gefunden wurde?

2. Hat das LKA Sachsen bei der (erfolglosen) Suche gar Fingerabdrücke zerstört?

3. Warum wurde die Ceska W04, immerhin behauptete Mordwaffe in 9 Fällen, gar nicht vom BKA auf Fingerabdrücke untersucht, so dass der -alberne- Versuch, dieses nachzuholen erst 2014 vom OLG-Richter Götzl beauftragt werden musste?

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Fragen an die Verteidigung Zschäpe und Wohlleben:

1. Wie einfältig muss man sein, um bei der Vorstellung der BKA-Gutachten durch das BKA keinen eigenen Waffensachverständigen im Saal zu haben, der den BKA-Vortrag auf fachliche Richtigkeit prüft?

2. Da die Gutachten nicht in den Prozessakten enthalten sind, ist der Verzicht auf eigenen Sachverstand geradezu ein Skandal.

3. Das böse Wort vom Mandantenverrat kommt jedem neutralen Beobachter zwangsläufig in den Sinn, falls er es nicht als blosse Dummheit bezeichnen mag.

4. Wie kann die Verteidigung auf neutrale Waffengutachten verzichten und den zweifelhaften BKA-Vortrag einfach so durchwinken, und das bei sämtlichen 5 angeblichen Tatwaffen?

5. Wie kann es sein, dass die Verteidigung darüber hinweg geht, dass auch auf der  6. Tatwaffe, der „Selbstmordflinte Winchester“, nirgendwo Fingerabdrücke zu finden waren, jedoch Fingerabdrücke von der Leiche Mundlos genommen werden konnten, die keine Handschuhe trug? Es MUSS Fingerabdrücke am Abzug geben, mindestens dort, es gibt sie jedoch nicht. Konsequenz?

6. Ist der Verteidigung nicht klar, dass sie mit ihrer „Unfähigkeit“ wahrscheinlich einen Doppelmord an Mundlos und Böhnhardt verdeckt bzw. dazu Beihilfe leistet?

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