Von Thomas- Ewald Riethmüller
Teil I Interessant – im Moment – ist nur wie die Wahrheit gesucht und wie in der Presse über diese Wahrheitssuche berichtet wird.
Teil II Dies war heute im NSU- PUA Stuttgart der Tag der beamteten Nebelkerzen, weshalb sich die Berichterstattung verzögern wird.
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Teil III
Florian H. war beim Heilbronner Polizistenmord 2007 gerade einmal 15 Jahre alt und wohnte nicht in Heilbronn, sondern in Eppingen. Ich liege sicherlich richtig, wenn ich unterstelle, dass sein damaliges Wissen gegen Null tendierte.
Wenn er 2013 wirklich etwas wusste, dann muss dieses Wissen in den Jahren zwischen 2007 und 2012 entstanden sein.
Version 1:
Er wollte zunächst Krankenpfleger wie sein Vater werden. „Krokus“ war keine V-Frau im üblichen Sinne, sie hat den „Tratsch“ beim Friseur abgeschöpft, nach ihren eigenen Bekundungen. Insbesondere die Erzählungen einer Krankenschwester des Klinikum Ludwigsburg in dem der Schwerverletzte Polizist Martin A. lag.
Angeblich – ich glaube ihr da kein Wort. Die Krankenschwester dürfte eher aus dem Klinikum Heilbronn gewesen sein, aus dem ähnlicher Bullshit mir schon 2008 zugetragen wurde. Hätte ich gewusst, das der Staatsschutz oder das LfV für Shit bezahlt, dann hätte ich dieses mir aufgedrängtes Wissen sofort versilbert. (Aus Schei… Geld machen – wer träumt nicht davon?)
Florian H. begann im Klinikum Heilbronn seine Ausbildung zum Krankenpfleger, weshalb ich unterstelle, dass er diese Gerüchte ebenfalls hörte, zumal diese offenbar eine Eigendynamik entfalteten – bis in die heutige Zeit.
Florian H. könnte aus diesem Tratsch sein Wissen gewonnen haben, vielleicht im Abgleich des gehörten Tratsches mit eigenem, erworbenen Wissen, denn etwa 2010 begann er sich zu radikalisieren.
Version 2:
Er war, wie wir heute wissen „lebendes Depot“ für einige Kriminelle in Bezug auf Waffen. Vermutlich nicht freiwillig, wie seine Foto- Dokumentation suggeriert. Auch aus dieser Tätigkeit könnte er Wissen angesammelt haben.
Wurde er in den Selbstmord getrieben oder gar umgebracht, dann stellt sich die Frage:
„Was machte ihn für den oder die Täter so gefährlich?“
Eine Frage die deshalb Gewicht hat, weil derart erworbenes Wissen – nach allgemeiner Erfahrung – kein konkretes, gerichtsverwertbares Wissen ist. Unabhängig davon ob es aus Version 1 oder 2 stammt. Eine Erfahrung, die Undercover Agenten und V- Leute ständig machen müssen. Tratsch ist kein Beweis.
Es muss also einen weiteren Umstand geben, der das Wissen von Florian H. zu einem wirklich gefährlichen Wissen machte. Zum Beispiel eine aufbewahrte Waffe oder eine prahlerische Selbstbezichtigung.
Die Spekulation und den Tratsch darüber überlasse ich gerne Dritten. Fatalist und ich sind uns einig, dass wir aufdecken, wenn es an der Zeit ist und keine Sekunde früher, auch auf die Gefahr hin, das Andere schneller sind, denn Berichterstattung hat auch etwas mit Verantwortung zu tun.
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Zurück zum PUA
Vor dem PUA wurden am Montag, den 9.3.15 sieben Zeugen vernommen. Zwei weitere Zeugen wurden auf den Freitag verlegt. Bei den vernommenen Zeugen handelte es sich um vier Polizisten, einen „Sachverständigen“ und zwei Staatsanwälte.
Im Teil II habe ich bereits die Zeugenaussagen des 1. KHK Helmut Hagner und seines Kollegen Achim Korge (KHK) ironisch etwas näher beleuchtet.
Wirklich interessant aber ist das Zusammenspiel zwischen dem damals ermittelnden Oberstaatsanwalt Stefan Biehl – heute Bundesanwalt – dem KHK Achim Korge und dem KOK Jörg B.
Biehls Chefin, die Oberstaatsanwältin Arnold, hatte angeordnet, dass der Wagen von Florian H. kriminaltechnisch untersucht und der Leichnam obduziert wird. Juristisch nennt man dies ein „Todesermittlungsverfahren“ in dem präventiv untersucht wird ob ein Fremdverschulden vorliegt.
Zur Erinnerung: Das Fahrzeug von Florian H. brannte gegen 9.00 Uhr.
Die Obduktion begann gegen 15.00 Uhr.
Parallel hierzu wurde im Kriminaltechnisches Institut (KTI) des LKA mit der Untersuchung des Fahrzeuges begonnen.
Kurz vor Feierabend wurde dem OStA Biehl, welcher zusammen mit KHK Korge der Obduktion beiwohnte, die ersten Ergebnisse der technischen Untersuchung fernmündlich mitgeteilt.
Stefan Biehl, Quelle: http://www.kontextwochenzeitung.de/politik/183/blind-date-im-park-2467.html
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Glaub ich dem Freiburger „Radio Dreyeckland“, welcher als eines der wenigen Medien Wahrheitsgetreu aus dem PUA berichtet, so waren zu diesem Zeitpunkt vom KTI lediglich sechs Asservate gemustert worden. D.h. diese Gegenstände waren eingehend betrachtet, nicht aber technisch, chemisch oder physikalisch untersucht. (Die Musterung ist der Anfang einer Untersuchung. Erst wenn bei der Musterung Auffälligkeiten festgestellt werden, wird weiter untersucht.)
https://rdl.de/beitrag/todesermittlung-florian-h-nach-maximal-acht-stunden-war-eine-umf-ngliche-ermittlung-beendet
[Die Zeiten in diesem Artikel und die Schreibweise des Namen Korge weichen von den Zeitangaben und von der Schreibweise auf rdl.de ab. Ich habe nicht angeglichen, da es mir im Moment unklar ist, wer sich verschrieb. So ist das nun einmal bei stenografischen Aufzeichnungen.]
Aus den gemusterten Gegenständen ergaben sich keine Hinweise auf ein Fremdverschulden.
Was nun geschah ist unglaublich.
Der Herr Oberstaatsanwalt stellte auf Grund dieser mündlichen Vorab- Information das Ermittlungsverfahren ad Hoc, während der noch laufenden Obduktion, ein. Da war es ungefähr 17.30 Uhr.
Technische Untersuchung des Fahrzeuges und Obduktion der Leiche endeten mit dieser Einstellung. Gleichzeitig verbot Herr OStA Biehl jegliche weiteren strafprozessualen Ermittlungen der Polizei.
Zwar kann diese nach dem neuen Polizeigesetz von B-W auch aus polizeilichen Gründen – unter bestimmten Voraussetzungen – selbständig ermitteln, doch nicht in den Fällen in denen der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich gezogen hat.
Nach etwa 8 ½ Stunden war das Todesermittlungsverfahren Florian H. beendet, mit dem Resultat: „Selbstmord, kein Fremdverschulden.“
http://julius-hensel.com/2015/03/und-das-ist-das-ergebnis/
Und dieses Ergebnis wurde nun auch ermittlungstechnisch untermauert.
KOK Jörg B. sprach, ohne je der Freundin von Florian H. begegnet zu sein, bereits bei der Überbringung der Todesnachricht gegenüber der Familie H. „von einem Selbstmord aus Liebeskummer“.
Er fand auch die beiden Mitfahrer von Florian H. Dumm, dass einer am Tage zuvor gar kein Mitfahrer war, trotzdem konnte dieser sich brillant an den angeblichen Kanister- und Benzinkauf erinnern und bestritt sogar den Besuch beim Burger King., den der Mitfahrer behauptete. Da redete ein „Blinder“ von Farben, die er nicht gesehen hat.
Dies also sind die Beweise der Polizei und der Staatsanwaltschaft Stuttgart für den behaupteten Selbstmord des Florian H. aus Liebeskummer.
Erbärmlich – ist das einzige Wort was geeignet ist um dieses Ermittlungsergebnis zu charakterisieren.
Einige wenige Worte zur Aussage des „Chemischen Sachverständigen“. Ein derart fettes Gas- Luftgemisch entzündet sich auch von selbst.
(In Wohnungen ist es häufig das Telefon oder die Türklingel, welches zur Zündung führt und auch die Auto- Elektrik hat ihre Mucken, wenn Benzin oder Alkohol über die Kontakte fliesen. Es genügt zur Zündung ein einziger Funke.)
Was in diesen Fällen (in der Regel) fehlt, ist die von dem Zeugen gesehene Stichflamme über dem Lenkrad, die offensichtlich das Gas- Luftgemisch in diesem Fall zündete, weshalb eine Selbstzündung oder eine elektrische Funkenzündung ausgeschlossen werden muss, geht man von der Glaubwürdigkeit dieser Aussage aus.
Kurz zu KOK Jörg B.
Dessen Bruder war eines der führenden Mitglieder des KKK. Diesen Umstand räumte er vor dem PUA ein. Dies war zu einer Zeit, als Jörg B. noch ein kleiner Streifenpolizist in Ludwigsburg war.
Einen Zusammenhang mit dieser Verfahrenseinstellung und dieser erbärmlichen, späteren Untermauerung derselben kann ich – im Moment – nicht erkennen, weshalb ich den in manchen Medien hochgespielten Umstand hier außen vor lasse.
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Wichtiger erscheint mir die Frage: „Was war der tatsächliche Grund für diese überraschend schnelle Verfahrenseinstellung?“
Der fernmündliche, vorläufige „Musterungsbescheid“ der KTI sicherlich nicht.
Das weitere Verhalten der Polizei macht diesen wahren Grund überdeutlich. Um dies zu verstehen benötigt der Leser etwas juristisches Wissen. Nur ein Satz:
Jedes Ermittlungsverfahren gegen eine Person endet mit dem Tod dieser Person
Eine juristische Weisheit, welche für die Polizeidirektion Stuttgart im Falle von Florian H. nicht gelten durfte.
Umgehend wurde ein Durchsuchungsbeschluss für das Zimmer von Florian H. angeregt und als dieser von OStA Biehl – juristisch völlig korrekt – abgelehnt wurde, kam man Monate später auf die Idee, gegen Florian H. Strafanzeige wegen Brandstiftung zu stellen. Unabhängig davon schnüffelte ein Polizeibeamter im Zimmer des Florian H., usw.
Ich unterstelle deshalb, dass der eigentliche Grund der Verfahrenseinstellung und des späteren, vorstehend beschriebenen Amoklaufs der Ermittler die Tatsache war, das OStA Biehl bei dem Telefonat mit der KTI erfuhr, wer der Verbrannte auf dem Seziertisch der Gerichtsmediziner ist.
Und damit wurde ihm und den Beamten der Polizeidirektion Stuttgart klar, dass dieser Florian H. unter keinen Umständen ein Mordopfer sein darf.
Dies ist eine spekulative Unterstellung, doch ich gehe davon aus, dass entgegen der Aussage des Herrn Herr BAW Stefan Biehl, ehemals Oberstaatsanwalt in Stuttgart, zum Zeitpunkt des Anrufes der KTI bereits bekannt war, dass Florian H. noch nicht aufgelöste Medikamente im Magen hatte, weshalb sich bei einem Todesermittlungsverfahren sofort die Frage stellt, ob diese Person zum Zeitpunkt ihres Todes überhaupt noch handlungsfähig war.
Eine derartige Feststellung bedarf eingehender und umfangreicher Prüfungen und Test und kann nicht aus dem Mageninhalt – Pi mal Daumen – gefolgert werden.
Insbesondere hätte sofort nach Spuren von Drogen gesucht werden müssen, in den Körperflüssigkeiten und in den Haaren. Und, es hätte eine Rückenmarkprobe entnommen werden müssen, um feststellen zu können ob ein bestimmtes Gewebehormon im Rückenmark eingelagert ist. Dieser „Botenstoff“ gehört zur Serotonin- Gruppe und wird vom Gehirn bei großer Gefahr und bei großer Angst produziert und ausgeschüttet. Der nicht benötigte Teil wird auf Vorrat im Rückenmark eingelagert.
Nichts davon geschah, wie die Vernehmung der beiden Gerichtsmediziner am Freitag ergeben wird. Ihr Urteil – noch Handlungsfähig – hätte auch meine Großmutter mit Hilfe ihrer Kaffeesatzleserei zustande gebracht. Sie hätte als Medizinerin dieses aber nie als ärztliche Feststellung ausgegeben.
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Zusammenfassen kann ich feststellen:
Das Ergebnis des Todesermittlungsverfahren Florian H. ist rein willkürlich und ohne jegliche Substanz, wie sowohl die Aussage des ehemaligen OStA Biehl bewies, der sich nicht mehr daran erinnern konnte oder wollte, ob er zum Zeitpunkt der Einstellung bereits gewusst habe, das sich im Magen des Verstorbenen Spuren von Medikamenten und/oder Drogen befanden.
Auch die fragwürdige Art der späteren Untermauerung der These „Selbstmord aus Liebeskummer“ und die beiden fragwürdigen Zeugen (Mitschüler) beweisen diese Wertung
Insbesondere aber der spätere Amoklauf der Ermittler, welche selbst das Recht ignorierten und gegen einen Toden ermitteln wollten.
Der Grund für dieses Verhalten der so genannten Ermittler werden wir zur gegebener Zeit liefern. Dies aus Gründen, welche wir selbst nicht beeinflussen können. Ich unterstelle, der Fatalist hat den entsprechenden Artikel bereits fertig und wartet wie auch ich nur noch auf grünes Licht.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir mit vertraulichen Informationen sachgerecht umgehen, zum Schutze der Informanten und zur Vermeidung vergleichbarer Fälle.
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Ende des III. Teils
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