Heute kommt der Dexter von Schwaben, Blutspritzer und Universalsachverständiger des LKA Wehner

Wie man vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig -durch Auslassung elementarster Fakten- zu völlig falschen Schlussfolgerungen kommt, die man dann noch Jahre später bei Schauprozessen zum Besten gibt, dafür ist der Auftritt von Heinz-Dieter Wehner am 22.1.2014 beim OLG-Stadel ein anschauliches Beispiel:

  • Prof. Dr. Heinz-Dieter Wehner (Arzt für Gerichtsmedizin, zur Tatrekonstruktion Heilbronn)

http://www.nsu-watch.info/2014/01/protokoll-77-verhandlungstag-22-januar-2014/

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Wer nicht berücksichtigt, dass es weder am Streifenwagen (Türen/Türholme) noch im Streifenwagen (Kopfstützen, Diensthemd Kiesewetter) Schmauch gab, der kann nur falsche Rekonstruktionen erstellen und vortragen.

scusse

„Plausibel“ ist das nur bei Weglassen dessen, was den Tathergang in der dargestellten Form ausschliesst: Schmauch fehlt.

NSU-Watch:

Vorgabe der Kriminaltechnik war, dass der Abstand der Täter zum Opfer nicht unter 65 cm gewesen sein könne (s.u. Schmauchspur-Analyse). Man habe also für 75, 100 und 125 cm Entfernung, Tätergrößen von 1,95, 1,75 und 1,60 Meter berechnet und so die bequemste Schussposition als die Wahrscheinlichste angenommen. All das wird mit Tabellen und Folien verdeutlicht.

Sowas etwa:

schuss michele

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Interessant ist die Aussage dazu vom Sachverständigen Merkel, selber VT:

Als nächstes steht der Sachverständige Joachim Merkel, 65, auf der Ladungsliste. Er istDiplomphysiker beim Kriminaltechnischen Institut beim LKA Baden-Württemberg. Er merkt eingangs an, dass er wegen uneidlicher Falschaussage vorbestraft sei. Seine Aussagegenehmigung wird verlesen, sie bezieht sich auf seinen Untersuchungsbericht vom 5.5.2007.

Dabei sei es um die Schussentfernung des Schützen beim Heilbronner Mordanschlag gegangen, die anhand der Schmauchspuren berechnet werden könne. Es habe zahlreiche Untersuchungsanträge, verschiedene Aktenzeichen und einen größeren Asservaten-Komplex gegeben. Aus dem Dienstfahrzeug habe es zwei PVAL-Abzüge gegeben, das sei ein spezielles Verfahren zur Sicherung von Schmauchspuren.

Außerdem seien ihm beide Nackenstützen vorgelegen.

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Mit welchem Ergebnis, das sagt er NICHT !

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https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/17/kein-schmauch-im-streifenwagen-heilbronn-wie-kann-das-sein/

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Und es gilt: Weder ein aufgesetzter Schuss, noch ein relativer Nahschuss, also gibt es auch keine Blutspritzer auf nachträglich aufgefundenen Jogginghosen:

Ist dieser Herr Wehner so eine Art schwäbischer Dexter?

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/10/03/das-bka-hat-vor-gericht-zur-blutjogginghose-kein-einziges-wort-gesagt/

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Wer ist nun dieser Wehner? 

Er ist der Gerichtsmediziner für die heiklen Fälle, und er ist Blutspritzerfachmann: (Fotos Innenraum, Türen)

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Auch kamen sie drauf, 2010, dass die Opfer vielleicht “draussen” in den Kopf geschossen sein worden könnten, und man sie danach in den Streifenwagen packte, oder zumindest so halbwegs.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/09/02/heilbronn-die-grundsatzlichen-fragen-der-ermittler/

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grus wehner

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten_artikel,-Schach-mit-dem-Moerder-_arid,102849_print,1.html

Professor Dr. Heinz-Dieter Wehner heißt der Mann, der dort die Privatisierung der rechtsmedizinischen Dienstleistungen maßgeblich vorangetrieben hat – um sie von der Tübinger Universität und damit von den Wissenschafts-Etats zu entkoppeln, die dem politischen Spardruck unterliegen. Früher hat er das Rechtsmedizinische Institut der Uni geleitet – heute, als Pensionär, ist er Teilhaber der „Gesellschaft für rechtsmedizinische Untersuchungen und Sachverständigentätigkeiten“ (GRUS).

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Unser Autor Thomas-Ewald Riethmüller hat zum Todesermittlungs-Schnellverfahren beim Zeugen Florian Heilig folgendes geschrieben:

Ich unterstelle deshalb, dass der eigentliche Grund der Verfahrenseinstellung und des späteren, vorstehend beschriebenen Amoklaufs der Ermittler die Tatsache war, das OStA Biehl bei dem Telefonat mit der KTI erfuhr, wer der Verbrannte auf dem Seziertisch der Gerichtsmediziner ist.

Und damit wurde ihm und den Beamten der Polizeidirektion Stuttgart klar, dass dieser Florian H. unter keinen Umständen ein Mordopfer sein darf.

Dies  ist eine spekulative Unterstellung, doch ich gehe davon aus, dass entgegen der Aussage des Herrn Herr BAW Stefan Biehl, ehemals Oberstaatsanwalt in Stuttgart, zum Zeitpunkt des Anrufes der KTI bereits bekannt war, dass Florian H. noch nicht aufgelöste Medikamente im Magen hatte, weshalb sich bei einem Todesermittlungsverfahren sofort die Frage stellt, ob diese Person zum Zeitpunkt ihres Todes überhaupt noch handlungsfähig war.

Eine derartige Feststellung bedarf eingehender und umfangreicher Prüfungen und Test und kann nicht aus dem Mageninhalt – Pi mal Daumen – gefolgert werden.

Insbesondere hätte sofort nach Spuren von Drogen gesucht werden müssen, in den Körperflüssigkeiten und in den Haaren. Und, es hätte eine Rückenmarkprobe entnommen werden müssen, um feststellen zu können ob ein bestimmtes Gewebehormon im Rückenmark eingelagert ist. Dieser „Botenstoff“ gehört zur Serotonin- Gruppe und wird vom Gehirn bei großer Gefahr und bei großer Angst produziert und ausgeschüttet. Der nicht benötigte Teil wird auf Vorrat im Rückenmark eingelagert.

Nichts davon geschah, wie die Vernehmung der beiden Gerichtsmediziner am Freitag ergeben wird. Ihr Urteil – noch Handlungsfähig – hätte auch meine Großmutter mit Hilfe ihrer Kaffeesatzleserei zustande gebracht. Sie hätte als Medizinerin dieses aber nie als ärztliche Feststellung ausgegeben.

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Heute ist Freitag, und der „heikle Spezialfälle-LKA-Obduzent“ für Kiesewetter, für die -angeblich nicht erfolgte Obduktion der- Winnenden/Waiblingen-Opfer und für tote NSU-Zeugen wird erwartet.

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pua13-3

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Alles Andere als  „Handlungsfähigkeit beim Selbstmord“ wäre eine dicke Überraschung, und solche Überraschungen gibt es nicht bei der „Allzweckwaffe des LKA Stuttgart“: Es kommt raus was bestellt wird, ausnahmslos, immer ?

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Die Linke zieht nach, wo Riethmüller vorlegte: https://www.jungewelt.de/2015/03-13/014.php

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jw-1

Aber Wetzel lässt die „falschen angeblichen Mitfahrer“ immer noch weg, agitiert stattdessen mit unsinnigen Verknüpfungen.  siehe auch: http://nsu-leaks.freeforums.net/thread/237/infos-zum-nsu-ausschuss-ndle?page=12

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Noch „besser“ ist allerdings Kollegin Wangerin: Die rafft gar nichts, obwohl sie doch das Wichtige schreibt…

jw-2

https://www.jungewelt.de/2015/03-13/039.php

Epic Fail, denn sie schreibt:

Ein Beamter des Thüringer Verfassungsschutzes [Zweigert, Wiessner, fatalist] hatte dies an einem früheren Prozesstag eher widerwillig eingeräumt. Degner bestritt aber nun vor Gericht vehement, jemals V-Mann gewesen zu sein.

Auf die Frage, ab wann er Kontakt zu der Behörde gehabt habe, antwortete der Zeuge: »Gar nicht.« Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hakte nach: »Haben Sie nicht für das Landesamt Thüringen als Quelle gearbeitet?« Antwort: »Nein.« Im Jahr 2001 habe er das erstmals in der Presse gelesen, »und seitdem wird mir das ständig vorgeworfen«, sagte Degner. Tatsächlich habe er einmal angebliche Mitarbeiter des Landeskriminalamtes weggeschickt, die ihn angesprochen hätten.

Nach heutigen Erkenntnissen hatten sie da bereits Banken überfallen. »Quelle 2100« soll 1999 dem Verfassungsschutz über die Begegnung mit Starke und die finanzielle Lage der drei Gesuchten berichtet haben. Degner will es nicht gewesen sein. Bei seiner polizeilichen Vernehmung nach Bekanntwerden des NSU hatte der Zeuge noch erklärt, er wolle zur »möglichen Zusammenarbeit« mit dem Landesamt für Verfassungsschutz keine Angaben machen, da er sich durch Medienberichte belastet fühle. Am Mittwoch wollte er seine mutmaßlichen V-Mann-Führer auch auf Fotos nicht erkennen.

Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann beantragte am Mittwoch, die Vernehmung Degners zu unterbrechen und zunächst noch einmal den Verfassungsschutzbeamten als Zeugen zu befragen, der ihn als »Quelle 2100« identifiziert hatte.

Alles Quatsch?

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/03/12/falsche-v-mann-akte-aufgeflogen-vm-2100-war-nicht-marcel-degner-wer-denn-dann/

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Dafür faselt sie von Annexion:

150312_junge_welt_annexion_der_ddr

Die Wangerin sollte sich bei ihrem Führungsoffizier mal wieder gründlich unterweisen lassen. Lektion: Wie lüge ich glaubwürdiger? Soll sie den Förster mit hinnehmen, dann wird das billiger für den Staat.

Starke war V-Mann des BfV. Versteckte auftragsgemäss das Trio in Chemnitz, weshalb Michael See auch von dessen Führungsoffizier geantwortet worden sein soll: „Da kümmern sich schon Andere drum!“ Wer ist „Andere“ ? Na Starke, wer denn sonst?

Stern lesen, da stehts drin. Nov 2014.

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Das Gestotter der Ermittler können Sie sich hier anhören, einen kleinen Ausschnitt:

https://rdl.de/sites/default/files/audio/2015/03/20150310-todesermittl-w1640.mp3

Danke FrauFoo, ist wirklich nett. Lohnende Minute.

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Heute also wird die Wunderwaffe der Schwäbischen Exekutive vor dem Kasperles-Ausschuss in Stuttgart erklären, dass Florian Heilig handlungsfähig war, als er sich verbrannte.

Damit dürfte der Fall dann „geklärt sein“. Vorbehaltlich Florians „Lebensversicherung“, einer Waffe, die Funke und Narin noch übergeben werden. Aber das ist eine andere Geschichte…

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8 comments

  1. Mal angenommen, Frau W. steht nicht auf Männer, ist somit homophil (falls die Bezeichnung auch für Frauen gilt), dann läuft bei ihr im Hirn was anderes ab, als bei Frauen, die Männer lieben.
    Es ist leider eine Tatsache, dass Journalisten und Schwule und Lesben andere Drahtwindungen haben, deswegen kommt auch sehr selten was Wahres dabei raus, wenn die was von sich geben.
    Der Genderwahn ist das beste Beispiel.

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