von moh
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Wie war die massive Manipulation bei den Ermittlungen zum NSU möglich, wo sich doch jeder Beamte mit seinem Diensteid Recht und Gesetz verpflichtet?
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
1100 Kommissaranwärter der nordrhein-westfälischen Polizei legen am Donnerstag während einer zentralen Feierstunde ihren Diensteid ab. Sie schwören dabei auf die nordrhein-westfälische Landesverfassung. ( 17. Februar 2011)
Warum dringt die Wahrheit nicht nach außen, wo doch zahlreiche Beamte in den verschiedenen Sicherheitsbehörden entweder an den Manipulationen beteiligt gewesen sein müssen oder aber davon Kenntnis erhalten haben?
Warum werden sogar offensichtliche Lügen, Widersprüche oder Halbwahrheiten vor Gericht nicht geahndet?
Warum besitzen viele Beamte so ein bemerkenswert schlechtes Erinnerungsvermögen?
Was das wohl bedeutet, das lohnte der Expertise, ist ein Staatsschutzsenat ohne Aussageerzwingungsmacht gegenüber der Exekutive und ihren Geheimdienstbeamten und deren Spitzeln überhaupt ein unabhängiges Gericht? Oder sind das Schauspielergerichte fernab jeglicher verfassungsmäßiger Ordnung?
Mit Gewaltenteilung hat das jedenfalls nichts mehr zu tun, dieselbe Ohnmacht spüren auch die Abgeordneten, eine selbstgewählte Ohnmacht ist das, denn die Abgeordneten könnten die Regierung stürzen, die ihnen die Wahrheit mit “Aussagegenehmigungen” (lies: Aussageverbote) und Sperrverfügungen bei Akten vorenthält. Eine Regierung die unwillig ist Terrorismus aufzuklären, und das seit RAF-Baader-Meinhof-Zeiten… Schmückermord etc pp.
Eine Aufklärung der Manipulationen bei den NSU-Ermittlungen von innen heraus, also durch Zeugenaussagen der beteiligten Beamten des BfV, BKA und der LKAs wäre nur möglich, wenn die Bundes- und Landesinnenministerien uneingeschränkte Aussagegenehmigungen erteilen und den Beteiligten Straffreiheit zusichern würden.
Der Staat wird nicht gegen sich selbst ermitteln und seine eigenen Strukturen in Frage stellen wie das Beamtentum mit seiner Kadavergehorsams-Gesetzgebung.
Beamte können über die Treupflicht, die Verschwiegenheitspflicht und aufgrund von klaren Weisungs-Hierarchien über politische Beamte in allen Führungspositionen der Sicherheitsbehörden durch die Regierung gesteuert und gegeben falls zum Schweigen verpflichtet werden.
Ein Beamter muss keine Straftat begehen, um aus dem Dienst entfernt zu werden.
Es genügt, entgegen der Treue- und Verschwiegenheitspflicht Skandale aufzudecken oder sich einer schikanierenden, demütigenden Dienstaufsicht zwecks Disziplinierung nicht zu beugen.
„Normalbürger“ assoziieren das Beamtentum in der Regel mit finanzieller Sicherheit bis ans Lebensende. Doch die Unkündbarkeit ist eine Scheinsicherheit, die mit der Aufgabe von Grundrechten wie der freien Meinungsäußerung und gegeben falls mit der Aufgabe seiner persönlichen Integrität bezahlt wird. Was gegen die Verfassung verstößt, wird nach politischen Interessenslagen den Machtkonstellationen entsprechen definiert.
http://www.beamten-magazin.de/verfassungsrechtliche_grundlagen_berufsbeamtentum_beamten_magazin
Obwohl dem Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 zufolge „jeder“ das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern, kann von Beamten das Recht der freien Meinungsäußerung nur im Rahmen ihrer besonderen Treuepflicht zum Staat wahrgenommen und ausgeübt werden. Zu dieser Auffassung kommt das Bundesverfassungsgericht in seiner Abwägung zwischen dem individuellen Freiheitsrecht auf Meinungsäußerung und der Institutionalisierung des Berufsbeamtentums.
Wie wird die Wahrheitsfindung beim NSU-Prozess und in den NSU-Untersuchungsausschüssen wirksam verhindert?
Die Aussagegenehmigungen werden stark eingeschränkt und es wird ausreichend Druck auf die Beamten ausgeübt, so dass in vielen Fällen unbewusste Selbstschutzmechanismen massive Erinnerungslücken genau dort auslösen, wo dem Staatswohle Nachteile entstehen könnten.
Nicht nur Beamte des Verfassungsschutzes, sondern auch Beamte der Polizeibehörden erhalten begrenzte Aussagegenehmigungen:
Der Polizist Andre P. wird in den Zeugenstand gerufen. Er ist 47 Jahre alt und arbeitet bei der Kripo der Polizeidirektion Zwickau. Seine Aussagegenehmigung, die Richter Manfred Götzl verliest, gilt nicht für Angaben zu Zeugenschutzprogrammen und zu verdeckten Ermittlern…
Die Nebenkläger-Anwältin Edith Lunnemann will wissen, warum ausgerechnet Andre P. die Vernehmung geführt hat. Er ermittelt üblicherweise bei Tötungsdelikten, nicht bei politisch motivierten Straftaten. Mehrfach fragte Lunnemann nach, welche handelnden Personen hinter der Entscheidung, P. hinzuziehen, steckten. Der Polizist beruft sich auf seine begrenzte Aussagegenehmigung…
Bliwier will wissen, ob es eine bewusste Entscheidung der beiden Beamten war, Zschäpe nicht mit dem Mord an der Polizistin Michele Kiesewetter zu konfrontieren, obwohl die baden-württembergische Polizistin, die sich mit diesem Fall beschäftigt, extra hinzugezogen wurde. P. beruft sich auf seine Aussagegenehmigung, die eine Beantwortung dieser Frage nicht gestatten würde.
Die einen lügen auftragsgemäß, den anderen werden bestimmte Aussagen untersagt.
Das Innenministerium Baden-Württemberg verfasst sicherheitshalber gleich eine drei Seiten lange Aussagegenehmigung, damit auch nichts schief läuft:
Minutenlang liest Richter Manfred Götzl die drei Seiten lange Aussagegenehmigung des Hauptkommissars vor. „Was hat Ihre Vorgesetzten dazu bewogen, eine solche Aussagegenehmigung zu verfassen“, sagt er unter dem Gelächter seiner Mitrichter, als er fertig ist. Die Genehmigung sei so im Innenministerium verfasst worden, antwortet der Beamte. Das Gelächter im Gerichtssaal wird noch lauter. Der Schutzmann wurde am 7.11. zur SoKo Parkplatz versetzt. Er recherchierte zu dem Wohnmobil, dass am 25. April 2007 gegen 14.35 Uhr an der Kontrollstelle Oberstenfeld – also etwa eine halbe Stunde nach dem Mord – von zwei Polizeihauptkommissaren registriert worden war.
Eine Beihilfe zur Aufklärung des NSU-Märchens stellt bei Beamten einen massiven Verstoß gegen die Treuepflicht dar. Denn das Aufdecken von Beweismittelfälschungen und Lügen von Seiten der Sicherheitsbehörden und der Regierung würde ganz ohne Zweifel dem Ansehen des Staates Schaden zufügen.
Treuepflicht
Die wichtigste Pflicht aus dem Dienst- und Treueverhältnis ist die „Treuepflicht“. Von ihr lassen sich die übrigen Pflichten ableiten…
– zu „steter Dienstleistung“ bereit sein müssen,
– sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung aktiv eintreten,
– bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Gesamtheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben,
– sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so verhalten, dass sie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, das ihr Beruf erfordert.
Demnach haben sie alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Staates, der Dienstbehörde oder dem Berufsbeamtentum schaden könnte,…
Und dann wäre da noch die Verschwiegenheitspflicht.
http://dejure.org/gesetze/BeamtStG/37.html
§ 37
Verschwiegenheitspflicht
(1) Beamtinnen und Beamte haben über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch über den Bereich eines Dienstherrn hinaus sowie nach Beendigung des Beamtenverhältnisses.
Im Übrigen bleiben die gesetzlich begründeten Pflichten, geplante Straftaten anzuzeigen und für die Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten, von Absatz 1 unberührt.
(3) Beamtinnen und Beamte dürfen ohne Genehmigung über Angelegenheiten, für die Absatz 1 gilt, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben. Die Genehmigung erteilt der Dienstherr oder, wenn das Beamtenverhältnis beendet ist, der letzte Dienstherr.
(4) Die Genehmigung, als Zeugin oder Zeuge auszusagen, darf nur versagt werden, wenn die Aussage dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes erhebliche Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde.
http://www.dgb.de/themen/++co++a0522008-59cd-11e4-a5f2-52540023ef1a
22.10.2014
Beamtenmagazin 10/2014 – Titel
Whistleblowing: Risiko für Beamte
Spätestens seit den Enthüllungen durch Wikileaks und den US-amerikanischen Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden ist das Phänomen Whistleblowing auch hierzulande in der medialen Öffentlichkeit angekommen. Im Kampf gegen Missstände in ihrem Arbeitsumfeld stehen Hinweisgeber oft alleine da.
Sie agieren in einer rechtlichen Grauzone. Aufgrund unklarer Regelungen sind die zu erwartenden Konsequenzen für offenlegungswillige BeamtInnen kaum zu überblicken. Nicht selten endet mutiges Verhalten in Isolation, Mobbing und Frühpensionierung…
Im Jahr 1999 unterzeichnete Deutschland das Zivilrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption, das von den unterzeichnenden Staaten verlangt, die Rechte von Whistleblowern zu stärken…
Stattdessen hob man im Rahmen des im Jahr 2009 neugefassten Bundesbeamtengesetzes (BBG) und des neuen Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) lediglich die Verschwiegenheitspflicht auf soweit Korruptionsstraftaten angezeigt werden. Andere Beamtenpflichten – wie das Gebot des achtungs- und vertrauenswürdigen Verhaltens, die Pflichten zur Beratung und Unterstützung des Vorgesetzten sowie zur Einhaltung des Dienstweges – können Hinweisen jedoch im Wege stehen…
Das Staatswohl und damit das Wohl der Regierenden steht über den Gesetzen und die Beamten werden dazu genötigt, die Einhaltung dieser obersten Grundregel zu achten. Wenn es das Staatswohl es so will, müssen Straftaten gedeckt werden.
In einem Land, in dem solch ein Beamtengesetz Gültigkeit hat, kann der Rechtsstaat zu jedem Zeitpunkt außer Kraft gesetzt werden. Eine Aufklärung von staatlichem Unrecht wird wirkungsvoll verhindert.
Es müssten schon viele Beamte gleichzeitig aufstehen und, ihre Dienstpflichten missachtend, öffentlich ohne Aussagegenehmigung die Wahrheit sagen, um hieran etwas ändern zu können.
Wenn nur einzelne gegen das Dienstrecht verstoßen und mehr sagen, als sie dürfen, so stehen der Staatsmacht äußerst wirkungsvolle Mittel zur Verfügung, um diese Beamten zum Schweigen zu bringen und als Lügner darzustellen, weil Vorgesetzte einfach das Gegenteil behaupten und eingeweihte Kollegen die Beamtenkrankheit der partiellen Amnesie ereilt.
Wenn eine belastende Aussage nicht vorhersehbar war und deswegen die Aussagegenehmigung nicht entsprechend eingeschränkt werden konnte, wie im Januar 2014 im NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages geschehen, wird wie folgt verfahren:
http://www.mdr.de/thueringen/nsu-untersuchungsausschuss_landtag100.html
- Januar 2014
Im NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages ist LKA-Präsident Werner Jakstat überraschend von einem Polizisten belastet worden.
Der einstige LKA-Beamte und heutige Leiter der Polizeiinspektion Heiligenstadt, Marko Grosa, gab zu Protokoll, dass Jakstat ihn 2003 angewiesen habe, einem Hinweis auf den Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt nur zum Schein nachzugehen…
Grosa-Aussage bleibt die einzige belastende für Jakstat
Nach Grosa vernahm der Ausschuss sechs der neun weiteren Beamten sowie nochmals LKA-Chef Jakstat. Ein LKA-Staatsschützer konnte sich vor dem Ausschuss nicht daran erinnern, von Grosa 2003 gemeinsam mit Kollegen über die Anweisung von oben informiert zu haben. Jakstat gab an, es habe am fraglichen Tag eine Telefonkonferenz mit Vertretern aller Abteilungen gegeben. Es habe dabei aber nicht die Anordnung gegeben, einem Zeugenhinweis nicht weiter nachzugehen. Grosa, der nach Jakstat erneut vor den Ausschuss geholt wurde, blieb jedoch bei seiner Darstellung.
Die neun Polizisten hatten bereits in ihren Dienstlichen Erklärungen dementiert, dass es eine solche Anweisung von Jakstat gegeben hat. Jakstat selbst hatte Anfang Dezember vor dem Ausschuss versichert, es sei alles getan worden, um Böhnhardt und seine Komplizen Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zu finden. Die Dienstlichen Erklärungen der Beamten und des LKA-Chefs liegen MDR THÜRINGEN vor. Dienstliche Erklärungen sind im Thüringer Beamtenrecht verankert und entsprechen einer eidesstattlichen Versicherung vor Gericht.
Dienstrechtliche Konsequenzen hatten die Anschuldigungen gegen Jakstat für Marko Grosa scheinbar nicht, er ist nach wie vor Leiter der Polizeiinspektion Heiligenstadt. Als Vorsitzender der Polizeigewerkschaft Thüringen (GdP) genoss er damals einen gewissen Schutz. Solch eine Schonbehandlung erfahren weniger ranghohe Beamte nicht.
Marko Grosa tritt heute nicht wieder an bei der Wahl des GdP-Chefs in Friedrichroda: Fünf Jahre hatte der Eichsfelder die Polizeigewerkschaft geleitet. Jetzt hofftt er, spätestens Mitte des Jahres als PI-Chef ins Eichsfeld zurückzukehren. (20.03.2014)
Auch Jakstat blieb unbehelligt und ist nach wie vor als Präsident des Landeskriminalamts Thüringen in Erfurt tätig.
http://www.mdr.de/thueringen/zwickauer-trio778.html
Thüringens Innenminister Jörg Geibert lehnt die Suspendierung von Landeskriminalamtschef Werner Jakstat ab. Eine Beurlaubung sei mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch im Landtag zu entsprechenden Forderungen der Opposition und des Koalitionspartners SPD. Für eine Suspendierung des LKA-Chefs lägen keine zwingenden dienstlichen Gründe vor…
Geibert sagte dazu im Landtag, der einzige Belastungszeuge gegen Jakstat habe sich nur vage und unbestimmt geäußert. Er selbst habe keine Zweifel an der persönlichen Integrität des LKA-Chefs.
LKA-Präsident Werner Jakstat bei der Einweihung der Landeseinsatzzentrale der Polizei im November in Erfurt (22. Januar 2014)
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Es wird mit Zuckerbrot und Peitsche gearbeitet. Die „treuen Staatsdiener“ werden befördert, die aufsässigen entweder erfolgreich diszipliniert oder in den sozialen Abstieg und den finanziellen Ruin entlassen.
Ranghohen Beamten droht in der Regel maximal die vorzeitige Entlassung in den gut bezahlten Ruhestand.
Ende Teil 1