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Staatsschutz-Leak: die intellektuellen Grenzen von Aust und Laabs

Man muß die Screenschote etwas auf sich wirken lassen, um den Witz zu erkennen, das Lächerliche, das, was wir als das Gelackte unserer Parlamentarier bezeichneten, die als Mann der amerikanischen Welt daherkommen wollen, doch letztlich nur provinziell agieren.

Auch Frau Mihalic ist nicht davor gefeit, Luftballons mit warmer Luft zu füllen, um Propagandafürze aufsteigen zu lassen.

Wir machen kurz eine Besprechung des Kunstwerkes.

1. Der Titel bleibt im Verlaufe des Textes unbewiesen und unbelegt. Worin erstens der Skandal und danach zweitens dessen neue Qualität besteht, das behält Mihalic für sich. Möglicherweise ist das in der geschlossenen AnstaltSitzung zur Sprache gekommen und somit streng geheim.

2. Aust/Laabs sind die besten Staatsschützer die man sich für Geld kaufen kann. Sie haben aber den Vorteil, daß sie ob ihres arg begrenzten Intellekts trotzdem das eine oder andere Staatsgeheimnis, das eigentlich gedeckelt werden sollte, verraten, weil sie wie kleine Buam „Herr Lehrer, ich weiß was“ spielen. Nein, sie wissen gar nichts. Und in diesem Nichtwissen schleudern sie die entscheidende Information raus. Aust ist übrigens derjenige deutsche Publizist, der mit hoher Wahrscheinlichkeit den meisten Mist zur RAF geschrieben hat, bzw. jene Filme verantwortete, die deren Bild bei den Medienkonsumenten prägte und prägt. Unkritisch bis zur Kotzgrenze und jovial anbiedernd bis zum Erbrechen.

3. Die Lesedauer von 9 Minuten kann man vergessen, wenn man den Text verstehend lesen will, denn dann kommt es auf die Subtexte an, auf das, was verborgen wird, obwohl es aufgeschrieben wurde.

4. „Offenbar“ heißt bei Journaillisten: Es ist erwiesen. Ist ist die Floskel, die sie immer dann benutzen, wenn sie keine Ahnung haben, dieser jedoch den Anschein des Nachgewiesenen überhelfen. Überprüfbar ist das Offenbare nicht, den Axel Minrath aka Lothar Lingen entzieht sich durch die Omerta der Überprüfbarkeit der Behauptung. Die Aktenvernichtung kann offenbar auch andere Gründe haben, die sich trefflich aus einer Tüte Spekulatius generieren ließen.

5. In der Causa NSU gilt ein Grundsatz. Untersuchungsakten belegen gar nichts, solange diese Akten nicht der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wurden. Abgesehen davon gibt Mihalic den Houdini, indem sie uns verschweigt, was am Verschwinden von V-Mann-Akten Vorsatz sein soll. Sich im Herbst 2016 hinstellen und davon faseln, Anfang November 2011 wurde vorsätzlich gehandelt, das ist leicht verdiente Aufmerksamkeit, die für eine Titelstory von Aust und Laabs herhalten muß, geht aber am Thema vorbei. Das Thema lautet: Welche Regeln der Aktenführung galten 2011? Welche Möglichkeiten gab es, um Verstöße gegen diese Regeln zu ahnden?

6. Das verwendete Foto spricht Bände. Nazi immer von unten in die Nasenlöcher. Auch das ist eine uralte Regel der Journaille, in dem Fall der Manipulation mit Fotos. Mihalic wird von der Bildsprache her hart an der Grenze zum Nazi dargestellt.

Es ist weder Zeit noch Raum, alle Feinheiten der beiden V-Schreiber abzuarbeiten, zumal der Text völlig neben dem Thema ist. Er trägt nichts zur Aufklärung von 10 Morden, Raubüberfällen oder Bombenattentaten bei. Gar nichts, um präzise zu sein. Nur eines ist gewiß.

Für die Hektik im BfV war Beate Zschäpe verantwortlich.

Dieser Satz offenbart das ganze Elend der NSU-Fantasy-Schreiber. Ja, so steht es da wirklich, so ist es gemeint und offenbar haben die beiden Spitzbuben in den Untersuchungsakten, die ihnen und Frau Mihalic vorliegen, gründlich recherchiert, sonst hätten sie es ja nicht so formuliert. Die Begründung ist bequem, aber alt.

Als klein Beate 16 war,
scheißt sie die Kumpels beim Staatsschutz an.
Zig Jahre später fragte ein geheimer Mann
Kind warum warst du heute Mittag da.

Schuld war nur Beate Zschäpe,
Was kann ich dafür.
Schuld war nur Beate Zschäpe,
Bitte glaubet mir.

Auf einige wenige Aussagen, die in ihrer Brisanz völlig übersehen werden, sei noch eingegangen.

13 Jahre waren die drei auf der Flucht.

Nö, die waren nie auf der Flucht. Die wurden in den Untergrund geschickt. Nach drei Monaten permanenter Verstöße gegen die Regeln der konspirativen Arbeit schlußendlich mit Gewalt. Wer sich mit den Akten beschäftigt hat, der weiß, daß die drei ein schnödes bürgerliches Leben führten, in dem Fluchtpläne keine Rolle spielten.

Am 8.11. oder 9.11.2011 passierte das hier.

Die Beamten des BfV sollten ausschließlich nach den Namen Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt suchen.

Auf Informationen über mögliche Unterstützer etwa oder andere Details sollten die Mitarbeiter nicht achten, erinnert sich ein Zeuge. Es ging offenbar nur um eine schnelle, oberflächliche Suche. In wenigen Stunden überflogen Lingens Mitarbeiter die Akten und meldeten zurück, dass die drei Namen in den Schriftstücken nicht auftauchen würden.

Am 8.11. gab es noch keinen NSU in der Imagination der Linken und Aatifa mit einem riesengroßen Unterstützerumfeld. Dieser NSU, um den sich mittlerweile alles dreht, der wurde erst am 12.11.2011 in einer konzertierten Aktion von des Pfaffen König Merseburger Krabbelgruppe, der Staatsschutzklitsche apabiz, dem BKA und dem V-Schreiber-Magazin von der Alster gegründet und anschließend durch Fantasy-Propaganda mit einem reichhaltigen Leben im Untergrund ausgestattet, wovon nichts bis fast gar nichts einer Überprüfung standhält.

Die Poe’sche Finesse haben die beiden Billigschreiber jedoch übersehen.

In den Akten des BfV wurden die Namen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe schon damals nicht gefunden, am 8.11.2011. Den NSU hat es nie gegeben.

Gründe für das Nichtauffinden lassen sich auch in diesem Fall aus einer Tüte Spekulatius generieren. Die tun an dieser Stelle aber nichts zur Sache.

Zu diesem Zeitpunkt wussten die Sicherheitsbehörden bereits, dass bei Mundlos und Böhnhardt eine DVD gefunden wurde, auf der sich ein Nationalsozialistischer Untergrund zu zehn Morden bekannt hatte.

Bei Böhnhardt und Mundlos wurden keine DVD gefunden. Die Wohnmobilakten sind geleakt. Auf der nicht gefundenen DVD bekennt sich auch niemand zu nichts. Aust und Laabs lügen den Leser ihres Aufsatzes kackdreist ins Gesicht. Das ist ihr Job. Dafür bekommen sie die Akten aus der Bundesanwaltschaft durchgestochen, ohne daß ihnen der 353er angedroht wird. Auch Diemer und Weingarten kommen ungeschoren davon.

Es gibt weder Geständnis, noch Bekenntnis. Nirgends.

Lingens Aussage im Beisein eines Bundesanwaltes war bislang nicht bekannt. Sie wirft ein neues, ein grelles Licht auf die NSU-Affäre …

Na, dann hauen wir die Spotscheinwerfer, Taschenlampen und Flakscheinwerfer mal auf dieses grelle Licht der NSU-Affäre, um es richtig auszuleuchten.

Lingen sagte laut Protokoll: „Mir war bereits am 10./11. November 2011 völlig klar, dass sich die Öffentlichkeit sehr für die Quellenlage des BfV in Thüringen interessieren wird. Die bloße Bezifferung der seinerzeit in Thüringen vom BfV geführten Quellen mit acht, neun oder zehn Fällen hätte zu der – ja nun auch heute noch intensiv gestellten – Frage geführt, aus welchem Grunde die Verfassungsschutzbehörden über die terroristischen Aktivitäten der drei eigentlich nicht informiert worden sind. Die nackten Zahlen sprachen ja dafür, dass wir wussten, was da läuft, was aber nicht der Fall war. Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt, also die Anzahl unserer Quellen im Bereich des THS (Thüringer Heimatschutz) und in Thüringen, nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht auftaucht.“

Das Poe’sche Geheimnis liegt vor allen offen und wird nicht gesehen.

… aus welchem Grunde die Verfassungsschutzbehörden über die terroristischen Aktivitäten der drei eigentlich nicht informiert worden sind …

… warum das BfV von nichts gewusst hat…

Ganz einfache Kiste, warum das BfV keine Ahnung hatte. Weil es keine Terrorzelle NSU gab, weil diese als Gemeinschaftsprojekt von BKA, Verfassungsschutz, Journaille und Antifa erst ab November 2011 geschaffen wurde.

An der Stelle kommen wir kurz auf jene Information zurück, die uns aus zwei Quellen zugespielt wurde.

Einmal Staatsschützer, immer Staatsschützer. Binninger wurde gezwungen, so zu handeln, damit das NSU-Phantom nicht eines jämmerlichen Todes stirbt. Alle wissen das, denn genau das wird im mit Gerüchten gut versorgten Bundestag gedealt. Doch niemand wirft den ersten Stein.

Doch. Es gab welche, die den ersten Stein geworfen haben und das, was sie tun konnten auch taten. Einige aufrechte Kriminalisten des BKA, die die Schnauze von der intriganten Führungsetage unter Ziercke voll hatten, haben interessierten Mitbürgern und zuverlässigen Leuten in gewählten Parlamenten die Akten zu den Grundannahmen des NSU-Falles zukommen lassen, weil sie wußten, daß aus dem BKA-Apparat heraus keine Aufklärung der Straftaten erfolgt, da Mitarbeiter des BKA selber fahrlässig und strafwürdig agierten. Sie hatten die Akten breit gestreut. Das Kanzleramt unter Federführung von KDF und der Generalbundesanwalt Range erwiesen sich im innerstaatlichen Machtkampf zeitweilig als stärker.

Es ist ein Machtkampf höherer Leitungskader in der politischen, polizeilichen, geheimdienstlichen und juristischen Führungsebene der Bundesrepublik, mit dem wir es zu tun haben und der auf dem Rücken dreier Leichen ausgetragen wird.

Es ist an der Zeit, dieses Geschwafel aus den Parlamentskantinen an das Licht der Öffentlichkeit zu zerren.

Lustig ist die Schlußfolgerung, die die beiden Nichtskönner aus dem Staatsschutz-Leak ziehen.

Damit gibt Lingen zu, dass es ihm darum ging, gezielt Akten vernichten zu lassen …

Nö, damit gibt Lingen überhaupt nichts zu. Er stellt damit nur dar, daß er die Akten vernichtet haben wollte. Die Beweggründe bleiben außen vor. Er sagte beim Bundesanwalt, er habe damals reflexhaft gehandelt.

„Vernichtete Akten können aber nicht mehr geprüft werden. Dies war ein Reflex, der bei meiner Entscheidung eine Rolle spielte.“

Das ist etwas völlig anderes als Vorsatz, vor allem aber schriftlich festgehalten, wohingegen der Vorsatz eine propagandainduzierte Imagination der Mihalic und somit auch von Aust/Labbs ist.

Das Bundesinnenministerium setzte einen ehemaligen Mitarbeiter des BfV als Sonderermittler ein, der einen in großen Teilen geheimen Bericht verfasste.

In den veröffentlichten Teilen des Reports ist von dem offensichtlichen Vorsatz von Lothar Lingen, die Akten vor allem schnell vernichten zu lassen, nichts zu lesen. In dem Bericht wird vielmehr der Eindruck vermittelt, dass Lingen lediglich aufgefallen sei, dass die V-Mann-Akten schon lange hätten vernichtet werden müssen, es sei dabei um Formalien, Aufbewahrungsfristen und Arbeitsvermeidung gegangen.

Siehe oben. Genau darum geht es in einem Rechtsstaat. Die warmen Pupse können sich die Nichtaufklärer und ihre Analschreiber sparen. Hat Minrath gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen? Wenn ja, Ermittlungsverfahren und 10 Jahre verschärfte Festungshaft, oder Disziplinarverfahren und Strafversetzung bei Beibehaltung der Pensionsansprüche. Moralisches Aufgeplustere von Gutmenschen ist kein Bestandteil der gelten Vorschriften. Noch nicht. Momentan sind das nichts weiter als Darmwinde, die die Damen und Herren zu schierer moralischen Größe aufplustern.

Vor allem „das Verschweigen der vorsätzlichen Aktenvernichtung“, so Mihalic, „torpediert alle bisherigen Aufklärungsbemühungen im NSU-Komplex“.

Frau Mihalic bräuchte ein umfängliches Briefing, warum Abgeordnete nichts aufklären.

Zum Ende des Artikels wird der Krieg zwischen den Führungsgremien des BKA, des BfV und Bundeskanzleramtes noch einmal plastisch dargestellt. Es ging damals um nichts weiter als um die Befindlichkeiten höchstrangiger Staatsdiener, die sich wie kleien Kinder im Buddelkasten benahmen.

„Mutti, der hat auf meine Burg gepullert.“ Zum Heulen.

„Herr Lingen“ hätte nur gesagt, es gäbe einen eiligen Auftrag „von oben“, die Akten der Thüringer V-Männer durchzusehen. Ob es wirklich auch für Lingen einen Befehl „von oben“ gab oder ob er auf eigene Faust die Vernichtung durchgesetzt hat, ist ungeklärt.

Es folgt elend langes Geschwafel, um die Poe’sche Aussage zu übertünchen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wer Akten nicht leakt, betrügt.

Lingen und auch seine ehemaligen Kollegen haben gegenüber den Beamten des BKA und der Bundesanwaltschaft zudem behauptet, dass die Thüringer V-Männer „kleine Lichter“ und „Blinde“ waren, dass in den vernichteten Akten daher nichts zum NSU oder deren Mitgliedern gestanden habe. Doch der „Welt“ liegen Dokumente vor, die diese Einschätzung infrage stellen. So geht aus Akten des BfV hervor, dass Lingen dienstlich mindestens mit der Betreuung einer Quelle in Thüringen zu tun hatte: Deckname „Teleskop“. „Teleskop“ hatte unter anderem über Tino Brandt berichtet, der wiederum das Trio im Untergrund unterstützt hatte.

Für die Blinden und Sehschwachen also noch einmal das, was laut Aust/Laabs in den Akten steht.

…dass in den vernichteten Akten daher nichts zum NSU oder deren Mitgliedern gestanden habe.

—–
Weil man manchen Menschen ja immer alles dreimal erklären muss, wiederholen wir uns an dieser Stelle gern zum dritten Mal (Elmar Krekeler):
—–

Wenn in den Akten kein NSU vorkommt, dann gab es auch keinen. Nirgends.

Ziercke und Fritsche, um genau diese Baustelle geht es nämlich, nutzten die Gunst der Stunde, um den Schnüfflern heftig eine reinzuwichsen.

Es geht bei den im Schauprozeß zu München verhandelten Kapitalverbrechen um das Versagen der Polizei bzw., darum, daß dieser die Aufklärung der Verbrechen versagt wurde. Seitens der Politik. Es ging nie um den Verfassungsschutz. Der war nur der Knochen, den man den Linken hinwarf, damit sie sich daran abarbeiten können, um vom Wesentlichen abzulenken, der Aufklärung von Verbrechen. Für die ist die Kriminalpolizei zuständig. Niemand anders. Für die Linken sind Verbrechen von PKK-Sympathisanten auf dem Gebiet der BRD übrigens tabu. Solange das so bleibt, schickt KDF einmal die Woche den schönsten Blumenstrauß, den man bei Fleurop erwerben kann, an die Bürogemeinschaften von Petra Pau und Irene Mihalic. Sie danken es ihm.

Staatsschutz-Leak: Die schmutzige Wahrheit über den NSU

Dirk Laabs, ein im Windschatten von Aust segelnder V-Schreiber des Staates, hat ein Dokument zugesteckt bekommen, das er umgehend leakte, nachdem Lingen die Omerta gab.

Aufgeregtes Geschnatter im linken Teil dieser Medienerepublik, wie ungeheuerlich es sei Akten zu schreddern. Die Magensafthochzieher des Landes beweisen einmal mehr, daß große Teile ihrer Hirnsubstanz von der Säure bereits irreversibel zerfressen sind.

In der ersten Dekade des November 2011 hat jeder noch gemacht, was er damals für richtig und opportun hielt und/oder was ihm aufgetragen war. So eben auch Axel Minrath aka Lothar Lingen. Wenn man Verhalten bewertet, dann immer im Kontext der Zeit und nie im Kontext der Wut 5 Jahre später.

Sie haben alle ihren Edgar Allen Poe nicht gelesen. Stattdessen blubbern sie blindlings die Erregungscheiße nach und kacken auf den gleichen Haufen drauf, weil sie ihren Verstand abgeschaltet haben.

Die Wahrheit über den NSU ist nicht etwa aufwendig versteckt, sondern liegt offen vor allen in einer Ablage und wird gerade deswegen übersehen.

Wir dokumentieren das ganze, klitzekleine, schmutzige, eklige Geheimnis über den NSU im Fließtext, die schnöde Wahrheit, die vor allen Augen offen liegt und deswegen gerne übersehen wird. Den NSU linker Hirngespinste, Gottgläubigkeit und Halluzinatoionen hat es so nie gegen. Er wurde sich erst ab November 2011 gebastelt, weil man auf ihm eine wunderschöne Hetzkampagne reiten konnte. Laabs behauptet, es wäre eine Vernehmung von 2014 bei der BAW gewesen. Pau meint, das BKA hätt’s getan, also die Wahrheit aufgeschrieben. Wer den 353er verbockt hat, das wird sicherlich in einem Ermittlungsverfahren geklärt werden. Laabs geht in den Bau.

LOTHAR LINGEN: „Vernichtete Akten können aber nicht mehr geprüft werden. Dies war ein Reflex, der bei meiner Entscheidung eine Rolle spielte.“

LOTHAR LINGEN: „Mir war bereits am 10./11. November 2011 völlig klar, dass sich die Öffentlichkeit sehr für die Quellenlage des BfV in Thüringen interessieren wird. Die bloße Bezifferung der seinerzeit in Thüringen vom BfV geführten Quellen mit acht, neun oder zehn Fällen hätte zu der – ja nun auch heute noch intensiv gestellten – Frage geführt, aus welchem Grunde die Verfassungsschutzbehörden über die terroristischen Aktivitäten der Drei eigentlich nicht informiert worden sind. Die nackten Zahlen sprachen ja dafür, dass wir wussten, was da läuft, was aber nicht der Fall war. Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt also die Anzahl unser Quellen im Bereich des THS [Thüringer Heimatschutz] und Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nicht gewusst hat, vielleicht gar nicht auftaucht.“

Moser – der kleine Staatsschutzwichtel

In modernerer Fantasy-Literatur sind Wichtel auch böse Geister, die Übles aushecken und Hexen dienen. Die Rolle der guten Geister fällt dann den Heinzelmännchen zu.

Sehr schön, wenn Verblödungspropaganda auf Anhieb als solche erkennbar ist. Moser gibt wieder mal den Wichtel des Staatsschutzes, indem er Bullshit schreibt. Was er geschrieben hat, entzieht sich der Kenntnis des Autors, da bereits die in der Screenschote abgebildete Aussage wenigstens eine Lüge und als Rest groben Unfug enthält, so daß die weitere Konsumtion seines Schriftsatzes nicht lohnte. Der kann nur schlimmer werden. Seine ganze künstliche Erregung ist wie in die Löcher eines Schweizer Käses pupsen.

NSU-Ausschuss deckt auf: Vorsätzliche Aktenvernichtungen beim Bundesverfassungsschutz

Bundesanwaltschaft weiß Bescheid und unternimmt nichts

Ob es Vorsatz war, das wäre erst zu prüfen statt vollmundig in die weite Welt zu dröhnen. Das ist die kleine Lüge, die Moser an die Einwohner von Telepolis verklappt. Warten wir in Ruhe den Prüfvorgang ab, so einer stattfindet.

Mag sein, daß die Bundesanwaltschaft Bescheid weiß. Das ist fürchterlich egal. Denn die kann nur dann was unternehmen, wenn sie erstens von anderen dazu animiert wird und zweitens eine Straftat vorliegt. Der Werdegang ist pingelig genau geregelt und betrifft nur einen ganz kleinen Teil der im StGB zur Strafe ausgerufenen Verhaltensweisen. Verstöße wider die linken Moralvorschriften und Forderungen sind in diesem Katalog nicht enthalten.

Im übrigen ist die Bundesanwaltschaft auch dann zuständig, wenn keine Straftat vorliegt, dafür kreative Straftatsschriften gedichtet werden müssen. Da wurde sie allerdings aufgefordert, dies zu tun.

So etwas gibt es im besten Rechtsstaat, den man für Geld kaufen kann, nicht? Irrtum.

Siegmund Benecken (74), der Rechtsanwalt von Orhan D.: „Die Anklage basiert nur auf Spekulationen. Das einzige, was in diesem Prozess wirklich erwiesen ist, ist, dass die junge Frau tot ist.”

NSU-Untersuchungsausschuß: als Lingen die Omerta gab

Was Michael Stempfle zum Terrorismusexperten macht, das entzieht sich unserer als auch allgemeiner Kenntnis, doch wenn es da so steht, dann wird es daran liegen, daß er mehrfach monatlich das Wort Terrorismus artikuliert.

Widmen wir uns im folgenden der Aufführung am Berliner Hofe, die wieder ausreichend Material zum Schmunzeln bietet.

Diese Kurzmitteilungen hat der Exbädde am 29.09. abgesetzt. Sie betreffen das Gespräch mit der Oberstaatsanwältin Greger und die Schweigeminute von Lingen.

Oberstaatsanwältin: Es waren Hinrichtungen, bei denen nicht unbedingt DNA hinterlassen werden musste.

Oberstaatsanwältin: Wir können nie ausschließen, dass weitere Täter am Tatort waren. Bislang aber auch keine Anhaltspunkte dafür.

Oberstaatsanwältin: Es gibt keine Rechtsgrundlage, um anonyme Spuren an Tatorten mit allen Zeugen abzugleichen.

Oberstaatsanwältin hält es für rechtswidrig, Zeugen aufgrund ihrer (rechten) Gesinnung um freiwillige DNA-Abgabe zu bitten.

Daß Binninger Beamte der deutschen Republik zum offenen Rechtsbruch aufforderte, weil er selber mit den geltenden Gesetzen auf Kriegsfuß steht, das war vor langer Zeit Thema im Blog. Frau Greger bestätigt hier auch ausdrücklich die vom AK NSU vertretene Auffassung, Gesetze sind einzuhalten. Auch von Staatsdienern. Nur Abgeordnete stehen über dem Gesetz und den Dingen.

Vorsitzender Binninger: Das ist Ihre Bewertung. Zeugin Oberstaatsanwältin: Ich bin auch zuständig für diese Bewertung.

Binninger zu Zeugin: Wenn Sie immer nur selektiv auf NSU-Trio schauen, werden Sie nie auf mögliche weitere Täter kommen.

Hier haben wir die widerstreitenden Interessen, die nicht unter einen Hut zu bringen sind. Der GBA beharrt auf seiner Behauptung, die Uwes seins gewesen, auch wenn die Behörde die Beweise dafür schuldig bleibt.

Binninger ungeduldig: Uns wäre es lieber, wenn Sie mit offenen Spuren nicht leben würden, sondern wenn Sie ermitteln würden.

Eine anonyme DNA-Spur an 3 Tatorten in Berlin, Hessen, NRW. Oberstaatsanwältin sagt: Kein Anhaltspunkt für weitere Mittäter.

Nun folgt eine bemerkenswerte Aussage, die man nach Durchstöbern der Waffengesetzgebung und entsprechender Urteile ebenfalls bereits vor langer Zeit hätte machen können.

Waffenbeschaffung um 2000 strafrechtlich verjährt. Nur dann nicht, wenn im Wissen, dass Hinrichtungen begangen werden sollen.

Die Ceska-Story ist tot, töter geht es gar nicht.

Es gibt Anhaltspunkte, dass untergetauchtes Trio in weiterer Whg oder in weiterem Wohnmobil an festem Abstellplatz gelebt hat.

Bislang keine Anhaltspunkte auf regionale Kontaktpersonen des Kern-Trios. Weder in Nürnberg noch an Tatorten in anderen Orten.

Oberstaatsanwältin hält es für möglich, dass Skizze von Internet-Café von außen gemacht wurde. Binninger: „Nie im Leben“ …

Und nun die spannendste Geschichte des gestrigen Tages, die der AK NSU bereits vorab geleakt hatte. Lingen hat sich exakt an das von uns veröffentlichte Script gehalten. Chapeau. Er hat eine saubere Omerta gegeben.

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Zeuge, der 2011 im BfV Akten vernichtet hat, will zum Schredder-Vorgang nichts sagen. Aussageverweigerungsrecht

Lazar: Können Sie was dazu sagen,… ach so, das hat wieder mit Aktenvernichtung zu tun. Aussageverweigerungsrecht

In der Zusammenfassung der Parlamentsredaktion wird deutlich, daß Binninger selben Charaktertyps ist wie die staatlichen Ankläger. Die einen beharren auf ihrer beweislosen Zwei-Mann-Theorie, Binninger auf seiner Uwe-Humanspurfreien-Multitäter-Theorie von ganz vielen Nazis, die mordend und bombend durch deutsche Landstriche ziehen. Beweise und Fakten aus Akten sind da hinderlich, also läßt man die galant unter den Tisch fallen. Machtpolitik ist wichtiger als saubere kriminalpolizeiliche Arbeit.

Schon wieder erleben wir live und in Farbe, wie sich die Politik in die Polizeiarbeit einmischt, statt die Polizei ihre Arbeit machen zu lassen. Oettinger verhinderte damals die Aufklärung des Mordes an Michelle Kiesewetter. Das sollte Binninger eigentlich wissen. Und nun gibt Binninger selber den Oettinger. Schön, daß man das noch erleben darf.

Der tödliche Überfall auf Kiesewetter und Arnold werfe noch immer Fragen auf, ob neben den bisher bekannten Tätern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nicht noch weitere Personen an der Tat beteiligt waren, sagte Binninger.

Binninger lügt, daß sich der Spreebogen gefährlich gen Alex zurück biegt und das Wasser vor Scham an seine Quelle zurückfließen möchte.

Es gibt keine bekannten Täter für den Mord an Michelle Kiesewetter und den Mordanschlag auf Martin Arnold, da bis heute keine Täter ermittelt wurden.

Die Abgeordneten befragten Greger unter anderem auch zu einer anonymen DNA-Spur, die im Rücken- und Brustbereich an Arnolds Dienstkleidung gefunden wurde. Sicher scheint bisher nur: Sie stammt nicht von Mundlos oder Böhnhardt. Gut möglich also, so lautete Binningers Hypothese, dass diese Spur von einem weiteren Täter stammt. Die Täter hätten ihre Opfer mit roher Gewalt geplündert, ihnen die Koppeln von den Hüften gerissen und sie dabei mehrmals bewegen müssen. Trotz allem wurde keinerlei DNA von Mundlos und Böhnhardt am Tatort gefunden.

Täter und Dieb der Waffen und Ausrüstungsgegenstände bzw. Leichenschänder müssen nicht identisch sein. Das ist der Grundfehler der kriminalistischen Fallanalyse, auf den auch Greger reingefallen ist.

Neben den fünf Angeklagten im Münchner NSU-Prozess werde aktuell noch gegen neun andere namentlich Beschuldigte und eine unbekannte Person ermittelt, stellte Greger fest. Indizien dafür, dass diese oder andere Personen bei den Taten des NSU unmittelbar beteiligt waren, gebe es aber nicht.

Na bitte, sie haben nichts, Gar nichts. Nicht mal Indizien. Doch Binninger will die deutschlandweite, was sag ich, europaweite, nö, er will die weltweite Naziverschwörung gegen die noch junge deutsche Demokratie.

Binninger hätte gestern lieber aufmerksam zugehört, dann hätte er bemerken können, daß er nur das „aufklären“ darf, was die höheren Staatsdiener zur Aufklärung freigegeben haben. Die Ansage war trotz des Schweigens sehr laut.

Lingen … sprach auffällig leise und wandte sich immer wieder fragend zu den anwesenden Mitarbeitern der Bundesregierung um.

Sie tun alles, um cool und geleckt wie Amerikaner rüberzukommen und sind doch nur kümmerliche Provinzpolitiker. Wie ein Untersuchungsausschuß auf amerikanisch geht, das steht hier.

NSU-Untersuchungsauschuß: Lingen kommt

Lothar Lingen, Axel M., wie ihn SPON-Diehl einst nannte, kommt in den Bundestag, um öffentlich Zeugnis abzulegen. Da die öffentlichkeitsarbeit der Mitglieder und Mitarbeiter des PUA schon wieder jenes unterirdisch schlechte Niveau wie vor wenigen Monaten erreicht hat, läßt sich nciht sagen, worüber sie Beweis erheben wollen, denn der Beweisbeschluß Z-161 ist nirgendow auffindbar. Die besten Aufklärer, die sich das Bundeskanzleramt wünschen kann, werkeln schon wieder in tiefster Illegalität, wie die Protagonisten, deren Leben sie ausforschen wollen.

Uns sind das Grobmanuskript als auch einige Fragen geleakt worden, die, wenn es Herr Binninger zuläßt, den Weg in das Saalmikrofon finden könnten.

Binninger: Wir begrüßen Herrn Lingen in der Fragerunde. Sie können sich eingangs zusammenfassend äußern oder gleich unsere Fragen beantworten. Meine erste Frage lautet: Sie sagten, sie kannten bis zum 08.11.11 keinen „NSU“.

Lingen: Wieso 8.11.? Bis zum 12.11. kannte ich den nicht. Erst als der Spiegel damals mit seiner Lügengeschichte zum NSU aufmachte, erst da wurde mir klar, daß hier abseits meiner eigenen Tätigkeit eine Operation lief, von der ich keine Kenntnis hatte. Lassen sie mich, verehrter Herr Vorsitzender dieses so wichtigen Gremiums, lassen sie mich es so ausdrücken.

 
Es ist uns trotz intensivster Nachforschungen leider nicht gelungen, zu erfahren, wer sich dieses Etikett hat einfallen lassen.

Es scheint sich aber um ein schon seit langer Zeit eingeführten Unfug zu handeln.

Alles was wir rausgefunden haben ist, daß man den beiden Gentlemen auch anderswo ihre wahren Namen streitig macht.

Binninger: Zum NSU wissen sie also nichts?

Lingen: Exakt.

Binninger: Sehr gut.

Ströbele: Warum haben sie dann die Akten geschreddert?

Lingen: Welche Akten?

Ströbele: Die Akten zu den islamischen V-Leuten. Die, wo der Temme zeitweise auch geführt hat. Seit wann kannten sie den Temme eigentlich?

Binninger: Kollege Ströbele, ich kann dazu nichts in unseren Unterlagen finden. Das ist nicht von öffentlichem Interesse.

Ströbele: Doch, auf S. 67 und 89 … Huch, das ist aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Kollege Binninger, sie haben Recht, es gibt keine Erkennntisse über die islamischen V-Laute von Herrn Minrath, äh Temme, Tschuldigung, Lingen. Können wir kurz eine Pause machen? Ich muß meine Kennverhältnisse der Akten prüfen.

Binninger: Kurze Pause, anschließend geht es nichtöffentlich weiter.

In der NÖS wurde den Obleuten von einem ungenannt gebliebenen Mitarbeiter aus dem Innenministerium deutlich gemacht, daß zu islamischen V-Leuten, der Zusammenarbeit mit dem MIT, eigenen Kräften in der PKK, Temme und all diese operativen Vorgänge keine Fragen beantwortet werden, da das nicht vom Untersuchungsauftrag gedeckt ist. Man habe sich auf die Schuld der Nazis zu konzentrieren. So war es abgemacht, dabei bleibt es.

Schuster: Wie kam die Aktion „Konfetti“ an die Presse?

Lingen: Haben wir aus operativen Gründen in die Medien eingesteuert.

Mihailic: Aha, jetzt verstehe ich, Schreddern wurde als Trugspur eingeführt, um von den wahren Hintergründen abzulenken.

Lingen: Ja genau und auch von BND und Kanzleramt.

Binninger: Keine Details bitte, das ist vertraulich. Die Sitzung ist beendet. Danke Herr Minrath, äh Lingen, kommen sie alle gut zurück.

Pau: Keine Macht den Nazis.

NSU: der lange Marsch zu Marschner


Observationsfoto (verfremdet): Köder für Böhnhardt und Mundlos, mit dem ihr Marsch zu Marschner initiiert wurde, damit sie ein für allemal vom Radar der Öffentlichkeit verschwinden. Während ihres auffälligen Lebens in Chemnitz hatten sie mehrfach gegen die von den Vorgesetzten aufgestellten Regeln für ein Leben in der Illegalität verstoßen, was in der Behörde nicht toleriert wurde.

Die antifaschistischen Zeitgenossen forsten in den Zeitungsarchiven nach Polizeimeldungen über Schlägereien an Endhaltestellen der Straßenbahn und anderweitige Schlechtigkeiten aus alten Zeiten und vergessen dabei den Blick in die aktuellen Fachmagazine. Immer dann, wenn es bei den Aufführungen OLG-Stadl zu München hakt, springen mutige Staatsschützer ein und leaken ausgewählte Beispiele ihrer Beobachtungsarbeit an die sächsischen Medien, auf daß das Feuer der Volksaufklärung frisch entfacht werden kann.

Diesmal traf es die Macher von Super-Illu-Dings. Super-Illu, für die Nichtkenner zur Erklärung, ist ein Lebenshilfe-Magazin von Wessis für Ossis. Da steht alles drin, was die Bewohner ostdeutscher Landstriche über das Leben da draußen wissen müssen.

Was die Antifa übersah, war jedoch der zarte Hinweis der Genossen vom Verfassungsschutz, das der Kontakt von Böhnhardt und Mundlos zu Marschner bereits in Chemnitz angebahnt wurde. Man hatte bewußt Lockangebote in der Umgebung ihres Quartiers angepinnt, um sie so in eine geregelte und regulierte Lebensbahn einzutakten, denn das auffällige Leben in Chemnitz war nicht mit ihrem Auftrag in Einklang zu bringen.

Letztlich köderte man sie mit Arbeit. Ob nur montags oder auf Montage, da gibt es widersprüchliche Zeugnisse. Die einen behaupten, gearbeitet hätten die nie. Anderen meinen nur montags, weil der Rest der Woche für den Staat geackert wurde. Dritte wiederum sagen, ihre Arbeit auf Montage war im Grunde Schinderei für den Staat.

NSU: Fragen aus dem Reich der Toten

Nein, diesmal war’s nicht die Omma, die zu viel Alsterwasser genossen hat. Die Deppenagentur ließ Fragen aus dem Reich der Toten zu, die ein irdisch veranlagter Mensch wie Zschäpe selbstverständlich verweigern muß, denn die Opfer sind bis auf Martin Arnold alle tot.

Es ist dies die Qualität eines Prozesses, mit dem der deutsche Mensch für den Kampf gegen die auf die Rathäuser zustürmenden Nazis begeistert werden soll.

Bester Beweis für die Untauglichkeit dieses Ansinnens war die gestrige Vorstellung am OLG-Stadl, die so ergiebig wie die Zukunftsvisionen der Linken war.

Zum zweiten Mal in dieser Woche machte der Vorsitzende Staatsschützer Götzl klar, daß die Belange des Verfassungsschutzes kein Gegenstand seiner den Staat schützenden Veranstaltung sind. Fragen nach Rockern und OK sind unzulässig, Fragen zum Verfassungsschutz ebenfalls. Selbst der Choleriker der staatlichen Anklage machte sich mit einem geladenen Zeugen gemein und verteidigte vehement dessen Auskunftsverweigerung. Der Marcel Degner darf die Omerta geben. Besserer Staatsschutz geht nicht. Besserer Stinkefinger auch nicht. Die Kölner Schlapphüte müssen’s Maul halten, springt halt die Bundesanwaltschaft in die Bresche und haut sie raus.

OStA Weingarten: Doch, wegen des (vorläufig eingestellten) Ermittlungsverfahrens der StA München I kann sich Marcel D. auf §55 berufen.

Senat: Gegen Zeugen Marcel D. wird kein ordnungsmittel wegen grundloser Zeugnisverweigerung verhängt. D. durfte Aussage verweigern.

Wegen der Nichtsnutzigkeit des gestrigen Tages nebst der darüber stattgefunden Berichterstattung, widmen wir uns den kleinen Lügen, der Propaganda, die so leicht zu enttarnen ist.

VMann Degner hätte einer der wichtigsten Zeugen d. Verfahrens sein können. Weitere Befragung ist unsinnig.

Ob der Degner VMann war, wissen wir nicht, die Rufmörder hingegen schon. Das unterscheidet die von Faktenfetischisten. Abgesehen davon sollten solche Dösbaddel bei der Vehemenz ihres Vorwurfes auch erklären können, warum der Degner einer der wichtigsten Zeugen war. Über was hätte er Zeugnis ablegen können? Welcher Mord, Bombenanschlag oder Raubüberfall wäre mit seiner Aussage endlich mal aufgeklärt? Oder geht es wieder mal nur um Rufmord, also die nebenerwerbliche Erschleichung von Daten über Kennverhältnisse?

Herr Degner verweigert heute (unter Verweis auf das laut Götzl unberechtigte Verfahren der Staatsanwaltschaft) erneut die Aussage.

Die Watcher der Antifa haben zugunsten ihres Propagandaauftrages die entscheidende Aussage böswillig unterschlagen. Stimmungsmache abseits der Fakten ist wichtiger als die präzise Wiedergabe der Veranstaltung.

Richter Götzl hatte übrigens deutlich gemacht, dass die StA mit Verfahren gegen Marcel D. irrt, aber frei in ihrer Entscheidung ist.

Die Problemlage ist vorerst eine gänzlich andere. Die ganze Horde studierter und berufserfahrener Juristen hat es trotz mehrwöchiger Pause nicht vermocht, ein grundsätzliches Rechtsproblem zu klären. Steht Degner das Recht der Aussageverweigerung zu? Mit solchen Kindereien verjuxen sie verhandlungstäglich 100.000 Euronen und mehr an Steuergeld.

Die Journalisten der Pforzheimer Zeitung habe im Gegensatz zu den Lügnern der Antifa deutlich gemacht, daß Götzl sich an die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bezüglich Degner gebunden fühlt, auch wenn er sie für falsch hält. Die dürfen das.

Die haben das sicher nicht umsonst gemacht, denn ein offenes Verfahren ist die zarteste Versuchung zu schweigen.

NSU: unter Staatsschützern

Die einen Staatsschützer schützen die Miniterrorzellen-Phantasie der Bundesanwaltschaft, die anderen ihren Ministerpräsidenten. Die einen, indem sie alles abschmettern, was außerhalb des Mindeststandards aus §129a StGB liegt. Die anderen, indem sie sich nur für die Kennverhältnisse von Nazis interessieren, weil sie mit der Aufklärung von Verbrechen, um die es eigentlich geht, völlig überfordert sind.

Wieder einmal wurden am OLG-Stadl 150.000 Tagesgage in die Isar geworfen, ohne daß es einen kulturellen Fortschritt der Menscheit hin zu einem besseren Gemeinwesen gegeben hat.

Aktiver Staatsschutz seitens des Staatschutzsenats im Staatsschutzprozeß geht so.

Fragen nach Kontakten in die rechte Szene der Bundesländer oder zu Rockern und OK sind dem Senatsbeschluss zufolge auch „unzulässig“.

Wo kämen wir auch hin, wenn herauskäme, daß die Uwes die Rockerbrüder ausspioniert haben, Beate davon Kennung hatte und überhaupt das gesamte Terrorzellenkonstrukt eine gemeinsame Veranstaltung von Staatsschützern und Staatschnüfflern gewesen ist? Nicht auszudenken, Zschäpe hätte noch andere Spitzel im Nazimilieu außer sich selbst gekannt.

Es ist wieder mal ein starkes Signal aus München, der Stinkefinger schlechthin, der den Dampfplauderern in Berlin und Erfurt entgegengestreckt wird. Binninger kann sich in den Medien ausheulen, wie er gerne möchte. Wo die Reise lang geht, bestimmt immer noch der GBA in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Richter Götzl.

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Medienversagen beim MDR Verblödungsfunk: Es wird die Frage nach der Herkunft der Mordwaffen aufgeworfen. Alleine mit der Frage ist der Hörfunkerzähler dermaßen überfordert, daß er die Frage im Interview gar nicht erst stellt, sondern nur als Aufhänger nutzt, man würde sich eventuell damit beschäftigen. Ernsthafte Auklärer hätten als erstes die Frage aufgeworfen, um welche Mordwaffen es geht. Also: Welcher Mord mit welcher Waffe unter Zuständigkeit der Thüringer Ermittler?

Da kann die Rufmörderin )))Katharina König((( noch so selbstbewußt in das Radio hineintröten, daß sie keine Angst vor niemandem hat. Der GBA hat gesagt, daß in seinem Revier nicht gefischt werden darf.

Was meinen Sie mit Gefährdungslage konkret? Was ich konkret damit meine ist ömm … Neonazis sind ja einerseits selber darauf bedacht, daß ihre Ideologie an die Öffentlichkeit kommt, ömm, das verstecken sie ja nicht, sondern ganz im Gegenteil, ähm, agieren sie im öffentlichen Raum damit, auch personell, so daß man sie zuordnen kann. Im Gegensatz dazu ist es bei der Organisierten Kriminalität ja schon so, daß da im Konspirativen agiert wird und vor allem, daß diejenigen, die ja mit Strippen ziehen beziehungsweise im Hintergrund aktiv sind, ja vieles, wenn nicht sogar alles dafür tun, um eben nicht mit ihrem Namen damit in Verbindung gebracht zu werden. Und da besteht die Möglichkeit, daß das über den Untersuchungsausschuß zum Thema NSU nun geschehen wird.

Und was befürchten sie?

Ömm, Ich befürchte erst mal gar nichts. …

Ömm, ich sag immer, die Öffentlichkeit ist ja letztlich auch der Rahmen, in dem man geschützt ist und da sollten wir uns unseres Auftrages bewußt werden und der lautet nicht, sich selber zu schützen, sondern der lautet NSU und mögliche Verbindungen im Bereich Organisierte Kriminalität und das Wissen der Sicherheitsbehörden dazu aufzuklären. …

Und wenn man sich die Verbindungen zwischen Rockerstrukturen und Neonazis in Thüringen ja ein bißchen näher anschaut, da gehe ich zumindestens davon aus, daß wir über die Aktenkenntnisse einiges offen legen werden, was weder den Neonazis und dann aber im besonderen noch den Personen, die im OK-Bereich zu verankern sind, gefallen wird.

Zicken diese Behörden jetzt rum oder bekommen sie alle Informationen, die sie brauchen?

Ich sag’s mal so. Ich hoffe, daß sie mitspielen. … erhalten wir alle Akten, auf die wir per Gesetzeslage Zugriff haben.

Die Hoffnung starb in München. OK ist bereits gegessen, bevor die König den ersten Aktendeckel gesehen hat. Mit Hoffnung klärt man keine Verbrechen auf. Auch keine Kennverhältnisse.

Zum einen ist das unverständliches Gesülze mit Null Inhalt.

Zum anderen trifft das Kriterium für Neonazis, das die Rufmörderin König nennt, im Gegensatz zu den Neonazis vor allem auf sie selbst zu. Daraus folgt: König ist ein Neonazi. Das wundert sicher kaum jemanden.

Letztlich bestätigt die Rufmörderin selbst, daß es schon lange nicht mehr um die Aufklärung eines konkreten Verbrechenstatbestandes geht, der sich in Thüringen wegen der lokalen Zuständigkeit um den ungeklärten Doppelmord an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos dreht, der mit maßgeblicher Unterstützung der thüringischen Polizei unter Führung von Michael Menzel bis heute vertuscht wird. Stattdessen sind Kennverhältnisse wichtiger.

Es bleibt, wie es ist. Die König wird gar nichts offenlegen, erst recht keine Dinge, die mit der OK zu tun haben. Darauf sei ein vom Pfaffen geweihter Rosenkranz verwettet. Das hat schlichtweg damit zu tun, daß die OK ein Aktenkonvolut über die König hat, das jederzeit den Weg zum Mudra bei der Thüringer Allgemeinen finden kann. Einmal Staatsschutz, immer Staatsschutz. Auch wenn die König noch Ecken und Kanten hat. Sie wird rundgelutscht wie ein Flummy. Im Namen des Staates.

NSU-Aufklärung

Sapere aude – „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Kant, 1784)

Unter dem Begriff Aufklärung versteht man den individuellen sowie gesellschaftlichen gei­sti­gen Emanzipationsprozess, der Autoritäten kritisch hinterfragt und damit eine Selbstbe­stim­mung des Individuums bedingt. Die Epoche der Aufklärung als gesamteuropäische Geistes­bewegung erstreckte sich dann etwa von 1730 bis 1800.

Aufklärung heißt Öffentlichkeit herstellen.

Oder:

Aufklärung heißt, systematisch die Aktivitäten bestimmter Menschen zu erfassen und das Extrakt dieses Datenkonvoluts den Entscheidern für die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Um es an Beispielen deutlich zu machen. Die NVA hatte die Fernaufklärer. Was immer sie in der Ferne auch aufklären sollten, werden sie wohl getan haben, vor allem aber, die Absichten der bösen Bonner Ultras.

Das Ministerium für Staatssicherheit hatte ebenfalls Aufklärer in Lohn und Brot. Die einen klärten die Bundeskanzler auf (Guillaume), die anderen die Ehepartner (Wollenberger).

Goethe und Kant waren auch Aufklärer, zumindest was den produktiven Teil ihres Lebenswerkes betraf.

Aufklärung wird gemeinhein mit dem großen Aufstand des französischen Mannes verbunden, der leidenschaftlichen Bezug auf Jeanne d’Arc nahm.

Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit hieß ja zuallererst mal, daß die noch junge Telegrafenmastindustrie im Frankenland Konjunktur hatte, da alle Masten mit Volksfeinden behangen waren. Als Aufklärung für das stau­nen­de Vok reichte das in der Anfangsphase auch völlig aus, zumal aus der Bastille reichlich Nachschub für die Masten geordert werden konnte.

Später wurden die Erklärbären hinterhergeschoben, was in die Geschichte als Aufklärung eingegangen ist.

Anonym hat gesagt…

Ach was, speziell beim höheren Adel wäre es angezeigt gewesen, immer nur einen zur Zucht zuzulassen, und die anderen rechtzeitig zu kapaunen.

Halbgott in Weiß

Man muß sich entscheiden. Entweder man betreibt Aufklärung im besten Sinne des Wortes, im Sinne Kants, also der Sache, oder man betreibt Aufklärung für den Klüngel, den Kölschen oder Berliner.

Clemens Binninger und Genossinen haben sich für die zweite Variante entschieden, also die Staatssicherheit. Auf Öffentlichkeit wird verzichtet. Sie ist eh nur Staffage am herrschaftlichen Lagerfeuer, mit dem sie sich gegenseitig ihre Herzen erwärmen. Sie häufeln Herrschaftswissen auf und verarschen das Volk.

Es kann keinen besseren Ort als den Reichstag geben. Die Linken haben sich ihre eigenen van der Lubbes im Zuge des Wohnmobilbrandes geschaffen, weil ihnen ihr tradiertes Feindbild abhanden gekommen war. Sie ehren Goebbels, indem sie sich nützen.

Freie Auswahl bei den „NSU-Verbrechen“, Tatortbeweise gibt es nicht

Vor lauter Corelli-Quark und Mundraub im OLG München hätten wir fast den Gerichtstag vergessen. Nicht dass da Relevantes erörtert wurde, keineswegs, aber die mindestens 100.000 Euro Steuergelder pro Verhandlungstag müssen noch gewürdigt werden.

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Normalerweise werden Verbrechen den Tätern via DNA-Spuren und Fingerabdrücken zugeordnet. Aber nicht beim NSU. Und daher kann man trefflich spekulieren, und frei Schnauze zuordnen.

Es ist ein Satz mit Wucht: „Die Idioten haben jemanden angeschossen.“ Mit „Idioten“ waren die mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gemeint.

Ralf Wohlleben soll diesen Satz nach einem Telefonat mit den beiden irgendwann vor Mitte August 2000 zu Carsten S. gesagt haben. So jedenfalls erinnert sich Carsten S. im Sommer 2013 im NSU-Prozess. Und so sagt er es auch wenig später bei einer Vernehmung durch das Bundeskriminalamt (BKA). Bis heute ist unklar, was für ein Vorfall das gewesen sein soll. Gibt es eine bislang unbekannte Tat der damals untergetauchten Neonazis?

Ein Spiegel-Leser würde niemals darauf kommen, dass der Angeschossene -laut Anklage- Ever Simsek war, der „1. Dönermord“ im September 2000, denn der Spiegel-Leser weiss garantiert nicht, dass Simsek mit 2 Waffen beschossen wurde, und den Mordanschlag 2 Tage überlebte. Die Ceska war dabei nicht tödlich, die unbekannte Waffe Kaliber 6.35 mm war es. Wurde „die späte Bruni“, weil erst Wochen nach den anderen Waffen „nachgefunden“.

Der Spiegel erklärt das seinen Lesern natürlich nicht, und das hat auch mit der Ausstiegslegendierung des Angeklagten Carsten Schultze zu tun, bzw. mit dem Ausstiegszeitpunkt, denn als Simsek angeschossen wurde, da hatte Carsten Schultze die Ceska längst den Uwes überbracht, war ausgestiegen, angeblich, und hätte gar nicht mehr diesen Satz „Die Idioten haben jemanden angeschossen.“ erfahren können.

Da diese Übergabe der Waffe unbedingt vor dem 1. Dönermord passiert sein musste, hat der Spiegel seinen deutschprachigen Lesern (in der englischen Ausgabe nicht!) verschwiegen, dass die Übergabe im Cafe der Galeria Kaufhof geschah, die erst Ende 2001 eröffnete, also 4 Morde zu spät.

Der Rest des Omma-Gechmieres ist auf Lügen aufbauend in gewohnter Staatsräson NSU, also wertlos.

„Hoffentlich nicht mit der Waffe“, habe Carsten S. damals gedacht. Carsten S. meint die Pistole mit Schalldämpfer, die er mutmaßlich mithilfe von Wohlleben für Mundlos und Böhnhardt beschafft und ihnen im Frühjahr 2000 in Chemnitz übergeben hat. Mit der Waffe haben Mundlos und Böhnhardt neun Männer türkischer und griechischer Herkunft erschossen. Deswegen sind Wohlleben und Carsten S. im NSU-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen angeklagt.

Mit welcher Waffe? Wo sind die Beweise? Der Schwindel fing bekanntlich am 9.11.2011 im Schutthaufen in Zwickau an, als eine „erwartete Mordwaffe“ (aufgrund der von unbekannt versendeten Paulchen-Videos, die am 7.11.2011 bei den Empfängern, darunter BILD ankamen) als letzte von 11 Waffen aufgefunden wurde, aber W04 genannt wurde, wahrscheinlich doppelt gefunden, und ohne jedes Auffindefoto abtransportiert wurde. DNA der Uwes war selbstverständlich nicht dran… Fingerabdrücke fehlten ebenfalls.

Nun sagte Kriminaloberkommissar Christoph S. als Zeuge vor dem Oberlandesgericht München aus. Der BKA-Beamte hat bei allen Landeskriminalämtern nach unaufgeklärten Taten mit Schusswaffengebrauch gefragt, die zum NSU passen könnten – eingegrenzt auf den Zeitraum zwischen dem 26. Januar 1998, dem Tag des Untertauchens von Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe, und Mitte August 2000.

Auch hier die Beschränkung auf die Zeit vor dem 1. Dönermord im September 2000. Ommas Aufgabe ist das Stützen des NSU-Narrativs, nicht etwa das Hinterfragen.

Es war -für die Insider- offenbar sehr witzig gestern:

Das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg übermittelte 17 ungeklärte Straftaten mit Schusswaffengebrauch, Bayern zwei, Nordrhein-Westfalen neun, Berlin acht, Sachsen-Anhalt 35, Hessen vier und Niedersachsen drei – insgesamt 78 Fälle. Die anderen Bundesländer meldeten keine solchen Fälle.

Der BKA-Mann wertete die 78 Straftaten aus und kam zu der Erkenntnis, „dass sämtliche mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dem von Carsten S. geschilderten Sachverhalt zuzuordnen sein dürften“. Die jeweilige Art und Weise der Tatbegehung, die Auswahl der Opfer, die Tatorte, die genutzten Waffen und die Täterbeschreibungen durch Zeugen sprächen „im konkreten Einzelfall gegen eine Täterschaft des NSU“.

„Nachgefragt haben wir da nicht“

Richter Manfred Götzl hakte nach. Welche Tatorte hätten denn das BKA veranlasst, die mutmaßlichen NSU-Terroristen als Täter auszuschließen? Welche Täterbeschreibungen von Zeugen? BKA-Mann S. nannte Spielhallen, Privatwohnungen und Gewerbegebiete als Beispiele für Tatorte, die seiner Ansicht nach nicht zum bekannten Vorgehen von Mundlos und Böhnhardt passten. Auch Beschreibungen der Täter durch Zeugen als „südländisch“ habe er als nicht zum NSU passend erachtet.

Der Brüller schlechthin!

„Südländer“ als Täter der ‚NSU-Dönermorde‘ kommen haufenweise in den Zeugenaussagen vor! Der berümte Fahrradfahrer mit den Segelohren der Zeugin Beate Keller, wiedererkannt in der Keupstrasse und beim Mord Kilic, der war Südländer!

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Noch mehr Gedöns:

Zwischenablage20Die Tweets sazu:

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Alles Blödsinn, der nichts aufklärt. Und das auch gar nicht soll.

Das Wichtige ist:

Durch die Vorverlegung von Carsten Schultzes Ausstieg in den Sommer 2000 und die Leugnung aller Widersprüche auch durch die Verteidigung Wohlleben gelang es, den angeblichen Kauf einer Ceska 83 SD mit Schalldämpfer aus dem Jahr 2001/2002 in das Frühjahr 2000 zu verlegen. Also rechtzeitig vor dem Simsek-Mord im September 2000.

Diese Geschichte ist nachkonstruiert, und wir wissen auch, wann und von wem sie nachkonstruiert wurde, denn die Haftbefehle für Wohlleben und für Schultze sind öffentlich zugänglich, und dort steht: Beihilfe zu 6 Morden, also Morde 5-9 und Kiesewetter, nicht Beihilfe zu 9 Morden, und der Zeitpunkt der Waffenbeschaffung war 2001/2002. Weil Holger Gerlach und der Ceska-Verkäufer Andreas Schultz das beide so ausgesagt hatten. Weil die Galeria Kaufhof dann auch eröffnet war.

Die entscheidende Änderung auf „Frühjahr 2000“ geschah innerhalb von nur 6 Tagen. Am 25.01.2012, grosse Razzia bei Starke, Werner, Schulz und Liebau (letztere beiden Madley-Laden Jena) mit 6 Staatsanwälten und 110 Polizisten, und danach bis zur Verhaftung Carsten Schultzes ganze 6 Tage, bis 1.02.2012.

Am 25.1.2012 die Aussage des Verkäufers Schultz, eine Waffe kleiner 9 mm geliefert zu haben, aber keine Erwähnung eines Schalldämpfers(!), und der Begleiter Wohllebens, der dann letztlich kaufte, das war Carsten Schultze.

Am 1.02.2012 die Aussage Carsten Schultzes vor dem Ermittlungsrichter beim BGH, die Waffe habe einen Schalldämpfer gehabt, und der Deal sei 1999/2000 abgewickelt worden, er sei nie mit Wohlleben im Madley gewesen… da kam ein bestens präparierter Kronzeuge.

Gegen Straffreiheitsversprechen der BAW gab der Verkäufer Andres Schultz dann 1 Woche später zu, es sei ein bestellter Schalldämpfer geliefert worden, während Schultze darauf besteht, immer noch, der Schalldämpfer sei nicht bestellt gewesen. Darin ist er sich sogar mit Wohlleben einig. Über den Rest nicht, insbesondere nicht über den Kaufpreis, und wer das Geld gab. 500 DM, oder 2.500 DM, auch da passt nichts zusammen.

Davon war niemals in Spiegel, Welt oder Bild zu lesen:

Zwischenablage18

Dabei ist es auch bis heute geblieben: Die Leitmedien im Dienste der Staatsräson. Omma vorneweg.

Das Wichtige ist, dass auch die Verteidigung Wohlleben niemals diese Widersprüche thematisierte, sondern das Anklagenarrativ schützte. Offenbar laufen da Gerichtsabsprachen im Hintergrund, das Gegenteil von rechtsstaatlicher Aufklärung:

Als RA Klemke seinen Mandanten Wohlleben ans Messer lieferte

Womit ist Wohlleben erpressbar? Warum wehrt er sich nicht?

.

Warum fragt man denn nicht den Wohlleben? „Haste das zum Carsti gesagt“?

Hat der als Waffenbeschaffer angeklagte Carsten S. in seiner Aussage zu Prozessbeginn gelogen? Das vermuten die Anwälte des von S. schwer belasteten Ralf Wohlleben und ließen am Donnerstag eine seiner Angaben überprüfen. Demnach hätten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt „einen angeschossen“, wie Wohlleben im Jahr 2000 zu S. gesagt haben soll. Gab es demnach noch weitere NSU-Opfer? Eine Untersuchung, geführt von einem Ermittler des Bundeskriminalamts, konnte das nicht erhärten.

Das ist alles Blödsinn, das ist das Gegenteil von Aufklärung.

Einfach mal logisch denken… es war ganz allein Carsten Schultze, der angeblich vor dem 1. Dönermord eine Waffe mit Schalldämpfer gekauft und übergeben haben soll, die er vorher noch Wohlleben zeigte. Ohne Carsten Schultzes Sensationsaussage am 1.02.2012 beim BGH wäre die Waffe niemals eine Ceska mit Schalldämpfer geworden, und wäre niemals vor 2001/2002 übergeben worden. Siehe die Haftbefehle. Siehe des Verkäufers Aussage am 25.1.2012: Kein Schalldämpfer, keine Ceska.

Der Ausstieg des Schwuliberts wurde vorverlegt, so erst enstand der Kronzeuge der Anklage.

Einfach mal logisch denken… warum sollte das TLfV einen Ausgestiegenen anwerben wollen?

Zwischenablage19Es ist ganz einfach:

Carsten Schultze war 2001 noch nicht ausgestiegen. Er überbrachte wohl wirklich eine Waffe 2001/2002 an die Uwes. Keine Ceska 83 SD. 4 Morde zu spät…

Problematisch ist: Die Tatwaffe Ceska 83 will S. 2000 im Café der Galeria Kaufhof in Chemnitz an den NSU übergeben haben. Das Kaufhaus wurde jedoch erst im November 2001 eröffnet. Der Verteidiger von S., Johannes Pausch, beteuert, dass sein Mandant „nie Kontakt zum thüringischen Verfassungsschutz“ gehabt hätte. Er könne sich nicht erklären, wie Unterlagen, die einen solchen Schluss zulassen, entstanden seien.

Der AK NSU ist sich recht sicher, dass es die Anwälte von Carsten Schultze waren, die zwischen dem 25.1.2012 (Razzia) und dem 1.02.2012 (Kronzeuge Schultze sagt beim BGH aus) mit OSTA Weingarten von der Bundesanwaltschaft „die Sache klargemacht haben“.

Und das erahnen auch die Prozessbeobachter, die Leitmedien, die Antifa weiss das wohl ebenfalls sehr genau. Die Grundfrage bleibt: Warum wird ein falsches, ein nachkonstruiertes Ceska-Narrativ von Wohllebens Verteidigung geschützt?

Warum wird kein unabhangiges Ceska-Mordwaffengutachten gefordert? Ist die Waffe Ceska W04 wirklich eine 9-fache Mordwaffe? Wie sicher ist sie das?

Staatsschutz wohin man schaut…