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Escape Room Kassel by parlograph

Das ist ein Reblog des am 11.11.2018 publizierten Artikels von Parlograph, der als Ergänzung zu den hessischen Frohnaturen auf Egotrip gelesen werden kann.

Das Buch mit allen Posts von Parlograph gibt es ebenfalls, und zwar kostenlos für alle.

Einen schönen Sonntag auch den Leseratten unter den Blogklickerern.
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Chef d’Ilot: Sind Sie wahnsinnig geworden, Madame Bouffier?! Immer nur Sie und Ihr Haus stören die Ordnung. Heute aber ist es das letzte Mal. Ich sollte Sie auf der Stelle verhaften.“
„Jacobowsky und der Oberst“, Franz Werfel

Live Escape Games sind ein teurer Spaß, der eine Stunde dauert. Hessens Volksvertreter mühten sich fast vier Jahre am Temme-Rätsel ab. Vergeblich. Zwölf Jahre nach der Tat in Kassel und einem dicken Abschlußbericht steht der nächste Ausschuß mit leeren Händen da: man weiß nichts, schließt nichts aus und kann nichts beweisen. Nach Parteifarben getrennt waren sie marschiert, um vereint die Zeit zu erschlagen. Zum Glück standen Halit Yozgats Mörder fest durch Beschluß.

Kein Dönermord hat die Phantasie des Publikums erregt wie das Verbrechen im Internetcafé. Klein-Adolf der Verfassungsschützer, V-Islamisten und Nazispitzel, das plötzliche Ende der Mordserie und 120 Jahre amtlich verordnetes Schweigen. Was für ein Stoff! Wer es nur richtig anstellt, sollte endlich die losen Fäden zusammenbinden können. Abgeordneter Schwarmverstand scheiterte indes nicht nur am Behördenstaat, sondern auch am Mordfall selbst: am Tatort, den Zeitfenstern, fünf Zeugen und drei Affen: nichts sehen, nichts riechen, nichts hören – jedenfalls keine zwei Schüsse. Vor allem aber an Andreas Temme.

Und noch eine schlechte Nachricht: Rettet der NSU ex machina die Parlamente, müssen seine Leugner auf Trost ganz verzichten. Kein Anfasser für alternative Hypothesen nirgendwo im Bericht: Bouffier und Hessen-VS entlastet, Polizei und Staatsanwaltschaft alles versucht und richtig gemacht.1) So scheint es. Kein Tiefer Staat, keine klandestine Vertraulichkeit in Korrespondenzen und Vermerken; Schlußstrichforderungen nun auch bei „Leakers“.

Wenn es Polizist Binninger nicht schaffte, Verschwörungstheorien durch das Märchen vom Groß-NSU zu deckeln, dann gelang es den Hessen durch Ergebnislosigkeit. Wobei „düstere Parallelwelten“ oder Yimpas-Pleite wie üblich tabu bleiben mußten, glaubt man dem rassismusfreien Abschlußbericht.

Knallgeräusche

Und Temme? Seit zwölf Jahren hält er unter ungeheuerem Druck von allen Seiten an einer Geschichte fest, die ihm niemand abnimmt. An ihn klammert sich das ganze Versagen einer unaufgeklärten Verbrechensserie, und doch würde Temme auch unter Folter wohl nichts anderes erzählen. Fast resigniert muß der Ausschuß zur Kenntnis nehmen:2)

Kein polizeilicher Zeuge hat jedoch, trotz aller Bedenken, ausschließen können, dass Temme die Wahrheit sagt.“

So ist das – trotz des tiefen Mißtrauens, daß Temme, wenn er schon nicht lügt, dann jedenfalls nicht alles sagt, denn alles scheint möglich bis heute; vom „Abtarnen“ der Uwes und türkischen Wölfen, schnöder Panik bis unterlassener Hilfe.3)

Und so feilschten die Volksvertreter um Sekunden und hängen trotzdem fest und es gilt der hessische Konjunktiv Irrealis:4)

Solange nicht feststeht, ob Temme noch in dem Internetcafe war, als Halit Yozgat erschossen wurde, führen Erörterungen darüber, ob er Wahrnehmungen hätte machen müssen, wenn er dort gewesen wäre, nicht weiter. Dies gilt unabhängig davon, welcher der beiden Möglichkeiten als die wahrscheinlichere angesehen wird. Es kann deshalb nicht festgestellt werden, ob Temme etwas von dem Mord mitbekommen hat. Das heißt auch: Kein denkbares Szenario ist ausgeschlossen.

Nur, was folgt aus den vielen schönen „denkbaren Szenarien“? Daß nach der „Pilling-E-Mail“ Temme den Gärtner anrief und die Uwes prompt nach Kassel reisten, um Yozgat zu erschießen?

Trotz Geraune scheuen sich aber selbst eingefleischte VS-Hasser, Temme offen eine Tatbeteiligung anzudichten. Mit Konsequenz: Relevant ist, ob Temme etwas über den Täter sagen kann, ob er als Einziger die 137-db-Schüsse hörte, schallgemindert zwar, und ob er den Täter sah bzw. sehen konnte. Letzteres schloß die Polizei für seine Sitzposition am Rechner aus:5)

Die Frage, ob Temme die Mörder hätte sehen müssen, ist zu verneinen. Nach Aussage der im Ausschuss vernommenen Mitglieder der MK Cafe habe man von PC Nr. 2 des Temmes aus nur in den Vorraum schauen können, wenn man sich zur Seite neigte bzw. „verrenkte“, und auch dann habe man nur „einen Spalt breit“ bzw. „einen ganz schmalen Bereich“ des Vorderraums einsehen können.“

Alles andere, selbst ob er in Richtung Ausgang gehend doch nach links zum Schreibtisch schaute, um zu bezahlen, und den sterbenden Halit ignorierte, ist für die Aufklärung des Mordes sekundär. Läßt man Temme ganz weg, fehlen immer noch zwei Schüsse, von denen niemand Notiz nahm und direkt daneben telefonierte Faiz Hamadi Shabab seelenruhig weiter.

Halbleiter

Seit Jahren schon fragt der AK NSU, was daraus zu schließen sei und muß sich doch von einer charmanten Hypothese verabschieden, die dieses Problem lösen soll: dem vorverlegten Mordanschlag. Denn kurz vor der Tat, so der Abschlußbericht, surft Halit nach Halbleitern an seinem PC.

Bleibt die „leisere“ Waffe, die dann zwar keine Ceska ist, aber dafür zu dezent „platzenden Luftballons“ paßt. Allerdings: Zeitabläufe macht sie nicht plausibler und Temme fällt als Schußzeuge weiter aus. Auch an der Alternative ändert sich nichts: Ein vorher aus dem Internetcafé kommender Temme wäre für den Killer Warnung vor weiteren möglichen Zeugen im Café gewesen und Hemmnis bei Ausführung der Tat.

Für die nächstliegende Schlußfolgerung; wenn niemand Schüsse hörte, dann fielen keine, ist anscheinend niemand mehr frivol genug und das hieße ja auch, die ganze Republik wurde böse zum Narren gehalten wie bei der Selbstenttarnung des NSU in Eisenach.6)

Und Temmes V-Leute? Da wenigstens schafft der Ausschuß Klarheit:7)

Laut einem Gesprächsvermerk der MK Cafe vom 1. September 2006 sprach der Geheimschutzbeauftragte des Landesamts für Verfassungsschutz, der Zeuge Hess, anlässlich dieser Besprechung abermals Kompromissmöglichkeiten im Hinblick auf die Vernehmungen der von Temme geführten V-Personen und in diesem Zusammenhang erneut die Vernehmung der V-Leute unter einer Legende an. Außerdem habe die Polizei auf Nachfrage klargestellt, dass Anhaltpunkte für die Täterschaft einer V-Person, die unabhängig von einer Beteiligung Temmes an der Tat beteiligt sein könnte, nicht bestünden.

Das Theater um Bouffiers Sperrerklärung war also doppelt überflüssig: Die Staatsanwaltschaft konnte nicht begründen, was sie sich von der Befragung erhoffte und wichtiger war als Quellenschutz, und der jahrelang schwelende Verdacht, Temme habe V-Mörder geschützt, ist vom Tisch. Das dürfte nicht nur seine Islamis betreffen, sondern auch Gewährsperson Gärtner. Nur, und hier hat die herbe Ausschußkritik am informellen BKA-VS-Treffen recht, gilt das für Zuträger aller V-Mann-Führer?

Welche Dynamik wäre entstanden, hätten Ermittler die Pilling-Mail gekannt? Daß der Verfassungsschutz fürchten mußte, Pillings Gefälligkeit könnte zum Bummerang werden, ist nachvollziehbar. Aber informierte denn BKA-Hoppe die Kasseler Kollegen und Nürnbergs BAO über seine Aktivitäten, nachdem ausgerechnet in Hessen nicht nur ein weiterer Ceskamord geschieht, sondern Pillings Mitarbeiter unter Tatverdacht gerät?

Perfektes Timing

Nach dem Mord in Kassel will das BKA eine feindliche Übernahme der Ermittlungen. Der Vorstoß mißlingt und – auch das ist so eine Koinzidenz – die Ceskaserie endet, während Dönermorde mit ähnlichem Modus operandi bis heute weitergehen. Erste Diskussionen gibt es laut Hoppe schon am 6. April 2006;8) da ist die Bestimmung der Tatwaffe im Mordfall Yozgat noch Hellseherei. Oder wurde intern schon früher „diskutiert“, mindestens vor Kontaktaufnahme zum hessischen Verfassungsschutz?9)

Unmittelbar nach dem Mord an Halit Yozgat, bei Besprechungen am 10. April 2006 in Kassel und am 11. April 2006 in Nürnberg, sprach das Bundeskriminalamt die Möglichkeit einer Gesamtübernahme der Ermittlungen nach § 4 Abs. 2 N r. 2 BKAG an. Dem Leiter der EG Ceska zufolge hatte es sogar bereits erste Diskussionen bei einer Besprechung in Dortmund am 6. April 2006 gegeben.

Der Mord kommt also wie gerufen, um BKA-Ambitionen Nachdruck zu verleihen. Praktischerweise legen damals auch BKA-Kriminaltechniker fest, was Ceskamorde sind. Scheiterten hessische Ermittler wie andere an der vorgegebenen fixen Idee einer Serie? Das verbindende Motiv für alle Morde fanden zumindest auch sie nicht. Vielleicht, weil es das so wenig gab wie übereinstimmende Tatortspuren.

Für Andreas Temme und seinen Alibinachweis ist das Glück im Pech, er erhält Pardon und ein Gnadenbrot im Apparat. Ceska-Ermittler Hoppe wechselt später ins Referat SO12. Das sichtet Anfang 2012 jene brisante KiPo-Kundendatei, auf der sich der Name Sebastian Edathys befindet. Der selbstbewußte Sozialdemokrat ist da frischgebackener Vorsitzender eines NSU-Untersuchungsausschußes.10)

Dazu muß man wissen: Früher war so ein NSU-Ausschuß eine aufregende Sache und noch kein bloßer Zeitvertreib und frei zugängliche Wortprotokolle gab’s nachher auch.

 

Fußnoten

1) Ob Bouffier das Parlament angelogen hat oder Temmes Vorgesetzte Dienstvergehen zu lässig handhabten, ist hier nicht von Interesse.

2) Abschlußbericht, PDF-Seite 412
https://hessischer-landtag.de/content/abschlussbericht-des-untersuchungsausschusses-192-nsu-beschlossen

3) Vgl. Kriminaldirektor Hoffmann:
„Der war für uns, ich sage jetzt mal ganz platt, wie ein Stück Seife. Immer wenn ich den greifen wollte, war er weg. Also er hat auch nie konkret die Fragen beantwortet, die wir gestellt haben, oder ist den Fragen ausgewichen.“
PDF-Seite 1065

vgl. auch Abschlußbericht, PDF-Seite 412

4) PDF-Seite 745

5) PDF-Seite 407

6) https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/05/14/yozgat-starb-weil-gegenauf-den-kopf-geschlagen-wurde-ergebnis-des-notarztes/

https://sicherungsblog.files.wordpress.com/2015/06/karschunke.jpg

7) PDF-Seite 522

8) Mehmet Kubaşık wurde am 4. April 2006 in Dortmund erschossen.

9) PDF-Seite 558

10) https://www.mopo.de/news/edathy-skandal-geht-weiter–christian-hoppe-bringt-bka-chef-ziercke-in-not-4160006

Bildnachweis
Tatortbegehung mit Andreas Temme,
Foto: Polizei Hessen

Hessenwahl: #NSU, lass mich bloss in Ruh‘

Ein betrunkener Melder übt sich in Volksverdummung zum NSU:

Ein Blauer Bote, der Antifagedöns verbreitet?

Selberdenker schliessen daraus, dass keine Zeugenaussage stimmt.

Linke wie dieser Blaue Bote schliessen daraus, dass Temme als einziger was hören oder riechen oder sehen hätte müssen. Typische linke Fake News, faktenfrei postfaktisch.

Bouffier schloss bekanntlich entsprechende Ermittlungsakten der Behörden für 120 Jahre weg, verschaffte dem Mann einen sicheren anderen Arbeitsplatz bei den hessischen Behörden und verhinderte die Strafverfolgung seines Mitarbeiters.

Nö, tat er nicht. Ganz und gar nicht. Im Gegenteil wurde gegen Temme fast 1 Jahr ermittelt.

Am Sonntag ist die Hessenwahl.

Der CDU-NSU-Naziskandal interessiert die Medien hierzu offenbar nicht.

Bundestag.de: „NSU-Ausschuss rätselt über DNA-Spuren„: „Rätselraten über DNA-Spuren hat die Zeugenvernehmung im 3. Untersuchungsausschuss zum sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU II) unter der Leitung von Clemens Binninger (CDU/CSU) geprägt. 15 Banküberfälle, zwei Sprengstoffanschläge und zehn Morde zwischen 2000 und 2006 werden der Terrorgruppe zur Last gelegt. Doch an keinem der 27 Tatorte seien DNA-Spuren von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gesichert worden – jenen beiden Männern, die sich in Eisenach nach einem Banküberfall in ihrem Wohnmobil selbst umbrachten.“

Wie die Uwes zu Tode kamen ist nie ermittelt worden.

#NSU-Ermittlungen sind auch Staatsschutz

Sic!

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 10

Fefe: Ich muss hier nochmal etwas Grundsätzliches ansagen, habe ich den Eindruck.
Deine Meinung (ja DEINE Meinung, die von DIR, lieber Leser) interessiert mich überhaupt rein ganz und gar nicht. Weniger als Null. Sie schadet mir sogar aktiv, weil sie meine Zeit verplempert.

Woran ich sehr wohl Interesse habe: DIE FAKTEN, die dich zu deiner Meinung gebracht haben. Denn wenn ich die meiner Faktenbasis hinzufüge, stellt sich möglicherweise heraus, dass ich meine Meinung ändern muss. Möglicherweise ist meine neue Meinung dann sogar deine jetzige Meinung.

Aber dazu braucht es die Fakten. Nicht die Meinung.

Für alle Lesefaulen und jene, die lieber eine vorgegebene Meinung schlucken als sich selber Gedanken zu machen, sind im „Teil Drei“ des Abschlußberichtes (ab S. 713/PDF) alle vorher lang und breit erörterten Problemstellungen noch einmal in Kurzform zusammengefaßt und bewertet worden.

Bei etlichen Bewertungen ist Widerspruch nötig, da diese aus den Untersuchungen so nicht zwingend sind, sondern politisches Mehrheitskalkül der Regierungskoalition. Statler und Waldorf als auch der AK NSU sehen da einiges anders.

Der Ausschuss konnte nicht feststellen, dass eine hessische Behörde oder ein Bediensteter des Landes Hessen Kenntnis davon hatte, dass die Mordserie von einer rechtsterroristischen Gruppe begangen wurde. Allerdings lagen bei hessischen Stellen Hinweise vor, die in einem Zusammenhang mit der Mordserie standen. Der Umgang mit diesen Hinweisen war nicht immer sachgerecht. Insofern trifft das bereits von den Untersuchungsausschüssen im Bund und anderen Bundesländern festgestellte Versagen der Sicherheitsbehörden auch auf Hessen zu. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein sachgerechter Umgang mit den in Hessen vorliegenden Hinweisen zur Aufdeckung der Mordserie geführt hätte, hat der Ausschuss allerdings nicht gefunden.

Der erste Satz impliziert eine andere Aussage. Es gab keine Mordserie von einer rechtsterroristischen Gruppe. Es gab und gibt bis heute keine Hinweise, beweise, Spuren, die solches Belegen. Bis auf die Behauptung von Range und Genossen Ziercke, Böhnhardt und Mundlos seins gewesen, wurden bis einschließlich heute keine Beweise für diese steile These vorgelegt. Es gibt keine Ermittlungsakten, Spurenakten, Zeugenaussagen, Videoaufnahmen, Humanspuren usw. für wenigstens einen der in Rede stehenden zehn Morde bzw. zwei Bombenanschläge. Von den Raubüberfällen auf die Arbeitergroschengräber ganz zu schweigen. Behauptungen, so war’s, ersetzen keine Beweisführung.

Vieles wurde geleakt, durchgestochen, zum abkupfern kurz mal der Raum verlassen, Schmierfinken bestochen und mit Nebensächlichkeiten gefüttert. Aber erstaunlicherweise gibt es nicht einen einzigen Satz aus einer wenigstens einzigen Ermittlungsakte, die sich auf die Täterschaft von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bezieht.

Im Klartext ist die Hessenaussage nichts weiter als das Eingeständnis, daß es einen NSU und die von im verübte Verbrechensserie so nicht gab. Die Täter sind woanders zu suchen. Die Mörder bis heute nicht ermittelt. Vater Yozgat weiß das ja auch.

Das Ergebnis deckt sich, was die Kenntnis hessischer Behörden vom NSU und den vom ihm begangenen Morden betrifft, mit den Feststellungen des NSU-Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestags. Nach dessen Ermittlungen haben sich
„keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass vor dem 4. November 2011 irgendeine Behörde Kenntnis gehabt hätte von der Verantwortung des NSU für die ihm nunmehr zur Last gelegten Taten“

So ist es. Solche Erkenntnisse gab es auch vor dem 8.11. noch nicht. Publikumswirksam wurden sie von Range und Ziercke pünktlich zur Eröffnung der Jeckensaison an Karneval 11.11.11 verkündet.
Es gab keine vom NSU begangenen Morde, zumindest nicht die, die durch die Schmierfinkenbranche seit Jahren abgefeiert werden.

Die vom Ausschuss befragten Verfassungsschutzmitarbeiter haben übereinstimmend angegeben, dass ihnen die Terrororganisation „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ als solche vor ihrer Aufdeckung im Jahr 2011 unbekannt gewesen sei.

Axel Minrath reloaded. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz war eine solche Organisation ebenfalls nicht bekannt. Da hat der Herr Merbitz und das sächsische LKA ganze Arbeit geleistet, um das Trio gegen alle Begehrlichkeiten abzuschirmen. Es stellt sich die Frage, ob sich jemals nach einem Sperrvermerk bezüglich Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe beim BKA und BfV sachkundig gemacht wurde, statt nicht vorhandenen Akten hinterherzujagen.
Am folgenden Beispiel sei die erkenntnistheoretische Falle exemplarisch erörtert (S. 715/PDF)

Im Fall des NSU-Trios sind die Sicherheitsbehörden ihrer Verantwortung für den Schutz des Lebens unserer Bürger nicht gerecht geworden. Denn sie haben aus den vorhandenen Informationen nicht die richtigen Schlüsse gezogen. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder wussten, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe untergetaucht waren. Die Sicherheitsbehörden wussten, dass sie Rechtsextremisten waren. Die Sicherheitsbehörden wussten, dass sie gewalttätig waren. Die Sicherheitsbehörden haben diese Informationen aber falsch bewertet. Dieser Irrtum hat zehn Menschen das Leben gekostet. Und eine weit größere Zahl an Menschen hat für immer ihren Frieden verloren.

Die Aussage stimmt so nur unter der Voraussetzung, daß das Trio auch alle zehn Morde begangen hat. Dafür wurde aber auch in Hessen kein einziger Beweis erbracht.

Legt man zugrunde, daß das Trio während der Zeit von 1998 bis 2011 alles Mögliche machte, nur nicht morden, oder wenn, woanders, dann ist das gequirlte Scheiße, was sich die Hessisten da aus dem Arsch zogen.

Auf diesem Level geht es dann weiter (S. 718/PDF).

Das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz stellte ausweislich seines Abschlussberichts vom 19. Dezember 2013 fest, dass sich zwar keine Bezüge zu den Rechtsterroristen des NSU und ihren Straf- und Gewalttaten gefunden hätten …

Sprich, es gab keinen NSU. Hätte es einen gegeben, dann wäre das in vielen deutsche Amtsstuben in Akten aufgelaufen. Ist es aber nicht. Der Rest ist grandioses Politgefurze, um diese simple Erkenntnis zu überstinken.

Im Abschnitt V. „Wusste Temme von dem bevorstehenden Mord an Halit Yozgat?“ wird um eine präzise Antwort herumgeeiert. Zumindest Gärtner wird aus dem Rennen genommen (S. 727/PDF), denn der wußte gar nichts. Bei Temme reden sie sich damit raus, daß der GBA und der PUA des Bundestages da streng nachgefaßt hätten, wenn er vorab Kenntnis von dem Mord gehabt hätte.

Es besteht nach dieser langen Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss kein hinreichender Zweifel daran, dass Gärtner nichts über das im Untergrund lebende Trio und die von ihm begangenen Morde wusste.

Den Abschnitt B. „Unterstützerumfeld“ lassen wir an dieser Stelle aus. Das ist Grimmsche Märchenpolitik. Kein Hesse hat Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bei den herbeihalluzinierten NSU-Morden unterstützt. Wer sich für die Naziszene in Hessen interessiert, wer da wen kennt, was für heiße Gigs so stattfanden und wo es das beste Bier gab, der kann sich das reinziehen.

Bezogen auf die 10 Morde ist der Erkenntnisgewinn identisch gleich Null.

Zu Andreas Temme stellt der Abschlußbericht fest (S. 742/PDF, S. 743/PDF):

Die Rolle, die Andreas Temme innehatte, konnte nicht restlos geklärt werden.

Die Frage nach der Rolle, die Andreas Temme innegehabt habe, versteht der Ausschuss in erster Linie als Frage nach einer möglichen Verwicklung Temmes in das Tatgeschehen: War es wirklich nur Zufall, dass ausgerechnet ein Verfassungsschützer am Tatort war? Oder wusste Temme, dass dort etwas passieren würde? War Temme vielleicht sogar an der Ermordung Halit Yozgats beteiligt? Lügt Temme? Und was will Temme damit verbergen?

2. War Temme der Täter?
Die Frage, ob Temme an der Tat beteiligt oder ob er gar selbst der Täter war, kann auch der Untersuchungsausschuss nicht mit letzter Sicherheit beantworten. Allerdings hält es der Ausschuss, ebenso wie es die Staatsanwaltschaften in den Jahren 2007 und 2012 sahen, für wahrscheinlicher, dass Temme nicht daran beteiligt war.

Auf S. 718/PDF dann im Kleingedrucksten die Auflösung des Bullshits zum flüchtenden Schattenriß des Böhnhardt.

Und der Zeuge, der im Vorraum von einer Telefonkabine aus telefonierte, könnte sich getäuscht haben, sowohl was die Körpergröße des flüchtenden Täters betrifft, als auch darüber, wie
viele Personen sich in diesem Moment im Vorraum aufhielten.

Das Fahrradketten-Paradoxon wird auf S. 745 behandelt.

Temme hätte wahrscheinlich etwas von dem Mord mitbekommen, wenn er noch in dem Internetcafe gewesen wäre, als die Schüsse fielen.

Die vom damaligen Innenminister verfügte Sperrerklärung wird vom Ausschuß als korrekte und den geltendem Recht gemäße Entscheidung bewertet, an der nur zu beanstanden ist, daß keine Unterscheidung zwischen islamischen (also religiösen) und nazistischen (also ideologischen) V-Männern unterscheiden wurde. Durch die Zeugenvernehmungen (Gärtner?) im Ausschuß stellte sich heraus, daß dies die Polizei in ihren Ermittlungen jedoch nicht weitergebracht hätte (S. 751/PDF)

Bezüglich des Abwägungsprozesses und der verfügten Sperrerklärung wird nochmal betont (S. 757/PDF).

Von Rechts wegen muss eine Begründung nicht erfolgen. Denn es handelte sich bei der gegenüber der Staatsanwaltschaft erteilten Sperrerklärung um einen rein innerstaatlichen Rechtsakt, für den die Regeln des Verwaltungsverfahrensrechts nicht gelten.

Den Schluß bilden Handlungsempfehlungen, die ohne jede Bedeutung sind und sich unter dem Begriff Politaktionismus subsumieren lassen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Rolle der Bedeutung unter Berücksichtigung des Wachstums bei zunehmendem Einfluß und Rückgang der Quote unter der Voraussetzung der nachhaltigen Verbesserung und Steuerung, insbesondere in Polizei, Justiz und Schlapphutamt.

Kommen wir abschließend noch zum grundlegenden Problem aller Untersuchungsausschüsse, das im Bericht sogar formuliert wird (S. 744/PDF).

Aus Falschem folgt Beliebiges.

Damit bleibt es bei der eingangs getroffenen Feststellung, dass sichere Aussagen nicht getroffen werden können. Mit den vorhandenen Teil-Erkenntnissen lässt sich praktisch jedes Bild legen.

Wenn die Ausgangsüberlegung, die Uwes seins gwesn, falsch ist, kann jedes Sternzeichen als Begründung herangezogen und jedes beliebige Märchen gedichtet werden. Stimmt immer, da die materielle Grundlage dafür fehlt. Und genau so wird es auch gemacht.

Dann sind aber auch all die Aussagen über die Fehler der Polizei, des Verfassungsschutzes usw. alle für die Katz. und genau dann muß man sich auch nicht wundern, wenn die Politiker von den Polizisten und Verfassungsschützern ausgelacht werden.

Die Ermittler haben bei den Ermittlungen im Fall Yozgat so ziemlich alles richtig gemacht. Die Ermittlungsakten geben kaum Grund zur Klage. Man muß sie nur lesen. Die Kriminalpolizisten wissen das. Sie wissen auch, daß sie sich mit dem ausgedruckten Abschlußbericht den Hintern abwischen können, da das Gesülze darin das Papier nicht wert ist, auf dem es gedruckt wurde.

Was brachte der sündhaft teure Ausschuß denn so zustande?

  1. Mord an Yozgat wurde gar nicht erst untersucht.
  2. Bouffier ist ein feiner Kerl und rechtschaffen.
  3. Temme ist möglicherweise ein Charakterschwein, wir können es nur nicht beweisen und verzichten desterwegen darauf. Die Drecksarbeit erledigt ja Linke und Sozen zu aller Zufriedenheit.
  4. Ellenlange Berichte schreiben, die kein Schwein liest und berücksichtigt.

Der Auschuß hatte nur drei Aufgaben.

1. Am Staatsschutznarrativ NSU wird nicht gerüttelt.
2. Bouffier ist die weiße Weste einzuweißen.
3. Temme ist rauszuhauen.

Well done.

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 9

@NSU_Tribunal

Neuer NSU-UA in Hessen? Unsere Themenvorschläge: Verfassungsschützer Temme am Tatort in Kassel, die Verhinderung der Aufklärung durch Bouffier, die Geheimhaltung von Akten für 120 Jahre, die nicht ermittelten Neonazi-Netzwerke, die den NSU ermöglichten.

Wer die bisherigen Teile der Serie über den Abschlußbericht des Hessischen Untersuchungsausschusses verfolgt, der weiß, mit welchen Problemen sich die Abgeordneten herumgeschlagen haben und zu welchen Ergebnisse sie bei der Problemerschlagung gekommen sind.

Wir hätten da also auch eine Idee, die den genderverstrahlten Faschistenbroten der Antifa gut zu Gesicht stünde. Die Schule besuchen, lesen lernen und sich den Abschlußbericht reinziehen. Das, was die Strichjungen und Ideologiehuren des NSU-Tribunals als Idee vortragen ist längst Altpapier, Schnee von gestern, da schlußgestrichen wie eine Linie Koks.

Kommen wir heute zu den sogenannten nicht ermittelten Neonazi-Netzwerken, die in dem Bericht den meisten Platz beanspruchen. Das Thema können wir erfreulich kurz abhandeln.

Es geht um die Aufklärung des Mordes an Yozgat. Die Täter wurden bis heute nicht ermittelt. Neonazis gehören nicht dazu, auch keine Netzwerke, auch keine nichtermittelten.

Machen wir es für die denkbehinderte Antifa kurz und schmerzlos (S. 375/PDF).

Die Aussagen der im Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags vernommenen Zeugen decken sich mit den gemeinsamen Feststellungen aller Fraktionen des NSU-Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, die zu den hessischen Ermittlungen in ihrem Abschlussbericht feststellten:
„Der Vermutung des Vaters des Opfers, die Tat sei rechtsextremistisch motiviert, wurde nachgegangen […]?“

Man hat in die rechte Richtung ermittelt. Man hat da nur nichts gefunden, weil es da nichts zu finden gab. Auch nicht Jahre später bis einschießlich heute.

Das wird im Bericht auf hunderten Seiten eindrucksvoll dargestellt. Wer sich über die heißesten Naziteile Hessens sachkundig machen möchte, der ist bei dem Bericht gut bedient. Wer wissen möchte, daß niemand einen NSU kannte, niemand irgendwelcher Unterstützungshandlungen für ein sogenanntes Mördertrio tätigte, niemand die Uwes bei ihrem Mord im Internetcafe sah, unterstützte, ihnen auf der Flucht half usw., der erfährt alles darüber, warum es im Hessischen keinen NSU gegeben hat. Nirgends.

Wer wissen will, wo es damals billig Dope für bedürftige Knastinsassen zu kaufen gab, der wird gut bedient.

Der Erkenntnisgewinn aus dem Naziteil des Abschlußberichtes beschränkt sich auf die altbekannte Tatsache, daß die politischen Parteien sich ein ordentliches Stück Steuergelder einverleiben, um unter deren Zuhilfe­nahme den politischen Gegner, hier Nazis, Rechte und Andersdenkende, aber wie Fischfilet Musizierende, zu diffamieren. Unter dem Deckmantel des Kampfes gägen Rächts™ werden Steuergelder munter zum Fenster rausgeschmissen. Bezüglich der Aufklärung eines Mordes war der Ertrag für die gigantische Summe überschaubar. Da kam nichts rüber. Null. Nado.

Wer den Naziteil des Berichtes nicht liest und stattdessen auf den nächsten Rummel mit Fahrgeschäften und Zuckerwattestand geht, um ein Stück Restlebenszeit tot- und sich den Bauch vollzuschlagen, der trifft damit eine goldrichtige Entscheidung.

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 8

Zu den Hochstaplern, Blendern oder Scharlatanen aus der Architektur­branche seien an der Stelle die Passagen aus dem Abschlußbericht zitiert.

Die sprechen für sich.

S. 407/PDF

Allerdings ist die Frage, ob Temme von dem Mord etwas mitbekommen haben müsste, wenn er noch in dem Internetcafe gewesen wäre, rein hypothetischer Natur. Denn es ist, wie oben ausgeführt, nicht ausgeschlossen, dass er das Internetcafe bereits verlassen hatte, als die Mörder kamen. Wegen der öffentlichen Aufmerksamkeit, die dieser Frage zu Teil wurde, nachdem eine britische Gruppe namens „Forensic Architecture“ den Tathergang analysiert und ihre Analyse am Rand der documenta 2017 in Kassel präsentiert hatte, war zunächst im Ausschuss darüber beraten worden, ob die Ausarbeitungen beigezogen werden. Gegen die Schlussfolgerungen dieser Künstler- und Architektengruppe sind im Ausschuss allerdings fachliche Bedenken erhoben worden,1456 weswegen der Ausschuss davon abgesehen hat, die Analyse als Beweismittel zuzulassen und ihre Verfasser als Sachverständige förmlich zu vernehmen. Ungeachtet dessen hat sich der Ausschuss mit den in der Analyse erörterten Thesen auseinandergesetzt.

S. 409/PDF

Wenn aber die beiden zur Tatzeit anwesenden Jugendlichen, die im gleichen Raum saßen, in dem später auch Temme Platz nahm, keine Schussgeräusche gehört haben, dann „muss“ auch dieser – immer gesetzt den Fall, er hätte sich zu diesem Zeitpunkt noch in dem Internetraum aufgehalten – keine Schussgeräusche gehört haben. Von dieser Schlussfolgerung abgesehen sprechen die Wahrnehmungen der beiden Jugendlichen auch gegen die Evidenz der von „Forensic Architecture“ angefertigten Analyse. Die Analyse suggeriert nämlich, dass niemand hätte die Schüsse überhören können. Tatsächlich scheint es aber genau so gewesen zu sein.

S. 411/PDF

Der Ausschuss hat auch, weil die von „Forensic Architecture“ erstellte Analyse wissenschaftlichen Kriterien nicht standhält, weder diese Analyse als förmliches Beweismittel beigezogen noch deren Verfasser als Sachverständige geladen. Auch der NSU-Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags hat sich bei seiner Beweisaufnahme damit nicht auseinandergesetzt. Das OLG München konnte sich erst gar nicht damit befassen, da die Nebenklägervertreter aus formalen Gründen darauf verzichtet haben, einen entsprechenden Beweisantrag auf Ladung der Ersteller der Analyse zu stellen.

S. 411/PDF

Die Frage, ob Temme die Gerüche hätte wahrnehmen müssen, die bei der Abgabe der Schüsse entstanden sind, ist ebenfalls zu verneinen. Sie wurde auch von „Forensic Architecture“ thematisiert. Allerdings kommt die von ihr angefertigte Analyse lediglich zu der Schlussfolgerung, dass dies „nicht ausgeschlossen“werden könne.

Eine auf dem Drehstuhl abgelegte grau Jacke behindert womöglich die Sicht, wenn jemand den niedergeschossenen Yozgat hätte sehen können wollen sollen tun. Auf das Foto von Yozgat mit schwarzem Pullover und grauen Längsstreifen auf grauem Fußboden wird an dieser Stelle aus Gründen der Pietät verzichtet.

Fußnote 1477, S. 414/PDF

Die englische Künstler- und Architektengruppe „Forensic Architecture“ simulierte für ein Kunstprojekt zur documenta 14 in Kassel die Blickachse auf das Opfer, präsentierte der Öffentlichkeit allerdings in künstlerischer Freiheit eine offenes Sichtfeld auf ein rot bekleidetes Opfer in einem weißen, professionell ausgeleuchteten Raum. Wahrscheinlich aber war die Blickachse nach Zeugenaussagen durch eine über dem Opfer auf einer Drehstuhllehne hängende Jacke eingeschränkt (Protokoll der Zeugenvernehmung des Ahmed A.-T. vom 24.04.2006, Band 159, S. 81; Protokoll der Zeugenvernehmung des Emre E. vom 06.04.2006, Band 158, S. 68; Protokoll der Beschuldigtenvernehmung des Faiz H. S. vom 06.04.2006, Band 158, S. 90; Lichtbildmappe des PP Nordhessen o.D., Lichtbild 102, Band 313, S. 114). Weiter trug Halit Yozgat einen schwarzen Pullover mit grauen Längsstreifen; der Teppichboden am Tatort war dunkelgrau

Nun das Phantasieprodukt der Linken, die zum Fenster herausgeworfenen Arbeitergroschen. Wenn das die steuerzahlenden Arbeiter wüßten.

S. 1048/PDF, Sondervotum Fraktion Die Linke im HLT.

Auch die beharrliche Beobachtung des Ausschusses durch die Presse, durch die ehrenamtliche Gruppe NSUWatch Hessen, durch viele Zuschauer, sowie die Rekonstruktion des Tatgeschehens in Kassel durch FORENSIC ARCHITECTURE, welche 2017 mit einer Pressekonferenz und einer Installation auf der Documenta Kassel darlegten, dass Temme die Leiche Yozgats habe sehen und den Schuss habe hören müssen, hielten das öffentliche Interesse aufrecht.

Nein, ein Temme hätte gar nichts. Das ist aktionistische Hetzjagddenke ohne Beweisgrundlage. Es geht den Linken nicht um beweisfähige Würdi­gung eines Mordes, sondern schon immer um die ideologische Bekämpfung ihrer Gegner, darum das öffentliche Interesse aufrechtzuerhalten.

Das Kapitel Temme beim Ausflug und die hessistischen Jagdgründe sei mit einem persönlichen Eindruck abgeschlossen. Ich habe die Vernehmungsakten im Fall Yozgat zweimal studiert. Erstmal am Stück wie einen Krimi, beim zweiten Mal portionsweise, um bestimmte Probleme zu durchdenken, die sich beim Lesen aufgetan haben.

Die erste Vernehmung von Temme las sich noch normal. Es war ein Abtasten der Kripo, wie weit sie mit ihrem Tatvorwurf kommen oder gehen können.

Aber bereits die zweite Vernehmung offenbarte eine Spin, Dreh. Nichts war mehr wie vorher. Und da dachte ich so bei mir. Das liest sich, als ob man den Temme zielgerichtet in den Mordfall reingesteuert hat, um den Wissensstand der Kripo abzuschöpfen. Was liegt da näher, als den eh Beschuldigten eine Rolle spielen zu lassen, um einer höheren Sache zu dienen?

Temme wußte nichts über den Mord, die Kripo und Staatsanwaltschaft mauerten gegenüber den hessischen Schlapphüten, ergo läßt man den Temme so lange als möglich mitlaufen. So erfährt man ja auch, wie der Hase läuft. Denn eines darf man keinesfalls, die Verfassungsschützer als Deppen hinstellen, die nicht wissen, was sie zu tun haben. Die verstehen ihr Handwerk schon, auch wenn das vielen nicht gefällt. Und wegen der Personalrochaden zwischen Polizei und Geheimdienst gibt es da auch viele fähige Vernehmungsspezialisten.

Meiner persönlichen Auffassung nach hatte Temme die Aufgabe, die Aufmerksamkeit von den Tätern wegzulenken. Hat auch bei allen prima funktioniert. Bis auf einen. Vater Yozgat kann man nicht hinters Licht führen. Der weiß, wo der Pfeffer wächst.

Ich denke schon, daß Temme Tatwisseninhaber insofern ist, als daß er weiß, was die wirklich abging. Nicht zwingend von wem, aber warum. Genau darum ging es der Regierungskoalition im Untersuchungsausschuß. Dieses Wissen unter Verschluß zu halten. Dabei kam ihr zugute, daß Temme rechtsstaatlich sauber aus der Sache raus war.

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 7

Die Abgeordneten im PUA haben sich sehr wohl mit ausgewählten Fragen des Mordes an Yozgat beschäftigt, insbesondere ob Temme der Täter, Tatzeuge oder Tatwissensinhaber war und ist. Letzteres muß außen vor bleiben, wurde nicht abgefragt, nicht untersucht. Da man sich nicht der Mörderjagd befleißigte, beschäftige man sich mit dem Ersatzthema Temme, der ja in den Ermittlungen lange Zeit auch als Tatverdächtiger geführt wurde.

Um die Antworten auf die wichtigsten Fragen einordnen zu können, seien die vier wichtigsten Basisafakten vorangestellt.

Das Kapitel Temme am Tatort umfaßt gerade mal 20 Seiten, kann somit locker von jedem selbst bewältigt werden.

  1. Sie haben sich nicht der Frage gestellt, wer der Mörder ist, die Mörder sind, sondern sich in Gottvertrauen dem Edathyausschuß angeschlossen.
  2. Keiner weiß, wann Yozgat ermordet wurde.
  3. Keiner weiß, an welchem Ort in welcher Körperhatung Yozgat ermordet wurde.
  4. Keiner weiß, wie Yozgat nach der Schußverletzung zu liegen kam.

Bekannt ist nur, wo er lag, als die Rettungskräfte eintrafen. Und es wird vermutet, wie er gelegen haben hätte können, so sich Vater Yozagt ungefähr eventuelle daran erinnern täte. Macht er aber nicht. Haben die Ausschußmitglieder in den B´Zeugenvernehmungen ebenfalls nciht klären können.

Somit fehlen die wichtigsten Daten für die Mordaufklärung. Das ist aber egal, wenn man Fahrradkettenbingo spielen darf.

a. War Temme zur Tatzeit noch am Tatort?

Das weiß keiner. (S. 390/PDF und S. 391/PDF))

Danach lässt sich zwar eingrenzen, wann er das Internetcafe verlassen haben könnte. Eine zuverlässige Aussage über den Zeitpunkt der Abgabe der Schüsse enthalten sie aber nicht. Aus diesem Grund ist es, wie von der MK Cafe zusammenfassend festgestellt, auch nicht ausgeschlossen, dass er von dem Mord an Halit Yozgat deshalb nichts mitbekommen hat, weil er zu diesem Zeitpunkt das Internetcafe bereits verlassen hatte.

Wer anderes behauptet lügt.

aa. Wann verließ Temme das Internetcafe?

Das weiß niemand.

bb. Wann fielen die Schüsse – Zeitpunkt oder Zeitrahmen?

Hatte man sich zuerst auf einen exakten Zeitpunkt des Schusses verständigt, so haben die späteren Ermittlungen diese These schnell ins Abseits gerückt.

Nachdem also auch aus Sicht des Analysten der BAO Bosporus die Faktenlage es letztlich doch nicht zulässt, einen konkreten Zeitpunkt zu benennen, an welchem Halit Yozgat erschossen wurde, stellt sich die Frage nach dem zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen die Schüsse abgegeben wurden. Wie oben bereits ausgeführt und erläutert, legte ihn die MK Cafe auf 16:54 Uhr bis 17:03:26 Uhr. Zu einem anderen Ergebnis kam für diesen Fall die BAO Bosporus, nämlich auf einen Zeitrahmen zwischen 17:00:53 Uhr und 17:03:52 Uhr.

Es ist unbekannt, wann der Schuß abgegeben wurde. Damit wackeln aber so ziemlich alle Hypothesen.

cc. Lässt sich der Zeitrahmen weiter eingrenzen? – Die Aussage des Ahmed A.-T

Nein. Eher ausweiten.

dd. Was passierte im Vorraum des Internetcafes? – Die Aussage des Faiz H.

Hier haben wir die grandiose Aussage, daß Böhnhardt der Mörder ist. Das können sonst nur Hellseher, Hochstapler und Blender. und hessische Abgeorndete natürlich.

Bezüglich der Vorgänge im Vorraum war die Aussage unergiebig. Der Zeuge hat nichts gesehen.

ee. Welcher Zeitraum wäre den Mördern geblieben?
aaa. Der Beginn dieses Zeitraums

Darüber kann es keine Gewißheit geben.

bbb. Das Ende dieses Zeitraums

Zitat: „Es kommt hinzu, dass die MK Cafe, wie ebenfalls bereits ausgeführt,1445 das Ende dieses Zeitraums wahrscheinlich nicht richtig festgelegt hat.“ (S. 403/PDF)

ccc. Die Gesamtlänge dieses Zeitraums

Zitat: „Über die Gesamtlänge des Zeitraums, innerhalb dessen der Mord hätte verübt werden müssen, lässt sich keine genaue Aussage treffen.“ (S. 404/PDF)

ff. Wo war Halit Yozgat, als Temme nach ihm suchte?

Zitat: „Es könnte also sein, dass Halit Yozgat sich auf der Toilette aufhielt, während Temme nach ihm suchte.“ (S. 404/PDF)

b. Vorausgesetzt Temme war noch am Tatort: Hätte er etwas wahrnehmen müssen?

Nein.

aa. Hätte Temme die Mörder sehen müssen?

Zitat: „Die Frage, ob Temme die Mörder hätte sehen müssen, ist zu verneinen.“ (S. 407/PDF)

bb. Hätte Temme die Schussgeräusche hören müssen?

Zitat: „Die Frage, ob Temme Schussgeräusche hätte hören müssen, ist ebenfalls zu verneinen.“ (S. 409/PDF)

cc. Hätte Temme das Fallgeräusch hören müssen?

Rein hypothetische Frage, mit der sich der Ausschuß nicht weiter beschäftigt hat.

dd. Hätte Temme Schmauchgerüche wahrnehmen müssen?

Zitat: „Die Frage, ob Temme die Gerüche hätte wahrnehmen müssen, die bei der Abgabe der Schüsse entstanden sind, ist ebenfalls zu verneinen.“ (S. 411/PDF)

ee. Hätte Temme den Körper Halit Yozgats sehen müssen?

Zitat: „Eine tragfähige Aussage dahingehend, dass Temme, falls er sich zum Zeitpunkt der Abgabe der Schüsse noch in dem Internetcafe aufgehalten habe, beim Verlassen des Internetcafes den Körper des Halit Yozgat hätte sehen müssen, lässt sich nicht treffen.“ (S. 411/PDF)

Zusammenfassend läßt sich urteilen, daß selbst bei Untersuchung des Vorgangs mit sehr dürrer Faktenlage keine Aussage getroffen werden kann, die Temme belastet, es sei denn ideologische, weil sein muß, was man sich wünscht.

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 6

Wo fängt man das Thema Temme an? Wo hört man auf? Am besten wohl mit dem Sachstand. Bouffier ist genauso aus dem Rennen wie Temme (S. 386ff/PDF).

e. Einstellung des gegen Temme geführten Ermittlungsverfahrens Mit Verfügung vom Donnerstag, den 18. Januar 2007, stellte die Staatsanwaltschaft Kassel das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Zur Begründung führte die Staatsanwaltschaft aus, dass die umfangreichen Ermittlungen den Anfangsverdacht nicht hätten erhärten können. Ein konkretes Tatmotiv habe nicht ermittelt werden können. Auch fehlten Bezüge zu den anderen acht Mordfällen, für die Temme nachprüfbare Alibis habe.

Viele haben versuchten, ihren Enterhaken an Temme festzumachen. Alle sind abgerutscht. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde per staatsanwaltlicher Verfügung eingestellt. Auch beim Richterdarsteller am Schauspielhaus OLG in München kam er davon. Mithin, aller versuche, ihm etwas ans Zeug flicken zu wollen, so sie abseits der juristischen Spur stattfinden, zielen auf die Diffamierung der Person, um ihn doch noch in die Knie zu zwingen.

Oder nimmt man sich als erstes die Hessistischen Hetzjäger zur Brust. die sich in ihrer Hetzjagdgesellschaft pudelwohl fühlen, aber nicht merken, daß sie Unsinn plappern?

Fangen wir bei einem der wichtigsten Hetzjäger des Hessenlandes an.

Hermann Schaus @heschaus

Nazis stellen schon von jeher die größte Bedrohung unserer Demokratie dar. Deshalb wäre es auch so wichtig die NSU Netzwerke intensiv zu ermitteln. Aber da versagt die Bundesanwaltschaft weiterhin.

Nein. Seit 1949 waren die Nazi nicht mal ansatzweise eine Gefährdung für die noch junge deutsche Demokratie. Sie sind es auch heute nicht. In den fast 70 Jahren der Existenz einer oder zweier deutscher Demokratien gab es nur eine Gefährdung, die auch mit einem Erfolg gekrönt war. Das war 1989, als das ostdeutsche Volk ihrer Demokratie überdrüssig war und sich anstands- aber nicht rückstandslos der D-Mark-Demokratie einverleiben ließ.

Um es mit den Worten von Peter Nowak, Verfolgter des Merkelregimes, zu sagen:

Die ersten rechten Großdemos gab es in Ostdeutschland im Wendeherbst 1989

Spaß beiseite. Die Ostdeutschen kollektiv als Nazi zichtigen ist en vogue, hilft aber nicht weiter, weil es das aufgeworfene Thema größte Bedrohung unserer Demokratie nicht mal ansatzweise streift. Unsere Demokratie, der Staat als Beute, den es gegen jeden Feind zu verteidigen gilt, das ist der Dreh- und Angelpunkt. Jeder, der nicht im Sinne der abzählbaren Politmafia mitmacht, ist deren Feind und somit eine Bedrohung, und somit Nazi.

Die größte Bedrohung der Demokratie kann aber nur vom Volk in Gänze, also der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung, kommen, oder jenen, die ihren Arsch mit Litern von Büroleim in den Ratsstuben und Parlamenten auf 1000 Jahre festgeklebt haben. Die Demokratie fault immer zuerst von innen heraus und wird von jenen gefährdet, die die Deutungs- und Machthoheit über diese ausüben.

Genau das hat ja das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung zum Urteil im NPD-Verbotsverfahren zum Ausdruck gebracht.

Strafrechtlich war Temme schon lange aus dem Rennen. Moralisch pinkelte ihm vor allem die Linke ans Bein. Kann man gut finden oder eben eklig. Gepaart mit der zumindest öffentlich zelebrierten Dummheit linker Galionsfiguren sind sie aus dieser Gesamtsicht heraus nicht satisfaktionsfähig.

II. Ermittlungen gegen Andreas Temme

Einer der Schwerpunkte der polizeilichen Ermittlungen war das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Zeugen Andreas Temme. Es wurde über einen Zeitraum von mehr als acht Monaten geführt. Besonders intensiv gestalteten sich die Ermittlungen gegen Temme ab dem 21. April 2006. Sie begannen mit der Durchsuchung seiner Wohnräume und einer mehrstündigen Beschuldigtenvernehmung und endeten mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch Verfügung der Staatsanwaltschaft Kassel am 18. Januar 2007. Die „Spur Temme “ wurde in den Jahren 2008 und 2012 nochmals überprüft. Strafrechtliche Ermittlungen wurden gegen ihn aber nicht wiederaufgenommen.

Bereits mit der Einleitung zum Abschnitt Temme ist im Abschlußbericht des hessischen Untersuchungsausschusses alles gesagt (S. 376/PDF).

Was aber wollen die Linken dann, wenn es strafrechtlich nichts gibt, was gegen Temme vorzubringen ist? Ganz einfach, ablenken von ihrem Rassismus, Hassismus, ihrer Unfähigkeit, Kriminalfälle als das zu behandeln, was sie sind, also Kriminalfälle. Sie machen das, was spätestens seit Reichsminister Göring und Goebbels gute deutsche Tradition ist, Verbrechen politisch mißbrauchen. Liebknecht und Luxemburg wurden vom politischen Widersacher noch ohne Prozeß kurzerhand ermordet. Dieser Blöße gab man sich später so nicht wieder hin. Die moralische Diskreditierung und Vernichtung der bürgerlichen Existenz der Widerborste sind inzwischen ausreichend genug, seiner politischen Macht Geltung zu verschaffen.

Man lenkt davon ab, daß man dem Mord an Yozgat nicht aufgeklärt hat und auch nicht aufklären will, weil die Einigung auf Böhnhardt oder ersatzweise Mundlos als Mörder so prima ins politische Kalkül paßt. Was der Bundestag beschloß, muß sein.

Man baut sich eine Behörde als Gegner auf, die man u.a. deswegen als Gegner und Feind betrachtet, weil man möglicherweise von deren Mitarbeitern als solcher behandelt wurde. Das ist sogar verständlich. Nur vergißt man an der Stelle immer und immer wieder, daß der Verfassungsschutz keine Verbreche aufklärt. Er sammelt Informationen und wertet diese aus. Im schlimmsten Falle steht er Schmiere. Und im allerschlimmsten erfährt er, wer die Mörder waren und sagt’s nicht weiter. Oder er sagt es weiter und darf nicht verraten, daß er es weitergesagt hat, weil es aus Gründen der politischen Opportunität angesagt ist, einen Mord nicht zu untersuchen.

All das führte dazu, daß Temme als Haßfigur aufgebaut wurde, an der sich Linke, Antifa und Genderverstrahlte abarbeiten durften oder ungefragt abarbeiteten. Alles völlig substanzfrei.

Dazu mehr im nächsten Teil, wenn wir uns einer kleinen Jagdkritik widmen.

#NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 5

anmerkung: schickes Video für morgen hab ich noch in den weiten des Hetznetzes gefunden

Admin: das video ist goil. aber damit hab ich probleme: arbeitskreis-n.su/blog/2014/07/03/der-letzte-donermord-in-kassel-teil-4-bouffier-belugt-den-bundestag/ schau mal seite 2 des schreibens. indirekt auch verboten

anmerkung: indirekt war, der Kommissar geht zum VS, setzt sich in den Verhörraum, trinkt seinen Kaffee und hält den Schnabel, ist im Hessenbericht auch so erörtert, auch das wurde diskutiert, ist aber rechtlich verboten, so war das gemeint, ab S. 114/PDF

Admin: sehr eigenwillige interpretation da in Hessen…
anmerkung: sie sagen, das ist Gesetz also StPO, V-Leute brauchen immer (!) Aussagegenehmigung, gibt es die nicht, auch kein Verhör, egal von wem.

Admin: die können viel erzählen… Bouffier hat die direkte und die indirekte befragung verboten. steht da klar so drin. indirekt heisst, der VS-mann hat nen Knopf im Ohr, wo er die Kripofragen hört und dann die fragen stellt

anmerkung: richtig, oder er hat die auf einem Zettel bekommen, und die Kripo trinkt immer noch Kaffee im gleichen Raum, es bleibt bei der Endeinschätzung, das war rechtlich sauber, warum, muß nicht begründet werden, da führt kein Weg rein, außer Spekulatius

anmerkung: ich werde mal noch einen Satz ergänzen, worum es wirklich ging, im PUA, nicht damals

Admin: im selben raum sitzt der kripomann, das halte ich fuer eine bescheuerte idee, es gab ja indierekte befragung durch VS schon vorher, laut akten, um temmes alibi fuer den 4. zu pruefen. (dortmund mord)

Admin: gefunden… seite 940, befragung VM am 3. Mai… Geheimschutzbeauftragter Hess hat die VM befragt, so hatte er das zugesagt, steht in den Akten.

anmerkung: ab S. 499/PDF Quellenführer macht Vernehmung, der gezielt Fragen der Polizei „transportieren“ kann, wie der Transport stattfindet, steht da nicht

Admin: die haben da einen strohmann aufgebaut, auch der STA Dr. Wied. ist klar erkennbar. S. 948. Das ist bullshit.

Admin: S. 1020 nochmal derselbe Quatsch, der halbe VS stammt von der Polizei, klar können die auch Leute vernehmen, wenn sie wissen was sie fragen sollen.

anmerkung: ich lasse die Fragen am Ende mal offen, weil das der für Teil 5 versprochene Cliffhänger ist, Klartext erst im Teil 5

Admin: genau, und ganz zum schluss machen wir ein video. das wird toll… 😉

Somebody got murdered
Somebody’s dead forever
And you’re minding your own business

The Clash

Video mach ich nicht. Lieber trage ich das Geld zu einem Reiseveranstalter, um mich selbst zu bespaßen, statt mir Kamera, Mikro und derlei Plunder für Fremdbespaßung anzuschaffen.

Vorab eine Ergänzung zum rechtlichen Teil. Ob die Hessisten mit ihrem PUA auch Ermittlungsbefugnisse hatten, so wie der PUA des Bundestages oder der Schwaben, das ließ sich nicht präzise eruieren.

Es wurden Ermittlungsbeauftragte zur Aktenprüfung (ab S. 54/PDF) eingesetzt. Laut Bericht haben sie keine eigenen Ermittlungen durchgeführt, sondern sich ausschließlich mit den für den Ausschuß beizuziehenen Akten von GBA, BKA und BfV beschäftigt. Der Nährwert war dann auch identisch gleich Null.

Der Bundestag machte Gebrauch von einem Ermittler und ließ den Jerzy Montag sonderermitteln, daß bei dem mutmaßlichen Mord an Thomas „Corelli“ Richter alles sein Richtigkeit hatte. Oder fast zumindest.

Egal. Wir kommen noch einmal auf diese diffizile Problematik zurück, weil sie in der Meckerecke großen Raum einnahm. Für das Verständnis sind folgende bereits gewonnenen Erkenntnisse nötig.

1. Niemand im hessistischen PUA hatte die Absicht, den Mord an Yozgat aufzuklären. (Teil 1)
2. Bouffier durfte die Sperrerklärung bezüglich der Vernehmung von V-Leuten abgeben. (Teil 4)

Daß Bouffier es ebenfalls hätte bleiben lassen können, weil er nicht in der Pflicht war, es zu tun, steht außer Frage. Aber die Option hat er nicht gezogen. Er durfte es, hat es getan, Ende der Diskussionsveranstaltung.

Trotzdem nörgeln die Genossen was das Zeug hält, nur, um der CDU und den Grünen ans Bein zu pinkeln (S. 937/PDF).

Das katholizistische Moralgewinsel der Sozen ist an der Stelle genauso überflüssig wie das evangelistische Gejammer der Linken. Bouffier ist der christlichen Ethik verpflichtet. Die schließt im Grunde aus, sich den Regeln der Arbeiterklasse zu unterwerfen, auch wenn diese im hessischen Parlament mit den klügsten Köpfen vertreten ist, die die Arbeiter und werktätigen BAuern des hessischen Landes entbehren konnten.

Dass im Mehrheitsbericht zur Untermauerung der Rechtsansicht der Mehrheitsfraktionen auf solche aus dem Kontext gerissene Urteile zurückgegriffen wird, zeigt, dass ihre Rechtsansicht weder als „verfassungsfest“ noch als „geltendes Recht“ bezeichnet werden kann.
Daher ist bereits die Frage, ob für die Vernehmung der von Andreas Temme geführten V-Personen, die der Polizei bereits namentlich bekannt waren, Aussagegenehmigungen notwendig gewesen waren, umstritten.

Sie merken ihre Denkbehinderung nicht mal. Umstritten heißt eben, die einen sagen so, die anderen so ähnlich, man muß sich entscheiden und entscheidet sich so und nicht anders. Es ist immer noch das Ende der Diskussion. Wenn ich mich zwischen zwei richtigen Entscheidungsmöglichkeiten nur für eine entscheiden darf, die dann natürlich auch richtig ist, muß man Jahre später nicht darüber diskutieren, daß man sich für die andere richtige Möglichkeit hätte entscheiden müssen.

Das ist Lichtjahre von der Aufklärung eines Mordes entfernt.

Beachtenswert ist ein anderer Fakt. Wir befinden uns im Jahr 2006. Die Polizei überlegt mit dem ermittlungsführenden Staatsanwalt die Zeugenvernehmung von VMs des Verfassungsschutzes durchzuführen, auf dessen Klarnamen sie durch schnöde kriminalpolizeiliche Ermittlungen kamen.

Es werden Überlegungen angestellt, wie man das so deichselt, daß es keinem auffällt. Das ist es, was uns zu denken geben muß, denn solche Überlegungen kommen da nicht von Himmel gefallen. Das ist gängige Praxis im Polizeialltag. Kriminalpolizisten sind nun mal nicht doof, denen kann man auch nichts vormachen. Die stoßen bei Ermittlungen zu Kapitalverbrechen im Bereich der OK und des Terrorismus alle Neese lang auf die vertraulichen Kollegen von BKA, den LKAs oder Verfassungsschutz und stehen vor der schwierigen Frage, wie damit umzugehen ist. Wenn sie das Instrument der legendierten Befragung bei Kaffee, Kuchen und einer guten Zigarre ziehen, dann war das garantiert nicht das erste Mal.

Worum ging es eigentlich bei diesen Befragungen der VM (S: 946/PDF)?

„Das heißt, einmal war es sogar so weit. Ich habe ein Protokoll von einer Besprechung gelesen, beim General in Frankfurt, wo Herr Irr gang war. Da hieß es einmal, es gebe eine Aussagegenehmigung unter Auflagen, d. h. sie dürften nichts Dienstliches sagen, aber sie dürften mit uns reden, z. B. über Verhalten Temme. Das hätte uns ja schon sehr viel weiter geholfen.

Es ging um den Leumund von Temme, das Abklopfen seines Hintergrundes, ob da eventuelle Anfasser für die Vertiefung des Tatverdachtes abzugreifen sind.

Ja sicher, wären da Anfasser bei gewesen. Nach denen hat man aber nie gefragt. Zumindest nicht in den verschriftlichen Vernehmungen, im PUA auch nicht.

Wenn es eine Frage geben hätte, die sowohl den VMs als auch Temme hätte gestellt werden müssen, dann ist es die, die man auch Zschäpe nie gestellt hat.

Wissen sie, wer der Mörder (der Uwes) ist? Äh, des Yozgat. Oder, in welchem Umfeld er zu suchen ist?

Um es kurz zu machen. Das ganzen Hickhack mit indirekter Befragung, legendierter Vernehmung blablabla und die Sperrverfügung von Bouffier macht nur in einem einzigen aller denkbaren Fälle Sinn. Es geht um Mörderschutz zum Wohl des Landes.

Falls Wohl des Landes über Interesse an Mordaufklärung steht, „dann ist das halt so“.

Mit der Sperrverfügung wurde verhindert, daß genau diese Frage gestellt wird. Das war rechtens. Ob richtig, sei dahingestellt.

Die verbeamteten Zeugen wollen ja helfen, so gut es ihre Aussagegenehmigung zuläßt und gehen manchmal bis an den Rand des eigentlich Verbotenen. Aber gegen Abgeordnete, die ihre ideologischen Vorurteile als einzige schlußendliche Wahrheit durchboxen wollen müssen, haben sie keine Chance. Ideologie schlägt Kriminalistik immer dann, wenn es auf einen Clash zwischen Politik und Kriminalermittlern hinausläuft.

Es ist nicht ohne, daß genau diese Aussage von Staatsanwalt Schreiber im Bericht fehlt. Sie erklärt nämlich alles. Schreiber taucht ausschließlich als Fußnote in der Meckerecke der Linken auf S. 1177 auf.

„Regelmäßig werden diese Sperrerklärungen, wenn sie denn abgegeben werden, sehr, sehr ausführlich begründet. Sie werden dann auch regelmäßig von den Staatsanwaltschaften und von den Gerichten akzeptiert, wenn sie denn ausführlich begründet sind.“

Das sagt auch alles. Über linke Selektion. Sperrverfügungen bedürfen keiner Begründung.

Einmal mehr zeigt sich, daß wir von Abgeordneten nach Strich und Faden verarscht werden, indem man uns die Wortprotokolle der öffentlichen Zeugenvernehmungen vorenthält und diese als Herrschaftswissen behandelt. Bisher haben sich nur die Verantwortlichen des Bundestages ritterlich verhalten. Die haben die Wortprotokolle zeitnah zum Abschlußbericht publiziert.

#NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 4

Nach Bekanntwerden des NSU, als @nsuwatch @apabiz @aida_archiv @AntifaInfoBlatt usw. Journalisten und Öffentlichkeit die militante Naziszene erklärt haben, hatte ich ja kurz Hoffnung auf ein Ende dieses pauschalen Antifa-Bashings. Tja.

Nixda von wegen Ende des Antifa-Bashings. Weiter geht es mit unserem garstigen Hessismus. Heute lautet das Antifabashingthema:

42

Douglas Adams

In Teil 3 hatten wir mit Thema Mord an Yozgat abgeschlossen. Aus Gründen der politischen Opportunität haben Abgeordnete deutscher Parlamente beschlossen, daß Böhnhardt und Mundlos die Mörder waren, um einige Jahre später mitzuteilen, daß sie es aus kriminologischen Erwägungen heraus nicht gewesen sind. Trotz akribischer Suche in den Akten und pingeligst genauer Verhöre der Zeugen wurde in hessischen Landstrichen kein NSU gefunden. Es gab keinen NSU, nirgends.

Nun lesen wir in einem hessistischem Ramschblatt, daß NSU-Watch nicht locker sein kann. Das ist eine Binse, die man nicht extra hätte mitteilen müssen. Im Grunde heißt das nichts weiter, als daß die Truppe weiter rumningeln möchte, damit sich jemand findet, der sie mit Spendengeldern pampert, weil sie zum Arbeiten zu blöd sind. Zum Denken sowieso.


 
Hanvoi hat ein Interview gemacht, weil das leicht verdientes Geld ist und dem Anspruch der Zeitung, Grundschulniveau auf Klassenstufe 4 zu bieten, gerecht wird.

NSU-Watch Hessen hat seit 2015 die Sitzungen des NSU-Untersuchungsausschusses in Wiesbaden beobachtet. Im Interview spricht Pressesprecherin Sarah Müller über ihre Eindrücke.

Man muß es sich auf der Zunge zergehen lassen, was die beiden Kampfdroher der Antifa, äh -drohnen, auf das Volk niederprasseln lassen. Eindrücke. Aus längst vergangenen Ausschußsitzungen. Zu mehr sind die beiden Schöngeister deutscher Schmierfinkerei nicht fähig. Es kommt aber noch besser.

Sarah Müller ist die Pressesprecherin von NSU-W-H. Sie ist Pressesprecherin. Das ist sowas wie Seibert. Und sie will ihre Eindrücke schildern.

Das hat ungefähr den Gehalt: Die Anmerkung, Pressesprecher und Vorstandsmitglied des AK NSU, schildert in einem Interview mit Fatalist seine Eindrücke von Aktenstaub.

Das, was Hanvoi und Müller da veranstalten ist propagandistischer Antifainzest. Da kommt dann natürlich auch raus, was bei Inzest rauskommen muß, ein ideologischer Balg übelster Sorte.

Unfaßbar. Da liegt ein fast 1.300 Seiten langer Abschlußbericht vor, den es zu sezieren gilt, und die schwätzen über Eindrücke von früher.

Widmen wir uns noch kurz der ersten Frage, ehe das Thema des heutigen Blogposts abgehandelt wird.

Wie haben Sie die Arbeit des Gremiums erlebt?

Es war sehr schade, dass die Parteien mehr damit beschäftigt waren, gegeneinander zu arbeiten, als miteinander zu arbeiten – im Unterschied etwa zum Ausschuss im Bundestag, wo auch CDU und Linkspartei es geschafft haben, eine gemeinsame Stoßrichtung zu finden. Es ging sehr viel um die Involviertheit von Volker Bouffier, und nach unserem Eindruck ist die Aufklärung des Mordes an Halit Yozgat manchmal in den Hintergrund getreten. Bei vielen Zeugen, bei denen das notwendig gewesen wäre, ist es den Abgeordneten leider nicht ausreichend gelungen, sie unter Druck zu setzen – etwa bei Verfassungsschützern oder Polizisten und besonders bei den Nazizeugen.

Immer wieder gerne behauptet, aber trotzdem gelogen, Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind die schärfste Waffe der Opposition. Nein, sind sie nicht. PUAs sind nichts weiter als Instrumente des politischen Kampfes um die Deutungshoheit zu bestimmten Ereignissen. War nie anders, bisher jedenfalls, und wird auch nie anders sein. Es sind Instrumente im Wahrheitssystem des Gesetzgebers und der Regierung. Das gegeneinander arbeiten ist somit nicht schade, sondern das einzige Wesensmerkmal solcher Ausschüsse. Ein PUA ist ausschließlich und nur Ausdruck des Kampfes der Regierung gegen die Opposition und/oder vice versa.

Insofern gab es auch keinen Unterschied zwischen dem hessischen und jenem PUA im Reichstag.

Mit der Involviertheit des Volker Bouffier beschäftigen wir uns weiter unten. Und was die Mordaufklärung betrifft, die angeblich in den Hintergrund trat, ab und zu, die fand nicht statt, denn das war kein Untersuchungsgegenstand. Insofern hatte die gute Sarah wenigstens eine Heimsuchung.

… es ist immer noch ungeklärt, wer Halit Yozgat erschossen hat, warum und wie gerade er ausgewählt wurde.

Sarah Müller

Auf welcher rechtlichen Grundlage viele Zeugen unter ausreichenden Druck gesetzt werden müssen, erschließt sich nicht, denn das wird tapfer verschwiegen. Womöglich gibt es dafür ein Geheimgesetz, das nur die Auserwählten kennen. Im Abschlußbericht jedenfalls wird der ausreichende Druck auf Zeugen zur Erzielung genehmer Aussagen oder Förderung der Aussagebereitschaft streng geheimgehalten. Er kommt darin nur in Bezug auf Nazis vor, und das auch eher allgemein, nicht auf die Zeugen bezogen.

Das, was die beiden Antifahohlkörper anbieten, ist indiskutabel. Inhaltlich haben sie nichts zu bieten, also jammern und wehklagen sie.

Die lange Vorrede war nötig, weil der folgende Inhalt erfreulicherweise sehr knapp gehalten werden kann. Es geht um die zwielichtige Gestalt Bouffier (Sambian Kasbah) und dessen Involviertheit (Sarah Müller). Was damit gemeint ist, bleibt ungenannt. Daher dürfen wir uns was aussuchen. Und wir nehmen die Nummer 7. Das ist die Weigerung Bouffiers, der Polizei eine Zeugenvernehmung von Temmes V-Leuten zu gestatten.

Damit sind wir bei einem, nein, nicht inhaltlichen, sondern einzig und allein rechtlichen Problem. Die Frage, mit der sich der Ausschuß sehr ausführlich beschäftigt hat war sehr einfach. Durfte Bouffier das, oder durfte er nicht? (S. 479/PDF)

Am 5. Oktober 2006 lehnte der damalige Innenminister Bouffier den Antrag der Staatsanwaltschaft Kassel vom 13. Juli 2006 auf Erteilung von Aussagegenehmigungen für die von Temme geführten Quellen ab. Die Folge dieser sogenannten Sperrerklärung war, dass die Quellen nicht von der Polizei förmlich vernommen werden konnten. Stattdessen wurden sie durch Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz befragt.
Der Ausschuss hat sich im Einzelnen mit dem Zustandekommen der Entscheidung des damaligen Innenministers und der ihr zu Grunde liegenden Abwägung zwischen Aufklärungs- und Geheimhaltungsinteresse beschäftigt. Weil eine Sperrerklärung eine rechtlich gebundene Entscheidung ist und keine Entscheidung nach politischer Opportunität, wird zunächst eine Übersicht über den gesetzlichen Rahmen vorangestellt, in dem sich der damalige Entscheidungsprozess abspielte.

Das kann sich jeder im Abschlußbericht selber reinziehen. Das wurde sehr ausführlich dargelegt. Wichtig für das Verständnis ist noch diese Aussage (S 484/PDF).

Obwohl V-Leute keine Beamten sind, bedürfen auch sie einer Aussagegenehmigung. Dies ist, damals wie heute, geltendes Recht.

Die Polizei hatte alle V-Männer Temmes mit Klarnamen ermittelt. Der Leitende Kriminaldirektor Hoffman sagte als Zeuge aus (S 487/PDF).

„Wir hatten im Prinzip mit unseren eigenen Mitteln die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, die VMs, enttarnt. Wir hatten die Personalien, wir wussten, wer es ist. Wir hätten schlechterdings hergehen können, hätten uns die geholt, hätten sie auf den Vernehmungsstuhl gesetzt und hätten sie vernommen. Am Ende wäre es so gewesen, dass die Aussagen aufgrund einer fehlenden Aussagegenehmigung nicht verwertbar gewesen wären.“

Dazu stellte der Ausschuß klar (S. 486/PDF):

Der Umstand, dass auch V-Leute der für Beamte geltenden Schweigepflicht unterliegen, hatte zwingend zur Folge, dass die Polizei die von Temme geführten Quellen nicht zum Zwecke der Vernehmung vorladen durfte, ohne vorher eine Aussagegenehmigung einzuholen.

Die Schlußfolgerung ist eindeutig. Alles richtig gemacht (S. 487/PDF).

Indem die Ermittlungsbehörden sich um die Erteilung einer Aussagegenehmigung bemühten, anstatt die V-Leute eigenmächtig zu vernehmen, haben sie sich also im Einklang mit dem geltenden Recht verhalten.

Diesbezüglich noch eine kleine Anekdote am Rande.

Am 28. August 2006 übersandte die Staatsanwaltschaft Kassel dem Landesamt für Verfassungsschutz per Telefax einen Vermerk der MK Cafe vom 18. August 2006 mit den Klarnamen aller V-Leute, für die Aussagegenehmigungen erbeten werden, sowie der Bedeutung der einzelnen V-Leute für die Ermittlungen im Fall Temme nebst einem Begleitschreiben.

Das Schreiben datiert vom 25. August 2006 und wurde vom Leiter der Staatsanwaltschaft Kassel, LOStA Stephan W., unterzeichnet. Thematisiert wird darin die Bedeutung von sieben V-Leuten des Hessischen Landesamts für Verfassungsschutz. Im einzelnen handelte es sich um die von Temme geführten V-Leute mit den internen Bezeichnungen VM 6616, VM 6625, GP 389, VM 650, VM 6623 und VM 631 sowie die von Temme vertretungsweise betreute V-Person VM 340.

Unmittelbar davor, am 22. August 2006, war LOStA Stephan W. auf Bitte des damaligen Staatssekretärs des Justizministeriums durch den Generalstaatsanwalt Anders gebeten worden, dafür Sorge zu tragen, dass die Quellen nicht „verbrannt“ werden. Einen entsprechenden Schutz habe LOStA W. dem Generalstaatsanwalt, Herrn Anders, zugesagt.

Es gab keine Geheimnisse für die Kriminalpolizei. Man kann gut ausgebildeten und erfahrenen Kriminalpolizisten nun mal nichts vormachen. Sie kriegen es eh raus.

(S. 541/PDF)

Der Ausschuss hat weiter mehrere Zeugen zur Reaktion der Ermittler auf die Erteilung der Aussagegenehmigung befragt. Sie haben ausgesagt, dass die Entscheidung des Innenministers nicht überraschend gewesen sei.

Gegen die Entscheidung und ihre Begründung habe auch niemand remonstriert.

(S. 540/PDF)

Die im Ausschuss vernommenen Zeuginnen und Zeugen haben aus ihrer Sicht die Entscheidung des Innenministers ganz überwiegend als richtig oder zumindest vertretbar bewertet.

Die exakte Begründung für das Vorgehen Bouffiers kann ab S. 491/PDF nachgelesen werden. Wichtig ist nur eine einzige Aussage.

Die Entscheidung über die Erteilung einer Aussagegenehmigung ist nicht politischer, sondern rechtlicher Natur.

Durfte Bouffier der Polizei die Vernehmung der V-Leute versagen?

Die Antwortet lautet 42. Er durfte. (S. 490/PDF bzw. 496/PDF)

Innenminister Bouffier war berechtigt, wenn auch nicht verpflichtet, die Entscheidung persönlich zu treffen

Innenminister Bouffier hat die Sperrerklärung unter „Behördenleitervorbehalt“ gestellt

Keine gesetzliche Pflicht zur Begründung der Sperrerklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft

Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion. Das ganze katholische Gewinsel und Geseier nebst 17 Geboten, wie Bouffier hätte handeln müssen tun, ginge es nach den moralischen Grundsätzen hessistischer Bestmenschen, hätte man sich zugunsten eines versierten Anwaltes sparen können. Er hat rechtlich sauber gehandelt. Fertig.

Er hat es deswegen gemacht, weil sonst die islamischen V-Leute verbrannt worden wären, da deren Klarnamen in den Akten der Polizei und Staatsanwaltschaft Verfahrensbestandteil geworden wären, möglicherweise bis vor Gericht. Es ging nie um Nazis. Es ging nie um Gärtner. Es ging immer nur um islamische Gefährder. Und den Grauen Wolf, den islamischen Nazi.

Worum ging es wirklich im rechtlichen Teil des Berichtes, der sich vorrangig um die Sperrerklärung von Bouffier drehte? Die Abgeordneten der Regierungskoalition und all deren Mitarbeiter hatten die Aufgabe, den nunmehrigen Ministerpräsidenten des Landes rauszuhauen, ihn aus der Schußlinie zu nehmen, völlig unabhängig von den Vorgängen 2006ff. Es geht bei einem PUA vorrangig immer um das Hier und heute, kostümiert als Vergangenheit. Bouffier hatte sich womöglich angreifbar gemacht. Da mußte eine Mauer errichtet werden, damit er Ministerpräsident Hessens bleiben kann.

Womöglich ging es auch noch um etwas ganz anderes. Um ein Analogon zum Fronteinsatz von PD Menzel, der den Kampf gegen Rechts höchstpersönlich und unter großer Gefahr im Angesicht zweier Leichen leitete. Bouffier hätte sich nicht aus dem Fenster lehnen müssen. Ein Abteilungsleiter des HLfV hätte auch gereicht. Oder die Behördenleitung. Bouffier hat die Sperrerklärung aber unter Ministervorbehalt gestellt. Warum war Menzel ohne Not an der Front. Warum sperrt Bouffier ohne Not die Vernehmung der V-Leute?

Ende Teil 4

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 3

Kein NSU, nirgends.

Im Teil 2 wurde herausgearbeitet, daß sich die Abgeordneten des Hessischen Landtages gar nicht erst den Mühen der Ebene stellten, um den Mord Yozgat aufzuklären. In ihrem Einsetzungsbeschluß verzichteten sie auf diese Aufgabe. Stattdessen wollten sie lieber was mit NSU, Nazis und Behörden machen. Machten alle anderen ja auch.

Am Beispiel der Knaller wurde erörtert, welche kriminalistischen Chancen vergeben wurden. Es sind nicht die Knaller der CDU, SPD, Linken, Grünen und FDP gemeint, sondern die Knaller im Internet-Café.

Die Aussagen aller Zeugen liegen vor. Die Abgeordneten und ihre Aktensklaven hätten die Chance gehabt, eine schöne Synopse oder Matrix anzufertigen, in der alle Aussagen zu den Knallgeräuschen bezogen auf Zeitpunkt, Lautstärke, Herkunft, subjektiver Deutung und Anzahl enthalten sind. Haben sie nicht gemacht, weil sie die Problematik präziser kriminalistischer Arbeit weder ein- noch wertschätzen (können). Wir machen deren Arbeit auch nicht, obwohl das ein Klacks wäre. Doch unsere Stundensätze sind so hoch, daß der Buchhalter des Hessischen Landtages ob unserer Kostennote in Tränen ausbrechen täte. Das tun wird dem armen Kerl nicht an.

Es sind Politiker, die einen Mord für ihre durchsichtigen Zwecke ausschlachten. Das ist allemal wichtiger, als einen Mord aufzuklären.

So wunderte es nicht, daß sie sich darauf einigten, es wie Edathy und Genossen zu machen. Man kupferte schlicht deren Meinung und einigte sich per Akklamation auf Böhnhardt und Mundlos als Mörder. Georg Lehle schreibt dazu auf friedensblick.de:

Dem Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages gelang es erwartungsgemäß nicht, den Mord an Halit Yozgat aufzuklären. Im über tausend Seiten zählenden Abschlussbericht wird deutlich, dass sich die Abgeordneten darauf beschränkten, die dubiosen Ermittlungen der Polizei darzulegen und zu verteidigen, als selbst aktiv aufzuklären. So bleiben die Widersprüche und Ungereimtheiten in der offiziellen Version bestehen, die stichpunktartig umrissen werden. Dadurch wird auch das Versagen der Abgeordneten klarer – sie waren nicht bereit, die vorgegebene Version zu hinterfragen.

Nun gibt es allerdings ein Problem (S. 350/PDF).

Die Zeugen haben auch ausgesagt, dass man konkrete „Anpacker“, d.h. Ermittlungsansätze für die Suche nach ausländerfeindlichen Terroristen oder konkrete Fragen an den Verfassungsschutz nicht gesehen habe. Selbst heute, im Rückblick, seien keine konkreten Anhaltspunkte ersichtlich, denen man damals hätte nachgehen können, um Mundlos, Böhnhardt oder Zschäpe als Täter zu entlarven, zumal sich öffentliche Äußerungen von Rechtsextremen nach der Aufdeckung des NSU, das Trio habe im Jahr 2006 Kontakte nach Kassel gehabt, als falsch erwiesen hätten. Beamte des Staatsschutzes, die in de r Mordkommission vertreten waren, hätten sich in der Kasseler rechtsextremen Szene umgehört, aber der Mord an Halit Yozgat sei kein Thema gewesen.

Man muß es sich auf der Zunge zergehen lassen. Es gibt auch heute keine Anfasser, mit denen man Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe als Täter überführen kann. Sie haben nichts, sie wissen nichts. Sie sind vollkommen blind.

Bei dem Umfang der Untersuchungen, die inzwischen durchgeführt wurden, ist jedem Kriminalisten sofort klar: Die waren es nicht.

Tja. Hätten sie sich lieber doch vom GBA die Ermittlungsakten Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe kommen lassen. Da muß ja anhand zahlreicher Zeugenaussagen, der Auswertung der materiellen Spuren, von TKÜ, Videoaufzeichnungen.

Ach. Solche Akten gibt es gar nicht? Denn hätte es sie gegeben, wäre Diemer der erste gewesen, der sie als Rote Fahne jeden Tag vor sich her und höchstselbst in den Gerichtssaal getragen hätte. Und Daimagüler hätte endlose Referate mit dem Inhalt des Aktenbestandes gehalten, um sich sein Taschengeld aufzubessern.

Dann stellen wir uns eine ganz einfache Frage. Warum ist es in den sieben Jahren seit Anbeginn des NSU bisher nicht gelungen, auch nur ein einziges Zitat aus diesen Akten an die demokratische Presse zu leaken?

Ganz einfach. Es gibt keine Mörderakten Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe. Es gibt keine Spurenakten, Zeugenaussagen, TKÜs usw., die auch nur den Hauch eines Indizes liefern würden.

Und damit sind wir wieder mal bei Binningers Nichtwissen. Er weiß ungefähr gerade mal in etwa, was das Trio an 200 Tagen der 4.500 trieb. Der Rest liegt im Dunkeln. Und Binninger wurden ebenfalls die Spurenakten verweigert. Weil es sie nicht gibt.

Keine DNA und Fingerabdrücke an allen Tatorten, die Todesfalle Wohnmobil mal ausgenommen. Da haben die Schwaben lieber tabula rasa gemacht und in der Kehrwoche reichlich Hirnmasse auf dem Müll entsorgt. Besser iss.

Und es kommt noch schlimmer.

Der superduper streng geheime Schlapphutbericht, der für die nächsten 120 Jahre mit der Stufe For Corpse Only verheimlicht werden muß, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis (S. 270/PDF).

Der Abschlussbericht fasst die Prüfung dahingehend zusammen, die Akten enthielten
„keine Bezüge zu den Rechtsterroristen des NSU und ihren Straf- und Gewalttaten.“

Insofern springen wir sogleich so ziemlich ans Ende des voluminösen Werkes, in die Winselecke und widmen uns den schmerzbefreiten und so ziemlich endverblödeten Sozen.

Halit Yozgat saß zum Zeitpunkt der Schussabgabe am Tresen im vorderen Raum des Internetcafés. Nach Schussabgabe fiel Halit Yozgat von seinem Schreibtischstuhl zu Boden.
Dabei ist von entscheidender Bedeutung, ob der Körper des Opfers derart unter den Schreibtisch glitt, dass er von Andreas Temme, als dieser unmittelbar vor dem Schreibtisch stand, nicht gesehen werden konnte oder ob der Körper des Opfers von der Position Temmes sichtbar war.
Eine detaillierte Rekonstruktion der Position des Opfers nach der Schussabgabe wurde jedoch von den Ermittlern nicht durchgeführt.

Woher diese Luschen wissen, wo Yozgat sich bei Schußabgabe befand, bleibt deren Geheimwissen. Von der Kripo kann es nicht sein, denn die haben ja gemäß Aussage zwei Sätze weiter diese Position nicht rekonstruiert.

Der zweite Satz ist ein literarische Kostbarkeit. Es erschließt sich auch nach dem zehnten Lesen nicht, warum es von entscheidender Bedeutung ist, wohin der Körper unter den Tisch glitt, damit Temme ihn sehen kann.

Niemand weiß, wo und wie Yozgat sich bei Schußabgabe befand. Ob stehend, gebückt oder kniend vor dem Schreibtisch, hockend auf dem Stuhl, schon in Deckung gehend, weil er seinen Mörder sah.

Niemand weiß, wie Yozgat hinter dem Schreibtisch zu liegen kam, denn er wurde von seinem Vater nach vorne in den freien Bereich gezerrt, was für den Augenblick richtig war, da er dort bessere Möglichkeiten der ersten Hilfe hatte.

Die Lage der Leiche bzw. des Sterbenden nach Schußabgabe ist also ebenso unbekannt.

Aber die strenggläubigen Sozen in ihrem unerschütterlichen Glauben an den NSU-Gott wissen mehr als der Abschlußbericht. Denn der weiß das auch nicht.

Ende Teil 3.

Schönen Sonntag. Gehen sie weiter. Hier gibt es keinen NSU.