NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 10

Fefe: Ich muss hier nochmal etwas Grundsätzliches ansagen, habe ich den Eindruck.
Deine Meinung (ja DEINE Meinung, die von DIR, lieber Leser) interessiert mich überhaupt rein ganz und gar nicht. Weniger als Null. Sie schadet mir sogar aktiv, weil sie meine Zeit verplempert.

Woran ich sehr wohl Interesse habe: DIE FAKTEN, die dich zu deiner Meinung gebracht haben. Denn wenn ich die meiner Faktenbasis hinzufüge, stellt sich möglicherweise heraus, dass ich meine Meinung ändern muss. Möglicherweise ist meine neue Meinung dann sogar deine jetzige Meinung.

Aber dazu braucht es die Fakten. Nicht die Meinung.

Für alle Lesefaulen und jene, die lieber eine vorgegebene Meinung schlucken als sich selber Gedanken zu machen, sind im „Teil Drei“ des Abschlußberichtes (ab S. 713/PDF) alle vorher lang und breit erörterten Problemstellungen noch einmal in Kurzform zusammengefaßt und bewertet worden.

Bei etlichen Bewertungen ist Widerspruch nötig, da diese aus den Untersuchungen so nicht zwingend sind, sondern politisches Mehrheitskalkül der Regierungskoalition. Statler und Waldorf als auch der AK NSU sehen da einiges anders.

Der Ausschuss konnte nicht feststellen, dass eine hessische Behörde oder ein Bediensteter des Landes Hessen Kenntnis davon hatte, dass die Mordserie von einer rechtsterroristischen Gruppe begangen wurde. Allerdings lagen bei hessischen Stellen Hinweise vor, die in einem Zusammenhang mit der Mordserie standen. Der Umgang mit diesen Hinweisen war nicht immer sachgerecht. Insofern trifft das bereits von den Untersuchungsausschüssen im Bund und anderen Bundesländern festgestellte Versagen der Sicherheitsbehörden auch auf Hessen zu. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein sachgerechter Umgang mit den in Hessen vorliegenden Hinweisen zur Aufdeckung der Mordserie geführt hätte, hat der Ausschuss allerdings nicht gefunden.

Der erste Satz impliziert eine andere Aussage. Es gab keine Mordserie von einer rechtsterroristischen Gruppe. Es gab und gibt bis heute keine Hinweise, beweise, Spuren, die solches Belegen. Bis auf die Behauptung von Range und Genossen Ziercke, Böhnhardt und Mundlos seins gewesen, wurden bis einschließlich heute keine Beweise für diese steile These vorgelegt. Es gibt keine Ermittlungsakten, Spurenakten, Zeugenaussagen, Videoaufnahmen, Humanspuren usw. für wenigstens einen der in Rede stehenden zehn Morde bzw. zwei Bombenanschläge. Von den Raubüberfällen auf die Arbeitergroschengräber ganz zu schweigen. Behauptungen, so war’s, ersetzen keine Beweisführung.

Vieles wurde geleakt, durchgestochen, zum abkupfern kurz mal der Raum verlassen, Schmierfinken bestochen und mit Nebensächlichkeiten gefüttert. Aber erstaunlicherweise gibt es nicht einen einzigen Satz aus einer wenigstens einzigen Ermittlungsakte, die sich auf die Täterschaft von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bezieht.

Im Klartext ist die Hessenaussage nichts weiter als das Eingeständnis, daß es einen NSU und die von im verübte Verbrechensserie so nicht gab. Die Täter sind woanders zu suchen. Die Mörder bis heute nicht ermittelt. Vater Yozgat weiß das ja auch.

Das Ergebnis deckt sich, was die Kenntnis hessischer Behörden vom NSU und den vom ihm begangenen Morden betrifft, mit den Feststellungen des NSU-Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestags. Nach dessen Ermittlungen haben sich
„keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass vor dem 4. November 2011 irgendeine Behörde Kenntnis gehabt hätte von der Verantwortung des NSU für die ihm nunmehr zur Last gelegten Taten“

So ist es. Solche Erkenntnisse gab es auch vor dem 8.11. noch nicht. Publikumswirksam wurden sie von Range und Ziercke pünktlich zur Eröffnung der Jeckensaison an Karneval 11.11.11 verkündet.
Es gab keine vom NSU begangenen Morde, zumindest nicht die, die durch die Schmierfinkenbranche seit Jahren abgefeiert werden.

Die vom Ausschuss befragten Verfassungsschutzmitarbeiter haben übereinstimmend angegeben, dass ihnen die Terrororganisation „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ als solche vor ihrer Aufdeckung im Jahr 2011 unbekannt gewesen sei.

Axel Minrath reloaded. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz war eine solche Organisation ebenfalls nicht bekannt. Da hat der Herr Merbitz und das sächsische LKA ganze Arbeit geleistet, um das Trio gegen alle Begehrlichkeiten abzuschirmen. Es stellt sich die Frage, ob sich jemals nach einem Sperrvermerk bezüglich Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe beim BKA und BfV sachkundig gemacht wurde, statt nicht vorhandenen Akten hinterherzujagen.
Am folgenden Beispiel sei die erkenntnistheoretische Falle exemplarisch erörtert (S. 715/PDF)

Im Fall des NSU-Trios sind die Sicherheitsbehörden ihrer Verantwortung für den Schutz des Lebens unserer Bürger nicht gerecht geworden. Denn sie haben aus den vorhandenen Informationen nicht die richtigen Schlüsse gezogen. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder wussten, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe untergetaucht waren. Die Sicherheitsbehörden wussten, dass sie Rechtsextremisten waren. Die Sicherheitsbehörden wussten, dass sie gewalttätig waren. Die Sicherheitsbehörden haben diese Informationen aber falsch bewertet. Dieser Irrtum hat zehn Menschen das Leben gekostet. Und eine weit größere Zahl an Menschen hat für immer ihren Frieden verloren.

Die Aussage stimmt so nur unter der Voraussetzung, daß das Trio auch alle zehn Morde begangen hat. Dafür wurde aber auch in Hessen kein einziger Beweis erbracht.

Legt man zugrunde, daß das Trio während der Zeit von 1998 bis 2011 alles Mögliche machte, nur nicht morden, oder wenn, woanders, dann ist das gequirlte Scheiße, was sich die Hessisten da aus dem Arsch zogen.

Auf diesem Level geht es dann weiter (S. 718/PDF).

Das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz stellte ausweislich seines Abschlussberichts vom 19. Dezember 2013 fest, dass sich zwar keine Bezüge zu den Rechtsterroristen des NSU und ihren Straf- und Gewalttaten gefunden hätten …

Sprich, es gab keinen NSU. Hätte es einen gegeben, dann wäre das in vielen deutsche Amtsstuben in Akten aufgelaufen. Ist es aber nicht. Der Rest ist grandioses Politgefurze, um diese simple Erkenntnis zu überstinken.

Im Abschnitt V. „Wusste Temme von dem bevorstehenden Mord an Halit Yozgat?“ wird um eine präzise Antwort herumgeeiert. Zumindest Gärtner wird aus dem Rennen genommen (S. 727/PDF), denn der wußte gar nichts. Bei Temme reden sie sich damit raus, daß der GBA und der PUA des Bundestages da streng nachgefaßt hätten, wenn er vorab Kenntnis von dem Mord gehabt hätte.

Es besteht nach dieser langen Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss kein hinreichender Zweifel daran, dass Gärtner nichts über das im Untergrund lebende Trio und die von ihm begangenen Morde wusste.

Den Abschnitt B. „Unterstützerumfeld“ lassen wir an dieser Stelle aus. Das ist Grimmsche Märchenpolitik. Kein Hesse hat Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bei den herbeihalluzinierten NSU-Morden unterstützt. Wer sich für die Naziszene in Hessen interessiert, wer da wen kennt, was für heiße Gigs so stattfanden und wo es das beste Bier gab, der kann sich das reinziehen.

Bezogen auf die 10 Morde ist der Erkenntnisgewinn identisch gleich Null.

Zu Andreas Temme stellt der Abschlußbericht fest (S. 742/PDF, S. 743/PDF):

Die Rolle, die Andreas Temme innehatte, konnte nicht restlos geklärt werden.

Die Frage nach der Rolle, die Andreas Temme innegehabt habe, versteht der Ausschuss in erster Linie als Frage nach einer möglichen Verwicklung Temmes in das Tatgeschehen: War es wirklich nur Zufall, dass ausgerechnet ein Verfassungsschützer am Tatort war? Oder wusste Temme, dass dort etwas passieren würde? War Temme vielleicht sogar an der Ermordung Halit Yozgats beteiligt? Lügt Temme? Und was will Temme damit verbergen?

2. War Temme der Täter?
Die Frage, ob Temme an der Tat beteiligt oder ob er gar selbst der Täter war, kann auch der Untersuchungsausschuss nicht mit letzter Sicherheit beantworten. Allerdings hält es der Ausschuss, ebenso wie es die Staatsanwaltschaften in den Jahren 2007 und 2012 sahen, für wahrscheinlicher, dass Temme nicht daran beteiligt war.

Auf S. 718/PDF dann im Kleingedrucksten die Auflösung des Bullshits zum flüchtenden Schattenriß des Böhnhardt.

Und der Zeuge, der im Vorraum von einer Telefonkabine aus telefonierte, könnte sich getäuscht haben, sowohl was die Körpergröße des flüchtenden Täters betrifft, als auch darüber, wie
viele Personen sich in diesem Moment im Vorraum aufhielten.

Das Fahrradketten-Paradoxon wird auf S. 745 behandelt.

Temme hätte wahrscheinlich etwas von dem Mord mitbekommen, wenn er noch in dem Internetcafe gewesen wäre, als die Schüsse fielen.

Die vom damaligen Innenminister verfügte Sperrerklärung wird vom Ausschuß als korrekte und den geltendem Recht gemäße Entscheidung bewertet, an der nur zu beanstanden ist, daß keine Unterscheidung zwischen islamischen (also religiösen) und nazistischen (also ideologischen) V-Männern unterscheiden wurde. Durch die Zeugenvernehmungen (Gärtner?) im Ausschuß stellte sich heraus, daß dies die Polizei in ihren Ermittlungen jedoch nicht weitergebracht hätte (S. 751/PDF)

Bezüglich des Abwägungsprozesses und der verfügten Sperrerklärung wird nochmal betont (S. 757/PDF).

Von Rechts wegen muss eine Begründung nicht erfolgen. Denn es handelte sich bei der gegenüber der Staatsanwaltschaft erteilten Sperrerklärung um einen rein innerstaatlichen Rechtsakt, für den die Regeln des Verwaltungsverfahrensrechts nicht gelten.

Den Schluß bilden Handlungsempfehlungen, die ohne jede Bedeutung sind und sich unter dem Begriff Politaktionismus subsumieren lassen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Rolle der Bedeutung unter Berücksichtigung des Wachstums bei zunehmendem Einfluß und Rückgang der Quote unter der Voraussetzung der nachhaltigen Verbesserung und Steuerung, insbesondere in Polizei, Justiz und Schlapphutamt.

Kommen wir abschließend noch zum grundlegenden Problem aller Untersuchungsausschüsse, das im Bericht sogar formuliert wird (S. 744/PDF).

Aus Falschem folgt Beliebiges.

Damit bleibt es bei der eingangs getroffenen Feststellung, dass sichere Aussagen nicht getroffen werden können. Mit den vorhandenen Teil-Erkenntnissen lässt sich praktisch jedes Bild legen.

Wenn die Ausgangsüberlegung, die Uwes seins gwesn, falsch ist, kann jedes Sternzeichen als Begründung herangezogen und jedes beliebige Märchen gedichtet werden. Stimmt immer, da die materielle Grundlage dafür fehlt. Und genau so wird es auch gemacht.

Dann sind aber auch all die Aussagen über die Fehler der Polizei, des Verfassungsschutzes usw. alle für die Katz. und genau dann muß man sich auch nicht wundern, wenn die Politiker von den Polizisten und Verfassungsschützern ausgelacht werden.

Die Ermittler haben bei den Ermittlungen im Fall Yozgat so ziemlich alles richtig gemacht. Die Ermittlungsakten geben kaum Grund zur Klage. Man muß sie nur lesen. Die Kriminalpolizisten wissen das. Sie wissen auch, daß sie sich mit dem ausgedruckten Abschlußbericht den Hintern abwischen können, da das Gesülze darin das Papier nicht wert ist, auf dem es gedruckt wurde.

Was brachte der sündhaft teure Ausschuß denn so zustande?

  1. Mord an Yozgat wurde gar nicht erst untersucht.
  2. Bouffier ist ein feiner Kerl und rechtschaffen.
  3. Temme ist möglicherweise ein Charakterschwein, wir können es nur nicht beweisen und verzichten desterwegen darauf. Die Drecksarbeit erledigt ja Linke und Sozen zu aller Zufriedenheit.
  4. Ellenlange Berichte schreiben, die kein Schwein liest und berücksichtigt.

Der Auschuß hatte nur drei Aufgaben.

1. Am Staatsschutznarrativ NSU wird nicht gerüttelt.
2. Bouffier ist die weiße Weste einzuweißen.
3. Temme ist rauszuhauen.

Well done.

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