Sollten Sie die Teile 1 und 2 dazu gelesen haben, dann sind Sie bestens im Bilde, warum es derart heftig war beim „Fest der Linken“ 2016, als Schorlau und Sieker unsere Lieblingsantifa Katharina König kräftig abwatschten. Das war nötig, weil Kathimaus falschspielt in Sachen NSU-Aufklärung Eisenach 4.11.2011, und es hatte einen sehr langen Anlauf dazu gegeben, bis es dann endlich mal so richtig rummste.
Lesen müssen Sie die 17 Seiten schon selber, aber die erste Ohrfeige für „Mossad-Kathi“ folgte auf das hier:
Am 30. April 2016, zwei Tage nach Menzels zweiter Einvernahme und mit ausdrücklichem Bezug auf dieselbe, erklärte Katharina König gegenüber dem Sender FSK 93,0: „Na, ich glaub‘, das Entscheidende, was man sagen kann, ist, dass die großen Fragen und vor allem die großen Theorien und Möglichkeiten, was da am 4.11. nun alles hätte passieren können oder vielleicht passiert ist, durch den Thüringer Untersuchungsausschuss ausgeräumt sind. Also, die ‚Dritte-Mann-Theorie‘ ist ausgeräumt. Genauso ist ausgeräumt, dass da im Hintergrund irgendjemand mit sozusagen ‘ner großen steuernden Hand dahinter saß und den Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verursacht hat. Genauso ist ausgeräumt, warum sozusagen in der Obduktion der beiden dann wenig Gehirn festgestellt wird, im Wohnmobil kein, vermeintlich kein Gehirn festgestellt wird. Und so weiter und so fort. Also, es ist relativ viel, eigentlich würde ich sagen … 90 Prozent sind ausgeräumt, der Theorien, beziehungsweise sind darauf die entsprechenden Antworten gefunden worden. Natürlich bleiben vereinzelt Fragen übrig und diejenigen, die sowieso davon überzeugt sind, dass hinter dem 4.11. ‘ne große steuernde Hand sitzt, die kann man auch nicht überzeugen, da ist es, glaube ich, egal, wie viele Antworten, wie viele Sitzungen, wie viele Jahre man sich mit dem 4. November 2011 beschäftigt, die erreicht man einfach nicht. Aber ich denk‘ so, für den, ja … für den größeren Teil ja der Gesellschaft kann man eigentlich jetzt sagen, der 4.11. ist durch den Thüringer Untersuchungsausschuss weitestgehend aufgeklärt und die sozusagen die Variante, die auch vom Bundeskriminalamt in den Akten ermittelt wurde, die ist zutreffend.“[10] Verbliebene Fragen änderten „im Gesamten nichts daran, dass der 4. November weitestgehend so abgelaufen ist, wie es auch […] in der Anklage in München vermerkt wurde“[11]. Zum Hergang am Auffindeort der Leichen sagte König des Weiteren: „Dann kommen natürlich auch Gerichtsmedizin, die hinzugezogen wird. ‘n Notarztwagen ist vor Ort, der hinzugezogen wird […].“[12] Nachdem die Feuerwehr den Brand im Wohnmobil gelöscht hätte, habe ein erster Blick in den Camper gezeigt: „[…] zwei Personen mit so großflächigen Kopfverletzungen, dass man davon ausgehen kann, die beiden, ja, leben nicht mehr, einfach weil, ja, mit so großen Löchern im Kopf, dem Brand vorher […] der gesunde Menschenverstand, so haben es uns die Polizeibeamten und auch Feuerwehr und auch Gerichtsmedizin gesagt, stellt der relativ (glucksendes Lachen), ja stellt der gesunde Menschenverstand fest, die können einfach nicht mehr leben, unabhängig davon, ob da jetzt ein Notarzt formal den Tod feststellt oder nicht.“[13]
Dafür gab es die 1. Ohrfeige:
Dieses summarische Fazit, mit dem König die Arbeit des Ausschusses, was die Vorgänge am 4. November 2011 anbetrifft, praktisch für erfolgreich beendet erklärte, wirft seinerseits eine Reihe von grundlegenden Fragen auf.
Zunächst einmal enthalten Königs Ausführungen zwei nachweisliche Unwahrheiten, wie ein Einblick in die Ausschuss-Protokolle zeigt:
Erstens – Der an den Auffindeort des Campers gerufene Notarzt Dr. Michael Schlichter wurde von den polizeilichen Einsatzkräften daran gehindert, das Wohnmobil auch nur zu betreten, geschweige denn eine Leichenschau, und sei es eine vorläufige, vorzunehmen. Schlichter fasste vor dem zweiten NSU-Ausschuss zusammen: „Ich kann das immer nur wieder sagen, wir sind dorthin gerufen worden, wir waren vor Ort, und uns wurde dann von den Einsatzkräften nicht gestattet, dahin zu gehen […].“[14] An der Zugangsverweigerung änderte sich auch dann nichts, als die zur Begründung zunächst angegebene Eigengefährdung durch einen vermuteten Sprengsatz im Camper sich als nicht stichhaltig herausgestellt hatte. – Der Notarzt verblieb seiner Aussage zufolge „relativ lange“[15] in Stregda, rückte aber schließlich unverrichteter Dinge wieder ab.
Zweitens – Gegen 13:15 Uhr trafen die nach Stregda gerufenen[16] Jenenser Gerichtsmediziner Prof. Dr. med. Gitta Mall und Dr. Reinhard Heiderstädt beim Wohnmobil ein. – Mall erklärte im zweiten Ausschuss auf den Hinweis von König, dass bis zu diesem Zeitpunkt, 13:15 Uhr, „der Tod der beiden noch nicht offiziell festgestellt“[17] worden sei: „Also das höre ich jetzt zum ersten Mal. Wissen Sie, mir war das nicht bekannt.“[18] Außerdem ist sich Mall selbst nicht sicher, ob sie, wie Menzel behauptet[19], den Camper überhaupt betreten hat: „Also es kann sein, dass ich da – da sind ja schon Stufen, glaube ich, rein – dass ich da irgendwie draufgestiegen bin, dann einmal reingeguckt habe.“[20] Und ihr Kollege Heiderstädt auf die Ausschuss-Frage „Wer hat den Tod festgestellt?“: „Das weiß ich nicht. Wir sind gerufen worden und ich ging davon aus, der Tod ist festgestellt.“[21].
Der Eisenacher OB Doht durfte auch nicht an das Womo ran, man suchte den 3. Mann, sagte er aus, das fehlt im Blättchen. Was schlimmer ist, weil es ebenfalls fehlt: Die Aussagen vom Feuerwehrmann Nennstiel: Blasses unverletztes Gesicht, keine grossen Löcher in den Köpfen. Bauchlage vordere Leiche sei falsch, es war Rückenlage.
Aber man kann nicht alles haben…
Das Ergebnis, der Roman „Die schützende Hand“, der noch in diesem Jahr für das ZDF verfilmt werden soll, wurde im Blättchen vor einigen Monaten besprochen.
Akten wurden nie geleakt, und auf geleakten Akten basierte auch Schorlaus/Siekers Recherche nicht?
Diese Lesart kehrt allerdings zahlreiche Widersprüche, Ungereimtheiten und offene Fragen unter den Tisch, deren Aufdeckung nicht zuletzt dem Team Schorlau / Sieker zu verdanken ist
Na denn. Haben die quasi alles ganz alleine sich beschafft und analysiert. Gut zu wissen.
Weiter im Text, das hier ist komisch:
Hinzu kommt, dass im Falle von Mundlos die Schwere seiner Kopfverletzung gar nicht ohne weiteres zu erkennen war, wie ein Ermittlungsfoto von der Auffindesituation zeigt, das Schorlau in seinem Buch veröffentlicht hat.[24] (Zum Foto hier klicken!)
Das ist falsch.
Das Dach war halb weg, es war noch nichts „abgeplant“, und die unverpixelten Fotos des Tatortbefundes zeigen ganz klar und deutlich, dass der Kopf halb weggeschossen (oder was auch immer) war:
In schlechterer Qualität (schwarz/weiss-Scan) hat NSU LEAKS die gesamten Autopsiemappen geleakt. Die 6 Munitionsteile aus dem Schädel Böhnhardts sind auch dabei… alles komplett auf dem Russenserver zu haben.
file.arbeitskreis-n.su/nsu/Wohnmobil_Tatortbefund/Bd4-1Ordner2WohnmobilObjTatbefundTeil1.pdf
file.arbeitskreis-n.su/nsu/Wohnmobil_Tatortbefund/Bd4-1Ordner3WohnmobilObjTatbefundTeil2.pdf
280 MB kompletter Womo Tatortbefund in schwarzweiss inklusive Obduktionsmappen
Weiter, das Blättchen, auf das Wesentliche gekürzt:
Darüber hinaus aber schreibt das Thüringer Bestattungsgesetz zum Inhalt der Leichenschau nicht nur die Feststellung des Todes zwingend vor, sondern auch die „Feststellung […] des Todeszeitpunkts (Hervorhebung – G.M.), der Todesart und der Todesursache“[25].
Die Totenscheine von Mundlos und Böhnhardt, von Dr. Heiderstädt am 05.11.2011 in Jena ausgestellt, attestieren – ohne jegliche forensische Untersuchung – einen ganz exakten Todeszeitpunkt: 12:05 Uhr am 04.11.2011.[30]
Also weist der Einsatzleiter der Polizei an, und der Gerichtsmediziner – Forensik hin, Forensik her – pariert und stellt einen Gefälligkeitstotenschein aus?
Umso mehr stellt sich damit als ziemlich zentrale Frage die nach einem möglichen Grund für das Unterlassen oder gar zielgerichtete Verhindern der Leichenschau.
Und der Grund ist, ziemlich sicher, dass da eine Leichenfuhre nach einem Doppelmord abgestellt angezündet wurde. Ist ja nicht sooo furchtbar kompliziert.
Die Toten wurden erst nach 18:00 Uhr in der Tautz-Halle von Polizeikräften geborgen und in Leichensäcken deponiert, bevor sie noch später dann dem Bestattungsinstitut der Stadtwirtschaft Eisenach übergeben wurden. Warum das nicht in Stregda geschah und warum Sanitäter, Notarzt und Gerichtsmediziner am unmittelbaren physischen Kontakt mit den Leichen – so muss man das ja wohl beschreiben – gehindert wurden, das ergibt keinen Sinn – es sei denn, es sollte verhindert werden, dass irgendjemand mit entsprechender Kompetenz feststellen konnte, dass bei Mundlos und Böhnhardt die Totenstarre schon teilweise oder vollständig ausgebildet war, dass die beiden also um 12:05 Uhr, zum Zeitpunkt des Eintreffens der Streifenpolizisten, bereits einige Stunden oder länger nicht mehr am Leben waren, und hier mithin wohl kein erweiterter Selbstmord vorlag, sondern Mord.
Na geht doch. Ist nicht wirklich schwierig, das nachzuvollziehen.
Dass die Tür des Wohnmobils verschlossen war und von der Feuerwehr aufgebrochen werden musste, wie Menzel zu Protokoll gab[31], spricht nicht gegen diese These, denn Türen sind in der Regel doppelseitig verschließbar, und unter den Asservaten aus dem Camper befindet sich meines Wissens kein entsprechender Schlüssel.“
Vielleicht war die Tür auch nur verklemmt, also vom Feuer verzogen. Nicht wirklich wichtig… das Abschleppen war ebenfalls unwichtig, wenn dort eine Leichenfuhre angeschleppt wurde. Mal nachdenken, warum der Fahrer nicht an Lenkrad, an den Türgriffen etc gefunden wurde (bzw.: gefunden werden durfte) 🙂
Aber das hier ist relevant:
Auf diese Schlussfolgerung, dass Mundlos und Böhnhardt zum Zeitpunkt des Auffindens des Wohnmobils bereits tot waren, lief bekanntlich bereits Wolfgang Schorlaus Buch hinaus, und gestützt wird eine solche Annahme durch gravierende Indizien wie die folgenden, die Sieker und Schorlau in diversen Ermittlungsakten gefunden haben:
- Um den Standplatz des Campers in Eisenach-Stregda, Am Schafrain 2, hat die Polizei noch am 4.11. Anwohner befragt und mehrere Aussagen protokolliert, denen zufolge der Camper bereits um 9:15 Uhr (Zeuge N.[32]) dort gesichtet wurde, um 9:30 Uhr (Zeuge H.[33]), um 10:00 Uhr (Zeugin C.[34]) und um 11:20 Uhr (Zeuge K.[35]). Das würde bedeuten, dass Mundlos und Böhnhardt den Überfall auf die Sparkasse am Eisenacher Nordplatz um 9:20 Uhr[36], der ihnen von der Polizei zur Last gelegt wird, nicht begangen haben könnten. –Das wäre dann aber auch nicht der einzige der 15 Banküberfälle, dessen Zuordnung durch die Ermittlungsbehörden an das Duo auf fragwürdiger Grundlage erfolgte.
So war zum Beispiel im zweiten Thüringer NSU-Ausschuss die Rede von einem Banküberfall, den die beiden am 7. September 2011 in Arnstadt begangen haben sollen. Dazu enthalten die polizeilichen Unterlagen (Lagefilm-Ordner) einen Hinweis auf „zwei Täter, davon einer dunkelhäutig“, bestätigt vom BKA: „gemischtrassig, afrikanischer Phänotyp, Mulatte“[37].
Tote bankrauben selten.
Die Namen der Zeugen sind bekannt, alles im Blog aufgearbeitet anhand des Wortprotokolles aus Erfurt von 2016. Die wichtigsten Aussagen der Anlieger fehlen jedoch, weil die gar nicht vorgeladen waren:
Aust/Laabs Anwohnerin, die zuerst das brennende Plastik roch, und danach erst die ankommenden Polizisten sah, auch nicht vorgeladen…
Und die Dame, die den 3. Mann aus dem Fahrerhaus aussteigen sah, bevor die Polizisten ankamen, die fehlte auch. Gefickt eingeschädelt, schon bei der Anlieger-Zeugenauswahl. Optimal gelaufen 😉
Wer also die entscheidende Zeugin gar nicht erst befragt, und das ist die 2. Watsche für Kathilein, der kann dann auch verkünden, dass die Anklageversion NSU der Bundesregierung stimmt.
Die Zeugin, bei der die Polizisten fragten, „wo denn hier ein Fahrzeug brenne“, die fehlt auch. Dr. Mayr aus Berlin hat mit ihr gesprochen. Er kennt den Namen. Sie ist identisch mit der Zeugin „Heimatschutz“. Sie heisst nicht Elvira Nennstiel.
Da isse:
Ob sie auch den 3. Mann aus dem Fahrerhaus steigen sah, bevor die ersten Polizisten ankamen?
Genau das ist die Staatsräson NSU, der auch die Thüringer Linksdamen verpflichtet sind.
Fehlt im Artikel. Warum?
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Auch schön:
In der am Institut für Rechtsmedizin in Jena vorgenommenen Sektionstoxikologie von Mundlos heißt es dazu: „Die […] enthaltene CO-Hb Konzentration lag mit 3% im physiologischen Normbereich, so dass eine Rauchgasvergiftung definitiv ausgeschlossen werden kann.“[38]
Mit anderen Worten: Es waren NICHTRAUCHER.
Das passt nicht zu den Rauchern, die der Kieslasterfahrer Bräuning VOR dem Bankraub am Womo sah. Ist auch nicht schwierig, zumal einer der Beiden langes Haar hatte, und im Womo keine Langhaarperücke gefunden wurde.
Das Womo wurde sehr wahrscheinlich bereits gegen 11 Uhr gefunden. Alle Zeit der Welt für eine inoffizielle Todesfeststellung vor dem „offiziellen Finden“ gegen 12 Uhr.
Keinerlei Medienberichterstattung, die Verdummung der Leute durch die Staatsschutzmedien, Lügen bei haskala, die vom gesamten Erfurter Ausschuss gedeckt werden:
Auch das fehlte am „Tag der Linken“. Warum?
Es wurde „auf Hinweis gefunden“. Wer gab den? Der Kieslasterfahrer um 10.30 Uhr an der Mischanlage (Betonwerk) Stregda?
An wen? An die Beamten vom Kriminaldauerdienst der Kripo Gotha, die dort mit ihm sprachen? Die angaben, „über die kleinen Dörfer, darunter Stregda“, zur Sparkasse gefahren zu sein?
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„Die fehlenden 2 Kilo Nazihirn“:
Das bereits erwähnte Ermittlungsfoto der Auffindesituation von Mundlos zeigt neben und über dessen Kopf, also um vorgebliche Austrittsbereiche des Geschosses – je nachdem, ob sich Mundlos im Stehen oder im Sitzen erschossen hätte – keinerlei Spuren oder Spritzer von Blut und Gewebe. Auch Katharina König hat sich ein Foto der Auffindesituation von Mundlos, es trägt laut Ausschussprotokoll die Nummer 5055, in der 12. Ausschusssitzung am 3. März 2016 angesehen, zusammen mit dem Zeugen Heiderstädt, und dabei festgestellt: „Da sieht man ja den hinteren Bereich, in dem Mundlos gelegen hat, und sieht, dass im oberen Bereich Verbrennungen sind, aber keinerlei Gewebe, Blut oder sonstige Anhaftungen.“[41]
Trotzdem ist Königs Ausführungen am 30.04.2016 auf FSK 93,0 zufolge das Fehlen des Hirns nur ein angebliches.
Wäre es nicht wichtig gewesen, auf die 6 gefundenen Munitionsteile in Böhnhardts Kopf zu verweisen, die das BKA 3 Monate später als „irrelevant“ aussortierte? Die werden in Schorlaus Krimi immerhin erwähnt.
Ein Vierteljahr später ist folgende Bemerkung Königs direkt im Ausschuss, gegenüber dem Zeugen Heiderstädt, dokumentiert: „Es kursieren diverse Theorien, die davon ausgehen: kein Gehirn oder zu wenig Gehirn. Und deswegen sind die beiden ja gar nicht dort im Wohnmobil ermordet worden oder haben sich umgebracht gegenseitig. Wir versuchen auch so, ein Stück weit diese kursierenden Theorien einzudämmen.“[49]
War, so könnte man hier fragen, der Tatbestand der Zeugenbeeinflussung damit bereits überschritten oder nur touchiert?
Noch deutlicher wurde König gegenüber FSK 93,0 am 30. April 2016: „[…] der 4. November trägt nicht zur Aufklärung des NSU-Komplexes bei. Sondern der trägt, wenn überhaupt, dazu bei, dass man gewisse Theorien […] abschmettern kann […].“[50]
Die Frage im Übrigen, ob Mundlos und Böhnhardt am 4.11.2011 um 12:05 Uhr bereits tot waren oder nicht, hätte sich normalerweise durch eine forensische Todeszeitpunktfeststellung beantworten lassen. Da eine Leichenschau aber unterblieb, wurden am Tatort auch keine dafür notwendigen Temperaturmessungen an den Körpern vorgenommen.
Richtig, man hat denen kein Thermometer in den Arxxx geschoben, obwohl Mundlos Arxxx bestens vom Fahrzeugboden geschützt war, er sass drauf, und stimmte Feuerwehrmann Nennstiels Zeugenaussage von der Rückenlage Böhnhardts, die 2 weitere Feuerwehrleute bestätigten, „Turnschuh zeigte nach OBEN„, dann war auch Böhnhardts Allerwertester bestens geeignet für eine Temperaturmessung im Inneren des Körpers.
Das hält Katharina König, wie sie im Grünen Salon unter Berufung auf die im Ausschuss gehörten Gerichtsmediziner deutlich gemacht hat, offenbar für eine lässliche Unterlassung, da durch den Brand im Camper praktisch sowieso keine verwertbaren Messungen hätten vorgenommen werden können.[51]
Gemeinsamer Staatsschutz durch die amnesische Gerichtsmedizin und durch SPD/Linkspartei/Grüne im Erfurter Ausschuss. Rot/Rot/Grün regiert dort. Was soll denn die Kathi da aufklären, was Thüringen nur mächtg Ärger einbringen würde? Was DARF sie überhaupt aufklären?
Insbesondere die Leiche von Mundlos wies einerseits keine erheblichen Brandspuren auf und Rücken sowie Gesäß waren durch die Wand und den Boden des Campers, an der die Leiche lehnte und auf dem sie saß, geschützt. (Zum Foto hier klicken!)
Mall, die sich ja nicht sicher ist, ob sie den Camper überhaupt (kurzzeitig) betreten hat, hat auf jeden Fall am 04.11.2011 in Stregda keine Begutachtung von Mundlos und Böhnhardt vorgenommen, auch nicht im Hinblick auf möglicherweise bereits vorliegende Anzeichen von Totenstarre, so dass ihre Aussage „völlig unmöglich“ eher einer Mutmaßung gleich kommt, als dass sie das Gewicht einer forensisch untersetzten Feststellung hätte.
Ganz abgesehen davon, dass die Jenenser Rechtsmedizin mit dem Finite-Elemente-Modell als neues Verfahren mit physikalischem Modellansatz über eine patentierte, besonders exakte Methode zur Todeszeitpunktbestimmung verfügt.[53]
Im Übrigen hat dieses „völlig unmöglich“ ihren nachgeordneten Kollegen Heiderstädt, aber seltsamerweise nicht daran gehindert, die bereits erwähnte Angabe auf den Totenscheinen vorzunehmen und dadurch den hypothetischen – nur durch polizeiliche Kolportage untermauerten – Todeszeitpunkten von Mundlos und Böhnhardt amtlichen Charakter zu verleihen.
Auch das ist Staatsschutz. Wo bleibt bitte die Forderung, die Einschuss-Leichenasservate der Uwes endlich auf die vorhandene Schmauchsorte(n) zu untersuchen? Polizeimunitions-Schmauch wurde an der Hand gefunden!
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Herr Menzel: Ja, ich war nicht in der Nasszelle. Das ist ganz einfach die Erklärung.[…] Ich habe diese (die Waffe – G.M.) nicht gesehen, weil ich sie (die Tür der Nasszelle – G.M.) nicht geöffnet habe.“[62]
Die Tür sei überdies durch die Leichen blockiert gewesen, weshalb diese zweite Heckler & Koch in Stregda keinesfalls habe geborgen werden können:
„Vors. Abg. Marx: Also hätte man da über die Toten hinwegsteigen müssen?
Herr Menzel: Nicht nur das, sondern man muss ja auch noch die Tür öffnen können und wenn ich mich richtig dran erinnere, lagen die Leichen vor diesem Öffnungsbereich der Tür, das hätte gegebenenfalls, ich sage es jetzt mal, auch einer Veränderung der Leichen bedurft.“[63]
Ja schön, die Tür war zu, die Leichen blockierten sie, man muss sie also umgesetzt haben, um die Tür zu öffnen, und um die Badwaffe Arnolds P2000 entnehmen zu können. Was sowieso nicht stimmt und mundlosfrei nachgestellt wurde, als Mundlos längst bei der Obduktion und die Schwaben längst am Tatort waren… man einigte sich dann -sehr löblich- nicht auf eine einheitliche Version. DAS ist doch der eigentliche Brüller!
Es folgte die Aussage der Zeugin Rieger: „Und ich habe […] die Information, einen Vermerk (Hervorhebung – G.M.) vom Herrn Rittenauer – das ist der Leiter von der Kripo in Heilbronn –, der den Anruf bekommen hat, mit dem Herrn Menzel telefoniert hat, […]. Und da steht drin, die Waffe der Michèle Kiesewetter – also definitiv.“[75]
Marx befragt wiederum:
„Vors. Abg. Marx: ‚Ihre Aktenlage ist: Rittenauer bekommt einen Anruf von Herrn Menzel.‘
Frau Rieger: ‚Genau.‘
Vors. Abg. Marx: ‚Die Waffe von Michèle Kiesewetter ist gefunden.‘
Frau Rieger: ‚Genau.‘
Vors. Abg. Marx: ‚Und das ist auch wirklich die Waffe von Michèle Kiesewetter und nicht etwa eine Waffe im Zusammenhang mit dem …‘
Frau Rieger: ‚Es ist eindeutig geschrieben.‘“[76]
Die Zeugin Rieger relativiert also nicht, weil der Vorgang protokolliert ist.
Das bestätigt sich, als Katharina König ansetzt:
„Abg. König: ‚Okay, dann noch mal eine Nachfrage zu den Waffenfunden: Die Erstinformation, dass eine Waffe Kiesewetter gefunden wurde, kommt telefonisch ohne Waffennummer?‘
Frau Rieger: ‚Bevor ich etwas Falsches sage, müssen wir echt diesen Aktenvermerk – ‚Eingang der Meldung‘, so heißt das – anfordern […]. Aber, wie gesagt, Michèle Kiesewetter stand da und das – ich meine sogar, da stand drin: ‚aufgrund der Waffennummer‘.‘“[77]
Dann stimmt KHK’in Knoblochs Aussage nicht, es sei zuerst um eine Patronennummer gegangen. Zu der tendieren wir stark, weil KHK’in Michel, Leiterin der Tatortgruppe, eben NICHT geschrieben hat, WELCHE Waffe gefunden wurde, sondern nur „Zusammenhang Soko Parkplatz“, was sehr gut hinkommt, wenn es eine Patronennummer war. Und eben KEINE Waffennummer.
Weiterhin nicht aufgeklärt. Aber auch einfach zu verstehen.
Daraus folgt übrigens auch noch, wieder mal: Das Aufladen und Abschleppen des Womos ist total unwichtig, die Manipulationen fanden VORHER statt, VOR dem offiziellen Auffinden in Stregda.
Ist doch ganz easy.
Muss ganz ganz dolle schwierig zu verstehen sein… auch für den Herrn Sieker. Für linksgrüne Dumpfbacken aus dem Parlament Erfurt sowieso. Für sämtliche Linksknallerjournalisten allerdings auch. Gell, Moserle?
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Der Hammer folgt:
Ausgerechnet zur entscheidenden Todeszeitpunktfrage überraschte Katharina König bei der Podiumsveranstaltung im Grünen Salon das Auditorium dann aber doch noch mit einem Paukenschlag: Der Thüringer Ausschuss verfüge neben den Obduktionsbefunden über ein weiteres „offizielles, von der Gerichtsmedizin ausgestelltes Schreiben, nämlich dass der Todeszeitpunkt von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am Freitag, am Freitagvormittag, im Zeitraum circa acht bis elf Uhr stattgefunden hat. […] Freitagvormittag, ich glaube, acht bis elf steht drinne […].“[54]
Das korrigierte sie zwar kurz darauf, wobei sie implizit ihre konkrete Zeitangabe zurücknahm: „Entschuldigung, das war jetzt mein Fehler. Freitagvormittag […].“[55] Aber auch der Vormittag endet um 12:00 Uhr mittags.
Steht damit also fest, dass Mundlos und Böhnhardt bereits tot waren, als die Streifenpolizisten um 12:05 Uhr am Camper eintrafen?
Da das Womo höchstwahrscheinlich 2 Mal gefunden wurde... siehe oben… Die Gerichtsmediziner Mall und Heiderstädt waren an jenem Tag sowieso in Eisenach, den ganzen Vormittag lang. Sie führten eine Autopsie dort durch. Oder 2. Egal. Sie waren vor Ort!
Wo ist dieses Dokument? Wer hat es ausgestellt? Laut Kathimaus war das die Rechtsmedizin Jena. Aber wer genau? Und was hat das mit dem Anruf des BKA im Sektionssaal am 5.11.2011 zu tun, den König und Marx vertuschten? Nicht nachfragten im Ausschuss dazu?
Noch eine fette Watschn. Armes Dorle, bedauernswerte Kathi.
Wenn wir raten müssten, fatalist tippte auf Frau Professor Dr. Mall, die Expertin zum Thema Todeszeitpunktfeststellung, die dazu zahlreich veröffentlicht hat, und die offiziell gar nicht da war am 5.11.2011 bei der Obduktion.
Fatalist ist sich ziemlich sicher, dass er mit „Mall“ den Joker gezogen hat. Todeszeitpunkt der Uwes am Freitag 4.11.2011, 8-11 Uhr Vormittags. So dokumentiert in den Akten. Danke Kathi! Küsschen! Hast getan, was Du konntest. Prima!
Alles klar?
Der Knockout beendet den guten, jedoch nicht perfekten Artikel im Blättchen:
Und: „Schauen Sie mal nach Thüringen, Dengler. Dort wurde die Suppe angerührt.“[81]
Wo stände die Bundesrepublik, wenn Schorlau in die richtige Richtung wiese?
Entsprechende Befürchtungen kann man zumindest mit einer Herangehensweise, wie sie in den Thüringer NSU-Ausschüssen bisher an den Tag gelegt worden sind, nicht widerlegen und schon gar nicht aus der Welt schaffen.
Treffer, versenkt, sehr gut.
Staatsräson NSU heisst, dass weiter nicht aufgeklärt werden wird, mangels Druck, den nur die Leitmedien erzeugen können. Und die werden das nicht tun. Vielleicht mal in 30 Jahren.
ENDE