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Obduktion 5.11.2011 Teil 3: Das BKA hatte Neuigkeiten

Nach der Obduktion am 5.11. wurde ein Kurz-Protokoll geschrieben, und der Polizei mitgegeben. Der eigentliche Bericht kam erst nach der Wiederbeschlagnahme der Leichen am 24.11. und der Nachobduktion am 25.11.2011.

Im Protokoll ist für den 5.11.2011 das BKA erwähnt:

Zwischenablage38Am 5.11.2011 war das BKA in Jena?

Mall wiegelt ab: War später…

Zwischenablage39Kathilein wollte dann sehen, was das BKA wollte… aber Mall fand das „BKA-Fax“ nicht.

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Man einigte sich dann auf „im Nachgang, nicht am 5.11.2011“, und „es war wohl eher ein Anruf“… unwichtig…

Nicht alle Abgeordete sind solche Schafe wie Kathilein, Herr Dittes fragte nach:

Zwischenablage41Die „im Nachheinein“ auf Anregung des BKA am selben Tag durchgeführte 1. Nachschau haben Dr. Heiderstädt und Dr. Höfig (?) gemacht, denn Frau Mall war gar nicht im Institut.

Was also tun?

Den Dr. Heiderstädt befragen, denn der war der 1. Obduzent.

Tatsächlich wurde Dr. Heiderstädt, der nach der Mall gehört wurde, überhaupt nicht nach einem BKA-Anruf befragt.

Ohne Worte… unfassbar… zum in den Tisch beissen… Zuschauer in Erfurt, fatalist würde erst ausrasten und dann sofort eingesperrt werden…

Aber zum Glück kam Frau Dr. Höfig direkt danach, und  Herr Kellner fragte… nach Anrufen während der Obduktion:

Zwischenablage42Kurz vor Ende der Obduktion, Mundlos war der Zweite, da rief das BKA im Sektionsraum an. Also irgendwann um 14, 15 Uhr… und ab da waren die Uwes keine Bankräuber mehr, sondern Polizistenmörder…

Das war ungefähr 8 Stunden nach dem Eintreffen des LKA Stuttgart in Gotha und in Zwickau. Was hatte man gefunden am 5.11.2011 im Womo, was man am 4.11.2011 noch nicht gefunden hatte?

Und nein, die Handschellen Kiesewetters und ihre Radom-Mordwaffe in Zwickau fand man laut Frank Lenk erst so gegen 16 Uhr. Also nach dem BKA-Anruf in Jena.

Eines steht jedenfalls fest: Das BKA rief am 5.11.2011 spät Mittags im Sektionsraum an, dass die 2 Leichen mehr als Bankräuber waren. Von wegen „viel später, Wochen später“, was Kathi sich hatte erzählen lassen… und man fragt sich, was diese Ablenkungsfrage sollte, unmittelbar  nach dieser Sensationsaussage mit Gedöns zum Leichenantransport weiter zu machen. Dummheit oder Staatsschutz?

Als die Uwes in die Obduktion rollten, da waren sie „verselbstmordete Bankräuber“. Von wegen „offenes Obduktionsergebnis“… fast wie beim Kampusch-Fall… und am selben frühen Nachmittag wurden sie erst zu Polizistenmördern.

Wie passt das mit dem angeblichen Fund und Identifizierung der Dienstpistolen am 4.11.2011 zusammen?

Gar nicht. Darum fehlt die BKA-Anrufgeschichte im Sektionsraum bei Haskala. Was das BKA nun genau von den Obduzenten am 5.11.2011 wollte, das ist immer noch nicht klar. Heiderstädt befragte man nicht danach… der hätte es wohl gewusst…

Ende Teil 3.

Obduktion 5.11.2011 Teil 2: NSU-Ausschuss ohne Obduktions-Akten…

Wie bereitet man sich als NSU-Ausschuss auf die Zeugenvernehmung des gesamten 5-köpfigen Obduktionsteams vor? Indem man sich die vom TLKA gefertigten Bildmappen dazu sehr genau anschaut.

Was tut man, wenn man als NSU-Ausschuss diese Bildmappen gar nicht hat? Man schaut, was das Obduktionsteam an Fotos mitbringt, und schaut sich nichts in Ruhe vorher an.

Bis auf die geleakten Bilder von NSU LEAKS, natürlich… bei denen die Obduktionsmappen nicht dabei waren.

Frau Marx erklärt, warum das so ist:

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Mall mauerte erneut, sie habe eh nichts gesehen, als sie in Stregda dem PD Menzel beim Leichenharken zusah. Bei Heiderstädt war das ähnlich. Der habe auch kaum geschaut, und eigentlich nichts gesehen.

Die Daten hier stimmen alle, Focus 2012, zum Nachlesen:

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Am 5.11.2011 waren es nur Bankräuber, weiter nichts. Siehe Teil 1.

Am 10.11.2011 wurden Ohrenabdrücke genommen, damit hatte das Obduktionsteam nichts zu tun. Ging wohl um den Ohrenabgleich mit Bankräuber-Fotos. KOK Jens Merten aus Chemnitz hat darüber im 1. Bundestagsausschuss Vorträge gehalten, wie genau dieses Verfahren sei.

Die Nachobduktion am 25.11.2011 kann sich nicht um Schussverletzungen in Rücken etc. gedreht haben, Projektile hätte man im CT vom 5.11.2011 gesehen. Es ging um Tätowierungen:

Zwischenablage26Das „Erkennungsmerkmal Böhnhardts“ am 4.11.2011 im Womo soll laut PD Menzel ein Tattoo an der linken Wade gewesen sein, die Leiche hatte aber dort kein Tattoo, weder links noch rechts. Die Info „Tattoo Wade“ stammt aus einer Akte des TLKA, Wunderlich kam damit an…

Das ist 2014 bereits gebloggt worden, aber die Bildmappen hatte der NSU Ausschuss Erfurt 2016 immer noch nicht.

Wer seine Wortprotokolle nicht veröffentlicht, der bekommt auch keine fehlenden Akten. Jedenfalls nicht vom AK NSU. Tiefer Staat, mangelnde Transparenz, nur verfälschte Haskala-Antifaticker, eine wahrlich hochnotpeinliche Aufklärungs-Show…

ohr-um4

Wer die Hitze nicht verträgt, der sollte die Küche meiden. Eine Befragung des Obduktionsteams ohne Kenntnis der Obduktionsbildmappen ist ein Armutszeugnis. Das ist ja wie im NSU-Ausschuss Sachsen, wo man den Brandermittler Märchenonkel Lenk befragte, ohne dessen Brandbericht zu kennen. Obwohl seit 1 Jahr geleakt… und dann während der Sitzung heruntergeladen. Ignoranten… ja nun, ist halt der Sachsensumpf.

Als die Nachobduktion stattfand, da war keine Polizei dabei. Heiderstädt verarschte die Abgeordneten recht erfolgreich, die Abschürfungen und Kratzspuren an den Leichen stammten von den vielen Umlagerungen, und fänden sich eher auf (seinen) Fotos vom 25.11. als auf den Polizeifotos vom 5.11.2011.

Das ist natürlich Bullshit: Bild vom 5.11.2011, Mundlos…

Frau Henfling hat es ihm denn auch nicht geglaubt. Sie kannte wohl anmerkungs Blogbeiträge und die darin verwendeten Fotos. Sie hat Mall auch danach befragt…

Zwischenablage27Sehr gut. Auch wenn die sich wie üblich dumm stellte. Das ist keine Dummheit, das ist Regie. Thüringensumpf.

Der Kopfdurchschuss beim Böhnhardt war schräg, von unten nach oben, auf 17 cm Schusskanal ca. 5-7 cm höherer Ausschuss als Einschuss.

Das „schräg“ sei aber nicht wirklich aussagekräftig:

Zwischenablage28Fuzzy logic, oder auch junk science 😉

Gelegen, gestanden, Kopf gerade, Kopf schief, alles unklar. Ist eh nur ein Modell:

Zwischenablage29Bekanntlich wurde eine Dexter-mässige Blutspurenuntersuchung nicht gemacht. Diese sollte Aufschluss darüber geben, wer wo wie im Womo stand oder lag, als die Kopfschüsse fielen. Ob die in Stregda fielen, oder in der Halle Tautz, das kann diese Untersuchung selbstverständlich nicht klären. Ist sicher auch ganz gut so 😉

Am Besten beauftragt man den Dexter von Schwaben, dann klappt das schon wie gewünscht. Grus GmbH heisst das Tool des LKA Stuttgart, da kommt irgendwie immer heraus, was bestellt wird…

Heute kommt der Dexter von Schwaben, Blutspritzer und Universalsachverständiger des LKA Wehner

Oder man befasst sich mit den Analysen von anmerkung:

NSU: Blutbilder aus dem Wohnmobil – Teil 5

aufgeschrieben von Die Anmerkung

Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4

 

Selbstmord Böhnhardt sei durchaus möglich, ebenso wie ein Schuss einer Dritten, denn eine Stanzmarke gab es nicht…

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Die Frau Henfling hat klar am Investigativsten befragt:

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Warum sagte Wunderlich am 5. oder 6.11.2011 zu den Eltern Böhnhardt, ihr Sohn sei erschossen worden, aber er könne ihnen nicht sagen, von wem? Die Eltern hatten an Selbstmord gedacht, äusserten das auch so, und Wunderlich verneinte das ausdrücklich. Warum? Auf welcher Faktenbasis?

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Wann werden Wunderlich und STA Wassmuth dazu befragt? Wann STA Klüpfel aus Meiningen? PD Menzels VS-nfD-Vermerk vom 5.11.2011 ging an STA Klüpfel und an die Sachsen.

Niemals?

Händelt man das so wie bei den Anliegern aus Stregda? Die Wichtigen gar nicht vorladen?

Ende Teil 2.

Obduktion 5.11.2011 Teil 1: Bankräuber, weiter nichts…

Das wird jetzt ein Mehrteiler… mit recht vielen Details. Am Besten lassen Sie den aus, und schauen in 2 bis 3 Tagen mal wieder vorbei. Gönnen Sie sich ruhig mal eine Blogpause, verpassen tun Sie dabei garantiert nichts.

Zunächst schrotten wir gleich einmal den Titel:

Die Obduktion der Toten aus dem Wohnmobil ergab keinen Zusammenhang mit dem Überfall

5.11.2011, MDR:

Der MDR meinte, Todesursache unbekannt? Nach der Obduktion? Kein Zusammenhang mit dem Bankraub?

Qualitätsmedium MDR:

Die Täter waren nach Polizeiangaben „sehr resolut“ vorgegangen und waren nach der Tat zu Fuß geflüchtet.

Aber sicher doch. Oder doch?

Springen wir in das Jahr 2016:

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Das wird ein elend langes Ding… 168 Seiten. Das volle Programm, 5 Zeugen, die allesamt keine Polizisten sind, und alle mit der Obduktion und mit Russ und mit CO im Blut zu tun hatten.

Der Spiegel vermeldet gerade, es sei besser, wenn der Obduzent so wenig wie möglich vom Kriminalfall wisse, dessen Geschädigten er da auf dem Tisch liegen habe. Wisse er zuviel, sei er „vorbelastet“ und nicht mehr neutral in seinem Gutachten.

So sei das im Fall Kampusch gewesen: Suizid war „schon vorher klar“:

Zwischenablage21

Das kennen wir bestens: Die allgemeinen Umstände der Tatbegehung sprechen für die immergleiche Ceska 83, also war es die auch, selbst wenn die Projektile das gar nicht hergeben. BKA-Dönerceska-Logik.

So ähnlich läuft das wohl auch in der Rechtsmedizin: „Wünsch dir was“… wobei die Gefährlichkeit alter Männer auch in Österreich zu bestehen scheint:

Zwischenablage22Ach… nicht dass da ein Cleaner mit einem Killer unterwegs war, um das Schlimmste zu verhindern. Ein Fall für Udo Schulze und Guido Grandt…

Da die Chefin Mall nicht an der Obduktion am Samstag den 5.11.2011 teilnahm, beginnt man beim Protokoll sinnvoller Weise mit Dr. Heiderstädt, der bekanntlich am 4.11.2011 kurz nach dem Löschen in Stregda war.

Notarzt und Sanis waren schon wieder weg, und durften nicht ins Womo.

hei10Mall und Heiderstädt wurden zu 2 Leichen gerufen. Todesfeststellung war nicht. Fand nicht statt. Daraus kann man auf Vorwissen (durch einen 3. Mann und Leichenfuhrenanzünder) schliessen, man kann jedoch auch auf Notarzt Dr. KOK Michael Lotz schliessen:

Die erste Person, die das Fahrzeug betrat, war ein Feuerwehrmann, der aus Dokumentationsgründen Aufnahmen vom Inneren machte, eine übliche Vorgehensweise. Danach schaute Lotz hinein. Hinten habe er eine Person mit einer schweren Schädelschussverletzung gesehen. Von der zweiten liegenden Person habe er relativ wenig gesehen, aber auch deren Kopf sei total zerstört gewesen. Für ihn sichere Todeszeichen. Denen kann man nicht mehr helfen, habe er deshalb zu den Rettungssanitätern gesagt, Erste-Hilfe-Maßnahmen seien zwecklos. Außerdem könnten die die Spurenlage verändern.

Der Kriminaloberkommissar, Beamter des gehobenen Dienstes, gibt damit nicht weniger zu Protokoll, als dass er den Tod der beiden Personen festgestellt habe. Etwas, was einem Arzt vorbehalten ist. Interessanterweise legitimiert er seine fragwürdigen Entscheidungen mit dem Argument der Spurensicherung. Doch gerade die war mehr als mangelhaft, was im Abtransport des gesamten „Tatortes Wohnmobil“ gipfelte und was Lotz mit zu verantworten hatte.

Seite 2 ist auch nicht schlecht:

Was wird hier eigentlich ermittelt? Hier wird keiner ungeklärten Mordserie nachgegangen, sondern Presseberichten. Man erlebt einen Polizeiverantwortlichen, der sich nun selber in den NSU-Komplex verstrickt hat. Der Skandal bringt immer neue Handlungsebenen hervor, vor allem solche, die mit den Taten an sich nichts mehr zu tun haben.

Nö, aber mit der grossen Vertuschung, die mit der Konstruktion des NSU-Phantoms einherging. Noch ein weiter Weg für Thomas Moser…

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Der Rechtsmediziner Dr. Heiderstädt bekam also mit Kollegin Höfig die beiden Uwes am Morgen des 5.11.2011 überstellt. Man liess röntgen, CT, das hat Heiderstädt auch am OLG ausgesagt, lassen wir weg.

Die beiden Leichen waren unbekannt. Die wurden in Eisenach gekennzeichnet als Leiche Eisenach 1, Leiche Eisenach 2. Leiche 2 – wurde uns dort vor Ort im Institut gesagt – ist bekannt, ist inzwischen identifiziert, nur noch eine unbekannte Leiche.

Es konnte später erst durch entsprechende DNA usw. die Leiche dann identifiziert werden, aber das dauerte ein paar Tage – und das ist der Herr Böhnhardt. Von der Polizei wurde uns gesagt: Bekannt ist die andere Leiche, das wäre Herr Mundlos mit den entsprechenden Daten, sodass wir dann vor Beginn der Sektion die entsprechenden Daten von der zweiten Leiche, Mundlos, hatten.

Soweit klar.

Merkwürdig ist, dass die einzige Tätigkeit der Gerichtsmediziner in Stregda darin bestanden haben soll, mit der Einsatzleitung (Menzel) zu vereinbaren, dass die Obduktion in Jena stattfinden möge. Mehr haben die dort nicht gemacht. Wegen des Feuers war keine Todeszeitbestimmung möglich, und geknallt hatte es auch, Uhrzeit bekannt, also nahm man 12:05 Uhr. Es war auch nicht im Auftrag, den Todeszeitpunkt zu bestimmen. der wurde vorgegeben. Von der Polizei.

Und es war kein wichtiger Fall, meinte Frau Mall:

Soweit ich weiß, habe ich am 24. – also das müsste an dem Tag gewesen sein, wo ich angerufen habe – die Protokolle vorgelegt bekommen. Da ist mir halt aufgefallen, wobei man natürlich sagen muss, dass in der Zwischenzeit man aus der Presse eben erfahren hat, ja, so ein bisschen das Ausmaß des Falls, muss man einfach sagen, was zum Zeitpunkt der Obduktion einfach gar nicht bekannt war, das muss man auch sagen. Wie gesagt, es ist vorher eine normale Obduktion gemacht worden, die die Strafprozessordnung vorsieht – Öffnung der drei Körperhöhlen – und das war es.

Am 5.11.2011 war es kein wichtiger Fall. Offensichtlich hatte man noch keine Beweise, dass die beiden Leichen zu Lebzeiten eine Polizistin erschossen hatten, und deren Dienstwaffe gefunden worden war. Nebst der ihres Kollegen. Am 4.11.2011 gefunden. Sagt man seit 7.11.2011.

5 Polizisten anwesend. 3 mal Tatortgruppe LKA Erfurt, 2 mal Kripo Gotha, aber es war ein ganz normaler Fall. Niemand sagte „Polizistenmörder“.

Ende Teil 1.

auf einen Kaffee beim Pathologen – Teil 2

Die Anmerkung im Gespräch mit Dr. Börnecke

„Zum Todeszeitpunkt finden wir also gar keine Aussagen und zur Todesart nur jene, die sich auf den Krönleinschuß beziehen. Dr. Heiderstädt sagte nur das Notwendige, kein einziges Wort darüber hinaus.

“Wir haben so eine Art hydrodynamische Explosion.” In der Literatur werde das “Krönleinschuss” genannt. Das erkläre auch, warum lediglich noch 100 [phon.] Gramm Gehirn vorhanden gewesen sei. Das sei herausgeschleudert worden, auf der Kleidung seien herausgesprengte Hirnanteile gefunden worden. Dies erkläre eine sofortige Handlungsunfähigkeit. Damit seien Ein- und Ausschuss geklärt.
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Was er nicht gesagt hat, weil danach wurde nicht gefragt. Ein Krönleinschuß ist eine ziemliche Sauerei, denn diese hydrodynamische Explosion verteilt Blut, Hirnmasse und alles, was im Weg ist, im Umfeld der getöteten Person, in unserem Falle also beider Personen.

Eine Person sitzt fast wie friedlich eingeschlafen mit zerfetztem Schädel vor dem Bett. Die Spuren der Explosion fehlen allerdings. Hier hätte definitiv eine Expertise aller Schußmöglichkeiten stattfinden müssen, unter Einbeziehung der allerersten Bilder der Auffindesituation.

Die entscheidende Frage, die nicht gestellt wurde, obwohl der Kollege Heiderstädt die große Sauerei, die ein Krönleinschuß anrichtet, explizit benannte.

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Wieso stellt niemand die zwingend resultierende Frage, wo dann die großflächige Kontamierung mit Hirnmasse und Blut zu finden ist, die bei der Schußverletzung entstanden sein muß?

In dem Wohnmobil, bei den kolportierten Fotos, geht das nicht. Möglicherweise wurden ja die Bilder der Feuerwehrleute genau aus diesem Grund beschlagnahmt. Sie zeigen eine andere Auffindesituation, die von den Staatsanwälten so nicht erwünscht war. So, wie es jedenfalls in der Öffentlichkeit dargestellt wird, kann es nicht gewesen sein. Entweder Krönleinschuß mit Sauerei im Umfeld oder keine Sauerei. Dann allerdings erfolgte der Tod an andere Stelle. Möglicherweise außerhalb des Wohnmobils.

Krönleinschuß als Todesursache kann auch grober Unfug sein, wenn beide mit kleinem Kaliber und Kopfschuß getötet wurde und eine Flinte mit größerem Kaliber genutzt wurde, diese Kopfschüsse zu verschleiern.

Wenn man schon Metallteile im Schädel der anderen Leiche findet, dann untersucht man die auch. Man bestimmt deren Herkunft. Das Spekulieren über Handlungsabläufe kann man dann ja der Staatsanwaltschaft überlassen.

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Symbolfoto eines Hautdefektes (Schußverletzung) im Bereich rechtes Schulterblatt. Dem Foto nach zu urteilen ein relativer Nahschuß.

Hier, lesen sie nochmal nach. Ob es stimmt, steht in den Sternen.

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Als die Retter der Berufsfeuerwehr die unverschlossene Tür öffnen, bietet sich ihnen ein grausiger Anblick. Ein Täter habe am Tisch gesessen, „mit einem großen Loch in der Stirn“, beschreibt ein Zeuge die Szene. Eine zweite Leiche liegt im Gang des Wohnmobils, ebenfalls mit Schussverletzung, wahrscheinlich im Oberkörper.
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Alles in allem. Es führt kein Weg daran vorbei, die Feuerwehrleute, die als erste am Fundort der Leichen waren, als Zeugen zu laden und die von ihnen angefertigten Fotos zu begutachten. Diese Unterlassung ist unverzeihlich.

Nächstes Beispiel. Die eine Person, so legen es die Fotos nahe, hatte eine weitere Schußverletzung im Bereich des rechten Schulterblattes, die vor Gericht keine Rolle spielte. Anhand des Fotos läßt sich nicht sagen, um was genau es sich da handelt. Auch hier wird ein Obduzent sehr sachlich untersuchen und notieren, was das für eine Verletzung war. Ob tödlich oder nicht, läßt sich von hier aus nicht urteilen. Für ihre dokumentarische Fiktion empfehle ich anhand des Fotos einen Schuß in den Rücken, auf der Flucht erschossen. Das korrespondiert nämlich ganz gut mit anderen Verletzungen.

Wie sie auf dem Foto auch schön erkennen können, haben die vielfachen Umlagerungen der Leiche dazu geführt, daß sich das Schulterblatt wie eine Blende beim Fotoapparat in den Schußkanal geschoben hat. Ob es so war, steht im Bericht der Obduzenten.

Das alles fügt sich allerdings zu einem harmonischen Bild, wenn man andere Umstände berücksichtigt, die ihren Papieren zu entnehmen waren. Die haben zuerst ein CT angefertigt. Sehr gut, denn anhand der Daten läßt sich der Zustand der Leiche immer wieder abrufen und begutachten. Das CT hat einen großen Nachteil. Haben sie zum Beispiel Metallsplitter im Schädel, so sind die nicht zu übersehen. Die versauen ihnen die schöne Aufnahme. Haben sie ja auch gefunden. Was macht man als nächstes? Man schickt die ins Labor, um deren Struktur und Herkunft zu ermitteln. Irgendwann kommt das Ergebnis und der Staatsanwalt rutscht vor Schreck unter seinen Schreibtisch.

In der Zeitung schreiben sie dann, sie haben die Leichen kurz vor der Einäscherung noch einmal beschlagnahmt und eine Nachschau veranlaßt. Das ist schon mal ein sehr gutes Zeichen für eine schlampig durchgeführte Obduktion, denn bei solchen Wunden ist eine Nachschau gar nicht nötig, da die theoretisch bereits im ersten Anlauf penibel genau untersucht und beschrieben wurden.

Doch die Obduktion … gestaltete sich nach FOCUS-Recherchen schwieriger als bisher bekannt: Bei der Leichenöffnung am 5. November waren nicht alle Körperpartien untersucht worden. Um die Todesumstände vollständig aufzuklären, mussten die Terroristen drei Wochen später erneut obduziert werden.
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Wie begründet man diese Nachschau vor der Öffentlichkeit? Man wolle noch einmal nach Spuren von Tätowierungen suchen. In Wirklichkeit ist aber der Rücken noch einmal dran, die Wunde wird nun doch noch einmal sehr genau nach Spuren untersucht.

Irgendwann im Nachhinein habe es Anfragen über Tätowierungen gegeben, ob da nicht doch einen Tätowierung sei. Deswegen hätten sie sich entschlossen, einige Wochen später beide Leichen nochmal anzuschauen. Sie hätten keine weiteren Tätowierungen gefunden und keine weiteren Verletzungen.

Wie ganz am Anfang erwähnt, wurden Frau Professor und HiWi zur Vergatterung an den Fundort geordert. Wie so oft, läßt sich ein Pathologe so gerne auch nicht vergattern. Schon gar nicht schreibt er Gutachten nach Wunsch, manchmal schon, meistens nie.

Was tun, wenn klar war, um was für Munition es sich im Schädel handeln könnte, wenn nun die Order ereilt wurde, die Spuren selbiger auch im Rücken zu suchen? Man macht eine Nachschau, bessert die bisherige Arbeit nach und hält seinen Schnabel. Denn nun weiß man sehr genau, was passiert ist.

Kommen wir zu einem nächsten Problem

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Symbolfoto einer Leiche: Die deutlich ausgeprägten Striemen und Kratzer im rechten Schulterbereich deuten darauf hin, daß die gerade noch lebende oder bereits tote Person mit Hebelgriff im linken Schulterbereich über eine gewisse Strecke geschleift wurde, also zum Beispiel in eine Wohnmobil hinein oder dortselbst ein paar Mal bewegt. Die linke Schulterseite hatte keinen Kontakt zu einer Kratzwunden verursachenden Oberfläche.

Schauen sie, solche niedlichen Kratzer können durchaus mal entstehen, wenn ihr Weib zu heftig auf ihre Leibesübungen reagiert und den Zustand der Ekstase durch endlosen Klammergriff ausdehnen will, mangels Kraft jedoch mit ihren messerscharfen Fingernägeln abrutscht. Oder aber jemand zerrt die Leiche auf die Schnelle ins Wohnmobil rein. Die ist ja tot, die Leiche, töter geht es nicht. Da ist jede Rücksicht fehl am Platz. Sollte die Person noch gelebt haben, als es passierte, kann man jede Rücksicht sausen lassen, denn sie wird alsbald tot sein.

Sie schauen so ungläubig drein? Vergessen sie den Gedanken, den sie soeben hatten. Solche Kratzer entstehen nicht, weil man sich mit einer Flinte in den Rachen schoß und langsam mit dem Rücken an der Innenverkleidung des Wohnmobils zu Boden sackte.

Alles in allem, die Obduzenten haben alles richtig gemacht. Nur das gesagt, was abgefragt wurde, den Rest gar nicht erst erzählt.

Selbstmord ist so gut wie ausgeschlossen, denn dann hätten sich Minimalspuren von Kohlenmonoxid im Blut nachweisen lassen müssen.

Auch wenn es einem Obduzenten nicht zusteht, da dies regelmäßig der Phantasie von Staatsanwälten entspringt, will ich ihnen anhand der Fotos einen Vorschlag für eine andere Version unterbreiten.

Was auch immer passiert ist. Der eine wurde von hinten er- oder angeschossen. Mit kleinerem Kaliber. Die Entfernung kann man einem qualifizierten Protokoll entnehmen.

Die zweite Person stand staunenden Blickes dabei und wußte nicht, wie ihr geschah. Man nutzte die Gunst der Stunde und wuchtete ihr die Flinte in den Rachen. Den Rest wollen sie jetzt so genau auch nicht wissen.

Noch viel wahrscheinlicher aber ist, daß beide mit kleinem Kaliber ermordet wurden. Die Leichen wurden ins Wohnmobil verbracht und der initiale Mord mit den Flintenschüssen vertuscht.

DNA haben sie gefunden, steht hier. Nun ja, bei der Blutmenge, die dort verteilt wurde keine Wunder. Doch was besagt das? Nichts, denn DNA hat keine Visitenkarte. Ich rate ja meinen Studenten immer, sie mögen an den Haltestellen auf dem Weg zu ihrem Verbrechen Kippen, Bierflaschen und Verpackung der Schokoriegel einsammeln und großzügig im Umfeld ihres Tatortes verteilen. Dann hat die Forensik ordentlich zu tun und die Polizei ein Rätsel nach dem anderen zu lösen. Das ist das Problem der DNA. Was für ein Sample haben sie überhaupt genommen? Hat es die ausreichende Qualität zur DNA-Bestimmung gehabt? Wie ordnet sich die Probe in das gesamte Spurenbild ein?

Bei Fingerabdrücken auf einer noch rauchenden Waffe ist das klar. Sich ohne Fingerabdrücken auf einer Waffe zu erschießen, vorher noch seinen Kumpel, mit dem man seit über zwei Jahrzehnten abgehangen hat, wissen Sie, da wird es dann schon schwierig. Keine Fingerabdrücken auf den Waffen. Es sei denn, der Obduzent vergaß im Protokoll zu erwähnen, daß er es war, der die Gummihandschuhe von den Händen der Leichen abgestriffen hat.

Noch problematischer wird es, wenn man der Frage nachgeht, wer die Flinte geladen hat? Da fand sich gar nichts an Humanspuren, jedenfalls nichts, daß nach verwertbarer Spur aussah.

Vergessen sie den Selbstmord ganz schnell. Wissen, sie, wenn sie Jahrzehnte im Geschäft sind, dann haben sie einen Riecher dafür, wann ein Mord vertuscht werden soll. Hier ist das so. Kein Bestimmung des Todeszeitpunktes. Keine Differenzierung, ob der Auffindeort auch der Tatort ist. Keine Diskussion anderer tödlicher Verletzungen. Keine Fotos der Auffindung, stattdessen deren Verheimlichung, kein Obduktionsprotokoll in den Akten, so daß es fachlich nicht gegen geprüft werden kann. Keine Erstzeugen, sondern ausschließlich die aus der zweiten und dritten Reihe, die das erzählen, was die Staatsanwaltschaft hören will. Genau das ist immer dann der Fall, wenn der Staatsanwalt beauftragt wurde, einen Mord zu vertuschen. Kennen wir Pathologen nicht anders.

Das Problem der Staatsanwälte besteht darin, daß sie Pathologen nicht austricksen können, weil sie, wie ich schon sagte, keine Ahnung von der Materie haben. Sie reden sich um Kopf und Kragen. Wie bei ihrem Filmprojekt geschehen. Und damit es keiner merkt, verbünden sie sich mit jenen, die noch dümmer als sie selber sind, den Journalisten.

Sie kriegen das nur gelöst, wenn das Obduktionsprotokoll von anderer Seite einer fachlichen Revision unterzogen wird. Dann wird man sehen. Solange es geheim ist, gehen sie ruhigen Gewissens von Mord aus. Alles andere wäre ein rechtsmedizinisches Wunder.“

auf einen Kaffee beim Pathologen – Teil 1

Die Anmerkung im Gespräch mit Dr. Börnecke

Prof._Karl-Friedrich_BoerneDr. Börnecke ist einer der bekanntesten Rechtsmediziner Deutschlands, der mit seinen Sonntagsvorlesungen in der ARD eine breites Publikum erreicht.

Auch wenn die sonntäglichen Vorträge selten über das Niveau einer Volkshochschule hinausgehen, in einem ist Dr. Börnecke unschlagbar.

Er hat eine immense Erfahrung in Öffentlichkeitsarbeit.

benekeInsofern war es nur konsequent, den guten Mann die Bitte zu unterbreiten, ob er als forensischer Berater für ein Filmprojekt tätig werden könnte.

Das konnte er, denn wie man rechtsmedizinische Themen in einen Krimiplot verpackt, so daß keiner den Saal verläßt, da ist er einsame Spitze.

Die Idee, rechtsmedizinische Themen etwas umfangreicher in einen Film zu packen, die fand er Klasse. Insofern waren die Beratungstermine gebucht, die im folgenden am Stück referiert werden.
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Dr. Börnecke war ungehalten.

„Sie kommen spät. In der Zeit hätte ich schon drei Leichen obduzieren können.“

„Ich weiß, aber wenn sie sich ausgerechnet ein Café in er Innenstadt suchen, dann dauert es doch, bis man einen Parkplatz gefunden hat.“

„Schön, kommen wir gleich zur Sache, wir haben kein Zeit verlieren. Worum geht es genau?“

„Wie bereits vorab besprochen. Wir wollen eine Dokufiktion drehen. Fiktion im Sinne, daß der Plot frei erfunden ist, Dokumentation vom Stil, der Form her.“

„Ist so etwas überhaupt erlaubt? Sollte man sich nicht doch besser an Fakten halten?“

„Nein, aber das interessiert uns nicht. Uns interessiert ausschließlich der Gehalt an Spannung, der sich aus dem Format ziehen läßt. Fakten bringen wir schon, aber in eine freie Handlung eingebettet. Dadurch hat man mehr Spielraum in der Gestaltung des Stoffs.“

„Schön. Also, was haben sie?“

„Fotos, ganz wenige Gerichtsaussagen, ein paar Polizeiakten, damit wir wissen, wie so etwas überhaupt geht. Mehr nicht.“

Zeigen sie mal.“

Börnecke blätterte den Stapel Bilder durch und vertiefte sich in die ausgedruckten Papiere. Drei Kaffee später zog er Luft.

„Hier wird ein Mord vertuscht, oder zwei. Oder ein Doppelmord. Ist aber unwichtig. Mit dem Material ist nichts zu holen. 5 Minuten, maximal 10, dann ist der Film zu Ende. Kenne sie doch von mir. Die Produzenten hadern mit Rechtsmedizinern im Kriminalfilm. Das ist zu gruselig, zu medizinisch, zu spezifisch, das will im Grunde keiner wissen.“

„Wie kommen sie auf Mord?“

Börnecke wedelte mit einem Blatt Papier.

„Na hier, steht doch alles drin.

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Gegen 13:12 Uhr trafen Frau Prof. Dr. Mall und Dr. med. Heiderstädt vom Rechtsmedizinischen Institut der FSU Jena ein und besichtigten von außen den Leichenfundort. Dabei wurde gegen 13:20 Uhr bei der vorn am Eingang liegenden Leiche eine Pumpgun aufgefunden. … Von der Feuerwehr waren Lichtbilder gefertigt worden. Der Unterzeichner veranlasste die Übernahme der Speicherkarte.
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Um 20 Minuten nach 12 war der Brand gelöscht. Keine Stunde später schlagen die Honorationen der Rechtsmedizin persönlich am Fundort der Leichen auf und dürfen was? Als Koryphäen auf ihrem Gebiet dürfen sie sich ein Wohnmobil von außen anschauen. War das ein Freiluftmuseum des Plastinators?

Jetzt mal unter uns Leichenschlitzern, das ist oberfaul. Keine Chefin der Rechtsmedizin tanzt mit ihrem besten Mann eine Stunde nach einem Leichenfund am Fundort an und macht mit dem einen Museumsrundgang. Das stinkt nach Briefing. Die wurden schlichtweg dorthin beordert, damit man ihnen vor Ort die Marschrichtung für die folgenden Tage mit auf den Weg gibt, eine Richtung, die am Telefon nicht mitgeteilt werden kann, trotz allem dermaßen wichtig ist, die Chefs höchstselbst herbeizuzitieren.

Sowas gibt’s in keinem Russenfilm, aber in einer deutschen Polizeiakte.

Wir merken uns eins. Eine Chefpathologin ist zwar auf Meriten aus, aber die erscheint nicht persönlich am Fundort einer Leiche. Dafür hat sie ihre Leute. Wenn es doch mal passiert, dann haben die Ermittler spezielle Wünsche. Und wenn die binnen einer Stunde zur Vergatterung antreten müssen, dann stinkt das wie ’ne Wasserleiche.

Das zum Ersten.

Wo sind die Fotos der Feuerwehr? Ein Herr Lotz hat die „Übernahme der Speicherkarte“ veranlaßt. Also wo sind die? Das sind die ersten wichtigen Hinweise für die Obduzenten, auf die man nicht verzichten darf.

Oder, um es deutlich zu sagen. Wo kann man das Transkript der ersten Leichenschau der Rechtsmediziner nachlesen, das sie am Fundort auf ihr Diktaphon sprachen? Wo sind die Fotos, die Frau Professor und Herr Doktor im Wohnmobil anfertigten?

Aus Rechtsmedizinischer Sicht wurde der Fall spätestens ab Viertel nach Eins in eine falsche Spur gelenkt, indem die anwesenden Pathologen genau was machen durften? Genau, sich die Wünsche der Ermittler anhören. Mehr nicht. Nix da mit Leichenschau vor Ort und Erstdokumentation. Stattdessen wird die Obduktion auf den nächsten Tag geschoben, was schon mal viele Ergebnisse verwässert. Das wichtigste davon wäre die Ermittlung des Todeszeitpunktes gewesen.

Schlußendlich habe ich in ihren Papieren nirgendwo den Hinweis finden können, daß die Rechtsmediziner zu diesen ersten Minuten am Fundort befragt wurden. Die Chefin ist für das Gericht uninteressant, und ihr Hiwi wird vom Vorsitzenden Richter nach Belanglosigkeiten befragt.

Das zum Zweiten.

In Summe ergibt sich bereits aus diesem kleinen Absatz im Polizeibericht die Absicht der Mordvertuschung.“

„Ließe sich das auch anhand von Indizien präzisieren?“

„Gut. Wenn sie gestatten, dann weihe ich sie in einige Geheimnisse der Rechtsmedizin ein.

Sie müssen dazu nur zwei Dinge wissen. Staatsanwälte sind strohdoof. Die haben keine Ahnung, stellen keine Fragen, wenn doch, dann verstehen sie die Antworten nicht und geben auf der nächsten Pressekonferenz den Dummen. Merken allerdings nur wir Pathologen.

Es gibt dankbare Abnehmer für die Erzählungen der Staatsanwälte. Das sind die Journalisten. Die sind in der Doofheitsskala noch unterhalb der Staatsanwälte angesiedelt, weil denen alles egal ist. Es gibt keinen Journalisten, der rechtsmedizinische saubere Arbeit abliefert. Nicht in diesem Land.

Nun zu unserem Berufsstand. Wir sind im Grunde auch nur Mediziner, nur daß unsere Patienten tot sind. Wir erstellen die Befunde mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, so der Aufwand gerechtfertigt ist. Diese Befunde fassen wir in einem Schriftsatz zusammen und übergeben diesen der jeweils ermittelnden Behörde. Mehr machen wir nicht. Schon gar nicht lehnen wir uns aus dem Fenster. Das gäbe böses Blut unter Kollegen.

Insofern hat der Kollege Heiderstädt vor Gericht alles richtig gemacht. Was nicht gefragt, wird gar nicht erst beantwortet, und was abgefragt wurde, das rezitierte er fast wortwörtlich aus dem Protokoll. Die wenigen Aussagen, die vor Gericht von Interesse waren, die sind Schnulli, nicht zielführend, weil sie nur eines bestätigt haben. Die beiden Männer sind tot. Erschossen.

Warum Mord? Weil vertuscht wird. Ganz einfach. Sie erwähnten im Telefonat, daß es keine Bilder der Auffindesituation gibt, weil die handstreichartig beschlagnahmt wurden. Alle danach entstandenen Fotos entsprechen den Wünschen der Ermittler.

Auch wenn der Obduzent nur das zu Protokoll gibt, was er selber an Arbeit in eine Leiche reinsteckt, so gehören solche Aufnahmen zweifelsfrei zu jenen Informationen, über die ein Obduzent verfügen sollte, damit er mit hinreichend genauer Präzision Todeszeitpunkt und Todesart bestimmen kann.

Frau Professor ist ja Expertin auf dem Gebiet, hat fleißig zum Thema Bestimmung des Todeszeitpunktes geforscht, gegrübelt und geschrieben. Oder lassen. Das weiß man immer nicht so ganz genau.

Wieso unterläßt sie eine solch wichtige Untersuchung auf ihrem Spezialgebiet zu einem Zeitpunkt, der besser geeignet gar nicht sein kann? Da stellt sich sehr wohl die Frage nach ihrer Qualifikation. Eine andere Möglichkeit bestünde darin, daß die dortigen Rechtsmediziner weisungsgebunden sind und Protokolle nach Wunsch fabrizieren. Ihren Papieren nach stellt sich die Sachlage eindeutig dar. Die beiden Rechtsmediziner waren auf Museumsbesuch und haben gar nichts gemacht. Keine Bestimmung des Todeszeitpunkts, keine Entnahme von Fingerabdrücken, DNA, keine Fotos, kein nichts. Alles Minutensachen, die keine Zeit kosten. Dafür ein netter Schwatz mit den Ermittlern vor Ort.

Frau Professor steht vor noch warmen Leichen und hat die Hände in den Taschen? Da geht wir sofort eine flotte Melodei im Kopf herum.

Wir haben die Hände in den Taschen, wir haben selten so gelacht
Wir sind zwar ziemlich lasche Flaschen, doch wir haben alles durchgebracht
Wir haben die Hände in den Taschen, wir wissen, wie man’s macht.
.

Das muß man nicht weiter kommentieren, wenn die Basics der Rechtsmedizin von Rechtsmedizinern in die Tonne getreten werden. Berufsethisch gesehen, grenzt das schon an Leichenschändung, was die anwesenden Rechtsmedizinischer am Leichenwagen alles verabsäumten.

Kenn’se eigentlich schon den Standardwitz staatlicher Leichenfledderer? Nee?. Gut, der geht so.

Stehen zwei Staatsschützer etwas entfernt und beobachten die Szenerie. Scheiße, das sind ja die Pathologen, die da rummachen. So schnell war’n die ja noch nie da.

Keine Angst, die tun nix.

Ende Teil 1

Die Obduktion der Toten aus dem Wohnmobil ergab keinen Zusammenhang mit dem Überfall

5.11.2011, MDR:

http://www.mdr.de/nachrichten/eisenach110_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html


Sparkassenüberfall in Eisenach
Polizei findet Schusswaffen in ausgebranntem Wohnmobil

Nach dem Sparkassenüberfall am Freitag in Eisenach sucht die Polizei weiter nach den Tätern. Wie die Polizeidirektion Gotha mitteilte, ist noch nicht geklärt, ob es sich bei den beiden Toten aus einem ausgebrannten Wohnmobil um die gesuchten Täter handelt. In dem Caravan, der nur kurze Zeit nach dem Überfall im Eisenacher Ortsteil Stregda in Flammen aufgegangen war, fanden die Ermittler nach eigenen Angaben nun auch mehrere Schusswaffen.

Zwei männliche Tote

Tisch und medizinische Instrumente in einem Obduktionssaal
Die Obduktion der Toten aus dem Wohnmobil ergab keinen Zusammenhang mit dem Überfall.

Zu den Toten teilte die Polizei lediglich mit, dass es sich um Männer handele. Die genaue Todesursache werde noch ermittelt. Auch werde jetzt überprüft, woher die Waffen aus dem Wohnmobil stammten. Über die genauer Anzahl und die Art der Schusswaffen wurde nichts mitgeteilt. Auch vom erbeuteten Geld war in der Mitteilung der Polizei keine Rede.

Am Freitagvormittag hatten zwei maskierte Männer im Norden von Eisenach eine Sparkassenfiliale überfallen und einer unbekannte Geldsumme erbeutet. Die Täter waren nach Polizeiangaben „sehr resolut“ vorgegangen und waren nach der Tat zu Fuß geflüchtet. Die Polizei hatte anschließend Hinweise erhalten, dass ein weißes Wohnmobil bei dem Überfall eine Rolle gespielt haben solle. Wenige Stunden nach dem Überfall wurden schließlich in einem ausgebrannten Wohnmobil nur wenige Kilometer vom Tatort entfernt zwei Leichen gefunden.

Mehrere Männer verladen ein teilweise mit Planen zugedecktes Wohnmobil auf einen Lkw.
Das abgeschleppte Wohnmobil wird jetzt untersucht. In dem Caravan fand die Polizei Waffen.
Zuletzt aktualisiert: 05. November 2011, 15:04 Uhr


Was hat das wohl damit zu tun?

Montag, 8. September 2014

Das magische Fach unterm Kühlschrank: Bankraubbeweis: Waffen, Klamotten, Schuhe, Socken

Die Tatortdokumentation „Eisenach Wohnmobil“ besteht aus mehreren Bild-Asservaten-Ordnern. Dinge die zusammen gehören werden dort „in logischer Reihenfolge“ dargestellt.

Daran erkennt man die Manipulation  akribische Sorgfalt:

Oder damit: Von Gestern…


So wie bei den Klamotten in der Bildakte der Soko Capron des PD Menzel nur die „Fehmarn-Urlaubs-Klamotten“ enthalten (=aufgehängt und abfotografiert) waren, 
http://wer-nicht-fragt-bleibt-dumm.blogspot.com/2014/09/fehmarner-urlaubsklamotten-im-wohnmobil.html

so sind in der Bildakte der Soko Capron auch die Heilbronner Dienstwaffen gar nicht drin.

Schauen Sie selbst nach, ich bin sicher, Sie haben es übersehen.
Es hat NIEMAND bemerkt, nicht einmal @wackerstein dürfte es bemerkt haben.

Sie sind nicht drin!
Sie sind nicht drin!
Sie sind nicht drin!

Es sind auch keine „Pumpgunhülsen“ drin, 
es sind keine Heckler&Koch Magazinfedern drin, 
es sind keine hellblauen oder braunen Bankräuberjacken drin, 
es sind keine Dienstpistolen drin.

http://wer-nicht-fragt-bleibt-dumm.blogspot.com/2014/09/leichenmobil-stregda-unstimmigkeiten.html



Oder damit:

Freitag, 8. August 2014



Oder mit diesen Lügen: Focus 2012

Am 24. November, knapp drei Wochen nach der Obduktion, wandte sich die Leiterin der Rechtsmedizin an die Polizei. Beim Sichten der Akten sei ihr aufgefallen, dass Mundlos und Böhnhardt „nicht auf der Rückseite geöffnet“ worden waren, heißt es in einem Vermerk des Bundeskriminalamts (BKA). „Um jegliche Zweifel an den Todesumständen auszuschließen“, habe die Professorin eine erneute Untersuchung angeregt.

Es geht um Frau Prof. Dr. Mall.
Die rannte schon am 4.11.2011 in Stregda herum.

Focus:

Das BKA konnte die bereits geplante Einäscherung gerade noch stoppen, die Bundesanwaltschaft veranlasste die erneute Untersuchung der Leichen. Nur so sei zu gewährleisten, „dass möglicherweise wichtige Erkenntnisse zu den Taten und den Todesumständen noch gewonnen werden können“, heißt es in dem entsprechenden Schriftsatz.

Am 28. November 2011 analysierten Jenaer Rechtsmediziner die beim ersten Mal nicht untersuchten Körperteile Nacken, Rücken, Gesäß sowie Regionen der Arme und Beine. Fazit: „keine Einblutungen, keine Verletzungen von Weichteilgewebe und Muskulatur, keine weiteren Knochenbrüche“.

Das ist eine Lüge.

Wie man sieht wurde der Rücken (hier Mundlos) bereits genauestes am 5.11.2011 untersucht.

 
 
 
 
 
 

Uwe B und sein Rücken wurden ebenfalls untersucht.

Beine und Arme sowieso.

 
Was wurde nachobduziert?
 
Brustschüsse, oder doch eher Schüsse in den Rücken?
Was für Schüsse? Pumpgun ganz sicher nicht.
 
 
 
 
 
 
Bessere Auflösung:
 
 
 
Sind Betäubungs-Schüsse oder Minigeschosse vorstellbar?
 
 
 
 
http://www.bitterlemmer.net/wp/2012/10/02/rechtsmedizin-jena-auch-die-obduktion-der-nsu-terroristen-versiebte-das-mall-institut/
Wer dem Focus glaubt kann nur Schiffbruch erleiden.





Wie konnten das Oberteil von Mundlos derart voller Blut sein,
er sass doch angeblich?



Warum ist die Matratze des Bettes dahinter völlig sauber, wo sie doch voller Blut und Gewebe und Hirn sein müsste?

Die Hose:


Diese Leichenfuhre war kein Ort von Selbstmorden, und auch kein Ort eines Doppelmordes. Die Kopfschüsse wurden den Uwes ganz woanders beigebracht, nicht in diesem Wohnmobil. Vielleicht wurden sie vorher betäubt, wissen wir nicht.

Ein total arrangierter Tatort… von wem arrangiert?


Bei einem CT können keine Geschosse übersehen werden, oder doch?




hier: Asservatenauswertung
1.  Objekt/Person:

2.  Asservaten-Nr.:
Objekt 1/Wohnmobil
1.1.41; 1.1.42; 1.1.43;
1.1.44; 1.1.45; 1.1.46

3.  Asservaten-Beschreibung:
Es handelt sich um Projektilteile aus dem Körper des BÖHNHARDT, die in der
Rechtsmedizin gesichert wurden.

4.  Auswertung:
./.

Fazit:

Es besteht keine Verfahrensrelevanz.

Queda, KHK’in




Warum nicht?
Geschossteile aus dem Körper sind irrelevant?
Da steht Körper, nicht Kopf.