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Fall Luebcke: Urteil gegen Ernst ist schlußgeschrieben

Staatsschutz gegen alle Regeln
Symbolfoto für alles mit Staatsschutz

Ich wundere mich ja immer wieder über die Gläubigen da draußen, die noch an ein Prozeßwunder glauben, denn Glaubenswelten sind für mich terra incognita. Von Anfang an ging es ausschließlich und nur um die Frage, ob Ernst gehängt oder bei Anrechnung von Reue erschossen wird.

Wer nach Ideen sucht, auf welcher politischen Ebene staatliche Kriminelle agieren, beim Berliner Polizeipräsidenten oder dem Generalstaatsanwalt der Stadt wird er fündig. Polizisten, die fürdeerhin kriminellen Linksfaschisten an den Kragen gehen wollen, müssen erst das Go im höheren Polizeidienst einholen. Nur geht das nicht mehr, wenn einem der Schädel mit dem Baseballschläger zerdroschen wurde. Und wenn du als Staatsanwalt nicht die Nazis lieferst, die du laut Staatsplan produzieren mußt, dann wirst du vom Generalstaatsanwalt öffentlich erledigt. Es ist weder Verdacht, noch „böser Anschein“, so werden nunmal unliebsame Beamte entsorgt und endgelagert.

In Hessen ist das anders. Da wird seitens des Generalbundesanwaltes bis in den dritten Verteidiger hinein straff durchprozessiert. Alle ziehen an einem Strang, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Mehr Friede, Freude, Eierpampe war in der Geschichte deutscher Justizpossen selten.

Es ist wohl doch so, daß aus der vertrockneten Zitrone noch Saft gequetscht werden muß. Der NSU 2.0 ist nach Rußland ausgewandert, der völlig sinnlose PUA zu Ernst läßt auf sich warten und andere Nazis sind derzeit nicht in Sicht, die in Tagesschau, Hessenschau und Frankfurter Rundschau medial vernichtet werden können. Deswegen nochmal der Schnelldurchlauf.

Man wollte einen Nazi, man bekam auch einen. Leider noch einen V-Mann oben drauf, und noch einen und noch einen. Für die Dienste ist es ein Scherbengericht. Der Kammerdiener das Staatsschutzes hat in seinem gesamten Verhalten deutlich werden lassen, daß auf Recht und Gesetz geschissen ist, wo Dramturgie und straffe Regie den Prozeßertrag bringen. Es ist völlig egal, wieviele Vorführungen noch im Veranstaltungskalender dieser Staatsschutzposse vermerkt sind, das Urteil ist gefällt und kann eigentlich jetzt schon ins Reine geschrieben werden.

Der erste Anwalt hat seinen Mandanten verraten und an den Staat verkauft. Der zweite wurde gleich nach Prozeßbeginn aus dem Verfahren rausgekegelt, nachdem der dritte Anwalt den Mandanten verriet und an den Staat verkaufte. Der Richter hat sich mit in der deutschen Rechtsgeschichte einmaliger Selbstvollmacht zum Vormund und Erziehungsberechtigten des Angeklagten ernannt und darüberhinaus auch noch dessen Verteidigung übernommen. Normalerweise nennt man so was eine korrupte Diktatur. Hannig wird eines Tages froh sein, daß er diesem Rudelarschfick des Rechtsstaates gerade noch rechtzeitig entging.

Aber, genau so und nicht anders wollte man das auch, denn es ist ein klares Signal aus der Geschlossenen nach draußen, wer hierzulande das Sagen hat und die Spielregeln bestimmt und was mit den Normalos passiert, wenn sie sich der Idiotie verweigern.

Richtig spannend sind nur drei Fragen. Das Verhalten von Waldschmidt und Kaplan war identisch. Da paßt kein von einer Straßenwalze plattgefahrener „Mein Kampf“ dazwischen. Wenn der erste Anwalt Nazi und V-Mann ist, was ist dann der dritte? Hinweis für Cheater. Nazis erkennt man daran, daß sie sich als solche verhalten. Auch jene unter den Richtern übrigens, völlig egal ob sie rote oder schwarze Robe tragen und unabhängig vom Selbstbeweihräucherungsbild.

Wird es gelingen, Markus Hartmann (Name frei erfunden) aus dem Verfahren weitestgehend rauszuhalten, oder blutgrätscht der Herr des Verfahrens, der Generalbundesanwalt, irgendwann dazwischen und trennt es aus den staatsschützerischen Gründen ab?

Ob man es noch schaffen wird, eine Terroristische Vereinigung hinzubekommen, der obligatorische 3. Mann scheint greifbar, und die Zschäpesche Mitmörderschaft leuchtet am Horizont.

Genau darauf warten Schaus und Wißler wie die Maus auf das Käsestück, das die Katze vor dem Loch platzierte. Ich denke, das wird gelingen, Wenn der GBA, Hofmann und Kaplan in vertrauensvoller Zusammenarbeit die beste Staatsschutzlösung austüfteln.

Wieder mal ist es an der Zeit, an das von Prof. Meier, KMU Leipzig, 50er Jahre, erfundene Grundgesetz der Soziologie zu erinnern. Der Anteil der Charakterschweine ist in jeder soziologischen Stichprobe annähernd gleich groß.

Also liebe Connewitzer, falls ihr von den Häschern des Staates gegriffen werdet, greift in eurer Not lieber nicht zu Kaplan. Es könnte sein, ihr werdet verraten und verkauft. Mit Nazis redet man nicht. Haltet euch wenigstens in diesem Fall an eure eigenen Regeln.

Wichtig ist nur, daß The Rocket durch ist. Da ist Staatsschutz ein Scheiß gegen.

(update 11:00 Uhr)

Nach einem aufmunternden Strandspaziergang von 5,5 Kilometern Absatz zu Schaus und Wißler und ihrem linksidentitären Terrorfetisch eingearbeit. Das sind Dinge, die kullern einem auf einmal vor die Füße, im naßwarmen Ostseesand. Mangels Bernstein hebt man die eben die auf.
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Post ursprünglich gepostet am 12.08.2020 auf Die Anmerkung.
Der Satz über The Rocket bezog sich auf dessen Einzug ins Halbfinale der Snooker-WM.

Nazis aus Fließbandproduktion

Thilo Schneider

Anja Reschke, die Leiterin der Abteilung Innenpolitik des NDR und Pano­rama-Chefin, hat auf Twitter am 20.12.2014 einen Beitrag der NPD Bayern mit dem Inhalt „Überall Lügen und Betrug in den „Qualitäts­me­dien“! Wenn sie keinen „Nazi“ finden, dann erfinden sie eben einen….“ mit „Gefällt mir“ markiert. Jetzt komm mir keiner mit Ironie. Das zählt nicht, wo kommen wir denn da hin. Bei der Bundeswehr wäre Hauptfrau Reschke jetzt Geschichte. Gefällt mir.

Dirk Maxeiner

Henry Ford gilt im allgemeinen als Vater der Fließbandfertigung. Die Idee zu seiner neuen Fabrik soll er sich in den Chicagoer Schlachthöfen abgeschaut haben. …

Als echte Boombranche gilt derzeit die Produktion von Verschwörungs­theoretikern, Klimaleugnern, Coronaleugnern, Rechten und dergleichen, die ich hier einmal unter dem Markennamen „Nazi“ subsumieren will. Zahlreiche Startups, Institutionen und Agenturen widmen sich in Deutschland dem Aufspüren dieser Spezies, auch die Medienlandschaft würde ohne sie einen herben Verlust erleiden …

Der Nachschub gestaltet sich allerdings problematisch, denn die Vorräte werden knapp, nachdem die Polizei, die Bundeswehr, der Verfassungs­schutz, der Freistaat Sachsen sowie das Tübinger Rathaus bereits voll überführt sind. Die Exploration immer neuer N-Brutstätten ist von existenzieller Bedeutung, sonst besteht die Gefahr, dass die Lieferkette unterbrochen werden und die Just-in-time-Versorgung gefährdet sein könnte.

Um nicht auf Billigimitate aus dem Ausland angewiesen zu sein, ist es daher dringend angeraten, unser einmaliges Know-how als weltweit führender N-Standort abzusichern. Der Markenname „Nazi aus Deutschland“ muss als originale Herkunftsbezeichnung und Qualitäts­garantie geschützt werden, so ähnlich wie Allgäuer Bergkäse, Frankfurter Grüne Soße und Spreewälder Gurken.

Archi W Bechlenberg / 26.07.2020

Ich weiß nicht, ob der GröFaZ in seiner gut geheizten Zelle drunten beim Leibhaftigen Zugang zu Medien hat. Falls ja, dürfte es ihm beim Lesen seiner Leib- und Magenblätter zuverlässig das Wasser in die Augen treiben. So viele Nazis, und das weltweit – ach hätte er das doch noch erleben dürfen! Und wie ärrrrrgerrrläch, dass nächt ihm dieses Kunst­stück gelungen ist, sonderrrrn einem Mädel. Der GröKaZ.

Sag ich ja, daß die meisten der in freier Propagandawildbahn herum­gei­sternden Nazis ein industriell gerfertigtes Produkt der Antifa und Lin­ken sind, ihr Baby, das sie immer und immer wieder an die Beatmungs­ma­schi­ne klemmen. Solange Leben in ihm ist.

Die industrielle Fließbandproduktion von Nazis wird von der Regierung mit Deutscheuros im dreistelligen Bereich perpetuummobilet.

Fall Lübcke: Wenn’s bei Staatsschutz zweimal klingelt


Beispielfoto für ein gerade noch rechtzeitig verhindertes Verbrechen. Windmühlenmafia wollte nicht funktionierende Stromerzeuger als Hochgeschwindigkeitsdrehflügler unter Zuhilfenahme von staatlichen Fördergeldern verticken.

Frank Hannig

Die Entpflichtung eines Verteidigers war jahrelang vor deutschen Gerichten nahezu unmöglich. Mit diesem rechtsstaatlichen Prinzip hat das OLG Frankfurt/Main heut gründlich aufgeräumt. Unterschiedliche Verteidigungsstrategien sind nicht selten, auch dass den Angeklagten das verunsichert ist normal. Eine Bankrotterklärung der Justiz hingegen ist es, wenn das Gericht den Angeklagten manipuliert und in seiner Entscheidung beeinflusst.

Der letzte Post im Fall Lübcke endete so:

Trotzdem nehmen wir keine Wette an. Der Prozeß findet vor einem Staatsschutzsenat statt. Dessen Richter haben zu liefern und nicht die Wirklichkeit zu rekonstruieren. Es geht also nicht wirklich um den Arsch von Ernst, wie sein Verteidiger am Ende einer Vernehmung meinte.

Mit dem Staatsschutz betraute Richter sind das, was der Name bereits sagt. Aus jedem Buchstaben quillt das bereits fertige Urteil. Und sie sind nicht zimperlich, solange sie den Freisler geben dürfen. Gemeinhin müssen sie sich nicht für die Details eines Prozesses interessieren, da das Urteil von anderen festgelegt wurde. Ihr wesentlicher Job ist also, den schönen Schein zu wahren und den Animateur zu geben: Jetzt tun wir mal alle so, als ob wir Rechtsstaat wären.

Die geistigen Anforderungen an Staatsschutzrichter sind auf dem unteresten Level der Juristerei anzusiedeln, in der Nahrungypyramide wären das ungefähr Schmierfinken oder Politdarsteller, auf der Sympathieskala von 1 bis 10 also zwischen Minus 7 und Minus 12 angesiedelt. Sie laufen nicht ganz rund, sofern es die Darstellung eines Richters betrifft, machen dafür exakt das, was von ihnen erwartet wird, das Urteil durchwinken.

Es sei daran erinnert, daß das nun gespielte Spiel aus dem Verfahren gegen Zschäpe u.a. sattsam bekannt ist. Auf einmal waren neue Anwälte da, weil Zschäpe keine Vertrauen mehr in die Pflichtverteidiger hatte. Heer, Stahl und Sturm hatten eine geflegte und ruhige Strategie verfolgt, die immer wieder durch kleine Nadelstiche glänzte. Dann kam das von Grasel vorgelesene Geständnis, das mangels Kenntnis der Akten von logischen und inhaltlichen Fehlern durchsetzt war. Das interessierte niemanden so richtig. Geständnis ist Geständnis, egal wie lächerlich es auch daherkommt.

Sie hatte gestanden. Nazi tot. Deckel drauf.

So auch bei Ernst. Er hatte auf Anraten eines V-Anwaltes (Szenefunk) eine Geständnis abgelegt, das ihm an jedem Bein und um den Hals wie jeweils ein Zentnersack voller Naziverbrechen hängt. Da kommt er nicht mehr raus, egal, was passiert. Daß er gehängt wird, das war somit geklärt. Es ging im Grunde nur noch um die Frage, zu welchen Konditionen, mit Schnitzel als Henkersmahlzeit oder mit trocken Brot und Wasser.

Nun hat man den Pflichtverteidiger Hannig aus dem Prozeß geekelt. Die erste Frage die sich sofort und schon damals stellte. Wie kam der Kaplan zu dem Mandat als zweiter Pflichtverteidiger. Aus der Sicht der letzten Tage stellt es sich so dar, daß er als falsche Natter in das gemachte Nest schlüpfte, ein U-Boot der Antifa und Bestmenscheria ist. Nach wie vor besteht seitens dieser Klientel das größte Interesse daran, an interne Informationen aus dem Prozeß zu kommen, um ihre vielen NSU-Netzwerke in Hessen aufzuklären. Jede Information willkommen. Man hatte aber niemanden im inner circle drin. Mit Kaplan schon.

Dann sei noch einmal wiederholt, was vor längerer Zeit akribisch erörtert wurde. Was ist eine Verdeckungsstraftat? Eine Pyramide an Straftaten, um die Urstraftat bzw. kriminelle Handeln zu verdecken.

Ein Beispiel in Kurzform.

  • Urteil gegen Zschäpe ist Verdeckungsstraftat, da der Staat 10 Morde willentlich nicht aufklärte. Stattdessen wurde ein Beschluß aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Verurteilung von Böhnhardt und Mundlos als Mörder herbeigeführt.
  • Die Aussagen der Kriminalbeamten in PUAs und im Prozeß verdeckten die schlampigen bzw. nie stattgefundenen Ermittungen.
  • PD Menzels Tatortsimulation* mit eingepreister Tatortveränderung mußte den Doppelmord vertuschen helfen.
  • Brandlegung im Wohnmobil sollte großflächig SPurenvernichten, Chaos stiften und Doppelmord vertuschen.
  • Sprengung der Wohnung Frühlingsstraße 26 diente ebenfalls der großflächigen Spurenvernichtung.

Das gleiche bei Ernst. Dazumal wurde in der Betriebskantine des hessischen Regierungspräsidiums über die krimininellen Machenschaften des Lübcke-Clans im Windmühlengeschäft getuschelt. Nein, wurde es natürlich nicht, es wurde heimlich aus dem Regierungspräsidium herausgetragen und außerhalb dieses erlauchten Kreises verbreitet.

Sofort nach dem Mord an Lübcke liefen parallel die Diskussionen zum Auftragsmord seitens der wirtschaftlichen Konkurrenz.

Jetzt mag man sich fragen, ja und? Wo ist die Verdeckungsstraftat?

Das ist so einfach wie einen Lotttoschein ausfüllen. Die Verdeckungstraftat besteht in der Umwidmung eines Auftragsmordes in eine rechtsextreme Tat und das einseitige Ausrichten aller Ermittlugnsarbeit auf dieses zu erzielende Ergebnis? Wir ermitteln in alle Richtungen? Manchmal schon, meistens aber nicht.

Hannig habe in der Verhandlung am Montag Anträge gestellt, die den Interessen seines Mandanten widersprächen, sagte Sagebiel der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel am Dienstag.

Mit einem dieser Anträge habe Hannig andeuten wollen, dass Lübcke und seine Söhne in „krumme Geschäfte verwickelt“ seien. Zudem habe der Anwalt „weitreichende Mutmaßungen“ über eine Beteiligung Dritter an der Tat gestellt, so der Richter.

Ernst soll im Juni 2019 Lübcke auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Motiv für die Tat war nach Auffassung der Bundesanwaltschaft eine rechtsextremistische Gesinnung.

Eben. Das ist die von der Bundesanwaltschaft verbreitete Verschwörungstheorie. Es gibt genauso handfeste Überlegungen für einen Auftragsmord, der mit Rechtsextremismus, Nazi und all den politisch korrekten Kackscheiß nichts zu tun hat, sondern in Jahrtausende alten schnöden Motiven der Kriminalität seinen Ursprung hat. Konkurrenzneid und Rache. Das Verhalten des Sohnes und seines besten Kumpels nach der Tat liefern da gute Diskussionsgrundlagen.

Und genau diese Thesen hat man rabiat gekappt. Hannig hat vollkommmen Recht, und Stahl hat Recht behalten. Richter Sagebiehl hat sich in strafwürdiger Weise in das unabhängige Rechtsinstitut der Verteidigung eingemischt. Es ist bis dato nicht bekannt, das Sagebiehl der Erziehungsberechtigte, Ersatzvater, Vormund oder beste Kumpel von Stefan Ernst ist, daß er sich diese Freiheit herausnehmen darf. Sagebiehl taugt zwar zum Staatsanwalt, ist aber als Richter mit der Gesamtsituatioen der Prozeßführung vollkommen überfordert.

Im Anschluss trat Hannig vor die Presse. Der Anwalt sagte: „Ein trauriger Tag für die Justiz und schlechter Tag für Stephan Ernst, weil in beispielloser Art und Weise durch das Gericht in die Rechte eines psychisch labilen Angeklagten eingegriffen wurde: Zwei Mal in dem Verfahren hat der Richter Sagebiel sehr deutlich gesagt, Stephan Ernst möchte doch seine Verteidiger rausschmeißen. Zwei Mal hat er das gemacht, tatsächlich hat es am Ende gefruchtet.

Hannig weiter: „Herr Ernst ist völlig verunsichert. Und er hat natürlich damit was gemacht, das sehr tragisch ist: Er hat nämlich den Einzigen aus diesem Verfahren entfernt, der bereit war, gegen den Strom des Gerichts zu schwimmen und unbequeme Fragen zu stellen (…) Das Narrativ vom rechten Einzeltäter, der hinmarschiert ist und Dr. Lübcke auf seiner Terrasse erschossen hat, wird sich nun wohl so bestätigen.“

Hannig ist ein Ungläubiger und stellt das staatliche Narrativ zur Diskussion. Er glaubt den Nazitifetischisten des Generalbundeswaltes und den Staatsschutzrichtern nicht. Genau das aber stand bei Heer, Stahl und Sturm nie in zweifel. Sie waren gläubige Staatsbürger.

Wer also eine Idee sucht, auf welcher Ebene staaatliche Kriminalität in dreistester Form praktiziert wird, im Prozeß gegen Ernst wird er fündig. Oder in der hessichen Generalstaatsanwaltschaft, deren Sprecher, Oberstaatsanwalt Alexander Badle, wegen Korruption gleich neben Stefan Ernst einsitzt. Außerdem erfährt man unter dem Link beiläufig, wie billig staatliche Kriminelle zu haben sind.
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* Der Fundort der Leichen in Stregda war nicht der Tatort. Das Wohnmobil schon.

Ermittlungspleite zum Terroranschlag auf das Oktoberfest

Aus Video Nr. 2 – Am Ende

KHH redet sich die deutsche Kriminalpolizei schön. Der seift den jungen Burschen ein, daß es eine Freude ist, zuzuhören. Das muß ein Wesenszug der Franken sein, andere einzuseifen. Söder kann das auch sehr gut.

Es gibt ja beim Verfassungsschutz eine Abteilung für Legendenbildung. Zu was denn? Die Leute verleumden.

Wir haben einige Märchenerzähler vom Verfassungsschutz die zielge­richtet Vernichtungsmärchen erfinden und [???] machen.

Auf der anderen Seite haben wir aber eine reguläre Polizei und das laß ich mir nicht nehmen.

Die reguläre Polizei ist immer noch anständig, hochanständig, und das lasse ich mir auch nicht nehmen.

Ich war ja auch im Gefängnis, nicht wegen dieser Sache, auch, fragen sie mich nicht warum, ich weiß es selber nicht.

Auf jeden Fall war ich lange genug im Gefängnis, weil ich angeblich eine politische Gefahr war. So.

Auch in den Gefängnissen sind die Beamten in einer Art und Weise korrekt, daß ich nur den Hut ziehen kann.

Und auch unsere deutsche Polizei einschließlich, soweit meine Erfah­run­gen reichen, die Staatsschutzabteilungen sind auch Polizei und in Ord­nung.

Bei den Landeskriminalämtern ist es nicht ganz so einfach. Wir sehen ja auch oft in Krimis, daß die oft eine üble Rolle spielen.

Der Oktoberfestanschlag in München 1980 titelt der zum Ende seiner Schriftellerlaufbahn hin immer schlechter dichtende Wetzel für heise, wo er auch als lola123 unterwegs ist. Oder er läßt dichten.

Apropos Lola.

It’s a mixed up, muddled up, shook up world
Except for Lola

The Kinks

Man mag fast ausrufen, endlich mal was richtig ausgedacht, dann klopft aber jemand an die hintere Schädelwand und meint, er hätte ja auch Terroranschlag schreiben können, statt Papierkorbvorfall bei der Wiesn, so viel Platz ist auf dem Heise-Server noch, daß das da hinpaßt. Und es paßt sowieso, denn es war ein Terroranschlag.

Schade, denn nach dieser kleinen Unterlassung geht es im Schriftsatz des hoffnungsvoll gestarteten Nachwuchsschrifstellers nur noch abwärts.

Vom irren Einzeltäter, zum Schutz des Staatswohles bis zur Einstellung der Ermittlungen (1980-2020)

Irrer Einzeltäter war nie die These der zahlreichen Ermittler, sondern Futter für die Schmierfinken, damit die sich was aus dem Arsch ziehen. Den Schutz des Staatswohls haben nämlich genau die mit ihren Horror­mär­chen besorgt, allen voran die Linken mit Ulrich Chaussy an der Spitze. Für ihre Leistungen zum Staatswohl wurden sie ordentlich mit staat­li­chem Blech behängt und fürstlich entlohnt. Es läßt sich gut leben, wenn man die richtigen Staatsschutzthesen aufschreibt. Einstellung der Ermitt­lung ja, aber da fehlt eine außerordentlich wichtige Entscheidung, jene des Generalbundesanwaltes.

Gundolf Köhler handelte aus einer rechtsextremen Motivation heraus.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat Gundolf Köhler am Abend des 26. September 1980 gegen 22:20 Uhr eine Bombe in einem Abfallkorb im westlichen Bereich des Haupteingangs zur Festwiese abgelegt und zur Explosion gebracht. Hierdurch wurden zwölf Besucherinnen und Besucher des Oktoberfests getötet und 221 Personen zum Teil schwer verletzt.

… ist festzuhalten, dass es keine konkreten Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung des Anschlags durch Gundolf Köhler gibt.

So einfach lassen sich Verbrechen aufklären. Die Abgeordneten des Bun­destages beschließen am 22.11.2011 die Uwes schnell mal zu einer Mör­der­bande. Der GBA entscheidet einfach mal so, daß Gundolf Köhler die Planung, Vorbereitung und Durchführung des Anschlags ganz alleine gestemmt hat und beleidigt damit den Intellekt vieler kluger Menschen, abgesehen davon, daß der Chefankläger Merkels gar nicht befugt ist, eine solche Entscheidung zu fällen. Noch obliegen die den in der BRD tagen­den Gerichten.

Ich lasse mal die Denkschwäche des Generalbundesanwaltes (seines Ghostwriters) außen vor. Auch er erliegt dem Lieblingsfehler der Linken, behauptet Falsches und plappert demzufolge Beliebiges daher.

Daß Köhler die Bombe dort abgelegt hat, mag man er ja noch fieber­phan­tasieren dürfen. Daß er sie zündete, dafür gibt es keinen Beleg, keinen Ermittlungserfolg, denn wes Bauart und Funktionalität der Zünder war, das blieb verborgen, wurde nicht aufgeklärt, durfte nicht aufgeklärt wer­den bzw. ist Staatsgeheimnis, weil es zu den Falschen, dafür richtigen Tätern führt.

Es gibt mehrere solcher abstruser Logikfehler, die dem Schriftführer des Generalbundesanwaltes unterliefen. Weiter mit Wetzel.

Der Terroranschlag auf das Münchner Oktoberfest ereignete sich am 26. September 1980. Dazu wurden 1,39 Kilogramm TNT (also gewerblicher Sprengstoff) in einem Mülleimer deponiert. Das Ziel war es, wahllos so viele Menschen wie möglich zu töten. Dreizehn Personen wurden ermordet, über 200 zum Teil schwer verletzt.

Welches Ziel die Täter mit dem Terroranschlag verfolgten, das wissen nur die bzw. deren Auftraggeber. Wetzel weiß es unter Garantie nicht. Der GBA schreibt von 12 Toten, Wetzel von 13. Es ist nicht Aufgabe dieses Posts, diese inhaltliche Differenz aufzuklären. Sollen sich die beiden Logikrecken miteinander streiten. Ich halte mich da raus.

Nachdem der Name des „Einzeltäters“ bekannt war, Gundolf Köhler, und Informationen über seine neonazistische Gesinnung und seine Kontakte zu neofaschistischen Organisationen nicht mehr zu verheimlichen waren …

Köhler hatte keine neonazistische Gesinnung. Er war ein Jugendlicher in der Phase der Persönlichkeitsbildung, hat jede Menge ausprobiert. Die Gesinnung wurde ihm angedichtet.

In der Einstellungsbegründung sind zwei Dinge von besonderer Bedeu­tung. In einem zentralen Punkt widerspricht das Gericht dem Urteil aus den 1980er Jahre deutlich: Gundolf Köhler war kein „verwirrter“, unpo­litischer Attentäter, sondern ein Neonazi mit einem faschistischen Welt­bild.

Solch hanebüchener Unsinn kommt heraus, wenn man den Text des GBA nicht kennt.

Es gab jüngst keinen Gerichtsprozeß, der ein Urteil fällte. Die Entschei­dung traf der GBA. In dessen Text findet sich das Wort faschistisch in all seinen Facetten kein einziges Mal. Das ist freie Dichtung, aber gelogen.

… Fakten, denn diese machten einen neonazistischen Anschlag, der von mehreren Personen geplant und ausgeführt wurde, viel wahrscheinlicher …

Es gibt keine Fakten, die diese These stützen. Gäbe es diese, hätte Wetzel sie ja genannt. Um präzise zu sein, wenn man die Einzeltäterthse verwirft, wie es Wetzel tut, dann bleibt unterm Strich nur ein Ergebnis:

Der Terroranschlag auf das Oktoberfest wurde nicht aufgeklärt. Der Generalbundesanwalt hat Gundolf Köhler als Täter festgelegt.

Aus Falschem oder dem Nichts folgt Beliebiges. Wetzel und der GBA führen es uns ja tagesaktuell vor, wie sie ihrem Nazifetisch frönen.

Die Einzeltäterthese macht immer dann „Sinn“

Das ist übelstes Pennälerdeutsch, gruselige Schmiererei. It makes sense, das darf der englische Muttersprachler sagen. Im Deutschen heißt es immer noch: Es ist sinnvoll, einen Einzeltäter zu bevorzugen. Das erspart Kosten und Zeit bei den Ermittlungen. Die kostenintesiven Begründungen kann man den Linken überhelfen. Die denken sich übelsten Trash aus, um ihre Groupies bei der Stange zu halten und die Kuchenkrümel vom Teppich unter dem Regierungstisch zu schlecken.

Auch seine engen Verbindungen zur neonazistischen „Wehrsportgruppe Hoffmann/WGH“ waren den Ermittlern bekannt, was auch zahlreiche Zeugen zu Protokoll gegeben hatten.

Es gab keine engen Verbindungen zur WSG. Wetzel lügt.

Zeugen hatten mindestens zwei weitere Personen an jenem Mülleimer gesehen, in dem die Bombe platziert worden war. Eine Zeugenbeobachtung, die so präzise war, dass sie auch von einem Streit zwischen drei Personen berichten konnte. Der ehemalige Beamte, der sich als Zeuge bei Rechtsanwalt Dietrich meldete, würde nicht nur die bisherigen Zeugenaussagen bestätigen. Er würde den Tatablauf um ein entscheidendes Puzzle ergänzen.

Der Beamte war am Tag des Oktoberfestanschlages mit fünf weiteren Arbeitskollegen auf dem Weg zur Wies’n. Kurz vor der Detonation standen sie zusammen vor dem Ausgang des Oktoberfestes. In dieser Zeit beobachtete er „einen jungen Mann, der zunächst zu einem schwarzen Auto gegangen sei, das am Bavariaring geparkt war. Darin sollen vorne zwei, hinten mindestens eine Person gesessen haben. Mit diesen habe er durch das heruntergekurbelte Fenster gesprochen. Dann sei der Mann, den er bis heute sicher für Gundolf Köhler hält, zu jenem Papierkorb gegangen, in dem dieser den Ermittlungen zufolge die Bombe zündete.“

Tja, daraus ließe sich eine treffliche Arbeitshypothese erstellen, die hier nichts zur Sache tut.
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Bonus für all jene, die bis hierher durchgehalten haben.

Wer denkt, mit Wetzel (und Moser) sei der intellektuelle Tiefpunkt linker Staatsschutzpropaganda erreicht, der irrt. Es ist ein illustrer Kreis, der dem GBA alles abkauft, solange die Lutscher kostenlos sind.

Reinhard Müller schaut mit seinem Kopf gerade noch so aus dem Loch der Staatschutzlatrine heraus, um einen ganz üblen Exkrementetext abzulassen. Genau das ist es, wofür Staatsdiener die Schriftsteller so lieben.

Und wo Terrorismus nicht weit weg ist, da ist der als Terrorpropagandist verurteilte Yücel nicht weit. Der muß schließlich seine von Merkel erkaufte Freilassung türkische Lira für Lira abstottern, Wort für Wort, Satz für Satz.

CharlosMolinero 18.07.2020 08:30

Re: Gegen den Einzeltäter spricht daß Herr Köhler dort selbst verstarb, Gründe:

K. wurde beseitigt um Zeuge loszuwerden und einen „Täter“ zu liefern, offenkundig.
Der hatte weder Kenntnisse noch Material dafür.

CharlosMolinero 18.07.2020 08:28

TNT war und ist Zuschlag,

aber sonst kein gewerblicher Sprengstoff.

Und zum Fall: Eine so komplex gebaute USBV muss man erstmal herstellen können. Selbst beim Guss des Sprengstoffs ist einiges zu beachten.

Und damals waren alle „Haupt- und Nebengelasse des K. komplett TNT-spurenfrei, Hinweise auf Verstärkerladung und Zünder ergaben sich nicht…
Sehr unwahrscheinlich das Konstrukteur und Auslöser im K. zu suchen sind.

blu_frisbee 18.07.2020 11:21

Re: Irrer Einzeltäter?

Die erste Schuldvermutung gab FJS ab, daß es pöhse RAF-Terroristen gewesen seien. Das ließ sich aber bis zur Wahl nicht durchhalten.
Dh, der erste ders für eigene Zwecke nutzen wollte war FJS indem ers den „Linken“ attributierte,“links“ war für FJS alles außer ihm.

CharlosMolinero 18.07.2020 08:38

Re: Staatliche EInzeltäter & -fälle haben in der BRD System

Ja, der K hat Jahrzehnte vor dem „NSU“ Phantom geschaft ohne jede Kompetenz und Umgangserfahung spurlos TNT zu giessen und den Rest der USBV zusammenzubauen.Praktischerweise steht er bei Umsetzung gleich daneben. Man wusste damal wie man teure Verfahren spart!

Naturzucker 18.07.2020 13:27

Juristen betreiben gerne Begründungsfindung statt Rechtsfindung

Wir dürfen nicht vergessen, dass wir in Deutschland keine unabhängige Justiz haben. Und selbstredend läge es im Interesse jedes Staatsanwaltes, eine eventuelle Beteiligung oder Verstrickung staatlicher Stellen in so ein Attentat zu vertuschen.

Erst einmal wäre dies seiner Karriere abträglich und zweitens würden viele Staatsanwälte alleine schon aus Überzeugung so handeln

stadtFux 18.07.2020 14:16

Motivation

handelte der Attentäter Gundolf Köhler damals aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus

ein Euphemismus für geheimdienstliche Hintergründe bzw. Verstrickungen

Ego Zentrik 18.07.2020 21:20

Woher will der Autor das wissen?

Das Ziel war es, wahllos so viele Menschen wie möglich zu töten.

Außer er ist der Täter und geständig!

NSU: Urteilsbegründung mit neuem deutschen KI-Rekord

Einige haben sich die von Bundesrichter i.n.i.D.d.S Thomas Fischer ange­regte Prüfung auf industriellen Massenmord Urteilsakkord zu Herzen ge­nommen und ein paar Scripte über das Urteil gegen Zschäpe und Genos­sen laufen lassen.

Insoweit kann man ja, wenn man sich das Urteil anschaut, auf die Idee kommen, daß da eine gewisses Maß an Selbstreferenzialität drin steckt, um nicht zu sagen, Zirkelschlüssigkeit

Hier die gesammelte Zirkelschlüssigkeit. Das sieht eher danach aus, als wenn sich die noch in den Kinderschuhen steckende deutsche Juristen-KI das schriftliche Urteil ausgerechnet hat. Auch wenn es vorerst der neue deutsche KI-Rekord ist, besteht Verbesserungsbedarf.

Nach Motiven von:

Die 30 häufigsten Sätze im NSU-Urteil

Die im Original Nr. 9 und 19 ausgerechneten Wortfolgen wurden zu einer zusammengefaßt und auf Platz 1 gesetzt, da sich die Juristen-KI an der Stelle verrechnet hat und einen Uwe-Dreher produzierte, der allerdings inhaltlich identisch ist. Die hoffnungslos auf Platz 28 abgeschlagene Rück­zugsmöglichkeit kann ebenfalls zu einer Begründung zusammen­gefaßt werden und landet so auf Platz 16 mit 12 Nennungen. Eine KI kann sowas nicht wissen.

Rang – Anzahl – Satz

1 17

12

Dessen waren sich die Angeklagte Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bewusst
Dessen waren sich die Angeklagte Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bewusst
2 25 Sie sagte eine sorgfältige Beobachtung der Umgebung ihrer ge­mein­samen Wohnung und Zentrale der Vereinigung zu sowie eine schnelle und umsichtige Reaktion auf Vorkommnisse, die den Eindruck des unauffälligen bürgerlichen Lebens der drei Personen in Frage stellen könnten
2 25 Die Angeklagte Zschäpe war bei ihren Handlungen in vollem Um­fang schuldfähig
4 20 In der öffentlichen Wahrnehmung sollte nur die Vereinigung NSU und deren Wirken präsent sein
4 20 Die Öffentlichkeit sollte vom Fortbestand einer handlungsfähigen, schlagkräftigen, im Einzelnen nicht greifbaren Vereinigung aus­gehen
4 20 Keinesfalls wollten sie, dass die Ermittlungsbehörden und damit die Öffentlichkeit Einblicke in die Struktur der Organisation, die Anzahl und die Identität ihrer Mitglieder, deren Leben und Zu­sam­­menwirken sowie die Identität ihrer Unterstützer und die Art der Unterstützungshandlungen gewinnen würden
4 20 Dadurch gab sie Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die Sicherheit, ungefährdet in die Zentrale der Vereinigung, ihre gemeinsame Wohnung, zurückkehren zu können
8 19 Auf diese Art und Weise ermöglichte sie erst die Durchführung der Tat vor Ort
8 19 Sie einigten sich darauf, bei der Tatausführung arbeitsteilig vorzu­gehen
10 15 Außerdem wollten sie mit der Beute die Kosten begleichen, die bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung ihrer ideologisch motivierten Taten anfallen würden
10 15 Mit einem von ihnen als möglich erkannten Tod von Menschen fanden sie sich dabei als notwendige Folge ab
12 14 Da der Angeklagten Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zudem bekannt war, dass immer das Risiko des Todes der Ausfüh­renden vor Ort bestehen würde, bezogen sie diesen Aspekt im Hinblick auf die Bedeutung der Bekennung der Vereinigung NSU zu den ideologisch bedingten Tötungsdelikten in ihre Planung ein
12 14 Die Angeklagte Zschäpe beabsichtigte den Überfall als Mitglied einer Vereinigung zu begehen, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub- und Erpressungstaten verbunden hatte, wobei sie wei­ter die Absicht hatte, dass zwei Vereinigungsmitglieder – nämlich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos – am Überfallobjekt handeln und dabei zumindest eine scharfe Schusswaffe bei sich führen würden
14 13 Diese Funktion hatte sie bereits nach dem ersten Überfall im Jahr 1998 übernommen
14 13 Es kam ihnen von Anfang an darauf an, das Geld für sich zu be­hal­ten oder für sich zu verwenden, wobei sie wussten, dass es ihnen nicht zustand
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Sie sagte zu, den beiden Männern eine sichere Rückzugsmög­lich­keit in die Zentrale der Vereinigung, also in ihre gemeinsame Wohnung, zu schaffen
Sie sagte zu, den beiden Männern eine sichere Rückzugsmög­lich­keit in die Zentrale der Vereinigung, also in ihre gemeinsame Wohnung in der Polenzstraße 2 in Zwickau, zu schaffen
17 11 Dadurch wollte sie ihre eigenen ideologischen Ziele erreichen, nämlich die Einschüchterung der ausländischen Bevölkerung in Deutschland sowie der Mitbürger mit Migrationshintergrund und die Vorführung staatlicher Stellen als unfähig zur Verhinderung und Aufklärung der Tat
17 11 Sie waren sich darüber im Klaren, dass die zu erwartende Beute aus dem geplanten Überfall die Planung und Durchführung der weiteren von ihnen beabsichtigten ideologisch motivierten An­schläge finanziell und praktisch weiter ermöglichen würde und zudem für eine bestimmte weitere Zeit ihren Lebensunterhalt sichern würde
17 11 Die Angeklagte Zschäpe gab durch ihre Zusagen einerseits den beiden Männern die Sicherheit, ungefährdet in die Wohnung zurückkehren zu können, und andererseits gewährleistete sie, dass auch im Falle ihres Todes der von ihr, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gemeinsam erstrebte ideologische Zweck der von ihnen begangenen Tötungsserie durch die von ihr zugesagte Vernichtung der vorhandenen Beweismittel und die Veröffentlichung des Bekennervideos erreicht werden würde
20 10 Dabei wussten sie, dass sie keinen Anspruch auf die Beute hatten
20 10 Die Mitwirkung der Angeklagten Zschäpe bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung des Überfalls stellte, entsprechend dem Konzept der Vereinigung und der Absicht ihrer drei Mit­glieder, die Beschaffung weiterer von der Vereinigung benötigter Finanzmittel sicher und schuf damit die erforderliche Grundlage für die Durchführung weiterer ideologisch motivierter Anschläge der Vereinigung
22 9 Nach ihrem gemeinsamen Plan hatten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt dabei die Aufgabe, in der Sparkassenfiliale vor Ort tätig zu werden, während die Angeklagte Zschäpe zusagte, die Abwe­sen­heitszeiten Uwe Böhnhardts und Uwe Mundlos‘ im Zusam­menhang mit der Tatausführung zu legendieren, deren Abwesen­heit durch ihre eigene Präsenz im Bereich der Wohnung zu tarnen und aktiv bei Nachfragen, jeweils der Situation angepasst, eine unverfängliche Erklärung für deren Abwesen­heit zu finden und abzugeben
22 9 Sie handelten in der dargestellten Weise, um sich und der Ange­klagten Zschäpe das Bargeld zuzueignen
24 8 Da sie weiter keiner regelmäßigen Erwerbstätigkeit würden nachgehen müssen, würde ihnen ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, um die von ihnen beabsichtigten ideologisch motivierten Taten ihres Personenverbandes intensiv planen, vorbereiten und ausführen zu können
25 7 Der Angeklagten Zschäpe war dabei bewusst, dass das Opfer kei­nerlei Anlass zu der Tat gegeben hatte
25 7 Die Angeklagte Zschäpe handelte in der dargestellten Weise, um den Tod eines Menschen herbeizuführen, der zu einer Gruppe ihrer ideologischen Feindbilder zählte
25 7 Um dies zu gewährleisten, beschlossen sie, dass sich die Ange­klagte Zschäpe während der gesamten Tatausführung und der sich daran anschließenden Flucht der beiden Männer vom Tatort in oder in der Nähe der Zentrale der Vereinigung, ihrer gemeinsamen Wohnung in der Polenzstraße 2 in Zwickau, auch deshalb bereit­halten sollte, um für den Fall, dass die Männer im Zusammenhang mit der Tat den Tod finden würden, das vorbereitete Bekenner­video der Vereinigung NSU zu den bereits begangenen ideologisch motivierten Tötungsdelikten zu veröffentlichen und sämtliche in der Zentrale der Vereinigung vorhandenen Beweismittel hin­sicht­lich der Identität der Mitglieder der Vereinigung NSU, hinsichtlich deren bisherigen Lebens im Untergrund und hinsichtlich von Un­ter­stützungshandlungen zu ihren Gunsten durch andere Per­so­nen zu vernichten
28 6 Sie handelte weiter in der Absicht, das von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos weggenommene Geld sich und den beiden Männern zuzueignen, wobei sie, wie sie wusste, keinen Anspruch auf dieses Geld hatten

Fall Lübcke: Sommerpause im Sommertheater

Ein schönes kleines Spektakel, das so richtig niemanden interessiert, hatte kurz vor den Ferien an der Frankfurter Gerichtsbühne begonnen, um so­gleich heftig in die Bremsen zu treten. Der Richter verfügte zur Einfüh­rung von Beweisen in die Verhandlung das Selbstleseverfahren.

Das führte dazu, daß Richter Sagebiehl schon wieder ausrastete. Er ist also mitnichten der erfahrene, ruhige, sachliche Kapitän, der eine Verhandlung durch schwierige Materie navigiert. Der Ausraster kam so.

„Wenn ich das nochmal höre, werde ich wirklich unangenehm“ sagt der Vorsitzende Richter Sagebiel zu RA Hannig als dieser behauptet, mit dem Angeklagten Ernst solle kurzer Prozess gemacht werden (31 Verhandlungstage sind angesetzt)

Hintergrund ist ein Selbstlesebeschluss des Senats – 37 Dokument u.a. Urteile gegen Stephan Ernst werden so in Verhandlung eingeführt

Endlich hat es auch mal jemand richtig angefragt und angesagt, RA Hannig.

Ist der Mitangeklagte Markus H. ein V-Mann?!

In der Videovernehmung erklärt Stephan Ernst, dass in seiner früheren Szene viele den Mitangeklagten Markus H. für einen Spitzel der Polizei oder des Verfassungsschutzes gehalten haben. Für die nächsten 3 Wochen werden 100e Seiten Akten für das Selbstleseverfahren verteilt.

Es geht mitnichten um Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes. Es geht auch um die hessische Polizei, die im LKA hockt, aber auch die im lokalen Polizeirevier. Es geht um konkurrierende Referate und Günst­lings­wirtschaft. Es geht um Abgrenzungen zum Staatsschutz des BKA und den Bundesschnüfflern aus Köln usw. Es gibt ein sehr komplexes Interes­sen­geflecht innerhalb des Staatsapparates, um an die dunklen Geheim­nis­se der Anderen heranzukommen, das von der faschistenbrotdoofen Antifa gerne ausschließlich auf ihrem Lieblingsfeind Verfassungsschutz abge­la­den wird, somit für den Staat bequem ist, da der weiß, daß das völlig unge­fähr­lich ist, wenn jemand mit dem Finger auf die Schlapphutbande zeigt.

Den Prozeßtag kann man in Kurzschrift nachvollziehen, denn der war genauso langweilig und unergiebig wie die Tage davor.

RA Hannig fragte seinen Mandanten bei der 3. Vernehmung, ob es den Verdacht gegeben habe, Markus Hartmann sei V-Mann. Ernst bestätigte dies, während der gemeinsamen Anti-Antifa-Zeit hätten er und andere dies vermutet, weil Hartmann alle aufgestachelt habe.

Stephan Ernst wurde auch zu den bei ihm gefundenen Feindeslisten und Ausspähnotizen befragt. Er erzählte dazu, dass er diese angelegt habe, um seine Erfahrungen im Gefängnis zu verarbeiten. Zu dem Attentat auf einen Lehrer, der auf diesen Listen verzeichnet war, sagte Ernst nichts

Der bisherige Ertrag des Prozesses ist eine en passant gewonnene Erkenntnis.

Ernst begründet bei ihm gefunden „Personenliste“ mit geplanten #Antifa-Outing. Darauf GBA Kilmar sinngemäß: „Outing ist nur bei Rechtsextremen bekannt, bei „Antifa“ denken sich die Leute doch „Na und“. Darauf RA Hannig: „Nicht, wenn man es in Dresden macht“.

Was der Ernst alles so sagt, ist im Grunde völlig Banane, oder genauso wertvoll wie Zschäpes Geständnis. Warum das so ist, hat Bundesrichter i.n.i.D.d.S. Thomas Fischer* kürzlich erläutert. Es gibt viele diskutierens­werte Stellen. Die problematischste ist wohl jene, in der er zwischen Presse und Premium-Presse differenziert, ohne uns an seinen Überle­gun­gen zu derer Unterschied teilhaben zu lassen. Es bleibt sein dunkles Geheimnis, was er uns damit sagen will. Als Premiumpferde laufen bei ihm solche Ackergäule wie FAZ, SZ und SPIEGEL.

Ein Geständnis ist gar nicht so leicht. … Man kann davon ausgehen, dass es bei Mord und Vergewaltigung auch nicht wesentlich leichter fällt als beim Seitensprung oder einer kleinen Unterschlagung im Betrieb.

Richtig. Oder einem bewußten Fehlgeständnis in einem Staatsschutzs­prozeß, das vergaß der Fischer. Sowas kommt öfter vor, als man denkt.

„Und Fehlgeständnisse?“ fragten ängstlich die rechtsunkundigen Bauern. „Auch Fehlgeständnisse, Väterchen Bundesrichter?“

„Auch Fehlgeständnisse!“ sagte stolz im Brustton der Überzeugung der Bundesrichter. „Das kommt oft vor!“

Deswegen sind ja auch all die weinerlichen Artikel über das „Wie“ der bisher als Video vorgeführten Geständnisse des Ernst für den Papierkorb, weil das nur den langjährig erfahrenen Vernehmern etwas sagt, selbst denen aber nur zu 75%, denn in den restlichen 25% der Vernehmungen schlittern auch sie auf glattem Eis von Geständnis, Zugeben, Zurück­neh­men, widerständigem Beipflichten und zögerlichem Nicken herum, ohne daß daraus ein Bild der Tat wird, an dem man sich festhalten kann.

Den Stellenwert eines Geständnisses im öffentlichen Bewußtsein, heut­zutage also der erlernten Tatort-Erfahrung, leitet Fischer aus der Inquisition und den seit damals stattgefundenen Veränderungen ab.

Die, die „peinliche Befragung“ durchführten, wussten selbstverständlich, dass man unter der Folter fast alles zugibt und dass solche Geständnisse nichts wert sind. Verwertbar waren daher Geständnisse vor und nach der Folter, ausgeruht und bei klarem Verstand, nicht aber abgequälte Bekenntnisse.

Vieles, was damals erstmals gedacht wurde und in die europäische Rechtskultur Eingang fand, lebt bis heute fort. Dazu gehört auch der in der Bevölkerung weitverbreitete Glaube an die überragende Beweiskraft eines Geständnisses. Auch bei professionell damit befassten Personen besteht eine oft unbewusste Überzeugung, es komme auf die „ganze Wahrheit“, das Offenbaren des Innersten und die intersubjektive Glaub­haftigkeit dieser Offenbarung an. Das Geständnis gewinnt so eine über den Rang eines bloßen „Beweisanzeichens“ (= Indiz) hinausgehende informelle Bedeutung.

Im deutschen Recht ist alles anders als in Tatort, Die 12 Geschworenen und High Noon.

Rein formal ist darauf hinzuweisen, dass die Mittel des sogenannten „Strengbeweises“, also eines im Gesetz genau geregelten Verfahrens zur Beweiserhebung mittels bestimmter Beweismittel, nur die folgenden vier sind: Zeugen, Sachverständige, Urkunden und richterlicher Augenschein. Die Aussage des Beschuldigten – gleich ob „Bestreiten“ oder „Geständnis“ – gehört nicht dazu. Bekanntlich ist ein Beschuldigter im deutschen Strafprozess nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern, er kann auch nicht im eigentlichen Sinn zur „Wahrheit“ verpflichtet sein, wenn er aussagt. Aus der Tatsache an sich, ob ein Beschuldigter aussagt oder nicht, dürfen keine Schlüsse gezogen werden; ebenso wenig daraus, ob er sich „früh“ oder „spät“ äußert. Beweiserwägungen von Gerichten, wonach für die Schuld des Angeklagten spreche, dass er z.B. ein Alibi „nicht früher“ vorgetragen habe, sind rechtsfehlerhaft und führen regelmäßig zur Aufhebung durch das Revisionsgericht.

§261 StPO: Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

Den zuhauf aufmarschierenden Experten haut der Fischer dann den Gummihammer auf den Schädel. Kann er machen, hilft aber in einer Nation mit 20 Millionen Fußballtrainern und 32 Millionen Richtern nicht weiter. Wer Schuld hat und füssiliert gehört, das entscheiden immer noch die Laienrichter des Landes vor der Glotze und hinter der Popcorntüte auf der Couch, nicht die Fischers.

Es ist daher für Berufsrichter auf Dauer recht ermüdend zu hören, dieser oder jene „hätten“ anders entschieden, als er selbst es getan hat. Das kann sein. Sie haben aber nicht, und durften auch nicht. Wer Prozesse entscheiden will, soll halt Jura studieren und Richter werden, oder sich bei den Schöffenwahlen zur Verfügung stellen. Spontanurteile vor dem Fernseher oder nach Lektüre der Tageszeitung können Qualifikation, Amt und Legitimation nicht ersetzen. Man wird nicht Chirurg durch Betrachten der TV-Serie „Die jungen Ärzte“, nicht dadurch, dass man jemanden kennt, der auch schon einmal operiert wurde, und auch nicht durch die feste Überzeugung, sich wie kein Zweiter in die Schmerzen der Patienten einfühlen zu können.

Dann wieder einer der Fehlschlüsse Fischers, weil er sich deutsche Schandrichter nicht vorstellen kann, bzw. nicht sagen darf, daß es auch unter seinen Berufskollegen mehr als genug Charakterschweine gibt.

Im Strafprozess wird Wirklichkeit rekonstruiert.

Manchmal wird im Strafprozeß die Wirklichkeit konstruiert.

Für die Geständnisfrage beim OLG Frankfurt folgt aus all dem: Es gibt keine Regeln für die Bewertung, die Reihenfolge, die Glaubhaftigkeit von Geständnissen, auch wenn sie mehrfach und widersprüchlich sind.

Das klingt bitter für die Schmierfinken und hoffnungsvoll für Ernst. Trotzdem nehmen wir keine Wette an. Der Prozeß findet vor einem Staatsschutzsenat statt. Dessen Richter haben zu liefern und nicht die Wirklichkeit zu rekonstruieren. Es geht also nicht wirklich um den Arsch von Ernst, wie sein Verteidiger am Ende einer Vernehmung meinte.
——
* immer noch im Dienst der Sache

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (7)

Claudia Wangerin lebt und heimbürot einen Eminger an die Redaktion.

Dabei hätte er nach Logik des großzügigen Teilfreispruchs allen Grund, auf das Trio sauer zu sein, wenn er von der Mord- und Anschlagsserie, die er durch seine Unterstützungsleistungen mit ermöglicht hat, nichts geahnt hätte.

Hat denn der Eminger eine Mord- und Anschlagserie ermöglicht? Und wenn ja, welche?

„Eminger, dessen Familienname im Urteil bis auf den Anfangsbuchstaben geschwärzt ist …“

Nein, ist er nicht. Geht nach deutschem Recht auch gar nicht, bzw. nur dann, wenn man die sofortige Kassation des Urteils ermöglichen will.

In einer sechsteiligen Serie wurde anhand zweier Beispiele erläutert, wie das Beschißurteil gegen Zschäpe und Kollegen zustande kam. Durch Beschiß.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (1)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (2)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (3)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (4)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (5)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (6)

Es ging einmal um den Briefkasten vor der Frühlingstraße 26, über den der Postversand der Paulchen-Comic-Film-DVDs initial stattgefunden haben soll. Die tapferen Postmitarbeiter haben das verneint, da waren nur Normalbriefe drin, als der vom BKA zum Öffnen und zur Durchsicht vorbeigebracht wurde.

Das ficht das hohe Staatsschutzgericht nicht an. Die sind in ihrer Beweis­würdigung frei und machen somit aus nicht vorhan­denen Briefen vorhan­dene, weil die für das Galgenurteil gebraucht werden. Der Briefkasten ist der einzige Link mit dem man unter Nutzung der gesammelten Hausmär­chen der Gebrüder Grimm, gottgefälliger Gebete, einer verlegten Brille und abgeschalteter Ohrhörer der Qualitätsmarke Thomas Gottschalk die Angeklagte Zschäpe am 4.11.2011 nach Zwickau verfrachtet bekommt. Ansonsten wird es schwierig mit der Erklärung, denn man weiß nicht, was sie zwischen dem 1.11. und 8.11.2011 tat, noch wo sie sich aufhielt, bis sie am 8. beim Jenaer Anwalt an der Pforte schellte und sich stellte, um aus­zusagen. Auf letzteres verzichtete sie dann im weiteren Verlauf der Welt­geschichte.

Ohne das Konstrukt Zschäpe warf die Briefe ein kann die vorher statt­ge­fundene Benzin-Luftgemisch-Verpuffung, ersatzweise ein Pfund Schwarz­pulver-Explosion nicht schlüssig erklärt werden. Man braucht den Brief­kasten so dringend wie Zschäpe einen guten Anwalt.

Desgleichen mit der SMS Ich fahr‘ grad Lisl und Geri wo hin, die man sehr großzügig ein Jahr nach hinten verlegt hat, denn nur so bekommt man einen Link zu Zschäpe, Eminger und einem Wohnmobil, das dann am 4.11.2011 von einem Zündler zur Feuerbestattung zweier toter Leichen umgewidmet wurde.

Auch hier sieht es regelrecht düster mit Beweisen aus, wenn man sich die nicht selber bastelt, wie es Staatsanwalt Weingarten tat, denn der war laut Protokollen der Sachverantwortliche.

Ebenso belegen die Ergebnisse vom 25.10.2011 die enge Anbindung der Familie Eminger an Böhnhardt, Mundlos und die Angeklagte Zschäpe – unbeschadet der Vorsatzfrage bei Susan Eminger –, deren Einbindung in die operative Unterstützung der drei. Ausweislich der von den Zeugen Jasenzisch, Hoffmann und Koch durchgeführten Ermittlungen versandte die gesondert Verfolgte Ehefrau des Angeklagten Eminger, Susan Emin­ger, am 25.10.2011 gegen 11:26 Uhr aus einer Funkzelle zwischen Zwickau und Schreiersgrün eine SMS an ihren Ehemann. Diese SMS hat­ten folgenden Inhalt: Sie, Susann, fahre soeben Liesl und Gerry – also die Angeklagte Zschäpe und Uwe Böhnhardt – wohin und könne daher während der Fahrt keine SMS schreiben. Der Inhalt der SMS, der Zeit­punkt der Absendung sowie die Lokalisation des Mobiltelefons belegen, dass Susan Eminger die Angeklagte Zschäpe und Uwe Böhnhardt an diesem Tag zur Wohnmobilvermietung Knust in Schreiersgrün gefahren hat. Dort übernahmen die beiden tatsächlich am selben Tag das bereits am 14.10.2011 vertraglich für den Banküberfall am 4.11.2011 in Eise­nach gemietete Wohnmobil mit dem amtlichen Kennzeichen V – MK 1121.

Assistiert wurde Weingarten voller Inbrunst durch Staatsanwalt Greger, die das Datum 25.10.2011 somit festklopfte.

Einen zusätzlichen Beleg für die Begleitung stellt eine von den Zeugen Stefan Koch, Hoffmann und Jatzig [phon.] bekundete SMS von Susan Eminger vom 25.10.2011 dar.

Man muß die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann, schrieb einst Mark Twain. Wir wollen hoffen, daß die Bundesanwälte die Tatsa­chen kannten, bevor sie sie verdrehten. Genau das haben die Zeugen Ste­fan Koch, René Hoffman und Udo Jasiaczyk nicht getan, wie Staats­anwalt Weingarten am Tag 380 behauptete. Man kann sich ja das Asservat 22.1.3.4.1 (aufbereitete Rohdaten des Handys, kann man ja googeln) und die in der Spurenakte 620 enthaltenen Daten anschauen.

Komme ich zu einem meiner Lieblingsthemen. Aus Falschen (oder dem Nichts) folgt Beliebiges.

Staatsanwalt Weingarten brillierte am Tag 380, nicht nur an dem, aber nur um den geht es hier, mit einer brillanten Logik, deren Brillanz es lei­der nicht ganz in das Weglaßbuch der Ramelsberger zum NSU geschafft hat. So brillant, daß die SMS-Geschichte auch für Ramelsberger und Ge­nossen reicht, war der Weingarten dann doch wieder nicht. Die nachfol­gend dokumentierte Logik hätte ihm im Plädoyer Eminger eigentlich heftig um die Ohren fliegen müssen, vom Verteidiger des Eminger, denn der Ange­klagte selbst schwieg ja bekanntlich zu seinen Gunsten.

Der Angeklagte Eminger setzte – wie aus der Bekundung des Zeugen H. folgt – unmittelbar nach dem Telefonat mit der Angeklagten Zschäpe nämlich um 15:30 Uhr seinerseits eine SMS an seine Ehefrau Susan ab. Der Inhalt dieser SMS ist nicht bekannt, denn ausgerechnet dieser Inhalt wurde sowohl auf dem Mobiltelefon des Angeklagten Eminger als auch bei Susan Eminger gelöscht. Das ist aber unschädlich, denn es ist eindeutig, dass der Inhalt aus Sicht des Angeklagten Eminger geeignet war, ihn zu belasten und über den Grad der Einweihung des Angeklagten Eminger in die Pläne und Absichten des NSU einen Beweis zu geben. Ansonsten hätten nicht beide Kommunikationspartner ziemlich exklusiv dieses SMS gelöscht, während andere tatsächlich oder vermeintlich unverfängliche SMS-Inhalte noch vorhanden sind, wie sich etwa aus den Bekundungen des Zeugen Hoffmann ergibt.

1. Ob Eminger mit Zschäpe telefonierte, geht aus den Technischen Unter­lagen nicht hervor, da die nur Daten speichern, keine Stimmprofile.

2. Weil Weingarten als Staatsanwalt nicht weiß, was gesimst wurde, sind die beiden Delinquenten zu hängen, denn das ist hochverdächtig. Das Rechtsverständnis ähnelt also jenem, das aus dem Iran gen Deutschland gekabelt wird.

3. Schön, daß Weingarten einräumt, der von ihm verfälschte SMS-Inhalt zur Taxifahrt für Lise und Geri sei unverfänglich.

Ich kann mich noch dran erinnern, was mein Logikdozent hinter vorge­haltener Hand bei solch Komplettversagen des Denk- und Rhetorikver­mögens geflüstert hat. Das ist sehr zitierwürdig, allerdings nicht zitier­fähig, fällt also an dieser Stelle aus. Daß es mit der Logik und Lebens­erfahrung von langjährig tätigen Juristen manchmal auch heftig hapert, hat jüngst der BGH in einem Revisionsverfahren gerügt. Es ist präzise diese Logik, die auch Weingarten zulasten von Eminger anwandte.

Das den Staat schützende Richterkollegium am OLG zu München ist wenigstens drei Klafter weit intelligenter als die Anwälte des Bundes. Das ist nicht viel. Für den NSU-Prozeß selbst jedoch sind das Welten. Die urteilenden Richter purzeln natürlich nicht in die Fallgrube fehlerhafter Argumentation und haben das Urteil gegen Eminger sehr knapp an den herbeigelogenen „Fakten“ entlang begründet. Denn die Beweiskraft ist frei. Als Winkeladvokat einer Erdscheibenrepublik darf man hingegen noch jeden Blödsinn daherfabeln. Das genau war ja der Grund, daß Rechtsanwalt Wolfgang Stahl bezüglich Thomas Sagebiel meinte, der wäre als Staats­anwalt weitaus besser denn Richter geeignet.

Bleibt offen, da schlußgestrichen, warum man dieser Spur nie nachgegangen ist. Wäre ja interessant zu wissen, wer Eminger die Zündschnur hielt, bzw. wer ihn freundlichst aus der Wohnung hinauskomplimentierte.

… am … 04.11.2011 …, an welchem Eminger schon vormittags in der Funkzelle der Frühlingsstraße 26 mit seinem Handy auftaucht und offenbar mit Zschäpe eine Internetrecherche zum Eisenacher Bankraub veranstaltet habe.

Fall Lübcke: Wir sind wieder bei Ramelsberger

Annette Ramelsberger @ARamelsberger

Wo man sich nachts vor dem Lübcke-Prozess halt so rumtreibt… Anstehen in der Journalisten-Schlange. Es nieselt.

Die Ramelsberger macht das, da hat der Prozeß noch gar nicht begonnen, was sie noch am besten kann: Lügen und Weglassen. Was sehen wir auf dem Bild? Eine sitzende statt anstehende falsche Reporterschlange. Und vier mutige Polizisten, denn es braucht einiges an Mut und Opferbereitschaft, sich mit einer lachenden Ramelsberger auf einem Foto verewigen zu lassen.

Hauptsache Klicks. Das ist, was zählt. Inhalt: 0 Punkte. Bettelemotionen um Mitleid: 100 Punkte.

S.J.F @Cardiotoxine_

Also ich fand ihren Artikel wegen der Platznot beim Prozess gut und richtig. Man muss die Öffentlichkeit informieren. Doch was Sie hier wieder machen, ist einfach nur dreist. Entschuldigung für einen Laien kommt es so rüber als hätten Sie die ganze Nacht vor dem Gericht verbracht. Stattdessen sind sie nur kurz da gewesen und dann hast sie eine Kollegin abgelöst. Erst gegen 6 Uhr kamen sie wieder. Ich finde es nicht ok dass Sie sich quasi wieder im beim NSU Prozess sich Leute an Land ziehen um einen Platz zu erhalten. Als Zschäpe aussagte waren es Studenten die dafür entlohnt wurden. Es wäre echt an der Zeit mal ehrlich zu sein und zu sagen dass Sie sich nicht die ganze Zeit anstellen. Dass würde echt mehr glaubwürdig geben, als sich als Heldin feiern zu lassen. Andere stellen sich auch an, aber machen kein Ding.

Auch wenn es das Budget der Süddeutschen nicht mehr hergibt, einen feschen Bettelstudenten anzuheuern, der das Herz der Ramelsberger erwärmt und ihr über die regenreiche Nacht hinweghilft, indem er sich in die Warteschlange vor Gericht setzt, damit sie in einem heimeligen Hotel die Eröffnung des Prozesses gegen Stephan Ernst und Markus Hartmann (Name frei erfunden) herbeischlafen kann. Es ist geschafft.

Wir können voller Innbrunst bekanntgeben:

Nun, Gerichtsprozeß-Groupies, heute erleben wir den Moment, wo wir sagen können: Wir sind wieder bei Ramelsberger, unter ihrem Banner. Wenn wir heute in unserer Programmsüddeutschen erklären: Die unmit­telbare Aufgabe des Gerichtskorrespondenten ist keine andere als – in wenigen Worten zusammengefaßt – den süddeutschen Sozialismus zur Wahrheit und Tat zu machen und alle anderen mit Stumpf und Stiel aus­zurotten, so stellen wir uns auf den Boden, auf dem Ramelsberger und Jüttner standen und von dem sie prinzipiell nie abgewichen waren. Jetzt zeigt sich, was wahre Kriminalreportage ist und was dieser Ersatz-Aufklä­rung war („Sehr gut!“), die sich als offizielle NSU-Aufklärer im deutschen Internet so lange breitmachte.

Die Helden deutscher Gerichts- und Geschichstschreibung haben sich schon wieder zu einemn wichtigsten Prozeß überhaupt eingefunden, um all das aufzuklären, was das Gericht nicht aufklärt, wozu der Richter keine Lust hat, es sind wieder derer 5 oder 6 oder 7, aber sie schreiben nur von dem einen, was der Generalbundesanwalt alles falsch macht und das die Bedingungen ihrer Schreibtischtäterschaft miserabel sind.

Endlich gibt es wieder Gerichtsreportagen wie bei Muttern.

Im Hessenfunk hört man:

Gerichtsreporterin Heike Borufka berichtet von einer beklemmenden Atmosphäre im Saal, die Ruhe sei fast erdrückend. Stephan Ernst trägt zur Verhandlung einen dunkelblauen Anzug mit weißem Hemd.

Der Freundeskreis Bento dichtet:

Er trägt einen schwarzen Anzug, darunter ein weißes Hemd. Ein großer Mann mit grauem Gesicht.

Und Mutter Beimer, äh Oma Ramelsberger berichtet von den Tränen der Natur.

Lübcke Mord-Prozess Nach 10 Stunden Anstehen. Durchgeweicht. Müde, aber immerhin: drin.

Dann schläftse wieda ein, vapennt dit Janze und läßt die entscheidenden Dinge dann einfach weg, wenn sie ihren Report an die Alpenprawda kabelt

Der Teifel hat sich fein gemacht. Gelernt ist gelernt. Sie wissen, was verlangt ist und liefern ab. Klamotten sind wichtig, Mimik und Reaktion auf irgendwas. Das teilnamslose Gesicht taucht wieder auf, der regungslose Angeklagte beim Verlesen der Anklageschrift usw. Ja, was soll der denn tun? Das mit den Fähnchen machen, wie bei der Sparkasse?

Der Markus wird von der Jüttner so beschrieben.

Ein feister Mann mit Glatze, Kinnbart und Bauch in einem engen Poloshirt und Kapuzenpulli.

Der andere Angeklagte so.

Stephan Ernst verfolgt die Vorwürfe mit unbewegter Miene, er wirkt in sich gekehrt, fast teilnahmslos.

Es ist nichts weiter als der zweite Aufguß dessen, was hunderte Male während des Prozesses gegen Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe, Wohlleben, Eminger und weitere Angeklagte zu lesen war. Es ist effizient, weil man die Textbausteine auf dem iPad abgespeichert hat, mit denen die Reportagen noch rechtzeitig vor dem Frühstück in den Redaktionen zum Abnicken bereitliegen.

So wundert dann nicht, daß man bereits am zweiten Prozeßtag auf dem unterstmöglichen Niveau der Berichterstattung angelangt ist.

Lübcke-Killer wird von Kick-Boxer bewacht

Schreibt die BILD.

Den NSU-Watchern fällt auf:

Während der Diskussionen wurde unter den Zuschauern immer wieder gelacht, schon am zweiten Tag im Prozess rücken der Mord an Walter Lübcke und der Angriff auf Ahmad E. in der Hintergrund.

Weiter geht es so.

Neonazi Stephan Ernst heult im Gerichtssaal

Es ist zum Heulen. Schließen wir den Kreis mit dem, womit alles begann, mit dem Weglassen durch die Ramelsberger.

Ein bemerkenswert fürsorglicher Richter – oder vielleicht doch befangen?!

Die Weglaß-Ramelsberger wurde wieder mal auf frischer Lügentat ertappt. Auch wenn die Frau Sausewind nicht ganz bei Troste ist, die ist heute nicht unser Thema.

Annette Ramelsberger @aramelsberger

Lübcke -Prozess „Da habe ich den Entschluss gefasst, dem Herrn Lübcke was anzutun“ Angeklagter legte umfassendes Geständnis ab – das er später widerrief.

@sz

„Da habe ich den Entschluss gefasst, dem Herrn Lübcke was anzutun“

Trotz Widerstands der Anwälte wird im Lübcke-Prozess das Vernehmungsvideo gezeigt. Der Angeklagte Stephan Ernst gibt darin die Tat zu.

Juanna Sausewind @frsausewind

Der Artikel liest sich schrecklich, wenig distanziert, fast schon relativierend & so viel Raum für die Emotionen von Ernst. Mit keinem Wort tauchen die Angehörigen auf, mit keinem Wort der Nebenkläger Ahmad E. Warum hat der NSU-Prozess nicht zu mehr Sensibilität geführt?#luebcke

Annette Ramelsberger @aramelsberger

Weil all das, was Sie vermissen, im Artikel vom ersten Verhandlungstag steht. Familie Lübcke und der irakische Flüchtling Ahmad E. Ich war fünf Jahre im NSU Prozess. Wir haben jeden einzelnen Tag protokolliert. Sensibilität ist mir wichtig. Lesen Sie einfach alle meine Artikel.

Juanna Sausewind @frsausewind

Also ich lese in dem Artikel die reine Wiedergabe des Tätermotivs –> Stichwort Nizza, ohne eine kritische Einordnung & dieser Fokus auf die Emotionen des Täters hat Boulevardniveau und erinnert doch stark an die Berichterstattung über Zschäpe in den ersten Jahren. #luebcke #NSU

Werfen wir einen Blick auf die große Lüge.

Ich war fünf Jahre im NSU Prozess. Wir haben jeden einzelnen Tag protokolliert.

Die Sache mit dem Briefkasten haben sie nicht protokolliert, die essentiell ist. Die Sache mit der SMS haben sie ebenfalls komplett unter den Tisch fallen lassen, weil sie kein Geld mehr für mehr Seiten des dicken NSU-Buches hatten. So sieht es aus, wenn man die Ramelsberger auf Gerichts­reportage schickt. Die juristisch spannendsten Dinge werden ignoriert, weil sie nicht in das ideologische Konzept der Heimatzeitung passen.

Noch ein Wort zu Rechtsanwalt Wolfgang Stahl, bekannt aus Funk und Presse, denn da lohnt sich, alle Kellerkommentare zu lesen. Terror-Holger ist wie so oft mit einer unterirdisch schlechten Performance dabei. Dazu wird eine zweckgebundene Sortierung gewählt.

Felix Läpple

Für Ihre Verteidigung von Zschäpe zolle ich großen Respekt, insbesondere die Strategie des Schweigens hat sich ja bei Grasls Eintritt als mehr als sinnvoll herausgestellt. Aber das Verhalten der Verteidiger im aktuellen Verfahren ist mir recht fremd.

Völlig korrekt. Sie haben das Recht zu schweigen. Den Rest erledigt ihr Anwalt. Das ist der Rat, den Udo Vetter nicht müde wird kostenlos an Wißbegierige weiterzugeben.

Das Verhalten der Verteidiger ist mitnichten fremd, sondern zwingend erforderlich. Schaun’s, der Ernst wird verurteilt werden. Alles andere wäre die größte Bewährungsprobe für die Antifa seit des Führers Ableben, wie Merkel vor allem in den letzten Monaten immer wieder zu betonen beliebte. Denn das hieße z.B. nicht Mord, sondern Totschlag mit dem entsprechenden Rabatt.

Es geht darum das Verfahren pingelig genau auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prinzipien abzuklopfen, dann da winken lukrative Revisionsgründe. Die Aufgaben eines Rechtsanwalts im Straf­ver­fahren, die Rolle seiner Bedeutung, Befugnisse und Anforderungen, all das ist in den Strafvorschriften gesetzlich festgelgt. Er hat da gewisse Pflichten und einigen Gestaltungsspielraum.

Was der Strafprozeß zu leisten hat, war Gegenstand eines früheren Posts.

Der Prozeß hat den Mord aufzuklären, die Schuld der Täter festzustellen und eine den Gesetzen entsprechende Strafe dafür zu finden.

Die voll durchgeblödeten Schmierfinken der Systemmedien haben ja schon wieder von Prozeßverschleppung, bloßer Taktik und all solchen Mist geschrieben und damit einmal mehr nachgewiesen, daß sei kein Ahnung haben, haben wollen oder keine Ahnung haben vortäuschen.

Wolfgang Stahl

„Hören Sie nicht auf Ihre Verteidiger, hören Sie auf mich“, sagt er zu ihnen. Und er macht deutlich, dass ein frühzeitiges, von Reue getragenes Geständnis ihnen helfen könnte. – Ein bemerkenswert fürsorglicher Richter – oder vielleicht doch befangen?!

Im Ernst; das ist – mindestens – übergriffig. Tatsächlich sind solche Sprüche für einen Richter inakzeptabel und im konkreten Fall ganz sicher nicht veranlasst.

Es ist offensichtlich, daß der Richter hier in völliger Überschätzung der Wirkung seiner zum Mittag eingeworfenen Rinderbrühe den Kraftmaxe raushängen ließ und den Anwälten die durch Strafgesetze aufgelegten Rechte und Pflichten beschneiden wollte. Wenn der Richter gleich zu Beginn der Verhandlung auf die Gesetze scheißt und in den Godmode schaltet will, dann ist das zu rügen.

Machen die Anwälte das nicht, können sie nach dem Urteil mit dieser richterlichen Anmaßung keine Punkte mehr machen. Das können sie nur, wenn der Gerichtspräsident den Antrag sofort behandelt, egal mit welchem Ausgang. Das ist zwingend zu rügen, wenn es zu einer Revision kommen soll, denn der Bundesgerichtshof fummelt nicht am Urteil rum, sondern nur an den Rechtsfehlern.

So wundert es nicht, daß Stahl summarisch das folgende Fazit zieht:

„Ansatz“? Einen „Versuch“ wert? Der Mann hätte wie sein Bruder Staatsanwalt werden müssen und nicht Richter.

Fall Lübcke: Wetzel im Rausch der Verschwörung

Wolf Wetzel durfte auf Telepolis als erster die Begleitmusik der Antifa zum Strafprozeß gegen die Angeklagten Stephan Ernst und Markus Hart­mann (Name frei erfunden) liefern. Beide werden, vereinfacht gesagt, des Mordes zum Nachteil des Herrn Dr. Walter Lübcke beschuldigt. Ob vom zuständigen Staatsanwalt, das sei dahingestellt.

Schauen wir uns zuerst die Basics an, um die es geht. Danach versuchen wir, die Kompaßnadel beim Wetzel zu finden, mit der sich gut durch die Wirren der Matternzeit navigieren läßt, denn nicht alls was Wetzel schreibt, mattert wie ein schwarzes Leben.

Worum geht es in einem Strafprozeß, der einen Mord behandelt? Ganz einfach.

  1. Es gab einen Mord. Die Ermittlungen unter Leitung eines damit beauftragten Staatsanwaltes führten letztlich zur Identifizierung des Täters (der Täter) und deren Festnahme.
  2. Von einem Täter gibt es ein Geständnis, das er wiederrufen hat. Das erste Geständnis hängt ihm wie ein Zentner Blei an den Füßen. Da kommt er nicht wieder von los, obwohl das zweite Geständnis den wahrscheinlicheren Tathergang darstellt.
  3. Es wurden Zeugen zum Sachverhalt befragt und deren Aussagen protokolliert.
  4. Im Zuge der Ermittlungen wurden eine Vielzahl von Spuren gesichert, asserviert und ausgewertet. Diese müssen mit dem Geständnis, dem zweiten Geständnis, den Zeugenaussagen und Tathypothesen der Ermittler abgeglichen werden.
  5. Der Staatsanwalt hat entlastende Sachverhalte ermittelt. (Hihi, hat er nicht, aber das ist sein Job.)
  6. Der Staatsanwalt hat bestimmte Spuren nicht ermittelt, obwohl es zur Aufklärung des Sachverhaltes nötig gewesen wäre.

Der Strafprozeß hat nur eine einzige Aufgabe, all die oben genannten Punkte in einem Beweiserhebungsverfahren mündlich zu diskutieren, die Täterschaft festzustellen und abschließend ein Urteil zu finden. Mehr nicht. Es geht um den Mord, wer der Täter war, ob er Schuld hat und welches Urteil eine angemessene Strafe dafür ist.

Bezüglich des Punktes 6 können wir ganz schnell Entwarnung geben. Ob es ein Auftragsmord war, der aus dem Wirtschaftsgeflecht des Lübcke-Clans heraus eingekauft wurde, das wurde nicht ermittelt. Genau das ist die Aufgabe der Vertreter des Generalbundesanwaltes, diese Spur kom­plett aus dem Prozeß herauszuhalten. Die zweite Aufgabe besteht darin, jede Verbindung zu staatlichen Diensten aus dem Prozeß herauszuhalten, egal, um welche Dienststelle und welchen Führungsoffizier es konkret geht. Der Verfassungsschutz ist zwar die Schmutzablage der Links­mat­tern­den, mehr aber auch nicht, schon gar nicht sind die Behördenmitarbeiter an allem Elend dieser Welt und dem der Linken Schuld und in alles eingeweiht, deren Motto die Mosers und Wetzels der Erdscheibe vorbildlich aufschreiben.

Uns diesem Elend hinzugeben, können wir nur selber tun.

Da gibt es noch ganz andere Informationsbegehrer, als es der Verfas­sungs­schutz ist.

Das sind die beiden einzigen Gründe, warum der General­bundesanwalt übernommen hat. Die Mordermittlungen selber und das Ergebnis als Anklageschrift vor Gericht einreichen hätte ein dafür qualifizierter Staatsanwalt ganz sauber zu Ende führen können. Es gibt höherstehende politische Inte­ressen, die dem entgegenstehen. GBA, übernehmen sie.

Zuerst mal sollte man dem einen der beiden Anwälte des Stephan Ernst sehr genau zuhören, was er als sein Aufgabe sieht. Es sind nur 3 Minuten, die mehr Wert sind, als die gesammelten Werke Wetzels.

Hannig sagt auch unmißverständlich, was ihre Aufgabe nicht ist.

Keinesfalls ist unser Job, jemanden rauszuhauen, der schuldig ist. … Wir tun das, was der Rechtsstaat vorgesehen hat. Wir verteidigen einen Angeklagten, und es wird sich zeigen, ob dieser Angeklagte schuldig ist oder nicht. Und wenn er schuldig ist, wird er bestraft werden. Unsere Aufgabe ist es, ab dem 16. Juni am Oberlandesgericht in Frankfurt für ein faires und ausgewogenes Verfahren zu sorgen. Und das werden wir tun.

Der AK NSU nimmt bezüglich des Ausgangs des Verfahrens keine Wet­ten an, denn der ist klar. Natürlich wird Ernst verurteilt werden. Dafür gibt es Gründe. Es gibt ein Geständnis, von dem er nicht loskommt. Es gibt materielle Beweise, die die Tathypothese der Ermittler stützen. Fertig.

Mehr muß man über den Prozeß nicht wissen. Mehr kann er nicht leisten, mehr wird er auch nicht leisten. Und jetzt kommt der Verschwörungspart von Wetzel, der hinter all dem die international hervorragend mit den Geheimdiensten vernetzte und über alle Propagandakanäle verfügende Rechte wittert und das gerne aufgeklärt wissen haben möchte.

Warum dieser Prozess mehr verdecken muss, als er aufklären wird.

Der Prozeß hat den Mord aufzuklären, die Schuld der Täter festzustellen und eine den Gesetzen entsprechende Strafe dafür zu finden.

That’s all for today. Goodbye viewers. (Diana Loeser)

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Ich möchte zentrale Umstände ausführen, die mit aller größten Wahrscheinlichkeit dazu führen werden, dass die „Wahrheitsfindung“ mehrere große schwarze Flecken aufweisen wird.

Blödsinn. Die Täter sind ermittelt, festgenommen und sitzen in U-Haft. Die herbeihalluzinierten schwarzen Flecken sind völlig Banane.

Die Einzeltäter-These deckt neonazistische Strukturen – mithilfe des Verfassungsschutzes

Es gibt keine Einzeltäterthese. Die waren zu zweit.

Als 2006 in Kassel der Internetcafébesitzer Halit Yozgat in Anwesenheit von mehreren Besuchern mit zwei Schüssen in den Kopf ermordet wurde…

Yozgat wurde nicht in Anwesenheit von mehreren Besuchern ermordet. Wetzel sollte sich eine andere Weinsorte als Schreibstimulanz wählen. Bei der jetzt gewählten kommt nur Grütze raus. Eine leicht zu beschaffende Alternative wäre Edelfleisch vom Tottierdealer des Vertrauens, der ja nicht zwingend Otto-Gourmet sein muß. Da sind alle lebenswichtigen Vitamine, Eiweiße und Fette enthalten, die ein geistig gesundes Leben ermöglichen.

Das hatte zur Folge, dass man alles aufbot, um einen Killer unter kriminellen Ausländern ausfindig zu machen und alles dafür tat, um neonazistische Strukturen rund um Kassel unbehelligt zu lassen.

Wetzel ist auch nur einer dieser strulledofen Rassisten. Die Ermittlungen wurden natürlich überwiegend in Kreisen gut integrierter und geschäfts­tüchtiger Inländer geführt und hatten wahrscheinlich sogar Erfolg. Kann man alles den Akten entnehmen.

Die vorsätzliche Nichtaufklärung …

Es gab keine vorsätzliche Nichtaufklärung.

… als sich der NSU selbst bekannt gemacht hatte.

Der NSU hat sich nicht selbst bekannt gemacht. Einen NSU hat es nie ge­ge­ben. Bekannt gemacht hat das die Antifa, genauer gesagt, die Merse­bur­ger Krabbelgruppe des Pfaffen König, die inzwischen wichtige Positi­onen in Staatsschutz, apabiz und Spiegel innehatte und so ab 12.11.2011 das Propagandamärchen NSU gebar, damit der Staat Dukaten für den Krampf gägen rächts ausscheißt.

Staatsgeheimnisse wiegen schwerer als Menschenleben

Das stimmt.

Das NPD-Verbotsverfahren ist doch nicht daran gescheitert, dass man über die NPD, über ihre Verbindung zu terroristischen Strukturen, zu wenig gewusst hätte. Im Gegenteil: In der NPD waren so viele V-Leute, Spitzel des Verfassungsschutzes aktiv, dass das Gericht nicht mehr wusste, was ist davon NPD, was ist davon Verfassungsschutz. Das Verbotsverfahren gegen die NPD musste folglich abgebrochen werden.

Falsch. Das NPD-Verbotsverfahren ist u.a. maßgeblich deswegen gescheitert, weil das Bundesverfassungsgericht urteilte, daß die NPD keine politisch relevante Partei mehr ist, die den Bestand der Bundesrepublik somit nicht gefährden kann. Urteil lesen bildet.

Die Kommentatoren haben das Wort.

Artur_B 14.06.2020 10:00

Der zweite Mann

Markus Hartmann, ist vielleicht der Interessantere von beiden. Solang es irgendwie ging, wurde dieser verleugnet und die These aufrecht erhalten, Ernst sei allein am Tatort gewesen. Aber ein Zeuge hatte zwei Fahrzeuge beobachtet und es ist eben auch bei den Nazis so, dass ein Mann nur ein Auto fahren kann. H.s Skoda wurde dann einen Kilometer vom Tatort gefunden und es musste zugegeben werden, dass er am Tatort war. Erst als das feststend, widerrief Ernst sein Geständnis und behauptete, H. hätte geschossen. Was natürlich sein kann. Beachtlich aber die Disziplin, mit der er alles unterließ, was der offiziellen Erzählung widersprochen hätte.

Hartmann ist auch der, auf dessen Handy man Kopien von Verschlussachen der hessischen Polizei fand. H. ist in der Hierarchie wohl weiter oben als E. und damit wohl der Interressantere.

https://deutsch.rt.com/inland/102998-luebcke-mord-ermittler-finden-vertrauliche-polizeiunterlagen/

Es ist reiner Zufall, dass die DNA-Spuren von Ernst am Tatort gefunden wurden. In diesem Zusammenhang sollte man sich den Sanitäter mal ansehen. Der war ausgerechnet mit Felgenreiniger unterwegs, das Mittel, mit dem man DNA-Spuren und Fingerabdrücke sicher entfernen kann. Wäre er nicht gestört worden, dann wären die Spuren wohl weg gewesen.

Natürlich darf man den Lübcke-Mord nicht isoliert sehen. Die halbe Republik bekommt inzwischen aus dem Nazilager Morddrohungen und der Lübcke-Mord sollte klar machen, dass das erst gemeint ist. Wenn sie nicht vor einem CDU-Mitglied zurückschrecken, der zudem Staatsekretär ist und eine bedeutende politische Person, dann heißt das, dass sie keinerlei Hemmschwelle mehr haben. Wenn dieser Mord unaufgeklärt geblieben wäre, dann wäre das weiter gegangen. Vielleicht verdankt Herr Drosten seine Fortexistenz dem Umstand, dass die Täter in Haft sind. Da nun diese Morddrohungen koordiniert erscheinen, darf man sich über die unsichtbare Hand ja mal gewisse Gedanken machen. Trivialerweise gehe ich von einer Kölner Behörde aus.

Diesmal läuft es anders als beim NSU. Man kennt die Tricks und wird darauf nicht mehr hereinfallen. Und, darf man sagen: mit Herrn Wetzel wird Telepolis die Speerspitze der Aufklärung darstellen. Der Artikel ist schon mal ein Auftakt nach Maß.

Gruß Artur

CharlosMolinero 14.06.2020 10:21

Re: Der zweite Mann

Ja, der „Tatortreiniger“ im Familienauftrag (!) ist der größte Witz dabei.

Normalerweise bekommeen TO -Berechtigte die eiegnmächtig und undokumentiert auch nur Trivia in einer Auffindungssituation verändern der Allerwertesten hochgebunden usw.., natürlich berechtigt.
Hier wird, auch von den verschissenen Medien, darüber hinweg gegangen als sei es üblich vor Eintreffen der Ermittler erstma den EO/TO zu versauen.
Anmerkung: Bei Suizidenten kommt das „Aufräumen“ durch Angehörige immer mal wieder vor, sonst eher nicht.

Josef W. 14.06.2020 08:27

Schon wieder ein so flott geschriebener Artikel, mit Vergeßlichkeiten. Tiefer St

Moser und Wetzel stapfen in denselben Fußspueren, vorwärts und rückwärts.
Der böse Wolf, äh VS habe dies oder jenes zu verantworten. Und deshalb ganz radikal und forsch: abschaffen! Hinweg mit dem VS! Schluß,aus, nieder mit!

Leider gerät dabei in Vergesssenheit:
– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von V-Leuten die Rede ist, dann steht das „V“ nicht zwangsläufig für den VS. Sondern auch für das BKA, das jeweilige LKA und, nicht zu vergessen, gerne auch für ausländische Dienste.
– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von Staatsanwaltschaften die Rede ist, die nicht ermitteln (lassen), die keine Akten beschlagnahmen, keine Zeugen verhören usw., dann müsste ein logisch denkender Beobachter/Leser eigentlich fragen: JA WARUM DENN NICHT?
– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von Fritzsche und anderen ermittlungshindernden Politikern die Rede ist, sollte man ebenfalls nach dem Grund fragen. Sind all die zuständigen Minister und Staatsselretäre des Innern, der Justiz etc. in den verschiedenen bundes- und Landesregierungen auf dem rechten Auge blind, heimliche Parteigänger von Neonazi-Schlägern, tätowierteen Baseball-Fans etc.?

– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von all dem NICHT die Rede ist, darf man getrost die Frage stellen: was treibt den Wolf Wetzel, den immer wieder offenbar werdenden Tiefen Staat zu decken durch die Ablenkung auf einen Dienst, der per se nie seine Akten offenlegen wird, weil das in der tat seine Selbstauflösung bedeuten würde. Hingegen gibt es und darf es nichts geben, was die Polizei und die STA zu verbergen haben. Nochmals als kleiner Tipp: bei den Ermittlungen zum Mord an Kiesewetter haben nicht VS-Leute „ermittelt“, also Spuren „gesichert“, Waffen und Hosen von links nach rechts verbracht, keine Personenfahndung mit den Phantombildern gemacht. Keine VS. Sondern Polizei LKA und BKA und Staatsanwaltschaften.
Gleiches gilt für den Mord an den Uwes, an Lübcke usw..

Moser und Wetzel schreiben viel und klären …?
Sie fragen nicht einmal.
Und diese Attitüde des Pseudo-Aufklärerischen wird leider immer noch von manchen Rot-Färbern hier bei TP goutiert. Was verschmerzbar ist. Dass sich TP jedoch mit diesen Artikeln schmückt….

Josef W. 14.06.2020 10:04

„Wenn das anders nicht möglich ist, dann ist eine Auflösung zu befürworten.“


Da wurde bei aallen denkbaren Terrortaten so viel dies und das „gefunden“ (bekanntlich ganze Handys, Pistolen, Pässe….), dass man da schon etwas genauer hinschauen sollte.

Noch einmal: es ist nicht der VS, sondern die Polizei, die auf Anweisung der STA ermittelt. Und die STA ist bekanntlich weisungsgebunden – nicht an den VS übrigens.

Also lasst uns doch aufhören mit dem Gequatsche von Mohammed XY und Stehan YZ und Murat TX usw. die alle irgendwann irgendwo irgendwen gesehen und getroffen haben, und was das für eine aufsehenerregende Tatsache sei.

Beim anstehenden Prozess wie auch anderen Prozessen oder Aus legt die STA dem Richter die Ermittlungsergebnisse der Polizei vor. Basta. Nix VS. Wer die ermittlungsergebnisse bemängelt, muss sich schon an diejenigen wenden, die ermitteln (lassen). Und ich habe etwas dagegen, von Wetzel oder Moser ein ums andere mal hinter die Fichte geführt zu werden in einen Nebel, der zwar existiert, aber bei den glasklaren Sachen nichts zur Sache tut.

Fall Lübcke: Fehler mit System

Heute nur eine kleiner Pausensnack bevor es mit der Serie Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch weiter im Text geht. Für jene, die es noch nicht wissen. Anhand zweier Beispiele wird das System General­bundesanwalt und Ramelsberger erklärt. Es geht um den Briefkasten vor der Frühlingstraße 26, der laut glaubhafter Zeugenaussagen (Juristen­deutsch) der Menschen von der Post, die leider nicht mattern, keine Umschläge im C-Format enthielt, als der von den matternden Detektiven des BKA zur Öffnung vorbeigebracht worden war. Nur Allerweltskram im normalen Briefformat trat die Reise gen Leipzig an, um dort abgestempelt zu werden.

Gut, diesen Job, Abgabe der Briefe mit den Paulchen-DVDs hätte auch jeder Antifa mit Begeisterung erledigt, wenn es der guten Sache dient. Hat er ja auch.

Dann geht es um eine völlig bedeutungslose SMS, die schwerelos im Raum schwebt und zum ultimativen Hauptbelastungsbeweis gemacht wurde. Wie und von wem, das wird zum Ende hin dann aufgelöst.

Bisher erschienen sind Teil 1, Teil 2 und Teil 3.

Heute also das System Ramelsberger, erklärt am Spiegel. Lüge und Weglassen als Geschäftsgrundlage. Verantwortlich zeichnet das System Relotius in Fleischwerdung von Johannes Korge (jok), denn mit jok wurde der Text gesegnet.

Der Spiegel berichtet unter Bezugnahme auf einen NDR-Bericht, dem Verfassungsschutz in Hessen sei vor dem Lübcke-Mord, das ist Kinder­deutsch, das sich da bei dem Bento-Ableger tummelt, besser wäre Mord am Regierungspräsidenten und bekennendem CDU-Mitglied, weil sich ja nicht jeder öffentlich zu dieser Schande bekennt, dem Merkelwahlverein anzugehören …

Jetzt habe ich mich verzettelt. Steht ja oben, was die geschrieben haben. Dem Verfassungsschutz in Hessen sei vor dem Lübcke-Mord eine Panne passiert.

Waaaaaaaaaas? Nur eine?

Wenn man nun in die Tasten haut und die Relotiusdichtung nach dem Wort Panne durchsucht, dann bleibt man am Titel kleben wie Hunde­scheiße an der Schuhsole. Eklig, denn wes Inhalts diese Panne ist, das bleibt verborgen. Es wird nicht beschrieben, erklärt, erläutert, es wird schlicht und einfach weggelassen.

Im Anreißer-Text mutiert der NDR-Bericht dann zu einer NDR-Recherche, laut der sich der Verfassungsschutz einen groben Fehler geleistet habe. Wieder die Suchfunktion in Anspruch genommen, ist der Ertrag identisch gleich Null. Im Text des Freundskreises Bento heißt es dazu:

Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Hessen, Robert Schäfer … Ob es ein Fehler war, könne er heute nicht beurteilen, sagt Schäfer.

Von einem Fehler weit und breit keine Spur. Hätte der NDR eine Recherche durchgeführt, dann wüßte er, daß dem Verfassungsschutz Hessens bezüglich Markus Hartmann (Name frei erfunden) kein Fehler unterlaufen ist, auch keine Panne.

Dazu stellen wir fest.

  1. Für die Erteilung der Waffenerlaubnis sind die vom Gesetzgeber dazu befugten Behörden zuständig. Diese, und nur diese, holen die für die Einschätzung der Zuverlässigkeit der beantragenden Person nach §5 (5) zwingend notwendigen Informationen ein. Die für den Wohnsitz (!) zuständige Verfassungschutzbehörde sollte Auskunft geben können, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 begründen. Und zwar nur über diese beiden. Mehr nicht.

    Die Ziffern 2 und 3 Absatz 2 kann man ja nachlesen.

  2. Markus Hartmann (Name immer noch frei erfunden) sollte eine Waffenerlaubnis bekommen. Das war weder ein Fehler, noch eine Panne.

Der Fehler liegt beim Spiegel. Wobei, da auch Weglassen und Lüge gewollt sind und zielgerichtet eingesetzt werden, ist auch das kein Fehler, sondern System, Absicht.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.
—–
* Waffenschein in Waffenerlaubnis geändert. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein. Zweiterer gestattet auch das Mitführen der Waffe. Im Gerichtsprozeß ging es um die Waffenbesitzkarte. Den Prozeß hat der Kläger gewonnen, da alle Voraussetzungen für die Erteilung der Waffenerlaubnis nach WaffG gegeben waren.