GDU: Vorsitzender Staatsschützer Götzl – Teil 32

Staatsschutz ist Staatsschutz ist Staatsschutz.

Dieses Kapitel aus dem Buch von @taucher über den Geheimdienstlichen Untergrund beschreibt kurz und prägnant, warum es die Querfront der Staatsschützer geben muß, warum Pau und König, Binninger und Schuster, Götzl und Minrath, Diemer und Daimagüler, Moser und Wetzel, Friedrichsen und Wangerin letztlich alle ein und die selbe Soße sind, Staatsschützer durch und durch.

Besonders hervorzuheben sind die Genossen aus der Krabbelgruppe des Merseburger Pfaffen König, die in der Staatschutzklitsche apabiz als auch der V-Redaktion der Hauspostille des Verfassungsschutzes Unterschlupf fanden und in einer konzertierten Aktion am 12.11.2011 den NSU gründeten. Ulli Jentsch und Maik Baumgärtner, die Personlaie Tilo Giesbers (BKA) und Birger Menke, sie sind das Team, das das Urheberrecht am NSU für sich beanspruchen darf.

Teil 1: GDU: Geheimdienstlicher Untergrund – Einleitung
Teil 2: Das Henne-Ei-Problem beim NSU
Teil 3: Schredder as Schredders can
Teil 4: Orgasmus mit Beweisen
Teil 5: Indizien für alle Verbrechen der Welt – fast jedenfalls
Teil 6: Ein Königreich voller Indizien
Teil 7: Sore aus dem Untergrund
Teil 8: Bekenntnisorgie ohne DVD – missing links der Antifa
Teil 9: Was der Nazi nicht hat, davon hat das BKA noch viel mehr
Teil 10: Fahrzeugmietverträge aus Bayern?
Teil 11: Fahrzeug mieten wie vom Fließband
Teil 12: Die Morde der Döner
Teil 13: Bedrohung aus dem Dunkelreich
Teil 14: Geld regiert die Terrorwelt
Teil 15: bombige Propaganda mit Bombenteppich
Teil 16: Mord an einer Deutschen
Teil 17: Die NSU-Toten
Teil 18: Das Recht auf Wohnen gilt auch für Terroristen
Teil 19: Finanzen aus dem Staatshaushalt
Teil 20: Faszination Super-Uwe
Teil 21: eine politische Partei ganz allein für Schnüffler
Teil 22: von lustigen Bildern und Menschen
Teil 23: OLG-Stadl
Teil 24: Aufklärtnix und Aufklärnixe
Teil 25: Alkohol macht lustig
Teil 26: lustig ist die Beweiserhebung
Teil 27: Tattoo You
Teil 28: Pressemitteilungen im Wandel der Zeit
Teil 29: Gestehe auch du!
Teil 30: Tatverdächtig auch du?
Teil 31: Die Show der Superlative
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23. Ein Richter zum Fürchten?

Die Überschrift habe ich von Stefan Geiger geborgt, Stuttgarter Zeitung 04.01.2014. In diesem Artikel legt er dar, warum seiner Meinung nach Zweifel an der Eignung des leitenden Richters Götzls angebracht sind.

goetzl

Am Ende seines Artikels begründet Geiger, warum er befürchtet, dass mit Götzls Prozessführung mühselig etablierte zivilisatorische Standards geschliffen werden.

In einem bei Heise veröffentlichten Artikel vom 22.09.2009, Münchner Urteile gegen Zivilcourage, berichtet Peter Mühlbauer über zwei weitere Götzl-Fälle.

Das erste dieser Urteile erging im Frühjahr 2008. In dem verhandelten Fall ging es um den damals 57jährigen Fahrradfahrer Josef I., der frühmorgens in der Laimer Unterführung ein junges Mädchen „Geh‘ weg, ich will nicht mehr“ schreien hörte. Neben ihr sah er einen Jugendlichen, der auf ihn einen „aggressiven“ Eindruck machte, weshalb er ihm zurief „Lass sie doch in Ruhe“. Als ihm der Angesprochene daraufhin antwortete „Hau ab, das geht dich nichts an“ fuhr Josef I. zwar weiter, wurde aber trotzdem von dem Jugendlichen verfolgt. Als der 16-jährige ihn erreichte, stach ihm der nach eigenen Angaben völlig verängstigte Radler mit einem Taschenmesser in die Achselhöhle, worauf hin der Schüler viel Blut verlor und im Krankenhaus operiert werden musste.
Für Richter Götzl war dies Anlass genug, gegen Josef I. eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu verhängen […]. Als der 57-jährige seine damals verspürte Angst im Prozess dadurch verständlich zu machen versuchte, dass er schilderte, wie er in der Vergangenheit von Jugendlichen derart zusammengeschlagen wurde, dass er zahlreiche Trümmerbrüche im Gesicht erlitt, die mit im Kiefer verbleibenden Drähten zusammengeflickt werden mussten, hielt ihm Götzl vor, in „Selbstmitleid“ zu zerfließen.

Anfang 2009 verurteilte der Richter den 30-jährigen Informatikstudenten Sven G., der sich mit einem Messer gegen fünf Albaner zur Wehr gesetzt hatte, zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. [… ]Götzl erkannte zwar auf eine klare Notwehrsituation, empfand aber die Reaktion des Studenten als unverhältnismäßig – eine Sicht, die dieser anfangs nur bedingt teilen wollte, womit er sich offenbar den besonderen Zorn des Richters zuzog, der darauf hin – so die Süddeutsche Zeitung – „sichtlich verärgert“ meinte: „Dass man sich vom Täter zum Opfer macht, haben wir hier noch nicht erlebt“.

Der Tathergang ließ allerdings auch zahlreiche Leser daran zweifeln, ob im Fall von Sven G. nicht genau jenes „gesteigerte Maß an Angst“ vorlag, bei dem Strafrechtskommentare von einem „intensiven Notwehrexzess“ ausgehen, wie ihn der § 33 StGB regelt. […] Sven G. selbst sagte vor Gericht zu dem Vorfall, er habe „in [s]einem Leben noch nie so viel Angst gehabt“. Tatsächlich hatte Mergim S., der Anführer der fünf Albaner, vor dem Angriff auf den Studenten in der Nähe des Münchner U-Bahnhofs Garching am 14. März 2008 bereits dessen Freud mit der Faust ins Gesicht zu Boden geschlagen […].

Dies nur als Beispiele, wie falsch andere den Ehrenmann Götzl einschätzen.

Ich möchte hier klarstellen, dass ich mich von Inhalt und Form der verlinkten Artikel distanziere. Alle Zweifel an der Redlichkeit des hohen Richters Götzl sind aus der Luft gegriffene, haltlose Unterstellungen. Tatsächlich ist Manfred Götzl ein Mensch, der edel, hilfreich und gut ist und unermüdlich das nützliche, rechte schafft. Die Welt wäre eine bessere, wären alle so gut, intelligent und vorurteilsfrei wie Manfred Götzl. Es gibt keinen Grund, Richter Götzl zu fürchten. Im Gegenteil, eher ist zu fürchten, dass andere Richter nicht so kompetent und sachkundig urteilen wie er.

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