GDU: Alkohol macht lustig – Teil 25

Alkohl macht nicht nur lustig. Er macht auch groß und stark. Groß eigentlich nicht, aber so, daß man sich stark fühlt. Er macht schläfrig. Er macht die große Langweile. Alkohol macht genau das, was er machen soll. Währenddessen die besten Detektive beim BKA immer noch über die Frage grübeln, wie man eine Flasche Prosecco nur unter Benutzung des rechten Mittelfingers und linken Ringfingers in Gläser gießt oder zum großen Teil austrinkt, ohne die Gesetze der Schwerkraft zu verletzen, wobei die im rauschhaften Zustand leckerer Damenbrause eh nur noch eingeschränkt gelten …

Im Rausch der rasenten Vorstellungen am OLG-Stadl haben andere bereits den Galgen für Beate Zschäpe errichtet. Einer der führenden deutschen Küchenpsychologen war der Meinung… Ja, mal so, mal anders. Küchenpsychologe Saß hat sich als Versager erwiesen.

Ich gebe zu, ich kenne das Gutachten über Zschäpe von Gutachter Saß nicht, der sich wahrscheinlich in dümmlich-hellseherischer Worthülserei mit christlichem Seelenheil-Kladderatsch in völliger Verkennung der Regeln der Ärztekammern seinen Dünnschiß dem vorsitzenden Richter Götzl, Oberlandesgericht München, überreicht hat. Die Seelenschar der Möchtegernärzte betreiben nämlich keine Heilkunde, sondern sind prophetisch tätig, und wie war das noch mit der DDR? Klappse für die Zschäpe, weil Prophet Saß das so will?

Versagen wiederum im Sinne der NSU-Jünger heißt: Er hat exakt so funktioniert, wie er funktionieren sollte.

Dieser Post aus dem Buch von @taucher über den Geheimdienstlichen Untergrund beschäftigt sich mit dem strafrechtlichen Ablaßhandel. Darf’s ein Promille mehr sein?

Teil 1: GDU: Geheimdienstlicher Untergrund – Einleitung
Teil 2: Das Henne-Ei-Problem beim NSU
Teil 3: Schredder as Schredders can
Teil 4: Orgasmus mit Beweisen
Teil 5: Indizien für alle Verbrechen der Welt – fast jedenfalls
Teil 6: Ein Königreich voller Indizien
Teil 7: Sore aus dem Untergrund
Teil 8: Bekenntnisorgie ohne DVD – missing links der Antifa
Teil 9: Was der Nazi nicht hat, davon hat das BKA noch viel mehr
Teil 10: Fahrzeugmietverträge aus Bayern?
Teil 11: Fahrzeug mieten wie vom Fließband
Teil 12: Die Morde der Döner
Teil 13: Bedrohung aus dem Dunkelreich
Teil 14: Geld regiert die Terrorwelt
Teil 15: bombige Propaganda mit Bombenteppich
Teil 16: Mord an einer Deutschen
Teil 17: Die NSU-Toten
Teil 18: Das Recht auf Wohnen gilt auch für Terroristen
Teil 19: Finanzen aus dem Staatshaushalt
Teil 20: Faszination Super-Uwe
Teil 21: eine politische Partei ganz allein für Schnüffler
Teil 22: von lustigen Bildern und Menschen
Teil 23: OLG-Stadl
Teil 24: Aufklärtnix und Aufklärnixe
_________________________

17. Lustiges Flaschendrehen

Es steht nach wie vor die Frage, warum die Angeklagten, insbesondere Zschäpe, sich die Frechheit dieses Prozesses bieten lassen, obwohl die Anklage nicht ein Milligramm Beweis beibringen kann.

Normal wäre doch, dass Zschäpe die Bundesanwälte mit Fragen nach ihren Nicht-Beweisen so in die Enge treibt, dass diese Figuren unter Tränen aus dem Saal fliehen.

Was genau im Hintergrund läuft, wissen wir nicht. Irgendwas hat die Justiz gegen Zschäpe & Co. in der Hand. Wir wissen leider nicht was. Es ist nichts, das mit der Anklage zu tun hat.

Aber es muss ein ganz schöner Hammer sein, ohne gewaltigen Druck lässt sich ein Angeklagter so was nicht bieten.
Es muss einen Deal geben, irgendwas mit kleine Strafe und hinterher Vollversorgung.

Vermutlich(!) geht es in die Richtung, dass Zschäpe wegen einfacher Brandstiftung verurteilt wird.
Damit die Strafe nicht zu hoch ausfällt, wird als Strafmilderungsgrund Alkohol beigefügt.

Vielleicht ist das der Grund, warum der unabhängige Gutachter für Zschäpe für die Brandstiftungszeit 2,04 bis 2,58 Promille Alkohol im Blut (Tagesschau 22.09.2016, Wie betrunken war Zschäpe?) attestiert hat.
Ein Gutachten, das wir würdigen sollten.

Der Alkohol muss ja irgendwo herkommen. Bevor die legale Droge in Zschäpes Kehle lief, war sie in irgendeinem Behältnis, typischerweise Flasche.

Wir haben oben (Pkt. 6.2) gesehen, dass die Ermittler eine kaum noch überschaubare Menge von Papieren und Kleidungsstücken aus der total ausgebrannten Wohnung rausgeholt haben. Sogar lesbare DVDs.

Wie ist das eigentlich mit den Flaschen?

Wenn sogar Papier, Stoff und DVDs die Flammenhölle überlebt haben, sind die Flaschen allemal heil geblieben. Man hätte sie also finden müssen.

Leider war bei der Tatortsicherung ausgerechnet die Flaschenausbeute sehr klein. Konkret wurden nur zwei in Frage kommende Flaschen sichergestellt:

asservat_prosecco
Prosecco, noch ¼ gefüllt

prosecco_fingerandruck_zschaepe

Alkopop Blizzard, noch 1/5 gefüllt

alcopop_blizzard

Jetzt kann jeder ergoogeln (z.B. Promillerechner), wieviel Alkohol aus dieser mäßigen Menge ins Blut geht.

Egal welche Formel man bevorzugt, die offiziell ergutachterten 2,04‰ bis 2,58‰ schaffte man mit den behördlich ermittelten beiden (nicht mal ausgeleerten) Flaschen nicht mal ansatzweise.

Davon abgesehen, Tatortzeugin Antje Herfurth (Pkt. 20.3) ist bei „Zschäpe“ keine Alkoholfahne aufgefallen. Sie hätte aber was riechen müssen, wenn die Anscheins-Zschäpe dermaßen alkoholisiert gewesen wäre.

Trotzdem bestehen Anklage, Gericht und Nebenklage auf 2,04‰ bis 2,58‰.

Warum eigentlich?

Eine offizielle Stellungnahme für so viel Zschäpe-Fürsorge gibt es naturgemäß nicht.

Wir müssen mutmaßen. Ein Fingerzeig findet sich bei Wikipedia:

strafrecht_alkohol_ablass

Passt.

Ab 2,0‰ kommt verminderte Schuldfähigkeit in Frage. Da der Wertebereich ohnehin zugunsten der Angeklagten ausgeschöpft werden muss, kann sich das hohe Gericht auf tendenzielle 2,58‰ kaprizieren und ohne weitere Kunststückchen auf verminderte Schuldfähigkeit entscheiden.

Mal sehen, ob das Gericht diese Karte zieht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert