Diese Woche im OLG-Stadel zu München: Zeugen zu Ereignissen aus grauer Vorzeit:
157. Tag: 11. November 2014, 09:30 Uhr, ROAR a. D. Norbert W. (Führung Tino Brandt)
158. Tag: 12. November 2014, 10:30 Uhr, Kai Dalek (Erkenntnisse zu THS)
159. Tag: 13. November 2014, 09:30 Uhr, Sitta I. (Waffe Ceska)http://www.swr.de/blog/terrorismus/termine-und-zeugen-im-nsu-prozess/
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Kai Dalek, Bayerischer VS-Spitzel, „Fränkischer Heimatschutz“ und Aufbauhelfer des THS ab 1993/94
https://www.antifainfoblatt.de/artikel/der-%C2%BBbrandstifter-effekt%C2%AB-des-verfassungsschutzes
(Kamera-Beobachter wie Thomas „Corelli“ Richter, der „nationale Demonstrationsbeobachter“ und BfV-Spitzel. Deja vu)
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Norbert Wiessner, V-Mann-Führer aus Hessen, „Aufbauhelfer Ost“ im Schlepptau von Jörg-Peter Nocken, Letzterer zutiefst verstrickt in Falschaussagen und deren Produktion mit Hilfe erpresster „Zeugen“ zum RAF-Terror in den 1980ern, Herrhausen-Attentat, und der trotzdem TLfV-Vizepräsident werden durfte. Sehr guter Artikel dazu: http://friedensblick.de/13499/martina-renner-kennt-terror-unter-falscher-flagge-aber-nicht-bei-nsu/
Wiessner führte den Spitzel Brandt ab 1994, bis 2001, wurde dann zum TLKA versetzt. Ging ca. 2010 in Pension.
haskala.de
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Sitta Ilmer, die Ex-Freundin von „Ceska-Müller“, die Geschichten von Schiesskugelschreibern ab 1994 zum Besten geben könnte, aber nichts von „Ceska“ weiss:
Befragt wird die frühere Lebensgefährtin von Hans-Ulrich M., der die Ceska-Pistole angeblich beschaffte. Allerdings hat die Zeugin schon bei einem früheren Auftritt ausgesagt, dass sie nichts von der Waffe wisse. http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/NSU-Prozess-Der-fraenkische-Nazispitzel-Kai-Markus-Dalek-2016782045
„Auftritt“ ist ein passender Begriff. Im OLG-Theaterstadel haben die Zeugen Auftritte.
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Was hat das alles mit 10 Morden zu tun?
Wenig bis gar nichts. Es hat aber viel mit Unterwanderung damals schon zu tun, mit Steuerung der Szene durch Spitzel an vorderster Front, Dalek, Brandt, Dienel, Brehme usw waren die Führungsfiguren, nicht etwa nur Mitläufer. Der VS hat die Szene selber erschaffen, vor der er den Staat angeblich schützt.
ABM-Massnahmen für gelangweilte Beamte mit zuviel Steuergeldern nennt man das wohl.
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ein Mitläufer ist namentlich vermerkt: http://www.redside.tk/cms/wp-content/uploads/1997-03-01_uwe-mundlos_munchen_klein_c_aida.jpg
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Das Foto stammt aus diesem Video:
Der rote Faden, der sich von Peter Urbach 1967 über die RAF ab 1970, den Rechten Terror bis zum Oktoberfest-Attentat 1980 und den islamischen Terror (Sauerlandbomber-Fake 2007) durch die Geschichte zieht, der heisst „staatlich erschaffen und gelenkt“.
Aber der „NSU“ ist total real, ischwör 😉
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Der Aufbau dieser Neonaziszene(n) in Sachsen, Franken und Thüringen konnte nur mit Hilfe der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz gelingen. Es wäre eine Katastrophe gewesen, hätte Polizei die Straftaten ermittelt, Staatsanwälte diese angeklagt, Richter die Spitzel zu Haftstrafen verurteilt: Das ganze schöne Steuergeld wäre umsonst investiert worden, die Szene wäre kollabiert.
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Im Schäfer-Gutachten von 2012 finden sich zahllose Beispiele dafür, wie Polizei und Justiz Beihilfe leisteten, um die Aufbauarbeit der Geheimdienst-Spitzel (bzw. ihrer Strippenzieher in Beamtensesseln) nicht zu gefährden.
Seite 41:
(2) Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Anti-Antifa Ostthüringen und des THS
Einen Einblick in die rechte Szene in Thüringen und ihre Verbindungen
erlaubt das Ermittlungsverfahren, das im Zeitraum von November 1995 bis
November 1997 gegen Tino Brandt, Mario Brehme, Andre Kapke, Sven
Rosemann, Mark-Rüdiger Henze und weitere Personen im Zusammenhang
mit ihrer Mitgliedschaft in der Anti-Antifa Ostthüringen beziehungsweise des
THS und in den Kameradschaften wegen Bildung einer kriminellen
Vereinigung gemäß § 129 StGB unter dem Aktenzeichen 116 Js 17874/95
bei der StA Gera geführt57 und mit Verfügung vom 10.11.199758 nach § 170
Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt wurde.
35 Verfahren ohne Verurteilung soll alleine Tino Brandt ohne Verurteilung „überstanden haben“. Der Fall ist klar…
„und weitere Beschuldigte„, ja wer denn? Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe offenbar nicht…
Als 1995 vom thüringischen LKA gegen den Thüringer Heimatschutz (THS) wegen des Verdachts der »Bildung einer kriminellen Vereinigung« ermittelt wurde, zählte auch er [Dalek] zu den Tatverdächtigen https://www.antifainfoblatt.de/artikel/der-%C2%BBbrandstifter-effekt%C2%AB-des-verfassungsschutzes
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Zufällig ein Westimport, der Leiter der Staatsanwaltschaft Gera damals?
Der Mann, der jetzt Leitender Oberstaatsanwalt in Marburg ist, hat die Strafverfolgung des Nationalsozialistischen Untergrunds vergeigt
Nein, hat er nicht, der hat nicht vergeigt, der hat auftragsgemäß agiert, der Ltd. Staatsanwalt Koeppen.
Quelle: TLZ
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Die V-Leute hatten da ganz klar „den Hut auf“, sehr zum Wohlgefallen des Verfassungsschutzes… der „sein Kind“ hegte und plegte und beschützte. Und ab 1998 soll der ein geflüchtetes Trio verfolgt haben? Lachhaft. Der schützte seine „Aushorchzelle“…
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Und bereits damals war das BKA mit von der Partie:
(das muss dem Herrn Bundesrichter a.D. Schäfer irgendwie entgangen sein)
http://www.mdr.de/nachrichten/zwickauer-trio664_page-1_zc-17d41edc_zs-6c4417e7.html
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Das ist doch herrlich:
Das BKA war damals auch in die Auswertung eingebunden. Geprüft wurden Telefonate zwischen Brandt und D[alek]. Die BKA-Experten kamen zu dem Schluss die Gespräche böten keinen Hinweis auf eine kriminelle Vereinigung.
Dass der BKA-Staatsschutz nicht wusste, dass dort gegen VS-Spitzel ermittelt wurde, das ist nicht glaubhaft. Klar wusste das BKA Bescheid, wie auch der BKA-Staatsschutzbeamte Michael Brümmendorf im Febr. 1998 Bescheid wusste, dass Dalek und Brandt und Starke Spitzel waren.
Brümmendorf, Haskala.de
Klare Aussage vor dem Bundestags-NSU-Ausschuss: Das BKA wusste Bescheid. Daher nur dieser handschriftliche Vermerk damals an Jürgen Dressler vom TLKA-Staatsschutz, der die Fahndung nie erreichte:
Fluchtadresse Thomas Starke oder Torsten Schau, Chemnitz.
Dressler, haskala.de. „Versiebte“ die Garagendurchsuchung…
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Und jetzt wissen Sie auch, woher. Aus der BKA-Hilfe 1996-1997 für den Verfassungsschutz. Hilfe bei den Ermittlungen des TLKA, damit die Staatsanwaltschaft Gera leichter das §129 STGB-Verfahren einstellen konnte.
Allerdings hätten beide Extremisten – auch mit anderen Gesprächspartnern – wiederholt darüber geredet, dass sie abgehört werden.
Woher denn nur? Grins.
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Das wurde dem BKA so angewiesen. Fragt sich nur, von wem? Muss aus dem Innenministerium Berlin gekommen sein, diese Order, vielleicht vom Herrn Manfred Kanther, oder von seinem Staatssekretär Eckhardt Werthebach.
Eckart Werthebach (* 17. Februar 1940 in Essen) ist ein deutscher Verwaltungsbeamter und Politiker (CDU). Er war von 1991 bis 1995 Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz in Köln und von 1998 bis 2001 Berliner Senator für Inneres.
Wo war Werthebach 1995 bis 1998? Staatssekretär im BMI, was für ein Zufall aber auch wieder. Erst BfV, dann BMI…
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Und wer hatte sich damals aus Günther Becksteins Vorzimmer ins BfV geschlichen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Klaus-Dieter_Fritsche
Von 1993 bis 1996 war Fritsche Büroleiter des bayerischen Innenministers Günther Beckstein. Von Oktober 1996 bis November 2005 war er Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Von Dezember 2005 bis zum Dezember 2009 arbeitete Fritsche als Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt.
Der Klaus-Dieter, der operative Chef des BfV damals, Sie sehen, liebe Leser, die Zufälle nehmen gar kein Ende.
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Fassen wir zusammen:
Der VS baute die Neonaziszene in Ostdeutschland auf, indem „bewährte Beamte“ als Aufbauhelfer nach Dunkeldeutschland gingen, auch Neufünfland genannt, und dieser Aufbau erfolgte über Spitzel, die in Leitender Funktion „an der Front“ die Sache in die Hand nahmen.
Diese Spitzel mussten vor Strafverfolgung geschützt werden, damit die schöne (und teure) Aufbauarbeit nicht kaputt gemacht wurde, zum Beispiel von „übereifrigen Ossis“ bei Polizei und Justiz. Dafür sorgten ebenfalls „Aufbauhelfer“ in Polizei und Justiz. Auch das BKA war frühzeitig beteiligt, damit die „Polizei- und Staatsanwaltschafts- und LKA-Ossis lernten wie es geht“. Einfach nach Recht und Gesetz handeln, wo gibts´ denn sowas?
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Über Allen thronte die Bundesregierung, die -mindestens durch das BMI- diese „Operation Rennsteig“ oder „Operation Drilling“ freigegeben hatte, die dann ab 1998 ablief: Untertauchen eines Trios, mittels gefakter Bombenwerkstatt in Kripo-Polizistengarage, wo man „Sprengstoff“ und abgelaufene Uralt Papiere und Pässe nebst Böllern versteckte, Anwerbung (falls nicht schon zuvor erfolgt…) dieser Drillinge durch den VS, als NPD-Verbotsverfahren Terrorzelle, oder besser als „bundesweit tätige Aushorchzelle“.
Sogar Ablenkungs-Fahndungsmassnahmen gab es, mit allem drum und dran: Operation Terzett, zu Beginn Telefonüberwachungen gegen Starke, Werner, Mandy Struck und Graupner, über zig Jahre, mehr als ein Dutzend Einzelmassnahmen. Irgend was tun musste man ja schon. Man tat. Erfolglos.
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Man sagte auch Böhnhardt energisch Bescheid, dass der Trottel aufhören solle, sein Handy weiter zu benutzen. Am 17.März 1998 hatte der es endlich geschnallt. Nach 123 „Fluchtbenutzungen“. Hätte schiefgehen müssen, ging aber gut.
War nicht der Hellsten einer, der Uwe B.
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Was folgert man nun daraus?
„up to you“, aber fatalist folgert daraus:
1. Das NSU-Axiom: Entweder 10 Morde auf Weisung des Staates, oder zumindest mit Wissen des Staates, oder eben keine Morde. Eine dritte Möglichkeit gibt es nicht. Hü oder Hott.
2. Man muss schon ziemlich staatsschutz-verpflichtet und unterbelichtet sein, um als Parlamentarischer Untersuchungsausschuss auf die Möglichkeit „Sabotage durch EINE Behörde“ zu schlussfolgern, als „Möglichkeit“, nicht etwa als Gewissheit. Und es war auch nicht nur EINE Behörde, es war ein Staat. Mit Polizei, Land, Bund, Bundesregierung, Justizministerium inklusive, nicht nur das in Thüringen… und zig LfVs und dem BfV.
3. Der Erfurter PUA war trotz dieser betrieblichen Blindheit weitaus besser als die Totalausfälle Högl, Binninger und Edathy auf Bundesebene. Denen steht eine Verdienstmedaille zu, gar keine Frage. Für besondere Verdienste bei der Nicht-Aufklärung des Tiefen Staates. Die haben sie sich durch aktives Handeln redlich verdient.
4. Es gilt nach wie vor die „Parole Fritsche“:
„Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekanntwerden, die ein Regierungshandeln unterminieren
Vor allem solche, die ihn in den Knast bringen würden, hätten wir einen Rechtsstaat.