Sympolfoto für alles mit deutsche Justizia hard at work
Gleich zweimal binnen kürzester Zeit mußte sich das Bundesverfassungsgericht unter Harbarth und Genossen mit den Menschenrechten von deutschen Nazis befassen, die der urkainischen interssiert es ja nicht.
Bei dem einen Nazi ging es Ruckzuck, wobei die Bezeichnung Nazi in dam Fall mit Vorsicht zu gebrauchen ist, denn im Grunde weiß niemand etwas über den Gesinnungswerdegang von Beate Zschäpe, gar niemand, um an der Stelle präzise und zukunftssicher wie die deutschen Energiewendegestalter zu sein.
Sicher war Zschäpe in dem Alter, als sie in den Untergrund geschickt wurde, heftig in der Naziszene verbandelt. Ab diesem Zeitpunkt ist es zappenduster für den Erkenntnisweg, der sich nichtmal den Ermittlern des Genralbundesanwalts und deren Gehilfen in zahlreichen Polizeidienstellen erschloß, schon gar nicht erhellte. Über diesen Teil kann man sich wie die Antifa äußern, oder man läßt es schlicht bleiben.
Über 12 Jahre abgeschirmtes Leben im Auftrag des Herrn und anschließende Unterbringung in seiner abgeschirmten Verwahreinrichtung, das macht was mit einem, was auch immer. Eine Zschäpe des Jahres 2022 ist ganz sicher eine andere als die des Jahres 1998, sag ich mal.
Es ist aber völlig egal, da es hier um eine Abstraktum geht, und nciht um Zschäpe, die nur der Beelzebub bzw. dessen Weib ist, denn es auszutrieiben gilt, regardless of all the gesunden Menschenverstand, der am Bundesverfassungsgericht entweder verboten ist oder aber bei Aufschlagen beim Pförtner zu hinterlegen, damit er nicht durchschlägt. Harbarth konnte gar nicht anders als genau so und nicht anders zu entscheiden.
Beate Zschäpe scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Beate Zschäpe wollte ihre rechtskräftige Verurteilung zu lebenslanger Haft nicht akzeptieren. Das Bundesverfassungsgericht teilte nun mit, dass die NSU-Terroristin mit ihrer Verfassungsbeschwerde erfolglos war.
Es sei weder dargelegt worden noch aus sich heraus ersichtlich, dass die 47-Jährige in ihren Justizgrundrechten verletzt worden sei, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.
Nun bleibt der Dame aus Chemnitz noch der Anruf des Europäischen Menschebrechtsgerichtshofes, danach der UNO und schlußendlich als letzte Möglichkeit die Bitte um einen Termin beim Papst.
Europa wird das auch abschmettern, denn von der Leyen duldet keinen Nazi Gott neben sich. Die wird das zu verhindern wissen, daß eine Zschäpe in Europa mehr von sich Reden macht als der geldgeile vdL-Clan.
Gott möge der Seele von Fatalists Opa gnädig sein, der die vdL einst ins Taufbecken warf. Anders läßt sich deren heutiges Verhalten kaum oder nur unzureichend erklären, auch wenn es mit genügend Ndrangeta-Erfahrung natürlich ginge.
Ramelsberger, das BND-Tool (Schmidt-Ehnboom) beim Süddeutschen Beobachter, schrieb:
Das Bundesverfassungsgericht sieht auch das Argument Zschäpes als nicht tragfähig an, sie sei von der Haltung des BGH überrascht worden, der die Verurteilung Zschäpes als Mittäterin ihrer Gefährten gehalten hatte. Das sei ständige Rechtsprechung. Auch eine willkürliche Verurteilung Zschäpes konnte das Bundesverfassungsgericht nicht erkennen.
Ihre Männer hatten sich 2011 der Festnahme durch Suizid entzogen.
Nö, ständige und hochrichterliche Rechtsprechung beim BGH ist u.a. auch, daß eine Zugehfrau oder Beischläferin oder Polygamistin, wie ramelsberger zu berichten weiß, eben genau nicht wegen der Taten anderer verurteilt werden kann und darf.
Wenn man das macht, dann greift man eben mal locker direkt in die juristische Trickkiste vom Faschisten. Ist so.
Ganz nebenbei sei erwähnt, daß der Doppelmord an den Uwes wegen des well done eines Herrn Menzels gar nicht erst untersucht wurde. Von Selbstmord des einen und Selbstmord des anderen kann also keine Rede sein. Sachkenntnis ist bei der Süddeutschen für die Erfüllung von Schreibaufträgen nicht erorderlich, wie man wieder mal sieht.
Brauchten die Richter am Bundesverfassungsgericht gerade mal ein Jahr, um der Zschäpe ihre Menschenrechtsgrenzen aufzuzeigen, so ließen sie sich bei einem anderen satte 9 Jahre Zeit.
In einer jüngst bekanntgegeben Entscheidung heißt es laut Welt.de:
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klage aus dem Jahr 2013 stattgegeben – der Verfassungsschutz muss demnach seine Datenweitergabe an Sicherheitsbehörden einschränken. Geklagt hatte ein Mann, der im NSU-Prozess verurteilt worden war.
Bei dieser Verfassungsbeschwerde ging es um das Gesetz über die Rechtsextremismus-Datei, das auf die Übermittlungsregelungen im Verfassungsschutzgesetz verweist. Sie war schon seit 2013 anhängig.
So viele Verurteilte gab es gar nicht. Bei LTO weiß man es genauer.
Der Beschwerdeführer soll nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP Carsten S. sein, der im Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) rechtskräftig verurteilt wurde, hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gerügt.
Sagen wir mal so: Dazu war der viel zu blöd, also haben das seine Anwälte für ihne gemacht. Die waren wohl der Meinung, die Schlapphutbande sei viel zu schwatzhaft und hätte dem Gesetzestext nach ihre streng geheimen Geheimerkenntnisse auch streng geheim halten müssen, statt bei jedem Dorfpolizisten schriftlich zu hinterlegen, daß gleich um die Ecke vom Dorfanger ein böser Schlingel haust.
Carsten Schultze war der Kronzeuge von Diemer und Genossen, ohne den der Prozeß gegen Wohlleben und artverwandte species so nicht hätte stattgefunden, denn Schultze war es, der längere bevorzugte, wo Wohlleben kürze Waffen wähnte. An genau der Stelle, die man von der Tribüne locker als Mandantenverrat bezeichnen kann, hätte Wohlleben zwingend bei seine Aussage bleiben müssen. Dann wäre er auch verknackt worden, aber die ganze Show wäre viel offensichtlicher gewesen.
Ohne die 2013 eingerichte Klage wird man aus dem jetzigen Urteil nicht schlau, da es zu 99,99% aus Deutsch des Grauens besteht. Aus Gründen.
Insofern kann man sich an eine Deutung nur mit der Erfahrung von 20 Jahr lang verpaßene Tatort-Pädagogik annähern und verschwörungstheoretisch einnorden.
Das wird der Anwalt dazumal gewesen sein, der erbost darüber war, daß sein Mandant durch die ungezügelte Weitergabe streng privat geschützter Pesonendaten von Weinstein, äh Weingarten am Schlafittchen gepackt und dem FBI-Verhörgrad III (Abs. 2 Buchstabe F ohne Berücksichtigung von Absatz 9 Buchstabe C, unter Ausschluß von Lichtfolter, dafür als Ersatz kackhäßliche Schlagermusik) zugeführt wurde, um ihn als Mitarbeiter des staatlichen Anklägers zu rekrutieren, was schlußendlich von Erfolg gekrönt war.
Zu deutsch. Die Thüringer Schlapphutbande hat regelmäßig Daten an alle durchgereicht, die „Hier“ geschriehen haben, was letztlich zum Auffinden von Schultze in einer schnöden Polizeiakte führte, dessen Verbringung zum Staatsanwalt in Karlsruhe, wo er einem besonders umtriebigen Streber anvertraut wurde, der ihm einen Deal vorschlug, der auch eingehalten wurde.
Man kann eränzend hierzu auch eine schöne Harbarth-Verschwörung dichten, warum dieses Urteil erst ergangen ist, nachdem Zschäpes Menschenrechtsklage von Harbarth und Genossen abgeschmettert wurde. Die lautet ungefähr, daß sich die Kuschelei mit Staatsdienern manchmal lohnt. Aber nur manchmal. Wenn due von den sähsischen Herren verraten und verkauft wirst, dann hilft auch kein Kuscheln mehr. Auch keines mit Grasel.
Daß sich ein Bundesverfassungsgericht 9 Jahre Zeit läßt, das zeigt, daß es völlig entbehrlich für die Weltenläufte und die deutsche Rechtsprechung ist. Braucht niemand. Kann weg.
2009 waren die Richt- und Gerichtsstätten in Deutschland vom Bund Heimat und Umwelt (BHU) als „Kulturdenkmäler des Jahres“ und somit Orte von besonderer kultureller und kulturgeschichtlicher Bedeutung ernannt.
Soviel zur heutigen Richtstatt. Sie gehört zum Bewahrenswerten der deutschen Alltagskultur.