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„Die Verhaltensweisen des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz machen nur Sinn, wenn hier etwas passiert ist, was man unter dem Deckel halten möchte“
meint Stefan Aust.
Es ist die Hessische Landesregierung, Herr Bouffier, der da was unterm Deckel hält.
Verantwortlichkeiten muss man schon richtig zuordnen, es sei denn man ist Desinformant.
Die Soko Cafe unter Gerald Hoffmann interessierte sich dringend für die V-Leute Temmes, deren Namen man teilweise aus der am 19.4.2006 gestarteten Telefonüberwachung kannte.
Vor allem für das Gespräch unmittelbar nach dem Mord an Halit Yozgaz.
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geschwärzt = V-Mann |
Der Mord geschah ca. um 17 Uhr, und um 17:19 gab es ein Gespräch mit einem islamischen V-Mann. Den wollte man vernehmen. Dringend. Und den anderen islamischen V-Mann ebenfalls, mit dem Temme am Morgen 2 Mal telefoniert hatte.
Anstatt sich diese Leute jedoch einfach „zu holen“, beschloss die Soko, den offiziellen Weg zu beschreiten, und fragte über den Staatsanwalt in Kassel beim Landesamt für Verfasssungsschutz an.
Binninger wollte es gar nicht glauben, wie zaghaft die Polizei war:
Protokoll Nr. 21, Seite 98, bundestag.de
Clemens Binninger (CDU/CSU): Ich störe mich ein bisschen daran, dass man
sich fast schon freiwillig in diese Aussagesperren des LfV und des Herrn Irrgang gibt, weil ich sage: Sie haben infolge eigener Ermittlungshandlung eine Privatperson festgestellt, die 20 Minuten nach der Tat mit Herrn
Temme telefoniert, wenige Sekunden. Sie ermitteln den Anschlussinhaber. Der kommt nicht infrage aus bekannten Gründen. [Binninger schliesst Temme als Täter aus, fatalist] Sie ermitteln den wahrscheinlichen Telefongesprächspartner. Der ist polizeilich amtsbekannt. Deshalb noch einmal die Frage: Da hält mich doch niemand mehr auf, diesen Mann zu vernehmen.
Zeuge Gerald Hoffmann: Wir haben, wie ich vorhin schon ausführte, am 25.04. die ersten fundierten Gespräche mit den Vertretern des Landesamtes geführt. Wir hatten relativ kurze Zeit danach oder um diesen Termin herum die Enttarnung dieser VMs und GPs vorgenommen. Wir haben das mit den Vertretern des Landesamts besprochen.
Dabei wurde deutlich, dass das Landesamt uns erklärt hat: Das sind VMs und GPs, die besonderen Regelungen unterliegen und – –
Clemens Binninger (CDU/CSU): Beim LfV vielleicht, aber doch nicht bei strafrechtlichen Ermittlungen.
Der Witz an der Sache ist, dass es um den islamischen V-Mann geht, der 20 Minuten nach dem Mord mit Temme telefonierte, und nicht um den „NAZI“ Benjamin Gärtner.
Man liest jedoch ständig und ununterbrochen bei den linken „Aufklärern“, dass es um den „NAZI-V-Mann“ Benjamin Gärtner gegangen sei.
Das stimmt nicht. Propaganda.
Die Polizei hatte am 26.6.2004 den V-Mann Gärtner noch gar nicht erkannt.
Deshalb ist der Name auch nicht geschwärzt.
Morgens telefonierte Temme an jenem Tag „islam-V-Mann 1“, und nach dem Mord telefonierte Temme mit „islam-V-Mann 2“. Die sollten vernommen werden, aber das HLfV schaltete auf stur.
Wer verhinderte die kurzfristige Einvernahme dieser islamischen Leute?
Zeuge Gerald Hoffmann: Zumindest war für den Staatsanwalt, mit dem wir das besprochen haben, klar, dass es da einer Sperrerklärung bedurfte bzw. eines entsprechenden Antrages beim Landesamt bedurft hatte, und der Staatsanwalt hat das auch so entschieden. Es war ja keine polizeiliche Entscheidung. Der Staatsanwalt hat das zu entscheiden.
Es ist offensichtlich der Staatsanwalt gewesen, der die Ermittlungen bremste.
Wer wies ihn entsprechend an?
BAO-Chef Geier versuchte zu helfen, schaltete Beckstein ein, der dann mit seinem Innenministerkollegen Bouffier telefonierte.
Protokoll 32, Seite 45, bundestag.de
Zeuge Volker Bouffier: Ich glaube, so wird es gewesen sein, und das ist aus meiner Sicht auch völlig in Ordnung. Ich hatte Ihnen ja berichtet: Der Kollege Beckstein hat mit mir telefoniert, und ich habe ihm seinerzeit dargelegt, wie die Dinge waren.
Seite 12:
Zeuge Volker Bouffier: – „Wenigstens die Namen bräuchten wir“, dann muss ich Ihnen sagen: Das verstehe ich nicht. Die Namen waren doch der Polizei bekannt. Und warum die AG „Bosporus“ die Namen nicht hatte oder der Kollege Beckstein, so wie Sie mir jetzt vorgetragen haben, da vermerkt: „Wenigstens die Namen bräuchten wir“ – -Die waren doch bekannt.
Niemand blickt durch… Weder Binninger noch sonst jemand.
Beckstein und Bouffier telefonierten im August 2006, und erst 2 Monate später entschied Bouffier, dass die V-Leute Temmes überhaupt nicht vernommen werden dürfen, weder von der Polizei direkt, noch über das HLfV indirekt:
Und als man Bouffier im Bundestags-NSU-Ausschuss dieses Verbot vorwarf, dass doch wenigstens die indirekte Vernehmung der V-Leute hätte erlaubt werden müssen, da sagte Bouffier:
Es ging damals nie um die Frage, ob die V-Leute überhaupt aussagen sollten. Es ging ausschließlich um die Frage, in welcher Weise, mittelbar oder unmittelbar.
Genau das hatte Bouffier aber verboten. Auch die indirekte Befragung.
Wie nennt man das, wenn ein Minister die Unwahrheit sagt?
„Fehlerinnerung“, oder „unscharfe Formulierung“ ?
Es ist eine strafbewehrte Falschaussage vor dem Parlamentsausschuss.
Eine Lüge.
Da es aber jetzt einen NSU-Ausschuss in Hessen gibt, darf man sicher sein, dass die Leitmedien als 4. Macht im Staate diese Lügen Bouffiers berichten werden.
Okay, das war ein Scherz.
„Die Verhaltensweisen des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz machen nur Sinn, wenn hier etwas passiert ist, was man unter dem Deckel halten möchte“
meint Stefan Aust.
Die hessische Landesregierung hatte Vorwissen um den Mord in Kassel?
Oder über die gesamte Dönermordserie?
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Und Ismail Yozgat telefonierte mit einer heimlich besorgten SIM-Karte mit einem Kosovo-Albaner?
Ist das einer der 3 „bösen Typen“, dieser Goran Matic, die 2 Tage vor dem Mord an Yozgat im Internetcafe waren? Wollte Goran Matic am Tattag Halit sprechen?
Die Parallelen zum Mord bei Tasköprü in Hamburg sind unübersehbar.
Ein Verwandter der Yozgats wurde wegen Drogengeschäften bereits 2 Jahre zuvor mit dem Messer ermordet.
ENDE