In diesem Video ist die Frage enthalten, gestellt im Bundestag im November 2014:
https://www.youtube.com/watch?v=Lazu8L02G6I
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DAS SCHWEIGEN DER LÄMMER: MEDIEN IGNORIEREN ÖZOGUZ FRAGE NACH DEN WAHREN MÖRDERN
Gestern wollte ich es erst prophezeien, liess es dann aber sein:
Niemand wird Staatsministerin Aydan Özoguz Frage aufgreifen.
Sämtliche Leitmedien würden das ignorieren
https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/06/das-schweigen-der-lammer-medien-ignorieren-ozuguz-frage-nach-den-wahren-mordern/
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Die Partei „Die Rechte“ hat diese entscheidende und sensationelle Frage erstaunlicher Weise vergessen:
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http://www.rechte-muenchen.de/nsu-protestkundgebung/
Was für ein Fauxpas…
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Aber es ist die alles entscheidende Frage, nicht nur für die Familien der Opfer, sondern auch zur Wahrheitsfindung, und zur Demaskierung des staatlich inszenierten Terror-Phantoms „NSU“.
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Karl-Heinz Hoffmann greift die Özoguz-Frage auf:
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NSU Affäre
Wer hat geschossen?
Dem Zwickauer Trio werden insgesamt 10 Mordtaten zur Last gelegt.
Doch die Tatmerkmale lassen andere Schlussfolgerungen zu.
Ein Tötungsverbrechen, das letzte, begangen in Heilbronn würde ich als vollkommen außerhalb der ansonsten unzweifelhaft eine Serie darstellenden, an 8 Türken (und einem Griechen) vollstreckten Hinrichtungen, von den folgenden Überlegungen zu Motiv und Tatmerkmalen ausnehmen. Das Heilbronner Verbrechen hat offensichtlich einen völlig anderen Hintergrund als die „Dönermordserie“, über deren Motiv und Täterprofil man heute nach mehrjähriger Aufklärungsbemühungen noch immer so gut wie nichts weiß.
Die von der Generalbundesanwaltschaft vorgenommene Schuldzuweisung bezieht sich auf das Trio Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe, konnte aber bisher trotz unermüdlicher Bemühungen nicht beweisfähig gemacht werden.
Der Generalbundesanwalt weiß so wenig, wie die Polizeibehörden und Richter Götzl weiß ebenfalls nichts. Wie sollte er auch? Außer unbewiesenen und nicht beweisbaren Verdachtsmomenten hat man ihm nichts geliefert.
Presse und Antifa können die Begriffe „Verdacht“ und „Beweis“ nicht auseinanderhalten, tun aber so, als hätten sie die Weisheit mit Löffeln gefressen. Die professionellen Propagandisten leisten mit ihren unsachlichen Hetzberichten nützliche Hilfsdienste für die politisch gesteuerten Strafverfolgungsbehörden.
Ich habe mich seit Beginn der „NSU Affäre“, soweit dazu kommentierbare Berichte erschienen, mit ca. 40 Artikeln in meiner Website kritisch zu Wort gemeldet. Dabei war ich mit meinen Einschätzungen vorsichtig, eines war mir aber von Anfang an klar:
Die Mordserie musste in einem direkten Zusammenhang mit geheimdienstlichen Interessen stehen. Das Muster kam mir sofort bekannt vor. Es erinnerte mich an meine persönlichen Erfahrungen mit dem Oktoberfestattentat.
Auch in Sachen NSU kam die Schuldzuweisung zu früh, um an handfeste Ermittlungsergebnisse glauben zu können. Alles wirkte wie gut von langer Hand vorbereitet. Das war es wohl auch.
Der angebliche Selbstmord war völlig unglaubhaft und noch unglaubhafter war die Behauptung der Behörden, man habe das Zwickauer-Trio seit seinem Abtauchen in den Untergrund aus den Augen verloren. Dass dies eine glatte Lüge war, dürfte heute, angesichts der im Umfeld des Trios eingesetzten, inzwischen ans Licht geholten V-Leute als erwiesen gelten. Wenn es noch eines weiteren Indizes bedarf, dann kann auf die Akten-Schredder-Aktionen verwiesen werden. [die bis Mitte 2012 andauerten, fatalist]
Bereits in meinem ersten Aufsatz zur NSU Affäre, vermied ich es, meiner Einschätzung entsprechend, Ross und Reiter zu nennen, hielt aber mit meiner grundsätzlichen Einschätzung zu den Hintergründen und der Schuldfrage nicht hinter dem Berg.
Am 28.11.2011 schrieb ich unter der Überschrift „Furunkel am Arsch“:
In der Ausgabe Nr. 48 vom 27. November 2011 der „Welt am Sonntag“ liest man: „Die Zwickauer Terroristen sind ein Furunkel am Arsch der Demokratie. Um sie zu entfernen, genügt eine örtliche Betäubung“, und weiter heißt es: „Alle sind schuld, nur nicht diejenigen, die es wirklich sind.“
Gut gebrüllt Löwe! Alle sind schuld, nur nicht diejenigen, die es wirklich sind. Wie wahr. Dann macht doch zuerst einmal die wirklich Schuldigen ausfindig.
Wenn der politische Wille zur rückhaltlosen Tataufklärung gegeben wäre, dann würde der Furunkel womöglich erst so richtig am Arsch der Demokratie hängen. Und wenn das Geschwür am rechtstaatlich geputzten Arsch der demokratischen Untergrundbehörden für die Bevölkerung sichtbar gemacht würde, dann könnte dem Körper, an dem der durch und durch verdorbene Arsch angewachsen ist, nicht mehr mit einer einfachen örtlichen Betäubung geholfen werden. Es könnte den Exitus bedeuten. Und weil das so ist, werden wir niemals eine sachgerechte Aufklärung erleben. Denn was nicht sein darf, das kann auch nicht sein.
Karl Heinz Hoffmann
28. 11. 2011
Hinsichtlich der 9-teiligen „Dönermordserie“ bewegen wir uns auch heute noch im Bereich kriminalistischer Arbeitstheorien.
Die staatsanwaltschaftliche Theorie geht davon aus, dass alle der „Dönermordserie“ zugerechneten Morde jeweils von zwei Tätern ausgeführt wurden, die in allen Fällen vom gleichen Motiv geleitet waren. Das kann vielleicht so gewesen sein, muss aber nicht stimmen.
Wenn wir auch nichts Beweisfähiges über die Täter und deren Motiv wissen, so haben wir doch Tatmerkmale vorliegen, die keineswegs nur einer, sondern unterschiedlichen Schlussfolgerungen zugänglich sind.
Bei allen 9 Tötungsverbrechen kann Raubmord ausgeschlossen werden.
Aber es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es doch um Geld ging.
In einem Fall, nämlich dem Mord an Mehmet Kubasik, dürfen unbezahlte Geldforderungen als Tatmotiv als ziemlich sicher gelten.
Und zwar deshalb, weil der oder die Täter eine leergeschossene Patronenhülse auf die Registrierkasse des Opfers gelegt hatten. Eine Patronenhülse auf der Kasse, kann kaum etwas anderes bedeuten als: „Seht her! So geht es jedem der seine Schulden nicht bezahlt.“
Wenn jemand eine andere plausible Erklärung hat, bitte ich um Mitteilung.
Bei der Gelegenheit möchte ich anmerken, wenn Zahlungsverzug, Veruntreuung oder nicht Erfüllung einer geforderten Leistung angenommen werden muss, und das ist zumindest in dem Fall, wo die Hülse auf der Kasse lag, anzunehmen, dann könnte man Mundlos und Böhnhardt schwerlich die Tat anlasten. Oder möchte jemand annehmen, die beiden Rechtsextremen Uwes könnten über 10 Jahre hinweg, bundesweit illegale Geschäfte mit Türken gemacht haben?
Beim 5. Mordfall, verübt an Mehmet Turgut am 25.02.2004 in Rostock, hinterließ der Mordschütze eine verfeuerte Hülse aufrecht stehend unter der Kühlzellentüre:
(„Im hinteren rechten Bereich der Küche befand sich eine Kühlzelle, unter deren vorderer rechter Tür eine stark deformierte Patronenhülse stand (Spur V.3.6.). Weitere Hülsen fanden sich am Tatort nicht.“
Bericht der „SOKO Kormoran“ Mecklenburg-Vorpommern, vom 27.03.2008)
und zwar so, dass sie sofort gesehen werden konnte, aber nicht ausversehen bei der polizeilichen Tatortbegehung umgestoßen werden sollte.
Ob das auch mit nicht eingehaltenen Verpflichtungen zu tun hatte, wissen wir nicht, aber es sollte wohl ebenfalls ein Zeichen sein und es liegt nahe, dass es sich in beiden Fällen, nämlich dem 5. und dem 8. Mordfall um denselben Täter handelte.
Wieder vorangestellt, wir wissen es nicht, aber es sieht danach aus, als ob die ersten beiden Morde nicht von denselben Tätern verübt wurden wie der 5. und der 8. Mord. Diese Vermutung liegt nahe, weil beim ersten und zweiten Verbrechen einmal 5 und einmal 2 verfeuerte Hülsen achtlos am Tatort zurückgelassen wurden.
Bezüglich der Anzahl der an den Tatorten aufgefundenen Patronenhülsen, stütze ich mich auf die vom Arbeitskreis NSU erstellte Auswertungstabelle:
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Anmerkungen fatalist: Hülse bei Mord 8 wurde nicht auf Fingerabdrücke und DNA überprüft, bei der Hülse von Mord 5 wissen wir das nicht genau, es war aber wohl nichts zu finden, und das Auffangen der Hülsen bei Mord 7 erfolgte laut BAO Bosporus (gegründet nach diesem Mord erst!) mittels DURCHSICHTIGER Plastiktüte. Man fand ein rausgeschossenes Stückchen von der Tüte am Tatort.
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Bei 5 Hinrichtungen, nämlich der 3. und 4., der 6. und 7., sowie der 9. sorgte der oder die Täter dafür, dass keine Hülse am Tatort zurückblieb.
Diese unterschiedlichen Tatmerkmale sind auf keinen Fall Zufälligkeiten. Sie lassen auf unterschiedliche Täter schließen.
Wer bei 5 Tötungsverbrechen darauf achtet, dass keine Hülsen am Tatort zurückbleiben, lässt nicht in anderen Fällen achtlos, den Ermittlern als Beweismittel dienende Hülsen zurück und er deponiert auch keine Hülsen als unübersehbare Hinweise auf das Tatmotiv.
Wer absichtlich jeweils nur eine Hülse zurücklässt, und diese so positioniert dass sie gefunden werden soll, um damit eine klare Botschaft zu vermitteln, wird an anderen Tatorten kaum völlig unüberlegt handeln.
Der 3., der 4., der 6., der 7. und der 9. Mord weisen einheitliche Tatmerkmale auf. Der Mordschütze war darauf bedacht, den Ermittlungsbehörden die Arbeit zu erschweren.
Betrachtet man sich die jeweiligen Tatmerkmale der „Dönermordserie“, so gelangt man zu dem Schluss, der freilich nicht zwingend ist, dass zwar ein und derselbe Auftraggeber dahinter steht, aber nicht in jedem Fall dieselbe Person zur Erfüllung der Tötungsaufträge eingesetzt wurde. Meine kriminalistische Arbeitstheorie lautet:
Für die „Dönermordserie“ ist ein überregional agierendes Auftraggeber-Konsortium verantwortlich, welches allem Anschein nach mehrere, vermutlich drei professionelle, voneinander unabhängige, im Ausland ansässige Killer eingesetzt hatte. Wenn zur Ausführung der Tötungen tatsächlich nur ein und dieselbe Pistole verwendet worden sein sollte, was nicht völlig geklärt ist, dann wurde sie vom Auftraggeber, von Fall zu Fall zur Verfügung gestellt und nach Erledigung der Aufträge wieder entgegengenommen. Es ist aber auch denkbar, dass verschiedene Ceska-Pistolen im gleichen Kaliber für die Hinrichtungen eingesetzt wurden.
Bei allen Morden der Serie fand eine Pistole Ceska, Kaliber 7,65 Verwendung. Soviel ist aufgrund der am Tatort gefundenen Projektile klar. Aber ob die tödlichen Schüsse immer aus der derselben Waffe abgegeben wurden, oder vielleicht nur aus einer gleichen, wird von den Strafverfolgungsbehörden angenommen ist aber keineswegs ohne jeden Zweifel erwiesen.
Die im Zusammenhang mit Tatorthülsen und Projektil-Fragmenten erstellten behördlichen Gutachten haben keinen Beweiswert. Die Erläuterung: „durch Spurenvergleich wurde festgestellt, dass Tathülsen oder Projektil-Fragmente aus der zur Untersuchung vorgelegten Waffe abgefeuert wurden“, kommt über den Status einer unbewiesenen Behauptung nicht hinaus. Und zwar deswegen nicht, weil keine Dokumentation des Untersuchungsvorgangs mit vorgelegt wird. Wenn nicht genau erklärt wird, welche metallischen Teile auf welche Teilbereiche der Hülse in welcher Weise eingewirkt und Spuren hinterlassen haben. Und wenn die Spuren relevanten Teile, zusammen mit eine dezidierten Bilddokumentation, nicht zur Inaugenscheinnahme durch die Prozessbeteiligten vorgelegt wird, wenn beispielsweise nur lapidar erklärt wird, dass diverse Teile der zu untersuchenden Waffe unbrauchbar waren und deshalb mit baugleichen Teilen aus der eigenen behördlichen Sammlung ergänzt wurden, aber weiter nichts zur nachträglichen Veränderung der Waffe ausgesagt wird, dann fehlt den behördlichen Erörterungen jede Beweiskraft.
Mit anderen Worten, es ist weder erwiesen, dass es sich bei den Mordschützen in jedem Falle um dieselben Personen handelte, noch ist erwiesen, dass jedes Mal die dieselbe Waffe eingesetzt wurde. Aber selbst wenn man es als erwiesen ansehen wollte, dass bei allen „Dönermordfällen“ dieselbe Pistole eingesetzt wurde, wäre das noch lange kein Beweis für die behauptete Täterschaft der beiden Uwes. Und zwar deshalb nicht, weil aufgrund der ungeklärten Auffinde-Situation der Ceska 83 nicht nachgewiesen werden kann, ob sie die beiden posthum Beschuldigten Rechtsextremisten jemals in der Hand gehalten hatten. Und schon gar nicht kann etwas darüber ausgesagt werden, wer über die mordverdächtige Ceska 83 zum Zeitpunkt der Tötungsverbrechen die tatsächliche Gewalt ausüben konnte.
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Fazit: Um zu einer verifizierten Schuldzuweisung zu kommen, müsste bewiesen werden, wer zur Tatzeit tatsächlich über die Waffe verfügen konnte und selbst das würde noch nicht reichen, man müsste dazu auch die Anwesenheit an den Tatorten beweisfähig machen.
Wenn es so ist, wie ich annehme, dann können diese beiden zur Verurteilung zwingend erforderlichen Beweise nicht erbracht werden, weil die beiden Uwes nur die vermeintlichen, aber nicht die wirklichen Täter sind.
Über meine Einschätzung der Opferauswahl und wahren Gründe für die Verdächtigung des Zwickauer Trios werde ich im nächsten Artikel berichten.
Soviel für Heute
Karl-Heinz Hoffmann 05.01.2015
http://karl-heinz-hoffmann.com/aktuell.html
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Links dazu:
Wahrscheinlich war das ne Ceska 83 in Dortmund.
Also wir wissen es zwar nicht, aber wahrscheinlich… das gilt für die Hülse.
Zu den Projektilen ist zu sagen, so als BKA, die passen auch in eine Ceska 83.
Das steht da!
Wie viele Hülsen brauchte man also, um eine 9-fache Mordwaffe zu machen, aus einer 2-fachen Mordwaffe in Nürnberg 2000 und 2001?
http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/11/die-tatwaffenbestimmungen-des-bka-teil-2/
siehe auch hier, Fotos!
http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/09/der-mord-am-kioskbesitzer-kubasik-der-zuvor-bedroht-wurde/
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Noch ein Link:
Eine durchsichtige Plastiktüte, Leute, zur Tarnung der Waffe mit Schalldämpfer eine durchsichtige Tüte…
Eine durchsichtige Plastiktüte?
Ja, das macht Sinn, wegen der Tarnung… 😉
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Wo ist der Schalldämpfer, der war doch angeblich schon nachgewiesen im Oktober 2006 !!!
Und die Alu-Spuren davon auf den Projektilen?
https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/10/der-mord-an-boulgarides-2005-in-munchen-er-ist-grieche/
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Märchenstunde:
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http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/11/die-tatwaffenbestimmungen-des-bka-teil-2/
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Die Familie weiss ganz genau was los ist, vom ersten Tag an, aber sie schweigt…
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Schweigegeld statt Wahrheit?
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