von Thomas-Ewald Riethmüller
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Zunächst zu der Frage: Wer ist Bärlaus? Bärlaus ist mein schönstes Weihnachtsgeschenk 2014. Er ist 8,5 cm groß, Made in Canada von einem Kind (5 Jahre alt). Es ist ein als Nikolaus verkleideter (Berliner-) Bär. Aus „Bär Nikolaus“ wurde „Bärlaus“. Bärlaus gibt es also tatsächlich.
Dann zu Markus K.: Wer so dämlich ist Listen mit Beschäftigten seines Arbeitsgebers mit 3.500 Namen für nur etwa 25.000 € an die CIA zu verkaufen, dem gönne ich die U-Haft aus vollem Herzen. Im Informationshandel wären diese Listen sicherlich gute 100.000 € wert gewesen.
Auch seinem Arbeitgeber gönne ich diese Blamage. Der braucht wirklich kein R-Archiv.de um sich zu blamieren. Man muss ihn nur vor sich hinwerkeln lassen.
Zum Teil I:
Okay, nach 34 Jahren haben wir nun ein neues Ermittlungsverfahren und natürlich stellen sich die Fragen, lassen sich nach so langer Zeit noch Spuren finden und wenn ja, können Verdachtsmomente tatsächlich noch bewiesen werden???
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Berechtigte Zweifel scheinen angebracht, doch zeigt die Erfahrung, das am Anfang eines Ermittlungsverfahrens das Ergebnis grundsätzlich offen ist.
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Bei einer mittleren Staatsanwaltschaft gehen im Jahr etwa 500.000 Fälle ein. Davon werden etwa 350.000 eingestellt. Ein großer Teil aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen. Der Rest wegen Geringfügigkeit ohne Geldauflage. Etwa 100.000 Fälle werden gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt und nur etwa 50.000 angeklagt, von denen etwa 45.000 mit einer Verurteilung oder einer empfindlichen Geldbuße (Geldauflage) beendet werden. Nur etwa 5.000 Fälle enden mit Freispruch.
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Am Anfang all dieser Verfahren steht ein Verdacht oder eine Strafanzeige. Um ermitteln zu können muss ein Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung bestehen. An diesen Anfangsverdacht werden sehr geringe Anforderungen gestellt und trotzdem fallen etwa 300 000 Fälle bereits durch dieses erste Raster.
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Die Angezeigten erfahren in der Regel nichts von ihrem „Glück“ Angeschuldigte zu sein. Es gibt keinen Anspruch auf rechtliches Gehör in einem Ermittlungsverfahren. Die obigen Zahlen zeigen den Grund dafür überdeutlich.
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Beim ersten Ermittlungsverfahren in Sachen Oktoberfestanschlag wurde gegen Karl- Heinz Hoffmann das Verfahren auf diese Art eingestellt. Mit anderen Worten: Dieses Verfahren gegen Hoffmann fiel bereits durch das erste Raster.
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Für die Presse und einige (Sach-) Buchautoren blieb er trotzdem der Hauptverdächtige.
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Am Geburtsort von Bärlaus hätten all diese Autoren tief in die Tasche greifen und manche hätten vermutlich den Anzug mit dem tiefroten Pyjama kanadischer Häftlinge tauschen müssen. Dort ist das Persönlichkeitsrecht derart heilig, das der Oberste Gerichtshof zugunsten eines Blogs eingreifen musste, weil dieser es wagte Ross und Reiter zu nennen. Eine Verdachtsberichterstattung müsse, in sehr engen Grenzen, auch in Kanada zulässig sein, urteilte das Gericht.
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Verwunderlich., Kanada ist das einzig westliche Land in dem es keinen Rechtsanspruch auf eine Haftentschädigung gibt, was zeigt, das die Justiz dort glaubt unfehlbar zu sein.
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Langer Vorspann – kurzes Fazit: Das erste Ermittlungsverfahren war ein Schuss in den Ofen. Noch nicht einmal die Täterschaft von Gundolf W. Köhler ist gesichert.
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Zynisch könnte man fast sagen: Es war ein Wunder, das 1997 mit den Asservaten nicht auch noch die Opfer des Anschlages aus Platzmangel entsorgt wurden. Ich behaupte dies nicht. Nicht aus Respekt vor dem GBA, sondern aus Respekt vor den Opfern.
Mit anderen Worten: Viel weniger kann im zweiten Ermittlungsverfahren auch nicht herauskommen. Es kann nur besser werden.
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Vielleicht kann dieser Blog und seine Leser dem ermittelten Bundesanwalt etwas helfen. Ich bin mir sogar sicher, das dies der Fall ist. Machte mir doch erst ein Kommentar klar:
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- Die rote Notiz auf dem ominösen Hundert DM Schein ist natürlich Militärsprache und
- der Geldschein stinkt drei Kilometer gegen den Wind nach einer nachrichtendienstlich, manipulierten Spur. Doch leider hatte sich die gelegte Spur zu Hoffmann und der WSG bereits zehn Stunden nach dem Anschlag zerschlagen.
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siehe hier:
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Wäre der WSG Konvoi pünktlich in München gewesen und wäre Hoffmann ihm wie üblich gefolgt, dann wäre das „Ho“ sofort als Hoffmann verstanden worden. Da dies nicht der Fall war, bestand für den Geldschein keine polizeiliche Verwendung oder will mir jemand erzählen, das der IQ bei bayerischen Polizisten unter 100 liegen muss, um eingestellt zu werden? Ich halte bayerische Polizei für eine der besten Polizeidienste in Deutschland.
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Dessen ungeachtet ist dieser Blog an jedem Entschlüsselungsversuch interessiert, weshalb unter anderem extra für derartige Hinweise eine E-Mail Adresse eingerichtet wird, für alle die keinen öffentlichen Kommentar abgeben wollen.
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Anmerkung fatalist: Ja sicher, Jeder der beitragen kann und will ist willkommen. Mail: Schwarm-Recherchen@gmx.de , oder als private Nachricht im Forum: http://nsu-leaks.freeforums.net/
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Damit wollen wir das Vorspiel beenden und gehen im zweiten Teil zu den eigentlichen Anfängen des Ermittlungsverfahrens und in diesem zweiten Teil haben wir gleich Fragen an alle Leser dieses Blogs, besonders an „Alte Herren“ der schlagenden Verbindungen in Tübingen und ehemalige Angehörigen der beiden Tübinger Reservistenkameradschaften. Sie könnten helfen in den Nebel der Anfänge des Ermittlungsverfahrens etwas Licht zu bringen.
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Anmerkung fatalist:
Auch Johannes „Cello“ Kramer wird eine kleine Rolle spielen, als Einstieg wäre dieses 3SAT-Video dazu zu empfehlen:
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Ende Teil 1
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