Meiner Meinung nach sind ja so ziemlich alle extrem religiösen Menschen hochgradig gestört, sodass diese Unterscheidung imo meist wenig bis überhaupt keinen Sinn macht. Dennoch geht es scheinbar nicht ohne:
Zunächst hatte es geheißen, der Täter sei psychisch krank. Die Behörden beteuerten, es handele sich nicht um einen muslimisch motivierten Gewalt- oder Terrorakt. Damit verlor der Fall seine politische Brisanz. Und Abdelrahman A. mußte nach der Tat, bei der er vier Menschen zum Teil schwer verletzte, auch nicht in Gefängnis. Er kam in ein Krankenhaus.
Man möchte ja die Bevölkerung nicht unnötig beunruhigen… wobei mir völlig unklar ist, ob „lauter Irre mit Messer“ nicht ebenso bedrohlich wirken wie „echt irre Messer-Islamisten“.
Geht das Euch auch so?
Eine so gut wie nicht beachtete Wende spielte sich bereits im Januar ab. Da wurde der Mann, der 2015 im Zuge der großen Migrationswelle als sogenannter „Flüchtling“ nach Deutschland eingereist war, vom Klinikum in die Untersuchungshaft verlegt. Eine eingehende psychiatrische Untersuchung war zu dem Ergebnis gekommen, daß der Tatverdächtige nicht psychisch krank ist.
Gewagte These, dass der nicht irre sei… Franco A. und Tobias R. sind bzw. waren ebenfalls ganz sicher nicht „normal“. Ganz und gar nicht, wenn Sie den Fatalisten fragen…
Auch immer wieder schön die scheinbar aus der Luft gegriffenen Textbausteine des Generalbundesanwalts:
Laut der Ankläger soll Abdelrahman A. spätestens im September 2021 den Entschluß gefaßt haben, einen Beitrag zum weltweiten Dschihad durch die wahllose Tötung „ungläubiger“ Nichtmuslime in Deutschland leisten zu wollen.
Das erinnert doch sehr an die Poesie beim NSU… Poesie statt Tatortbeweise. Hier jedoch ist klar, wer das war. Und wann genau der sich dazu entschlossen hat… scheiss egal. Das miese Stück hat zugestochen. Sein freier Entschluß.
Es lohnt ein Blick zur Sonderstaatsanwaltschaft der Regierung, da erfährt man wesentlich mehr in der Pressemitteilung als bei der „Jungen Feigheit“:
„Merkels Sonnyboy“ war nicht einmal Syrer, kam aus keinem Kriegsgebiet, hätte nie und nimmer reingelassen werden dürfen, und falls aus Versehen doch im Land hätte er schon seit Jahren abgeschoben werden müssen.
Rosige Aussichten, denn bald dürfen wirklich alle wohl auf ewig bleiben…
Was hat der „Islamist ohne Psychomacke“ denn nun genau angestellt?
Dazu näherte er sich am Morgen des 6. November 2021 im Fernzug der Deutschen Bahn ICE 928 von Passau nach Nürnberg von hinten dem Sitzplatz eines männlichen Fahrgastes und stach diesem mit einem Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 cm achtmal kräftig in den Kopf-, Hals- und Brustbereich.
Sodann versetzte er einem in demselben Wagen sitzenden anderen Fahrgast mit großer Wucht zwei Stiche in den Kopf. Einem dritten zu Hilfe eilenden Mann fügte der Angeschuldigte Schnittverletzungen an der Stirnseite und am rechten Handrücken zu.
Anschließend lief Abdalrahman A. in den angrenzenden Wagen und stach dort einem vierten Fahrgast achtmal kraftvoll gegen den Schädel sowie mindestens zweimal in den Brust- und Bauchbereich. Das erste, zweite und vierte Opfer erlitten durch die Angriffe zum Teil schwerwiegende und potentiell lebensgefährliche Verletzungen.
Leute, der ist hochgradig irre, gemeingefährlich, der gehört für ewig weggesperrt oder seiner Heimatjustiz überstellt!
Unmittelbar nach diesem Vorfall bezeichnete sich Abdalrahman A. selbst als psychisch krank. Am 7. November 2021 wurde er auf Grund eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Nürnberg in das Bezirksklinikum Regensburg eingewiesen.
Soso, entscheidet das der Irre neuerdings selbst, ob er irre ist? O tempora, o mores…
Am Morgen des 3. Januar 2022 stieß Abdalrahman A. in seinem Isolierzimmer im Bezirksklinikum Regensburg einen Fensterflügel solange gegen die Wand, bis die Sicherheitsglasscheibe splitterte und sich zwei Metallstangen lösten. Alsdann hieb er mit einer dieser Metallstangen auf die Schleusentür des Zimmers ein und brachte auch deren Sicherheitsglas zum Zersplittern. Hierdurch entstand ein Schaden in Höhe von etwa 5.000 Euro.
Überwachungskameras scheint es dort bei den Irrenärzten offenbar keine zu geben? Oder war gerade kein Personal da, alle Covid-freigestellt?
Egal, jetzt darf er zum OLG München, Staatssschutzsenat, wo damals auch der Manfred Götzl „Recht sprach“.
Prost Mahlzeit.