GDU: Tatverdächtig auch du? – Teil 30

Abseits vom Geständnis des Rechtsanwaltes Grasel gab es keine weiteren von der Kriminalpolizei ermittelten Tatverdächtigen? Denkste. Verdächtige gab es mehr oder weniger an allen Tatorten der unter dem Kürzel NSU zusammengefaßten Verbrechen. Einige diese Verdächtigen waren sogar hochverdächtig, wurden jedoch aus welchen Gründen auch immer mit Samthandschuhen angefaßt, statt mit ihnen ein Gespräch das Grades 3 der FBI-Systematik zu führen.

Alle Tatverdächtigen haben einen großen Nachteil. Sie wurden nie als Nazi eingestuft. Es ist noch viel schlimmer. In allen Akten zu allen Taten und noch viel mehr gibt es keine Spuren zu Nazis, auch keine homöopathischen. Kriminalisten wissen, was das bedeutet. Politiker bekommen dabei Magengrummeln und verfallen in jämmerlisches Gekreische, daß es der Nazi gewesen sein muß, wenn er in keiner einzigen Akte vorkommt. Und er muß als Täter ncht nur in einer Akte sondern allen gefunden werden. Nachträglich. Politiker wissen eben, wie Kriminales geht.

Dieser Post aus dem Buch von @taucher über den Geheimdienstlichen Untergrund stellt an ausgewählten Beispielen dar, daß die Kriminalpolizei sehr wohl ganz heiße Spuren hatte, diese jedoch nicht weiter verfolgen durfte. Warum? Fragen sie Herrn Binninger, den Oberaufklärnixindianer. Möglicherweise weiß er, warum die Spuren nicht ausermittelt werden durften und somit kein Tatverdacht gegeben ist, erst Recht, weil die vereinigte Linke von Linksfaschisten bis rechtsextremer NPD inzwischen die Uwes als Täter ermittelt, äh zu Tätern gegoebbelst haben.

Teil 1: GDU: Geheimdienstlicher Untergrund – Einleitung
Teil 2: Das Henne-Ei-Problem beim NSU
Teil 3: Schredder as Schredders can
Teil 4: Orgasmus mit Beweisen
Teil 5: Indizien für alle Verbrechen der Welt – fast jedenfalls
Teil 6: Ein Königreich voller Indizien
Teil 7: Sore aus dem Untergrund
Teil 8: Bekenntnisorgie ohne DVD – missing links der Antifa
Teil 9: Was der Nazi nicht hat, davon hat das BKA noch viel mehr
Teil 10: Fahrzeugmietverträge aus Bayern?
Teil 11: Fahrzeug mieten wie vom Fließband
Teil 12: Die Morde der Döner
Teil 13: Bedrohung aus dem Dunkelreich
Teil 14: Geld regiert die Terrorwelt
Teil 15: bombige Propaganda mit Bombenteppich
Teil 16: Mord an einer Deutschen
Teil 17: Die NSU-Toten
Teil 18: Das Recht auf Wohnen gilt auch für Terroristen
Teil 19: Finanzen aus dem Staatshaushalt
Teil 20: Faszination Super-Uwe
Teil 21: eine politische Partei ganz allein für Schnüffler
Teil 22: von lustigen Bildern und Menschen
Teil 23: OLG-Stadl
Teil 24: Aufklärtnix und Aufklärnixe
Teil 25: Alkohol macht lustig
Teil 26: lustig ist die Beweiserhebung
Teil 27: Tattoo You
Teil 28: Pressemitteilungen im Wandel der Zeit
Teil 29: Gestehe auch du!
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24. Tatverdächtig, tatverdächtiger, am tatverdächtigsten

Es geht hier nicht darum, die Verbrechen aufzuklären. Das ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Die werden dafür bezahlt, die haben die Mittel und die haben die hoheitlichen Rechte.

Die folgenden beiden Beispiele werden nur aufgeführt um zu zeigen, dass es andere Personen gibt, die nach vernünftiger Würdigung der Indizien als Täter mehr verdächtig sind als Böhnhardt und Mundlos.

Damit keine Missverständnisse aufkommen möchte ich hier klar und deutlich feststellen, das folgend aufgeführte sind keine Tatbeweise. Diese Tatsachen werden nur aufgeführt um zu zeigen, wie absurd die Mordunterstellungen im Hinblick auf Böhnhardt und Mundlos sind.

Wenn die wenigen nichtssagenden und auf dubiose Weise erhobenen Indizien angeblich die Täterschaft eines „NSU“ beweisen, dann wären bei gleichem Maßstab Firas Gret und Veli Aksoy mit viel höherer Wahrscheinlichkeit Mörder als Böhnhardt und Mundlos.

Wie gesagt: wären. Nicht sind.

24.1 Einloggen in Tatortfunkzellen

24.1.1 Eine NSU-SIM-Karte war einmal in einer Tatort-Funkzelle eingeloggt

Am 46. Verhandlungstag im Staatsschutzsenat des OLG München hat der Sachverständige Dressler zu einem Aspekt im Mordfall Theodorus Boulgarides (15.06.2005 in München) ausgesagt.

Der Todeszeitpunkt war zunächst unklar, Herr Boulgarides muss aber vor 18.25 Uhr erschossen worden sein (zum Vorgeschehen mehr unter Pkt. 7.3.3) Prozessprotokollierung des 30. Verhandlungstages durch NSU-Watch:

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Wir wollen uns hier nicht darauf kaprizieren, dass eine angeblich in der Zwickauer Wunderasche „gefundene“ SIM-Karte ein äußerst zweifelhaftes Beweismittel ist. Oben ist mehrfach (Pkt. 5.3 und Pkt. 6.3) aufgezeigt, wie wenig glaubwürdig diese nicht dokumentierten Findungen unbrennbarer Beweismittel sind, die vielfach erst Monate nach der angeblichen Findung in den Akten erscheinen.

Nehmen wir der Einfachheit halber an, diese SIM-Karte war zur Tatzeit tatsächlich im Besitz des „Terrortrio“.

Dann wäre das Einloggen in die Funkzelle in Tatort- und Tatzeitnähe ein Ermittlungshinweis, den die Behörden ernst nehmen müssen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Ein einmaliges Einloggen gerade in diese Funkzelle ist nur bedingt aussagekräftig, weil sie inmitten eines Verkehrsknotenpunkts liegt.

Der Tatort befindet sich unmittelbar an der Hauptverkehrsstraße Münchens, dem Mittleren Ring, zudem auch noch an der vielbefahrenen Landsberger Straße und in unmittelbarer Nähe zur Donnersberger Brücke, d.h. direkt an den Hauptbahngleisen, die zum nahegelegenen Hauptbahnhof führen und den S-Bahn-Bahnsteigen der Linien S 1, S 2, S 3, S 4, S 6, S 7 und S 8.

Ein einmaliges Einloggen eines Telefons (es wurde ja offenbar nicht mal damit telefoniert und es fand auch nicht in unmittelbaren zeitlichem Zusammenhang mit der Verübung der Tat statt) besagt überhaupt nichts.

Jeder, der dort mit dem Auto auf dem Mittleren Ring oder der Landsberger Straße entlanggefahren oder in einem Zug zum Hbf. unterwegs war oder an der Großhaltestelle Donnersberger Brücke auf eine S-Bahn wartete, bzw. in einer solchen vorbeifahrenden S-Bahn saß, konnte sich dort automatisch einloggen.

24.1.2 Eine Iraker-SIM-Karte war in zwei Tatort-Funkzellen eingeloggt

Ein Iraker, der falsche Namen benutzt, sich konspirativ verhielt, war sogar an zwei Tatorten eingeloggt:

am Tatort des 6. Mordes in München 15.06. 2005 (Theodorus Boulgarides) und
am Tatort des 9. Mordes in Kassel 06.04.2006 (Halit Yozgat).

Dortmund 04.04.2006 (Mehmet Kubaşık) lag ebenfalls in Reichweite.

Und er hatte „Freunde“ in Rostock. Dort geschah Mord Nr. 5 am 25.02.2004 (Yunus Turgut).

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Nochmal: das ist kein Tatbeweis.

Man wundert sich nur über die unterschiedliche Darstellung in den Wahrheitsmedien.

Wenn eine NSU-SIM-Karte, noch dazu eine von zweifelhafter Herkunft, einmal in Tatort- und Tatzeitnähe in eine Funkzelle eingeloggt war, wird das als Tatbeweis dargestellt.

Wenn die SIM-Karte eines Irakers bei zwei Morden in Tatort- und Tatzeitnähe in die Funkzelle eingeloggt war und dort auch telefoniert wurde, und wenn dieser Mann auch Kontakte zu den „NSU-Tatorten“ Rostock und Dortmund hatte, ist das keine Erwähnung wert.

Man könnte glatt auf die Idee kommen, dass die Medien einen Propagandaauftrag erfüllen.

Journalistik sieht anders aus.

24.2 Veli Aksoy

24.2.1 Veli Aksoy im Zusammenhang mit dem Mordfall Ismail Yasar (Nürnberg)

eingangsbericht_veli_aksoy

belohnung_aksoy

24.2.2 Veli Aksoy im Zusammenhang mit dem Mordfall Süleyman Tasköprü (Hamburg)

In Hamburg gab es Informationen einen Veli betreffend, der mit Tasköprü zu tun hatte:

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Das war also in Hamburg ein „Veli“, ein Asylbewerber, der zusammen mit dem Herrn Tasköprü Rauschgift vertickte?

Das ist ja interessant.

Gibt es dazu weitere Informationen?

Ist das derselbe „Veli“?

Noch mal Akten lesen:

tabelle_lichtbilder_aksoy

Zum Fall Tasköprü gibt es 116 Personen, und es gibt 116 Bilder zu diesen Personen.

Unter 3.15 wird der Veli Aksoy aufgeführt, das Geburtsdatum stimmt überein mit dem im Mordfall Ismail Yasar erkannten Veli Aksoy: 10.5.1976.

Das bedeutet: Der beim Mord an Yasar identifizierte Veli Aksoy ist auch im Mordfall Tasköprü aktenkundig.

24.2.3 Veli Aksoy im Zusammenhang mit dem Bombenanschlag Köln Keupstraße

phantom_nagelbomber_keupstrasse_express

Dann gibt es noch das oben schon mal gezeigte Phantombild des Kölner (Keupstraße) Nagelbombers

Wie Böhnhardt oder Mundlos sieht er nicht aus (es fehlen die Segelohren).

Jedoch lässt sich eine gewisse Ähnlichkeit mit Veli Aksoy nicht verleugnen. Dieses Phantombild ist auch im Sachstandsbericht der BAO Bosporus (S. 84) aufgeführt.

Aus hier gilt: das ist kein Tatbeweis.

Man wundert sich nur wieder mal über die unterschiedliche Wertung.

In allen Ermittlungsakten gibt es nicht einen einzigen Hinweis auf Böhnhardt und Mundlos.

Explizit sowieso nicht.

Auch im Nachgang lassen sich Böhnhardt und Mundlos nicht rauslesen.

Jedoch gibt es mehrere Indizien (keine Beweise!), die auf Veli Aksoy deuten.

Welche Feststellung ist aussagekräftiger:

a) dass Tatortzeugen auf dem Radweg Radfahrer gesehen haben oder
b) dass Veli Aksoy im Zusammenhang mit 3 „NSU-Morden“ im Opferumfeld ermittelt wurde?

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