Durch eine Manipulation zur Dönermordwaffe wurde die Schweizer Ceska erst zu einer der zentralen Säulen für die NSU-VT des Staates, so lautet die These.
Teil 2 knüpft direkt an diese Passage aus Teil 1 an:
Sie [die Dönerceska,fatalist] muss nicht nur die 9-fache Mordwaffe sein, was weit weniger klar belegt wurde als man uns das berichtete, sie muss auch VOR dem 1. Mord im Sept. 2000 zu den Uwes gelangt sein.
Und um das nachzuweisen, wird sich der OLG-Senat kommende Woche in die Schweiz begeben, um die „Käufer“ dort von einem Schweizer Richter vernehmen zu lassen.
Peter Anton G. und Hans-Ulrich Müller waren den Vorladungen nach München nicht gefolgt.
Jetzt geht das Gericht auf Reisen, am Montag
Wie sieht die Ausgangslage für die Anklage vor diesem Schweiz-Ausflug aus?
Denkbar schlecht:
Zeitung: Schweiz stellt Verfahren zu NSU-Mordwaffe ein
Mittwoch, 10.04.2013, 22:50
Was schrieb er denn,der Focus?
Das Verfahren wegen Beihilfe zu Mord und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gegen zwei Männer aus dem Berner Oberland werde nicht zu Anklagen führen, berichtete der Zürcher „Tages-Anzeiger“ am Mittwoch unter Berufung auf Polizei- und Justizkreise. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich dazu vorerst nicht.
„Trotz umfangreichen Ermittlungen fehlen die Beweise“, zitierte die Zeitung aus einem Polizeibericht. Die beiden Männer waren verdächtigt worden, in der Schweiz die tschechische Pistole vom Typ Ceska 83 besorgt zu haben, mit der die rechtsterroristische Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) neun ihrer zehn Opfer umbrachte.
Warum reist der OLG-Senat dann dorthin am Montag, wenn trotz U-Haft 2012 der „Beschaffer“ Hans-Ulrich Müller alles ableugnet?
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Was schrieb denn die Schweizer Presse dazu?
Am 17. Mai 2004 hat Ermittlungsleiter Werner Jung, Kriminalhauptkommissar beim BKA, ein Fax in die Schweiz geschickt. Auf drei Seiten geht es um das «Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Nürnberg, Aktenzeichen 103 UJs 115193/01, gegen unbekannt, wegen Verdachts des Mordes zum Nachteil türkischer Staatsangehöriger in Deutschland. Hier: Spur 1 (Waffen und Munition)»
Zwischen den Opfern der «Hinrichtungen» gäbe es – abgesehen von der türkischen Herkunft – «anhand des bislang gewonnenen Erkenntnisstands keinerlei Bezüge». Als Grund «dürften Rauschgiftgeschäfte in Betracht kommen». Es gäbe «Anhaltspunkte (…) für Auftragsmorde».
Und jetzt wird es hochgradig lustig, geradezu skurril:
Ein Waffenexperte der Berner Kantonspolizei sichtet postwendend die Munitionsverkaufsbücher von Schläfli & Zbinden. Was niemand ahnt: Man ist dort auf der richtigen Spur. Doch die Resultate der Abklärungen sind für die Ermittler ernüchternd (siehe zweiter Ausriss): Schläfli & Zbinden habe keine PMC-Munition an Türken verkauft. Und über den Verkauf von Schalldämpfern sei nicht Buch geführt worden. Der Blick ist – wie in der deutschen Anfrage – fatalerweise verengt auf türkische Tatverdächtige und auf den Schalldämpfer. Bei den Pistolen, die über den Ladentisch gingen, hat Schläfli & Zbinden fein säuberlich Buch geführt. Somit hätte sich sehr wohl feststellen lassen, wer eine 7,65er-Ceska inklusive Munition und serienmässigem Schalldämpfer gekauft hat. Schläfli & Zbinden war damals zwar eines der grössten Waffengeschäfte im Land, aber die gesuchte Marke, das Kaliber und die Munition waren eher rar.
«Stochern im Nebel»
Wieso wurden die Bücher nicht auf den Waffentyp gesichtet? «Die Kantonspolizei Bern hat 2004 die Verkaufswegabklärung auftrags- und fristgemäss ausgeführt», so Sprecher Michael Fichter. Daraus lässt sich folgern: Weil sich die deutschen Kollegen nicht explizit nach der Ceska erkundigten, haben die Berner Fahnder nicht nach der Ceska gesucht.
Ist das nicht göttlich? Hat man da Worte? Ja ja, das BKA mal wieder… a bisserl blöd gaht immer…
Beim Herrn Schläfli war man 2004 schon und fragte nicht nach Ceskas mit Schalldämpfer, aber nach lose verkauften Schalldämpfern.
Und nach Uhu oder Pattex, um die Schalldämpfer an die Pistolen anzukleben???
Die beiden Waffen CZ 83 SD 7,65mm Nr. 034671 und 034678 (angebliche Dönerceska) soll also ein gewisser Peter Anton G. gekauft haben. 1996.
Im Juli 2007 reist Kriminalhauptkommissar Jung in die Schweiz, wo er Ceska-Verkaufsregister einsehen kann. Dabei sieht er, dass Anton G. aus dem Berner Oberland 1996 bei Schläfli & Zbinden zwei Ceska 83 gekauft hat. Eine davon – so weiss man heute – ist die spätere NSU-Mordwaffe.
Man tut jedenfalls so als sei sie es…
G. behauptet, er habe nie eine Ceska von Schläfli & Zbinden geliefert erhalten. Die Spur versandet erneut. Nach dem Auffliegen des NSU gesteht G., dass er die Mordwaffe einst in den Händen hielt.
Soweit also die Schweizer Berichterstattung dazu: Peter Anton G. habe zugegeben, die Waffen erhalten zu haben. Bitte diesen Satz merken 😉
Die Geschichte der Ceska-Stafette geht dann in den Medien der BRD wie folgt weiter:
G. habe die Dönerceska mit 400 Franken Gewinn an Hans-Ulrich Müller weiter verkauft, der die „Dönermordceska“ zum Enrico Theile nach Jena schaffte.
Theile (Aussenbordmotorbesitzer, Kindsmord in Jena 1993), leugnet aber ebenso wie Müller, und wie Jürgen Länger, auch aus Thüringen, dem er die Waffe weiter gegeben haben soll (laut Anklage).
Jürgen Länger soll sie dann an Andreas Schultz vom Madley in Jena geliefert haben, für 2000 DM, und Schultz hat sie dann (Verhöraussage bei der Polizei) an den Angeklagten Carsten Schultze verkauft, für 2500 DM, der sie dann Wohlleben zeigte und anschliessend zu den Uwes brachte… Schultze hat aber nur 500-800 DM bezahlt. Und keinen Schalldämpfer bestellt.
Schultz hat aber einen Schalldämpfer geliefert, weil der bestellt worden war. Sagt die Polizei, habe Schultz ausgesagt. Und die Uwes waren überrascht, dass ein Schalldämpfer dabei war, denn sie hatten ja keinen bestellt. Sagt Carsten Schultze.
Ist jetzt klar, warum man gar nichts glauben darf, was Polizisten so in ihre Protokolle schreiben?
Glauben Sie auch keinesfalls dem BGH, den dümmsten Richtern der BRD 😉
Anlässlich eines Telefonats mit Sch. in der zweiten Jahreshälfte 1999 äußerte Böhnhardt oder Mundlos den Wunsch nach einer Pistole nebst Schalldämpfer und Munition.
Böhnhardt und Mundlos seien erstaunt gewesen, dass auch ein Schalldämpfer dabeigewesen sei.
Mit solch Kasperkram des höchsten deutschen Strafgerichtes muss man sich befassen, was für eine Peinlichkeit für den Rechtsstaat BRD…
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Was hat KHK Werner Jung vom BKA über den Waffenkauf des Anton Peter G. aus dem Berner Oberland denn nun wirklich gesagt?
Dort kann man auf Seite 61 nachlesen:
Jung antwortet auf Räuberpistolen aus der BRD-Presse (die Wieland/GRÜNE erzählt, und der erzählt totalen Mist) OBERPEINLICH.
Zeuge Werner Jung: Das ist letztendlich
nicht mehr geschehen. Wir waren ja bei der
Durchsuchung dabei. Wir hatten ein Postüberweisungsbuch. Da sind letztendlich alle Postüberweisungen drin gewesen ab 93, und
zu unserer, ich muss sagen, Überraschung
war letztendlich keine Überweisung an die
Firma Schläfli & Zbinden in diesem Buch drin
gewesen.
Zum einen hat uns das erst mal etwas
verunsichert. Wir haben dann überlegt:
„Kann das sein? Kann tatsächlich diese Genehmigung [waffenerwerbsberechtigungskarten, fatalist] auf irgendwelchen Wegen zur Firma Schläfli & Zbinden gekommen sein,
und kann auf diese Genehmigung hin ein
unbekannter Käufer sich diese Waffe beschafft haben?“, haben dann aber letztendlich gesagt: Die Wahrscheinlichkeit ist eher gering.
Dann zu Ihrer Aussage: Er hat nie gesagt, dass ihm die Waffen aus der Garage gestohlen worden sind. Er hat gesagt, möglicherweise habe er diese Erwerbsscheine in der Garage bzw. im Auto oder im Schuppen gehabt, und es könnte sein, dass ihm die Erwerbsscheine dort gestohlen worden sind.
Er hat ja gerade von Anfang an eine Geschäftsbeziehung zur Firma Schläfli & Zbinden abgestritten.
Erinnern Sie sich?
Soweit also die Schweizer Berichterstattung dazu: Peter Anton G. habe zugegeben, die Waffen erhalten zu haben. Bitte diesen Satz merken 😉
Einen Scheissdreck hat er…
Und deshalb ist die Reise des OLG-Senates auch für die Katz. Wird nichts dabei herauskommen. Diese beiden Waffen hat Peter Anton G. gar nicht gekauft. Also hat er sie auch nicht an Hans-Ulrich Müller weiterverkauft.
Und der nicht an Enrico Theile in Jena
und Länger hat auch nichts damit zu tun.
ABER: Wie hat man Andreas Schultz dazu gebracht, bei der Polizei in Beisein des OSTA Weingarten von der BAW auszusagen, er habe die Pistole vom Jürgen Länger gekauft, und habe sie an Carsten Schultze weiter verkauft?
Und wie hat man Carsten Schultze dazu gebracht, nach nur 3 Wochen U-Haft sich selber mit 9 Morden und der Ceska zu belasten, wegen der er gar nicht verhaftet worden war?
(verhaftet wurde er wegen 6 Mordbeihilfen, also für eine Waffe in der Dönermordpause Ende 2001 bis Anfang 2004)
Seite 62 NSU-Zeugenaussage, für das Protokoll:
Zeuge Werner Jung: Beide waren bei
Schläfli & Zbinden als „per Post versandt“
eingetragen. Aber auch das ist noch kein
Beleg dafür, dass das auch tatsächlich so
gewesen ist. Wir hatten Erkenntnisse im
Vorfeld über die Firma Schläfli & Zbinden,
dass da auch hin und wieder im Graubereich
operiert wird. Das haben wir natürlich alles
mit einbezogen.
Es gibt keinen Zahlungsbeleg, es gibt keinerlei Postbelege mehr, und Papier war auch 1996 schon geduldig.
Wer hat die angebliche Mordwaffe wirklich gekauft?
Wo ist das „Schwesterexemplar“ 034671 ???
Wer wollte ausschliessen, dass dort ganz andere Leute
sich im Graubereich des Händlers Schläfli
2 Schalldämpfer-Ceskas besorgt haben?
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@bolko
Ganz so klar ist das nicht, dass dieser Herr G. die beiden Ceskas jemals bekam.
NSS ist aber etwas „schräg“, oder? Mal Hand aufs Herz 😉