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Die waffentechnischen Gutachten des BKA Teil 1

Lazlo Tolvaj verstarb mit 64 Jahren bei einem Tauchunfall im Roten Meer. Lazlo war Chefredakteur des Schweizer Waffen Magazins, er hatte über Jahrzehnte beruflich mit Waffen zu tun, ein guter Mann, ein Experte, der weitere namhafte Waffenexperten in der Schweiz gut kannte, und er ging zu früh.

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Lazlo Tolvaj SWM †

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Ich hatte mich Ende August 2013 an Lazlo gewandt, lange bevor ich zu bloggen anfing, aufgrund seines Artikels über die Zwickauer Ceska mit Schalldämpfer:

http://forum.waffen-online.de/topic/431306-swm-62013-nsu-prozess-zauberei-beim-bka/

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Im Tausch gegen den Artikel „Ermitteln verboten“ von eigentümlich frei erhielt ich damals den vollständigen Tolvaj-Artikel aus dem SWM 06/2013 über die Ceska

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swm-total

anklicken zum lesen 😉

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Die totale Ignoranz der deutschen Medien gegenüber dem Artikel und den darin aufgeworfenen Fragen ist bezeichnend, man ist stramm auf Linie.  Damals wie heute.

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Mehrfach gingen ab Juni 2014 (vorher hatte ich keine…) BKA-Ordner in die Schweiz, oder auch Auszüge davon, wenn es um waffentechnische Fragen ging, und Lazlo hat immer geholfen. Und das innerhalb kürzester Zeit, hatte er doch eine Schwesterwaffe der Schweizer Luxik-Serie selbst getestet. Dafür danken wir ihm herzlich. Ruhe in Frieden, Lazlo.

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Lazlos Ausführungen (nicht nur zur Ceska, bei Weitem nicht nur) sind in eine Serie eingeflossen, deren ersten Teil wir übernommen haben. Der Autor ist Karl-Heinz Hoffmann, der diesen Beitrag auf seiner Homepage gestern veröffentlicht hat:

http://www.karl-heinz-hoffmann.com/aktuell.html

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NSU Prozess

Die waffentechnischen Gutachten des BKA


In den, Mundlos und Böhnhardt als Lebens- und Wirkungsumfeld zugeordneten Bereichen, konkret im Brandschutt des Anwesens Frühlingsstraße in Zwickau und in dem am 04.11.2011 in Eisenach untersuchten ausgebrannten Wohnmobil wurden insgesamt 20 Schusswaffen gefunden. Dabei ist die genaue Auffinde-Situation entweder gar nicht, oder nur mangelhaft dokumentiert worden. Deshalb ist nicht nachvollziehbar ob nur Mundlos und Böhnhardt allein, oder etwa auch noch andere Personen Zugang und damit die Möglichkeit die tatsächliche Gewalt über die Waffen auszuüben gehabt hatten.

Die Gesamtschau der Waffensammlung lässt darauf schließen, dass es bei der Beschaffung nicht, jedenfalls nicht grundsätzlich und vorrangig darum gegangen ist, etwa über „Handwerkzeug“ zur Begehung von Tötungsdelikten zu verfügen, sondern, dass es sich um die Hinterlassenschaften von Waffenliebhabern handelte. Waffennarren, die alles angekauft haben, was der Schwarzmarkt hergab. Aus welchem Grund könnte sonst ein Einzellader Flobertgewehr mit einem Minikaliber, von kaum über der Wirkung eines Luftgewehres hinausgehender Durchschlagskraft Bestandteil dieser Sammlung sein?

Eine Bestätigung für diese Einschätzung findet sich in dem von den Journalisten Fuchs und Goetz veröffentlichten Buch „Die Zelle“ auf Seite 70:

„Uwe Böhnhardt interessiert sich für Kampfsport und gilt als Waffennarr. Ein Bekannter erinnert sich: „Er kannte sich aus, egal ob es sich um eine Steinschleuder handelte – oder eine Pistole.“

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Bei der nun folgenden Würdigung der mir im Originaltext als Kopie vorliegenden waffentechnischen Gutachten zum sogenannten „NSU Verfahren“ habe ich die zum Doppelmord im Wohnwagen verwendete Pumpgun-Schrotflinte vorläufig ausgeklammert, und weiterhin sämtliche Waffen, die laut Gutachten nicht mit polizeibekannten Straftaten in Verbindung gebracht werden konnten.

Der für diese Fälle entsprechende standardisierte amtliche Text lautet:

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„Der Spurenvergleich (…) ergab keine Hinweise darauf, dass die o.a. Waffe zu einer registrierten, unaufgeklärten Schusswaffenstraftat verwendet worden wäre.“

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So waren unter anderem Bestandteil der behördlich begutachteten Waffensammlung, 3 Pistolen Kaliber 7,65 – Fabrikat Ceska unterschiedlicher Fertigungszeiten, sowie eine MP Fabrikat Ceska.

Nur eine der Ceska Pistolen Cal. 7,65 gilt im Bezug auf die Türkenmordserie als tatrelevant. Nämlich die Ceska Pistole 83, mit der Waffennummer 034678.

Aber ausgerechnet zu dieser Waffe ist in den Ermittlungsakten kein schriftliches Gutachten enthalten. Zu diesem Vorgang ist in den Akten nur eine kurze Mitteilung des BKA mit dem Hinweis auf einen gesonderten Band einer Sachakte zur Pistole Ceska 83 enthalten:
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„Bundeskriminalamt
ST 14 – 140006/11
GBA 2 BJs 162/11-2
BAO Trio
(…)
(…) An dieser Stelle wird auf den gesonderten Band der Sachakte zur Herkunftsermittlung der Pistole Ceska 83, Kal. 7.65mm, Waffennr, 034678, hingewiesen. Gutachten zur Waffe sowie Ermittlungsergebnisse sind ausschließlich dort abgelegt. (…)“

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Zu finden ist diese „Sachakte“ nirgendwo. Das Gutachten zur angeblich tatrelevanten Ceska ist im Rahmen der Gerichtsverhandlungen vor dem OLG in München nur mündlich vorgetragen worden. Es soll in Schriftform noch nicht einmal Richter Götzl bekannt gemacht worden sein. Wenn es überhaupt jemals eine schriftliche Abfassung dieses Gutachtens gegeben hat.

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Gemäß § 256 StPO ist das Verlesen behördlicher Gutachten vor Gericht zulässig, nicht jedoch ein freier gutachterlicher Vortrag als Ersatz für das fehlende schriftliche Gutachten. Verlesen ist etwas anderes als erzählen.

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Der erzählende Gutachter kann sich ja schlechterdings nur auf waffentechnische, kriminaltechnisch erfasste Tatsachen berufen. Wo sind diese Untersuchungsergebnisse?

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Die vom Gericht praktizierte Vorgehensweise, d.h. der Verzicht auf die Vorlage eines schriftlichen, waffentechnischen Prüfergebnisses ist ohne Zweifel ein schwerwiegender Mangel der Prozessführung.

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Es ist ein Skandal, dass sich die Verteidiger der im NSU Prozess Angeklagten derartige Mängel bieten lassen.
Auch die Nebenkläger sollten ein Interesse an der Vorlage einwandfreier behördlicher Gutachten haben.

Aus meiner Sicht ist das nur mündlich vorgetragene Gutachten zur Pistole Ceska 83 rechtlich nicht verwertbar und deshalb rechtlich unbeachtlich, weil es von niemandem nachvollzogen und sachlich überprüft werden kann.

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Man hat sich auch zu fragen, warum alle Mundlos und Böhnhardt zugeordneten Schusswaffen kriminaltechnisch untersucht und schriftlich gewürdigt wurden, aber diese eine Pistole, der hinsichtlich der Tatgeschehen die größte Bedeutung zukommen soll, nicht in gleicher Weise untersucht und die Begutachtung nicht schriftlich dokumentiert wurde?
Auf Grund dieser Sachlage ist es mir nicht möglich, eine waffentechnische Würdigung zur Pistole Ceska 83 mit der Seriennummer 034678 vorzunehmen.

Anders verhält es sich mit drei weiteren Schusswaffen, die als tatrelevant gelten.

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Hierzu beginne ich mit der Würdigung des gemäß § 256 StPO gefertigten Behördengutachtens vom 09.12. 2011 zur
Pistole Bruni, Modell 315 Auto, Nummer 012289 Kaliber 6,35 Browning.
Diesbezüglich wurde am 09.12.2011 vom kriminaltechnischen Institut des BKA ein Behördengutachten gemäß § 256 StPO erstellt. Eingegangen beim Bundeskriminalamt am 14. Dez. 2011:

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„Insbesondere sollte festgestellt werden, ob Spurenübereinstimmungen mit der Tatmunition zum Spurenkomplex BAO Bosporus besteht, welche hier unter den Sammlungsnummern 44320 und 45037 einliegt.“
(Aktenzeichen: KT21-2011/624/34, Seite 3 von 8)

vollständiges Gutachten:  https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/12/die-tatwaffenbestimmungen-des-bka-teil-5-die-spate-bruni-mordwaffe-bei-simsek-und-taskopru/

Im Zusammenhang mit der Pistole Bruni erscheint mir ausreichend zu sein, nur die Schlussbemerkungen des 8 Seiten umfassenden Gutachtens zu zitieren:

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„Die Systemmerkmale auf Tat- und Vergleichsgeschossen stimmen überein.
Reproduzierbare Individualspuren sind jedoch nicht in ausreichender Qualität und Menge vorhanden. (…)
Es kann weder bewiesen noch ausgeschlossen werden, dass die Tatgeschosse mit den Sammlungsnummern 44320 und 45037 aus dem Lauf der o.a. Waffe Pistole Bruni, Modell 315 Auto, Nummer 012289 Kaliber 635 mm Browning verfeuert wurde.
(…) Der weitere Spurenvergleich mit anderen entsprechenden vergleichsgeeigneten Teilen der zentralen Tatmunitionssammlung ergab keine Hinweise darauf, dass die o.a. Waffe zu sonstigen registrierten, unaufgeklärten Schusswaffendelikten verwendet worden wäre.
(Seite 7 und 8 des Gutachtens).

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Abgesehen von der Selbstladepistole Ceska 83 Cal 7,65 Nummer 034678, für die kein nachvollziehbares waffentechnisches Gutachten vorliegt, kommen keine weiteren Schusswaffen aus der Mundlos und Böhnhardt zugeordneten „Waffen-Sammlung“ für die, voreilig als NSU Morde bezeichnete Türken-Mordserie in Betracht.

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Im Falle der, seitens der Staatsanwaltschaft ebenfalls Mundlos und Böhnhardt unterstellten Ermordung der Polizistin Kiesewetter und der Verletzung ihres Kollegen werden zwei Pistolen als vermutlich tatrelevant angesehen. Es handelt sich dabei um eine Pistole Marke Radom aus polnischer Fertigung und eine Pistole Tokarew aus, „vermutlich“ sowjetischer Produktion.

Gutachten siehe: http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/12/die-tatwaffenbestimmungen-des-bka-teil-6-die-mordwaffen-von-heilbronn/

Bevor ich mich den Einzelheiten der waffentechnischen gutachterlichen Feststellungen zuwende, möchte ich die dort verwendeten Begriffe erklären.

Zu Methodik und Untersuchungsgang findet sich in sämtlichen hier relevanten Untersuchungsberichten der gleiche standardisierte Text:

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„Wird Munition in einer Schusswaffe repetiert oder gezündet, so wirken metallische Waffenteileauf diese ein und können dabei deren Oberfläche verändern. Die entstehenden Waffenspuren erlauben ggf. die Identifizierung des Spurenverursachers, also den Nachweis dass ein bestimmtes, individuelles Waffenteil diese erzeugte.

Die Identifizierung oder der Ausschluss eines Waffenteiles als Verursacher einer Waffenspur beruht auf der Erfahrung, dass infolge von Zufallsprozessen bei der Waffenherstellung insbesondere der mechanischen Oberflächenbehandlung bei der Endbearbeitung, sowie gebrauchsbedingten zufälligen Veränderungen eine Wirkflächenbeschaffenheit der spurenerzeugenden Waffenteile resultiert, die beim wiederholten Repetier-Schussvorgang zumindest bereichsweise reproduzierbare Individualspuren bewirkt.“

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Was bedeuten nun diese Erläuterungen im Einzelnen?
Beim Repetier- und Schussvorgang können nur folgende Waffenteile auf die Munition einwirken.
Wenn von Munition die Rede ist, so versteht man darunter die komplette, aus der mit einer Treibladung gefüllten und einem Zündhütchen versehenen Hülse und dem in die Hülse eingepassten Projektil bestehenden Patrone.

Mit der Patronenhülse kommen beim Repetiervorgang folgende Waffenteile in Berührung und können unter Umständen dort Spuren hinterlassen:
Die Magazin-Lippen, die Stoßbodenfläche des Verschlusses mit der Spitze des Schlagbolzens. Weiterhin die seitlich im Stoßboden des Verschlusses eingefrästen Vertiefungen, die der Aufnahme der im Patronenhülsenboden befindlichen, rundum laufenden Nut dienen. Die aus einem separaten Teil bestehende, am Stoßboden montierte Patronenauszieherkralle und schließlich die Innenwandung des im Lauf befindlichen Patronenlagers. Das mit Zügen und Feldern versehene Laufrohr kommt mit der Patronenhülse nicht in Berührung, kann also dort keine Spuren erzeugen.

Auf das Projektil kann nur ein einziges Waffenteil einwirken, nämlich die in der Regel mit Zügen und Feldern versehene Wandung im Inneren des Laufrohres.
Der hintere Teil des Laufrohres kommt mit dem Projektil nicht in Berührung und kann demzufolge auch keine Spuren erzeugen.

Untersuchungen an der Pistole TOZ Modell TT 33, Waffennummer X 65070, Kaliber mm Tokarew.
Die Untersuchungen hinsichtlich des Vergleiches von dem, am Tatort aufgefundenen Projektil-Fragment verliefen negativ.

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„Mit dem einliegenden Tatgeschoss, bzw. dem Geschossmantelfragment der Sammlungsnummer 47986 ist aufgrund nicht völlig ausreichender Spurenqualität keine beweiskräftige Übereinstimmung in Individualspuren nachweisbar.

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Im Bezug auf die, unter Verwendung der, offensichtlich einzigen am Tatort vorgefundenen Patronenhülse vorgenommenen Vergleichsuntersuchungen erläutert das waffentechnische Gutachten:

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„Beim Spurenvergleich mit der entsprechenden Tathülse der zentralen Tatmunitionssammlung des Bundeskriminalamtes wurden Übereinstimmungen in den Individualspuren der hier unter der Sammlungsnummer 47986 einliegenden Tathülse festgestellt.“

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Ausführungen dazu, welche metallischen Teile der Waffe an der Hülse Spuren hinterlassen haben sollen, wurde nicht dargelegt. Das ist auffallend unverständlich. Es wäre doch sinnvoll gewesen zu erklären, welches von 5 in Frage kommenden Waffenteilen eine Spur hinterlassen haben soll? War es die Auszieherkralle? Die Schlagbolzenspitze oder was sonst?
Ich bezweifle, dass sich „Individualspuren“ an der hier relevanten Hülse finden ließen.

Vergegenwärtigt man sich die in den behördlichen Gutachten verwendeten Standarderklärungen bezüglich des möglichen Zustandekommens von Individualspuren, so kann man sich solche Spuren an der für den Kriegsgebrauch gefertigten Tokarew-Pistole nicht vorstellen.

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Bei den in Massen produzierten Kriegswaffen wurde auf jede individuelle Nachbearbeitung verzichtet. Eine weitere Veredelung der Waffenoberfläche kam nicht in Frage. Ich habe persönlich zahlreiche Tokarew-Pistolen des hier relevanten Typs aus sowjetischer, bulgarischer und rumänischer Fertigung in der Hand gehabt. Eine individuelle Nachbehandlung kann ausgeschlossen werden. Die massenfertigungsbedingten Frässpuren blieben unbehandelt stehen.

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Ich halte das Gutachten in punkto Hülsenvergleich für ein gefälliges Entgegenkommen.
Dafür gibt noch ein weiteres Argument.

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Im Gutachten ist von Individualspuren die Rede. Einmal davon abgesehen, dass genauere Erläuterungen zur behaupteten Spurenbildung fehlen, ist doch die Frage, wie ein Gutachter erkennen soll, welche Spur fertigungsbedingt und welche individual ist, wenn er keine weiteren Waffen aus der gleichen Fertigungsserie zum Vergleich heranziehen kann? Eine solche Feststellung kann nur über den Vergleich mit seriengleichen Schusswaffen getroffen werden.

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In Bezug auf die waffentechnische Gutachtertätigkeit der Landeskriminalämter bin ich wegen einschlägiger persönlicher Erfahrungen mit dem BLKA sehr misstrauisch. Ich selbst habe vor Gericht in zwei Fällen zurecht gepfriemelte, das heißt nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft passend gemachte Gutachten erlebt.

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Untersuchungen der Pistole RADOM VIS 35, Waffennummer HI 836. Kaliber 9 mm Luger. (deutsche Bezeichnung 9 mm Parabellum)

Zum Thema Patronenhülsenvergleich äußert sich das Gutachten ähnlich wie im Gutachten zur bereits besprochenen Pistole Tokarew.

Man will an den beiden am Tatort aufgefundenen Patronenhülsen sogenannte Individualspuren festgestellt haben. Damit soll nachgewiesen sein, dass die Tathülse aus der sichergestellten Radom verfeuert worden ist.

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Ebenso wie bei der Begutachtung der Pistole Tokarew wurde nicht erläutert, welche Waffenteile auf der ausgeworfene Hülse nur individuell erzeugte und nicht fertigungsbedingt erklärbare Spuren hinterlassen haben sollen?

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Wäre ich Prozessbeteiligter, so würde ich darauf drängen, dass die Spuren näher erläutert werden und der zwingende Nachweis erbracht wird, dass sie nicht fertigungsbedingt, serienmäßig entstanden sein können.

Hinsichtlich der am Tatort verfeuerten Projektile konnten keine rechtlich bedeutsamen Erkenntnisse gewonnen werden, weil offensichtlich nur ein Geschossfragment gesichert wurde.

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Das rechtlich bedeutsame Fazit der gemäß § 256 S t P O erstellten behördlichen Begutachtung vom 14.12.2011 lautet:

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„Mit dem einliegenden Geschossmantel der Sammlungsnummer 47985 ist aufgrund nicht völlig ausreichender Spurenqualität und Menge eine nur geringe beweiskräftige Übereinstimmung in den Individualspuren nachweisbar.“

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„Nur geringe beweiskräftige Übereinstimmung“ bedeutet im Klartext, dass „kein juristisch brauchbarer Beweis“ vorliegt.

Im Übrigen möchte ich wissen, welche Individualspuren die Innenwandung des Laufrohres überhaupt auf dem Projektil erzeugen könnte? Genaugenommen können beim verfeuern einer Patrone auf dem Projektil zwar Spuren entstehen, aber nur Systemspuren, die mit allen Waffen derselben Serie gleich sind, und niemals Individualspuren. Letzteres deshalb nicht, weil eine individuelle mechanische Nachbehandlung des Laufinneren ausgeschlossen ist.

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Dazu muss man sich auch einmal die Fertigungsvorgänge vor Augen halten.
Ein Pistolenlauf wird niemals in den Abmessungen des Fertigteiles hergestellt.
Es werden Laufrohlinge von ca. einem Meter Länge mit spiralförmig verlaufenden Zügen und Feldern hergestellt.
Danach wird der Laufrohling in 10 Teile abgelängt. Dann werden diese, je nach Größe der Faustfeuerwaffe, für die sie bestimmt sind, in den Abmessungen von höchsten bis zu 10 cm Länge auf der Außenseite passend abgedreht und in das hintere Teil ein Patronenlager eingefräst. Damit ist der Lauf einer Selbstladepistole fertig.

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Eine individuelle Nachbehandlung ist auf den Wirkungsflächen der Laufinnenseite niemals erforderlich. Aus der Betrachtung der Fertigungsmethode ergibt sich aber auch noch eine andere wichtige Erkenntnis.

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Weil die Pistolenläufe in größeren Mengen und vor dem Einpassen in die Waffe in Überlängen produziert werden, sind zwangsläufig die beim Verfeuern gegebenenfalls auf den Projektilen entstehenden Spuren bei allen Pistolen derselben Serie gleich. Das bedeutet, um zu der Erkenntnis zu kommen, ob eine Spur auf einem Projektil systembedingt ist, oder etwa als Individualspur angesehen werden kann, müsste man mehrere Pistolen der gleichen Fertigungsserie zu Vergleichszwecken beschießen.

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Aus alledem ergibt sich für mich, dass die Verwendung von Waffen aus der Mundlos und Böhnhardt zugeordneten Waffensammlung für die prozessrelevanten Tötungsdelikte nicht nach gewiesen werden konnten.
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Darüber hinaus stehen noch die unbeantworteten Fragen im Raum, auf welche Weise die Waffen in das persönliche Umfeld der beiden Angeklagten gekommen sind und zu welchem Zeitpunkt das geschah.
Eine Verkaufswegfeststellung war jedenfalls bis zum heutigen Tage in keinem einzigen Falle der diversen prozessrelevanten Schusswaffen möglich.
Dazu werde ich noch geeignete Beiträge liefern.
Soviel für heute

Karl-Heinz Hoffmann 19.12.2014

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Es gibt 3 Behördengutachten des BKA zur Ceska 83, die sämtlich veröffentlicht sind, als Anlage 1 des Schreibens des Arbeitskreises NSU an den Bundestags-Innenausschuss.

ABER: Das sind keine Waffengutachten, denn es fehlen dort sämtliche Aussagen, WIE und AUFGRUND WELCHER Individualspuren man beim BKA zu der Überzeugung kam, dass es sich um die Dönermordwaffe handelt:

– keine Fotos der Individualspuren, ggf. mikroskopische Fotos etc pp.

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Beispiel eines solchen Vergleichsfotos

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– keine textliche Beschreibung der gefundenen Übereinstimmungen.

Was da als „Gutachten“ bezeichnet wird, das ist keines. Es ist maximal eine Zusammenfassung ohne jedes Identifizierungsdetail.

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Die Rolle der Verteidigung ist höchst suspekt, wie Hoffmann zurecht anmerkt. Da ist er mit Lazlo Tolvaj zu 100% deckungsgleich, der genau das ebenfalls völlig unverständlich fand, und mehrfach eine Zweitbegutachtung durch unabhängige Fachleute verlangte. Ein neutraler Schweizer in bester eidgenössischer Tradition.

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Vom Verkünden als Mordwaffe bis zur Verfassung der Gutachten zur Ceska 83 verging fast ein Monat, was bei der wichtigsten Waffenexpertise des BKA seit vielen Jahren völlig unverständlich ist:

– Verkündung als 9-fache Mordwaffe am 11.11.2011

– Gutachten zur Ceska vom 6.12.2011 bzw. am 7.12.2012

ceska 83 W04.pdf

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Ende Teil 1

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Das große NSU-Nanu – natives Waffenöl

Ein Gastbeitrag von http://die-anmerkung.blogspot.com/

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Mitglieder des Arbeitskreises NSU hatten sich auf die Suche nach nativem Waffenöl gemacht, denn wenn der sich selbst enttarnte NSU so an die 16 bis 18 Waffen gehortet hatte, dann wird sich ja auch irgendwo die letzte Ölung finden lassen, mit der die Waffen konserviert wurden, um sie haltbarer zu machen und keine Fingerabdrücke zu hinterlassen.

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Warum die Ölbohrung von staatstragender Bedeutung ist, das erklärte Götzl-Groupie Friedrichsen den staunenden Leser an den Flachbildschirmen und iPhone-Displays. Am Landes-Stadl in München herrschte wieder mal Verwirrung, schreibt die Dame, die Elite des bayrischen Rechtsstaates sei bemüht, die Ceska-Stafette aufzuklären.

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NSU-Prozess: „Verzweifelte Versuche der Verteidigung“

Von Gisela Friedrichsen, München

Die langwierigen Aufklärungsbemühungen aber haben ihren Grund. Denn vom Weg dieser Pistole, mit der neun Personen türkischer und griechischer Abstammung getötet worden sein sollen, hängt die Bewertung der Rolle des Angeklagten Ralf Wohlleben ab. Wohllebens mutmaßlicher Mordvorsatz wird sich nur mit seiner Kenntnis von der Verwendung der Ceska 83 begründen lassen.

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Nein Frau Friedrichsen, das ist der verzweifelte Versuch der staatlichen Ankläger, dem Angeklagten Wohlleben nach dreijähriger Untersuchungshaft ans Bein zu pinkeln, weil sie nichts haben. Gar nichts. In der verworrenen Denke der Bundesanwälte und der von ihnen abhängigen Journalisten hänge vom Weg der Ceska die Bewertung der Rolle Wohllebens ab. Sind sie alle wirklich so doof, daß sie diesem Hilfskonstrukt Glauben schenken?

Es geht um das Ende der 90er Jahre. Sie wollen uns doch nicht etwa erzählen, daß der Wohlleben 1998 eine Ceska mit der Begründung orderte, wir haben Böhnhardt und Mundlos in den Untergrund geschickt, damit die dann unentdeckt mit der Ceska 9 Kurden, gerne ersatzweise auch Griechen ermorden. So ab 2000, wäre das recht, Herr Wohlleben? Ja das ginge, dann haben wir genügend Vorlauf für die Planung.

Nein, Frau Friedrichsen. Es bleibt bei der alten Wahrheit, daß es weitaus mehr dumme Frauen als kluge Männer gibt. Einige dieser klugen Männer haben sich auf die Suche nach Widersprüchen und Ungereimtheiten gemacht und konfrontieren die Öffentlichkeit mit diesen, da sie Sand im gut geölten Gerichtsgetriebe sind und aufgeklärt gehören.

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Für die Ceska 83 (W04) sind nur zwei Fragen von entscheidender Bedeutung.

1. Wer wurde mit dieser Waffe ermordet?

2. Wem kann diese Tat durch Zeugen und forensische Beweise nachgewiesen werden?

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Alles andere ist ideologische Hirnkacke, die sich Staatsanwälte und deren Lohnschreiber aus dem Arsch ziehen. Wenn ein Mittelding überhaupt Bedeutung hat, das wissen Staatsanwälte auch, dann der gesetzwidrige Erwerb und Weiterverkauf einer Schußwaffe. Die einschlägigen Paragraphen und Strafen suchen sie sich selber im Internet zusammen. Oder sie fragen bei ihrem nächsten Pausentee auf Goetzls Couch, wie das juristisch eigentlich gehandhabt wird, das mit einem 17 Jahre zurückliegenden Waffendeal. Als Richter weiß er die Antwort.

Zu deutsch, ihr ganzer Artikel ist wieder mal Pillepalle, verklärt, statt erklärt, denn der Preis ist immer noch heiß, um den es am Ende des Verfahrens geht. Es geht immer noch um 10 Morde, zwei Bombenanschläge, mehrere Raubüberfälle, nicht zuletzt auch um die Anfertigung einer Bekenntnis-DVD, auf der das Bekenntnis allerdings vergessen wurde. Vom Mord an Kiesewetter und Mordanschlag auf Arnold wollen wir gar nicht erst reden.

Um es im moralischen Duktus von Heribert Prantl zu sagen.

Rechtspflege ist ein schönes Wort für das, was die Justiz tun soll. Sehr unschön ist, was die Justiz in München daraus macht.

Sie macht daraus amtsmißbräuchliche Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung. Mag sein, daß der Wohlleben eine Menge Dreck am Stecken hat. Dann denkt euch dafür ein Anklage aus und verknackt ihn dafür. Was die Bundesanwälte in München machen ist Voodoo-Justiz. Dienelt wird versteckt, Eminger ist auf freiem Fuß. Bis einschließlich dem heutigen Tag wurde bei inzwischen um die 160 Verhandlungstage kein einziger Beweis für gar nichts präsentiert. Nichts, nado, nix.

Das ist dann eben doch Freiheitsberaubung, in der Hoffnung, vielleicht doch noch was zu finden. Das Problem ist, daß nichts gefunden werden wird. Alle am Gericht beteiligten wissen das. Der Spiegel, Aust/Laabs, BILD und Welt, stern und andere Medien wissen das ebenfalls, denn die haben die Akten. Der Arbeitskreis NSU weiß das, denn auch der hat Einblick in die Akten.

Sogar der in Karlsruhe tätige Erste Staatsanwalt Orschitt hat die Akten.

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Nur der Innenausschuß des Bundestages, der steht auf dem Trockenen, denn ausgerechnet dem wird die Akteneinsicht verweigert. http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/06/gba-range-und-das-olg-verweigern-dem-innenausschuss-die-akten/

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Wir lassen die Irrungen und Wirrungen in der Diskussion des Themas mal außen vor, da auch viel aneinander vorbei diskutiert wurde, so daß fast das polizeiliche Konfliktberatungsteam angerückt wäre, um den weiteren Diskussionsverlauf zu moderieren. Wer sich für solche Dinge interessiert, wie ein Gedanke entsteht, der kann das am Prozeß der Diskussion nachvollziehen. Wir stellen hier das Endergebnis vor.

@Kobra fiel auf, daß bei der kleinen und feinen Waffenkammer, die in der Frühlingsstraße 26 angelegt wurde, gar kein Reinigungsset zu finden war. Es wurde jedenfalls nie darüber berichtet. Das gilt auch für die im Wohnmobil zu Eisenach aufgefunden Waffen.

Obwohl angeblich „viele Waffen“ gefunden wurden, sind keine Waffenreinigungsutensilien, Ölflaschen, Messing-Reinigungsbürsten, Werkzeuge und übliche Metallbüchsen unter den Asservaten aufgeführt, wie es sich für behauptete Waffennarren gehört hätte!

Zu beiden Sachverhalten muß man folgendes wissen. Die ersten drei Waffen (W01 bis W03) wurden von Brandermittler Lenk in der ausgebrannten Wohnung Frühlingsstraße 26 gefunden und dokumentiert. Die Waffen W04 bis W11, darunter die Ceska 83 (W04) und Tokarev (W08), mit der Arnold möglicherweise ermordet werden sollte, diese Waffen wurden am Superfindetag 09.11. von einer anonymen Einheit der Polizeifachschule Chemnitz aus dem Schutthaufen der Frühlingsstraße geborgen, nicht dokumentiert, fotografiert und asserviert, sondern in die Polizeiinspektion Zwickau verbracht und dort gesammelt. Die 2. Dönermordwaffe „Späte Bruni“ fiel auf das Dach vom BKA, irgendwie…

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Das gleiche Verfahren in Eisenach. Das Wohnmobil wurde nicht in Stregda einer ersten kriminaltechnischen Untersuchung unterzogen, sondern auf einen Tieflader gehievt und außer Sichtweite unliebsamer Zuschauer gebracht. Damit wurde die Auffindesituation erheblich verändert. Die von den Feuerwehrleuten angefertigten Fotos der Löscharbeiten wurde beschlagnahmt und sind bis heute nie wieder aufgetaucht. Sie konnte somit bisher nicht bei Gericht beigezogen werden.

Wo Waffen im Bestand sind, da finden sich auch die entsprechenden Reinigungsutensilien, dachte sich @fatalist und machte sich auf die Suche. In den Akten wurde man dann doch fündig.

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Asservatenauswertung

1. Objekt/Person: Frühlingsstraße 26, 08058 Zwickau

2. Asservaten-Nr.: 2.12.726 Waffenreinigungsset

3. Asservaten-Beschreibung:

Das Asservat besteht aus einer zweiteiligen, rechteckigen, schwarzen Kunststoffbox.

Das eigentliche Aufbewahrungsteil besteht aus drei kleineren und eine über die gesamte Länge reichende Unterteilung.

4. Auswertung:

Aus einer Internetrecherche ergibt sich, dass unter den Wörtern STIL CRIN die italienische Firma STIL CRIN DI ROSSINI PIERINO & C. S.N.C.12/

als Händler für Waffen, Munition, Ballistik – Geräten und Erprobung ersichtlich ist. Eine gleich aussehende Box bzw. Reinigungsset konnte im Sortiment gesichtet werden.

Das Waffenreinigungsset bedarf keine weitere Auswertung.

Fazit:

Eine Verfahrensrelevanz ist derzeit nicht ersichtlich.

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Das kommentiert der Autor dieses Beitrages kurz und bündig, aber leider ohne Begründung, mit der Aussage:

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Eine Verfahrensrelevanz ist in jedem Falle gegeben, denn anhand des mechanischen Abriebs an den Bürsten hätte man ermitteln können, ob und aus welcher Waffe gefeuert wurde, ob es Mischspuren gibt usw.

Besser als an einem Reinigungsset kann man keine Schmauchspuren abnehmen.

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Abbildung: Das in einer Garage der Polizeiinspektion Zwickau asservierte Waffenreinigungsset. Bildermappe 11 und roter Pfeil wurden ergänzt. Mappen sind vollständig veröffentlicht

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Nun wurde wie verrückt das native italienische Waffenöl gesucht, das sich nur aus Suhler Produktion auftreiben läßt, aber nicht aus italienischer.

Womit haben wir es letztlich zu tun? Nun, bei dem oben erwähnten Preis, der für den Tag der Urteilsverkündung ausgelobt ist, geht es um eine ganze Menge, vor allem um akribische Polizeiarbeit und sorgfältige Auswertung der Akten.

Keine Verfahrensrelevanz bei Asservaten, die mit Waffen zu tun haben, in einem Verfahren, in dem es um eine terroristische Vereinigung, Massenmord, Unterstützernetzwerke und weiß der Deibel geht? Geht’s noch?

Welche Verfahrensrelevanz wäre denn gegeben gewesen?

Man hätte das Waffenreinigungsset nach der Untersuchung auf Humanspuren (DNA und Fingerabdrücke) einer physikalisch und chemischen Analyse unterziehen und diese Ergebnisse mit der physikalisch-chemischen Untersuchung der Waffen abgleichen müssen.

Die Waffen W01 bis W11 lagen am 09.11. alle in Zwickau, das Waffenreinigungsset ebenfalls. Am 10.11. gingen die Waffen samt Untersuchungsauftrag an das BKA, damit am 11.11. (Eingang bei KT 21 an jenem Tag) bei bester Karnevalsstimmung unter donnerndem Helau und Alaaf die Ceska 83 (W04) als schlimmste deutsche Supermörderwaffe seit dem Autobahnbau präsentiert werden konnte.

Dabei hätte eine gründliche kriminaltechnische Untersuchung aller Waffen und des Reinigungssets durchaus interessante Ergebnisse liefern können.

Welche Schmauchspuren lassen sich an den Bürsten, Lappen und Reinigungsdochten feststellen? Welche Ölrückstände gibt es? Gibt es Mikrospuren eines mechanischen Abriebs von Metallen? Welche dieser Spuren kann mit welcher Waffe oder der reichhaltig aufgefundenen Munition in Übereinstimmung gebracht werden?

Spannendere Fragen als jene, ob Wohlleben bereits 1998 vor hatte, die Polizisten Kiesewetter und Arnold mit keiner Ceska ermorden zu lassen.

Da diese Untersuchung unterblieb, sie hatte ja keine Verfahrensrelevanz, stellt sich einmal mehr die Frage, wie in einem Rechtsstaat Verfahren dieser Dimension untersucht werden. Von der Aktenführung und Asservierung ganz zu schweigen.

Die Führunsgetage des BKA hat im Einvernehmen mit der politischen Führung des Landes und der Bundesanwaltschaft schnell mal so den Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, um im Schnelldurchlauf eine ihnen genehme politische Stimmung zu erzeugen, unter deren Deckung auf Beschluß der Abgeordneten des deutschen Bundestages vom 22.11.2011 Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos rechtstaatswidrig zu Massenmördern und Terroristen verurteilt wurden. Da waren gerade mal 16 Tage seit dem bis heute ungeklärten Tod der beiden vergangen.

Keine Verfahrensrelevanz bei vermutlich 6 Schrotkugeln in Böhnhardts Kopf. 5 Pfund Schwarzpulver, unversehrt im Schuttberg der Frühlingsstraße geborgen, sind ohne jede Bedeutung.

Ein Abgleich der aufgefundenen Waffen mit einem Waffenreinigungsset fällt ebenfalls unter dem Tisch.

Keine weiteren Fragen zum Rechtsstaat, eure Ehren.

Thomas Mosers Bewerbungsrede für den Arbeitskreis NSU

Ein NSU- Recherche-Netzwerk, zu dem -laut eigenem Bekenntnis- auch Thomas Moser gehöre, hat Fragen zur Ceska etc. an die Abgeordneten des Bundestags-Innenausschusses gestellt, deren Beantwortung durch die Bundesanwaltschaft der Bundesminister der Justiz blockiert.

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Sein Recherche-Netzwerk ?

Soll das eine Bewerbungsrede sein?

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Es war der Arbeitskreis NSU, der Berlin auf Trab brachte mit seinem Schreiben zu den Ceska-Merkwürdigkeiten, zu den Selbstmord-Hülsen im Wohnmobil, zu der Polizeimunition in Zwickau unbekannter Herkunft und zu offenkundig manipulierten Fahrzeugmietverträgen im grossen Stil.

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Aber es kommt noch besser:

Die 10 Autoren von „Geheimsache NSU“ wären Teil eines Aufklärernetzwerkes.

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In dem Märchenbuch „Geheimsache NSU“ steht zu Heilbronn nur Blödsinn, Krokus-Blödsinn zu den angeblichen NPD-Ländle-Mördern.

Das hatten wir gerade Gestern: Desinformation durch Weglassen der Augenzeugen-Beschreibungen „russisch, moldawisch, polnisch, balkanstämmig“.

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heilbronnquerl

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DAS ist „Geheimsache NSU“: Verarsche der Käufer. Vorsätzliche Desinformation.

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siehe:  http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/09/geheimsache-nsu-der-offenbarungseid-der-autoren-am-3-11-2014/

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Die Nichtaufklärer von Links wurden durch die Akten-Veröffentlichungen überhaupt erst gezwungen, ihre blödsinnigen Thesen aufzugeben. So sieht das aus:

Ohne NSU LEAKS und ohne den Arbeitskreis NSU ginge der Antifa-Wahnsinn zum NSU-Phantom endlos weiter, und das zum Nutzen des Tiefen Staates, zum Vorteil einer hochgradig kriminellen Exekutive und ihrer nachgeordneten Behörden!

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Erste Anzeichen der Einsicht sind selbst beim APABIZ (NSU-WATCH) zu erkennen:

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„Man muss es wie ein Mantra vor sich hertragen, um es nicht zu vergessen, um es im Trubel, der Ödnis und im Gleichklang der Verhandlungstage nicht aus den Augen zu verlieren.“

„Die beiden Komplizen von Zschäpe in der so genannten Zwickauer Terrorzelle, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt – im Gericht meist fast zärtlich „die beiden Uwes“ genannt –, sollen sich ungereimten Ermittlungen zufolge am 4. November 2011 in Eisenach nach einem Banküberfall und dem Auftauchen von zwei Streifenpolizisten in einem Wohnmobil das Leben genommen haben.“

„Mit dem angenommenen Doppelselbstmord brachten sie einen der größten Geheimdienst- und Rassismus-Skandale der deutschen Nachkriegsgeschichte ins Rollen.“

Damit das Publikum Beiträge der Nebenklage mitbekommt, werden die jeweils sprechenden Nebenklagevertreter_innen mit einer unter der mit wuchtigen Akustik-Bauelementen behängten Decke installierten Kameras herangezoomt und mit Beamer auf graue, zwei auf drei Meter große Flächen an den Seitenwänden des lindgrün gestrichenen Saales projiziert.“

„Der Senat thront vor einer Wand von ein paar Hundert zum Verfahren gehörender Aktenordner, was das Bild von Wissen und Macht des Kollegiums noch unterstreicht.“

„Die Hermetik des Gerichtssaals ohne Fenster, ohne Tageslicht, mit einschüchternder Architektur und schlechter Luft darf mit Fug und Recht als Teil einer Inszenierung betrachtet werden, die den theatralen Charakter der gerichtlichen Abläufe unterstreicht.“

www.nsu-watch.info/2014/12/dicke-luft-im-101-nach-150-prozesstagen-im-muenchener-nsu-prozess-zeichnen-sich-probleme-der-innen-und-aussenwahrnehmung-des-verfahrens-ab/

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@Zugschlampe kommentiert das so:

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Die Linke steht in einem schmerzlichen Erkenntnisprozess, am Ende wird allerdings nur die Verwirrung und die Beschädigung für sie dabei herauskommen.

Es erinnert mich an die Prozessberichte von Lion Feuchtwanger, der die Schauprozesse 1936/37 in Moskau beschrieben hat.
Auch er hat gar nichts kapiert, nur gespürt, dass das alles eine Katastrophe ist und dann sich hinter dem Vorhang die totale Erniedrigung und Blamage alles dessen verbirgt, an das er geglaubt hat.

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Dem ist wenig hinzuzufügen.

Ausser: Die Bewerbung wird hiermit abgelehnt. Eher den Wolf Wetzel, aber nicht die Vögel vom NSU-Märchenbuch, die nicht genug Arsch in der Hose haben, um deutlich ihre Fehleinschätzungen (das freundlichere Wort für Desinfo) zum NSU-Phantom klar zu benennen.

Hat die Zwickauer Ceska 83 den originalen Lauf?

Eine weitere Frage, die noch nie (nur hier im Blog) gestellt wurde, die aber sehr wichtig ist, gerade im Hinblick auf die mysteriösen Auffinde-Umstände in Zwickau und ebenso bei Betrachtung der Verkündung als Mordwaffe innerhalb weniger Stunden am 11.11.2011.

Das Ceska-Paradoxon: Ungeprüft verkündet, oder gab es Vorwissen, dass es die richtige Waffe war, oder W04 wurde gleich 2 Mal gefunden, was die Namensgebung W04 nahe legt, nach W01-W03 und nach W06 und nach W10 gefunden, oder wurde der Lauf gewechselt?

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Gerade WEIL die Auffindung nicht dokumentiert wurde, die Auffinder unbekannt sind, laut Brandermittler Lenk vor Gericht die 6 Waffen am „Superfindetag 9.11.2011“ gemäß Anweisung undokumentiert weggebracht wurden… und wer das anwies, das wollte Lenk vor Gericht nicht sagen. „erinnere mich nicht“…

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auffinde

dieses Foto stammt nicht aus der Frühlingsstrasse, sondern aus dem Polizeipräsidium oder von wo auch immer…

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schuttsieber2

Die angeblichen Finder der Waffen, der BPZ 322, war am Superfindetag 9.11.2011 gar nicht vor Ort. Er war am 8.11.2011 vor Ort laut Ermittlertagebuch, nicht am 9.11.2011.

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Erinnern wir uns kurz, was BAO-Chef Wolfgang Geier zur Herkunft der Ceska sagte:

Es sei eine Stasi-Ceska 83, davon war Geier 2008 überzeugt, und die BAO Bosporus wehrte sich noch 2010  „mit Händen und Füssen“ gegen die BKA-Festlegung „Schweizer Ceska“ in Aktenzeichen XY ungelöst. Steht auch sehr ausführlich bei Heimatschutz, man drohte sogar dem BKA mit Einschaltung von MP Beckstein… nützte aber nichts.

siehe auch:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/06/30/ermitteln-verboten-aus-einer-stasi-ceska-wurde-eine-schweizer-waffe-gemacht-teil-7/

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Was ist daran das Wichtige?

Wichtig ist, dass im selben Jahr 2008, als alle Morde mit der Ceska schon 2 Jahre her waren, Geier auf „Stasi-Waffe“ tippte, während das BKA die Schweizer Ceskas favorisierte.

Das heisst: Die Waffen waren hinsichtlich des typischen Spurenbildes identisch.

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Es gab kein „Spezielles Produktionsverfahren“, wie KHK Uwe Deetz vom BKA 2010 behauptete, welches die Schweizer Serie (Luxik-Waffen) „speziell machte“.

siehe auch:

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/06/das-bka-erklart-das-ceska-spezialherstellungsverfahren-im-fernsehen/

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Das ist eine Lüge, die ganz klar auf das hindeutet, was auch Aust/Laabs (aus dem HPF „Dönerstrang“ ab)schrieben: Es wird ein Ausweg gesucht, und den Mördern wird signalisiert, dass man nicht nach ihnen sucht.

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Nur die Uwes sahen nie Fernsehen und verpassten es, die Mordwaffe endlich wegzuschmeissen, sorry, der musste sein…

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Um die Lüge zu erkennen, muss man sich lediglich klarmachen, dass man eine „Spezialceska  83 mit ganz anderem Spurenbild als jede bekannte Ceska 83 es hat“ gar nicht im Jahr 2000 hätte erkennen können, nach dem 1. Mord an Simsek, und wie bekannt ist, hat man das aber sehr wohl erkannt, an 4 Projektilen und an 5 Hülsen allein bei diesem Mord.

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Es ist daher umso erstaunlicher, wie dreist das BKA -widerspruchslos- die Menschen anlügen konnte seit dem Jahr 2010, bis zum heutigen Tag.

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Es ist doch auch äusserst merkwürdig, dass im „Waffennummer-Wiederherstellungs-Gutachten“ des BKA von Ende 2011 die wiederhergestellte Waffennummer 034678 auf dem Lauf beschrieben wird, wo gar keine Waffennummer eingeschlagen war.

Die Waffennummer ist auf dem Griffstück eingeschlagen, nicht auf dem Lauf:

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demo

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das sieht man auch ganz klar: Schwesterwaffe 034673 des BKA:

DIE GROSSE CESKA-LÜGE DES BKA

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Wie diese 8 vermissten Ceskas 0346xx aussehen, das demonstrierte man uns 2010 im Fernsehen: KHK Uwe Deetz.

lauf und schlitten

Griffstück, nicht Lauf !

Baujahr der Ceskas: 1989.
2 eingravierte Waffennummern
2 eingeschlagene Beschusszeichen.

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Die Waffennummer steht ganz klar auf dem Schlitten, und auf dem Griffstück, aber nicht auf dem Lauf.

Folgerichtig hat das BKA Ende 2011 auch bei der Zwickauer Ceska die Waffennummer an 2 Stellen wiederhergestellt, laut Gutachten:

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waffennummer w04 schlitten

.Verschlussstück = Schlitten, BKA-Waffendeutsch… siehe Foto weiter oben…

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Und jetzt kommt die Lüge:

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waffennummer w04 lauf1

Nein. Auf dem Griffstück. Nicht auf dem Lauf !

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c5

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Das vollständige Gutachten ist in der PDF enthalten, welche an den Bundestags-Innenausschuss ging, Name:

Ceska 83 W04.pdf

Der Downloadlink dazu ist hier zu finden:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/28/neues-zur-ceska-nicht-beschossen-hulse-in-dortmund-nicht-auf-dna-und-fingerabdrucke-uberpruft/

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Die Frage an das BKA dürfte demnach berechtigt sein:

Hat die Zwickauer Ceska 83 W04 den originalen Lauf?

So ein Lauf ist nur in das Griffstück gesteckt, oder meinetwegen auch geschraubt, egal, aber ganz einfach zu wechseln.

Es fehlt die Aussage in den BKA-Gutachten, das überprüft wurde, ob der Lauf werksseitig war. Immerhin hat man allein in der BRD 8 Ceska 83 gefunden, bei denen der Lauf nachträglich geändert wurde, so dass ein Schalldämpfer aufgeschraubt werden konnte.

Aussage Geier vor dem NSU-Ausschuss des Bundestages.

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Hier eine Ceska 83 mit verlängertem Lauf, die es gar nicht geben dürfte:

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frontal21

https://www.youtube.com/watch?v=uVI1_8tXfFM

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Wenn Sie Probleme damit haben sollten, die Relevanz der Frage zu erkennen,

ob der Lauf der Originallauf ist,

dann machen Sie doch einmal folgendes Gedankenspiel:

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Nehmen Sie an, alle Zeugen sagen die Wahrheit.

– Carsten Schultze hat wirklich bei Andreas Schultz im Madley auf Veranlassung vom Wohlleben eine Ceska 83 SD gekauft.

Schalldämpfer war zwar nicht bestellt, aber egal… war halt dabei.

– diese Ceska 83 SD hatte tatsächlich die Seriennummer 034678, wie das BKA herausfand bei der Zwickauer Ceska.

– sie stammte tatsächlich vom Händler im Graubereich Franz Schläfli aus Bern.

– „Ceska-Müller“ hat sie tatsächlich mit einem Waffenerwerbs-Berechtigungsschein des Germann dort gekauft. Bar bezahlt, im Laden, eingesteckt. 2 Stück Ceska 83 mit SD.

– Via einer wie auch immer gearteten Ceska-Stafette gelangte diese Ceska 034678 zu den Uwes.

– Die Zwickauer Ceska W04 ist die Mordwaffe bei den 9 Dönermorden.

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Alles wahr. Nehmen Sie das mal so an. Gedankenspiel…

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und wo ist dann der Betrug möglich, wenn das alles stimmte, alles wahr wäre?

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Der Lauf der W04 aus Zwickau wurde zwischen mysteriösem Auffinden im Schutt in Zwickau und Eingang beim BKA ausgetauscht.

Ätsch. Kein Problem.

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Es wäre nicht einmal nötig, die Waffe auszutauschen, es reichte (Konjunktiv) völlig aus, den Lauf der echten (STASI-?) Mordwaffe in die Zwickauer Ceska reinzupacken. 5 Minuten reichen. 1 Austauscher reicht dazu, es sind keine Mitwisser und Mittäter nötig.

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Das ist aber nur ein Gedankenspiel… mehr nicht.

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Dumm natürlich, wenn man dann eine Patrone in die Waffenkammer packte, aber die aufgefundene Waffe W04 in Zwickau entladen war laut Auffindeprotokoll…

aber wie sagt man so schön?

Shit happens 😉

Heimatschutz: Fundstücke

Es gibt einige Schmankerl, die unbedingt noch erwähnt werden müssen:

Heilbronner Mordwaffe, die über 2000 fremden DNAs auf der Pistole Radom Vis:

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2000 spuren mordwaffe

„Allerdings sind es Spuren von über 2000 Menschen…“

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Genauer gesagt von 9.324 Personen und 2.521 Spuren… 😉

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Ist ganz einfach: Nur ein DNA-Teilprofil, unvollständig, liefert deshalb enorm viele Treffer in der Datenbank. Es ist 1 DNA, und nicht etwa Tausende.  Auf der Radom gab es sogar 2 Personenspuren… aber nicht über 2000.

P 1 und P 4.

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Wichtig: Es ist keine Uwe-DNA.

Es gibt auch noch die fremde DNA auf der Tokarev, auch eine Weltkriegswaffe: Müsste P3 oder P 4 sein, denn 3 Waffen wurden untersucht: Radom, Tokarev, Ceska 83 SD. Leider auf der Ceska nur ein Teilmuster, aber kein Uwe. P 3 oder P 4 ?

dna waffen

Unbekannte DNA? Auf der Ceska? Angeblich nicht erkennbar. Wie bei der Tokarev:

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Da muss man misstrauisch bleiben, denn P1 und P4 auf der Radom kann es nur geben, wenn es auch P2 und P3 gibt, denn es waren nur diese 3 Waffen damals im Labor beim BKA. Ist zwingend logisch.

siehe:

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/09/27/das-dna-problem-bei-den-waffen-zu-viele-unbekannte-kein-nsu/

und:

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/09/08/die-dna-profile-auf-den-heilbronner-tatwaffen-keine-uwes/

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Immer noch falsch, Radom Vis = Kiesewetter, Tokarev TT 33 = Arnold

Sieht aus wie beim Nübel vom Stern abgeschrieben, der hat das auch immer falsch herum geschrieben.

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mordwaffen falsch

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richtig ist es so:

wyzencwl

siehe auch:

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/28/war-das-wattestabchen-phantom-eine-gelegte-trugspur-und-was-ist-mit-mevlut-kar/

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Erst 2006 bemerkte das BKA, dass 2004 die Munition gewechselt wurde.

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munitionswechsel

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Blödsinn. 5 Morde mit anderer Munition seit 2004, klar hat man das bemerkt. 

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Wie das Alu auf den Projektilen auch, eine BKA-Erfindung, die die fehlenden Hülsen ersetzt… 2 Hülsen aus 7 Morden… etwas wenig. Pattexkleber Aluspuren, so ist zu vermuten.

siehe:

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/08/bka-kt-21-nennstiel-ceska-mutmassungen-als-wahrheiten-verkauft/

und:

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/08/bka-kt-21-2-hulsen-reichen-fur-7-ceska-morde/

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Zudem hat das BKA gelogen im OLG, zum Schalldämpfer, den man angeblich nie untersucht habe, also gab es dort wohl keine Alu-Beschädigungen im Schalldämpfer:

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Auf Frage des anderen Verteidigers von Carsten S., RA Pausch, verneint Pfoser, den Schalldämpfer darauf hin untersucht zu haben, ob er innen aus Aluminium gefertigt ist, die Identifizierung habe eine andere Stelle gemacht. Sie hätten das deswegen nicht gemacht, so Pfoser, weil sie es nicht mehr für relevant hielten. Wie erwähnt, sei das ja kein Nachweis, dass es sich bei dem Schalldämpfer um den Tat-Schalldämpfer handeln müsse.

Es sei ja kein Beweis, sondern nur eine Bestätigung, dass es der gleiche Schalldämpfer gewesen sein könnte, man könne aber anhand der Anhaftungen keinen Schalldämpfer identifizieren.

LOL, sie haben sogar die Dämpfungsleistung gemessen:

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Die Wahrheit steht im Gutachten:
KT 22 hat nur die Waffennummern 034678 wieder sichtbar gemacht, steht da,
und den Schalldämpfer D017 hat KT 21 untersucht.

Pfoser und Nennstiel.

 …

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https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/08/warum-hat-pfoser-kt-21-des-bka-vor-gericht-gelogen-bzgl-des-schalldampfers/

Es liegt auf der Hand, dass es eben KEINE Beschädigungen im Schalldämpfer aus Zwickau gab, die aus „leichten Touchierungen“ durch die Projektile aus den Dönermorden stammen… man hätte das sonst stolz präsentiert.

Hat man aber nicht…

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Leopold Pfoser

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Hoppe (BKA, Chef EG Ceska) sagte auch aus, dass die Ceskas 83 mit längerem Lauf (für SD) in den 1980er Jahren in unbekannter Stückzahl hergestellt wurde, für Geheimdienste, und darüber nicht Buch geführt wurde.

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beschuss

und die CSR gab es 1993 gar nicht mehr, das wird schwierig mit dem Beschussjahr 93. Hat die Schweizer Ceska im nachfolgenden Bild nicht eine 89 eingeschlagen?

.Beschuss ohne Nr

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Hat die Zwickauer Ceska den originalen Lauf?

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Ach, ja, wie man sich das grösste Neonaziwaffenlager damals in Thüringen vorstellen muss, dass fand ich auch sehr interessant: Ein Waffenlager ohne Waffen?

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waffen heilsberg

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Da war nicht eine Waffe… oder das man sich so als Waffe vorstellt: Pistolen, Revolver, Gewehre.

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Das ist auch schön: inside thüringen 😉

13 Uhr 59

Einer der ersten Artikel über den Banküberfall erscheint online bei »Insidethueringen.de«.

http://www.insuedthueringen.de/

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Nobody is perfect, aber die nächste Ausgabe muss deutlich besser werden.

Graubereichs-Händler in Bern akzeptierte illegal beschaffte Waffenerwerbskarten

Ach ! Überraschung…

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Luzerner Zeuge belastet Berner Waffengeschäft

Ein ehemaliger Luzerner Polizist sagt im NSU-Prozess aus, dass Schweizer Waffenhändler Vorschriften nicht korrekt einhalten, hätten, habe deutschen Kriminellen in die Hände gespielt.

www.20min.ch/ausland/news/story/Luzerner-Zeuge-belastet-Berner-Waffengeschaeft-13555833

Im NSU-Prozess in München gegen mutmassliche deutsche Rechtsterroristen hat am Dienstag ein pensionierter Schweizer Kriminalpolizist als Zeuge ausgesagt.

Der Mann aus Luzern berichtete vor dem Oberlandesgericht München über die Praxis von Schweizer Waffenhändlern, die die Vorschriften nicht korrekt eingehalten hätten, was deutsche Kriminelle ausgenutzt hätten.

Namentlich nannte er ein Berner Waffengeschäft, das die NSU-Mordwaffe vom Typ Ceska verkauft haben soll.

Illegal beschaffte Waffenerwerbsscheine akzeptiert

Er gehe davon aus, dass dieses Waffengeschäft im Graubereich operierte, sagte der pensionierte Beamte. Der Händler habe illegal beschaffte Waffenerwerbsscheine akzeptiert und verbotenerweise Schalldämpfer verkauft. Auch die «Ceska» war mit einem Schalldämpfer ausgerüstet.

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Wer kaufte 1996 mit einem Waffenerwerbsschein des Anton Peter Germann, den der für 400 Franken an Hans-Ulich Müller verramscht hatte, im Berner Waffenladen Schläfli & Zbinden (konkret beim Herrn Mario Zbinden) 2 Ceskas 83, Nummern 034671 und 034678?

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Samt gefälschter Unterschrift, und samt „nicht erkennen können und/oder nicht erkennen wollen“ des BKA, EG Ceska, KOR Christian Hoppe und KHK Werner Jung, denen man wohl Falschaussage vor dem Bundestags-NSU-Ausschuss unterstellen muss? „Postversand-Märchen“ erzählt haben die Beiden…

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/10/14/verkauf-der-mordwaffe-ceska-83-sd-im-laden/

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“Der Käufer habe nicht über den Preis verhandelt, der sei wohl ein V-Mann”

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nsu-prozess-wie-kam-die-ceska-nach-deutschland.ecc902ad-21aa-41a5-bc74-e41598712375.html

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Liegt das daran, dass der Käufer ein V-Mann war, der seinerzeit zusammen mit einem gewissen A. K. aus dem grünen Herzen Deutschlands wesentlich öfter als 1 Mal in der Schweiz war? Oder will man uns ein wenig betuppen? Mal D. M. befragen…

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Ist es nicht so, dass in die Schweiz mehrere Chargen dieser Ceskas mit verlängertem Lauf geliefert wurden?

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Zumal mehrere Chargen mit Waffen dieses Typs in die Schweiz geliefert wurden. Und nicht nur dorthin. Laut Schnellinger laufen in mehreren Ländern Waffenüberprüfungen.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/doner-morde-tatwaffe-aus-der-schweiz-1.644516/kommentare-7.476570

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Das BKA hatte eine ähnliche Einschätzung, noch 2009:

Heimatschutz: Die Reise des KHK Werner Jung…

Im März 2009 reist ein Beamter des BKA daher nach Tschechien. Er soll endgültig klären, wie wahrscheinlich es ist, dass die gesuchte Waffe wirklich aus dem Luxik-Kontingent stammt und ob man so mehr Argumente findet, damit die Schweizer Behörden weiter helfen, die Verdächtigen dort im Blick zu behalten. Der Ermittler befragt tschechische Waffenexperten, besucht die Česká-Fabrik, begutachtet die Maschinen, den Produktionsprozess und schließt:

»… aus den Ermittlungen lässt sich keine Aussage hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit rechtfertigen, die Tatwaffe könnte aus diesem Kontingent [von Luxik] stammen.«

So einzigartig waren diese Luxik-Waffen also nicht. Klare Einschätzung des BKA. „Besonderes Produktionsvervahren“, so wird man bald die Deutschen belügen… 

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Der ernüchternde Bericht aus Tschechien wurde zwischen der BAO und dem BKA diskutiert. Da es keine Beweise gibt, dass die Tatwaffe bei diesen Pistolen tatsächlich bei der Luxik-Lieferung dabei ist, muss man also wohl oder übel in Betracht ziehen, dass die Tatwaffe an einem ganz anderen Ort gekauft wurde. Darüber ist man sich im Ermittlerkreis eigentlich auch einig. Dachten zumindest die Kripo-Beamten aus Nürnberg von der BAO. Doch dann tritt im Februar ein BKA-Beamter im Schweizer Fernsehen auf und erklärt, in einer spektakulären Mordserie suche man acht Českás, die in der Schweiz verkauft wurden. Mit »hoher Wahrscheinlichkeit« sei die Tatwaffe dabei.

das war der Uwe Deetz: siehe auch http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/07/mutti-und-die-ceska-denkt-was-ihr-selber-wollt/

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Heimatschutz:

Die Nürnberger drohen mit einer Pressekonferenz, dem Ministerpräsidenten, einem öffentlichen Streit. Am Bundeskriminalamt perlt das ab.588

So beginnt die Sendung »Aktenzeichen XY« am 10. März mit einer kurzen Vorstellung der Česká-Serie, der Moderator Rudi Cerne sagt: »… diese neun Männer mussten sterben und keiner weiß, warum. Für die Verhaftung des Killers ist eine enorm hohe Belohnung ausgesetzt, insgesamt 300000 Euro und wie es aussieht, zieht sich die Schlinge jetzt zu.

Das Bundeskriminalamt hat heute seinen wichtigsten Mann in dieser Angelegenheit geschickt …«589 Schnitt auf den BKA-Waffenexperten Uwe Deetz im Studio, der etwas zerknirscht und unglücklich aussieht. Später sagt Cerne: »Das BKA glaubt, dass es dem Täter so dicht auf den Fersen ist wie nie zuvor.« Es folgt ein Einspielfilm, in dem behauptet wird, allein die Tatsache, dass die Česká einen Schalldämpfer hatte, hätte die Ermittler in die Schweiz geführt. Cerne fragt nach: Warum ist sich das BKA so sicher, dass die gesuchte Pistole dabei ist?

Uwe Deetz betont noch einmal die auffälligen Gemeinsamkeiten zwischen den Patronen, die von Pistolen abgefeuert wurden, die an Luxik geliefert worden sind, und den Hülsen an den Tatorten.

Dass ist gelogen.

Es gibt keine Einzigartigkeit an diesen Ceskas.

Siehe oben, BKA-Ergebnis.

Deetz damals bei AZ XY: https://www.youtube.com/watch?v=s1pVf5nDx9k

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Heimatschutz hat da eine Idee: Aus dem politikforen.net, wenn ich mich da nicht täusche…

Dann stellt sich heraus, dass die Tatwaffe tatsächlich zu den acht Českás gehörte, die das BKA mit Hilfe der Medien gesucht hatte. Warum hatte sich die Führung des BKA gegen den Widerstand der BAO auf diese Spur festgelegt? Hatten Deetz und Kollegen einfach nur das Glück des Tüchtigen? Den richtigen Riecher? Oder weitergehende, aber unpräzise Informationen, die man – etwa aus Quellenschutzgründen – nicht teilen konnte und kann?591

Wollte man den Tätern eine Warnung schicken – wir kennen eure, deine Waffe?

Die Tatwaffe war tatsächlich von dem Mann mit den Verwandten in Ostdeutschland gekauft worden, der so oft verhört wurde und so verdächtig wirkte. Man hatte mit jenem Anton Germann im Februar 2009 die heißeste Spur und kam bei ihm angeblich nicht weiter.

Hätte man beim BKA 2009 das Umfeld des Verdächtigen Anton Germann ausermittelt, dann wäre man auf seinen Freund Hans Ulrich Müller gestoßen, für den die Česká tatsächlich bestimmt war und über den man einige Akten beim BKA aus den Jahren 1996 und 1997 hat. Im Verfahren wird auch der Laden erwähnt, in dem der störrische Zeuge seine Česká gekauft hat. Die Durchsuchungsberichte, Zeugenaussagen, Observationsprotokolle dieses alten Falles belegen alle eine wirklich heiße Spur:

In diesem Laden kauft Hans Ulrich Müller, mit Wohnsitzen in der Schweiz und in Thüringen, Waffen mit Schalldämpfern, die er anscheinend für eine Gruppe von organisierten Verbrechern in Jena besorgte.

Dabei arbeitete Müller mit Neonazis zusammen, die noch 2014 als Zeugen vor dem OLG in München schweigen. In den Akten des BKA standen schon 1997 der Name, die Adresse und Telefonnummer von einem dieser Männer, Enrico T., der mit Uwe Böhnhardt viel Zeit in den Garagen an der Saale verbrachte. Man war so nah dran.

Man ist sich also nicht einig, ob nun Germann oder Müller die Waffe gekauft hat? Im Laden in Bern?

Gar kein Postversand, wie das BKA das erzählte?

dicht daneben ist auch vorbei, Aust und Laabs…

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Fragen:

Hat die Schweizer Ceska 034678 aus Zwickau den originalen Lauf?

Ist der Nachweis geführt, dass diese Waffe die Mordwaffe ist? Wie soll das gehen innerhalb von Stunden einschl. Probeschuss etc pp ? Das Ceska-Paradoxon steht: Vorwissen, oder ungeprüft verkündet.

Kann es sein, dass diese Waffe in den Schutthaufen in Zwickau untergeschoben worden ist, und man schon vor dem Auffinden wusste, dass es die „richtige Waffe“ ist?

Wurde deshalb die ursprüngliche Waffe W04 aussortiert und durch die Ceska 83 ersetzt?

Gibt es deshalb weder Fingerabdrücke noch DNA von den Uwes an jener Waffe?

Ist die Waffe leer gefunden worden und kam mit Patrone im Lauf beim BKA an, weil sie ausgetauscht wurde?

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Fragen über Fragen… und die Ceska-Stafette der Bundesanwaltschaft ist mausetot.

Es ist auch die von Heimatschutz. Exitus.

Neues zur Ceska: Nicht beschossen? Hülse in Dortmund nicht auf DNA und Fingerabdrücke überprüft!

Öfter mal was Neues, so muss man wohl den Artikel in der BZ verstehen:

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bz-28-11

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MÜNCHEN –  27.11.2014

Das Gericht, die Bundesanwälte und die Verteidiger wollen möglichst bald die Beweisaufnahme im NSU-Prozess beenden. Die Opferanwälte hingegen wollen tiefer das schwer durchschaubare Geflecht aus Neonazis, Spitzeln und Geheimdiensten eindringen. Die Stimmung wird gereizter.

Nun schon 165 Verhandlungstage dauert der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des Zwickauer Trios. Und immer deutlicher wird die Ungeduld von Gericht, Bundesanwaltschaft und Verteidigern, die aus unterschiedlichen Motiven heraus auf ein absehbares Ende der Beweisaufnahme drängen. Nur die Nebenklägeranwälte stemmen sich mit immer neuen Beweisanträgen noch dagegen. Sie wollen tiefer in jenes schwer durchschaubare Geflecht aus Neonazis, Spitzeln und Geheimdiensten eindringen, aus dem heraus sich die Terrorgruppe NSU gebildet hat – und nachweisen, dass die Bundesanwaltschaft längst nicht alle Hintergründe und Hintermänner des rechten Terrors aufgeklärt hat.

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„Beweisaufnahme“, das ist ein nicht wirklich zutreffender Begriff, wenn es um Verbrechen ab dem Jahr 2000 geht, und Gestern Vernehmungen von 1996 (Judentorso Brücke A 4) das Thema des Streites waren: Völlig irrelevant.

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Zu den Morden gibt es keinen einzigen Beweis, die Uwes betreffend, 26 Tatorte ohne Spuren, ohne Zeugen, also weicht man aus auf Gimmicks wie auf diese Bubispuppe?

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Aber  es gibt die Ceska, und die Heilbronner Tatwaffen, und zur Ceska hat Förster Sensationelles zu berichten:

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beschuss

"Ceska" hat Andreas Schultz nie gesagt. "Osteuropäische Dienstwaffe".

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Kein Beschuss möglich, keine Vergleichshülsen, keine Vergleichsprojektile zur vergleichenden Analyse mit der Tatortmunition der 9 Morde der Jahre 2000 bis 2006: 9 Hülsen, 28 Projektile?

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Ist dem so?

Was ist denn das hier dann?

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beschuss beschuss-vergleich deckel ceska

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Die vollständigen Gutachten dazu, samt Fremd-DNA, Auffindeprotokollen, Waffennummer-Wiederherstellungsgutachten, 2 Ceska-Gutachten:

ceska 83 W04.pdf

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Da wir gerade bei der Ceska sind, und bei Hülsen und Projektilen:

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bilder1

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Ein Mensch wurde in seinem Laden erschossen, 4 Projektile, aber nur 1 Hülse wird gefunden. 2 Fehlschüsse, 2 Kopftreffer. 1. und 4. Schuss gingen daneben, 2 und 3 waren tödlich.

Die erste Hülse seit Jahren!

Seit der Hülse, die verbeult 2004 unter der Kühlschranktür in Rostock stand. Bei den folgenden Morden gab es keine Hülsen, aber jetzt, am 4.4.2006, in Dortmund, wird die 1. Hülse seit Jahren gefunden! Die erste Hülse seit Gründung der BAO Bosporus am 1.7.2005. Es wird auch die Letzte sein…

Diese Hülse liegt auf der Registrierkasse, liegt da wie ein Souvenir.

Auf der Tastatur, wie hingelegt.

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doku5 kasse-geld

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Sie (als Tatortermittler) fragen Ehefrau und Tochter des Ermordeten, ob die wüssten, wer die Hülse dort hingelegt habe. Niemand kennt diese Hülse, sie muss aus der Mordwaffe stammen, vorher lag sie nicht dort.

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Man schafft die 4 Projektile zusammen mit dieser wichtigen Hülse zum BKA.

Ist sie ein Spurenträger, haftet an ihr DNA des Mörders?

Sind seine Fingerabdrücke drauf?

das Ergebnis:

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pfoser-arschandiewand.

Man gut, dass der Sachverständige Leopold Pfoser vom BKA, KT 21 sich das notiert hat, dass eine DNA-Auswertung der Hülse nicht wichtig sei.

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Liebe Leser, was soll man dazu schreiben?

Man kann nur in den Tisch beissen, im Geiste den Pfoser erschlagen, oder lachen.

Aus gesundheitlichen Gründen ist Lachen zu empfehlen. Glauben wäre stark hirnschädigend. So einen Stuss darf man nicht glauben.

Weder den Stuss in der BZ noch diesen speziellen Stuss in den Akten.

Niemand mit Verstand prüft die Hülsen auf DNA etc. nicht…

Bevor man irgend etwas macht, prüft man zuerst die Hülse auf Fingerabdrücke und auf DNA des Täters. Das BKA, die Waffenforensiker des KT 21, die Gutachter von Weltrang, die wissen das leider leider nicht.

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siehe auch:

BKA KT 21 : 2 HÜLSEN REICHEN FÜR 7 CESKA-MORDE

Problem: Es gab Hülsen der Ceska nur wie folgt:

1. Mord: 5 Hülsen
2. Mord: 2 Hülsen
3. Mord: –
4. Mord: –
5. Mord: 1 (stehend unterm Kühlschrank)
6. Mord: –
7. Mord: –
8. Mord: 1 (liegend auf der Kasse)
9. Mord: –

(Bilder im Eingangs verlinkten Blogbeitrag)

Nachlese zum Schreihals Weingarten, NSU ist Märchen

Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten hat Gestern also nicht geschrien. War ganz leise…

www.tagesspiegel.de/politik/163-tag-im-nsu-prozess-eine-brisante-geschichte/11033970.html

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Im September berichtete ein Beamter des BKA im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München, dem Zeugen Enrico T. sei bei einer Vernehmung im August 2012 bei der Bundesanwaltschaft „wortstark“ klar gemacht worden, dass er lüge. Der Ton des Oberstaatsanwalts sei einem Brüllen nahe-, aber nicht gleichgekommen. Enrico T. habe gekauert und sei noch trotziger geworden.

„Da habe ich meine Hand auf den Tisch fallen lassen und auch im Ton klar gemacht, dass es so nicht geht“, sagt Weingarten. Er habe mit Enrico T. „geschimpft“, dass er „derart läppisch mit dem Umstand umgehe“, einen Schießkugelschreiber besessen zu haben.

das ist doch ein pyrotechnisches Seenotrettungs-Leuchtraketen-Dingsbums… hat der Enrico Theile gesagt…

Slapstick vom Feinsten 🙂

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Als Richter Götzl Weingarten befragt hat, sind die Verteidiger von Zschäpe und Wohlleben an der Reihe. Doch sie setzen dem Oberstaatsanwalt kaum zu. Und die Anwälte der Nebenklage, die oft mit der Bundesanwaltschaft hadern, verzichten komplett auf Fragen an Jochen Weingarten. Er hat das Nachspiel zur „wortstarken“ Vernehmung von Enrico T., so scheint es, ohne größere Blessuren überstanden.

Versager. Oder schlimmer…

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Theile, dem „Zeugen“, wurde vom SEK die Tür eingetreten… was erwarten denn diese BKA/BAW-Trottel danach für Aussagen? Er wurde nicht wie ein Zeuge, sondern wie ein Beschuldigter behandelt, sagte er aus… bei Andreas Schultz hat der Deal geklappt, Straffreiheit gegen Aussage Schalldämpfer, aber nicht Jeder ist solch ein Weichei und Feigling?

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Dennoch deuten manche Aussagen von T., die er bei der Vernehmung durch Weingarten in Karlsruhe machte, darauf hin, dass die These der Bundesanwaltschaft stimmt. Zumindest lassen sich einige Sätze so interpretieren, dass er mehr weiß, als er zugeben will.

Dies alles ist nicht unwichtig, immerhin wird mit Ralf Wohlleben und Carsten S. gleich zwei Angeklagten Beihilfe zu neunfachen Mord vorgeworfen. Sie sollen am Ende der Lieferkette der Ceska-Pistole stehen. Fällt ein Glied dieser Kette aus, wackelt die gesamte Anklage.

www.otz.de/startseite/detail/-/specific/NSU-Prozess-Der-Anklaeger-auf-der-Zeugenbank-1210639091

es fehlen 4 Glieder in der Kette, ihr Desinformanten… Germann, Müller, Theile, Länger.

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Die Vernehmung von Böhnhardts Jugendfreund sei sehr schwierig gewesen, erinnerte sich Weingarten. Er „war von Beginn an abweisend“. Die Erkenntnisse gegen den NSU habe er „für Märchen“ gehalten. Sein ganzes Verhalten habe gewirkt, als habe er ausdrücken wollen: „Schreibt Eure Märchen, aber nicht mit mir.“ Von der „Ceska“ wollte er nichts mitbekommen haben.

Irgendwann, so der Staatsanwalt, habe er dann „die Hand auf den Tisch fallen lassen“. Er habe den Zeugen „ausgeschimpft“ und ihm erklärt, dass er ihm nicht glaube. Er habe auch damit gedroht, ihn durch einen Ermittlungsrichter vernehmen zu lassen. Der Zeuge sei aber „tiefenentspannt“ geblieben. Manchmal habe er erstmal gelächelt, bevor er auf eine Frage reagierte.

www.sz-online.de/nachrichten/nsu-prozess-woher-kam-die-ceska-2981094.html

Märchen, das trifft es recht gut. Märchen-Anklage in einem Schauprozess. 

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Der verbeamtete Schreihals und Märchenerzähler Weingarten.

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Diesem Mann kann man unbedingt vertrauen. Er kämpft für die Wahrheit. So wie die Leitmedien auch.

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Getreu dem Motto:

Geschichtsschreibung ist die Lüge, auf die man sich letztendlich geeinigt hat.

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Da die Ceska 034678, die angeblich als W04 in Zwickau gefunden wurde, im Laden in Bern von einem V-Mann gekauft wurde, hat die Geschichte durchaus noch Potential.

Die Endfassung ist noch lange nicht geschrieben…

Die Medien bedauern das Ceska-Debakel

schweizer

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/06/26/der-nachste-gau-ist-da-die-schweizer-leugnen-die-donerceska/

seit 26.6.2011 verschwiegen… und jetzt sind sie traurig.

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25.11.2014 

München – Ein Schweizer soll die Mordwaffe beschaffen haben, mit der neun Opfer der NSU umgebracht wurden. Bei der Vernehmung bestritt er das jetzt aber.

jetzt? im Juni… 5 Monate lang vertuscht.

Die Pistole soll der NSU ein Schweizer besorgt haben. Der bestreitet aber, je eine solche Waffe vom Typ „Ceska“ besessen zu haben. Das ergibt sich aus dem Protokoll einer Vernehmung des Mannes in der Schweiz, die das Münchner Gericht am Dienstag in der Verhandlung verlas.

Die in dem Protokoll enthaltenen Aussagen gelten damit als Beweismittel.

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in der TA:

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Die mit einem Schalldämpfer ausgerüstete Waffe gelangte später laut Anklageschrift unter anderem über seinen Thüringer Freund Enrico T. nach Jena – und von dort zu dem untergetauchten NSU-Trio nach Chemnitz. Der mehrfach vorbestrafte T. hatte in seiner Jugend zur Clique von Uwe Böhnhardt gehört.

Doch T. dementiert, so wie dies alle anderen angebliche Mittelsmänner tun, die wie T. aus der rechtsextremen Szene in Jena stammen. Die meisten beriefen sich zudem in München vor Gericht auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht.

Auch Hans-Ulrich M. will nichts mit der Ceska-Pistole zu tun gehabt haben. Bei seiner letzten, staatsanwaltschaftlichen Vernehmung im schweizerischen Thun, zu der zwei Dutzend Prozessbeteiligte aus München angereist waren, räumte er zwar ein, ein „Waffennarr“ gewesen zu sein. Er habe viele Waffen verschiedenster Bauart besessen, auch mit Schalldämpfer. Welche Typen dies genau waren, wisse zwar er nicht mehr, aber: „Ich habe nie eine Ceska besessen.“

Das Protokoll der fast vierstündigen Vernehmung aus dem vergangenen Juni wurde am Dienstag vor dem Oberlandesgericht verlesen, entgegen dem Widerspruch der Verteidiger der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben.

http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/NSU-Prozess-Der-Schweizer-Waffennarr-und-die-Ceska-Pistole-121436163#.VHSF2CoUcUo.twitter

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Das Bedauern ist fast körperlich zu greifen.

Das der Medien… der wunderschöne Neonaziterror geht immer mehr flöten.

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So plausibel der Weg der mutmaßlichen Mordwaffe von der Schweiz nach Deutschland wirken mag, so wacklig ist doch die Beweislage. Archivfoto: Franziska Kraufmann/dpa

So plausibel der Weg der mutmaßlichen Mordwaffe von der Schweiz nach Deutschland wirken mag, so wacklig ist doch die Beweislage.

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Plausibel?

Ein nettes Fantasieprodukt des BKA, weiter nichts.

Plausibel ist da gar nichts. 4 Zeugen haben das immer abgestritten, man hat es einfach ignoriert, und ist prompt damit Baden gegangen.

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Das Theater in München wird trotzdem weitergehen.  Brandstiftung geht ja noch…

Der drohende Schreihals als Zeuge: OSTA Weingarten, das Werkzeug

Wie konstruierte das BKA unter Aufsicht der BAW die Ceska-Stafette von der Schweiz bis zu den Uwes? Die Stafette, welche von vorn bis hinten nicht stimmt?

Details dazu hier:  https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/10/22/was-man-zur-ceska-w04-wissen-muss-die-stafette-bis-zu-den-uwes-ist-unklar/

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Mit SEKs, die bei Zeugen (konkret Enrico Theile) die Türen eintraten, „Vorladung“ einmal anders?

Und mit massiver Einschüchterung, und mit schlimmsten Drohungen. Auch beim „Ceska-Verkäufer“ Andreas Schultz.

Mit fragwürdigen Deals, zum Beispiel bei Carsten Schultze, dem „Ceska-Kronzeugen“.

Besonders der Weingarten hat sich hierbei hervor getan, und so darf er jetzt einer peinlichen Befragung unterzogen werden. Ein Fest für jede Verteidigung. Normaler Weise…

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25.11.2014 – 03:55 Uhr

München (dpa) – Im NSU-Prozess muss heute einer der Ankläger der Bundesanwaltschaft als Zeuge aussagen. Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten soll darüber berichten, wie er einen mutmaßlichen Terrorhelfer und Mitbeschaffer der «Ceska»-Mordwaffe vernahm. Ein Kripo-Ermittler hatte an einem früheren Verhandlungstag über eine von Weingartens Vernehmungen berichtet. Der Staatsanwalt habe einem Zeugen eine Aussage nicht geglaubt und ihm das «wortstark» zu verstehen gegeben, sagte er. Weingarten hat sich für die Anklage schwerpunktmäßig mit dem Unterstützer-Umfeld und der Herkunft der NSU-Waffen beschäftigt. Mit der «Ceska» soll der «Nationalsozialistische Untergrund» neun seiner zehn Mordopfer erschossen haben

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http://juergenpohl.files.wordpress.com/2014/03/sm_dsc_2573.jpg

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anders formuliert:

Die Verhandlungswoche in München beginnt am Dienstag mit einem nicht alltäglichen Vorgang. Mit Jochen Weingarten nimmt einer der Ankläger der Bundesanwaltschaft hinter dem Zeugentisch Platz. Er soll über die polizeilichen und staatsanwaltlichen Vernehmungen von Beschuldigen und Zeugen berichten, die später vor Gericht nicht mehr oder nur teilweise aussagen wollten.

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noch anders ausgedrückt:

Für längst verjährte Straftaten, wie es die Weitergabe einer Waffe 1996 oder 1998 im Jahr 2011 oder 2012 war, wurden Zeugen massivst eingeschüchtert und bedroht von der BAW und deren Knechten vom BKA, und diese Zeugen machten dann bei Weingarten und dem BKA Aussagen, die sie vor Gericht nicht wiederholen wollten, weil diese Aussagen offensichtlich nicht stimmen… 

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der Schalldämpfer als „Beweis für Mordabsicht“, so die total bescheuerte Hilfsargumentation, mit der die Ermittler die Zeugen bedrohten, unter Anderem… klar, daher waren ja auch Schalldämpfer bis Ende 1998 frei verkäuflich in der Schweiz. Da wurde nicht einmal Buch drüber geführt, so die Erkenntnisse der EG Ceska des BKA im Mai 2004.

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Rechtsstaatliche Verfahren wurden

-und das nicht nur beim NSU-

ersetzt durch Kriminalität der Ermittler, nichts weniger als das steht im Raum, als Vorwurf.

Als begründeter, Akten-unterfütterter Verdacht: Beweismanipulationen im grossen Stil, zielgerichtete Ergebnis-Konstruktion statt offener Ermittlungen, Wohnsitz-Erfindungen statt Alibi-Überprüfungen, die Liste ist lang… sehr lang. Sie betrifft sämtliche Bereiche, Wohnsitze, Fahrzeuge, Waffen… Pässe, Obduktionslügen, Geschossteile im Kopf wo keine sein dürften und und und.

siehe auch:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/10/09/staatskrimininalitat-im-namen-des-guten-prosit-nsu/

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Gäbe es echte Verteidiger, gerade auch des Angeklagten Wohlleben, so würde das Heute ein Festtag. Die Sündenliste vom Schreihals Weingarten ist lang. Sehr lang…

insbesondere beim Ceska-Deal kann man nicht von einem offenem Scheunentor reden, was die Ansatzpunkte der Verteidigung angeht.

Das sind keine sperrangelweit offen stehenden Scheunentore, das sind Scheunen gänzlich ohne Aussenwände…

Diesen  Elfmeter  5-Meter ohne Torwart kann man gar nicht verschiessen. Eigentlich unmöglich.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/10/18/dichtung-und-wahrheit-waffenkauf-im-madley-durch-carsten-schultze/

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alle Blogbeiträge dazu finden Sie so: googeln nach dichtung und wahrheit site:sicherungsblog.wordpress.com

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Man darf gespannt sein, ob RA Klemke es zur Abwechselung einmal nicht versiebt… dazu später mehr…