Der Polizei sind während der Ermittlungen zur sogenannten “Ceska-Mordserie” oder des “Heilbronner Polizistenüberfalls” eine lange Reihe von scheinbaren Pannen, eine kaum noch zufällige Häufung von elementaren Pfuschereien, unterlaufen. Durften die Verbrechen nicht aufgeklärt werden? Heute werden sie ohne Federlesens dem Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zugeschrieben. Doch auch in die aktuellen “Ermittlungen” gegen das “Trio” schleichen sich zahlreiche scheinbare “Pannen” ein. Dazu zählen die Ermittlungen zum gewaltsamen Ableben der beiden Männer am 04.11. – der sogenannten “Selbstenttarnung des NSU”. Darf auch der Tod an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht aufgeklärt werden – und warum?
Die diversen parlamentarischen Untersuchungsausschüsse müssten es längst wissen – schon aus der Geschichte der Bundesrepublik, dass Ermittlungen der Bundesanwaltschaft, Terrorangriffe betreffend, kritisch zu begleiten sind. Die Vertuschungen im Zuge der Oktoberfest-Bombe sind hinlänglich bekannt. Eine kritische Überprüfung durch Parlamente findet jedoch weiter nicht statt; die Bundesanwaltschaft agiert im Kern ihrer Tätigkeit, nicht an Nebenfronten, ohne Widerspruch.
Auch im NSU-Bereich gilt sie partei-übergreifend unter Parlamentariern als “sakrosankt”. Deshalb ist weiter ungeklärt, wie die als “NSU-Terroristen” vorverurteilten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ums Leben kamen. Am 04.11.11 wurden sie in einem teilweise ausgebrannten Wohnmobil in Stregda erschossen aufgefunden. In den darauffolgenden vier Wochen (!) fanden die Ermittler dort immer mehr “passende” Scheinbeweise für die offizielle Deutung der Ereignisse.
Eine gutes Beispiel dafür, wie führende Ermittler Parlamentarier hinters Licht führen, gab der Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) Jörg Ziercke vor dem Innenausschuss des Bundestags am 21.11.11. Die Obduktion hätte Brandruß in der Lunge von nur einem Bankräuber festgestellt. Damit wäre laut Generalbundesanwalt Harald Range klar, dass Mundlos zuerst Böhnhardt erschoss, dann Feuer im Wohnmobil legte (und Brandruß einatmete) und sich anschließend selbst in den Kopf wegschoss.
Diese Darstellung hat sich als eine glatte Lüge erwiesen.
weiterlesen!
http://friedensblick.de/13538/darf-auch-der-mord-boehnhardt-mundlos-nicht-aufgeklaert-werden/
Die gesamte Geschichte des 4.11.2011 stimmt nicht, sie ist offensichtlich falsch, und der demokratische Staat und seine sämtlichen Institutionen sind nicht gewillt, unabhängige Ermittlungen nach Recht und Gesetz zu führen.
Die Medien versagen, die Zivilgesellschaft versagt, das nennt man dann wohl eine Staatskrise.
NSU IST STAATSKRISE:
GENERALBUNDESANWALT RANGE BELOG BUNDESTAG
Der Thüringer NSU-Ausschuss erhielt erst Ende März 2014 den Obduktionsbericht von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Der Bericht entblößt die Lügen der höchsten Repräsentanten deutscher Ermittlungsbehörden: Jörg Ziercke, Chef Bundeskriminalamt, und Generalbundesanwalt Range. Wer ermittelt gegen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt? Das Schweigen der System-Medien zur Staatskrise ist unüberhörbar.
Es ermittelt offensichtlich auch ein halbes Jahr später immer noch niemand.
Failed state. Bananenrepublik.
Wenn der oberste Polizist das Parlament nach Strich und Faden anlügen darf, gemeinsam mit dem Generalbundesanwalt, und das folgenlos, vertuscht durch sämtliche Leitmedien, dann ist von einer Parlamentarischen Demokratie nur noch ein Kadaver übrig. Ein übel riechender.
Die Unverfrorenheit, die Dreistigkeit dieser Lüge ist dabei das eigentlich Empörende:
Der Pumpgun-Doppelselbstmord per Kopfschuss wurde erst 2 Wochen nach den Ereignissen entworfen und inszeniert, nach „Pistole in den Kopf, und Brustschuss“, wie noch am 9.11.2011 im Spiegel zu lesen war, und noch am 17.11.2011 in der BILD: Der Eine nahm die Pistole, der Andere die Pumpgun.
siehe auch:
Der Spiegel, 9.11.2011, 4 Tage NACH der Obduktion:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/heilbronner-polizistenmord-das-perfekte-versteck-a-796675.html |
Das BKA liess sogar eine Hülse finden, am 18.11.2011, die den Schuss lebender Uwes auf die Polizei beweisen soll: Eine Hülse 9 mm, rechtzeitig bevor man das Parlament am 21.11.2011 belog.
Folgenlos.
Und man besitzt die Chuzpe, in Polizeiakten eine volle Patrone als Hülse auszuweisen, die man gar nicht als Asservat fotographiert hat, sondern als Bildausschnitt lediglich vergrösserte:
ein Ausschnitt dieses Fotos:
Auch die 2. „Hülse“
ist nur eine Ausschnittsvergrösserung, unerkennbar, ob das eine Hülse oder eine volle Patrone ist.
Das ist kein Polizeistandard, das ist keine ordnungsgemässe Dokumentation, das riecht nach nachträglicher Erfindung, passend zur nachträglichen Erfindung der Todesart: Doppelselbstmord mittels Pumpgun.
Hätte es diese Hülsen gegeben, man hätte sie auch un Großaufnahme dokumentiert, wie man es mit jeder anderen Munition getan hat: Einmal die Auffindesituation, dann Detailaufnahme, schlussendlich die Asservatenfotografie.
So geht das, und diesen Anspruch an eine Tatortdokumentation MUSS ein LKA und MUSS ein BKA erfüllen.
Auch bei einem „Terrorismus-Fall“: Dort erst recht!
Alles Andere ist nicht hinnehmbar.
Wie kann das sein, dass man am 5.11.2011 bei der Obduktion 6 Munitionsteile im Schädel von Uwe Böhnhardt fand, die man nicht hinsichtlich des Materials untersuchte, ob dieses Material einem Flintenlaufgeschoss Brenneke entspricht?
Der Beweis für den “Pumpgun Winchester Selbstmordschuss” wurde einfach so weggelassen?
Wie kann man diese 6 Munitionsteile 3 Monate später als irrelevant erklären, ohne sie bestimmt zu haben?
Ist das Schrot, ist das ein zerlegtes Flintenlaufgeschoss, ist das eine zerlegte 9 mm Polizei-Kugel, passend zum Polizeischmauch an Böhnhardts Hand?
Schmauch aus Behördenmunition:
Die Bürger werden das Vertrauen in diesen Staat verlieren, der Erosionsprozess ist bereits in vollem Gang.
Zurecht, wenn sich diese Gesellschaft nicht endlich besinnt und den Rechtsstaat wiederherstellt. Eine unabhängige Justiz endlich realisiert. Die Exekutive zwingt, sich an Recht und Gesetz zu halten.
Und die Schuldigen bestraft. Bis ins Kanzleramt hinein.