Brandgutachten – Teil 3


Oliver Das Gupta hingegen vermeint, den Mastermind des NSU gefunden zu haben. Unfug. Es war der Job von Klaus-Dieter Fritsche, die Frontkämpfer des Innenministeriums zu schützen und ihre Enttarnung zu verhindern.

In Teil 1 dieses kleinen Ausflugs in die Geschichte der Pyromanen ging es um die politische Dimension. Sobald sich Politik und Medien an einem Brand versündigen, sich seiner bemächtigen, spüren sie Ermächtigung, in aller Öffentlichkeit Schindluder zu treiben. Da wird mit Brandgutachten nur so um sich geworfen, daß die Mattscheiben der Flachbildschirme zittern.

Man kommt aber nicht weit, wenn man nur das Brandgutachten zu Rate zieht, da wesentliche Erhebungen fehlen, die auf den Hergang des Brandereignisses schließen lassen. Im Teil 2 wurde herausgearbeitet, daß man bei Todesfällen auch zwingend die rechtsmedizinischen Befunde braucht und diese mit dem Brandgutachten in Einklang bringen muß.

Ganz so schlampig, wie es eine Frau Prof. Mall machte, muß man ja nicht sein. Die meinte, bei weitgehender Enthirnung eines Menschen erübrigt sich die Feststellung des Todes. Der ist dann wirklich tot. Im Kleingedruckstem hieß später, daß kein Ruß in den Lungen der beiden Uwes gefunden wurde, was darauf schließen läßt, daß die Leichen schon tot waren, als der Brand im Wohnmobil gelegt wurde.

Das macht aber nix. Der von SPON-Diehl als bester deutscher Detektiv gewürdigte Ziercke trat trotzdem mit seinem Kumpel Range vor die Mikrofone der Weltpresse und verbreitete die Rußlungenlüge. Später redete er sich diese Verfehlung damit klein, er muß sich da auf seine Beamten verlassen können, die ihm die Sprechzettel unterschieben.

Unterm Strich ist das alles egal, denn letztlich geht Journalismus nach der Verblödungsfibel der ARD, aufgeschrieben von einer Frau Wehling. Kommen sie den Konsumenten bloß nicht mit Fakten. Die sind lästig, verwirren nur und regen zum Nachdenken an. Stellen sie das moralisch Gute ihres Tuns in den Vordergrund, und daß sie auch zu den Guten gehören.

Gesagt getan. Kaum hatte man der Chefetage des sächsichen Innenministeriumns und der Ministerialriege des Bundesinnenminsteriums die beiden Leichen vor die Bürotür gekippt, war guter Rat teuer. Tot ist tot, dann sollen sie wenigstens noch einem guten Zweck dienen, dachte sich der Diensthabende in der Machtzentrale Berlins und warf die beiden scheenen Leichn der Antifa zum Fraß vor. Die stürzte sich mit pawlowschem Reflex auf die kampflos erjagte Beute und zelebrierten einen Leichenschmaus allererster Güte. Seit 2011 wird leichengefleddert.

Da gibt es jedoch ein kleines Problem. Seit 2011 wird am Buch NSU geschrieben. Die Geschichte des NSU ist wesentlich ausschließlich die Geschichte der daran schreibenden Antifa und linken Bestmenschen. Aus Mangel an Sachkenntnis müssen die aber Geschichten erfinden. Bis einschließlich gestern Abend war die Sachlage so. Die Geschichte des NSU wird ausschließlich an Kenntnissen bis Februar 1998 abgehandelt. Ab diesem Zeitpunkt liegt nicht eine einzige belastbare Aussage zur Tätigkeit der Uwes und ihrer Haushaltshilfe Beate vor. Nichts. Das ist die Sollbruchstelle der Geschichte des NSU.

Weder Generalbundesanwalt, noch seine Hilfsermittler vom BKA, schon gar nicht die Antifa haben einen einzigen Beweis vorgelegt, welch Tagwerk die Uwes ab Februar 1998 nachgingen. Wir müssen an der Stelle präzise sein. Es gibt bis heute keinen einzigen Beleg für des Staates kühne These, die Uwes hätten gemordet. Nothing, nada, nix. Es gibt nur die goebbelsche Behauptung, von Diemer und Genossen artikuliert und der Antifa zu Papier gebracht.

Die für Faktenfetischisten wichtigen Belege in Form von Tatmitteln, Humanspuren, Überwachungsvideos und -fotos, Zeugenaussagen, Asservate usw., die gibt es nicht. Zumindest nicht für die interessierte Öffentlichkeit. Auch nicht für die geschlossene Gesellschaft von Untersuchungsausschüssen.

Wenden wir uns anderen scheenen Leichn zu, die ebenfalls im Namen der Guten gefleddert wurden.

Ulrich Eisenberg

Bestehen Zweifel am Wahrheitsgehalt eines Geständnisses, so kann eine aussagepsychologische Untersuchung zur Aufklärung beitragen. Dies gilt auch dann, wenn zugleich Zweifel daran bestehen, ob die Vernehmungen lege artis durchgeführt wurden. Quelle einer solchen Untersuchung ist in erster Linie nicht die Persönlichkeit des Beschuldigten, sondern das Aussagematerial.

Ja. So ist das. Die Uwes sind mausetot, können nichts aussagen, Zschäpe hat wohl weitestgehend den Schnabel gehalten, das von Grasel vorgelesene Geständnis mal ausgenommen. Doch das wäre in den Augen Eisenbergs das Papier nicht wert, da es nicht zeitnah zu den Ermittlungen und im Abgleich mit den Tatmitteln und -spuren vorgelegt wurde, sondern Jahre später.

Nun denn. Eisenberg hat sich mit zwei verheerenden Brandanschlägen beschäftigt, sprich die Aussagen auf Plausibilität geprüft.

Der Beitrag widmet sich der Analyse der beiden aus Anlass der Brandanschläge von Mölln und Solingen ergangenen (und schon damals nicht unumstrittenen) Urteile eingedenk der psychischen Belastungen und sozialen Ausgrenzungen, die bekanntermaßen den weiteren Lebensweg der in beiden Verfahren im Zeitpunkt der Verurteilung noch Jugendlichen, Heranwachsenden und Jungerwachsenen bestimmten.

Es sei nochmal hervorgehoben, daß die Urteile ganz und gar nicht koscher waren. Sie wollten den Skalp. Egal wie. Und sie bekamen den Skalp.

In beiden Verfahren wurde die Anklage von der Bundesanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens vertreten, beide Verurteilungen stützten sich wesentlich auf Geständnisse von Beschuldigten in formlosen polizeilichen »Vorgesprächen« (funktionswidrig übermäßiger Dauer); jeweiligen Widerrufen folgten die Gerichte nicht. Schon wegen dieser Verfahrenssteuerung durch »Vorgespräche« wären zusätzliche Untersuchungen der auch bei förmlichen polizeilichen Vernehmungen eingesetzten Techniken sachdienlich gewesen – durchzuführen z. B. durch aussagepsychologische Sachverständige. Die Urteile setzen sich mit Beanstandungen des befragungs- und vernehmungsbezogenen polizeilichen Vorgehens zwar ausführlich auseinander, jedoch wurde in Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Beanstandungen bzw. des Bestreitens solchen Vorgehens im Ergebnis und verschiedentlich mit nur begrenzt konkreter Begründung durchweg den Aussagen der Vernehmenden Glauben geschenkt.

Für beide Verfahren waren Tendenzen einer medialen Vorverurteilung ebenso wenig zu verkennen wie die (außen-) politische Tragweite der Tatvorwürfe, woraus unvermeidlich die einer Beschuldigtenvernehmung schon im Allgemeinen innewohnende »suggestive Potenz«, konkretisiert etwa auch durch den Begriff der »Einlassung« gesteigert und die Erwartung der Sanktionierung an die Amtierenden herangetragen wurde. So scheint sich eine alsbaldige Verengung der Ermittlungen durch (vorläufige) Festlegung auf bestimmte Personen als Beschuldigte eingestellt zu haben. Einer solchen Entwicklung kommen, wie es in beiden Verfahren der Fall war, regelmäßig eine eher geringe soziale Einbindung und Wehrfähigkeit wie auch psychische Schwächen der Beschuldigten entgegen, weil solchen Umständen nach verbreiteter Vorstellung tendenziell kriminogene Relevanz innewohnt, wogegen sie ebenso gut für »efektive« Strafverfolgung stehen können.

Die Erläuterungen zu den beiden Verbrechen lassen wir außen vor. Uns interessiert nur das Fazit, das Eisenberg nach Aktenstudium gezogen hat.

Mölln

Beweisrechtlich unmittelbar verwertbare oder gar eindeutige Befunde zur Täterschaft von A und B ergaben sich in den Untersuchungen von Brandspuren nicht.

In dem Urteil heißt es nach minutiöser Erörterung der Befunde eines Brandsachverständigen … sowie eines … Ballistik-Sachverständigen, eines Diplom-Physikers,.. die Ergebnisse dieser Untersuchungen seien mit dem Inhalt der Geständnisse vereinbar bzw. sie »passten gut zu den auf andere Weise getrofenen Feststellungen« …

Grundsätzliche Einwände bestünden dagegen, die Brandgutachten unter der Perspektive der Geständnisses zu würdigen, d. h. im Falle einer Vereinbarkeit sie verdeckt gar als unabhängigen Beweis zu interpretieren, denn als solche hatten sie keine Beweisbedeutung für die Täterschaft der Angeklagten.

Halten wir zwei wesentliche Punkte fest. Es gab keinen materiellen Beweis für die Täterschaft. Sobald das passiert, gibt es immer erhebliche Zweifel, ob man die richtigen erwischt hat. Immer und überall. Täter hinterlassen nunmal ihre Humanspuren am Tatort. Und auch das Brandgutachten selber hat genau Null Beweiskraft für die Hypothese des Generalbundesanwaltes geliefert. Die Anklageschrift war nichts weiter als eine Verschwörungstheorie der Staatsanwälte.

Solingen

Kriminaltechnisch ist kein Befund erhoben worden, der auf die Verurteilten als Täter hindeuten würde, zumal nach Berichten im Windfang des Brandhauses keine Proben genommen worden seien, vielmehr der Windfangbereich (vorschnell) gereinigt worden sei.

Kurze Unterbrechung. Dito in der Frühlingsstraße, als Link zu mitternächtklicher Stunde auf die famose Idee kam, den Tatort plattzumachen, um erst anschließend nach „Beweisen“ zu suchen.

Was die Präsentation orientierender Brandversuche des Sach-verständigen Z anhand eines »eigens nachgebauten Modells« des Windfangs des Tatorts (D 230) angeht, so hätte einer näheren Überprüfung die Frage bedurft, ob Original und Modell tatsächlich vergleichbar waren. Solches war nicht etwa deshalb entbehrlich, weil der Sachverständige »seit Jahren von Ermittlungsbehörden zur Feststellung von Bandursachen herangezogen« wird (D 268), weil es sich dabei um einen Hinweis dafür handelt, dass er Erwartungen der Auftraggeber erfüllte

Noch ein kurzer Einschub. Das hat der Götzl dem Setzensack auch aalglatt durchgehen lassen. Der hat sich materiell gar nicht mit der FS26 auseinandergesetzt, sondern konnte sagen, sowas passiert öfter, und fertig war der Sachbeweis. Was für’n Scheiß.

Bei Prüfung des Wahrheitsgehalts von als Geständnis in Betracht kommenden Äußerungen ist (gemäß der Null-Hypo-these) – wie bei sonstigen Aussagen auch – neben der Berücksichtigung der Entstehungs- und der Entwicklungsgeschichte eine inhaltliche Aussageanalyse vonnöten. Dies gilt umso mehr, wenn die in Rede stehenden Äußerungen von zwei bzw. von mehreren Angeklagten voneinander abweichen – so in beiden hier in Bezug genommenen Verfahren – oder wenn sachliche Beweismittel nur unzureichend zur Verfügung standen bzw. gesichert wurden. Stets ist grundsätzlich zu prüfen, ob oder inwieweit die Aussagen auf von außerhalb des Wissens der Beschuldigten, d. h. ggf. auch seitens Vernehmender, herangetragenen (Fehl-)Informationen beruhten, die in die Aussagen eingingen.

Zum Abschluß dieses kleinen Ausfluges sei noch ein schönes Stück küchenpsychologischer Aussagenprüfung von allmystery präsentiert.

hallo, wollte mal fragen, warum UK als „Märchenerzähler“ so gut wegkommt??

egal welche Versionen UK erzählt hat:

immer handelten seine Erzählungen von
*einer toten Peggy
*von einer Tatbeteiligung von ihm selbst und MS (KEIN anderer Mann wurde von UK beschuldigt….)
*einer toten Peggy, die mit einem Auto in einen Wald gebracht wurde (der involvierte Personenkreis ist überschaubar: sein eigener Vater/Vertrauensperson; Manuel S., mit dem er mal was sexuelles hatte und ansonsten keinerlei freundschaftl Beziehung pflegte (behauptet man heute) und 2 Personen mit ebenfalls dem Nachnamen wie Manuel S., die aber ein Alibi haben.
wohin gegen „andere“ Märchenerzähler das Mädchen noch in Pforzheim,in Tschechien in einem Bordell und in der Türkei lebend gesehen haben wollen (manche dieser Märchenerzähler glaubten nicht mal, dass die aufgefundenen Skelettteile authentisch das vermisste Mädchen sind)
*von einem Wiederbelebungversuch der Getöteten
*von einer Plane/einer Decke, in die die Tote eingewickelt wurde
*von einem gesondert entsorgtem Schulranzen
*von einem sexuellen Missbrauch
*von einem Sturz (evt rührt daher der Riss im Schädel der Toten)

ich sag mal so, dass klingt alles ziemlich wenig nach Märchen!
es klingt mir aber so, als hätte ihm jemand den Tipp gegeben: erzähl ruhig verschiedene Varianten, das macht deine Aussagen unglaubwürdig. Zur Not kann man als Anwalt auch noch die Behinderung geltend machen — und solange die Leiche fehlt, konnte keine der Geschichten (oder Geständnisse??) verifiziert bzw falsifiziert werden.

Ersatzweise kann man auch meinen Eindruck beim Lesen der Temme-Akten nachlesen.

Einen schönen Sonntag noch.

Ende.

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5 comments

  1. Ich finde ja, eine Highlight bei Eisenberg ist, wie er en passant den Saß als Scharlatan auffliegen läßt.

    Was hat der nochmal begutachtet? Genau. Physische Reaktionen während des Verlaufs der Verhandlungstage, also das, wo Zschäpe mal besser drauf mal schlechter drauf war. Mit den vorgeworfenen Delikten hatte das alles nichts zu tun. Und Verhandlungstag war immer willkommene Abwechslung im tristen Alltag des Vollzugs.

    So sind sie aber, die Staatsschützer. Kaufen jeden Dreck, mit dem sie um sich werfen können.

  2. Gelegentlich gibt es allerdings keine Vertuschung oder Rechtsbeugung, sondern ein unergründliches Zusammenspiel von schlichten Schlampereien bei Kriminaltechnik, polizeilicher Ermittlungstätigkeit und Staatsanwaltschaft, die dann durch gelangweilte, bornierte und desinteressierte Richter einer Großen Strafkammer zu einem Schuldspruch “Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld“ führen können. So geschehen bei der Berliner Arzthelferin Monika de Montagzon, die aufgrund eines grob fehlerhaften Brandgutachtens entsprechend verurteilt wurde. Das Urteil ist vom BGH im Revisionsverfahren aufgehoben worden, Monika de Montagzon hatte allerdings aufgrund des Strafverfahrens und ihrer damit verbundenen Inhaftierung ihre Arbeit und ihre Wohnung verloren und ist auch noch mit einem nicht unerheblichen Teil der Prozesskosten belastet worden. Die Presseberichte kann man im Internet abrufen. Ein hauptamtlicher beisitzender Richter ist während des Prozesses übrigens regelmäßig eingeschlafen.

    Im Hinblick auf fehlerhafte Brandgutachten ist der Fall Monika de Montagzon ein interessantes und abschreckendes Beispiel polizeilicher Ermittlungstätigkeit im Zusammenspiel mit Staatsanwaltschaft und Großer Strafkammer.

  3. Zum Fall Monika de Montagzon kann man die Webseite Rudolf Jursic abrufen (siehe Wikipedia zum Fall Monika de Montagzon:, Jursic ist der Schwager der Monika de Montagzon. Da gibt es interessante Informationen zum Richter Faust,- was München sein Götzl, ist Berlin sein Faust.

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