Lübcke-Mord „im Interesse der Allgemeinheit“?

Der Verteidiger des Hauptangeklagten Stefan Ernst, RA Kaplan, im Plädoyer:

Ernst sei es nicht um einen eigenen Vorteil gegangen. Ernst habe in einer rechtspopulistischen Blase gelebt: Um ihn herum nur Menschen, die seine politische Einstellung teilten – selbst bei der Arbeit. »Die Tötung war ein politisches Ziel, vom Irrglauben geleitet, im Allgemeininteresse zu handeln«, sagt Kaplan. Lübcke sei für Ernst »kein namenloser Repräsentant des Staates« gewesen, sondern ein konkret Verantwortlicher für eine aus seiner Sicht verfehlte Flüchtlingspolitik.

Kein Mord also, sondern Totschlag

Denn es fehle auch das Mordmerkmal der Heimtücke, denn die beiden Täter erschienen auf Lübckes Terrasse, selbiger saß im Gartensessel, und ab dem Betreten war Lübcke nicht mehr arglos. Kein Mord also, sondern Totschlag, so die Verteidigung, also weder lebenslänglich noch Sicherungsverwahrung…

Und für die Täter eine politische Tat, geradezu ein Akt des Widerstandes?

»Die Tötung war ein politisches Ziel, vom Irrglauben geleitet, im Allgemeininteresse zu handeln«

Hier hätte man auch noch Artikel 20.4 GG einfügen können, den Papiertiger „Widerstandsrecht“, aber Rechtsextreme haben es ja wohl nicht so sehr mit dem Grundgesetz…

Auffallend ist hier die völlig andere Tathergangsversion der Verteidigung gegenüber der der Anklage: Während die Bundesanwaltschaft, also die Sonderstaatsanwälte der Bundesregierung von einem Alleintäter Ernst ausgehen, den „Beihelfer Hartmann“ allenfalls motiviert, „getriggert“ oder auch mitbewaffnet habe, ist man bei Verteidigung und Nebenklage (!!!) der Ansicht, die beiden Täter hätten gemeinsam auf der Terrasse agiert.

Der Verteidiger des Markus Hartmann, RA Dr. Björn Clemens, bloggte dazu:

So drehte sich das Plädoyer der Nebenklage vom 12. Januar 2021 fast ausschließich um die Nebenfigur Markus H., der die Anklage nach wie vor nur Beihilfe am Mord vorwirft. Die Familie des Getöteten will das nicht anerkennen und versucht seit langer Zeit, dem Gericht und der Öffentlichkeit einzureden, dass der Haupttäter in der Nacht vom 01. auf den 02.06.2019 nicht allein am Tatort in Istha gewesen sei, wo er den seinerzeitigen Regierungspräsidenten von Kassel, Dr. Walther Lübcke, erschoss.

Dieses inzwischen nahezu herzliche Einvernehmen zwischen dem Haupttäter und seinen Opfern wurde am 21.01.2021 von der Verteidigung des Stephan Ernst erwidert.

Mir gefällt dieser Sarkasmus, „nahezu herzliches Einvernehmen zwischen dem Täter und seinen Opfern“, und dass der Staat lieber einen Einzeltäter hat als einen Mitmörder mit ungeklärter Rolle bei Geheimdiensten oder Staatsschutz, ist absolut nachvollziehbar.

Und noch ein wichtiger Teilaspekt dürfte eine Rolle spielen: Der Staat hat kein Interesse eine Verbindung zum

Aktenvernichtungen im Bundesamt für Verfassungs­schutz im Kontext des sogenann­ten Nationalsozialistischen Untergrunds

„sogenannten NSU“ zu ziehen, denn ein politischer Mord an einem Vertreter des Staates passt nun einmal so gar nicht zu den „sogenannten Dönermorden“ an Kurden, Türken etc., allesamt völlig unwichtige Personen, nicht in der Öffentlichkeit stehend, und schon gar nicht passt der Polizistenmord dazu, weder zu den „NSU-Morden“ noch zum Lübcke-Mord.

Das soll aber besser niemandem auffallen, daher schreibt man bei „Antifa&Co“ das Gegenteil:

Auch hier also offensichtlich Tötungen „vom Irrglauben geleitet, im Allgemeininteresse zu handeln“. Wir halten einmal fest, dass nicht einmal im NSU Verfahren irgendeiner der Verteidiger auf eine solche Idee gekommen ist, nicht einmal der NPD Funktionär Nahrath, der am liebsten noch den „Volkstod“ des deutschen Volkes im Prozeß untersuchen wollte.

Was kann es im „Irrglauben“ eines Rechtsradikalen eigentlich wichtigeres geben, als den sogenannten „Volkstod“ zu verhindern.

Sie können es einfach nicht zugeben, dass die bekenntnisfreie Tötung kleingewerbetreibender muslimischer Migranten kein Terror ist, denn niemand weiss davon, dass damit „der Volkstod des deutschen Volkes“ verhindert werden soll, noch können solche „Mafia-OK-Wettschulden-vermutete Morde“ eine Remigration nach Anatolien etc. auslösen.

Jetzt kommt alles noch schlimmer, Rechtsanwalt Kaplan verteidigt nicht nur die politischen Anschauungen seines Mandanten als strafmildernd, sondern erteilt einer ganzen Bewegung die Absolution; wer sich nur fest genug einbildet, dass seine rechtsradikalen Anschauungen dem wirklichen Wunsch des deutschen Volkes entsprechen, der kann auch nicht Mörder sondern allerhöchstens Totschläger sein.

Tja, ich würde nicht wetten, dass eine Mehrheit des deutschen Volkes die kulturell inkompatible Massenmigration nach Europa und insbesondere in die BRD gutheisst. Sogar im Corona Jahr 2020 kamen über 100.000 Asylbegehrende, trotz angeblich weitgehend geschlossener Grenzen. Der „point of no return“ ist lange schon überschritten, der Zug längst abgefahren. Das, genau das hätten auch Ernst, Hartmann und ihre Kameraden wissen können, ja wissen müssen.

Ebenfalls nicht wetten würde ich darauf, dass es nicht zu weiteren Morden an Repräsentanten des Staates kommen wird, und das nicht aus Kreisen der „Corona-RAF“, jener Hetze des Staates (und seiner Medien) gegen Andersdenkende, die Fleischhauer gerade so genüsslich auf´s Korn genommen hat:

RAF mit Spritze statt Sturmgewehr… köstlich!

Markus Söder hat jetzt von der Corona-RAF gewarnt. Auf böse Gedanken würden irgendwann auch böse Taten folgen.

Ist es wieder soweit? Heimliche Treffen, ein brennender Karstadt. Dann Solidaritätskommittees, Hungerstreiks, Gefangenenbefreiung: „Solidarität mit den politischen Gefangenen der Bundesrepublik Deutschland.“

Wirklich sehenswert! Weil er Söderschen Schwachsinn so herrlich entblösst. Und die gesamte politische und mediale Hetze so anschaulich der Lächerlichkeit preisgibt. „Södolf halt´s Maul

War der Lübcke Mord also „im Interesse des Deutschen Volkes“? Weil ein „in der Öffentlichkeit agierender Mittäter am Volkstod“ beseitigt wurde? Entspricht das der Logik von Rechtsextremen?

Ja, Letzteres ermutlich schon, „wandern Sie doch aus, falls Ihnen das nicht gefällt“ ist ein sehr sehr starkes Mordmotiv in nationalen Kreisen, der aber wesentlich zeitnaher zu erwarten gewesen war, und nicht erst 4 Jahre später. Daher bleiben Fragen… weitere Mordmotive völlig anderer Art betreffend.

Was aber das Entscheidende ist: Der Lübcke Mord wäre eines NSU „würdig“ weil klar politisch motiviert, weil „es einen der richtigen (und wichtigen) getroffen hätte, wie damals auch bei der RAF.

Umso grotesker erscheinen die „Türken- und Kurdenmorde“ des „sogenannten NSU“.

Daraus ziehe man die offensichtlichen Schlüsse.

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