GDU: Die Morde der Döner – Teil 12

Nein, die Döner haben niemanden ermordet. Zumindest ist es nie zuverlässig belegt worden. Die Trojaner sollen es gewesen sein. Es wurden auch keine Döner ermordet, denn für diese steile These fehlen ebenfalls die Belege. Die Dönermorde sind nichts weiter als Fantasieprodukte von Knickhirnen Diekmannscher Prägung. Das ist alles.

In den nächsten Folgen aus dem Buch von @taucher über den Geheimdienstlichen Untergrund geht es um die von den Lügenmedien erfundenen Dönermorde.

Teil 1: GDU: Geheimdienstlicher Untergrund – Einleitung
Teil 2: Das Henne-Ei-Problem beim NSU
Teil 3: Schredder as Schredders can
Teil 4: Orgasmus mit Beweisen
Teil 5: Indizien für alle Verbrechen der Welt – fast jedenfalls
Teil 6: Ein Königreich voller Indizien
Teil 7: Sore aus dem Untergrund
Teil 8: Bekenntnisorgie ohne DVD – missing links der Antifa
Teil 9: Was der Nazi nicht hat, davon hat das BKA noch viel mehr
Teil 10: Fahrzeugmietverträge aus Bayern?
Teil 11: Fahrzeug mieten wie vom Fließband
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7. Dönermorde

Zwar hat mal ein Obskurantenverein den Begriff „Dönermorde“ zum Unwort des Jahres auserwählt. Nur muss man nicht jedem Schwätzer auf den Leim gehen. Turkishpress verwendet dieses Wort bis heute, und da dürfen wir das auch.

Es ist hier nicht der Platz, diesen Komplex ausführlich darzustellen. Wer sich für die Einzelheiten interessiert, kann diese auf den Seiten des Arbeitskreis NSU nachlesen. Deshalb nur wenige Facetten.

Wie oben gezeigt, gibt es nicht einen einzigen Beweis für die Täterschaft von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Es gibt nicht mal einen Anwesenheitsbeweis.

Stattdessen massenhaft Indizien, die B&M als Täter ausschließen.

7.1 Phantombilder

Man sehe nur die Phantombilder der Tatverdächtigen. Die sind ja alle so was von Mundlos und Böhnhardt.


Wahrscheinlich vor der Schönheits-OP. Segelohren angeklebt. Mit Perücke. Oder so.

7.2 Wen haben die Tatortzeugen gesehen?

Wie oben dargelegt, gibt es für die behauptete Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos bei den ihnen unterstellten Morden keine Beweise. Worauf eigentlich die Anklage beruht kann man nicht sagen, weil die der faktischen Geheimhaltung unterliegt.

Peer Stolle ist ein Anwalt der Nebenklage im münchner NSU-Prozess.

Er sieht die Schuld von Böhnhardt und Mundlos bestätigt, weil an „fünf Tatorten“ Fahrradfahrer gesehen wurden, deren Beschreibung „im wesentlichen“ mit der „Statur und dem Aussehen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt überein“ stimmen würden (Magazin „Analyse und Kritik“ am 16.12.14, So ist es auf jeden Fall nicht gewesen). 

Von anderen Verdachtsmomenten bei den restlichen fünf Tatorten ist in der Bilanz nichts zu lesen. Die Ankläger haben hier offenbar keine Zeugenaussagen, die Uwe&Uwe wesentlich belasten könnten. 

Die Anwesenheit von Radfahrern um den Tatzeitpunkt beweist erst mal gar nichts. Ein Indiz wären diese Radfahrer, wenn die das Erscheinungsbild von Böhnhardt und Mundlos hätten.

Lt. amtlicher Erhebung war Bönhardt 1,86m und Mundlos 1,80m (siehe Fahndungsplakat unter Pkt. 8.1) groß. Während der Mordserie war Böhnhardt zwischen 22 und 29 Jahre alt, Mundlos zwischen 26 und 34.

Fotos und Videos, die während dieser Zeit gemacht wurden, belegen, dass beide Männer kurz geschorene Haare, fast Glatzen, mit angedeuteten sogenannte „Geheimratsecken“ hatten. Die Haarfarbe war dadurch kaum zu erkennen. Sie wäre bei Mundlos dunkelblond und bei Böhnhardt dunkelbraun gewesen.

Welche der Tatorte der Ceska-Mordserie gemeint sind, erwähnt Stolle nicht.

Dazu ließ sich der ehemalige Chef der Sonderkommission (Soko) „Bosporus“ Wolfgang Geier näher aus. Seine Soko versuchte (erfolglos), die Mordserie aufzuklären. Geier nannte dem Untersuchungsausschuss des Bundestages die vier Tatorte, wo Radfahrer gesehen worden wären (Protokoll der 12. Sitzung des [26. April 2012] 2. Bundestagsuntersuchungsausschusses):

„Einen letzten Punkt, den ich noch vortragen möchte, ist die Geschichte zu den Fahrradfahrern.

Insgesamt wurden in vier der neun Fälle Fahrradfahrer im Zusammenhang mit der Tatausführung gesehen. Dies war in den Fällen 1 – Simsek in Nürnberg -, 4 – Kilic in München -, 6 – Yasar in Nürnberg – und 8 – Kubasik in Dortmund.

Bis zum Fall 6 – Yasar in Nürnberg – wurden dabei nur sehr allgemeine und teils voneinander abweichende Beschreibungen – die keinen Ermittlungsansatz, zum Beispiel durch Phantombilder, erbrachten. Auch ein möglicher Bezug der jeweiligen Radfahrer zum konkreten Tatgeschehen war fraglich.“

Sehen wir mal, was die Tatortzeugen zu diesen Fällen ausgesagt haben.

7.2.1 Feststellungen der Tatortzeugen im Mordfall Habil Kilic (München)

Der leitende Ermittler in diesem Fall war Josef Wilfling. Er schilderte, dass zwei Zeuginnen zwei Radfahrer gesehen hätten. Prozessprotokollierung des 22. Verhandlungstages durch NSU-Watch:

Die Beschreibungen seien bei beiden Zeuginnen nahezu identisch gewesen, eine genauere Beschreibung der Radfahrer habe nicht vorgelegen. Es habe sich laut den Aussagen um junge, sportliche Männer im Alter zwischen 18 und 30 gehandelt. Sie hätten gewirkt wie Kurierfahrer. Es sei dann nach den Fahrzeugen gefahndet worden. Nach den Radfahrern sei öffentlich als Zeugen gefahndet wurden, es habe keine Hinweise darauf gegeben, dass es sich um die Täter handelte.

In der Ermittlungsakte steht, dass die Radfahrer dunkelhaarig gewesen wären:

normale_herrenraeder

Eine dieser Zeuginnen, Frau M., ist inzwischen verstorben. Die zweite Zeugin, Frau Sch., betonte in ihrer Aussage im NSU-Prozess, dass die Radfahrer weder Böhnhardt noch Mundlos gewesen wären. Die Männer hätten anders ausgesehen. Prozessprotokollierung des 30. Verhandlungstages durch NSU-Watch:

Sie führt aus, die Männer seien zwischen 22 und 26 Jahre alt und dunkelhaarig gewesen. Sie hätten kurze Haare gehabt und eigentlich sehr gepflegt ausgeschaut. Sie hätten schwarzen Radldress getragen. Dann hätten sie sich erst die Mütze angezogen und Radlerhandschuhe. Einer habe einen Rucksack gehabt, sie könne aber nicht mehr sagen welcher. Bei denen, “die gezeigt werden” könne sie sich nicht erinnern, dass die so ausgeschaut hätten. Besonders bei dem kleineren, die Ohren habe sie nicht gesehen.

[…]

Die Männer seien unterschiedlich groß gewesen. Sie habe den Eindruck gehabt, dass das Osteuropäer seien, nicht so wie man sich deutsche Menschen vorstelle. Die Männer hätten “hohe Wangenknochen” gehabt.

Der kleine Mann sei ihr älter vorgekommen und er habe auch nicht so große Ohren gehabt. Götzl möchte wissen, mit welchen Bildern sie das verglichen habe. Sch. antwortet, mit den Bildern aus den Medien, die seien das nicht gewesen.

7.2.2 Feststellungen der Tatortzeugen im Mordfall Enver Simsek (Nürnberg)

Prozessprotokollierung des 21. Verhandlungstages durch NSU-Watch:

Zeuge Bu.:

… die Rückfahrt am frühen Nachmittag, der Recyclinghof schließe jedenfalls um 14 Uhr. … Sie hätten dann im Vorbeifahren drei bis vier metallische, harte Schläge gehört, nach links geschaut und ihm seien zwei Männer in Radlerkleidung aufgefallen, die schnell weggingen. Er habe nicht gesehen, wohin. Die Männer seien um die 20 Jahre alt gewesen, vielleicht auch älter, hätten sehr kurze Haare gehabt und einer habe, soweit er sich erinnere, ein Basecap aufgehabt. Auf Nachfrage von Götzl sagt Bu.: „Es waren richtig harte Schläge.“

[…]

Götzl hält Bu. vor, dass er ausgesagt habe, das Besondere bei den beiden Männern sei gewesen, dass sie kein Fahrrad dabei gehabt hätten. Bu. bestätigt, es sei dazu nichts zu erkennen gewesen.

Zeuge E. (Sohn des Zeugen Bu.):

Götzl hält dem Zeugen aus seiner ersten Vernehmung vor. Es geht zum Beispiel um die Kleidung der beiden Männer. An die Frage könne er sich noch erinnern, so E. Er habe das mit der Fahrradkleidung damals nicht bestätigen können.

7.2.3 Feststellungen der Tatortzeugen im Mordfall Ismail Yasar (Nürnberg)

Waltraud N. wartete um 9.52 in ihrem Auto in der Nähe von Yasars Dönerladen und bemerkte “zwei schwarz gekleidete junge Männer” und “Räder”, denkt noch, “die machen vielleicht eine Radtour.“.  

Prozessprotokollierung des 33. Verhandlungstages durch NSU-Watch:

Einer der beiden Männer sah durch ein Fenster in die Bude hinein, der andere habe weiter weg am Straßenrand gestanden. Mit diesem Mann hatte sie Blickkontakt.

[…]

Götzl sagt, N. habe am nächsten Tag nach der Vernehmung, noch einmal telefonisch Angaben bei der Polizei gemacht und mitgeteilt, der beschriebene Mann habe eine deutlich gebräunte Gesichtshaut. N. bestätigt das. Bei den Lichtbildvorlagen habe sie immer gesagt, dieser Typ Mensch sei es gewesen, aber wirklich erkannt habe sie nie wen. Sie kenne Bilder von Mundlos und Böhnhardt aus der Presse, bestätigt sie auf Frage von Götzl. Bei der letzten Vernehmung habe sie der Polizei gesagt, am nächsten komme Mundlos der Person, der am Straßenrand stand. Aber sie habe nicht sagen können, „der war’s“.

[…]

Nebenklagevertreter RA Scharmer fragt, warum sie sich am nächsten Morgen telefonisch noch mal bei der Polizei gemeldet habe. Sie sei gefragt worden, wie der Mann ausgesehen habe und sei sich mit der Hautfarbe nicht ganz sicher gewesen, so N. Sie habe sich das nochmal durch den Kopf gehen lassen und habe richtig stellen wollen, dass der Mann leicht gebräunt gewesen sei. Scharmer erwidert, bei der Vernehmung sei die Rede von „vom Typ her Südländer“ und am nächsten Tag habe sie von „deutlich gebräunt“ gesprochen, da bestehe ja ein Unterschied. N. sagt, es gebe ja auch junge Deutsche, die schnell braun werden. Sie habe klarstellen wollen, dass es niemand so hellhäutiges war wie sie selbst, …

Etwas später, zwischen 10:05-10:15, kam die zweite Zeugin Beate Keller am Stand vorbei. Sie bemerkte auch zwei Radfahrer, die jedoch komplett anders aussahen. Statt Südländer wären es Nordländer gewesen. Sie hörte keine Schüsse. Sie sah, wie einer dem anderen “etwas in einer Plastiktüte in den Rucksack gesteckt” hätte (Prozessprotokollierung des 34. Verhandlungstages durch NSU-Watch):

Sie seien groß und dünn gewesen, einer habe abstehende Ohren gehabt; sei seien schwarz gekleidet gewesen, mit Rucksack und Käppi auf.

[…]

Wenn sie sie einordnen müsse, würde sie sie in eine nördlich Region einordnen, weil sie ein wenig blass gewesen seien.

Anhand der Angaben von Beate Keller. wurden zwei Phantombilder erstellt. Ähnlichkeiten zu Mundlos und dem jugendlichen Böhnhardt sind vorhanden, jedoch fehlen die stark abstehenden Ohren bei Böhnhardt.

phantom_boehnhardt

Phantombild erstellt auf Basis Aussagen von Zeugin Beate Keller. Wo sind die Segelohren? (rechts zum Vergleich Foto von Uwe Böhnhardt)

Eine weitere Ungereimtheit ist, dass ihr Phantombild einen Mann mit vollem dunklen Haupthaar zeigt, nicht die fast-Glatze mit „Geheimratsecken“ von Böhnhardt. Das obige Foto von Böhnhardt stammt aus seiner Jugendzeit, als er noch volles Haar hatte. Er war jedoch zum Zeitpunkt des Mordes mindestens 8 Jahre älter (ca. 28 Jahre).

7.2.4 Feststellungen der Tatortzeugen im Mordfall Mehmet Kubasik (Dortmund)

Prozessprotokollierung des 51. Verhandlungstages durch NSU-Watch:

Zeugin Janica Dz.:

„Junkie oder Nazi, daran kann ich mich erinnern.“

Junkie oder Nazi. Hm, naja.

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