NSU: Die Antifa im Spekulatius-Rausch

Keine Ahnung wie oft es im Blog stand. Der den Staat schützende Richter hat momentan im Auftrag des Staatsschutzsenats und in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanwaltschaft die Aufgabe, den Staat zu schützen, damit im ReichtstagsbrandprozeßSchauprozeß nichts anbrennt.

Ein Staatsschutzprozeß ist ein Staatsschutzprozeß ist ein Staatsschutzprozeß. Es gibt im deutschen Strafrecht kein einziges Verbrechen, das nicht von ganz normalen Staatsanwälten strafrechtlich verfolgt und von ganz normalen Richtern juristisch geahndet werden könnte. Gibt es nicht. Staatsschutzsenate und deren Verfahren sind demzufolge den Geheimdiensten zuzurechnen, so, wie der Generalbundesanwalt als Institution die primäre Aufgabe hat, alle staatlichen Schweinereien zu deckeln, so sie nicht der Russe zu verantworten hat.

Warum das die Deppen der Opferanwaltsmafia nicht begreifen wollen, erschließt sich nicht. Wenn Götzl sagt, Marschner brauchen wir nicht, es ist nicht ersichtlich, was der zur Verbrechensaufklärung beitragen kann, dann heißt das im Klartext, die Bundesanwaltschaft möchte keine Bezüge zu den deutschen Schnüffeldiensten ins Verfahren eingeführt bekommen.

Götzl hat Temme rausgehauen. Das mußte er, denn entweder sind alle taub und olfaktorisch behindert oder niemand. Sich einen rauspicken, der zwingend die Schüsse hören mußte und im Pulverdampf die Flucht ergriff, das schaffen nur strunzdumme Opferanwälte.

Götzl hat Marcel Degner rausgehalten, als er kurz und bündig sagte, die Staatsanwaltschaft darf ihm ein Verfahren anhängen, auch wenn er das für falsch halte. Da er ein Verfahren an den Backen hat, steht ihm die Omerta zu.

Jan Werner, die Emingers, Thomas Starke, Mathhias Dienelt, Carsten Scszepanski, bei allen das gleiche Spiel. Hier ist nicht der Verfassungsschutz angeklagt, so Götzl, sondern Zschäpe wegen Trunkenheit am Feuer.

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Senat: Dass VMann Marschner und/oder VS Kenntnis über Aufenthaltsort des NSU hatte(n), sei „bloße Spekulation“.
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Senat: Staatliche Mitverantwortung mildere nur dann die Schuld, wenn dem Staat eine Mitwirkung an der Tat nachgewiesen werden kann.

Und nun zum wiederholten Male der Marschner.

Nun verstanden? Es ist Götzls Job, die Dienste rauszuhalten.

Abgesehen davon hat Götzl angesichts des jüngsten Staatsschutz-Leaks völlig Recht. Wenn es beim Bundesamt für Verfassungsschutz keine Erkenntnisse zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gab, zumindest keine, die auf einen Nationalsozialistischen Untergrund deuten ließen, dann ist es völlig wurscht, den Marschner zur Plauderstunde zu ordern. Der weiß nix.

Götzl zichtigt die Antifa der Spekulation und verhindert, daß die Glaubensgemeinschaft NSU ihre Bibelstunden im Gerichtssaal abhält.

Das Verfahren hat einen klar definierten Auftrag. Sollten Staatsdiener Täter sein, dann ist Anzeige zu erstatten, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und Anklage zu erheben. Die Schlingel sind in einem ordentlichen Verfahren unter Umgehung des Stadl-Senats zu 15 Jahren verschärfter Festungshaft zu verurteilen. Den Verfahrensgegenstand des Münchener Schauprozesses auf alle ungeklärten Verbrechen seit dem Bau der deutschen Autobahnen auszuweiten, das geht dann doch zu weit. Recht hat er, der Götzl. The Show must go on.

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