Wohlhabender Schläger oder arme Friedenstaube?

Der ganze Wahnsinn des NSU-Prozesses zeigte sich nicht nur Gestern, als „Leumundszeugen“ von Wohllebens Verteidigung aussagten, sondern schon zuvor, als der Senat ausführlich begründete, warum er dem Anklagekonstrukt der Ceska-Stafette aus der Schweiz bis zu den Uwes glaubt.

Besonders grotesk ist diese Passage aus dem Spiegel:

Für die Wohlleben-Verteidigung ist nicht erwiesen, dass Carsten S. dem untergetauchten Trio die spätere Tatwaffe überbrachte. Auch habe ihr Mandant nie über so viel Geld verfügt, dass damit eine Waffe mit Schalldämpfer hätte gekauft werden können.

Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, wie dumm das ist. Kaufpreis laut Carsten Schultze 500 DM, oder auch 800 DM, während der Verkäufer Andreas Schultz seit 2012 auf 2.500 DM besteht.

Das mussten die Verteidiger 2013 nutzen, diese endlosen Widersprüche zwischen Käufer und Verkäufer, aber sie taten das Gegenteil: Sie verhinderten die Aussage des Verkäufers, anstatt beider Glaubwürdigkeit zu zerstören. Zumal alle Aussagen 2013 vorlagen, BGH-bestätigt seit 2012…

Die Wohlleben-Verteidiger kämpfen offensichtlich einen verzweifelten Kampf. Sie kritisieren die tatsächlich wenig überzeugende Vorlage von Vergleichswaffen durch des Bundeskriminalamt. Sie bieten Alternativen auf, wer damals in Chemnitz noch über eine Ceska 83 verfügt oder zur Verfügung gestellt haben könnte – das Waffenhändlermilieu ist nicht das feinste. Sie schließen sich bisweilen sogar Argumenten der Nebenklage an, wenn diese auf die düstere Rolle der Geheimdienste hinweisen.

@anmerkung stimmt der Omma Friedrichsen zu:

Richtig. Zu spät. Sie haben es vor Jahren verkackt, als das Spiel des GBA mitspielten und dachten, als Sieger draus hervorzugehen.

So kann’s kommen. Versenkt hat sich Wohlleben letztlich selbst, als er 2015 „klobiger, kürzerer Schalldämpfer“ aussagte, also Ceska 83 SD abstritt, und das dann 2016 relativierte: Er habe gar nicht so genau hingeschaut. Die Verurteilung laut Anklage ist die logische Konsequenz, und sie schützt den Staat. So ist letztlich allen geholfen… nur nicht der Wahrheitsfindung.

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Besonders schlau war auch nicht, am 24.11.2011 immer noch verfängliche Lieder auf dem Rechner zu haben:

Zwischenablage41.

Gestern dann also die „Leumundszeugen“  Wohllebens, 2 ehemalige Mitglieder der rechten Szene in Jena. Es ging um eine Strassenbahnschlägerei in Jena 1996, an der laut Aussage Carsten Schultze auch „Wolle“ teilgenommen habe. Die Verteidigung erhoffte, durch die beiden Zeugen eine Falschaussage Schultzes nachweisen zu können, Wohlleben sei gar nicht dabei gewesen, habe nicht „mitgeprügelt“. Friedenstaube…

Das klappte nur sehr eingeschränkt.

Auch an eine Schlägerei an einer Straßenbahnhaltestelle, an der er wie auch Carsten S. und Wohlleben beteiligt gewesen sein sollen, erinnere er sich nicht mehr.

21. Juli 2016

Zur Schlägereien Jenaer Nazis in den 90ern und der Glaubwürdigkeit des Angeklagten Schultze

Heute befasste sich das Gericht mit der Überprüfung einer Aussage des Angeklagten Carsten Schultze: der hatte von einem Angriff mehrerer Jenaer Neonazis auf zwei Personen Ende der 1990er berichtet. Beteiligt gewesen sei auch Wohlleben, der habe ihm hinterher mitgeteilt, er sei dem einem „auf dem Gesicht herumgesprungen“ (vgl. den Bericht vom 11.06.2013). Das Gericht hat nun die weiteren Personen geladen, die nach Schultzes Angaben dabei waren.
Der erste Zeuge, der Bruder von THS-Chef André Kapke (zu seiner ersten Vernehmung vgl. den Bericht vom 04.03.2015), teilte mit, er könne sich an eine solche Schlägerei nicht erinnern. Das bedeutet aber für die Angaben Schultzes schon deshalb wenig, weil der sich alles andere als sicher gewesen war, dass der Zeuge damals beteiligt gewesen sei.Der zweite Zeuge, damals eher Nazi-Skin als „Scheitel“, meinte heute, es könne sehr gut sein, dass es eine solche Schlägerei gab. Eine konkrete Erinnerung hatte er heute nicht mehr – es kamen nur „so Bilder wieder hoch“. Insgesamt war seine Erinnerung ohnehin sehr schlecht. Apropos Erinnerung: interessant, wenn auch nicht für das Verfahren relevant, war seine Schilderung dazu, wie für ihn der Konsum von Cannabis den Beginn des „Ausstiegs“ aus der Nazi-Szene bedeutete.

Fazit für heute ist, dass die Angaben Schultzes weder bestätigt noch ernsthaft in Zweifel gezogen wurden. Zwei weitere von Schultze genannte Beteiligte sollen in den nächsten Wochen vernommen werden.

Die Zeugen heissen Christian Müller, geborener Kapke, und Sven „Torte“ Klette.

Die sind beide interessant, denn Kapke hat das „Untertauchlied 1998“ geschrieben, und Klette soll beim Einbruch in Zschäpes Wohnung 1999 (da wo es einen gut bestückten Kühlschrank gab, und frisches Brot) Schmiere gestanden haben.

Von wegen „während/unmittelbar nach der Razzia am 26.1.1998 abgetaucht“: Nö, am 5.02.1998.

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Und der Schmiere-Steher Klette:

Im TLFV hiess es 2011, Klette habe Schmiere gestanden.


dl.dropboxusercontent.com/u/90473049/Erkenntnisse_LfVT_30112011.pdf
nsuleaks.wordpress.com/2012/07/13/erkenntnisse-lfv-thuringen-30-11-2011/

Aus Klette wurde jedoch Jürgen Helbig:

Götz fragt nun zum Einbruch in Zschäpes Wohnung. Warum Jürgen H., der ‚Schmiere stand‘, dabei eingeweiht wurde, sei ihm unklar, so S
www.nsu-watch.info/2013/06/protokoll-6-verhandlungstag-5-juni-2013/

Sven „Torte“ Klette stand angeblich Schmiere, aber dann war es doch Jürgen Helbig…

Er berichtet von einem Einbruch in Zschäpes Wohnung, den er zusammen mit Jürgen H. begangen habe, der Vernichtung der dort im Auftrag der Untergetauchten gestohlenen Unterlagen und von einem gemeinsam mit Wohlleben versuchten, aber gescheiterten Motorraddiebstahl für die Drei.
www.nsu-watch.info/2013/06/protokoll-5-verhandlungstag-4-juni-2013/

War Gestern ebenfalls nicht aufzuklären.

Wie glaubwürdig sind die Angeklagten?

Zwei Zeugen, die damals in der Neonaziszene rund um den sogenannten Winzer-Club in Jena-Winzerla verkehrten, wurden heute ausführlich von Richter Manfred Götzl befragt. Einem dritten Zeugen, einstiger Neonazi-Liedermacher, konnte die Ladung nicht zugestellt werden. Im Zentrum stand die Frage, inwieweit S. und Wohlleben in gewalttätige Auseinandersetzungen verwickelt waren – insbesondere in eine Schlägerei an einer Trambahnendhaltestelle in Winzerla, die Carsten S. in seiner Aussage erwähnt hatte. Und über allem stand die Frage: Wie glaubwürdig ist Carsten S. bzw. wie glaubwürdig ist Ralf Wohlleben, die sich in ihren Aussagen vor dem Oberlandesgericht gegenseitig belastet haben. Wohlleben hat zudem angegeben, nie gewalttätig gewesen zu sein.

Schlägereien an der Tagesordnung

Beide Zeugen konnten sich heute allerdings nicht an einen konkreten Vorfall erinnern, sagten aber aus, dass die Neonaziszene um den Winzer-Club damals höchst gewalttätig war und körperliche Auseinandersetzungen quasi an der Tagesordnung waren.

„Es gab keine gesunde Streitkultur. In jedem steckte wohl ein sehr hohes aggressives Potential.“

Besonders ausführlich widmete sich der Senat der Befragung des zweiten Zeugen, eines ehemaligen Rechtsrockmusikers mit dem Spitznamen „Torte“, der aber schon vor rund 15 Jahren der Szene den Rücken gekehrt hat. Er war nach eigenen Angaben gut mit Carsten S. befreundet und soll ihm – wie er bei der polizeilichen Vernehmung vor drei Jahren einräumte – auch bei einem Einbruch in Beate Zschäpes Wohnung geholfen haben.

Erinnerungslücken auch beim Zeugen „Torte“

Vor Gericht zeigte er allerdings große Erinnerungslücken, um nicht zu sagen: regelrechte Erinnerungskrater, die er unter anderem auf seinen früheren exzessiven Konsum von Cannabis und anderen Drogen wie Speed und Kokain schob. Immerhin scheinen ihm die Drogen auch den Weg aus der Neonaziszene gewiesen haben. Sie hätten seinen Blick für andere Sichtweisen geöffnet und seien zudem mit dem Selbstverständnis eines Neonazis nicht vereinbar gewesen. Deshalb sei er ausgestiegen. Der Zeuge gab an, auch nach seinem Ausstieg mit Carsten S. zu tun gehabt zu haben. Nach einigen Jahren der Funkstille sei man 2007 wieder in Kontakt getreten. Auf die Frage von Richter Götzl, ob er denn jetzt noch Kontakt mit dem Angeklagten habe, antwortete der Zeuge: „Nein, leider nicht mehr.“

Ist merkwürdig, dass der Zeuge gar nicht nach Jürgen Helbig gefragt wurde, und ob sie damals gemeinsam „Schmiere standen“, als Carsten Schultze bei Zschäpe eingebrochen sein will. Wie erfuhren Staatsschutz und TLfV eigentlich davon? Kam damals die Polizei und störte den „Einbruch“? Und warum hat man das Schloss ausgetauscht, damit die Einbrecher auch ja mitbekamen, dass sie beobachtet worden waren, anstatt dass man da Überwachungstechnik installierte?

War Schultze überhaupt dort eingebrochen, oder wurde diese Wohnung nach wie vor von Beate Zschäpe genutzt? Im Frühjahr 1999?

Gedöns ist Trumpf im OLG, der Staatsschutzsenat hält die Sicherheitsbehörden weiterhin schadfrei. Alle machen mit. Auch die Angeklagten Wohlleben und Schultze.

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One comment

  1. Das mühsame Outing eines V-Manns – (Sächsische Zeitung)

    Wegen juristischer Fallstricke wurde beim NSU-Prozess die Vernehmung von Marcel D. abgebrochen.

    *** hat nichts mit dem Thema des Beitrags zu tun ***

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