NSU: Blutbilder aus dem Wohnmobil – Teil 5

aufgeschrieben von Die Anmerkung

Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4
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Im Prinzip sind wir fertig. Die Blutspuren sind abge­arbeitet. Nun gibt es ein Problem. Das ist unbe­frie­digend. Stellt sich die Frage, ob Sie interessiert, was sich im Wohnmobil abgespielt hat?
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Ja klar, das wollen doch alle wissen.
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Alle wollen das überhaupt nicht wissen, denn das ist keine gute Nachricht. Gut, dann kommen wir auf das Eingangsthema zurück, die enge Zusammenarbeit zwischen Kriminalisten und Rechtsmedizinern, um herauszufinden, was passiert sein könnte. Ich weiß es nämlich auch nicht. Fangen wir mit Mundlos an, der hinten, am Ein­gang zur Naßzelle saß. Eine Hypothese war ja, daß jemand in der Naßzelle mit einem Totschläger ermordet wurde, dabei Blutgefäße im Schädelbereich beschädigt wurden und dieses Blut Klodeckel und Wand benetzte.

Es stellt sich natürlich sofort die Frage, wieso der dort nicht sitzen gelassen wurde? Das ist für uns uninteressant. Von Interesse ist etwas anderes. Die Leiche von Mundlos wies starke Verformungen des Schädels auf, für die für einen Schuß mit der Pumpgun eher atypisch sind. Die Frage lautet also: Haben die Rechtsmediziner während der Leichensektion weitere Verletzungen festgestellt, die ursächlich zum Tode hätten führen können?

Die Schädeldeformation bei Mundlos ist mit heftiger stumpfer Gewalt gut erklärbar. Der wurde möglicher­weise mit einem Baseballschläger bewußtlos geschlagen oder getötet. Das führte zur Deformation des Schädels. Wir kennen die Antwort nicht. Ein Rechtsmediziner müßte hier sein Einlassung machen. Kann er das ausschließen, dann schließt sich eine Spur, kann er das nicht ausschließen, dann muß eine Spur eröffnet werden, die wenigstens alle Baseballschläger des Landkreises als Verdächtige betrachtet, Zugereiste eingeschlossen.

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Aha, verstehe. Der wurde mit einem Baseballschläger getötet. Die Pumpgun war nur Tarnung?
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Kann sein, muß aber nicht. Wissen sie, früher war auch Ballistik, nur anders, von mir aus Abakus-Ballistik.

Es ist egal, ob sie die Summe des Warenkorbs an der Kasse mit einem Abakus zusammenschieben oder mit einem Barcodescanner ausrechnen lassen. Am Ende kommt das Gleiche raus. Früher gab es keine Computer, die einen in Sekundenschnelle ein 3D-Modell der ballisti­schen Gegebenheiten eines Tatortes generierten,um sich eine Meinung zu bilden. Geholfen haben wir uns trotzdem. Dann wurde eben eine Strippe an den Einschlag des Projektils gepinnt, in die Richtung aufgezogen, wo man die Mündung vermutete, heftig mit dem Arm gerudert, um in etwa den Punkt zu finden, wo die tödliche Flugbahn des Projektils seinen Anfang nahm. Ging alles, war notwendig, denn um eine ballistische Analyse bei tödlichen Verletzungen mit Schuß- oder Pfeilwaffen kommt man nicht umhin.

Ergo müssen wir uns mit der inneren Ballistik des Wohnmobils beschäftigen. Am einfachsten ist immer noch, sich an die Selbstmordthese des BKA zu halten, denn die kommt ohne allen Firlefanz aus. Zwei Menschen, kurz darauf zwei Tote.

Wir fragen uns also, wo Böhnhardt gestanden oder gesessen hat, als ihn der tödliche Schuß traf? Der trat in die linke Schläfe ein. Das Geschoß trat an der rechten Schläfe wieder aus. Die große Frage lautet nun, wo das Geschoß nebst Hirn-, Blut-, Gewebe- und Knochenanhaftungen eingeschlagen ist? Das Ausschußloch im Dach über der Fahrerkabine käme im Wettrennen um die verworrendste ballistische Kurve der magischen Kugel im Kennedey-Mord gefährlich nahe. Dieses Austrittsloch mit einem Schuß in die linke Schläfe zu produzieren, das ist schon große Schießkunst.

Preisfrage. Wo im Inneren des Wohnmobils muß der Schütze stehen? Steht Böhnhardt, dann steht er im Gang, Blick in Richtung Tisch der Sitzbänke. Dann muß der Lauf der Pumpgun zwingend parallel zum Boden das Fahrzeugs gehalten werden, um den Treffer zu erzielen, was einen Durchschuß der Frontscheibe bewirkt hätte.

Eine zweite Variante. Böhnhardt sitzt auf der vorderen Sitzbank, Blick zur Naßzelle, der Schütze steht in der Eingangstür. Dann muß der Einschuß irgendwo am Tisch­ende zu finden sein. Da war aber keiner.

Die gleiche Überlegung müssen wir für Mundlos anstel­len. Wie soll er selber einen Mundschuß vollzogen haben, damit das Geschoß ziemlich exakt über ihm austritt, er aber tödlich verletzt in eine gemütliche Sitzposition rutscht? Auch hier haben wir es mit viel Magie zu tun. Und der Hoffnung, daß es so gewesen sein möge.

Schauen wir uns die Rekonstruktion des Schußkanals bei Mundlos noch einmal genauer an, dann gibt es eine ziemlich banale Erklärung. Der Schußkanal kommt ziem­lich gut hin, wenn jemand dem schwer verletzt auf dem Boden liegenden Mundlos die Pumpgun in den Mund schiebt und abdrückt.
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Dann müßte der Einschuß irgendwo in der Bodenplatte des Wohnmobils zu finden sein?
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Wenn er im Wohnmobil erschossen wurde, dann ja. Sonst nicht.


Symbolfoto: Bankräuber mußte nach dem Raub die Hosen runterlassen

Kommen wir auf Böhnhardt zurück. Wir schauen noch einmal genau drauf, wie die Leiche gelegen hat und versuchen, einen ballistischen Vorgang zu finden, der diese Lage bewirkt, denn noch gelten die Fallgesetze. Die Leiche liegt fast auf dem Bauch, linke Hand lang ausgestreckt auf Höhe rück­wärtiger Grenze der hinteren Sitzbank, das linke Bein ist angewinkelt, das rechte ausgestreckt. Fällt ihnen was auf?
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Nein. Der ist halt tot.
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Wie haben sie’s gemacht, ihm in die linke Schläfe zu schießen, daß er genau so zum liegen kommt? Der Schuß mit einer Pumpgun setzt eine enorme kinetische Energie frei, die auf das Opfer abgegeben wird. Das Opfer wird auf Grund der Massenträgheit etwas später in jene Richtung zu Boden sinken, in die auch der Schuß abgegeben wurde.

Für die hier vorliegende Körperhaltung gibt es eben­falls eine einfache Erklärung. Böhnhardt steht im Eingang, mit dem linken Bein bereits im Tritt. Dann wird er gerufen, dreht sich um, schaut in die Mündung einer Pumpgun, reiß instinktiv den linken Arm hoch, auch wenn das nichts hilft. Dann trifft ihn der Schuß in die linke Schläfe, tritt zur rechten wieder aus und entfernt sich durch das Dach im Fahrerhaus.

All das hätte eine 3D-Analyse leisten können. Sie hätte auch mit großer Präzision die Lage der Mündung und Position des Täters zu den späteren Leichen und zu den zwei Ausschußlöchern im Fahrzeug in Beziehung gesetzt. Das alles mit den Ergebnissen der kriminal­technischen Untersuchung kombiniert, andere Todes­ursachen ausschließend, das würde ein gutes Spurenbild ergeben, mit dem man weiterarbeiten kann.

Einen Schuß in die linke Schläfe, so daß die Leiche so zu liegen kommt wie abgebildet, den können sie ver­gessen. Ich wollte auch auf etwas anders hinaus. Schauen sie mal auf die Hose. Die ist nämlich runter­gerutscht und man kann den Slip sehen. Hat Böhnhardt so viel Schiß vor seiner Ermordung gehabt, daß er Durchfall bekam und schnell noch mal einen abseilen wollte?

Zieht man in Betracht, daß die ballistischen Gege­ben­heiten innerhalb des Wohnmobils einen Doppelmord nicht zulassen, dann kommt man zu einem ganz anderen Schluß, sofern es keine materiellen Beweise für den Tod im Inneren des Wohnmobils gibt.

Vielen Dank für die anderen Fotos, die nicht in den Akten zum Wohnmobil enthalten sind. Setzt man die mit den ballistischen Gegebenheiten in Beziehung, dann ergibt sich eine vorläufige Hypothese.


Symbolfoto: frische Schleifspuren auf dem Rücken, kurz vor oder nach dem Tod entstanden

Die beiden wurden außerhalb des Fahrzeugs ermordet. Mundlos wurde mit dem Rücken zum Boden in das Fahrzeug geschleift und abgelegt. Daher rühren auch die recht frischen Verletzungen auf dem Rücken Anschließend wurde Böhnhardt am reingezerrt und am linken Arm in die Ablageposition gezogen. Dabei verrutschte die Hose so weit, wie im Bild zu sehen. Mundlos wurde hinge­setzt, um die zweite Leiche platzieren zu können.


Symbolfoto einer zweiten Leiche: rechts der Brustwirbelsäule sind dem Bild nach Einschüsse zu sehen. Die Verletzung bedarf einer rechtsmedizinsichien Abklärung

Wenn sie mich fragen, dieser letzte Akt, die Leichen zu positionieren, der wurde von nur einer Person durchgeführt. Bei zwei Personen wäre die Ablage der Leichen eine andere. Anschließend wurden die beiden Schüsse in’s Dach abgegeben, das Wohnmobil nach Streg­da gefahren und irgendwann angezündet. Leider war die Feuerwehr zu schnell, die Zerstörung von Spuren nicht gelungen. Das erledigte dann Einsatzleiter Menzel mit seiner kühnen Entscheidung, den Leichenfundort gründ­lich zu zerstören. Was wir in der Gesamtschau sehen, ist die Vertuschung eines Doppelmordes durch Staatsdiener.

Hinzu kommt die Arbeitsverweigerung der Rechts­mediziner und die fehlende Foto-Dokumentation des Innenbereiches des Fahrzeugs vor dem Abtransport. Wären noch gegen Mittag wenigstens die simpelsten Arbeitsschritte zur Feststellung des Todeszeitpunktes und der Dokumentation erfolgt, dann hätte man ein relativ überschaubares Zeitfenster für die Erstellung erster Hypothesen gehabt. Diese Aufgabe erst 24 Stunden später in der Rechtsmedizin zu erledigen, bringt bereits dermaßen viel Unschärfe rein, daß das vollkommen nutzlos ist. Es ist verlorene Spur.

Es gibt eine starke Vermutung, warum das so war. Hätten die Rechtsmediziner ihre Arbeit vor Ort erledigt und herausgefunden, daß die beiden wenigstens 2 aber höchstens 4 Stunden tot waren, das wäre eine Katastrophe unermeßlichen Ausmaßes für einige anwesende Herren gewesen, die es unbedingt zu verhindern galt. Deswegen wurden rechtsmedizinische Arbeiten um 24 Stunden herausgezögert. Hier greift die Präzision der Todeszeitbestimmung nicht mehr.

Für mich ist es einfach. Verhaften sie alle, deren Fingerabdrücke und/oder DNA-Spuren sich in einem großzügig bemessenen Bereich rings ums Lenkrad befanden. Dann haben sie entweder den Täter oder eine Person mit sehr viel Sachkenntnis zum Tatverlauf.

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Eine Frage, wenn es gestattet ist. Wann wußten sie eigentlich, daß es sich um Mord handelt?
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Das war jetzt erst mit dem Aktenstudium. Abgesehen davon, hat mich der Fall nie interessiert. Viel zu langweilig.
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Der NSU hat sie nie interessiert? Wie das?
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Das war für mich nach drei Tagen erledigt. Krimina­listisch ohne jede Bedeutung, weil da nichts zu holen ist.
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Kann man das irgendwie festmachen?
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Der Innenminister Geibert persönlich hat sich am 7.11.2011 in den Fall eingemischt, das auch noch in aller Öffentlichkeit, über die Medien. Kein Innenminister kümmert sich um zwei Leichen, egal, was passiert ist. Da hat man ihn ins offene Messer laufen lassen. Die Einmischung des Innenministeriums in laufende Ermittlungen vollzieht sich lautlos, geschmeidig und für gewöhnlich ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. Brennt die Luft, dann ist das höchste der behördlichen Gefühle die Erklärung eines Pressesprechers oder leitenden Beamten, aber niemals eines Innenministers.

Recherchieren sie mal nach, wann sich in welchem Mordfall welcher Innenminister wie geäußert hat. Das läßt sich sehr gut systematisieren.

Insofern hat mich der Fall nie interessiert, da ab diesem Zeitpunkt klar war, daß eine polizeiliche Schweinerei gedeckelt wird. Oder schlimmeres. Und genau das ist kriminalistisch uninteressant. Statt Lorbeeren ernten sie nur Prügel.

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Vielen Dank für die Mühen. Das ist eine Menge Stoff zum Nachdenken.

Ende.

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13 comments

  1. <– Wo im Inneren des Wohnmobils muß der Schütze stehen? Steht Böhnhardt, dann steht er im Gang, Blick in Richtung Tisch der Sitzbänke. Dann muß der Lauf der Pumpgun zwingend parallel zum Boden das Fahrzeugs gehalten werden, um den Treffer zu erzielen, was einen Durchschuß der Frontscheibe bewirkt hätte. <–

    Bitte die Innenraumbilder ansehen! Böhhardt ist über 1,80, hätte der Kopfschuss das Fahrerhaus bzw. Windschutzscheibe durchqueren sollen, hätte der Schuss von oben nach unten gerichtet sein müssen.
    Wichtig ist der genaue Schusskanal, konkret, ob das Austrittsloch im Kopf höher liegt, als das Eintrittsloch an der Wange. Da reichen wenige Zentimeter unterschied damit das bei stehenden UB mit dem Loch im WoMo-Dach passt.

    Und bzgl. der runtergerutschten Hose: Das Bild zeigt NICHT die orginäre Position des UB! Bitte bedenken, dass die Leiche von den Ermittlern ~40-50cm Richtung Fahrerhaus gezogen wurde, naheliegend am Hosenbund.

    1. Wenn ich es recht verstanden habe, dann sind die Ansagen so.

      Bei stehendem UB paßt gar nichts mit dem Auschußloch im Dach, da der Schußkanal ein horizontaler Durchschuß war. Auch wenige Zentimeter ändern nichts daran.

      Eine Schußkanalbestimmung oder 3D-Analyse ist unbekannt, nur diese liefert Ergebnisse.

      >> Das Bild zeigt NICHT die orginäre Position des UB!

      Wer behauptet das?

      >> dass die Leiche von den Ermittlern ~40-50cm Richtung Fahrerhaus gezogen wurde

      Ach so? Kann man das irgendwo nachlesen?

      Hier sind nüchterne Fakten und Analysen gefragt, kein Geblubber. Also her mit den Fakten oder Ende Gelände.

      1. Schußkanal:
        <- Bei stehendem UB paßt gar nichts mit dem Auschußloch im Dach, da der Schußkanal ein horizontaler Durchschuß war. Auch wenige Zentimeter ändern nichts daran. <-

        Doch, wenige Zentimeter sind hier entscheidend.
        Kann ich aber nicht beurteilen, da mir die Sektionsbilder fehlen.

        Leichenposition: WoMo-Tatbefund Nr. 9, Bilder des UB mit Schutt und ohne Schutt ansehen und vergleichen!
        Oder sich wundern, wie der halbverbrannte Schaumstoffrest unter den Fuß von UB gekommen sein kann.

  2. Habe eine Frage zu den Schleifspuren am Rücken: nach der offiziellen Geschichtsschreibung gab es keine Verlagerung ‚post morten‘. Wenn man von der offiziellen Version ausgeht könnte es auch ein Sturz vom Fahrrad gewesen sein; deswegen wäre es interessant zu wissen, ob die Handinnenflächen (vor allem der Ballen) unverwundet sind(?), weil dann war es wohl kein Sturz vom Radl.
    Zu den inhaltlichen Nullaussagen der beiden Rechtsmediziner vor Ort am WoMo: vielleicht hat man deren Schätzung nicht dokumentiert, weil die nicht schätzen wollten? Ein möglw. enormer Hitzeientrag in die Haut bzw. tiefere Schichten (durch das Feuer, auch wenn beide lagen) und dann ggf. noch Löschwasser drauf? Eine Methode der Todeszeitpunktbestimmung basiert wohl auf einem physik. Rechenmodell aus Körpertemperatur, Außentemperatur und bekannten Auskühlungsverhalten: http://www.remed.uniklinikum-jena.de/Arbeitsbereiche+und+Dienstleistungen/Forensische+Medizin/Todeszeitbestimmung.html -> vielleicht läßt sich der WoMo-Fall nicht „modellieren“?

    1. Die „Abdrücke“ (Streifen) auf der Haut v.a. am rechten Oberarm sowie auf Höhe der Schulterblätter sind auch interessant.
      Die Leiche von UM lag/saß mindestens 4 Stunden (eher 5, vielleicht 6) im hinteren WoMo-Bereich zwischen Tür, Schrank und Bett gelehnt.
      Von da können die Spuren musterbedingt kaum stammen.
      Setzen sich diese Spuren am Gesäß fort (wichtig als Indiz, dass die Leiche irgendwo lag)?
      Ist aufgrund der Zeitspanne (4-5h) auszuschließen, dass die Spuren nach der Bergung auftraten?

  3. Moin,
    sind nicht diverse Bastelarbeiten in Zwickau aufgefunden worden(Einschüßer aus Sanitärbaumaterial)? – Die Spurenlage würden die Geräte in diesem WoMo allerdings auch nicht erklären – die Betonung liegt auf „in diesem“.

    Es knallt in der Toilette, der Andere schaut nach… Game over – umlagern.

    Aber eigentlich ist jedes Szenario denkbar,
    solange der Tatort nicht das präsentierte V MK 1121 ist.

    Der eigentliche Grund meines Schreibens ist auf den Eisenach-Thread im Forum bezogen.

    Um die Fragen an die Gerichtsmedizin zu erweitern, wäre es doch interessant zu erfahren, an wem die Nummer zwischen U.B. und U.M. vergeben wurde (alter Beitrag von mir im Thread erhält diese Nummern).

    Das erinnert an den Witz mit den 2 Schweinen, die mit den Ziffern 1 und 3 beschriftet wurden und auf einem Gelände ausgesetzt… . Die Suche nach „Nummer 2“ dauert an;-)

    Diese Antwort interessiert mich brennend.

    Beste Grüße

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