Fall Lübcke: Wetzel im Rausch der Verschwörung

Wolf Wetzel durfte auf Telepolis als erster die Begleitmusik der Antifa zum Strafprozeß gegen die Angeklagten Stephan Ernst und Markus Hart­mann (Name frei erfunden) liefern. Beide werden, vereinfacht gesagt, des Mordes zum Nachteil des Herrn Dr. Walter Lübcke beschuldigt. Ob vom zuständigen Staatsanwalt, das sei dahingestellt.

Schauen wir uns zuerst die Basics an, um die es geht. Danach versuchen wir, die Kompaßnadel beim Wetzel zu finden, mit der sich gut durch die Wirren der Matternzeit navigieren läßt, denn nicht alls was Wetzel schreibt, mattert wie ein schwarzes Leben.

Worum geht es in einem Strafprozeß, der einen Mord behandelt? Ganz einfach.

  1. Es gab einen Mord. Die Ermittlungen unter Leitung eines damit beauftragten Staatsanwaltes führten letztlich zur Identifizierung des Täters (der Täter) und deren Festnahme.
  2. Von einem Täter gibt es ein Geständnis, das er wiederrufen hat. Das erste Geständnis hängt ihm wie ein Zentner Blei an den Füßen. Da kommt er nicht wieder von los, obwohl das zweite Geständnis den wahrscheinlicheren Tathergang darstellt.
  3. Es wurden Zeugen zum Sachverhalt befragt und deren Aussagen protokolliert.
  4. Im Zuge der Ermittlungen wurden eine Vielzahl von Spuren gesichert, asserviert und ausgewertet. Diese müssen mit dem Geständnis, dem zweiten Geständnis, den Zeugenaussagen und Tathypothesen der Ermittler abgeglichen werden.
  5. Der Staatsanwalt hat entlastende Sachverhalte ermittelt. (Hihi, hat er nicht, aber das ist sein Job.)
  6. Der Staatsanwalt hat bestimmte Spuren nicht ermittelt, obwohl es zur Aufklärung des Sachverhaltes nötig gewesen wäre.

Der Strafprozeß hat nur eine einzige Aufgabe, all die oben genannten Punkte in einem Beweiserhebungsverfahren mündlich zu diskutieren, die Täterschaft festzustellen und abschließend ein Urteil zu finden. Mehr nicht. Es geht um den Mord, wer der Täter war, ob er Schuld hat und welches Urteil eine angemessene Strafe dafür ist.

Bezüglich des Punktes 6 können wir ganz schnell Entwarnung geben. Ob es ein Auftragsmord war, der aus dem Wirtschaftsgeflecht des Lübcke-Clans heraus eingekauft wurde, das wurde nicht ermittelt. Genau das ist die Aufgabe der Vertreter des Generalbundesanwaltes, diese Spur kom­plett aus dem Prozeß herauszuhalten. Die zweite Aufgabe besteht darin, jede Verbindung zu staatlichen Diensten aus dem Prozeß herauszuhalten, egal, um welche Dienststelle und welchen Führungsoffizier es konkret geht. Der Verfassungsschutz ist zwar die Schmutzablage der Links­mat­tern­den, mehr aber auch nicht, schon gar nicht sind die Behördenmitarbeiter an allem Elend dieser Welt und dem der Linken Schuld und in alles eingeweiht, deren Motto die Mosers und Wetzels der Erdscheibe vorbildlich aufschreiben.

Uns diesem Elend hinzugeben, können wir nur selber tun.

Da gibt es noch ganz andere Informationsbegehrer, als es der Verfas­sungs­schutz ist.

Das sind die beiden einzigen Gründe, warum der General­bundesanwalt übernommen hat. Die Mordermittlungen selber und das Ergebnis als Anklageschrift vor Gericht einreichen hätte ein dafür qualifizierter Staatsanwalt ganz sauber zu Ende führen können. Es gibt höherstehende politische Inte­ressen, die dem entgegenstehen. GBA, übernehmen sie.

Zuerst mal sollte man dem einen der beiden Anwälte des Stephan Ernst sehr genau zuhören, was er als sein Aufgabe sieht. Es sind nur 3 Minuten, die mehr Wert sind, als die gesammelten Werke Wetzels.

Hannig sagt auch unmißverständlich, was ihre Aufgabe nicht ist.

Keinesfalls ist unser Job, jemanden rauszuhauen, der schuldig ist. … Wir tun das, was der Rechtsstaat vorgesehen hat. Wir verteidigen einen Angeklagten, und es wird sich zeigen, ob dieser Angeklagte schuldig ist oder nicht. Und wenn er schuldig ist, wird er bestraft werden. Unsere Aufgabe ist es, ab dem 16. Juni am Oberlandesgericht in Frankfurt für ein faires und ausgewogenes Verfahren zu sorgen. Und das werden wir tun.

Der AK NSU nimmt bezüglich des Ausgangs des Verfahrens keine Wet­ten an, denn der ist klar. Natürlich wird Ernst verurteilt werden. Dafür gibt es Gründe. Es gibt ein Geständnis, von dem er nicht loskommt. Es gibt materielle Beweise, die die Tathypothese der Ermittler stützen. Fertig.

Mehr muß man über den Prozeß nicht wissen. Mehr kann er nicht leisten, mehr wird er auch nicht leisten. Und jetzt kommt der Verschwörungspart von Wetzel, der hinter all dem die international hervorragend mit den Geheimdiensten vernetzte und über alle Propagandakanäle verfügende Rechte wittert und das gerne aufgeklärt wissen haben möchte.

Warum dieser Prozess mehr verdecken muss, als er aufklären wird.

Der Prozeß hat den Mord aufzuklären, die Schuld der Täter festzustellen und eine den Gesetzen entsprechende Strafe dafür zu finden.

That’s all for today. Goodbye viewers. (Diana Loeser)

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Ich möchte zentrale Umstände ausführen, die mit aller größten Wahrscheinlichkeit dazu führen werden, dass die „Wahrheitsfindung“ mehrere große schwarze Flecken aufweisen wird.

Blödsinn. Die Täter sind ermittelt, festgenommen und sitzen in U-Haft. Die herbeihalluzinierten schwarzen Flecken sind völlig Banane.

Die Einzeltäter-These deckt neonazistische Strukturen – mithilfe des Verfassungsschutzes

Es gibt keine Einzeltäterthese. Die waren zu zweit.

Als 2006 in Kassel der Internetcafébesitzer Halit Yozgat in Anwesenheit von mehreren Besuchern mit zwei Schüssen in den Kopf ermordet wurde…

Yozgat wurde nicht in Anwesenheit von mehreren Besuchern ermordet. Wetzel sollte sich eine andere Weinsorte als Schreibstimulanz wählen. Bei der jetzt gewählten kommt nur Grütze raus. Eine leicht zu beschaffende Alternative wäre Edelfleisch vom Tottierdealer des Vertrauens, der ja nicht zwingend Otto-Gourmet sein muß. Da sind alle lebenswichtigen Vitamine, Eiweiße und Fette enthalten, die ein geistig gesundes Leben ermöglichen.

Das hatte zur Folge, dass man alles aufbot, um einen Killer unter kriminellen Ausländern ausfindig zu machen und alles dafür tat, um neonazistische Strukturen rund um Kassel unbehelligt zu lassen.

Wetzel ist auch nur einer dieser strulledofen Rassisten. Die Ermittlungen wurden natürlich überwiegend in Kreisen gut integrierter und geschäfts­tüchtiger Inländer geführt und hatten wahrscheinlich sogar Erfolg. Kann man alles den Akten entnehmen.

Die vorsätzliche Nichtaufklärung …

Es gab keine vorsätzliche Nichtaufklärung.

… als sich der NSU selbst bekannt gemacht hatte.

Der NSU hat sich nicht selbst bekannt gemacht. Einen NSU hat es nie ge­ge­ben. Bekannt gemacht hat das die Antifa, genauer gesagt, die Merse­bur­ger Krabbelgruppe des Pfaffen König, die inzwischen wichtige Positi­onen in Staatsschutz, apabiz und Spiegel innehatte und so ab 12.11.2011 das Propagandamärchen NSU gebar, damit der Staat Dukaten für den Krampf gägen rächts ausscheißt.

Staatsgeheimnisse wiegen schwerer als Menschenleben

Das stimmt.

Das NPD-Verbotsverfahren ist doch nicht daran gescheitert, dass man über die NPD, über ihre Verbindung zu terroristischen Strukturen, zu wenig gewusst hätte. Im Gegenteil: In der NPD waren so viele V-Leute, Spitzel des Verfassungsschutzes aktiv, dass das Gericht nicht mehr wusste, was ist davon NPD, was ist davon Verfassungsschutz. Das Verbotsverfahren gegen die NPD musste folglich abgebrochen werden.

Falsch. Das NPD-Verbotsverfahren ist u.a. maßgeblich deswegen gescheitert, weil das Bundesverfassungsgericht urteilte, daß die NPD keine politisch relevante Partei mehr ist, die den Bestand der Bundesrepublik somit nicht gefährden kann. Urteil lesen bildet.

Die Kommentatoren haben das Wort.

Artur_B 14.06.2020 10:00

Der zweite Mann

Markus Hartmann, ist vielleicht der Interessantere von beiden. Solang es irgendwie ging, wurde dieser verleugnet und die These aufrecht erhalten, Ernst sei allein am Tatort gewesen. Aber ein Zeuge hatte zwei Fahrzeuge beobachtet und es ist eben auch bei den Nazis so, dass ein Mann nur ein Auto fahren kann. H.s Skoda wurde dann einen Kilometer vom Tatort gefunden und es musste zugegeben werden, dass er am Tatort war. Erst als das feststend, widerrief Ernst sein Geständnis und behauptete, H. hätte geschossen. Was natürlich sein kann. Beachtlich aber die Disziplin, mit der er alles unterließ, was der offiziellen Erzählung widersprochen hätte.

Hartmann ist auch der, auf dessen Handy man Kopien von Verschlussachen der hessischen Polizei fand. H. ist in der Hierarchie wohl weiter oben als E. und damit wohl der Interressantere.

https://deutsch.rt.com/inland/102998-luebcke-mord-ermittler-finden-vertrauliche-polizeiunterlagen/

Es ist reiner Zufall, dass die DNA-Spuren von Ernst am Tatort gefunden wurden. In diesem Zusammenhang sollte man sich den Sanitäter mal ansehen. Der war ausgerechnet mit Felgenreiniger unterwegs, das Mittel, mit dem man DNA-Spuren und Fingerabdrücke sicher entfernen kann. Wäre er nicht gestört worden, dann wären die Spuren wohl weg gewesen.

Natürlich darf man den Lübcke-Mord nicht isoliert sehen. Die halbe Republik bekommt inzwischen aus dem Nazilager Morddrohungen und der Lübcke-Mord sollte klar machen, dass das erst gemeint ist. Wenn sie nicht vor einem CDU-Mitglied zurückschrecken, der zudem Staatsekretär ist und eine bedeutende politische Person, dann heißt das, dass sie keinerlei Hemmschwelle mehr haben. Wenn dieser Mord unaufgeklärt geblieben wäre, dann wäre das weiter gegangen. Vielleicht verdankt Herr Drosten seine Fortexistenz dem Umstand, dass die Täter in Haft sind. Da nun diese Morddrohungen koordiniert erscheinen, darf man sich über die unsichtbare Hand ja mal gewisse Gedanken machen. Trivialerweise gehe ich von einer Kölner Behörde aus.

Diesmal läuft es anders als beim NSU. Man kennt die Tricks und wird darauf nicht mehr hereinfallen. Und, darf man sagen: mit Herrn Wetzel wird Telepolis die Speerspitze der Aufklärung darstellen. Der Artikel ist schon mal ein Auftakt nach Maß.

Gruß Artur

CharlosMolinero 14.06.2020 10:21

Re: Der zweite Mann

Ja, der „Tatortreiniger“ im Familienauftrag (!) ist der größte Witz dabei.

Normalerweise bekommeen TO -Berechtigte die eiegnmächtig und undokumentiert auch nur Trivia in einer Auffindungssituation verändern der Allerwertesten hochgebunden usw.., natürlich berechtigt.
Hier wird, auch von den verschissenen Medien, darüber hinweg gegangen als sei es üblich vor Eintreffen der Ermittler erstma den EO/TO zu versauen.
Anmerkung: Bei Suizidenten kommt das „Aufräumen“ durch Angehörige immer mal wieder vor, sonst eher nicht.

Josef W. 14.06.2020 08:27

Schon wieder ein so flott geschriebener Artikel, mit Vergeßlichkeiten. Tiefer St

Moser und Wetzel stapfen in denselben Fußspueren, vorwärts und rückwärts.
Der böse Wolf, äh VS habe dies oder jenes zu verantworten. Und deshalb ganz radikal und forsch: abschaffen! Hinweg mit dem VS! Schluß,aus, nieder mit!

Leider gerät dabei in Vergesssenheit:
– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von V-Leuten die Rede ist, dann steht das „V“ nicht zwangsläufig für den VS. Sondern auch für das BKA, das jeweilige LKA und, nicht zu vergessen, gerne auch für ausländische Dienste.
– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von Staatsanwaltschaften die Rede ist, die nicht ermitteln (lassen), die keine Akten beschlagnahmen, keine Zeugen verhören usw., dann müsste ein logisch denkender Beobachter/Leser eigentlich fragen: JA WARUM DENN NICHT?
– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von Fritzsche und anderen ermittlungshindernden Politikern die Rede ist, sollte man ebenfalls nach dem Grund fragen. Sind all die zuständigen Minister und Staatsselretäre des Innern, der Justiz etc. in den verschiedenen bundes- und Landesregierungen auf dem rechten Auge blind, heimliche Parteigänger von Neonazi-Schlägern, tätowierteen Baseball-Fans etc.?

– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von all dem NICHT die Rede ist, darf man getrost die Frage stellen: was treibt den Wolf Wetzel, den immer wieder offenbar werdenden Tiefen Staat zu decken durch die Ablenkung auf einen Dienst, der per se nie seine Akten offenlegen wird, weil das in der tat seine Selbstauflösung bedeuten würde. Hingegen gibt es und darf es nichts geben, was die Polizei und die STA zu verbergen haben. Nochmals als kleiner Tipp: bei den Ermittlungen zum Mord an Kiesewetter haben nicht VS-Leute „ermittelt“, also Spuren „gesichert“, Waffen und Hosen von links nach rechts verbracht, keine Personenfahndung mit den Phantombildern gemacht. Keine VS. Sondern Polizei LKA und BKA und Staatsanwaltschaften.
Gleiches gilt für den Mord an den Uwes, an Lübcke usw..

Moser und Wetzel schreiben viel und klären …?
Sie fragen nicht einmal.
Und diese Attitüde des Pseudo-Aufklärerischen wird leider immer noch von manchen Rot-Färbern hier bei TP goutiert. Was verschmerzbar ist. Dass sich TP jedoch mit diesen Artikeln schmückt….

Josef W. 14.06.2020 10:04

„Wenn das anders nicht möglich ist, dann ist eine Auflösung zu befürworten.“


Da wurde bei aallen denkbaren Terrortaten so viel dies und das „gefunden“ (bekanntlich ganze Handys, Pistolen, Pässe….), dass man da schon etwas genauer hinschauen sollte.

Noch einmal: es ist nicht der VS, sondern die Polizei, die auf Anweisung der STA ermittelt. Und die STA ist bekanntlich weisungsgebunden – nicht an den VS übrigens.

Also lasst uns doch aufhören mit dem Gequatsche von Mohammed XY und Stehan YZ und Murat TX usw. die alle irgendwann irgendwo irgendwen gesehen und getroffen haben, und was das für eine aufsehenerregende Tatsache sei.

Beim anstehenden Prozess wie auch anderen Prozessen oder Aus legt die STA dem Richter die Ermittlungsergebnisse der Polizei vor. Basta. Nix VS. Wer die ermittlungsergebnisse bemängelt, muss sich schon an diejenigen wenden, die ermitteln (lassen). Und ich habe etwas dagegen, von Wetzel oder Moser ein ums andere mal hinter die Fichte geführt zu werden in einen Nebel, der zwar existiert, aber bei den glasklaren Sachen nichts zur Sache tut.

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