Im Namen der plärrenden Antifa

Old School Reloaded @OldSchoolReload

Keine Spuren, keine Kratzer, keine DNA – nicht mal eine wacklige Zeugenaussage, nur der unbedingte Wille zur Verurteilung …

#NSU ?

Ja.
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SPIRITUELL ONLINE 22. August 2019, 19:29 Uhr
Urteil nach Bluttaten in Deutschland

Im Namen der plärrenden Antifa

Ein Kommentar von Beate Lakotta (Idee) und dem AK NSU

Keine Spuren, keine Kratzer, keine DNA – nur eine wacklige Zeugenaussage und der unbedingte Wille zur Verurteilung bringen Beate Zschäpe und Genossen für den Tod von Türken, Kurden, einem Griechen und einer Deutschen hinter Gitter.

Lebenslänglich will das Staatsschutzgericht München die deutsche Gärtnerin Beate Z. hinter Gitter schicken, weil sie über Jahre hinweg als Zugehfrau für Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tätig gewesen sein soll. Die Kanzlerin des Landes kann zufrieden sein: Vor Prozessbeginn sagte sie öffentlich, man werde die Taten rückhaltlos aufklären. Ein Freispruch in diesem Verfahren wäre demzufolge schlecht für die BRD.

Eine Verurteilung wäre also gut, um das aufgewühlte Volk zufriedenzustellen, so das Kalkül der Politikerin. Aber um welchen Preis?

Die 10 Personen starben an den Folgen von Schuß- und/oder Stichverletzungen und/oder Kopfschlägen. Die Täter: mutmaßlich geheimdienstlich gesteuert oder aus dem Drogenmilieu. Während in all den Jahren die Antifa den Schnabel hielt und erst nach dem Startschuß von Range und Ziercke aus ihren Rattenlöchern kroch, gingen der Polizei die Verdächtigen durch die Lappen, weil sie von der Politik und den Diensten ausgebremst wurde.

Objektive Beweise fehlen

Stattdessen saß die Gärtnerin aus Jena in U-Haft. Verdächtig gemacht hatte sie, dass sie vor der Polizei weggelaufen war. Objektive Beweise gegen sie gab es keine. Kein Blut der Opfer an ihrer Kleidung, keine Spur an Waffen, keine blauen Flecken, nichts. Denkbar, dass die junge Frau einfach zur falschen Zeit am falschen Ort war.

Doch der Generalbundesanwalt, mitverantwortlich für die schlampigen Ermittlungen, bot einen Hauptbelastungszeugen auf, einen schwulen Waffendealer. Der Zeugenbeweis hat vor Gericht traditionell den geringsten Wert, aus gutem Grund. In diesem Fall wollte der spätere Sozialarbeiter als Einziger gewiß sein, eine Waffe gedealt zu haben, mit der all die Morde verrichtet wurden. Fast alle. Der schwule Waffennarr gab mal diese Version vom Waffendeal ab, mal jene. Mal bevorzugt er wwelche mit langem, mal welche mit kurzem Lauf. Belastende Aussagen zog er teils zurück. Im Gerichtssaal litt er unter Gedächtnisverlust und gab eine jammervolle Figur ab.

Der Staatsschutzkammer, die aus Sicherheitsgründen in München, reichte das, um den Bürgern daheim einen Schuldigen für die tödlichen Schüsse zu präsentieren. (Lesen Sie bald, wie das Gericht das Urteil begründet.)

Doch damit nicht genug: Da war ja noch die Zündelei. Kein Zeuge beschuldigte Beate Z. dieser Tat. Dass sie es gewesen sein soll, entspringt der freien Eingebung des Staatsanwalts. Beweise? Keine. Doch trotzdem hat das Gericht Beate Z. auch dieser Tat für schuldig befunden.

Was wären die Folgen eines Freispruchs?

Dieser Fall, dieses Urteil zeigt: Es ist höchste Zeit, dass sich die Justiz mit den Rahmenbedingungen ihres Handelns in einer polarisierten Gesellschaft befasst. Was bedeutet es, wenn die Mitte der Gesellschaft, aus der sich auch Richter und Schöffen rekrutieren, nach links rückt? Oder wenn Berufs- und Laienrichter fürchten müssen, mit einem „falschen“ Urteil den Volkszorn auf sich zu ziehen?

Wie ein Menetekel stand während des Prozesses die Frage im Raum: Käme ein Freispruch für die Halbmigrantin, was dann? Würde ein Antifa-Mob das Gericht abfackeln? Nicht auszudenken, welche Folgen ein Freispruch für bevorstehende Wahlen hätte. Richter behaupten gern, sich von äußeren Umständen nicht beeinflussen zu lassen. Es gibt genügend Studien, die das Gegenteil belegen.

Die Verteidiger hatten angesichts dieser politisch brisanten Gemengelage vor Verfahrensbeginn verlangen müssen, in einem anderen Land gegen Beate Z. zu verhandeln; in Deutschland sei für diese Angeklagte kein faires Verfahren garantiert. Das könnte man noch als paranoid oder voreingenommen bewerten. Jetzt nicht mehr.

Eine junge Frau wird für lange Zeit ihre Freiheit verlieren, und der Eindruck bleibt, als habe das Urteil vom ersten Verfahrenstag an festgestanden. Ein schwarzer Tag für den Rechtsstaat.

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12 comments

  1. Sicherlich gibt es aufrichtige Richter aber jene, die Urteile gegen Menschen zu fällen haben, die durch die Finger des Staatsschutzes (früher Stasi) geglitten sind, steht das Urteil von vornherein fest, das ausgesuchte parteiliche Richter nur noch abzunicken haben.

  2. Zum Chemnitzer Verurteilten, der unerfreulicherweise die allgemeine Aufmerksamkeit darauf zurücklenkte, welches Verbrechen eigentlich geschehen war, bevor die professionellen Anbräuner ihre Gegen- bzw. Anstatt-Erzählung in die Endlosschleife schickten, schreibt Spiegel online: „Verdächtig gemacht hatte ihn, dass er in der Tatnacht vor der Polizei weggelaufen war. Objektive Beweise gegen ihn gab es keine. Kein Blut des Opfers an seiner Kleidung, keine Spur am Tatmesser, kein blauer Fleck, kein Kratzer von der angeblichen Beteiligung an einer Schlägerei.“

    Ungefähr wie beim NSU.

    PS: Die „Hetzjagden“ von Chemnitz schrumpfen derweil zu Chat-Phantasien. Hätte, hätte, Dönerkette? Nein! Den Wahrheitsmedien entgeht nichts! Die sehr maßgebliche taz hatte bereits nach Sebnitz das Leitmotiv vorgegeben: „Aber es hätte doch so sein können.“

    https://www.michael-klonovsky.de/acta-diurna/item/1189-26-august-2019

  3. ja Alaa S. hatte blutverschmierte Hände als er von der Polizei festgenommen wurde. 2 Polizisten sagten das als Zeugen aus. Das wird gerne und überall unterschlagen. Vom davon laufen bekommt man keine blutverschmierten Hände… und selbst ausgesagt hat er nicht. Und wenn er unschuldig ist, schickt man keine Leute die Zeugen einschüchtern und bedrohen..

    1. Man kann den 2 Polizisten glauben, dass man nur vergass Fotos von den Händen zu machen bzw. das Blut an den Händen zu bestimmen.

      Man kann… muss aber nicht.

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