Der Mordfall Lübcke – wie die Medien den neuen NSU konstruieren

Reblog von @moh

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Es sieht durchaus danach aus, als ob der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke wegen seiner Aussagen aus dem Jahr 2015 getötet worden sein könnte. Auf einem Info-Abend am 13. Mai 2015 zu Flüchtlingen in Lohfelden äußerte Lübcke als Reaktion auf wütende Zwischenrufe:

„Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.

In dem Interview vom 16. Mai 2015

https://www.hna.de/lokales/kreis-kassel/lohfelden-ort53240/nach-umstrittenen-aussagen-regierungspraesident-luebcke-aeussert-sich-5652974.html

bekräftigte Lübcke seine Ansichten:

„ Unser Zusammenleben beruht auf christlichen Werten. Damit eng verbunden sind die Sorge, die Verantwortung und die Hilfe für Menschen in Not. An diese christlichen Kernbegriffe hatte ich erinnert, als ich immer wieder durch Zwischenrufe wie „Scheiß Staat!“ und durch hämische Bemerkungen unterbrochen wurde. Ich wollte diese Zwischenrufer darauf hinweisen, dass in diesem Land für jeden und für jede, die diese Werte und die Konsequenzen aus unseren Werten so sehr ablehnen und verachten, die Freiheit besteht, es zu verlassen; im Gegensatz zu solchen Ländern, aus denen Menschen nach Deutschland fliehen, weil sie diese Freiheit dort nicht haben.

 

Den mutmaßlichen Täter Stephan Ernst mögen diese Ratschläge des CDU-Mannes vier Jahre lang bis in seine tiefsten Träume verfolgt haben – wir wissen es nicht. Es ist schon heftig, besorgten Bürgern die Auswanderung nahe zu legen und zu behaupten, dass wir Deutsche im Gegensatz zu den Flüchtlingen die Freiheit hätten, unser Land zu verlassen. Zum einen gibt es um die Herkunftsländer der Flüchtlinge herum keine Mauern wie um die ehemalige DDR, Geld benötigt man zum Ausreisen stets und ich wüsste nicht, dass Deutsche ohne Visum so einfach überall einwandern können und dort anstandslos alimentiert werden, geschweige denn Asyl erhalten. Hartz-IV wird im allgemeinen nicht ins Ausland überwiesen und schlechter ausgebildete und keine Fremdsprachen beherrschende Deutsche haben wohl eher geringere Chancen bei der Arbeitssuche in der Fremde. Ein Deutscher, der verschuldet, arbeitslos oder wohnungslos ist oder etwa Angst vor Gewalt von Flüchtlingen hat, mag sich durch eine derartige Verhöhnung extrem angegriffen fühlen und Hass entwickeln. Hass kann auch Jahre später bei passender Gelegenheit aufgrund persönlicher Schicksalsschläge oder Frustration eine Tat auslösen. Im Internet kann man das schicke Wohnhaus von Herrn Lübcke bewundern, auf dessen Terrasse er erschossen wurde. Dass Neid eine Rolle gespielt haben könnte, erscheint jedoch als eher unwahrscheinlich. Stephan Ernst hat laut WAZ-Bericht gemeinsam mit Sohn, Tochter und Partnerin selber in einem Einfamilienhaus gelebt. Von einer anstehenden Trennung ist mir bislang nichts bekannt. Auch das merkwürdige Verhalten des zunächst verhafteten Freundes eines Sohnes von Lübcke, der angeblich als Sanitäter gerufen wurde und dann Blutspuren vernichtet haben soll, wirft Fragen auf. Da wären auch andere Auftraggeber oder Mittäter denkbar, die den sicherlich durch seinen Hass lenkbaren Mann hätten engagiert oder in den Ablauf der Tat eingebunden haben können – aus rein persönlichen Motiven.

 

https://www.hessenschau.de/panorama/festgenommener-im-fall-luebcke-war-ersthelfer-,fall-luebcke-dienstag-100.html

Aktualisiert am 11.06.19 um 12:26 Uhr

… Nach hr-Informationen handelt es sich bei dem vorübergehend Festgenommenen um den Ersthelfer, der am Tatort in Istha Spuren beseitigt haben soll. Auch die Bild-Zeitung berichtete darüber. Nach Angaben der Zeitung wollte der Mann in der Tatnacht auf der Terrasse von Lübckes Haus Blut mit einem Felgenreiniger entfernen. Warum er das getan haben sollte, bleibt weiter unklar. Medien spekulierten, dass der Mann, der als enger Freund eines Sohnes von Walter Lübcke gilt, der Familie den grausamen Anblick am Tatort habe ersparen wollen.

Seine Rolle in dem Fall bleibt weiter rätselhaft. Nach hr-Informationen ist der Mann bei der Feuerwehr und beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) tätig. Zudem soll er von der Familie Lübcke in Istha ein Haus mit Grundstück erworben haben…

Sendung: hessenschau, 11.06.2019, 19.30 Uhr

 

Nicht nur Rechtsextremisten, sondern auch zahlreiche Menschen aus der sogenannten bürgerlichen Mitte kritisieren die unkontrollierte Masseneinwanderung ohne Ausweisdokumente und die mangelnde konsequente Verfolgung, angemessene Verurteilung und Abschiebung von Straftätern unter den Asylbewerbern. Zudem ist es Fakt, dass die hundertfachen durch Asylbewerber begangenen Tötungsdelikte als Einzelfälle bagatellisiert werden, wohingegen der Mord an einem einzelnen Politiker vorschnell als grassierender Rechtsterrorismus eingeordnet wird. Außerdem zeugt es von bewusster Instrumentalisierung, dass unter anderem aus den Reihen der CDU die AfD mitverantwortlich für den Mord gemacht wird. Den Hass im Netz hatte Herr Lübcke selbst zu verantworten. Das ist die unausweichliche Folge des Echos der Verachteten, wenn die Verantwortlichen sich in maßloser Überheblichkeit moralisch überhöhen und rote Linien überschreiten. Die Kritik von Seiten der AfD und der Shitstorm im Netz waren mehr als berechtigt – mit Ausnahme der Morddrohungen. Auch ich war seinerzeit über die „Ratschläge“ Lübckes erbost.

Ohne Beweise wird nun durch die Medien die im Jahr 2000 verbotene rechtsextreme Vereinigung Combat 18 als Drahtzieher suggeriert und eine Verbindung zur Neonazi-Szene und speziell zur Partei Die Rechte in Dortmund konstruiert, welche in einem Atemzug mit dem „NSU-Mord“ 2006 genannt wird, als ob das eine mit dem anderen zu tun haben könnte. Im Gegensatz zum NSU-Phantom gibt es bei dem Tatverdächtigen Stephan Ernst zumindest einen DNA-Treffer, der allerdings nicht auf eine terroristischer Vereinigung hinweist. Stephan E. soll soll laut Aussage des Bundesamtes für Verfassungsschutz seit 2009 in der rechtsextremen Szene nicht mehr aktiv gewesen sein.

Woher stammt der Hinweis auf Combat 18?

Im WDR hatte der Rechtsextremismus-Experte Dierk Borstel Ende Mai 2019 einen Anschlag durch Combat 18 „vorhergesehen“, wie unter anderem im folgenden Artikel behauptet wird, der auch die nutzbare „Querverbindung“ zum NSU aufzeigt – eine beendete Brieffreundschaft zu Beate Zschäpe.

 

https://www.ruhr24.de/dortmund/rechtsextreme-dortmund-warnung-vor-terrorgruppe-c18-213910/

Von Ruhr24 Team – 29. Mai 2019 19:09

Auch, wenn der NSU-Prozess beendet ist – in Deutschland gibt es noch immer eine rechtsextreme Terrorgruppe. Sie nennt sich Combat 18 (C18). Experten warnen vor der Gruppe, die sich im rechtsextremen Untergrund bewegt.

…Wie der WDR berichtet, tritt seit einigen Wochen immer wieder ein Dortmunder Neonazi auf rechtsextremen Demonstrationen in Erscheinung…

Der Dortmunder Neonazi Robin S. ist in der Szene und auch für die Polizei und Behörden kein Unbekannter. Verschiedenen Medienberichten zufolge, soll er der Brieffreund von NSU-Terroristin Beate Zschäpe gewesen sein…

In einem Bericht des WDR werden für den Zeitraum von 2009 bis 2019 mehr als 80 Straftaten aufgezeigt, für die C18 verantwortlich sein soll. 41 davon fanden in Dortmund statt – darunter Bedrohung, gefährliche Körperverletzungen und Nötigungen…

Gegründet wurde Combat 18 in den 90er Jahren als rechtsradikalen Untergrundbewegung in England. Auf ihr Konto gehen nach einem Bericht des ndr mehrere terroristische Straftaten – auch Morde.

C18 gilt als militanter – also kämpferischer – Arm des rechtsextremen Netzwerks Blood and Honour. Konkrete Anweisungen eines Anführers muss C18 jedoch nicht abwarten.

Dieses Vorgehen nahm sich auch die Terrorgruppe der NSU zum Vorbild. Und genau das macht die Gruppierungen auch so gefährlich – wie Experte Dierk Borstel im Gespräch mit dem WDR erklärt. Bei Combat 18 könne jeder, der sich dazu berufen fühlt, zu jeder Zeit eine Gewalttat oder einen Anschlag begehen, erklärt Borstel…

 

Der Experte Prof. Dr. Dierk Borstel ist Professor für praxisorientierte Politikwissenschaften an der Fachhochschule Dortmund. Wie zuverlässig seine Forschungsergebnisse zu Combat 18 sind, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen Angaben zu seinen Quellen und zu etwaigen in meinen Augen erforderlichen Zugängen zur Szene. Eine Forschung anhand von ausgewählten Polizei- und Verfassungsschutzdokumenten sowie anhand von mehr oder weniger gut recherchierten politisch tendenziösen Medienberichten halte ich für wenig aussagekräftig. In dem WDR aktuell-Bericht vom 29. Mai 2019 wird dem Dortmunder Neonazi Robin S. vom Experten Borstel vorgeworfen, durch das Tragen von Zeichen der europaweit vernetzten Terrororganisation C 18 ein Bekenntnis zur Militanz und zu rechtsterroristischen Anschlägen abgegeben zu haben. Korrekter Journalismus sollte zwischen Sympathisantentum und Mitgliedschaft unterscheiden können.

Auf  focus.de wird die Mitgliedschaft des mutmaßlichen Täters bei Combat 18 ohne Angabe einer eindeutigen Quelle als Fakt dargestellt, wobei allerdings eine Führungsrolle ausgeschlossen wird – weil ihn da niemand kennt, wie angeblich bei den Rechten in Dortmund?

 

https://www.focus.de/politik/deutschland/mitglied-ist-mutmasslicher-luebcke-moerder-wollen-nazi-staat-aufbauen-das-ist-die-gewaltbereite-gruppe-combat-18_id_10835628.html

Montag, 17.06.2019, 17:06

… Denn der Mord an dem Kasseler CDU-Politiker Walter Lübcke wurde möglichweise vonStephan E. verübt, der laut Medienberichten „Combat 18“ angehörte.

Der heute 45 Jahre alte Mann sitzt in Haft, die nun ermittelnde Bundesanwaltschaft hält ihn für dringend tatverdächtig. Nach all dem, was über Stephan E. und „Combat 18“ bekannt ist, ist sowohl dem Mann als auch der Organisation eine solche Tat zuzutrauen und könnte zu ihrer Strategie passen. Stephan E. ist in der Vergangenheit wiederholt durch rechte Gewalttaten aufgefallen. So soll er 1993 Medienberichten zufolge einen Rohrbombenanschlag auf ein Asylbewerberheim ausgeführt haben, 2009 war er an rechten Randalen in Dortmund beteiligt. Für beiden Taten wurde er verurteilt. Welche Rolle er innerhalb von „Combat 18“ spielt oder spielte, ist noch unklar. Die führenden Figuren, soweit ist klar, sind andere…

 

Laut wdr.de soll Stephan Ernst Combat 18 lediglich nahe stehen – was auch immer das heißen mag. Der Bundesanwaltschaft fehlen indes Hinweise auf die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Mit Blick auf die Beweismittelmanipulation beim NSU bleibt zu erwarten, dass sich dieser Zustand – vorbereitet durch die mediale Vorverurteilung – zeitnah ändern wird.

 

https://www1.wdr.de/nachrichten/luebcke-ermittlungen-dortmund-100.html

Stand: 17.06.2019, 17:34

… Nach SWR-Recherchen ist der Tatverdächtige vor dem Jahr 2009 mehrfach durch schwere und teils rechtsextremistisch motivierte Straftaten aufgefallen.

Demnach wurde er wegen Landfriedensbruchs verurteilt, weil er am 1. Mai 2009 an dem Überfall von Hunderten sogenannten Autonomen Nationalisten auf eine DGB-Demo in Dortmund beteiligt war. Der Überfall auf die Kundgebung sorgte für Empörung und hatte damals ein Nachspiel im Landtag.

Der Tatverdächtige soll der Neonazi-Bewegung „Combat 18“ nahestehen. Laut Bundesanwaltschaft gibt es derzeit jedoch keine Anhaltspunkte, dass der Tatverdächtige einer terroristischen Vereinigung angehört…

 

Beim Focus, beim WDR und bei zahlreichen anderen Medien wird die Verbindung nach Dortmund über eine angebliche Verurteilung des Tatverdächtigen aus dem Jahr 2010 hergestellt, für den Überfall auf eine DGB-Demo 2009 in Dortmund. Auffallend ist, dass man hierzu in den Medien nichts findet, obwohl sonst jeglicher Prozess gegen Neonazis von allen Seiten bis ins kleinste Detail medial aufgearbeitet wird. Zu dem angeblichen Überfall gab es zwar einen Prozess im Jahr 2012, dieser führte jedoch zu einem Freispruch der beiden Angeklagten die DGB-Demo betreffend. Von einem Stephan E. ist nirgends die Rede. Dieser Umstand würde auch zur laut Bild-Zeitung im Jahr 2015 aus angeblich unerklärlichen Gründen erfolgten Löschung des Eintrags über Stephan Ernst in der digitalen Terror-Datei der NATO (NABIS-System) passen. Wenn es keine Verurteilung wegen der Vorfälle aus dem Jahr 2009 gegeben hat, dann war die 10-Jahresfrist wohlmöglich 2015 schon erreicht worden.

 

https://www.wr.de/staedte/dortmund/freispruch-fuer-nazis-nach-mai-randale-2009-bei-dgb-kundgebung-in-dortmund-id6786443.html

19.06.2012 – 18:32 Uhr

DORTMUND.   Der Überfall von Nazis auf die DGB-Kundgebung am 1. Mai 2009 hatte ganz Deutschland schockiert. Mehr als drei Jahre später nun das Aufsehen erregende Urteil:Freispruch für die angeklagten Rechtsextremisten Dennis G. und Alexander D., denen die Anstiftung zur Gewalt nicht nachweisbar ist…

Dass Dennis G. (26), Anmelder vieler Demonstrationen, und Alexander D. (28) an jenem 1. Mai 2009 zur Gewalt anstachelten, sei den Angeklagten nicht nachzuweisen, erklärte der Vorsitzende Richter Constans Jersch. Daher seien sie vom Vorwurf des Landfriedensbruches und des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz freizusprechen.

Zumindest Alexander D. kam jedoch nicht ungeschoren davon, allerdings wurde er wegen anderer Straftaten zur Rechenschaft gezogen. So hatte er unter anderem in der Kneipe „Ernie“ mit anderen Rechten Gäste verprügelt. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung wurde er zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten und einer Woche verurteilt. Zudem muss er als Auflage 1000 Euro zahlen…

 

Könnte die gegen Alexander D. wegen anderer Straftaten verhängte Bewährungsstrafe hier falsch zugeordnet worden sein?

 

https://www.t-online.de/nachrichten/id_85938812/walter-luebcke-65-immer-mehr-spuren-fuehren-in-die-rechtsextreme-szene.html

17.06.2019, 15:36 Uhr | dpa, rok, law

… Nach Informationen von „Spiegel Online“ ist der Mann auch wegen der Beteiligung an Ausschreitungen von Neonazis in Dortmund im Jahr 2009 verurteilt worden. Er erhielt eine Strafe von sieben Monaten auf Bewährung wegen Landfriedensbruchs. Neonazis hatten dort eine Kundgebung des DGB angegriffen…

 

Einen unmittelbaren Angriff auf die DGB-Demo hatte das Gericht aus den Video-Aufnahmen  nicht erkennen können.

 

https://dortmund-hellweg.dgb.de/++co++e32c8aec-d024-11e1-73dd-00188b4dc422

… Dieses Urteil kam nicht überraschend. Schon die Staatsanwaltschaft machte in ihrem Plädoyer mit Verweis auf § 125 Strafgesetzbuch deutlich, „dass es nicht strafbar sei, in einer unfriedlichen Menge mitzulaufen“, das „einfache Mitmarschieren in einer gewalttätigen Menge sei nicht kriminell…

Nur von „mittelbarer Bedeutung“ seien die Vorgänge, die vom DGB und den Medien als „Überfall“ bezeichnet würden, so das Gericht. Das Gericht erkannte in diesem Zusammenhang „keine Drohgebärden von Rechts“, „keinen unmittelbaren Angriff“ und „der Abmarsch sein ohne Schreckensbekundungen“ vor sich gegangen… 

 

Sicherlich besteht auch in Deutschland die abstrakte Gefahr der Bildung rechtsextremer Terrororganisationen. Zurzeit erscheinen mir die rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten jedoch eher als Spontanhandlungen  politisch eingebundener frustrierter Einzeltäter – ohne terroristisches Netzwerk . Zu befürchten ist meiner Ansicht nach eine Entwicklung wie beim islamistischen Terror. Zunächst wurden Terrorwillige wie die Sauerlandgruppe geheimdienstlich gesteuert nach Deutschland entsandt, um die deutsche Kriegsbeteiligung im Nahen Osten zu rechtfertigen. Das dort von der NATO und den USA begangene Unrecht förderte die Entstehung des Islamischen Staates, der nun weltweit von westlichen Geheimdiensten ungesteuert islamistisch motivierte Terroranschläge begeht und Sympathisanten zu Terroranschlägen auch ohne Anleitung von oben motiviert. In Deutschland wurde das NSU-Phantom instrumentalisiert, um jegliche nationale Bestrebungen gegen die unkontrollierte Masseneinwanderung diffamieren und kriminalisieren zu können. Gleichzeitig wurde der Sozialstaat abgebaut und der Wohnungsmarkt der Spekulation preisgegeben, was zur Verarmung von großen Teilen der Bevölkerung führt. Wenn dann noch die Probleme mit der Masseneinwanderung klein geredet und deutsche Opfer der Flüchtlingskriminalität zu Opfern zweiter Klasse degradiert werden, dann ist die Bildung rechtsterroristischer Vereinigungen nur noch eine Frage der Zeit.

Der Fall Lübcke lässt sich noch nicht sicher einordnen, auch wenn die Medien dies krampfhaft versuchen.  Sollten die ersten parlamentarischen Untersuchungsausschüsse ins Leben gerufen werden, so wissen wir zumindest eines: eine Aufklärung der wahren Hintergründe darf und wird es dann nicht mehr geben.

 

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11 comments

  1. Schrieb ich heute bereits an anderer Stelle:
    Stephan E. hat in Deutschland kein wirklich rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten. Sowohl Politik als auch sämtliche Mainstreammedien haben den überaus dringenden Wunsch, dass Herr Ernst der Täter sein möge. Werden sich karriereorientierte Ermittlungsbeamte diesem Wunsch entziehen können? Das glaube ich irgendwie nicht. Stephan E. braucht jedenfalls vor diesem Hintergrund einen verdammt guten Anwalt. Und ein solcher ist sehr teuer. Kann er sich einen solchen Anwalt als Familienvater leisten?

    1. Erinnert an das “Kinderersäufnis“ von Sebnitz ……

      Die Propaganda mit dem Kinderersäufnis von Sebnitz hat 2000 angefangen….

      Gerhard Schröder hat im August 2001 Sebnitz besucht, zur Mahnung und zum Angedenken an das Kinderersäufnis von Sebnitz…..

      Kurze Zeit später war das Kinderersäufnis von Sebnitz vergessen….@

      9/11……

      die Propaganda mit der Causa Lübcke wird demnächst auch vergessen werden…..

      Es sei denn, der NSU verübt mit den iranischen Revolutionsgarden demnächst Attacken im Oderbruch oder im Rheindelta…..

      NSU und iranische Revolutionsgarden…..

      Zschäpe wird es bezeugen, das die iranischen Revolutionsgarden den NSU gesteuert haben…..

      WETTEN DASS…..

  2. »Könnte die gegen Alexander D. wegen anderer Straftaten verhängte Bewährungsstrafe hier falsch zugeordnet worden sein?«

    Unwahrscheinlich: Wenn, wie es in Presseberichten heißt, Stephan E. heute 45 Jahre alt ist, kann er nicht, wie Alexander D. lt. obiger zitierter wr-Meldung, im Juni 2012 28 Jahre alt gewesen sein.

  3. Vielen Dank. Wichtig, tolle Arbeit.

    Man könnte darüber nachdenken, ob Lübcke da schon länger in einer unseligen Klemme gelebt hat, und so erst zur „Berühmtheit“ kam.

    In solcher Münze wird nämlich gehandelt mancherorts, auch wenn es bald verboten wird, das zu denken. Jedes Geschäft hat auch Gewinner.

  4. Combat 18 ist ja schon wieder Geschichte, mittlerweile musste die Journaille zugeben das es sich um eine Verwechslung handelt.

    Unterstützungsnetzwerk

    „Die These, dass die drei ein großes Unterstützernetzwerk haben, das ihnen ein Leben im Untergrund ermöglicht, betrachtet de Vries eher skeptisch. Je mehr Helfer das Trio habe, desto größer sei die Gefahr, aufzufliegen. “

    Gilt leider nur für die RAF.

    https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/LKA-prueft-neue-Hinweise-zu-kriminellem-RAF-Trio,raf358.html

  5. Und schon kommt in der Nachrichtenzeile auf ntv, dass der Stephan E. sein Geständnis widerrufen hat.
    Man muss mal nachfragen mit was für Methoden man ihm sein „Geständnis“ abgerungen oder entlockt hat. Leider war mein Kommentar in Bezug auf die Haftmethoden und „Behandlung“ von Inhaftierten zu lang gewesen und musste gekürzt werden. Da stand einiges interessantes drin, zumal ich ja Erfahrungen mit diesem System gemacht habe, und zwar keine guten.

    Zumal ja auch keine Waffe aus seinem Waffenarsenal zur Tatwaffe zu passen scheint.

    Wird wohl noch ein spannender Fall werden…

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