#NSU-Prozess: Scharlatanerie in höchster Vollendung

Letzter Akt?

Letzter Akt im Streit um die psychiatrische Begutachtung von Beate Zschäpe: Der vom Gericht eingesetzte Sachverständige Henning Saß hat die Kritik zweier Kollegen an seinem Gutachten über die mutmaßliche Rechtsterroristin zurückgewiesen. Er bleibe bei seinen Befunden, sagte Saß am Dienstag im Oberlandesgericht (OLG) München.

Saß hatte Zschäpe für voll schuldfähig erklärt und nahegelegt, sie könne auch in Zukunft noch gefährlich sein. Dagegen waren Zschäpes zwei Verteidigergruppen mit je einem eigenen Psychiater vorgegangen und hatten versucht, Saß‘ Befunde zu widerlegen.

Zur Methodenkritik des Bochumer Psychiaters Pedro Faustmann an seinem Gutachten sagte Saß, er habe auch nach «nochmaliger kritischer Durcharbeitung» keine Gründe gefunden, seine Einschätzungen zu verändern.

Noch mehr Geschwafel gibt es beim Spiegel:

Die andere Frau Zschäpe

Er habe bei der Frage einer psychischen Erkrankung im engeren Sinne und der Persönlichkeitsbeurteilung den klinisch-idiographischen Ansatz gewählt: die systematisierte Anwendung einer Erfahrungswissenschaft vor dem Hintergrund des allgemeinen psychiatrischen und des speziellen forensischen-psychiatrischen Wissenstandes. Seine Aussagen würden auf subjektiven Eindrücken und persönlichen Bewertungen beruhen, aber auch auf einer Fülle von ausgewerteten Materialien und Informationen. Worte, die an Professor Faustmann gerichtet sind.

Dann wendet sich Saß an Professor Bauer, der als einziger Sachverständiger 16 Stunden lang mit Zschäpe sprach: Ihre Aussagen kann Saß, dem sie sich verweigerte, nun in sein Gutachten miteinfließen lassen – gerade bei der zentralen Frage, inwieweit es sich bei Beate Zschäpe um eine „schwache, instabile, abhängige Persönlichkeit“ handeln könnte. Eine Charakterisierung, die sich Zschäpe wohl gern selbst zuschreiben würde und die Bauer übernommen hat – für die Saß aber keinerlei Ansatzpunkte sieht.

Bauers Vorgehen sei „nicht gestützt auf die speziellen Kenntnisse und Erfahrungen in der forensischen Psychiatrie“, so Saß. Zudem fehle „die Berücksichtigung der einschlägigen forensischen Literatur in unserem Sprachraum sowie der Mindestanforderungen für Begutachtungen“.

Da sich der Herr Hochstapler festegelegt hat und dann psychologisierte, kann man das Geschwafel nicht weiter ernst nehmen. Meinen unmaßgeblichen subjektiven Eindruck lasse ich mal außen vor.

Die andere Frau Zschäpe.

Was, wenn diese Frau völlig normal wäre, von Verbrechen keine Peilung hatte, jedenfalls von den in der Anklage zusammengefaßten Verbrechen? Das wäre die andere Frau Zschäpe.

Warum ein Psychiater diesen Fall ausklammert, auch der Bauer hat das nicht behandelt, erschließt sich nicht. So fallen beide Quacksalber auf das Standardphänomen der Psychos herein und produzieren eine sich selbst erfüllende Prophezeiung. Sie wollen beide, daß die frau psychisch krank ist. Und siehe da, sie ist es auch, beim einen so, mit diesen Konsequenzen, beim anderen anders, mit anderen Konsequenzen.

Daß sie nichts hat, bleibt den blinden Psychos verborgen, da sie mit beiden Augen den großzügig ausgefüllten Scheck anstieren.

Exakt das, was Saß dem Bauer vorwirft, verbricht er höchstselbst, spekulativ in der Glaskugel rumoraklen.

Ende Juni geht es weiter, bis dahin darf die Verteidigung Zschaepe sich Fragen an Sass ausdenken.

Was fuer ein Gedöns…

Ob es auch noch Gutachten ueber die psychische Verfassung der beiden Uwes geben wird, das ist noch nicht ganz raus:

Offen blieb zunächst, ob das Gericht sich jetzt noch mit der Begutachtung der beiden Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt befassen muss. Das verlangte die Verteidigung des im NSU-Prozess mitangeklagten Ralf Wohlleben. Sein Rechtsanwalt Wolfram Nahrath forderte, das Gericht möge dazu einen weiteren Gutachter befragen. Nebenklage-Anwältin Doris Dierbach widersprach mit der Begründung, die «Begutachtung von Toten» sei noch schwieriger als die Begutachtung der überwiegend schweigenden Beate Zschäpe. Das Gericht entschied über den Antrag noch nicht.

Wie waere es denn mal mit Beweisen, die angeklagten Verbrechen betreffend, statt endlosem gutachterlichen Psychogedöns?

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3 comments

  1. Habe das mit dem psychologischen Gutachten über die toten Uwes zunächst für einen Witz gehalten und bei der Aussage „die «Begutachtung von Toten» sei noch schwieriger als die Begutachtung der überwiegend schweigenden Beate Zschäpe“ laut losgelacht.

    Dafür möchte ich mich gerne entschuldigen.

  2. In diesem Schauprozess ist mittlerweile juristisch alles möglich, da muss mit allem gerechnet werden. Auch mit einem psychologischen Gutachten von zwei Männern die über 5 Jahre tot sind. Da wird alles aufgefahren was geht und dann eben auch die „Begutachtung von Toten“, da darf dann aber der Kaffeekonsum und der Konsum von Putzmitteln nicht unberücksichtigt bleiben (siehe Obduktionsgutachten der beiden Uwes). Und wer weis vielleicht kann man ja begutachten wie stark die Liebe der Uwes zu ihrer Beate war, insbesondere die von Böhnhardt. Und mit viel viel Glück schafft man es auch der Psyche von Mundlos die weisen Wolf Artikel nachzuweisen. Da hätten die Linken dann wieder was feines zum Spielen gefunden.

    Immerhin hat man ja noch Prozesstage bis nächstes Jahr zu füllen…..denn ein Urteil darf man nicht vor der Wahl im September erwarten. Warum dieser Antrag aber ausgerechnet von der Verteidigung Wohlleben kommt erschliest sich mir nicht, hätte das eigentlich von der Nebenklage erwartet um ein vollständiges Psychogramm des NSU’s zu erhaten.

    Zum Lachen ist das alles allerdings überhaupt nicht.

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