Das ist noch nachzuliefern: Die Richter im Staatsschutz-Senat haben voll und ganz nomen est omen gehandelt, als sie am Dienstag Beweisantraege ablehnten.
Zunaechst ging es darum, dass der Senat nicht die Arbeit des NSU-Ausschusses Brandenburgs machen will. Sollen die Potsdamer doch bitte selbst aufklaeren, was das LfV da so an Maerchen erzaehlt hat.
Auch eine Ortsbesichtigung in Kassel sei reine Zeitverschwendung. Stimmt.
Das hier war dann der kroenende Abschluss:
Was bitte hatten die Nebenklaeger denn von einem Staatsschutzsenat erwartet? Leute, das ist ein Schauprozess, was erwartet ihr denn davon? Ihr seid doch Teil der Show!
Die Revisionsabweisung nach dem Urteil von Muenchen wird koestlich werden, denn die macht der BGH.
Derselbe BGH, der das hier fertiggebracht hat:
Ja, liebe Kinder, das hat original der BGH fertiggebracht, aus einem Trommelrevolver eine Dienstpistole P 2000 zu machen. Der BGH, der die Revisionsantraege zum Muenchner Urteil „pruefen wird“.
Es sei denn, man schreibt gerade ZEIT-Kolumen „Fischer im Recht“. Oder man sitzt in Verbloedungs-Talkshows im GEZ-Fernsehen, wo man Polizistinnen ihre Alltagserfahrung mit poebelnden und agressiven Muselmihigranten glatt abspricht.
Dann prueft der BGH halt nicht. Oder so wie bei dem Paulchen-Kopfschuss mit dem Pistolver. Oder ohne reinzuschauen in die Akten. Oder was auch immer… furchtbare Juristen…
hat sich da was seit Freisler 1933 – 1945 geändert ? Wenn ich mir da so ansehe was so manchmal abläuft muss man sagen absolut nichts ! Wenns sein muss wird man wie bei Freisler einfach abgekanzelt und Richter lügen einen auch frech ins Gesicht !