Deja Vu im NSU-Stadl: 2 Fingerabdrücke von Zschäpe, 5. Aufguss

Es liegt echt nicht an uns… die ticken wirklich so:

Zudem beschäftigt sich das Gericht wie bereits im Juni mit sogenannten daktyloskopischen Spuren – mit Fingerabdrücken auf Beweisstücken. So hat Zschäpe laut Anklage Abdrücke auf einem Zeitungsartikel hinterlassen, der als Teil eines Archivs über die NSU-Taten in der letzten Wohnung des Trios in Zwickau gefunden wurde. Ein Beamter des Bundeskriminalamts erstattet ein Gutachten zur Übertragbarkeit von Fingerabdrücke.

Im Juni gab es den 4. Aufguss, und Gestern den Fünften.

Ein ganzer Prozesstag, und wieder dieselben 2 Fingerabdrücke auf 63 oder 68 Zeitungsausschnitten.

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In einem Rechtsstaat würde das ja völlig anders laufen. Es würde ein neutraler Gutachter beauftragt, die Ergebnisse des BKA zu überprüfen.

Hier ist aber stattdessen Staatsschutz angesagt, daher findet „neutrales Gutachten“  nicht statt. Weder bei Waffenzuordnungen noch bei Fingerabdrücken noch bei Brandlegungs-Sachverhalten.

Nach dem langen Tag gestern hatte das Gericht heute nur ein eingeschränktes Beweisprogramm: ein Sachverständiger zum Thema Fingerabdruckspuren schilderte, wie er die Fingerabdrücke an zwei Zeitungsartikeln im NSU-Archiv zu den Morden und Sprengstoffanschlägen anhand konkreter Übereinstimmungen Beate Zschäpe zuordnete. Diese Abdrücke, so schilderte er, konnten nur durch Anfassen der Artikel entstehen, eine Übertragung von anderen Papieren ist ohnehin unwahrscheinlich, würde zudem zu einem gespiegelten Abdruck führen, der hier aber gerade nicht vorlag. Es ist also davon auszugehen, dass Zschäpe diese Artikel im Zeitungsarchiv angefasst hat.

Sachverständiger der Anklage... vom BKA. Darauf muss man erst einmal kommen, solche Leute als Sachverständige zu bezeichnen.

Aber in einem Staat, wo Antifas Parlamentssachverständige werden…

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Wohllebens Verteidigung fährt jetzt die Polizei-Schonungsstrategie der Nebenklage:

Zudem sollen Protokolle der Telefonüberwachung aus dem Verfahren gegen die Rechtsrock-Band Landser beigezogen werden und zwei Zeugen vernommen werden, um zu beweisen, dass Jan Werner (Blood and Honour Chemnitz) und Ralf Marschner (Blood and Honour Zwickau und V-Mann des Verfassungsschutzes Bund) den Auftrag hatten, scharfe Schusswaffen für Böhnhardt und Mundlos zu besorgen. Schließlich soll die V-Mann-Akte zu Marschner vom Verfassungsschutz beigezogen werden, um zu beweisen, dass der Verfassungsschutz den Aufenthaltsort der drei Untergetauchten gekannt, diese Information aber nicht an die Polizei weitergegeben hatte.

Gähn. Glaubt irgendwer, der Polizeiliche Staatsschutz vom ollen Merbitz hat das nicht ebenso ganz genau gewusst, vom dem der Thüringer ganz zu schweigen?

Ziemlich erbärmlich. Man bleibt da seiner Versagerlinie treu, die man seit 2013 fährt.

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