LKA Stuttgart führt Polizei, Justiz und NSU-Ausschuss Thüringen vor, Teil 8

Nächster Zeuge. Der Thüringer Beamte Torsten Kunze zum 5.11.2011:

2-10027.250 Euro.

2-101Pässe hatten sie nicht… siehe Teil 7.

2-102Die hätten sich in die Luft gesprengt. Zschäpe erzählte den Eltern exakt das, was die BILD am 4.11. titelte.

Jetzt kommt was Schönes:

2-103

Ist das nicht herrlich? Keine Beute am 5.11., und am 7.11.2011 war die dann da. Simsalabim.

Es stand in der Zeitung, damals, der MDR brachte es ebenfalls.

obduktion mdr

Köstlich. Keine Beute…

 

Gerochen haben die schon damals, dass das Ganze faul ist?

2-104Da jedoch die Regierungs-Sonderstaatsanwälte nicht unabhängig sind, wurde sehr wahrscheinlich aus Berliner Regierungskreisen nahegelegt, die „Finanzierung des NSU mittels Überfällen“  auch zu integrieren. Es war sicherlich auch einfacher zu händeln, wenn der BKA-Staatsschutz „die Hand drauf hatte“, als wenn Kriminalermittler unabhängig vom BKA Spuren abgleichen würden, aus Überfällen, und die dann nicht zu den Uwes passen… sämtliche Tatorte NSU-spurenfrei, wissen Sie ja, gelle?

Auch was die Lenkung der Leitmedien angeht, liess sich diese in „Hintergrundgesprächen“ sehr viel leichter bewerkstelligen, ferner gab es da noch die bewährten Meinungssteuerungs-Seilschaften aus BAW, Bundespressekonferenz und BKA, seit Jahrzehnten. Never change a winning team… die veröffentlichte Meinung war spätestens ab Mitte November 2011 nur noch die staatliche NSU-Propaganda. Das ist bis heute so geblieben und gilt insbesondere auch für die „Linksaufklärer“. Paradebeispiel: „Heimatschutz“.

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Sehr interessant ist die Tatsache, dass es scharf geteilte Erinnerungen gab, strikt nach Bundesländern getrennt. Die Schwaben erinnerten sich alle an „Operation Trio oder Drilling“, die Thüringer geschlossen nicht.

2-105Es muss da offensichtlich 2 verschiedene Einsatzbesprechungen im selben Raum gegeben haben, am 5.11.2011 in Gotha.

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Der Gothaer Beamte KHK  Silko Assmann:

2-1062-107Klingt gut.

Wann kam der Staatsschutz nach Gotha?

2-108

Laut Aussage Wunderlich in Berlin 2013 rief Menzel am Abend des 4.11.2011 Dressler vom TLKA-Staatsschutz an, Mundlos sei identifiziert.

Das müsste frau wissen, um es vorhalten zu können… weiss sie jedoch offensichtlich nicht.

Nicht verzagen, Menzel fragen… dessen Aussage in Erfurt war wenige Wochen vorher.

menz-staatsschutz1Schwierig. König will „Wiessner“ hören, „Dressler“ war dort, am Nachmittag des 5.11.2011, Aussage Dressler im Erfurter Ausschuss I, und Herr Harzer war dabei.

menz-staatsschutz2Ob Mundlos erkannt war, das ist ja gerade die Frage. Wann der identifiziert wurde, ob es Vorwissen gab, solche Dinge halt. Unwichtig 😉

Man sieht sehr schön, wie planlos da gefragt wird, weil vorherige Aussagen nicht parat liegen. Im Zweifelsfall hüpft man zusammenhanglos weiter. Hier konkret zum Dr. Halder, der am selben Tag in Berlin vorgeladen war. Es hat seine Gründe, warum in Erfurt rein gar nichts aufgeklärt wurde bislang.

Es fehlen Aktenteile, die es geben müsste, und die dann -abgeändert?- später auftauchten, also mit späterem Datum, konkret. Hatte wir im vorigen Teil schon einmal.

2-109Er hat das ständig getan, weil er die Akten für den UA Erfurt zusammenstellte.

2-110Na sowas. Und Riegers Protokolle erst… die fehlen auch.

Augsburger Polizistenmord, auch dorthin sendete man DNA der Uwes, um die Spuren dort abzugleichen. Das ist normal.

2-111Es werden wohl DNA-Profile gewesen sein. Auch in Köln passten die Tatortspuren nicht.

Die Rieger-Protokolle:

2-113

Er hat sie nie angefordert.

Nachfrage:

2-114Falschaussage. Darauf stehen bis zu 5 Jahre Haft, aber nur in einem Rechtsstaat… da würde jetzt gegen Menzel, Assmann und Rieger ein Ermittlungsverfahren eröffnet, um den Sachverhalt aufzuklären. Rechtstaat haben wir jedoch nicht im Terror- und Staatsschutzbereich.

Ende Teil 8.

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9 comments

  1. Tja, ich frage ja immer, warum die Sachsen mit allem von allen aus allem rausgehalten werden. Genauso kann man in Thüringen fragen, warum die Damen und Herren das Innenministerium und das LKA aus allem raushalten.

    Sie behandeln den Thüringer Staatsschutz wie Kuscheltiere, statt ihnen die Instrumente zu zeigen. Die Staatsschützer sind überall, hier Marx und König, da Dressler und Wiesner. Sie verstehen sich prima. Und wenn dann mal ein weiterer Name fällt, der mit viel Insiderwissen aufwarten kann, findet die Kulanzregel Anwendung. Wenn schon die zwei, die wir hörten, nix wissen, wie soll dann der Harzer was wissen?

    NSU-Untersuchungsausschuss 9.1.2013 (Thüringen)

    Eigentlich waren noch die LKA-Beamten Harzer, Kolbe und Strewe geplant. Der Ausschuss verzichtet nun vorerst auf ihre Anhörung.

    Weitermachen, Frau König. Das System Ramelow muß geschützt werden.

  2. meine Meinung: versaut wurde da gar nichts. Alles von Anfang an gelenkt, zwar chaotisch weil es ja schnell gehen musste, aber trotzdem mit System. Das kam von ganz oben, die Türken mussten ruhig gestellt werden, deshalb hat man da alles schön reingepackt und die Heilbronner konnten ihre 2 Polizisten dazu legen

    Geht ja gar nicht, dass sich der türkische Geheimdienst oder die türkische Mafia durch ganz Deutschland mordet, unaufgeklärt, was würde da die Bevölkerung denken?

    Da gibts ja die Story des türk. Geheimdienstes, die an die deutschen Polizeistellen / BKA gemeldet wurden, dass die Drogen Mafia aus Ostanatolien (Kurdengebiete) hinter den Morden steckt. Und die Morde hatten aufgehört, als der MafiaBoss -ehemals Geheimdienst- verunfallt wurde samt seinen Leibwächtern. Mit hoher Geschwindigkeit des nachts auf einen Kieslaster aufgefahren, der plötzlich quer über die Strasse rollte. Kein Fahrer zu finden der den LKW gesteuert hat. Mit dem Tod dieses Mafiosis hat das Morden ganz plötzlich aufgehört

    1. Was Du meinst fand 1995 statt oder so, nicht 2006. Prüfe das besser nochmals nach. Sursuluk und abdullah catli, rein aus dem Gedächtnis. Gladio B nennt sibel edmonds das.

  3. Was meint Aßmann denn mit „wir hatten Bankräuber, die wir GEFANGEN haben. Die waren IN DER WEITEREN FOLGE dann tot.“ ? Wie stirbt man denn so in thüringer Gefangenschaft ? Per 6 irrelevanten Geschossteilen im Schädel und mit SEK Patronen Schmauch anne Pfoten ?

  4. „Wir hatten Bankräuber, die wir gefangen hatten. Die waren in der weiteren Folge dann tot.“
    Das ist und bleibt eine göttliche Formulierung.
    Mein Nachbar hatte mal zwei Forellen gefangen. Die waren in der weiteren Folge dann tot.
    Man hatte auch mal RAF-Terroristen gefangen. Die waren in der weiteren Folge dann auch tot.

  5. Aßmann:
    „… der Vater Mundlos hatte, ich meine 2005, eine Vermisstenanzeige nochmals zu seinem Sohn aufgegeben. Dementsprechend waren die Daten da auch noch vorhanden und dementsprechend waren die daktyloskopischen Unterlagen auch noch in dem Vorgang.“

    Das hatte Menzel schon mal aufgetischt und nun Aßmann. Ist trotzdem falsch.

    Auf der Website des BKA ist aufgeführt, wann eine Person aus polizeilicher Sicht als vermisst gilt:

    Wenn eine Person aus unerklärlichen Gründen von ihrem gewohnten Aufenthaltsort fern bleibt, wird sie in der Regel von Angehörigen oder Bekannten bei der Polizei als vermisst gemeldet.
    Die Polizei leitet eine Vermissten-Fahndung ein, wenn
    • eine Person ihren gewohnten Lebenskreis verlassen hat,
    • ihr derzeitiger Aufenthalt unbekannt ist und
    • eine Gefahr für Leib oder Leben (z.B. Opfer einer Straftat, Unfall, Hilflosigkeit, Selbsttötungsabsicht) angenommen werden kann.
    Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, haben das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, auch ohne diesen den Angehörigen oder Freunden mitzuteilen. Es ist daher nicht Aufgabe der Polizei, Aufenthaltsermittlungen durchführen, wenn die oben beschriebene Gefahr für Leib oder Leben nicht vorliegt.

    Die Voraussetzungen für die Fahndung nach einem Vermissten fehlten im Fall von Uwe Mundlos komplett.
    Deshalb konnte zwar sein Vater eine Vermisstenanzeige einreichen, jedoch war die Polizei an der Einleitung der entsprechenden Fahndungsmaßnahmen gesetzlich gehindert.

    Erst recht fehlten die gesetzlichen bzw. datenschutzrechtlichen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) Voraussetzungen für die Speicherung der Fingerabdrücke im Zusammenhang mit dieser Vermisstenanzeige.
    Auf Basis der Vermisstenanzeige von Mundlos´ Vater durfte die Polizei gar keine Fingerabdrücke von Uwe Mundlos zu dieser Vermisstenanzeige speichern, es war gesetzlich nicht zulässig.
    Deshalb gibt es auch nicht einen einzigen Beleg, dass diese Vermisstenakte die Fingerabdrücke enthielt.

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