NSU: Verwalt‘ ihn auch du!

Die Mitarbeiter der Verwaltung des Bundestages sollen als Diener der Abgeordneten und fleißige Parlamentsbienen politisch neutral, zumindest ausgewogen arbeiten, um keine der im Bundestag vertretenen politischen Strömungen zu bevorteilen. Das klappt, sofern die Öffentlichkeit außen vor ist, weitestgehend gut bis sehr gut. Wer in einer solchen Verwaltung tätig ist, sollte das Dienstleistergen in sich tragen, ansonsten gibt es Ärger. Die schlimmen Finger sind sowieso die Abgeordneten, die alles besser wissen, sich nichts sagen lassen und auf fachlichen Sachverstand scheißen.

Es geht aber auch anders, wie der Bericht von (hik/rik) über die letzte Sitzung des NSU-PUAs zeigt. Auf politische Neutralität ist gepfiffen, stattdessen wird eine braune Gerüchtebrühe serviert, die der Verwaltung des Deutschen Bundestages unwürdig ist.

Wir gehen den Schriftsatz aus dem Reichstag exemplarisch durch.

Keine dritte Person bei NSU-Selbstmorden

Gleich zwei Lügen in der Überschrift. Selbstverständlich gab es Hinweise auf eine dritte Person. Das ist aktenkundig. Man ist solchen Hinweisen sogar halbherzig bis gar nicht nachgegangen. Und nur weil ein vor dem Ausschuß geladener Zeuge sagt, es gab keine dritte Person, heißt das noch lange nicht, daß es keine gab.

Welche NSU-Selbstmorde sind gemeint? Doch nicht etwa der Doppelmord an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos?

Auch das ist schnöde Nazi-Propaganda aus dem Reichstag. Tradition verpflichtet eben. Da eine Morduntersuchung im Fall des Todes der beiden Uwes seitens Polizeidirektor Menzel unterbunden, verhindert, sabotiert, nicht angewiesen, sprich von Anfang an nicht durchgeführt wurde, ist eine Aussage über das Todesgeschehen nicht möglich, denn genau das wäre das Ergebnis einer soliden kriminalpolizeilichen Untersuchung gewesen.

Berlin: (hib/rik) Es gibt keine Hinweise darauf, dass sich an oder in dem Wohnmobil, in dem sich die NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am Mittag das 4. November 2011 durch Kopfschüsse das Leben nahmen, noch eine weitere Person aufgehalten hat.

Bis heute gibt es keine Hinweise, daß sich Böhnhardt und Mundlos durch Kopfschüsse das Leben nahmen. In den Akten des BKA ist der armselige Sprechzettel enthalten, der für Ziercke und Range ausgefertigt wurde, damit sie am 21.11. und 22.11.2011 eine bisher beispiellose Hetz- und Vertuschungskampgane unter Mißbrauch des deutschen Parlamentes lostreten konnten.

Zur dritten Person siehe Kritik der Überschrift.

Kriminaloberkommissar Michael Lotz und Kriminalhauptkommissarin Sylvia Michel, die damals mit der Spurensicherung am Tatort befasst waren, gaben als Zeugen an, dass eine solche dritte Person aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht unerkannt hätte entkommen können.

KHK Michel kam als Chef der TOG erst sehr spät zum Fundort der Leichen und war mit der Tatortarbeit beauftragt. Mit der Personenfahndung und Abklärung von Nebenspuren hatte sie überhaupt nichts zu tun. Und Lotz ist ein falscher Fuffziger.

Abgesehen davon hätte eine dritte Person in jedem Fall unerkannt entkommen können. Kapuze vom Hoodie über den Schädel gezogen und flinke Beine gemacht, weg wäre er gewesen. Unerkannt. Es hat unter anderem damit zu tun, daß erstens ungeklärt ist, wie das Wohnmobil in Brand gesetzt wurde und somit zweitens, wann die dritte Person den polnischen Abgang machte.

Wenn man etwas über die dritte Person wissen möchte, dann darf man nicht die Polizei befragen, sondern muß jene Zeugen laden, die diese Person gesehen haben. Böser Fehler der Abgeordneten.

Auch im Wohnmobil selbst, dessen Innenraum aufgrund eines von Böhnhardt und Mundlos gelegten Feuers stark zerstört war, hätten sich keine Hinweise auf die Anwesenheit einer weiteren Person gefunden.

Wer das Feuer im Wohnmobil gelegt hat, das ist nicht ermittelt. Man hat sich allerdings darauf geeinigt, daß es angeblich Mundlos war, keinesfalls beide zusammen und Händchen haltend.

Im und am Wohnmobil sind sehr wohl etliche Hinweise auf die Anwesenheit weiterer Personen gefunden worden. Zschäpes Griffel waren vorhanden, Gerlachs, Rauschgift, Kinderschuhe, etliche DNA-Profile und Fingerabdrücke. Nur bei den von Böhnhardt und Mundlos bestand ein Mangel. reichlich DNA wegen des überall verspritzten Blutes, ja, die war vorhanden. Mit Griffelspuren sieht es dann schon mager aus. Bis heute ist ungeklärt, ob die Familie Gerlach anhand der Gegenstände und Spuren identifiziert wurde.

Die naheliegendste Frage für jeden Kriminalisten ist einfach: Was weiß der Gerlach über den Mord? Wie erklärt er sich die Anwesenheit persönlicher Genstände im Wohnmobil? Nicht umsonst wurde dieser Lotz per Hubschrauber genau zu diesem Gerlach geschickt.

Aber den Abgeordneten kann man ja jeden Scheiß als Antwort andrehen, solange man deren Theorie nicht in Frage stellt.

Sopuschek räumte ein, dass er bei der Spurensicherung in dem ausgebrannten Wohnmobil, mit der er am 5. November 2011 beauftragt war, vermutlich einige Bekenner DVDs des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ übersehen hat.

Wenn das so ist, dann gehört Sopuschek sofort aus dem Polizeidienst gefeuert, denn mit einer derart schlampigen Dienstdurchführung ist er eine Gefahr für jeden unbescholtenen Bürger. Möglicherweise gehen etliche Fehlurteile der Thüringer Kriminalprozeßgeschichte auf dessen schlampige Arbeit zurück.

Entlastend für ihn wäre nur ein Umstand. Er konnte die DVDs gar nicht finden, weil sie zum Zeitpunkt seiner Tatortarbeit noch gar nicht im Wohnmobil hinterlegt waren. Die wurden nachgeliefert.

Bekenntnis-DVDs konnte er schon gar nicht gefunden haben, denn ein Bekenntnis zu was auch immer ist in den Kriminalakten nicht überliefert. Auch hier ist ist es aber nicht ganz auszuschließen. Möglicherweise hatte die TOG einen mobilen DVD-Player dabei, mit dem sie gefundene Scheiben kurz anschauten. Möglicherweise war auf einer ein Bekenntnis enthalten. Das wurde dann allerdings nicht aktenkundig gemacht.

Sie waren in zwei Rucksäcken verstaut und wurden vom Bundeskriminalamt erst einige Wochen später entdeckt.

Wer die DVDs mitbringt hat den Vorrang bei der Entdeckung. Einige Wochen später.

Gefunden habe er aber größere Mengen Bargeld, die sowohl aus dem Banküberfall am 4. November 2011 in Eisenach als auch aus früheren Banküberfällen von Böhnhardt und Mundlos stammten.

Wie hat Sopuschek nachgewiesen, daß es das Bargeld aus dem Banküberfall in Eisenach war? Die Frage wurde ihm leider nicht gestellt.

Am Registriergeld kann es nicht gelegen haben, denn das war war nicht jenes aus dem Banküberfall.

… warum die beiden NSU-Täter … Wohnmobil …, das von ihnen für den Überfall in Eisenach angemietet worden war.

Böhnhardt und Mundlos haben das Wohnmobil erstens nicht angemietet, das war Gerlach. Der Zweck der Anmietung ist bisher nicht publik geworden. Es ist immer noch nicht geklärt, wie die Unstimmigkeiten zwischen Fahrzeugbrief, Fahrgestellnummer und Kennzeichen aufgelöst, weil die Mitglieder des PUA es beim Besuch im BKA unterließen, diese Frage zu klären. Es ist also gut möglich, daß ein Dienst-Wohnmobil des sächsischen Landesamtes für Vermessung mit gefälschtem Kennzeichen in Stregda abgefackelt wurde.

Als letzter Zeuge des Tages wurde bis 21.40 Uhr Prof. Dr. Christian Hummert gehört… Auf Nachfrage von Peter Pau (Linke) sagte Hummert, dass in der rechtsradikalen Szene Computer sehr professionell verschlüsselt würden, um sie auf diese Weise „bullensicher“ zu machen, wie es im Jargon hieße. Auch bei einigen Computern von Personen aus dem NSU-Umfeld sei es bis heute nicht gelungen, die gespeicherten Daten zu entschlüsseln.

Erst in den letzten beiden Sätzen schaffen die Autoren eine schwurbelige, dafür neutrale Aussage, die eine wichtige Erkenntnis vermittelt. Truecrypt ist sicher. Hätte man auch so direkt schreiben können.

Herr Binninger, Frau Pau und Kollegen. Sie sollten sich überlegen, ob die sie weiterhin Personen die Zusammenfassung ihrer Sitzung übertragen, die bis auf Lügen nichts weiter auf dem Kasten haben und sich als Propagandafaschisten der Bundestagsverwaltung gerieren. Es gibt einfach kein gutes Bild ab, wenn im Jahre 2016 Faschisten im Reichstag ihr Unwesen treiben und eine van-der-Lubbe-Kampagne betreiben.

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