NSU: verbotene Mitteilungen

von Die Anmerkung

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Der Sprecher des LKA im kleinsten Mafia-Ländle der Welt, Horst Hauk, sah sich zu folgendem Spruch veranlaßt.

Es geht um einen möglichen Verstoß gegen Paragraph 353d, also Dora des Strafgesetzbuches, und der beinhaltet eben verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen.

Wir haben jetzt in diesem Zusammenhang die ersten Maßnahmen zur Beweissicherung eingeleitet, und wir werden unsere gewonnenen Erkenntnisse auch in Abstimmung mit dem Generalbundesanwalt dann äh der Staatsanwaltschaft Heilbronn vorlegen.

Der SWR verwurstet die Ansage und modelt sie etwas um.

NSU-Ermittlungs- und Gerichtsakten im Internet

Das Landeskriminalamt ermittelt wegen der illegalen Veröffentlichung von Gerichtsakten über die mutmaßliche NSU-Terrorgruppe. Darunter ist auch der komplette Ermittlungsbericht zum Tod der Heilbronner Polizistin Michèle Kiesewetter. Wie LKA-Sprecher Horst Hauk dem SWR bestätigte, wurden bereits erste Beweise gesichert. Das Aktenmaterial wurde angeblich von einem Unbekannten namens Fatalist ins Internet gestellt in Zusammenarbeit mit einer Gruppe namens Arbeitskreis NSU. Beide unterstellen staatlichen Stellen Manipulationen der Beweismittel.

Die Lügenmedien erkämpfen sich den Namen jeden Tag auf’s Neue. Das hatten wir dieser Tage anhand der sprattedummen Praktikanten einer Hamburger Wetter-Illustrierten bewiesen.

Der SWR lügt schon in er Überschrift. Wenn überhaupt, dann gibt es Auszüge der Gerichtsverhandlung, Stenomitschriften, Gedankenprotokolle und Meinungen, vor allem aber wesentliche Auslassungen des Verhandlungsverlaufs im Internet, keinesfalls Gerichtsakten, läßt man die schriftlich eingereichte Ablehnung der Verteidigerin Sturm durch Zschäpe mal außen vor, über die diverse Medien voller Inbrunst berichteten, sie liege ihnen vor. Genauso lag ihnen auch Nedopils küchenpsychologische Analyse der Blinzelbewegungen Zschäpes vor, wie sie voller Stolz schrieben.

Wieso das LKA in Stuttgart allerdings den NSU-Fall zugeschustert bekam, obwohl das laut etlichen Kilometern Presseartikeln eine Angelegenheit von GBA und BKA ist, das weiß nur der SWR, läßt uns an diesem Geheimnis allerdings nicht teilhaben. Schade eigentlich, dann wüßten wir endlich, wie dieser Staat wirklich funktioniert.

Dann behauptet der SWR, im Internet sei der komplette Ermittlungsbericht zum Tod der Heilbronner Polizistin Michèle Kiesewetter illegal veröffentlicht worden.

Kiesewetter war Thüringerin, keine Heilbronnerin. Ihren Dienst versah sie in der BFE 523, Böblingen, fernab von Heilbronn. Journalistische Qualität geht anders.

Leider vergaßen die Redakteure des Senders, den Link zu den kompletten Ermittlungsakten beizufügen, so daß wir diese Behauptung nicht verifizieren können. Wir verwetten das Jahresgehalt des Intendanten des SWR, daß diese Behauptung nach Strich und Faden gelogen ist. Es gibt keinen kompletten Ermittlungsbericht den Mord an Michelle Kiesewetter betreffend im Internet. Auch das muß man diesen Schleimschreibern also vor den Latz hauen, daß sie sich nicht mal trauen, einen Mord Mord zu nennen. Arschkriecherische Feiglinge.

Die nächste Lüge des südwestdeutschen Staatsfunks folgt auf dem Fuße. Fatalist ist kein Unbekannter. Er hat das Ermittlungsverfahren 353d gegen ihn vor Monaten publik gemacht.

verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen §353d StGB gegen Chr. Re.
AZ 362/14/181360 120 Js 20535/14

Insofern wissen die Mitarbeiter der verantwortlichen Behörden, um wen es sich handelt. Die sind ja, im Gegensatz zu alimentierten Journalisten, nicht blöd.

Genauso gelogen ist, daß die Akten von Fatalist in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis NSU ins Internet gestellt wurden. Auch ein Zeichen vollendeter Verblödung, was der Journalist da schreibt. Das Internet ist kein Bücherregal. Da stellt man nichts hin. Das nur nebenbei.

Zuguterletzt, sei noch erwähnt, daß man Beweismittel nur dann manipulieren kann, wenn es diese gibt. Bezüglich der Zschäpe und Mitangeklagte angelasteten Verbrechen wurden zumindest bis gestern Abend noch keine Beweise vorgelegt. Das geht aus den zahlreichen nicht im Internet vorhanden Gerichtsakten hervor. Hätte es auch nur einen Beweis gegeben, die Medien hätten sich wie Hyänen auf die Beute gestürzt und wochenlang berichtet. Haben sie aber nicht.

Stellt sich abschließend eine Frage. Muß das Buch „Heimatschutz“, das wegen seiner propagandistischen Funktion besser „Staatsschutz“ hieße, muß dieses voluminöse Werk nun zurückgerufen und eingestampft werden, da die beiden Autoren seitenweise Zitate aus diversen Ermittlungsakten zum Mordfall Kiesewetter zitieren? Kommen die beiden Staatsdichter vor den Kadi?

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9 comments

  1. Es hat sich seit 100 Jahren in Deutschland nichts geändert:

    „In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht.“

    Kurt Tucholsky

    1. Tscha, Professor Bienlein, hätte sich in Deutschland nichts geändert, wäre es ja fast ein paradiesischer Zustand, nach aktueller Lage der Dinge. Das T. eine allgemeingültige Tatsache an Deutschland, bzw dessen Kultur festmacht, spricht wohl eher für seinen beengten Lebenskreis. Warum der derb mediokre Tucholsky in allen Lehrplänen steht und z.B. der bessere Schmidt (konstatiert Kulturellen Niedergang seit 68 und empfielt „sapere aude“) als „schwierig“ gilt, dürfte mittlerweile jedem klar sein…
      ich weiß, „off topick“, daher nur so nebenbei…

  2. LKA adelt „Fatalist“

    Die „Ermittlungen“ gegen die Gruppe um den „NSU“-Akten-Veröffentlicher und Dekonstruierer der offiziellen Story bedeuten den Ritterschlag.
    Sir Fatalist hat mit seinen Aktivitäten das Herz der bawü -Mafia getroffen.
    Es bleibt nur die Frage, weshalb das jetzt gerade aufgemotzt wird. Soll die Öffentlichkeit auf etwas vorbereitet werden, was den Mafiosi Entlastung bringen soll?

    http://www.medienanalyse-international.de/index1.html

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