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#NSU: Verrate auch du!

Wir dürfen wieder einmal ein schönes Beispiel dafür erleben, daß brandenburger Abgeordnete den Verstand einer Havel-Sprotte spazieren tragen. Nachdenken verboten. Aktenstudium Igitt.

„Der Untersuchungsausschuss sieht eine strafrechtliche Untersuchung als unabdingbar an“, erklärte der Ausschussvorsitzende Holger Rupprecht (SPD) am Donnerstag in Potsdam. Anlass ist ein Bericht der „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ aus der vergangenen Woche mit Informationen aus einer nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses.

Ob Rupprecht von allen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses für diese Erklärung mandantiert war, wäre noch zu recherchieren. Abgesehen davon kann ein Untersuchungsausschuß nüscht, schon gar keine strafrechtliche Untersuchung als unabdingbar ansehen. Das können nur dessen rechtliche Vertreter.

Die Aussage ging vorige Woche so.

In seiner Sitzung am Freitag drohte der Brandenburger NSU-Untersuchungsausschuss nun damit, Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) in den Landtag zu zitieren. Da erklärten die Vertreter des Innenministeriums hinter verschlossener Tür in geheimer Runde, Frank Schwerdt war kein V-Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes. Sie begründeten die bisherige Blockade und die weitere Geheimhaltung damit, dass sonst die rechtsextremistische Szene anhand der Informationen Rückschluss auf andere mögliche V-Männer ziehen könnte.

Hier werden sie verarscht. Der AK NSU hat den Schwachsinnsartikel der PNN, in dem keine Geheimnisse verraten wurden, ausführlich kommentiert. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Schwerdt kann sehr wohl Spitzel gewesen sein, als „Tarif“ geführt von den Kölnern, also Axel Minrath seiner Truppe. Wohlleben kann sehr wohl immer noch aktiv sein, als Quelle Nr. 4, die als zu unbedeutend für die Abschaltung definiert wurde.

All das war Gegenstand des kürzlich beendeten Gerichtsverfahrens zum Verbot der NPD, das mit einem Freispruch für die Partei endete.

Deswegen noch einmal für alle Blinden und sehschwachen Ausschußmitglieder, was Pflichtmitteilung für den Prozeß vor dem Bundesverfassungsgericht war:

Brandenburg ist von der Problematik „Abschaltung von Quellen auf der Führungsebene der NPD“ nicht betroffen gewesen. Auch im Nachgang zum Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 22. März 2012 wurden in Brandenburg bis zum heutigen Tag keine Quellen in der Führungsebene der NPD und deren Teilorganisationen eingesetzt.

Fragen sie Herrn Ministerialrat Rhode, Abteilung 5 Verfassungsschutz des Brandenburger Innenministeriums, Tel. (0331) 866-2571. Der muß es wissen, denn er hat den Vorgang bearbeitet und im Auftrag seines Chefs, Herrn Weber, weitergeleitet. Entweder hat er das Bundesverfassungsgericht belogen, dann muß es Haue geben. Aber für ihn, nicht den Leaker. Oder es entspricht den Tatsachen. Dann kann man die Abgeordneten des Brandenburger Untersuchungsausschusses ruhigen Gewissens als Heißluftgebläse mit Aktenphobie charakterisieren.

Es gab keinen Geheimnisverrat, da das bereits seit Jahren als Tatsache gedealt wurde, daß Brandenburger keine Spitzel in der NPD führen.

Das wird ein Desaster mit Ansage. Abgeordnete klären nichts auf. Erst recht nicht, wenn sie Andreasch oder Burschel als Experten bezeichnen und stundenlang rumlabern lassen. Der AK NSU hat angekündigt, daß aus Potsdam nur warme Pupse kommen, manche davon mit furchterregendem Geräusch flatuliert, so, wie das gockelhafte Gespreize vom gestrigen Tag. So soll es sein. So wird es werden.

Falls die Potsdamer echten Expertenrat wünschen, können sie den AK NSU über die Kontaktadresse erreichen. Ansonsten gibt es nur einen. Lösen sie sich schnellsten wieder auf. Sie verplempern wertvolle Steuergelder der brandenburger Werktätigen.