KHK Konrad Pitz aus Rosenheim, damals DNA-Spurenfachmann der BAO Bosporus, wird nicht angeklagt:
Alles in Ordnung? Mitnichten, denn Pitz´ Kontaktmann in Nürnberg, KHK Karl Richter, widersprach der Aussage Pitz auf das Schärfste: Er, Richter, habe nie Kenntnis erhalten vom „NSU“, und er habe Pitz Wochen später auf dessen Nachfrage „wird denn diese Spur nun verfolgt“ auch nicht gesagt, „die NSU-Spur sei gestorben„.
siehe Mai 2014:
Pitz sei dann aber gesagt worden, diese Spur “NSU” sei nicht weiter zu verfolgen.
Und so endete die Chose mit einem Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen Konrad Pitz, weil niemand seine Aussage bestätigte.
Welchen NSU denn ein ostdeutsches LfV an die BAO Bosporus gemeldet haben soll, Piattos, Corellis, Erbse/Stauffenbergs Mundlos-NSU, das ist nicht bekannt.
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Anders gesagt:
- KHK Richter hat wohl die Falschaussage gemacht, nicht etwa der angeklagte KHK Pitz
- der BfV-Spitzel Corelli sollte durch das Nichtverfolgen der NSU-Spur geschützt werden
- das Zurückziehen der Anklage ist aktiver Staatsschutz
Es scheint so zu sein, dass das BfV aktiv einwirkte auf die BAO Bosporus, und das schon 2007, spätestens. Analogien zum Einwirken des Verfassungsschutzes am 29.11.2011 auf das BKA, dass der mutmassliche Spitzel Andre Eminger nicht der Erschaffer der Paulchen-Videos sein durfte, nicht der Besitzer der Schuttfestplatte EDV 11, die sämtliche belastenden Dokumente enthielt, müssten eigentlich auffallen. Neuerdings hat Eminger laut BKA-Aussage vor Gericht „Bekennervideos“ gebrannt, was fast komplett vertuscht wurde.
Ebenso die Nichtauswertung der Eminger-Handys den 4.11.2011 betreffend, 30 Anrufe auf „Zschäpes Fluchthandy“, das Katzentante Susann Eminger hatte, die SIM!!!, und noch am 17.11.2011 privat benutzte, Campingurlaub Reservierung Göhren für 2012. Auch niemals im Mainstream zu lesen…
Das erklärte auch den „Datenverlust“ 4.11. – 8.11.2011″ auf den am 24.11.2011 beschlagnahmten Eminger Handys bei (oder vor) der Auslesung durch die Bundespolizei ab 7.12.2011. „Wird da ein V-Mann geschützt?“, fragte dazu Bundespolizeidirektor Meier. Aber immer doch, Herr Meier! Sogar 2. Oder 3, denn auch Wohllebens Handy wurde am 24.11.2011 beschlagnahmt.
Ausführlicher nachlesbar hier: https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/07/24/in-wessen-auftrag-entstand-das-paulchen-trittbrettfahrervideo-20062007/
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Nochmals: Die Nichtanklage des KHK Konrad Pitz schützt nicht ihn, sondern seinen Kollegen KHK Richter aus Nürnberg, und die anderen Teilnehmer der „Weihnachtsbesprechung 2007“, denen die NSU-Spur vorgetragen wurde. Die waren nicht nur zu Zweit versammelt, als Wolfgang Geier seinen Abschied zum 31.1.2008 bekanntgab.
Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft München soll vermeiden, dass Staatsgeheimnisse zu Corelli auffliegen, in einem öffentlichen Prozess, und die Einflussnahme des BfV auf BAO Bosporus und BKA dort thematisiert wird.
Diese Einflussnahme auf die Ermittler der Polizei durch die Geheimdienste gab es nicht nur 2007, sondern auch am und nach dem 4.11.2011, und das in erheblichem Umfang. (Bodo Ramelows „zuviel BND und MAD am 4.11.2011 in Eisenach“ gehört da auch dazu…)
Der Koordinator dieser Einflussnahmen dürfte in Berlin im Kanzleramt sitzen, und er ist es, der geschützt werden muss. Dies geschieht auch durch Nichtberichterstattung über den Fall Pitz. Auf die Lügenpresse ist Verlass: Nur regional vermeldet…
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