Staatsanwaltschaft stellt Strafanzeige von Marschner wegen Verleumdung ein, mit abenteuerlicher Begründung

Nach mehr als 1 Jahr wurde Ende Juli 2017 die Strafanzeige von Ralf Marschner von der Staatsanwaltschaft eingestellt, nach gründlicher Betrachtung der ARD-Propagandadoku „Der NSU Komplex“ von Amts wegen.

Ja, es geht um genau diesen Propaganda-Schrott von Aust/Laabs:

Was glauben Sie wohl, Herr Lehle, warum dieser Dr. Wolf sich in der Position befindet, in der er ist ? Sie können Beschwerden führen wie Sie wollen, die Antworten darauf werden sich bestenfalls grammatikalisch unterscheiden. Und ob Herr Dr. Wolf das von Ihnen implizierte Vertrauen in die sog. „Staatsorgane“ wirklich hat oder nur vorgibt, dürften Sie kaum jemals eruieren bzw. verifizieren können.

MfG

So ist es.

Der Herr Marschner hatte also eine Strafanzeige geschrieben:

Vorarbeiter Mundlos bei Marschner-Bauservice? Wie sicher ist Pumuckls „Wahrheit“?

Wahrscheinlich, sehr wahrscheinlich sogar arbeitete kein Uwe bei Marschner, und auch keine Beate. Warum erzählt dann Pumuckl dann ständig das Gegenteil?

Weil DIE WELT es schreibt, die es vielleicht selber gemanaged hat?

Die BRD-Staatsanwaltschaften haben bislang die Strafanzeige von Ralf Marschner gegen den Bauleiter Ernst jedenfalls nicht bearbeitet, sondern schieben sie von einer Staatsanwaltschaft zur nächsten weiter. Von Rosenheim nach Stuttgart nach München… aber passieren tut mal gar nichts, und das seit mehr als 1 Jahr.

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Und genau diese Strafanzeige, die wir am 5.7.2017 veröffentlicht haben, die wurde jetzt doch noch bearbeitet… ähm eingestellt: Am 24.7.2017

Da hat sich die STA’in  extra die DVD der Sendung beschafft, und sich die knappe Minute angeschaut.

Sollten Sie ebenfalls machen:

Gibt es hier ebenfalls: https://youtu.be/QYutrxSWNZs

„Offenbar war es Uwe Mundlos, der für den V-Mann arbeitete“

(sagt Stefan Aust)

Marschner wird direkt gefragt, vom Helmar Büchel in Vaduz:

„Sagen Sie, ob Sie Uwe Mundlos beschäftigt haben?“

Seine Antwort:

„Nein, hab ich nicht!“

Soweit klar?

Jetzt die STA’in:

Abenteuerliche Begründung, finden Sie nicht?

Selbstverständlich hat der Beschuldigte, der Bauleiter Ernst behauptet, der Vorarbeiter beim Marschner sei Uwe Mundlos gewesen, und ebenso klar hat Marschner, der Anzeigeerstatter, diese Frage verneint. Innerhalb der Doku.

Wer wird geschützt? Der Bauleiter? Schon auch. Aber eigentlich die Propagandaschweine der BRD-Staatsräson zum NSU, die Märchenbuchautoren, die Dokumacher und Medienleute von der Springerpresse, die linken Einflüsterer der reihenweise nichts aufklärenden NSU-Kasperlesveranstaltungen der Parlamente.

… dürfen, wollen, was auch immer…

Soll man sich wehren, obwohl man immer verliert? Ganz aktuell, anderer Fall, dasselbe Problem:

Die schützende Hand beim Oktoberfest-Attentat schützt auch ihre Propagandisten?

Was also tun?

5 comments

  1. Fehler, den der Marschner da gemacht haben könnte, wäre dann, daß er die Doku nicht der Anzeige beigelegt hat.
    Ist wie bei den Vertuschern, die sich einfach darauf berufen, keine Akteneinsicht gehabt zu haben.
    Der BR hat doch als Zwangsmilliardenempfänger technisch die Möglichkeit, eine paßgenaue Doku auszuliefern, so daß die StA mal nix falsch machen kann.

    Wenn man Lügenfunk guckt, könnte man meinen, die FS26 Überwachungskameraaufnahmen von 2010 wären aus 2011.

      1. Soll hat der Manole mal die hochamtlich begutachtete Dokuversion anfordert.
        Nur so, um Mißverständnisse zu vermeiden.
        Staatsanwälte hinter die Fichte führen ist bestimmt streng verboten.

  2. das habe ich selbst erlebt. Der Staatsanwalt hat meine Strafanzeigen in die unterste Schublade gelegt und wenn ich nachgefragt habe kam „die Ermittlungen laufen“ nach 5 Jahren war der Diebstahl verjährt. Der vom Gericht eingeschaltete Gutachter hat die Strafanzeigen in der Schublade des Staatsanwaltes gefunden, aber genützt hats mir nichts mehr. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Viel Geld und Schadensersatz war futsch

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