von Die Anmerkung
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Wir kennen uns ja nicht in allen Lebenslagen mit den Gesetzen aus, die es zu befolgen gilt, wissen also nicht, ob ein unter obskuren Umständen erworbener Geldmachtitel der namentlichen Nennung voran gestellt werden muß, oder ob in Vorwegnahme der vernichtenden Fachanalyse des vor Fehlern strotzenden Schriftsatzes die Betitelung der Person entfallen darf.
Nennen wir ihn der Einfachheit halber Rainer Fromm. Er ist ein Filmemacher, allerdings einer von der Sorte, bei denen sich selbst Leni Riefenstahl im Grab umdreht, um nicht seiner unterirdisch schlechten Machwerke angesichtig zu werden.
Rainer Fromm, der für etliche Bücher seinen Namen hergab, sich im Abspann von Filmen feiern läßt, weil all das Geld in die Haushaltskasse spült, der hat von all dem Geld nichts über, sich einen Anwalt zu nehmen, um die an den Büchern und Filmen per Gesetz zustehenden Tantiemen bei einem ordentlichen Gericht einzuklagen.
Staatdessen führt er auf den Fluren des ZDF den Kriegstanz der Mohikaner auf, so daß sich die Justiziare des ZDF genötigt sahen, ein schwammiges Schreiben abzusetzen, das vor rechtlichen Fehlern nur so strotzt. Der Versuch ist es aber wert, werden die sich gedacht haben. Daß das Zitatrecht, welches in Form von Bildschirmfotos wahrgenommen wurde, dabei mit den Füßen getreten wird, interssiert die wackeren Hüter des Urheberrechts an der Stelle überhaupt nicht.
Oder, um es mit den Worten eines befreundetetn Anwalts zu sagen. Die hättet ihr verklagen müssen, dermaßen vor’s Schienbein treten, daß die mit solchem Scheiß kein zweites Mal aufschlagen, denn die haben juristisch so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Aber der Versuch war es ja wert. Hat ja im ersten Anlauf funktioniert, wenn auch nicht ganz.
Der Rat kam eh zu spät. Die Entscheidungen waren längst gefallen. Dann fallen die NSU Leaks eben ab jetzt unter das Label Russenpropaganda.
Beim Thema Zensur kennt sich das ZDF eben aus.
Das Zweite Deutsche Fernsehen hat grundsätzlich etwas gegen Zensur, mehr aber noch stört es den staatliche beaufsichtigen Sender, wenn mit Tricks und Kniffen versucht wird, gerechtfertigte Enthüllungen zu verhindern. Wenn etwa „das Urheberrecht zur Zensur missbraucht wird“, klingeln die Alarmglocken in Mainz. Der Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren darf dann gern mal klarstellen, wie die Lage ist: “Das Urheberrecht wird zweckentfremdet, wenn es gezielt eingesetzt wird, um gegen unerwünschte Veröffentlichungen vorzugehen.”
NSU-Leaks: Urheberrecht als Zensurkeule
So titelt PPQ den Bericht aus der Reihe „Spannend erzählt“, der den unermüdlichen Kampf der ZDF-Mitarbeiter gegen Zensur und für Meinungsfreiheit thematisiert.