von Antifa geliebter Kultnazi muß wieder in den Bau

Kristian Stemmler

Aus: Ausgabe vom 23.11.2022, Seite 4 / Inland

JUSTIZ UND NEONAZIS

Zurück in den Knast

Bundesgerichtshof lehnt Haftaussetzung auf Bewährung für NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben ab. Der Faschist gilt weiterhin als Gefahr

Wohlleben gilt als der Beschaffer der Pistole, mit der die NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bis 2007 deutschlandweit sieben türkisch- und kurdischstämmige Männer sowie einen Griechen ermordet hatten.

Der Bundesgerichtshof hat nun in seiner Entscheidung festgehalten, dass von Wohlleben weiter ein Risiko für die Sicherheit der Bundesrepublik ausgehe. Eine Gefahr sehen die Richter dabei »nicht in eigenen Gewalttaten, sondern im künftigen möglichst unauffälligen Unterstützen fremder Gewalttaten« aus der Neonaziszene. Mit anderen Worten: Auch das oberste deutsche Gericht in Strafsachen sieht Wohlleben weiter als aktiven Teil der gewaltbereiten faschistischen Szene an.

Der mittlerweile 47jährige Wohlleben genießt in der rechten Szene aufgrund seiner Verurteilung einen regelrechten Heldenstatus. Er wird von Getreuen umschwärmt und lebt in einer Art völkischer Dorfgemeinschaft.

Nö, der Beschaffer und Kronzeuge der staatlichen Anklage war Carsten Schultze. Was für eine Waffe er beschafft hat, wußte er selber so genau auch wieder nicht. man konnte ihm aber eine Ceska andrehen. Das sollte jeder wissen, der zum NSU schreibt. Desweiteren sollte jeder wissen, der zum NSU schreibt, wieviele Bewohner des Landes als Mordopfer unter dem Dach NSU subsumiert worden sind. Dann sollte man wissen, wieviele dieser Morde aufgeklärt wurden und warum die staatlichen Ankläger zwingend auf Schultze angewiesen waren.

Ob sieben oder acht oder neun, egal, Hauptsache kultischer Naziheld, völkisch und Medienschwarm der Antifa.

Mal völlig abseits der staatlichen Jugendpropaganda. Wohlleben genoß, allerdings keinen Heldenstatus, auch keinen Schwarm von Getreuen, sondern die Gastfreundschaft des Staates, die er jetzt wieder in Anspruch nehmen wird.

Wer das Original auf der Internetseite des BGH liest, der versteht, warum das Antifanischenblättchen ein Relotiusproblem hat.

… dass eine Strafrestaussetzung jedenfalls deshalb ausscheidet, weil derzeit dem Verurteilten keine günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit gestellt und somit unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit eine vorzeitige Haftverschonung nicht verantwortet werden kann …

Darüberhinaus bestätigt diese Pressemitteilung einmal mehr, daß die Richter am BGH wesentlich aus Sehern bestehen.

Der 3. Strafsenat hat … ein weiterhin vom Verurteilten ausgehendes Risiko … gesehen.

Wie auch immer dieser Senat das Sehen angestellt hat, ohne den Beschuldigten in Augenschein zu nehmen, haben sie via PM nicht verraten.

Antifaschriftsteller dumm wie Faschistenbrot, denn Heldenstatus genießt Wohlleben nur in diesen Kreisen, da es ohne ihn recht jämmerlich um diesen kleinen Kreis von Hobbydichtern stünde. q.e.d.

Nun gibt es noch eine feines Rätsel für all jene, die es sich leisten können, an einem Donnerstag zu rätseln.

Welchen grundlegenden Fehler haben die klügsten Richter deutscher Rechtsdenke begangen, bzw. durften sie sogar begehen? Das schließt die auf dem zweiten Platz denkenden Richter am OLG zu München mit ein.

Als ersten Preis gbt es einen schönen Nachmittag mit einem Gerichtspsychiater in einer beheizten Gerichtskantine zu gewinnen, der auch abgelehnt werden kann. Wir sind da nicht so wie die deutschen Maulhaltenden in Katar, die niemandem etwas abschlagen dürfen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert