Hat beim Stregda-Womo der Uwes schon sensationell gut funktioniert, ebenso bei den Terrorattentaten vom Oktoberfest 1980 und beim Buback-Mord von 1977, also bleibt man beim Tiefen Staat beim altbewährten:
Ach, das fremde Blut im LKW wurde von den Strafverfolgungsbehörden versteckt?
Der Befund wird in den Akten, die für die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse sowie für die Rechtsanwälte der Opfer und Hinterbliebenen zusammengestellt wurden, verschleiert.
Alles wie immer, und es dient einem „höheren Zweck“, genannt „Staatsräson“?
Zum wiederholten Mal ist damit keine geringere Frage aufgeworfen als die: Wer saß tatsächlich am Lenkrad des Anschlags-LKW? Spuren von Dritten, die nicht identifiziert sind, gibt es in der Fahrerkabine gleich mehrere. Eine Blutspur legt aber nahe, dass die betreffende Person beim Unfall dabei war. Doch wenn diese Person der Fahrer war, kann es nicht Amri gewesen sein.
Von Amri gab es keine Spuren im LKW… er war wohl dabei, aber er war sehr wahrscheinlich nicht der Fahrer.
Da kann der BKA Staatsschutz erzählen was immer er will.
BKA: Täterschaft Anis Amris über jeden Zweifel erhaben
Sie hätten auch schreiben können…
oder:
sowie:
BKA: Nichttäterschaft Verena Beckers über jeden Zweifel erhaben
Wer diesem Sicherheitsapparat oder gar den „Sonderstaatsanwälten der Regierung“ (BAW, GBA) noch irgend etwas glaubt, dem ist nicht zu helfen.
Drei Wattestäbchen fand man also:
Am 23. Januar 2017 lag das Ergebnis vor. Die Auswertung im KTI ergab, dass sich auf den Wattestäbchen No. 1 und No. 2 Blut eines Unbekannten befand, der die Zuordnung „unbekannte Person 8“ (UP 8) bekam. Die DNA zeigte ein Vollprofil. Das Blut auf dem Wattestäbchen No. 3, ebenfalls ein DNA-Vollprofil, gehörte dem ermordeten Speditionsfahrer Lukasz Urban.
Und die Akten wurden frisiert?
Ja, dieser Verdacht liegt -wieder einmal- auf der Hand, wie man im oben verlinkten Artikel nachlesen kann, denn die Zuordnungen stimmen nicht, der Fundort der Blutspuren „national nicht bekannter Blut-DNA“ ist nicht vermerkt. Hat man „internationale DNA-Datenbanken“ etwa gar nicht abgefragt?
Fazit:
Kritische Abgeordnete im Untersuchungsausschuss des Bundestags werfen gegenüber Ermittlern, die stoisch die Version vom Alleintäter Anis Amri vertreten, immer wieder folgende Frage auf: Was wäre, wenn Amri nicht erschossen worden wäre? Wenn er angeklagt und ihm der Prozess gemacht würde? Aufgrund der dünnen und widersprüchlichen Beweislage könnte der Beschuldigte nur schwer verurteilt werden, meinen sie. Für einen guten Strafverteidiger sei es ein Leichtes, das vom BKA vorgelegte Belastungsmaterial auseinanderzunehmen.
Das hieße zugleich: Der eigentliche Todesfahrer ist unbekannt. Diesen Punkt hat die Aufklärung im Untersuchungsausschuss bereits erreicht.
Der Todesfahrer ist unbekannt, oder er wird verheimlicht, denn nur ein Toter Einzeltäter ist ein guter Täter für das staatliche Narrativ, die Uwes und Gundolf Köhler lassen grüssen.
Der Staat lügt wie immer… er hat andere Interessen als die Wahrheitsfindung, und die nicht unabhängigen Strafermittler von Bundesanwaltschaft und BKA-Staatsschutz assistieren wie immer willig.
Das ist das eigentliche Fazit: Die BRD ist offenbar fremden Interessen unterworfen und kann nicht Terroraufklärung. Darf es nicht können?
Was hier nicht fehlen darf ist das Moser-Bashing, denn das hat sich redlich verdient:
Denn Amri, der die Tatpistole bei sich trug, als er getötet wurde, kann als erster gesicherter Mittäter gelten.
Prof. Dr. Michael Buback würde an dieser Stelle herzhaft lachen… immerhin wurde Verena Becker nicht wegen des Buback-Dreifachmordes angeklagt, obwohl sie die Mordwaffe und einen Schraubenzieher des Bordwerkzeugs des Tatmotorrades bei sich trug, als sie wenige Wochen nach dem Mord verhaftet wurde.
Wie kann Moser das nicht wissen/anführen? Mordwaffen werden sehr wohl weitergegeben (bei staatlichen V-Frau schützenden Narrativen), das fiel auch einem Kommentator auf.
Und auch dieer Kommentar ist das Zitat wert:
Moser schreibt:
„Kritische Abgeordnete im Untersuchungsausschuss des Bundestags werfen gegenüber Ermittlern, die stoisch die Version vom Alleintäter Anis Amri vertreten, immer wieder folgende Frage auf: Was wäre, wenn Amri nicht erschossen worden wäre? Wenn er angeklagt und ihm der Prozess gemacht würde? Aufgrund der dünnen und widersprüchlichen Beweislage könnte der Beschuldigte nur schwer verurteilt werden, meinen sie. Für einen guten Strafverteidiger sei es ein Leichtes, das vom BKA vorgelegte Belastungsmaterial auseinanderzunehmen.“
Bei der NSU-Affäre habe ich solche Fragen vermisst: „Was wäre, wenn Böhnhardt und Mundlos nicht erschossen worden wären? …“
Aber das waren halt Nazis und damit war für Moser und „kritische Abgeordnete“ ihre Täterschaft klar und nur noch offen, wer ihre weiteren Nazi-Komplizen waren.
Blattschuß, Chapeau!
Denn es gilt nach wie vor: Behalte bei was immer wieder so prima funktioniert!
Das gab es schließlich noch nie und das kann auch gar nicht gehen, dass jemand Beweisstücke untergejubelt werden. Nie nicht.
8 Waffen im Womo Stregda… glaubt das wirklich jemand?
Schönen Sonntag allen NSU- und Amri-Leugnern 😉