Erdogan und die Dönermorde?

Aus dem aktuellen Sonderheft können wir keinen Artikel komplett hier bloggen. Geht nicht, gehört sich nicht.

Der Chefredakteur fasst zusammen, Titel:

Uns interessiert der NSU, also die letzte von den 3 Seiten:

Hmmm…

Altes Kram, Recycling, und ob Mevlüt Kar in Heilbronn am Tatort war, das ist immer noch nicht geklärt. War gerade erst erneut Thema im Ländle-Ausschuss, die Fernsehanwältin Ricarda Lang kam damit an. Sie habe das so 2009 (!!) erzählt bekommen. Und im März 2017 war sie damit im NSU-Ausschuss. Wer ihr das erzählte wollte sie nicht sagen, ihr droht ein Ordnungsgeld. Wir tippen auf einen Journalisten. Wird sich vielleicht bald klären.

Islam-Terroristen-Verteidigerin Ricarda Lang bringt Mevlüt Kar zurück nach Heilbronn

Wie kommt Elsässer darauf, die Anwesenheit von Kar sei erwiesen? Hat Kar ihm das gesagt?

Noch ein Klopper:

Die Echtheit des Stern-DIA-Protokolls „habe sich aber später doch bestätigt“?

Das ist ebenso falsch: Die einen sagen so, die anderen sagen so. Offiziell sagen alle NJET…zur Anwesenheit vom Kar, und zur Echtheit des Protokolls.

Wahrheitsverkündung aus dem hohlen Bauch ist das, was Compact da macht, manipulativ ausserdem, gar nicht gut. Sowas kennt man aus der Mainstream-Presse… schade.

Auch das hier ist nicht gut genug, sehr veraltet:

Der Oberstleutnant sagte doch aber 2015 beim OLG aus! Warum fehlt das?

Im Januar 2015 waren Muzaffer und Talat T. vom Oberlandesgericht in München als Zeugen geladen. Muzaffer T. reiste an, bekam aber Kreislaufprobleme und konnte nicht auf dem Zeugenstuhl Platz nehmen. Talat T., der aus der Türkei einflog, sagte vor dem OLG aus. Er habe damals sofort erkannt, dass es sich um eine Bombe handelte. Insgesamt sei er dreimal vernommen worden, zweimal in Köln, einmal in Berlin von zwei LKA-Beamten. Die fragliche Vernehmung durch vier „Sonderpolizisten„, deren Protokoll hinterher vernichtet worden sein soll, kam vor dem OLG nicht zur Sprache. Ebenso wenig das mehrtägige Ausreiseverbot für den Oberstleutnant.

Wer diese „Sonderpolizisten“ gewesen sein könnten, bleibt im Unklaren. Richter Manfred Götzl kennt den Sachverhalt nicht, weil er nicht in den Akten steht und konnte somit nicht danach fragen. Aber auch Rechtsanwalt E. stellte keine Fragen in diese Richtung. Ihm war nicht daran gelegen, an diesen Ungereimtheiten zu rühren. Er habe seinem Mandanten geraten, so auszusagen, wie es in den Akten steht, räumte der Anwalt hinterher gegenüber dem Reporter ein. Also nicht so, wie es in der türkischen Zeitung geschildert wurde.

In Berlin von Beamten vernommen worden sei er, die Beamten seien auch am Tatort gewesen. Kann also,  da es 1 Tag nach der Explosion bereits stattfand, nur das BKA oder das LKA NRW gewesen sein, und zwar der Staatsschutz. Das BKA war am Tag der Explosion in der Keupstrasse. Man wollte dann aber die Bundeshilfe nicht haben, verwehrte dem BKA den Zutritt. Steht in den Akten…

In den Ermittlungsakten gibt es das offizielle Berliner LKA-Vernehmungsprotokoll des Oberstleutnants, hier im Blog seit Juli 2014 nachlesbar.

Den KOK Frohn hätte man ja mal vorladen können, gelle? Hat man aber nicht… den Dolmetscher ebenfalls. Hat man auch nicht.

Sagen wir mal so: Man wollte nicht aufklären. Das gilt für den Schauprozess ebenso wie für den gerade beendeten NSU-Ausschuss NRW. Alle Parteien waren sich einig, von CDU bis Piraten, also Linkspartei 2.0.

Warum man nicht aufklären will, das hat COMPACT beschrieben: Es drohen ganz andere Täter. Gladio B nennen manche diese Art Operation staatlicher Dienste der Türkei. Der Krieg gegen die PKK und ihre Finanzierungsquellen, auch in Deutschland.

„Alle Spuren führen in die Türkei“ (Dr. Helmut Roewer, Ex-TLfV-Präsident 2016).

Schade, dass auch das fehlt. Ohne weiterführende Links bleibt alles Bemühen doch stets nur Stückwerk.

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Zuviel Compact gelesen hat offenbar auch die Wohlleben-Verteidigung:

fatalist war’s nicht, die Else ist schuld.

😉

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