Ganz viele schlaue Fragen an Beate Zschäpe XI

RA Hardy Langer (Angehörige von Turgut)

Dann sagt RA Langer: „Ich wollte nochmal den Versuch machen. Ich gebe meines wortwörtlich ab, es muss keiner mitschreiben. Ich könnte eins nach vorne geben. Aber ich möchte natürlich nicht, dass das jetzt schon vorher durchgewühlt wird. Wollte es nur noch mal anregen.“ Götzl: „Bestehen Einwände? Wenn Sie mir es übergeben, nehme ich es entgegen.“ Ein Exemplar der Fragen wird an den Senat gereicht. Langer sagt dann, dass „E1“ ist die erste Einlassung vom 009.12.15 sei und „E2“, „E3“ und „E4“ entsprechend die weiteren Einlassungen Zschäpes. Im Text, so Langer würden „UM“, „UB“ und „BZ“ für Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe stehen, „ggf.“ bedeute, dass es von der Beantwortung vorrangig gestellter Fragen abhänge. Langer nennt Fundstellen im Folgenden meist nicht vollständig, sondern sagt an den entsprechenden Stellen meist nur: „Fundstelle“. Dann verliest Langer seinen Fragenkatalog:

siehe:

NSU: Wortlaut der Vorlesung von Grasel über Zschäpe

Zwischenablage01

Sinnvolle Fragen: War die Garage gar nicht bewacht? War dort keine Spurensicherung zugange?

Was fragt die Nebenklage dazu?

A. Fragen mit Bezug zur Einlassung BZ und zu den Nachfragen des Senats
1. zu E 1, S. 11 – 26.01.1998 „Fackel ab“:
Wie haben Sie an einer Tankstelle eine 0,7-Liter-Flasche betankt?

An welcher Tankstelle soll dies erfolgt sein?
Gab es dort keine Probleme wegen einer Mindestabnahmemenge?
Gab es dort keine Probleme wegen des untauglichen Gefahrgutbehälters?
Sie sagten, daß Sie die Flasche mit Benzin nicht gebraucht haben, wo ist diese verblieben?
Wie hat UB darauf reagiert, daß Sie sein „Fackel ab“ ignoriert haben?

Auf diese Fragen muss man erstmal kommen… Mindestabnahmemenge 2 Liter, wie konnte Zschäpe 0.7 Liter kaufen?  Die Relevanz des Verbleibes ist auch nicht wirklich nachvollziehbar.

2. zu E 1, S. 16 f. – Beauftragung Rechtsanwalt Dr. Hans Eisenecker / E 2, S. 9 (F 17):
Was war der konkrete Auftrag an RA Dr. Eisenecker?
Sie führen aus, es sei „die Akteneinsicht abgelehnt“ worden – zu welchem konkreten
Vorgang (Sachverhalt/Straftat) sollte RA Dr. Eisenecker eine Akteneinsicht erwirken?
Sie erwähnen eine Besprechung mit RA Dr. Eisenecker am 07.03.1999, dann eine weitere
im November 1999. Es heißt dabei, daß sie ihn „erneut in seiner Kanzlei aufgesucht“ hätten. An anderer Stelle sagen Sie, sie hätten ihn „zweimal angerufen und … einmal getroffen, nicht jedoch in seiner Kanzlei, sondern in einer Gaststätte“. Was ist nun zutreffend?

RA Dr. Eisenecker soll Ihnen im November 1999 mitgeteilt haben, daß es „wohl sehr heftig werden würde“, nachdem Sie ihm auch von den ersten 3 Banküberfällen berichtet haben. Hat er Ihnen gesagt, inwiefern zu diesem Zeitpunkt davon auszugehen war, daß diese Banküberfälle, die UM/UB begangen haben sollen, seitens der Strafverfolgungsorgane auch UM/UB zugeordnet werden konnten? Hat er erläutert, wieso dies dann für Sie „sehr heftig“ werden würde?

3 Raubüberfälle, nicht Banküberfälle, und den Uwes polizeilich zuzuordnen waren die ganz sicher nicht. Weder 1999 noch 2016. Damals wie heute fehlen die Beweise. Unglaubwürdig.


3. zu E 1, S. 16 f. – Erteilung der schriftlichen Vollmacht an Rechtsanwalt Dr. Hans Eisenecker / E 2, S. 9 (F17) / E 3, S. 7 (F 12) / E 3, S. 13 (F-CS 1) :
Zur zeitlichen Abfolge: Sie sagen, Sie hätten Dr. Eisenecker am 07.03.1999 erstmals gesprochen, dieser hätte für Sie eine Akteneinsicht versucht und Ihnen „einige Wochen später“ mitgeteilt, daß diese abgelehnt worden sei. Im November 1999 hätten Sie Ihn „erneut“ in seiner Kanzlei aufgesucht. An anderer Stelle sprechen Sie davon, daß Carsten Schultze Ihnen die Vollmacht des Rechtsanwaltes Dr. Eisenecker gegeben habe, die Sie unterschrieben hätten und die dann zu Dr. Eisenecker gebracht worden sei. Zur Einlassung des Mitangeklagten Carsten Schultze vom 5. Hauptverhandlungstag sagen Sie, daß diese zutreffend ist.

Sie beschreiben das Treffen mit Carsten Schultze in einem Café eines Kaufhauses in Chemnitz als das einzige mit ihm nach dem Untertauchen. Carsten Schultze hat das Treffen in dem Café in dem Kaufhaus in Chemnitz – bei dem Vollmachtsunterzeichnung und anschließend die Waffenübergabe stattfanden – auf „Ende März, Anfang April 2000″ eingeordnet. Für diese Einordnung hat er als objektiven Anhaltspunkt den Erwerb seines Führerscheines im Frühjahr 2000 benannt, da er erst anschließend die Waffe mit dem PKW seiner Mutter abgeholt habe. Der Führerschein soll ihm laut eines Vermerks des BKA vom 18.03.2014 am 03.04.2000 ausgehändigt worden sein.

Eine Vollmacht für Dr. Eisenecker, die erst im oder nach Frühjahr 2000 unterzeichnet wurde, konnte dieser nicht im Verlaufe der ersten Jahreshälfte 1999 und wiederholend im November 1999 für eine Akteneinsicht nutzen. Bitte erklären Sie diesen Widerspruch bzw. stellen Sie den zeitlichen Ablauf richtig.

Das sind sehr grosse Widersprüche, die der RA Langer da anspricht. Zurecht. Die ganze Geschichte passt nicht zusammen. Galeria Kaufhof wurde Ende Oktober 2001 eröffnet, 4 Morde zu spät für eine Ceska 83 SD-Übergabe.


4. zu E 1, S. 19 f. – „Geschehnisse am 09.09.2000“ / E 2, S. 10 (F 18) und S. 11 (F 22) :
Haben UM/UB Ihnen gesagt, nach welchen Kriterien sie die ermordete Person ausgewählt
haben? Haben Sie UM/UB danach gefragt?

Sie führen aus: „Sie zeigten mir die Pistole, die sie am 09.09.2000 verwendet haben.“
Haben UM/UB ihnen in diesem Zusammenhang einen Schalldämpfer gezeigt?

Haben UM/UB nicht erwähnt, daß sie zwei verschiedene Waffen eingesetzt haben?

Diese Frage nach dem Schalldämpfer müsste Zschäpe aus Sicht der Anklagebehörde unbedingt bejahen. Auch wenn die Ermittler erst ab 2004 die Verwendung „rückwirkend 2005/2006 ermittelt“ nachweisen können. Stichwort: „Alu vom Schalldämpfer an den Projektilen ab Mord Turgut“.

Beim Mord Simsek 2000 wurden 2 Pistolen verwendet. Welche Waffe wollen ihr die Uwes denn gezeigt haben? Und warum nur 1 von 2? Lief das „nach Hamburg“ genauso ab?

Sie sagten, sie können die Pistole anhand der Ermittlungsakten nicht näher beschreiben. Da die Waffen Asservat W04 (Ceska 83, ca. 20 cm breit) und Asservat 2.12.483.13 (Bruni, ca. 10 cm breit) bereits von der Größe deutlich voneinander abweichen, werden Sie nochmals gebeten mitzuteilen, ob Sie hinsichtlich der Größe einordnen können, ob eine dieser beiden Waffen ihnen damals gezeigt wurde oder ob Sie ggf. eine dieser beiden Waffen ausschließen können.


Hatten UM/UB in den Jahren 2000 und 2001 Fotoapparate in Besitz? Handelte es sich um analoge (mit Fotofilm) oder digitale (mit Speicherkarte) Kameras? Können Sie Angaben zu Firma/Typ des Gerätes /der Geräte machen? Ggf.: Wo verblieben diese Fotoapparate?

2 Polaroid-Fotos vom Tatort Simsek, vor der Bergung des Schwerverletzten aus dem Sprinter-Bus fehlen in der Akte. Warum fragt der RA nicht nach einer Polaroid?

5. zu E 1, S. 24 f. – „Tatvorwürfe vom 13.06.2001 sowie 27.06.2001“ :
Sie schildern ein Gespräch zwischen Ihnen und UM/UB im Nachgang an den Raubüberfall vom 05.07.2001 und dabei abstrakt: „Im Rahmen dieses Gespräches berichteten Sie mir von Ihren Mordtaten vom 13.06. und 27.06.2001“. Was konkret sagten Ihnen UM/UB zum Ablauf der Geschehnisse vom 13.06. und vom 27.06.2001?
Wurde Ihnen mitgeteilt, wer am 13.06.2001 und wer am 27.06.2001 die Schüsse auf das jeweilige Opfer abgab? Haben UM/UB Ihnen gesagt, nach welchen Kriterien sie die beiden ermordeten Personen jeweils ausgewählt haben?

Da können nur Märchen kommen… „der eine Uwe hatte am 13.6.2001 Bauchschmerzen, daher fuhr der andere Uwe alleine hin, deshalb wurde nur die Ceska 83 verwendet, aber 2 Wochen später waren beide gesund, daher dann wieder 2 Waffen“.

Opferauswahl, dazu müsste man wohl die „düstere Parallelwelt“ befragen, von der der Spiegel 2011 berichtete. Graue Wölfe, PKK, Drogenkartelle migrantischer Provinienz…


6. zu E 1, S. 25 – „Mir wurde bewußt“ / E 2, S. 13 (F 29) :
Sie führten – zeitlich bezogen auf die Zeit nach dem zweiten und dritten Mord, von denen sie Anfang Juli nach dem 05.07.2001 erfuhren – aus: „Mir wurde bewußt, daß ich mit zwei Männern zusammen lebte, denen ein Menschenleben nichts wert war. … Diesmal äußerten sie sich auch in ausländerfeindlicher Richtung.“ und „Meine Gefühle änderten sich dahingehend, daß, wenn sich die beiden ohne Erklärung für unbestimmte Zeit, bzw. Tage verabschiedeten, ich große Angst bekam, sie würden nicht mehr zurückkehren.“

In E 2, S. 13 (F 29) präzisierten Sie, daß bei dem Bericht „nicht einfach von einem Türken gesprochen worden sei“, sondern abwertende Bezeichnungen wie „Kanake“ oder „Dreckstürke“ verwandt wurden.

„Dreckstürke“ steht für Kurde?

Dachten Sie auch daran, daß UM/UB – jedenfalls Anfang Juli, nach dem 05.07.2001 – in solchen Abwesenheitszeiten weitere gleichartige Tötungen, insbesondere an Personen mit türkischer Herkunft, vornehmen würden?

30 Monate Pause zwischen den 2 Halbserien. Vielleicht will er darauf hinaus? Warum eigentlich 2.5 Jahre Pause? Weil 2001 vier „düstere Parallelweltler“ im Cafe Yozgat in Kassel verhaftet wurden? Nach deren Entlassung ging es dann 2004 weiter… die kamen aus Holland und aus Frankreich, soll ein PKK-Kommando gewesen sein.

7. zu E 1, S. 28 – „Mord vom 25.02.2004 … UM berichtete davon“ (E 1, S. 28) :
Wann hat UM Ihnen vom Mord vom 25.02.2004 in Rostock berichtet?
Hat UM Ihnen davon berichtet, ob er allein oder mit UB am Tatort war?
Hat Ihnen UM außer „in Rostock einen Türken erschossen zu haben“ und, daß „es wieder passiert sei“ noch etwas zu diesem Ereignis mitgeteilt? Ggf.: Was konkret?
Hat UB Ihnen zu diesem Ereignis etwas mitgeteilt? Ggf.: Was konkret?

Auch in Rostock sehen die Phantome gar nicht aus wie die Uwes…

Das sind 2 Phantombilder aus Rostock, Mord Turgut 2004

Wer diese Männer sind, das erklärt uns Herr Deisting:

Die Namen der Zeuginnen hat der Fatalist rausradiert. Die tun hier nichts zur Sache.

gut gekleidet? ca. 40 Jahre alt? Eher kein Uwe.

gegelte Haare? Hmmm…


8. zu E 1, S. 32 . „Sparkasse, … Kleine Parower Straße in Stralsund“:
Wo waren Sie zu dieser Zeit (im November 2006, Januar 2007)?
Waren Sie in Stralsund oder in Mecklenburg Vorpommern?
Haben UM/UB Ihnen mitgeteilt, wie sie auf diese Sparkasse als Überfallobjekt gekommen sind?
Sind Ihnen Bezüge von UM/UB nach Stralsund und Umgebung bekannt (z. B.
Personenkennverhältnisse)?

Wurde dieser Doppelbankraub nicht mit Platzpatronen ausgeführt? Man fand keine Projektile von den „Schüssen in die Decke“…

9nmx4j2spasst überhaupt nicht zu Eisenach/Arnstadt

Paulchen-Video:

9. zu E 1, S. 34 – „Beweis ihres Tuns“ / E 2, S. 16 (F 34) / E 3, S. 8 f. (F 13 + F 14) :
Sie erklärten: „UM wollte, daß alle Beweise im Zusammenhang mit ihren Taten vernichtet werden und der einzige Beweis ihres Tuns die DVD sei.“ Sind Sie nicht tatsächlich davon ausgegangen, daß die Morde und Anschläge als Bestandteil „des Tuns“ von UM/UB mit verarbeitet wurden bzw. würden?
Sie führten aus: „Es ging nicht darum, Beweise zu vernichten, die ihre Straftaten offenlegen würden – die DVDs, die ich verschicken sollte, belegen auch das Gegenteil.“
Das Verschicken der DVDs belegt nicht das Gegenteil, da in diesem „Bekennervideo“ kein Bekenntnis von den Personen UM/UB ersichtlich ist, sondern nur eines des (bis dahin unbekannten) NSU. Bitte nehmen Sie zu diesem Widerspruch Stellung.

Exakt richtig. Niemand bekennt sich da.

An dieser Stelle beschweren sich RA Heer und Eminger-Verteidiger RA Kaiser ohne
Mikrofonverstärkung. Was sie sagen, ist auf der Besucherempore nicht zu verstehen.

Wurde als Frevel aufgefasst? Kein Bekenntnis, wie kann der das sagen?

Böse Verschwörungstheorie 😉

Langer trägt weiter vor:
War vor dem Ende am 04.11.2011 in Gesprächen zwischen Ihnen und UM/UB einmal die Rede davon, die DVDs zu verschicken? Ggf.: Schildern Sie diese Gespräche.

Die Vorgängerverisonen?

10. zu E 1, S. 35 – Verschütten des Benzins:
In welcher Reihenfolge der Räume sind Sie beim Verschütten des Benzins vorgegangen?
Wie lange dauerte der Vorgang vom letzten Klingeln an der Wohnung [Charlotte] E. bis zum Anzünden der von Ihnen genutzten Wohnung (nach Rückkehr in Ihre Wohnung und dem dem zwischenzeitlichen Verschütten des Benzins)? Wo genau befanden Sie sich, als Sie den Brand mit Ihrem Feuerzeug in Gang setzten? Bitte zeichnen Sie diesen Standort in Ihre Skizze ein.

Bei Charlotte E. hat es nur einmal geklingelt, und das war der Handwerker Rene Kaul, nicht Zschäpe. Zschäpe habe, so der Brandermittler Frank Lenk 2016 in Berlin, das Benzin von ausserhalb der Wohnung gezündet, hinter der geschlossenen Tür stehend. Laut Zschäpe rummste es erst, als sie mit den Katzen auf der Strasse stand.

Das ist alles Bullshit, da passt gar nichts zusammen. Und dann auch noch 2 Sorten Benzin aus nur 1 Kanister… labortechnisch nachgewiesen. LOL.

11. zu E 1, S. 36 – Objekt für Raubüberfall / Dienstag Geld besorgen / E 3, S. 18 (F 39) :
Kannten Sie das Objekt, das für den Raubüberfall ausgekundschaftet werden sollte?
Zur Sparkasse in Gotha, Humboldtstraße 86 gab es nach Aktenlage und Beweisaufnahme detaillierte Ausspähungen (SAO 250, 16; Ass. 1.4.197.0; Zeugin KOK Bu. am 239. HVT) und im Wohnmobil wurde eine Quittung vom 02.11.2011, 9:56 Uhr, für den Kaufland, Bürgeraue 2 in Gotha – ca. 800 m Fußweg von der Sparkasse entfernt – gefunden. Haben Sie von UM/UB Informationen, daß konkret geplant war, die Sparkasse in Gotha am 02.11. bzw. in der ersten Novemberwoche 2011 auszurauben?

Geplant war das noch ganz anders, denn das Womo sollte bis 01.11.2011 ausgeliehen werden. Wurde auch so gefunden, Mietvertrag im Womo 21.10.2011 bis 01.11.2011. Beim Vermieter hingegen steht drauf, ausgebessert, 25.10.-04.11.2011. Wurde billiger, nebenbei bemerkt. 1 Tag weniger. Alle Summen ebenfalls korrigiert.

Wozu das Womo, und von wem das Womo ausgeliehen wurde ist völlig unklar. Sicher ist nur, dass der Fahrzeugschein verschwand, und das Womo am 4.11.2011 nicht zugelassen war, weshalb es beim BKA ab März 2012 nicht mehr V-MK 1121 heisst.

Hätte der Polizistenausschuss des Bundestages es geschafft, die Fahrgestellnummer am Wrack abzulesen, wüsste man auch, ob das Wrack-Womo jemals V-MK 1121 war… oder eben nicht. Polizeiakten ohne Fahrgestellnummer gab es noch nie zuvor. Endlose Blamage für NSU-Ausschüsse und Ermittler, sich darum nie gekümmert zu haben. Totales Versagen der „investigativen Medien“.

Wissen Sie, warum UM/UB davon abgesehen haben, vor dem 04.11.2011 (an dem eigentlich ursprünglich das Wohnmobil beim Vermieter wieder abgegeben werden sollte) einen Raubüberfall durchzuführen?

Gesurft am Zwickauer PC wurde nach „Autounfällen Sachsen“ an den Tagen 1. bis 3.11.2011. Offenbar war da jemand überfällig am 4.11.2011 und meldete sich nicht. Wichtig im Zusammenhang „Leichenfuhre abgestellt und angezündet, keine Todeszeitfeststellung erfolgt“.

2-mal-vorbei-Fahrer Kapke und Emingers Rolle völlig ungeklärt. Schwedische SIMs in Eisenach und Zwickau völlig ungeklärt.

2 Handwerker zuviel in Zwickau ebenfalls ungeklärt.

Es-war-einmal-in-Zwickau..

Der dort beim Bäcker angeblich getroffene Heizungsbauer fehlt in den Akten, die Vernehmungen des Personals dort ebenfalls. Die Handwerker selbst sagten am 7.11.2011 ungefähr das Gegenteil dessen aus, was sie am 4.11.2011 ausgesagt hatten. Wichtig! Da griff bereits die Aussageregie, da wurden bereits die Zeugen massiv beeinflusst.

Was in Eisenach und in Zwickau am 4.11.2011 tatsächlich geschah, das wurde nie ermittelt. Da streiken auch die Ausschüsse, die wollen nicht bzw. können nicht…

Hatten Sie nach dem Aufbruch von UM/UB am Wochenende vor dem 04.11.2011 nochmals
Kontakt (ggf. telefonisch) und ggf. wann und was wurde dabei besprochen?
Haben Sie am 04.11.2011 anderen als telefonischen Kontakt zu UM/UB (z. B. SMS/EMail)?

Die Radio-Geschichte scheint der Anwalt nicht zu glauben. Sehr löblich.


Bei der Abholung des Wohnmobils am 25.10.2011 waren Sie anwesend. Der ursprüngliche
Rückgabezeitpunkt des Wohnmobils war laut Vertrag für den 04.11.2011, 12:00 Uhr, in Schreiersgrün vorgesehen. War Ihnen dies bekannt? Wußten sie, daß das Wohnmobil am 03.11.2011 bis zum 07.11.2011 oder auch um eine ganze Woche verlängert worden sein soll (gem. Protokoll Zeugin Bianca K., SAO 47, 327 und 54. HTV vom 11.12.2013)? Ggf.: Woher wußten Sie das? Wie sollten UM/UB nach der Rückgabe des Wohnmobils von Schreiersgrün wieder wegkommen?

Welches Wohnmobil? Das, welches nicht V-MK 1121 war? Woher kamen die Kennzeichen? Doch wohl vom Schreiersgrüner Verleih. Oder nachgefertigt?

Holger Gerlach holte das Womo ab! Aussage 2er Zeugen der Verleihfirma. Wer war das blonde Mädchen? War das nicht eher am 14.10. bei der Reservierung dabei? Der Mann kam zur Abholung allein, sagte der Vermieter aus. Alles nicht ausermittelt.

Warum wurde die Berichterstattung innerhalb weniger Stunden komplett ersetzt, die SMS „Schatzi, ich fahr gerade Geri und Liese wohin“ (Eminger-intern) rutschte von „ca. 1 Jahr alt, aus dem Jahr 2010“ auf den 25.10.2011?

Warum löschte PZ hautnah (Wiebke Ramm) ihre Tweets dazu, die „1 Jahr alt“ beinhalteten, warum änderten DPA und Focus ihren Text, und warum protokollierte Monate später NSU-watch von „zeitlich nicht zuordbaren SMS-Fragmenten“?

Was soll dieser Antifa und Medien-Staatsschutz? Das fällt Euch irgendwann auf die Füsse, denn es wurde damals dokumentiert. Da sehen auch ZOB und andere Ohrenzeugen ganz alt aus, die nie versuchten, diesen Skandal aufzuklären. Sie bevorzugen es, Mauscheleien zu decken.

Brandstiftung Zwickau:

12. zu E 1, S. 36 f. – Kanister mit Benzin aus dem Abstellraum :
Wann hatten UM/UB nach dem Untertauchen im Januar 1998 Zugriff auf ein Boot gehabt, insbesondere wann zuletzt vor dem 04.11.2011? Sie sprechen bei Kanister und Benzin davon, daß UM „und“ UB dieses deponiert hätten, beim Außenborder sprechen Sie in der Einzahl („Außenborder seines Bootes“) – wem
gehörte(n) nun Boot und Außenborder? Wo lagerte dieses Boot? Wann war das Benzin, welches laut Ihrer Einlassung „für den Außenborder des Bootes gedacht“ war, in den Kanister gefüllt worden und wo befand sich der Kanister seit diesem Zeitpunkt? Ggf.: Wo lagerten der Außenbordmotor und Kanister mit dem Benzin in den jeweilig vorherigen Wohnungen (also vor der Wohnung Frühlingsstraße 26)?

2 Sorten bitte unbedingt berücksichtigen! Wie kamen 2 Sorten Benzin am 7.11.2011 dorthin, wo die Hunde am 5.11.2011 nur einen Kanister an der Wohnungstür erschnüffelt hatten, im Bad jedoch, wo das Benzin im Schwimmreifen in Regenbogenfarben schimmerte (Aussage Lenk)  nicht?

Man beachte die „verbrannten Zahnbürsten“ 😉 Die neuwertigen, unbeschädigten…


Soweit Sie angeben, das Benzin sei „ursprünglich“ für das Befüllen des Außenborders gedacht gewesen:
Wann ist dieser ursprüngliche Zweck weggefallen? Gab es darüber eine Absprache zwischen Ihnen, UM und/oder UB? Wurde darüber gesprochen, wozu das Benzin seither – (zumindest zuletzt auch) in der Wohnung – lagerte?
Ergänzend dazu: Aus dem Kontext Ihrer Einlassung ist zu entnehmen, daß der „letzte Wille“ von UM/UB gewesen sei, „die gemeinsame Wohnung abzufackeln “ und sie dieses „Versprechen den beiden gegenüber“ gegeben hätten. Wann genau haben Sie dieses Versprechen gegenüber UM/UB abgegeben?

Wenn Zschäpe dort gewesen wäre, dann lohnte es sich, danach zu fragen, wie sie das gemacht habe… wenn sie ab 2.11.2011 aber 6 Tage lang unterwegs war, eher nicht.


Was wurde im Detail für einen solchen Fall zwischen Ihnen und UM/UB abgestimmt? Ggf.: Wie sollte die Realisierung dieses Versprechens in der von Ihnen zuvor genutzten Wohnung in der Polenzstraße 2 durchgeführt werden?

Irrelevant.


13. zu E 1, S. 41 – Kein Telefonat mit Mitarbeiter IM/Behörde / Abruf Mailbox u. a. :
Haben Sie in der Zeit vom 04.11.2011 bis zur Festnahme am 08.11.2011 – außer den Anrufen bei den
Eltern von UM/UB am 05.11.2011 – Telefonate geführt? Ggf.: Mit wem? Was war der jeweilige Inhalt?

Sie hatte kein Handy… oder hatte sie doch eines? Wenn ja, welche Nummer? Telefonzellen sind von ihr offensichtlich bevorzugt worden, sogar mit einer verräterischen Telefonguthabenkarte. Bargeld lacht!


Am 04.11.2011, 12:11 Uhr, soll mit der Mobilfunktelefonnummer 0162/7000587, die Sie genutzt haben sollen, eine 51-Sekunden-Verbindung zur Mailbox dieser Nummer bestanden haben. Die Nachricht/-en soll/-en auf der Mailbox gelöscht worden sein. Wer war/waren die Person/en, die Nachricht/en aufgesprochen hatten? Welchen Inhaltes war/waren diese Nachricht/-en? Haben Sie diese Nachricht/-en gelöscht?

Das Fluchthandy hatte nicht Zschäpe… daran scheitert die ganze Fragerei. Angerufen wurde ziemlich sicher Susann Eminger, möglicherweise von Zschäpe, die dann mit ihrer Schulfreundin Nadine Resch aus der Polenzstrasse in die Frühlingsstrasse fuhr, dort surften die Mädels, wie @anmerkung analysierte 2 völlig unterschiedliche Surfverhalten, und frau suchte nach Verkehrsunfällen, und nach Prekariatsinhalten etc., bis -völlig ungeklärt- die Damen mit den Katzen das Haus verliessen, und es dann rummste, und ein Handwerker, der doch beim Bäcker gewesen sein will, aus dem Haus rannte, während laut Feuerwehr-Darstellung 2 Handwerker sich selbst aus dem Nebeneingang retten konnten.

Viel Arbeit für den NSU-Ausschuss Sachsen… da ist gar nichts geklärt.

Am 05.11.2011 soll das Mobiltelefon mit der Nummer 0162/7000587 angerufen worden sein und sich dort eine männliche Stimme gemeldet haben (SAO 160, 213). Wer war diese Person und wie kam diese in den Besitz des Mobilfunktelefons?

Das war doch am 4.11.2011, der Halter war Beatrix Jahn, Polenzstrasse 2, und die tippte die Nummer ein, und es meldete sich „Beka“, was BKA oder auch Polizeikommissar heissen könnte, oder auch keins von Beiden…

Erstaunlich dass der Anwalt Zschäpe nicht danach fragt, welche Susann Dienelt den Polenzstrassen-Bewohnern Jahn, Grimm und Kuhn am Samstagabend vorgeführt wurde, und nicht Zschäpe war.

Als Sie sich der Polizei am 08.11.2011 stellten, sollen Sie kein Mobiltelefon bei sich gehabt haben. Haben Sie zwischen dem 04.11.2011, 15:30 Uhr, und 08.11.2011, Ihrer Festnahme, ein
Mobiltelefon genutzt? Ggf.: Woher hatten Sie dieses? Ggf.: Wo verblieb dieses Telefongerät nebst SIMKarte? Ggf.: Was für ein Gerätetyp war dieses Mobiltelefon?
Wo verblieb das Telefongerät nebst SIM-Karte, welches mit der Telefonnummer 0162/7000587 betrieben wurde. Was für ein Gerätetyp war dieses Mobiltelefon?

Das sind recht gute Fragen.

Wie konnte Susann Ewinger am 17.11.2011 mit Zschäpes Fluchthandy einen Urlaubsplatz für 2012 buchen?

Danach nicht zu fragen… aber andererseits, was sind Zschäpes Geschichtchen wert?

Die Observationsvideos, es ist bislang nicht klar, was genau und in wessen Auftrag observiert wurde, angeblich Bereich Fahrzeugdiebstahl, bandenmässiger, Verschiebung nach Osteuropa und Ähnliches. Rocker, Drogen, Mafia. Verschiedene Polizei-Dienststellen involviert. Methode Geheimagent Werner Mauss: Auch der wurde „ausgeliehen“ an verschiedene LKAs, schreibt Stefan Aust.

14. zu E 1, S. 47 f. – „200 Videoclips auf unserem Festplattenrecorder schneiden“:
In der Wette ist davon die Rede, daß es um „200 x Videoclips schneiden“ ging. In Ihrer Einlassung wird ausgeführt, UM – der sich nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme mit Computern gut auskannte – habe den Wettschein „entworfen und erstellt“. Das von Ihnen geschilderte „Herausschneiden“ (genauer: Herauslöschen) von Einzelfilmteilen (Vorspann, Werbung, Abspann) aus einem einzelnen Gesamtspielfilm ist davon umgangssprachlich nicht als „Videoclips schneiden“ gedeckt. Wie können Sie diesen Widerspruch erklären? Was soll in Ihrer Schilderung der „Videoclip“ sein? Auf welche Tätigkeit bezog sich die Zahl 200, also was genau sollte 200 x getan werden? Sollten etwa 200 Filme komplett geschnitten/bereinigt oder sollten aus verschiedenen Filmen insgesamt 200 Stellen (Werbung, Vor-/Abspann) herausgelöscht werden? In welchem Zeitraum sollte dies geschehen? Wurde dies („Videoclips schneiden“) auch außerhalb der Wette gemacht? Konnten bzw. machten dies alle drei Personen (UM/UB/BZ)? Wurden die (geschnittenen/bereinigten) Filme dann nach dem Ansehen gelöscht oder aufbewahrt? Welches Gerät (Festplattenrecorder) wurde dazu verwendet? Können Sie die Firma, den Typ benennen?

Skeptisch isser, der Anwalt.

In der Frühlingsstraße 26 wurde ein Festplattenrecorder Panasonic DMR-EH595 aufgefunden. Da für ein solches Gerät ein Kaufbeleg vom 06.02.2010 vorliegt, vermuten die Ermittler, daß ein Gerät dieses Typs für eine Verwendung gemäß der Wette aus dem Jahr 2005 nicht in Frage kam. Trifft dies zu? Bei der vorhergehenden Frage beschwert sich Zschäpe-Verteidiger RA Stahl: „Diese ständig enthaltenen Zwischenplädoyers, die möge der Kollege einstellen.“ Langer: „Haben Sie schon mal von der Überdehnung des Satzrahmens gehört? Ich kann aber auch so fragen, wie Sie es möchten: Trifft es zu, dass …“

Die 3 Altanwälte hatten zweifellos die bessere Strategie: Schweigen wie Eminger…dem wird allerdings nur Pillepalle vorgeworfen.

Ein Strafprozess ist kein Instrument der Wahrheitsfindung, die zahlreichen NSU-Ausschüsse sind es ebenfalls nicht, was also tun?

Langer setzt mit seinen Fragen fort:
Seitens der Ermittler wird dagegen vermutet, es sei ein DVD-Videorecorder des Typs Panasonic DMRE55 (ohne Festplatte) genutzt worden.
Langer bittet darum, die als Anlage zu seinen Fragen eingereichten Fotos vergleichbarer Neugeräte eines solchen DVD-Videorekorders in Schwarz und Silber zu zeigen. Die Fotos werden aufgelegt und an die Leinwände projiziert. Langer:
Handelt es sich dabei um das in Ihrer Schilderung genannte Gerät?
Wurden in den Haushalten UM/UB/BZ von 1998 bis 2011 andere Festplatten- und/oder DVD-VideoRecorder genutzt, ggf. welche Firma / welcher Typ? Ggf.: Wurden diese anderen Festplattenrecorder auch von Ihnen genutzt/bedient?
Es wurden in der Frühlingsstraße mehrere bespielte VHS-Video-Kassetten gefunden.

Waren in den Haushalten UM/UB/BZ in der Zeit von 1998 bis 2011 Videokassettenrecorder im VHS-Format in Nutzung? Welche Firma / welcher Typ? In welchem Zeitraum erfolgte die jeweilige Nutzung? Wo ist das Gerät bzw. sind die Geräte verblieben?

Wer hat Keupstrassen-Berichterstattung für das Paulchenvideo aufgenommen und Jahre später digitalisiert, darum geht es dem Anwalt. fatalist meint, alles Blödsinn, das kam woanders her, zum Beispiel aus Köln.

Wer machte das Trittbrettfahrervideo, und hatte kein Täterwissen? Vergass den Schalldämpfer, der erst 2006 in die Medien kam? Machte einen Griechen zum Türken? Etc. pp. Warum war ein Dönermorde-Paulchen-Comic bereits Jahre vor 2011 in Heilbronn bekannt?

15. zu E 1, S. 48 – „DVDs … Anfang des Jahres 2011 in Tüten verpackt u. beschriftet“
Sind mit „Tüten“ Briefumschläge gemeint? Waren die „Tüten“ zu diesem Zeitpunkt frankiert? Ggf.:
Wann wurden diese „Tüten“ frankiert? Ggf.: Wer hat diese „Tüten“ frankiert?

Die Adressen sind eindeutig aus der Zeit vor 2007. PDS wurde 2005 zur Linkspartei und ähnliche Fehler. Wer wollte damals die Vorgängerversion Paulchenvideo (ohne Heilbronn) verschicken? Warum wurde nichts verschickt?

Woher soll Zschäpe das wissen, die nichts von Videos gekannt haben will? Die keinen NSU gekannt haben will?

Man muesste sie nach Corelli befragen… der ist der heisseste NSU-VS-Kandidat ever. Und leider tot.


16. zu E 1, S. 48 – „2011 … Dutzend Waffen“:
Sie erklärten: „Im Jahr 2011 ging ich schätzungsweise von rund einem Dutzend Waffen aus“. Klarstellend: Sind damit Schußwaffen gemeint? Ggf.: Wie viele davon waren Schußwaffen? Wie viele (unterschiedliche) Schußwaffen haben Sie gemäß Ihrer Erinnerung im gesamten Zeitraum nach dem Untertauchen bis Anfang November 2011 gesehen.

Offiziell sind es 20 Waffen zuzüglich einiger Schreckschusswaffen. Alle fingerabdruckfrei! Samt der 1800 Schuss Munition, die sogar auch DNA-frei sind.

Nicht glaubhaft.


17. zu E 2, S. 23 (F 45), E 3, S. 7 (F 12) – Treffen Carsten Schultze / Waffenübergabe Holger Gerlach E 3, S. 6 f. (F 10) / Pistole über Jan Werner E 3, S. 7 (F 11):
Wo genau befand sich der Kaufhauskomplex, in dem das Café war, in dem das Treffen mit Carsten Schultze stattfand? Können Sie diese Stelle genau in einem Stadtplan oder GoogleMaps-Ausschnitt angeben?

Frauen können keine Stadtpläne lesen 😉

Gute Fragen nach Galeria Kaufhof. Warum aber meidet er das Wort?


Können Sie die Ereignisse
1. Treffen Carsten Schultze („in einem Café, in einem Kaufhaus“)
2. Waffenübergabe Holger Gerlach („ich schätze, es war Sommer 2001“),
3. Mitteilung UB über Waffenlieferung Jan Werner („Details … sind mir nicht bekannt“) zeitlich einordnen, zumindest diese zueinander in eine Reihenfolge (davor/danach) setzen? Ggf. unter Berücksichtigung der weiteren Ereignisse als Anhaltspunkte
4. Treffen mit den Eltern von UB Frühjahr 1999,
5. Treffen mit den Eltern von UB 2000,
6. Treffen mit den Eltern von UB 2002.

Er sollte nach Jena-Besuchen bis 2011 fragen… und nach Besuchen in Zwickau durch Jenaer Kameraden noch 2011.

18. zu E 2, S. 25 (F 49) – Auswahl der Polizeibeamten als Opfer:
Ist ihnen seitens UM/UB mitgeteilt worden, welchen Bezug diese zu der Stadt Heilbronn hatten und wieso diese dort Polizeibeamte als Opfer gesucht haben? Ist Ihnen bekannt, ob, ggf. wie oft und wann UM/UB sich vor dem 25.04.2007 in Heilbronn aufhielten und aus welchem Anlaß? Ggf.: Waren Sie bei einem dieser Besuche dabei?

2003 war sie wohl in Stuttgart dabei. EG Umfeld… danach war nichts mehr ermittelbar.

19. zu E 4, S. 5 – Gewichtsangabe:
Sie haben angegeben, am 04.11.2011 „etwa zwischen 58 und 60 kg gewogen“ zu haben. Im Personenbericht über Ihre Person vom 31.12.2011 wurden Feststellungen zu Ihrer Person zum Zeitpunkt der Festnahme (08.11.2011) getroffen. Darin ist auf Bl. 21 vermerkt: „Gewicht 63 kg“. Können Sie sich erinnern, ob Sie an diesem Tag gewogen wurden und welcher Wert dabei festgestellt wurde? Ggf.: Betrug der Wert 63 kg?

Relevanz?


B. Fragen ohne Bezug zur Einlassung BZ
1. Tankquittung vom 28.10.2011:
Ausweislich einer Quittung vom 02.11.2011, die im Wohnmobil gefunden wurde, wurden am 28.10.2011 an der Shell-Tankstelle Schubertstraße 1 in Zwickau (ca. 2,8 km von der Frühlingsstraße entfernt) 15,98 Liter Super-Benzin erworben. Wer hat dieses zu welchem Zweck erworben? In welchen/welche Behälter wurde es gefüllt? Was geschah mit diesem Benzin?

Wenn Zschäpe ab 2.11.2011 weg war, dann weiss sie das nicht. Da sind die Ghostwriter gefordert. 2 Sorten…


2. Weitere Wohnungen/Depots/Postfächer:
Sind ihnen andere – als die von Ihnen mitgenutzten – Wohnungen bekannt, die UM/UB nutzten oder Depots/Postfächer von UM/UB? Ggf.: Welche und in welchen jeweiligen Zeiträumen?

Die Uwe-Wohnungen und ihre Wohnungen vor 2003 sind unbekannt. Die BKA-Triowohnungen stimmen nicht.


3. Bezüge zu Rostock:
3.1. Ist Ihnen bekannt, warum UM (bzw. UM/UB) ein Opfer in der Stadt Rostock auswählten und wie sie auf den dortigen Stadtbezirk Rostock-Toitenwinkel gekommen sind?
Sind Ihnen Bezüge von UM/UB zu diesem Rostocker Stadtbezirk bekannt?
Kannten UM/UB und/oder Sie den Dönerimbißcontainer im Neudierkower Weg 2 in Rostock – den Ort, an dem Mehmet Turgut ermordet wurde – vor dem 25.02.2004? Wurde darüber gesprochen Ggf.: Was?
3.2. Kennen Sie Frau Sylvia M., die Cousine von UB? Ggf.: Direkt oder aus Erzählungen von UB? Ggf.: Sprach UB über Besuche an ihrem Wohnort in Rostock? Ggf.: Was erfuhren Sie von UB über solche Besuche, können Sie diese Besuche zeitlich einordnen?
3.3. Kennen Sie eine Person, die damals den Namen Marcus Ho. (Nachlieferung N 05, 69 ff.) trug und auf der Telefonliste Garage Jena vermerkt war? Herr Ho. soll laut einer Vernehmungsmitschrift ausgesagt haben, daß er und sein Freund Toralf St., Sie und UM im Sommer – den er 1992 einordnete -, wahrscheinlich im August, auf einem Campingplatz in Krakow am See getroffen habe. Erinnern Sie sich daran? Es soll neben Ihnen und UM noch eine dritte Person mit Ihnen zusammengewesen sein, die nicht UB war und die „Zwerg“ genannt worden sein soll.
Erinnern Sie sich daran? Wer war die Person mit der Bezeichnung „Zwerg“? Es soll eine Fahrt mit dem PKW Wartburg von UM nach Rostock gegeben haben. Erinnern Sie sich daran? Wann war diese Fahrt? Wohin genau ging diese Fahrt? Waren Sie mit dabei? Welche Personen waren noch mit dabei? Herr Ho. wohnte laut seiner protokollierten Aussage in der Pablo-Neruda-Straße (einem Neubauplattenviertel) von März/April 1994 bis 1997 (N 05, S. 72, 75). Er hat laut Vernehmungsprotokoll ausgesagt, daß es möglich ist, daß UM/UB und Sie ihn dort besucht haben bzw. dort übernachtet haben.
Waren UM/UB und/oder Sie in der Wohnung des damaligen Herrn Ho. in der Pablo-Neruda-Straße? Ggf. Haben Sie dort übernachtet? Ggf. wann war das?

Nach der protokollierten Aussage sollen UM/UB und Sie an einer Geburtstagsfeier (September 1993) und an einer Silvesterfeier (1994/95) in Rostock teilgenommen haben. Trifft dies zu? Bei wem fanden diese Feiern jeweils statt? Welche Personen nahmen nach Ihrer Erinnerung daran jeweils teil? Gab es sonstige Aufenthalte von Ihnen und/oder UM/UB in Rostock vor dem 25.02.2004? Ggf.: Wo genau hielten Sie und/oder UM/UB sich anläßlich dieser Besuche in Rostock auf.

Interessant. Ob sie dazu brauchbare Angaben machen kann und wird?


4. Bezüge zu Greifswald:
Gab es Aufenthalte von Ihnen und/oder UM/UB in Greifswald? Ggf.: Wo genau und wann? Ist Ihnen bekannt, warum in einem Greifswalder Stadtplan 2005/06 im Bereich Fleischervorstadt, Arndtstraße, auf Höhe der Nr. 25, 26, 27, 28 ein Kreuz vermerkt ist (Ass. 2.7.22 = Foto 2.7.22-BBB_8909.JPG)? Ist Ihnen ein Bezug zu den dortigen Adressen bzw. den von der Polizei ermittelten Namen der Bewohner bekannt. Ggf.: Welcher?
Ist Ihnen bekannt, ob UM/UB vorhatten, in Greifswald ein Geldinstitut zu überfallen? Ggf.: Welches und wann?
Ist Ihnen bekannt, warum in einem Greifswalder Stadtplan 2005/06 im Bereich Ostseeviertel, Talliner Straße, Eintragungen (Pfeil, Kreuze, Linie) vermerkt sind?

Es gibt weitere 30 Städte, was die Pläne betrifft. Das kann Zschäpe nicht aufklären, selbst wenn sie es wollte.


5. Auslandsaufenthalte:
Hielten Sie sich bzw. UM/UB – gemeinsam oder einzeln – im Zeitraum von Februar 1998 bis Oktober 2011 im Ausland auf. Ggf.: Wo genau und in welchem Zeitraum? Ggf.: Was war der Anlaß bzw. Grund des jeweiligen Aufenthaltes?

Hatten wir schon…

Das sind teils recht gute Fragen, eine echte Herausforderung für die Ghostwriter, falls die das beantworten sollten. So richtig ans Eingemachte traut sich auch RA Langer nicht heran.

Ende Teil 11.

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4 comments

  1. das möchte ich sehen, wie jemand eine 0.7 Liter Flasche an der Tankstelle betankt. Wer das der Tschäpe eingeflüstert hat ist total doof und hat in seinem Leben noch nie getankt. Der Zahpfhahn passt in keine 0.7 Liter Flasche. Und sollte er reinpassen und man macht den Zapfhahn auf, spritzt die Luft zusammen mit dem Benzin sofort raus und derjenige der das versucht ist voll Benzin von oben bis unten. Das ist der Lacher schlechthin. Was die Tschäpe da alles von sich gegeben hat passt überhaupt nicht in keinem Punkt. Das ist alles einfach zusammen geschustert, nach Aktenlage

      1. Mopedsprit-Zapfsäule?
        Gibt es das heute noch?
        Das hatten wir früher noch, aber heute gibt es das glaub ich nicht mehr.
        Werde morgen mal prüfen was der Durchmesser einer Zafpistolem Benzin ist bzw ob das in eine Flasche reinpasst.

  2. Das war doch noch im letzten Jahrtausend… .

    Davon abgesehen, dass es situationsabhängig ist, ob Frau Zschäpe sich verdächtig gemacht hat, beim angeblichen Befüllen der 0,7l Flasche, wäre es allgemein nicht unangemessen, diese Welt nicht nur aus der eigenen Perspektive zu betrachten und zu bewerten.
    Der Wahrheitsgehalt ihrer gescripteten „was auch immer“ ist kaum zu belegen- widerlegen ist auch nicht leichter:-(
    Da wird ihr niemand einen Strick drehen.
    Und genau genommen ist das nicht einmal die dümmste Strategie:
    Unglaubwürdig durch und durch… , aber was den Uwes in die Schuhe geschoben wird, das muss unbedingt wahrheitsgemäß sein^^
    ——–
    „BMZ“ , das steht häufig mit schwarzen Buchstaben auf weißem Grund, rot gerahmt und steht für „BrandMeldeZentrale“.
    Ich hoffe die Eselsbrücke hilft dabei die „Zschäpe“ von dem „T“ zu befreien;-)

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