Warum geschah das?
Fragen wir doch das Enamag, die NATO- und Regierungsillustrierte aus Hamburg:
Die Wohlleben-Verteidigung beantragte am Ende den Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht schickte daraufhin zum ersten Mal nach mehr als zweieinhalb Jahren Prozessdauer am 215. Verhandlungstag Zuschauer und Journalisten vor die Tür. Wenig später unterbrach der Senat die Vernehmung des Geheimdienstlers und vertagte sie auf einen späteren Termin. Ob die Öffentlichkeit dann zugelassen sein wird, ist offen. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-turbulente-vernehmung-von-piattos-v-mann-fuehrer-a-1041639.html
So geht Nichtinformation. Abos kündigen!
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Fragen wir besser die nachrichtenehrlichere Thüringer Allgemeine.
1. der Mann heisst Reinhard Görlitz.
2. das „nichtöffentliche Protokoll von 20123″ ist für Jedermann lesbar:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/CD14600/Protokolle/Protokoll-Nr%2056b.pdf
Der VS-Anwalt Butz Peters (war Moderator bei Aktenzeichen XY) ist natürlich als „Berater“ mitgekommen. Wozu, es gab doch genügend Wachhunde der Ministerien im Saal?
Es bestand niemals Gefahr, dass sich ein Zeuge hätte verplappern können. Was die Wachhunde verpennten, das vereitelteten dann Staatsschützer Binninger, Edathy und Ströbele, zum Beispiel das Outen des langjährirgen (Stand: 2.1.2001, Schreiben des GBA, damals schon langjährig) V-Mannes Thomas Starke in öffentlicher Sitzung, das nichtöffentlich längst passiert war. Protokoll 66b, auch für Jedermann abrufbar. Sprengstoffuzzi 1997 und Verstecker 1998…
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Welche Rolle die „Verteidigung“ Wohlleben spielt, das ist Manchem ein Rätsel. Uns nicht, denn die Verteidigung hat Wohlleben überhaupt erst ans Messer geliefert. Alles für die Staatsregie, so in etwa. Die Piattomärchen sind überdies völlig uninteressant, wen juckt es schon, woher irgend eine der 20 „NSU-Waffen“ kam, die alle keine Fingerabdrücke und fast alle keine DNA der Uwes tragen, von den im Blut/Hirn gefundenen 2 Pumpguns und dem „silbernen bzw. schwarzen“ Revolver auf dem Herd im Eisenacher Womo mal abgesehen, ein sowieso komplett arrangierter Tatort.
Was erzählte R.G. 2013, wie er zu Piatto kam?
Zeuge R. G.: Ja, es stellte sich heraus, dass – – Damals war ja Brandenburg im Aufbau, der Verfassungsschutz im Aufbau, und die Lage in Brandenburg wurde gekennzeichnet durch Skinhead-Konzerte mit 1 000 Beteiligten, durch Aufmärsche, Halbe. Hier ging es ja darum, diesem Treiben irgendwo ein Ende zu setzen. Und während der Gespräche mit dem „Piatto“ stellte sich heraus, dass hier doch Kenntnisse vorhanden waren, die hilfreich waren, um eben hier dieses Treiben zu begrenzen. Vor allen Dingen auch muss man sehen zu der Zeit hier diese gewaltbereiten Skinheads, die ja auch Anschläge gegen Asylbewerberheime planten und durchführten. Hier hatten wir ja in Brandenburg den Dolgenbrodt1 -Fall, in dem der „Piatto“ ja auch sehr unterstützend, hilfreich tätig war.
Seite 3, und das klingt so gar nicht nach 1994, sondern nach 1991/92…
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In die Öffentlichkeit geriet Dolgenbrodt aber erst 1992, als bekannt wurde, dass durch die Anstiftung eines Blumenhändlers und mit der Unterstützung des halben Dorfes ein Asylheim niederbrannte und alle Welt glaubte, es seien junge, tumbe Neonazis gewesen.
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Es war aber die berüchtigte Verteidigung Wohllebens, die gestern die Öffentlichkeit ausschliessen liess, um nach Gedöns zu fragen, anstatt die Frage Nr. 1 zu stellen:
PIATTO WAR AB 1991 BEREITS V-MANN?
Was passiert, wenn ein V-Mann im Zeugenschutz vor Gericht aussagt, er habe ab 1991 gespitzelt, die offizielle Wahrheit aber 1994 als Arbeitsbeginn festgeschrieben hat? Samt „Erlaubnis“ durch Ignaz Bubis? Auch gibt er mehrmals an, bereits ab 1991 für das Amt gearbeitet zu haben – was nicht stimmen kann.
Sehen Sie, lieber Leser, das ist ganz einfach: Dann lügt er, oder er irrt sich, der reuige Sünder.
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Warum also wurde Gestern die Öffentlichkeit ausgeschlossen?
Weil es ein volksverblödender Schauprozess ist, mit Anwaltsdarstellern. So einfach ist das.
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Hat dies auf NeueDeutscheMark2015 rebloggt.
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Hat dies auf Seh-selbst rebloggt.
V-MANN FÜHRER sind
gelegentlich auch nur kleine Würstchen, die sich im Gestrüpp kleinlicher Dienstvorschriften
verheddern und dann von ihrem Dienstherrn in den Arsch getreten und nach langjähriger,
bewährter Tätigkeit aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit entlassen
werden.
[gekürzt]
Infolge eines letztlich
geringfügigen
Geldbetrages und
behaupteter
„rechtswidriger“
Weitergabe dienstlich
erlangter Erkenntnisse an den „Sicherheitspartner“ des LKA kam es zu einem Strafverfahren, welches eingestellt werden musste.
Im anschließenden
Disziplinarverfahrern
erfolgte dann allerdings die
Entlassung aus dem
Beamtenverhältnis auf
Lebenszeit. Besonders
prekär war für den V-Mann Führer, daß er sich im
Strafverfahren und im
Disziplinarverfahrern vor dem Verwaltungsgericht mangels erteilter
Aussagegenehmigung
seines „Dienstherrn“ nicht oder nur eingeschränkt zur Sache äußern durfte und seine Fähigkeit, sich
angemessen zu
verteidigen, beschränkt war.
Aber auch für V-Mann
Führer gilt:
Das Staatswohl hat
Vorrang- da hilft auch keine Geschlechtsumwandlung zur V-Frau Führerinnen.