Die Zeitungsausschnitte in den NSU-Videos und die in Zwickau

Es wurden über 60 Zeitungsauschnitte in Zwickau gefunden, die über die 10 Morde und die Bombenanschläge berichteten.

Die wurden alle im Saal von Frank Lenk (Brandermittler) gezeigt, 4 Tage lang… unter über 1000 Fotos war alles dabei, was man    erfunden   gefunden hatte.


In dem 64-seitigen Bericht kommt auch das Wort „Zeitung“ vor: 1 Mal.


Immerhin! 
Seite 9 von 64.


Also muss man in die 10 Bilderbände hineinschauen, und stellt erstaunt fest, dass kein einziger Zeitungsausschnitt an seinem Fundort dokumentiert wurde.

Kein Einziger !!!


Es gibt nur Fotos von Zeitungen aus dem „Trockenraum“.


Dazu hat das BKA dann folgendes ausgewertet:





Keine Treffer. Nicht die richtigen Artikel.
Auf den über 60 Artikeln in Zwickau wurden auf 2 Artikeln Zschäpes Fingerabdrücke gefunden.

Und was ist mit den Fingerabdrücken der Uwes???
Oder denen von Eminger, Dienelt, Starke junior, Starke senior ???
Bandido-DNA war in der Wohnung, wie auch im Wohnmobil an der Erdbeermilch, aber nicht an den Zeitungsartikeln? P12, P46 ?

Das ist aber ganz schön dünne, liebes BKA… habt ihr da wirklich gründlich ermittelt?



Der 2. Vermerk ist wesentlich länger:


Wenigstens wurde festgestellt, dass die Reihenfolge der Morde auf den Videos stimmt.
Das ist ja schon was.

Glückwunsch.


Trotzdem hat das Ganze ein Geschmäckle, denn es gibt kein einziges Foto der Auffindung der Zeitungsauschnitte.

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0 comments

  1. Zitat Ermittlungsakte:
    »3.1
    Der Zeitungsartikel thematisiert den Mord an Habil KILIC vom 29.08.2001 in München. KILIC war das vierte Mordopfer […] Auffällig ist, daß vor dem Zeitungsartikel das Datum „13.06.2001“ eingeblendet wird. An diesem Tag fand der zweite Mord […] z.N. ÖZÜDOGRU in Nürnberg statt. Der/die Ersteller haben augenscheinlich den verwendeten Zeitungsausschnitt der falschen Tat zugeordnet

    Ist das nicht köstlich? Die echten Döner-Mörder hätten wohl kaum Nürnberg und München verwechselt und sich um 2½ Monate in der Tatzeit vertan (13.06.2011 statt 29.08.2011).

    Ein stärker entlastendes Indiz könnte man sich gar nicht wünschen. Steilvorlage für die sog. „Verteidigung“. Doch die »Drei von der Schwankstelle« stehen bekanntlich beim VS unter Vertrag (Zschäpe beschwerte sich: »Der Heer hat immer die gleiche Meinung wie der Stahl«).

    Zitat aus Ermittlungsakte:
    »3.7
    Der Zeitungsartikel mit der Überschrift „Opfer liegt im künstlichen Koma“ (Fußnote: Zeitungsartikel (unbekannte Quelle) „Bombe in Stollendose“) zeigt eine rote Blechdose mit weißen Sternen. Der Artikel thematisiert den Bombenanschlag am 19.01.2001 in Köln. Genau die selbe Dose wird im zweiten Vorgänger-Video und dem Zusatz „Das kleine Bömbchen“ in Minute 4:17 gezeigt.«

    Wieder ein eindeutiger Beweis für den Charakter der angeblichen „Bekennervideos“: Trittbrettfahrervideos..

    Da liefert das BKA den unwiderlegbaren Beweis, daß die Ersteller des Videos ihr angebliches „Täterwissen“ aus öffentlich zugänglichen Quellen (Zeitungsartikel) bezogen und die Bundesanwaltschaft scheut sich nicht, dies als „Tatbekenntnis“ in der Anklageschrift als Beweis für die Täterschaft einzubringen!

    Da kommt auf den Diemer so einiges zu:
    Verfolgung Unschuldiger
    Beweismittelunterdrückung und -manipulation
    Freiheitsberaubung im Amt
    Prozeßbetrug usw. usf.

    Bloß gut für die Herren, daß wir hier (z.B. nach Aussage des ehem. Capital-Herausgebers Johannes Groß) keinen Rechtsstaat haben.

    Sonst könnte der glatt mit der Zschäpe die Plätze im Gerichtssaal tauschen.

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